Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll171. Sitzung / Seite 250

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Wir haben dazu 2009 schon einen genauen Diskurs geführt und die Kompetenzen des Rechnungshofes ausgeweitet. Ich glaube, auch durch eine zusätzliche Prüfung beim Auflösen solcher Rücklagen wird man solche Dinge nicht verhindern können. Ich möchte noch darauf verweisen, dass die Prüfkompetenzen auf Gemeindeebene schon ein sehr engmaschiges Netz bilden.

Ich möchte nur auf die Gemeindeprüfungen, auf die Landtagsprüfungen beziehungs­weise auch auf die IKS verweisen, sehr zeit- und ressourcenaufwendige Geschichten. Es wird immer davon gesprochen, dass die Verwaltung beziehungsweise die Bürokra­tie abgebaut werden sollen, aber es soll alles zu 100 Prozent geprüft werden.

Ich bin natürlich auch dafür, dass Aufklärung erfolgt. Solche Dinge sind natürlich nicht gut, und als Bürgermeister einer kleinen Gemeinde weiß man selbst, dass darauf na­türlich besonderes Augenmerk gerichtet werden muss, aber ich glaube, wir haben im Verfassungsausschuss noch genügend Zeit, darüber zu diskutieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.14


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


21.14.19

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Ich glaube, wir diskutieren die Ausdehnung der Befugnisse des Rechnungshofes, auch Gemeinden unter 10 000 Einwohnern zu prüfen, schon mindestens zum 20. Mal. Und leider gibt es nicht nur den Fall Hartberg, ich kann auch zwei oberösterreichische Beispiele nennen, wo sich Gemeinden – die eine St. Wolfgang, Salzkammergut, die an­dere Freistadt – Dinge herausgenommen haben, die haarsträubend waren.

Da geht es um Graubereiche, wo der Bürgermeister die Bauaufsicht überhaupt nicht wahrgenommen hat, wo alles möglich war. In Freistadt waren es wieder andere Pro­bleme, da sind Prüfergebnisse umgeschrieben worden, und daher wäre es meines Er­achtens jetzt notwendig, nicht ein 21. oder ein 26. Mal über diesen Vorschlag, der di­rekt aus dem Rechnungshof kommt, zu diskutieren, sondern einfach die Prüfbefugnis zu beschließen, und die Sache hat sich, denn es ist besser, es wird im Sinne der Steu­erzahlerinnen und Steuerzahler kontrolliert, als es gibt diesen – ja, wie soll man denn sagen? – mangelhaften Kontrollzustand in diversen Gemeinden. – Danke schön. (Bei­fall bei den Grünen.)

21.15


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist ge­schlossen.

Ich weise den Antrag 2027/A dem Verfassungsausschuss zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

21.15.56Einlauf

 


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selb­ständigen Anträge 2063/A bis 2095/A(E) eingebracht worden sind.

Verlangen im Sinne des § 99 (2) GOG

 


Präsidentin Doris Bures: Weiters gebe ich bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Selbständigen Antrag 2087/A auf Durchführung eines besonderen Aktes der Geba­rungsüberprüfung durch den Rechnungshof, und zwar betreffend Überprüfung der Fi-


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