Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll177. Sitzung / Seite 35

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

sondern dass sie im Wesentlichen in der Schublade versenkt worden sind und diese Anliegen nicht ernsthaft diskutiert wurden.

Ich hoffe, dass die heutige Debatte hier ein Startpunkt ist, dass wir in Zukunft genau mit diesen Fragen anders umgehen! Teilweise ist das bereits gelungen: Es wird eine eigene Ausschussbehandlung geben, es wird vier Ausschusssitzungen geben, und es wird auch die Möglichkeit für die Einbringer geben, dort zu reden, ihre Bedenken einzubringen und auch persönlich noch einmal vorzutragen, was sie dazu gebracht hat, die Volksbegehren zu initiieren. Wir hätten uns gewünscht, dass das auch hier am Rednerpult möglich ist und dass es einen eigenen Besonderen Ausschuss dafür gibt. Trotzdem sind wir aber einmal einen großen Schritt weitergekommen, was den demokratischen Umgang mit Volksbegehren betrifft. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte trotzdem noch einmal die Anliegen dieser Initiative darstellen. Frau Abge­ordnete Winzig – sie ist jetzt, glaube ich, nicht mehr da –, es sind dies keinesfalls Welt­untergangsszenarien, sondern das sind durchaus nicht nur fundierte Besorgnisse, sondern das sind auch fundierte Fakten, die sich nicht wegleugnen lassen.

Es geht dabei um die Sorge, dass gerade in den Bereichen Dienstleistungen, öffent­liche Auftragsvergabe und nichttarifäre Handelshemmnisse Regelungen eingeführt werden, die uns in unserem demokratischen Entscheidungsprozess behindern und besonders im Bereich der Umwelt- und Sozialstandards einen Rückbau bedeuten könnten. Insbesondere die heiklen Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren, diese be­rühm­ten ISDS, werden ausgewiesenermaßen noch einmal heftig kritisiert, und damit stehen die UnterzeichnerInnen nicht alleine da, sondern es gibt dazu eine interna­tionale Diskussion unter führenden Rechtswissenschaftern in Deutschland und Öster­reich, die genau diese Verfahren sehr heftig diskutieren.

Sehr spannend finde ich auch den Verweis auf die wirtschaftlichen Auswirkungen, nämlich dass den temporären geringfügig positiven Auswirkungen auch Verluste von Arbeitsplätzen gegenüberstehen. Auch das ist die sogenannte Schattenseite der Globalisierung.

Wir Parlamentarier werden uns jetzt einigen Fragen nicht verschließen können. Ich möchte das in vier Blöcke gliedern.

Erstens: Wann ist der richtige Zeitpunkt für Kritik? – Gerade jetzt bei diesen TTIP- und CETA-Prozessen haben Kritiker sehr oft zu hören bekommen: Wartet einmal ab, bis das Ergebnis vorliegt, dann kann man Kritik üben! – Wenn dann allerdings das Ergeb­nis vorgelegen ist und Kritik geübt wurde, kam die Rückmeldung: Jetzt ist es aber zu spät, denn wenn man jetzt die Stopptaste drückt, ist der europapolitische Schaden sehr groß! – So hat im Übrigen auch Christian Kern agiert. Ihm war einfach der Aufwand zu groß, diesfalls noch eine echte Handbremse zu ziehen.

Wann ist also wirklich der richtige Zeitpunkt für Transparenz, für das Vorlegen von Verhandlungspapieren, für das Anhören von Kritik und dafür, dass noch die Möglichkeit besteht, das tatsächlich in den Texten entsprechend zu verändern? Wie wollen wir das in Zukunft gestalten? – Das ist der erste, nicht so leicht zu beantwortende Punkt. Transparenz und Mitsprache sind aber unumstößlich, daher müssen wir hier einen Lösungsweg finden.

Zweitens: Wie gehen wir jetzt wirklich mit CETA um? – Die vorläufige Anwendung ist in Kraft. Es liegt jetzt bei den nationalen Parlamenten, genau diese vorläufige Anwendung zu behandeln, die von europäischer Seite bereits fertig, aber in einem gewissen Punkt noch nicht abgeschlossen ist, nämlich genau die Frage der Streitbeilegungsverfahren, der berühmten Schiedsgerichte für Konzerne. Genau das entscheiden wir hier im Nationalrat, und um diese Frage können wir uns nicht drücken. Beenden wir diesen


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite