Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 40

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es die Geschwister, die mehr Zeit haben, die auch zur Hand sind und das gerne übernehmen.

Das heißt: Wir werden in Zukunft mit der gesetzlichen Erwachsenenvertretung auch die Möglichkeit haben, bei der Vertretung Geschwister oder Nichten und Neffen einzu­binden. Damit wird der tägliche Bedarf abgedeckt werden können, Pflegeangelegen­heiten werden geregelt, und Behördenwege werden übertragen.

Als Clearingstelle werden zukünftig die sogenannten Erwachsenenschutzvereine tätig sein. Diese sind eine ganz wesentliche Einrichtung, denn beim Clearing, also beim Klären, wird man letztendlich nicht nur hinsichtlich der Entscheidung beraten, welche der vier Stufen der Vertretung man wählen soll, sondern auch, ob es letztendlich als Ultima Ratio doch notwendig sein wird, eine gerichtliche Vertretung zu haben, also eine Person, die man sich nicht persönlich aussuchen kann. – Danke, Herr Bundesminister, du hast alles getan, um die Finanzierung sicherzustellen.

In vielen Gesprächen, die ich im Vorfeld mit dir, mit Mitarbeitern deines Hauses und auch im Finanzministerium hatte, ist es letztendlich gelungen – ich glaube, das war ein ganz wesentlicher Schritt, den wir im Ausschuss gemacht haben –, auch die Rege­lungen betreffend Heimaufsicht da hineinzubringen, nämlich dass es zukünftig eine erweiterte Heimaufsicht geben wird. Es soll, wenn Kinder und Jugendliche in Heimen entsprechenden freiheitsbeschränkenden Maßnahmen unterzogen werden, zukünftig auch eine Kontrolle geben. Das kostet Geld, wir konnten das aber gleich mitregeln. Herr Bundesminister, danke auch für die Zusage, dass wir das finanzieren können!

Meine Damen und Herren! Es wird zukünftig sehr viel Wahlfreiheit für die Menschen geben. Sie haben große Chancen, sich selbst in dem Ausmaß helfen zu lassen, wie sie es wollen. Sie können sich entsprechende Personen aussuchen, sie können das Ganze gestalten. Es ist möglich, sehr würdevoll alt zu werden. Ein großer Wurf ist gelungen.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, international werden wir zukünftig als Vorbild gelten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.22


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


10.22.16

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Es ist dies tatsächlich eines der ganz entscheidenden Gesetze der letzten Zeit. Immerhin diskutieren wir hier auch bereits seit drei Jahren, und es freut mich, dass wir dieses Erwachsenenschutz-Gesetz heute nunmehr be­schließen können. Es ist dies jenes Regularium, mit dem wir sicherstellen, dass Schwächen in der Persönlichkeit – und diese gibt es halt einmal, teilweise dann, wenn man älter wird, teilweise auch schon früher – kompensiert werden und nicht der soge­nannte, wie er früher genannt wurde, Sachwalter für eine Person quasi die Vormund­schaft übernimmt.

Das heißt, man kann jetzt sehr detailliert auf einzelne Schwächen eingehen und kann dort kompensieren, und das unter Wahrung der sonstigen Rechte der Persönlichkeit. Es gibt auch die Möglichkeit, sich an die sogenannten Clearingstellen zu wenden, damit genau untersucht wird, ob Schwächen und welche Schwächen bei einzelnen Menschen bestehen und wie man diese bestmöglich ausgleichen kann. Das zeigt, dass es da ein sehr ausgewogenes Instrumentarium gibt, um mit diesen Themen­stellungen in Zukunft besser umzugehen.

 


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