Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 219

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bank getroffen – und natürlich war diese Novelle auch Teil des Gesprächs, das wir ge­führt haben –, und die beiden werden das jetzt so angehen, dass sie all diese jetzt gel­tenden internationalen Normen hernehmen werden, schauen werden, wo was drinnen­steht, wo welche Benchmarks, die in Zukunft erfüllt werden müssen, drinnen sind, die­se nebeneinanderstellen werden und damit auch dem Gremium, das entscheidet, eine gute Handhabe geben werden, um zu wissen, worauf man in Zukunft achten muss, um bei der Vergabe der Förderungen wirklich entwicklungspolitisch sensibel vorgehen zu kön­nen.

Ich denke mir, das ist eine sehr geglückte und sehr wichtige Maßnahme, ein guter Schritt. Allerdings sind qualitative Verbesserungen im ganzen Bereich von Unterneh­men, Privatwirtschaft und Menschenrechten noch ein breites Feld, auf dem wir noch viel zu tun haben und das wir noch viel beackern können, weil da nach wie vor relativ vieles ungeregelt ist und vieles passiert, was nicht passieren sollte. Zumindest für den Bereich der Oesterreichischen Entwicklungsbank können wir aber mit dieser Novelle eine Qualitätssicherung im Sinne einer kohärenten Entwicklungspolitik sicherstellen, die ich wirklich für einen Fortschritt halte. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Haubner.)

19.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.29.48

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren! Landraub ist ein gravierendes Menschenrechtsverbrechen; und wir alle sind angehalten, Maßnahmen umzusetzen und Rahmenbedingungen zu schaffen und diese dann auch tatsächlich so zu gestalten, dass nicht mit österreichi­schen Steuergeldern Landraub betrieben wird. Die Oesterreichische Entwicklungsbank ist relevanter entwicklungspolitischer Akteur – keine Frage – und hat auch einen ge­setzlichen Auftrag, tatsächlich nachhaltige Investitionen zu tätigen, und zwar in Entwick­lungs- und in Schwellenländern. Diese nachhaltige Investition würde eigentlich nicht Land­raub inkludieren – aber es ist passiert.

Die Entwicklungsbank investierte in der Höhe von 12 Millionen US-Dollar in einen Ent­wicklungsfonds für Afrika, und dieser Fonds gab dann einem Agrarinvestor einen Kre­dit; dieser Investor hat wiederum Land im südlichen Afrika gekauft, nämlich in Sambia. Dort wird jetzt Soja, Weizen und Mais im industriellen Stil angebaut. Der Investor sagte 2009, dass damit 1 600 Arbeitsplätze geschaffen werden sollen – de facto sind es 200 Ar­beitsplätze; und die Bezahlung von Mindestlöhnen scheint ausgeblieben zu sein.

Der Fonds wollte innerhalb von fünf Jahren tatsächlich ein Kleinbauernprogramm um­setzen. Nach fünf Jahren waren der Fonds und der Investor noch immer in der Pla­nungsphase, also gab es wieder kein Kleinbauernförderprogramm. Und: Landkonflikte und tatsächliche Vertreibungen sind passiert; das belegen einerseits die Studien, die vom Europäischen Parlament, nämlich vom Menschenrechtsunterausschuss, in Auftrag gegeben wurden, und auch der neue Schuldenreport 2017.

Würde man sich ein bisschen mit der Materie, mit den NGOs und mit jenen Organisa­tionen, die tatsächlich gegen Landraub kämpfen und vorgehen, beschäftigen, dann wüsste man auch, dass genau dieser Fonds da mit investiert hat.

Die im Gesetzestext erwähnten Prinzipien, wie Kollegin Bayr vor mir gerade ausgeführt hat, nämlich jene der Weltbankgruppe und der Internationalen Arbeitsorganisation so­wie die OECD-Leitsätze, geben keine konkreten Handlungsschritte vor, wie Landraub mit österreichischen Steuergeldern tatsächlich verhindert werden kann.

 


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