Jetzt gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1593 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 2093/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz 1995 (GütbefG 1995) geändert wird (1592 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 2094/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abstellen von KFZ mit Wechselkennzeichen auf öffentlichem Grund (1594 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 2079/A(E) der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend 200. Geburtstag des Fahrrads: Jedes Kind in Österreich lernt sicher Radfahren! (1595 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte, Herr Abgeordneter.
13.41
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir haben ja bereits in der vorherigen Debatte, als es um die elektronische Pkw-Maut gegangen ist, gehört, dass es um eine, wie soll ich sagen, Ungleichstellung der Wechselkennzeichenbesitzer geht. Ich habe mir gedacht: Es kann ja kein großer …
Präsident Ing. Norbert Hofer: Einen Augenblick, Herr Abgeordneter. (Abg. Johannes Rauch steht an der Regierungsbank und unterhält sich mit Bundesminister Leichtfried.) Herr Abgeordneter Rauch, ich würde darum bitten, vielleicht woanders weiterzusprechen. Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Hafenecker, bitte.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (fortsetzend): Noch einmal zum Ausgangspunkt zurück: Ich habe mir gedacht, es kann kein großer ideologischer Antrag sein, wenn man sagt – wir haben kurz vorher darüber gesprochen, dass man Wechselkennzeichenbesitzer auch bei der Vignette entsprechend in die Gesetzgebung miteinbezieht –, dass man sich auch darüber Gedanken macht, die Besitzer von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen insofern straffrei zu stellen, als es ja bisher nach der geltenden Rechtsordnung verboten ist, ein Fahrzeug ohne Kennzeichen auf öffentlichem Grund abzustellen.
Dem ist die grundsätzliche Überlegung vorangegangen, die man ja nachvollziehen kann, dass man früher befürchtet hat, dass genau diese Fahrzeuge ohne Kennzeichen einfach illegal entsorgt werden. Mittlerweile, glaube ich, hat man aber dieses Problem
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