Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 39

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Meine Damen und Herren! Heute ist es zumindest etwas leichter geworden, würdig zu bleiben, denn soziale, karitative Organisationen und die Sachwaltervereine helfen jetzt schon mit, dass es Menschen, die Hilfe brauchen, besser geht. Wir werden heute mit dem neuen Erwachsenenschutz-Gesetz einen ganz großen Meilenstein in Richtung der differenzierten Vertretungsbefugnis, in Richtung der Selbstbestimmung der Men­schen bis zum und auch am Ende ihres Lebens beschließen.

Das ist ein großartiges Gesetz, und ich bin dankbar und glücklich, dass ich hier stehen darf und Ihnen die wesentlichen Inhalte vorstellen darf. Man ist in der Gesetzgebung nicht immer dankbar und glücklich über die Dinge, die man beschließen muss, aber das, was wir heute machen, ist wirklich ein großer Schritt für jeden von uns und für die Menschen in unserem Land. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeord­neten Jarolim und Königsberger-Ludwig.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Selbstbestimmtes Handeln bis zum Schluss, individuelle Bedürfnisse abdecken, bestmögliche, maßgeschneiderte Lösungen und natürlich auch ein Einbinden derer, die vertreten werden: Alles das wird nunmehr abgedeckt.

Der Gesetzwerdungsprozess hat uns beeindruckt, Herr Bundesminister, da sind neue Maßstäbe gesetzt worden: Professionelles Mediieren zwischen den Stakeholdern, zwischen den Parteien, die Einbindung aller beteiligten Gruppen, und letztendlich sind auch maßgebliche Empfehlungen der parlamentarischen Enquete „Würde am Ende des Lebens“ in diesen Gesetzentwurf eingeflossen, wie zum Beispiel bei der nunmehr noch attraktiveren Vorsorgevollmacht.

Meine Damen und Herren! Das ist heute eine Premiere, das ist mein erstes Taferl. (Die Rednerin stellt eine Tafel auf das Rednerpult, auf der in vier Balken, die jeweils zahlreiche Detailinformationen enthalten, die „4 Säulen des Erwachsenenschutz­gesetzes“ – „Vorsorgevollmacht“, „Gewählte Erwachsenenvertretung“, „Gesetzliche Erwachsenenvertretung“ und „Gerichtliche Erwachsenenvertretung“ – dargestellt sind. – Abg. Lugar: Was steht denn da drauf? – Abg. Steinbichler: Das kann man nicht lesen! Das ist nicht gescheit!)

Ich stelle das heute hierher, weil ich ganz einfach glaube, dass mit dieser Auflistung viel einfacher zu verstehen ist, welche großartigen Möglichkeiten die Menschen in Zukunft in Österreich haben werden. (Abg. Lugar: Was steht drauf?) – Es wird auf meiner Homepage und auch auf der Homepage des Justizministeriums abrufbar sein, ich erkläre es Ihnen jetzt auch gern ganz persönlich. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

Sie sehen hier, es gibt in Zukunft vier Stufen – und das ist das, was wir ausdrücken wollen –, wie man sozusagen Schritt für Schritt eine erweiterte Vertretungsbefugnis erteilen kann. Bei der Vorsorgevollmacht, die zukünftig auch bei den Erwachse­nen­schutzvereinen abgeschlossen werden kann, ist ganz wesentlich, dass diese vorsor­gende Vertretung erst dann, wenn der Vorsorgefall eintritt – wenn man tat­sächlich krank ist und dieser Hilfe bedarf –, in Kraft gesetzt wird.

Beim völlig neuen Instrumentarium der gewählten Erwachsenenvertretung werden einzelne Angelegenheiten an eine Person, die man sich einfach aussuchen kann – die nicht mit einem verwandt sein muss, das soll einfach eine Person des Vertrauens sein –, übertragen. Die kann man bevollmächtigen, für einen tätig zu werden; das kann ein Freund, eine Freundin, eine Pflegerin oder jemand, der einem nahesteht, sein.

Bisher gab es schon die gesetzliche Erwachsenenvertretung, die sogenannte Angehö­rigenvertretung; diese war automatisch gesetzlich geregelt, wurde allerdings nicht oft gewählt. Das wird nun ausgebaut. Es ist so: Menschen werden älter, die Vertretung durch Kinder beziehungsweise durch junge Leute ist fallweise schwierig. Oftmals sind


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite