Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 41

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Sie werden sich vielleicht erinnern können: Es war ja eine Aufgabe, die sich die Regierung selbst gestellt hat, diesen Entwurf zu entwickeln und fertig zu machen, und der Herr Justizminister und sein Team haben das in wirklich toller Art und Weise getan. Umso weniger habe ich es verstanden, dass wir im Endspurt der Entstehung dieses Gesetzes plötzlich eine nicht vorhersehbare Problemlage hatten, nämlich dass der Herr Finanzminister aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen leider Gottes die Finan­zierung gesperrt hat. Ich danke auch in dieser Hinsicht dem Herrn Bundesminister und allen anderen, die daran mitgewirkt haben, dass nun doch eine Finanzierung möglich ist.

Wir werden sehen, ob es wirklich möglich ist, das umzusetzen, was wir uns eigentlich vorgenommen haben. Ursprünglich waren nämlich 90 Millionen € pro Jahr vorgesehen, und nunmehr haben wir 30 Millionen €. Der Herr Minister hat Berechnungen angestellt und das Möglichste herausgeholt, und wir hoffen, dass das wirklich ausreicht. Ich glaube nämlich, es wäre inhaltlich völlig unvertretbar, bei dermaßen wichtigen Ange­legenheiten nicht sicherzustellen, dass man das, was man den Menschen verspricht, dann auch tatsächlich einhalten kann. Daher hoffe ich, dass wir, wenn es tatsächlich Schwierigkeiten gibt, den Herrn Finanzminister davon überzeugen können, dass er nicht nur für das Geld, sondern auch für die Menschen zuständig ist.

Wir haben im Vorfeld schon gehört, dass es in diesem Zusammenhang vier ver­schiedene Stufen gibt, und ich möchte bei dieser Gelegenheit auch noch einmal auf eines hinweisen: Eine der Maßnahmen ist die Vorsorgevollmacht. Viele von denen, die jetzt vielleicht zusehen, können mit diesem Begriff noch nicht wirklich etwas anfangen und haben nicht das Wissen, das wirklich notwendig ist. Ich darf Sie daher einladen, sich zu informieren, wie man davon Gebrauch machen kann.

Mit der Vorsorgevollmacht besteht die Möglichkeit, zu einem Zeitpunkt, zu dem man noch keine Beeinträchtigungen hat, für die Zeit, in der das dann möglicherweise der Fall sein wird, vorzusorgen. Das heißt, Sie können selbst entscheiden, wie man mit Ihnen umgehen soll, etwa bei der medizinischen Versorgung, wenn Schwächen ein­treten. Sie können sagen, dass Sie in dem und dem Fall so und so behandelt werden wollen. Davon sollte man Gebrauch machen, das verstehen wir unter Selbstbestim­mung.

Insgesamt ist das Gesetz daher ein großer Wurf. Wir freuen uns natürlich auch, dass es gelungen ist, in letzter Sekunde sicherzustellen, dass nunmehr auch in Heimen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, eine Aufsicht besteht. Wir haben ja erst vor Kurzem genau gesehen, welch unermessliches Leid es in der Vergangenheit in derartigen Heimen gegeben hat, und es wäre eine grobe Fahrlässigkeit gewesen, in Kenntnis dieser Umstände jetzt nicht sicherzustellen, dass es eine laufende Kontrolle gibt. Dafür danke ich allen, die dazu beigetragen haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.26


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.

 


10.26.41

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Erwachsenenschutz-Gesetz ist an sich auch für die Art und Weise, wie ein Gesetz zustande kommt, ein gutes Beispiel, weil hier lange und ausführlich diskutiert wurde.

Es geht dabei um einen sehr heiklen Bereich, nämlich darum, wie man mit Menschen umgeht, die ihre Dinge nicht mehr oder nicht mehr zur Gänze selbst regeln können und


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite