Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 42

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nicht die volle Einsichtsfähigkeit haben. Es waren alle maßgeblichen Gruppen, die damit im Zusammenhang stehen, in die Gesetzwerdung eingebunden, daher werden auch wir zustimmen, dennoch muss man auch ein paar Punkte kritisch anmerken; die positiven Aspekte sind jetzt natürlich schon von den Vertretern der Regierungsparteien angeführt worden.

Es beginnt einmal damit, dass es da ein gewisses Spannungsverhältnis gibt: Es wurde bereits herausgestrichen, dass einerseits die Selbstbestimmung zu beachten ist. Natür­lich soll der Mensch möglichst selbstbestimmt agieren, das ist auch ein ganz wesent­licher Teil unserer weltanschaulichen Grundlagen. Es ist andererseits aber auch die Frage zu beachten, dass Personen oft Schutz brauchen. Es war ein wesentlicher Aspekt der Sachwalterschaft, dass Menschen geschützt werden, weil gerade Per­sonen, die nicht mehr zur Gänze einsichtsfähig sind, sehr oft ausgenützt werden. Die­sen Menschen werden Verträge untergejubelt, und in ihrem sogenannten Freundes­kreis werden sie häufig ausgenützt, wenn sie irgendwie zu Geld kommen oder eine Rente oder sonst etwas bekommen. Dieses Spannungsverhältnis muss man sehen.

Ich denke, dass dieses Gesetz sehr sinnvoll formuliert ist. Wir werden uns natürlich auch in Zukunft anschauen müssen, ob es gelungen ist, diesen Schutz auch unter dem Gesichtspunkt zu gewährleisten, dass die Selbstbestimmung möglichst weit gegeben ist. Wie gesagt: Ich bin grundsätzlich optimistisch, aber das sollte man beobachten.

Es gibt in diesem Zusammenhang meiner Meinung nach aber auch ein paar Schwach­stellen: Es gibt jetzt quasi als letzte Möglichkeit die gerichtliche Erwachsenenver­tretung. Das, was man früher im Wesentlichen Sachwalterschaft genannt hat, wird jetzt sehr viel individueller gestaltet, und es wird ausdrücklich vorgesehen, dass diese Lösung jeweils längstens drei Jahre dauern kann. Es gibt aber genug Fälle, in denen klar ist, dass auch nach drei Jahren keine Änderung mehr eintritt, und in diesen Fällen wird es natürlich schon einen größeren bürokratischen Aufwand geben, möglicher­weise auch für die Familienmitglieder beziehungsweise Angehörigen, die damit zu tun haben. Allein das wird auch für die Gerichte schlicht und einfach deutlich mehr Aufwand bedeuten und daher Geld kosten.

Diese Diskussion über das Geld ist meines Erachtens noch immer offen. Natürlich ist es schwer, abzuschätzen, was ein solches Gesetz, das zum Teil völlig neue Mög­lichkeiten bietet, wirklich auslösen wird. Eines ist aber im Vorfeld schon sehr aufge­stoßen: Es gab zuerst einmal eine Kostenschätzung des Justizministeriums; diese wurde dann aber, als der Finanzminister gemeint hat, dass man unter diesen Umständen das Gesetz nicht umsetzen könne, auf etwa ein Fünftel des ursprünglichen Betrags reduziert. – Das jedenfalls ist ein Punkt, der bei der gesamten Gesetzwerdung nach wie vor sehr aufstößt, weil man den Eindruck hat, dass die Kostenschätzungen halt so hingebogen wurden, damit man das durchführen kann. Das ist sicherlich nicht die Vorgangsweise, die gut ist! (Beifall bei der FPÖ.)

Offen ist für mich auch noch, dass bei der gerichtlichen Erwachsenenvertretung jetzt nicht mehr zwingend ein Gutachten eines Psychiaters vorgesehen ist. Es wurde gesagt, dass man früher sehr schnell entmündigt werden konnte. Das ist einerseits richtig, aber andererseits hat es zumindest immer ein Gutachten geben müssen, was natürlich ein Hemmnis war und dazu geführt hat, dass es in diesem Verfahren neben dem Richter jedenfalls noch eine zweite Person geben musste, die eine Entscheidung trifft. – Das ist jetzt als Prinzip weggefallen.

Ich bin gespannt, was die Praxis bringen wird, denn ich gehe davon aus, dass Richter sich nach wie vor eines Gutachtens bedienen werden, und das ist dann natürlich wiederum eine Kostenfrage, weil der Staat dafür ja letztendlich die Kosten zu tragen hat. – Auch das ist für mich also noch offen.

 


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