Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll177. Sitzung / Seite 69

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Der Nationalrat wolle beschließen:  

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, ehestmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher die Einführung einer 1-Tages-Vignette vorsieht.“

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Das hat folgenden Grund: In Kufstein weichen viele – diese Problematik ist ja be­kannt –auf den paar Kilometern auf die Bundesstraße aus, alles ist verstopft. So etwas gibt es nicht nur dort, sondern auch in anderen Bundesländern. In Vorarlberg zum Beispiel hatten wir zur Zeit des Neubaus der zweiten Röhre des Pfändertunnels eine Korridorvignette, die 2 € gekostet hat. Mit dieser hat man bis Hohenems und dort dann auf die Schweizer Autobahn fahren können. Das hat eine starke Entlastung gebracht, muss man ganz ehrlich sagen.

Und wenn das dort schon gegangen ist, dann wäre das, denke ich, jetzt mit diesem digitalen System, wo vorher gemeint worden ist, dass das nicht finanzierbar sei, dass das mit dem Pickerl zu teuer sei, eine gute Lösung: nämlich dieses digitale System zu nutzen und hier eine günstige Variante zu machen, um den Verkehr auf dem höher­rangigen Straßennetz zu halten und die Ortschaften im Grenzgebiet zu entlasten.

Bitte stimmen Sie diesem Antrag zu! Er ist grundvernünftig und sollte nicht wieder sechs Jahre im Parlament liegen, bis er dann abgestimmt wird. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

12.35


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Hagen eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer 1-Tages-Vignette“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2 Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1587 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Maut­gesetz 2002 geändert wird (1591 d.B.)

In Österreich werden derzeit Vignetten mit Gültigkeitszeiträumen von zehn Tagen, zwei Monaten und einem Jahr angeboten. Im Zuge der Ausschussdebatte betreffend die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 – insbesondere in Hinblick auf die digitale Vignette – geändert wird, wurde eine etwaige künftige Einführung einer 1-Tages-Vignette näher erörtert.

In der Vergangenheit wurde seitens der ASFINAG die Notwendigkeit der Produktion von einer Klebevignette mit der Gültigkeitsdauer von zehn Tagen damit argumentiert, dass die Höhe der Produktionskosten die Herstellung von 1-Tages- bzw. 3-Tages-Klebevignetten, insbesondere in Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit, nicht zulasse. Zumal künftig digitale Vignetten verwendet werden können, ist diese Argumen­tationslinie in Bezug auf eine geringere „Tagesstückelung“ nicht mehr vertretbar, denn der Käufer registriert über die Website der ASFINAG oder die entsprechende Smartphone-App das passende Fahrzeugkennzeichen in das ASFINAG Mautsystem, wählt den gewünschten Gültigkeitszeitraum aus und bezahlt.

 


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