Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 43

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In Summe ist das, wie gesagt, eine sinnvolle Weiterentwicklung. Wir werden sehen, wie das in den nächsten Jahren läuft, und ich hoffe, dass man dann so flexibel ist, das auch künftig mit uns zu diskutieren. Insofern ist auch der Antrag der Grünen sinnvoll, dass wir im Parlament die Berichte über die Informationen, die da ausgetauscht wer­den, bekommen. Ich hoffe, dass wir tatsächlich einen sinnvollen Schritt im Sinne der Selbstbestimmung auch dieser Menschen gemacht haben. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Scherak.)

10.31


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser zu Wort. – Bitte.

 


10.31.41

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Nach Abgeordnetem Stefan muss ich das Pult herunterfahren, denn er ist ein bisschen größer als ich. – Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Gesetz kann ein Meilenstein der Justizpolitik werden. Für die fachliche Arbeit muss man sich schon jetzt bei den Beamtinnen und Beamten des Ministeriums bedanken, die mit viel Akribie und Genauigkeit über einen längeren Zeitraum ein sehr gutes Gesetz ausgearbeitet haben und damit auch auf ein men­schenrechtliches Problem reagiert haben, dass nämlich immer mehr Menschen besachwaltet werden, was natürlich ein sehr intensiver Eingriff ist, der von den Betroffenen auch als intensiver Eingriff erlebt wird. Wir alle kennen die Zuschriften von Betroffenen, die sich über ihre Situation beschweren.

Die Zahl der Sachwalterschaften ist in den letzten Jahren auch deutlich gestiegen. Das mag zu einem gewissen Teil natürlich auch dem positiven Aspekt der höheren Lebens­erwartung geschuldet sein, ein Grund dafür liegt aber mit Sicherheit auch im alten Gesetz, gemäß dem sozusagen die Einladung bestand, für alle Angelegenheiten eine Besachwaltung vor allem durch Institutionen und Pflegeeinrichtungen auszusprechen.

Mit diesem Gesetz wird versucht, die Autonomie der Betroffenen zu stärken; das ist der absolut richtige Ansatz. Es ist kein automatischer Verlust der Geschäftsfähigkeit mehr vorgesehen, das ist sehr positiv. Es werden die Persönlichkeitsrechte insgesamt gestärkt, es gibt ein verpflichtendes Clearing. Das wird zu einer Reduktion der Erwach­senen­schutzvertretungen führen. Außerdem gibt es – wie auch schon angesprochen wurde – keine Möglichkeit mehr, für alle Angelegenheiten eine Vertretung, die früher Sachwalterschaft geheißen hat, zu berufen.

Ich habe eingangs eine vorsichtige Formulierung gewählt, ich habe gesagt: Dieses Gesetz kann ein Meilenstein werden. Der Erfolg des Gesetzes hängt nämlich auch davon ab, ob eine ausreichende Finanzierung für Gerichte und Einrichtungen gegeben ist, damit das, was das Gesetz andenkt, auch gelebt werden kann. Wir haben das im Ausschuss schon sehr ausführlich debattiert, und diesbezüglich habe ich doch eine gewisse Skepsis. Warum? – Die Kostenschätzung im Ministerialentwurf und die Kosten­schätzung in der Regierungsvorlage weichen sehr stark voneinander ab, ohne dass sich am Gesetz grundlegend etwas verändert hat. Das heißt, man hat einfach die finanziellen Voraussetzungen verändert, ohne dass das irgendwo in einer inhaltlichen Veränderung begründet ist.

Im Hinblick darauf muss man schon dazusagen, warum das so war: Der Gesetz­werdung ist nämlich ein Konflikt zwischen dem Finanzminister und dem Justizminister um die Finanzierung vorausgegangen, und dieser Konflikt konnte nicht in der Weise gelöst werden, dass das Finanzministerium die ausreichende Finanzierung zusagt, sondern er wurde dadurch gelöst, dass die Kostenfolgeabschätzung, die Schätzung,


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