Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 218

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Wir diskutieren hier zwei Initiativanträge des Nationalrates zur Absicherung des öster­reichischen Außenhandels und zur Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft. Der Export ist der österreichische Konjunkturmotor. Vor 20 Jahren, beim EU-Beitritt, machte dieser 37 Milliarden € aus, heute sind es 131,6 Milliarden €. Das betrifft nicht nur Waren, sondern auch Dienstleistungen werden international angeboten und ver­kauft, und zwar in Höhe von 53 Milliarden €.

Unsere Waren und unser Know-how sind international anerkannt und werden gefragt – und wir bieten das gerne an. Gerade heute – genau an dem Tag, an dem der Antrag auf den Brexit in Brüssel übergeben worden ist – sehen wir, wie wichtig die EU ist und wie stark dementsprechend unsere Außenhandelsbeziehungen gewachsen sind. Frü­her waren es nur einige Konzerne, die international tätig waren. Heute hat sich die Zahl der Unternehmen wesentlich erhöht, nämlich von 12 000 Unternehmen vor 20 Jahren auf derzeit über 52 500 Unternehmen, die ihre Waren international verkaufen können.

Unsere Exportquote ist mit 54 Prozent des BIP hervorragend. 6 von 10 Euro werden im Export verdient, und jeder zweite Job hängt direkt oder indirekt vom Export ab. Es ist uns also heute eine besondere Ehre und mir eine persönliche Freude, diese Initia­tivanträge vorlegen zu dürfen und zur Abstimmung kommen zu lassen, denn wir kön­nen heute diese Erfolgsgeschichte des österreichischen Exports weiter garantieren. Da­rüber hinaus haben wir mit diesem Antrag noch Änderungen eingebracht, sodass damit auch Beteiligungsfinanzierung und beteiligungsähnliche Instrumente gefördert werden können, um die Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft voranzutreiben.

Auch die entwicklungspolitischen Maßnahmen können mit diesem Antrag abgesichert werden. Der Antrag kommt heute rechtzeitig, bevor die letzte Regelung ausläuft, und wir verlängern die Garantien um fünf Jahre. Damit können wir in fünf Jahren wieder va­lorisieren und dieses Gesetz an die Erfordernisse der österreichischen Wirtschaft an­passen und können die Exportwirtschaft damit vernünftig unterstützen. Ein guter Tag für die österreichische Exportwirtschaft ist somit ein guter Tag für die österreichische Wirtschaft, an dem wir diesen Gesetzentwurf mit breiter Zustimmung beschließen wer­den. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Yılmaz.)

19.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.

 


19.27.12

Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Mit der Novelle des Ausfuhrfördergesetzes bringen wir noch vor dem zehnten Geburtstag der Oesterreichischen Entwicklungsbank eine Novelle auf den Weg, die einer qualitativen Verbesserung im Sinne einer politischen Kohärenz für nachhaltige Entwicklung geschuldet ist und mit der wir qualitativ etwas weiterbringen.

Wir haben jetzt in § 9 einen neuen Absatz 6, der unter anderem darauf Bezug nimmt, dass durch das beschlussfassende Gremium auch eine entwicklungspolitische Quali­tätsprüfung gemacht werden muss und dass sich diese Qualitätsprüfung an interna­tionalen entwicklungspolitisch relevanten Richtlinien orientieren soll, wie zum Beispiel den Guiding Principles on Business and Human Rights der Vereinten Nationen oder den Prinzipien der Weltbankgruppe, aber auch den ILO-Kernarbeitsnormen oder den OECD-Leitsätzen zur verantwortungsvollen Produktionskette in Bezug auf Konfliktmi­neralien. Das ist insofern auch sehr wichtig, als wir ja eine Verordnung der EU zu den Konfliktmineralien haben werden, die aber erst mit 2021 in Kraft tritt. Das heißt, wir fül­len auch diese zeitliche Lücke mit dieser Novelle aus. Das ist sehr wichtig.

Was ich auch sehr wichtig finde: Ich habe mich vor ein paar Tagen wie jedes Jahr mit der Geschäftsführerin und dem Geschäftsführer der Oesterreichischen Entwicklungs-


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