Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll173. Sitzung / Seite 44

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was dieses Gesetz an Kosten auslösen wird, schlicht und einfach an den Rahmen angepasst wurde, den der Finanzminister zur Verfügung gestellt hat.

Ich mache dem Justizminister gar keinen Vorwurf! Ich glaube, er hat sich um die Finanzierung bemüht. Er konnte sich nur gegen den Finanzminister nicht durchsetzen, und ich möchte auch darlegen, damit das hier festgehalten ist, wo die Unterschiede liegen und wo die Probleme zukünftig auftreten können.

Wir haben auch den Budgetdienst des Parlaments um eine Einschätzung ersucht, und ich möchte mich auch beim Budgetdienst bedanken. Diese Einschätzung war sehr hilfreich, um nachvollziehen zu können, ob diese Veränderungen begründet oder unbegründet waren.

Was ist der erste Punkt? – Der erste Punkt war der Personalaufwand im Bereich der Justiz. Im Ministerialentwurf hat es noch geheißen, dass es 13 zusätzliche Kanzlei­kräfte und 16 Planstellen im Bereich des richterlichen und nicht richterlichen Personals braucht. Nach dem Streit mit dem Finanzminister war laut Regierungsvorlage plötzlich kein Personalbedarf mehr notwendig, null Planstellen für Richter und nicht richterliches Personal, null Planstellen für Kanzleikräfte.

Der Justizminister hat gesagt, es sei nicht berücksichtigt worden, dass durch den Wegfall der Besachwaltungen möglicherweise auch der Arbeitsaufwand sinkt. – Auch das ist aber nur teilweise nachvollziehbar, weil es im Ministerialentwurf noch ganz klar geheißen hat, man schätze, dass es in zehn Jahren eine Reduktion um ein Drittel geben und eine Entlastung erst später eintreten wird, weil der Personalaufwand durch die notwendigen Überprüfungen zunächst einmal steigen wird. – Der Budgetdienst hat relativ klar gesagt: Die Einsparungen und der Mehraufwand werden da unsaldiert gegenübergestellt und sind so nicht nachvollziehbar.

Der zweite Punkt waren die Sachverständigenkosten: Ich finde das Ganze überhaupt bemerkenswert, weil da einfach an der Zahlenschraube gedreht wurde, ohne dass das nachvollziehbar ist. Im Ministerialentwurf hieß es, das neue Recht erspare uns 1 000 Gutachten zu 500 € und man werde in einem Drittel der Fälle keine Gutachten brauchen. Ohne dass sich etwas ändert, sollen das nun aber plötzlich 1 400 Gutachten sein, die Ersparnis beträgt 700 €, und in der Hälfte der Fälle wird es kein Gutachten brauchen. – Da fehlt jede Substanz, warum sich diese Zahlen so ändern.

Der dritte Punkt ist der Transferaufwand: Damit meint man das, was die Erwachse­nenschutzvereine für ihre Vertretung und ihre Aufgaben bekommen sollen. Das ist sehr wichtig, denn diese erbringen das obligatorische Clearing. Das heißt, diese Institu­tionen sind jene Stellen, an denen geschaut wird, welche Art von Vertretung notwendig ist, und dort liegt sozusagen auch der Kern für das Gelingen des Gesetzes. Es gibt 113 Betreuungsstellen, die dieses obligatorische Clearing und die Registrierung der Vertretungen machen werden. Zunächst hat es im Ministerialentwurf geheißen, es gebe 11 Millionen €, valorisiert bis 2022. In der Regierungsvorlage hat man plötzlich gesagt, das sei nicht notwendig, schon im Jahr 2022 werde dieser Betrag auf null sein. – Auch das ist nicht nachvollziehbar. Es kann zwar durch weniger Vertretungen zu Einsparungen kommen, aber diese werden erst später wirksam, daher ist das nicht nachvollziehbar.

Ich kann dem Herrn Justizminister schon zugestehen, dass die Kostenschätzung für ein solches Gesetz äußerst schwierig ist und man das nicht auf Punkt und Beistrich vorhersagen kann. Möglicherweise mag es schon stimmen, dass man vielleicht im Ministerialentwurf sehr vorsichtig geschätzt hat und dann in der Regierungsvorlage das Einsparungspotenzial sehr positiv geschätzt hat. Ich halte das trotzdem für nicht ganz


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