Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll177. Sitzung / Seite 91

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in den Griff bekommen. Vor allem, glaube ich, ist eines Fakt: Gerade ein Fahrzeug mit Wechselkennzeichen benötigt eine aktuelle 57a-Plakette, das heißt, das Fahrzeug braucht das sogenannte Pickerl. Auch wenn das Fahrzeug also irgendwo auf öffent­lichem Grund steht und kein Kennzeichen hat, müsste man ja trotzdem anhand der Kontrolle des Pickerls feststellen können, das Auto ist verkehrstauglich, muss ange­meldet sein und ist also nicht zur illegalen Entsorgung abgestellt worden. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist also eine ganz, ganz klare Überlegung zu sagen: Geben wir auch Leuten, die aus welchen Gründen auch immer – vielleicht haben sie einfach gerade keinen Platz, oder es ist gerade eine Übergangslösung oder sonst etwas notwendig, wenn es auch nur für ein paar, weiß ich nicht, Stunden oder Tage ist – noch ein Fahrzeug abstellen müssen, die Möglichkeit, ihr Fahrzeug straffrei auf öffentlichem Grund abzustellen!

Mit diesem Ansatz bin ich in den Ausschuss hineingegangen, habe diesen Antrag gestellt und mir eben, wie gesagt, gedacht, es wird keine große innenpolitische Debatte hervorrufen – aber nein, da wurde sofort gesagt: Das ist ein Wahnsinn! Diese Luxusprobleme möchte man haben, und überhaupt, wer sich mehrere Autos leisten kann, der soll auch schauen, wo er sie hinstellt. – Gut, diese Begründung ist vielleicht beim ersten Hinschauen zu rechtfertigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber gerade aus der ÖVP ist diese Kritik gekommen. Ich meine, gerade Sie als Partei, die ja vorgibt, die Unternehmen zu ver­treten, müssten wissen, es gibt sehr, sehr viele Einzelunternehmer, auch im Bereich des Baugewerbes. Da gibt es Leute, die müssen unter der Woche mit einer Bau­pritsche fahren und würden halt am Wochenende gerne mit ihrer Familie im Familien­auto fahren. Die müssen unter Umständen das Auto irgendwo abstellen können. Da orte ich maximal Wirtschaftsfeindlichkeit, aber ganz sicher kein Luxusproblem. (Beifall bei der FPÖ.)

Eine weitere sehr spannende Begründung ist ja, glaube ich, von der SPÖ gekommen, wo dann gesagt worden ist, man verschandle ja die Gemeinden mit diesen Fahrzeugen ganz furchtbar, es gibt schon so überall Parkplatznot, und gefragt wurde, warum wir das auf die Gemeinden abwälzen, dass man diese Fahrzeuge abstellen möchte.

Auch da, meine sehr geehrten Damen und Herren, müsste man einmal die Kirche im Dorf lassen. Gerade die Gemeinden und Städte, die unter Parkplatznot leiden, haben schon entsprechende Parkregelungen. Ich denke jetzt zum Beispiel nur an die Stadt Wien. Da braucht man ein Parkpickerl, damit man das Auto irgendwo hinstellen kann. Das wäre dann natürlich auch beim Wechselkennzeichenauto der Fall. Ich weiß nicht, worüber Sie sich da beschweren, außer über etwaige Mehreinnahmen im Bereich der Parkraumüberwachung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wäre schlüssig, wenn wir uns die vor­herige Debatte noch einmal vor Augen führen, auch hierzu eine entsprechende Zustimmung zu erteilen. Ich erinnere – vor allem, weil es mir vorher wirklich emotional sehr nahe gegangen ist –, wie der sonst sehr robuste Abgeordnete Rädler fast unter Tränen heraußen gestanden ist und uns erklärt hat, wie leid es ihm getan hat, dass er diese Wechselkennzeichenbesitzer bei der Vignette immer diskriminieren musste, weil er halt den Anträgen in den Ausschüssen nicht zustimmen konnte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bitte denken Sie wirklich darüber nach! Und vor allem: Wer A sagt, muss auch B sagen. Die Vignette für Wechselkennzeichen heißt auch die Parkmöglichkeit für Wechselkennzeichen.

Zum Abschluss, Kollege Heinzl hat es ja auch gesagt: Es gibt in Österreich 420 000 Wech­selkennzeichenfahrzeuge. Ich bin überzeugt davon, dass ein Großteil dieser Fahrzeug-


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