Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll177. Sitzung / Seite 33

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gen erfüllt beziehungsweise das erfüllt, was wir fordern, nämlich Transparenz und inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema über parlamentarische Prozesse, und zwar nicht hinter verschlossenen Türen unter Ausschluss der Öffentlichkeit, sondern in der Öffentlichkeit, und das ist gut so. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese beiden Abkommen werden immer als – unter Anführungszeichen – „Freihan­dels­abkommen“ mit dem Beisatz verkauft: Freihandel ist etwas Wichtiges, insbesondere für eine kleine Volkswirtschaft wie Österreich. – Dem kann man uneingeschränkt zustim­men. Das Problem, das wir bei beiden Abkommen haben, ist allerdings, dass Frei­handel draufsteht, dass aber viele Dinge drinnen sind, die mit Freihandel eben nichts zu tun haben. Es sind viele Dinge in dieser Mogelpackung, die mit Freihandel nichts zu tun haben und die wir ablehnen.

Ich beginne mit dem ersten Punkt, nämlich mit den Schiedsgerichten. Die privaten Schiedsgerichte sind mit Investitionsschutzverfahren befasst, und wir lehnen sie ab, weil wir der Meinung sind, dass wir zum einen ein ausreichend entwickeltes Rechts­system haben und dass zum anderen die Schiedsgerichte, so wie sie ausgestaltet sind, nämlich dass schon einmal enorme Grundgebühren zu entrichten sind, genau diejenigen von der Durchsetzung des Rechts abhalten, die eben nicht die finanziellen Mittel haben. Wenn ich in diesem Zusammenhang von finanziellen Mitteln spreche, dann spreche ich nicht von ein paar Tausend Euro, sondern von Hunderttausenden beziehungsweise Millionen Euro. – Das heißt, es werden damit ganz eindeutig große Konzerne bevorzugt, die eben die entsprechenden Mittel haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Außerdem verkauft man uns unter Freihandel auch solche Feinheiten wie regulatory issues, den Regulierungsrat; die Amerikaner verstehen darunter – ich zitiere –: eine Form der Beschlussfassung, die unterhalb der Parlamente erfolgt.

Das ist ein integrativer Bestandteil dieser Vertragsvereinbarung. Was heißt das kon­kret? – Das heißt nicht mehr und nicht weniger, als dass Gesetzesvorhaben vor den Regierungen beziehungsweise dem Europäischen Parlament vorab Lobbyistengrup­pen vorzulegen sind, damit die das prüfen oder ändern können et cetera. – Das lehnen wir ab, das entspricht überhaupt nicht unserem Zugang! (Beifall bei der FPÖ.)

Eine weitere ganz gefährliche Klausel, die eher der angloamerikanischen Rechts­philosophie entspricht, ist jene, dass es sich bei diesen Abkommen beziehungsweise zumindest bei TTIP um ein sogenanntes living agreement, ein lebendes Abkommen, handelt. Das widerspricht unserem mitteleuropäischen Zugang, wonach die Parla­mente beziehungsweise die entsprechenden gesetzgebenden Körperschaften Gesetze beschließen und diese dann umgesetzt werden.

Wir kennen das Legalitätsprinzip, das heißt: Umsetzung nur im Rahmen der Gesetze. Was aber ist dieses living agreement? – Das heißt, dass TTIP und CETA nur den gro­ben Rahmen vorgeben und innerhalb dieses Rahmens dann eigene Kommissionen, die natürlich aus Beamten, Lobbyisten et cetera bestehen, diesen Rahmen näher definieren. Was heißt näher definieren ganz konkret? – Wenn darin irgendwelche Richtlinien oder Höchstsätze et cetera enthalten sind, dann können diese mehr oder weniger beliebig abgeändert werden, und zwar völlig vorbei an einer parlamen­tarischen Kontrolle und im Wesentlichen vorbei an der Kontrolle der Bevölkerung. – All das soll uns unter dem Titel Freihandelsabkommen verkauft werden, und das lehnen wir ab. Das ist nicht in Ordnung!

Ferner gibt es noch solche Feinheiten wie die Stillstandsklausel und die Sperrklinken­klausel. Man sieht also, dass in diesen Vertragswerken der Hund sozusagen im Detail begraben liegt. Deshalb müssen wir ganz vorsichtig sein, aufpassen und alles daran setzen, diese nachträglichen Regelungen herauszuverhandeln, andernfalls kann es seitens der Freiheitlichen keinesfalls eine Zustimmung geben.

 


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