Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll177. Sitzung / Seite 92

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halter über entsprechende Parkmöglichkeiten verfügt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie hier einfach nur deshalb, weil der Antrag von einer Oppositionspartei kommt, willkürlich dagegen stimmen, werden Ihnen 420 000 Wechselkenn­zeichenbe­sit­zer bei der nächsten Wahl die entsprechende Rechnung präsentieren. (Beifall bei der FPÖ.)

13.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hell. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.46.23

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Da­men und Herren! Es sind ja jetzt drei Tagesordnungspunkte, die gemeinsam behandelt werden.

Ich beziehe mich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 4. Es geht dabei um eine Ände­rung des Güterbeförderungsgesetzes, konkret geht es um eine Anpassung aufgrund von technischen Entwicklungen. In § 17 des Güterbeförderungsgesetzes wird festge­halten, dass Unternehmer dafür zu sorgen haben, dass in jedem zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern verwendeten Kraftfahrzeug während der gesamten Beför­derung Belege mitzuführen sind, aus denen das beförderte Gut, der Be- und Entladeort und der Auftraggeber ersichtlich sind. Diese Begleitpapiere oder sonstigen Nachweise sind mitzuführen und Aufsichtsorganen auf Verlangen vorzuweisen.

Meine Damen und Herren! Bisher war der Wortlaut auf ein Papierdokument aus­gerichtet. Eine solche Vorgabe ist nicht mehr zeitgemäß, da mittlerweile im Bereich des Warenverkehrs elektronische Frachtdokumente, die die erforderlichen Angaben enthalten, Stand der Technik sind. Durch die neue Formulierung wird jetzt klargestellt, dass die geforderten Nachweise sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form mitgeführt werden dürfen. Es bedeutet aber nicht, dass elektronische Belege bei Kontrollen ausgedruckt werden müssen.

Um die Rechtslage zweifelsfrei zu gestalten, wird nach deutschem Vorbild ent­sprechend gehandelt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass es eine Klarstellung gibt, dass die Finanzpolizei als Organ der Abgabenbehörde vor allem bei unerlaubter Kabotage tätig werden kann.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, diese Änderung bedingt eine notwendige Anpassung und eine Vereinfachung. Ich darf Sie um Ihre Zustimmung ersuchen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Pfurtscheller.)

13.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

 


13.48.42

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Ich möchte ein paar Worte zu einem Antrag verlieren, den Kollege Willi und ich gemeinsam eingebracht haben. Es geht dabei um ein Förderprogramm für Kinder, die sicher Fahrrad fahren lernen sollten. Ich glaube, es liegt auf der Hand, dass das Fahrradfahren heute die mit Abstand beste Form der Mobilität ist. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Aubauer: Zu Fuß gehen!)

Wir haben die Situation, dass wir sehr viele Probleme haben – Probleme verkehrs­technischer Natur, Umweltprobleme, Gesundheitsprobleme. Das Fahrrad eignet sich in all diesen Punkten sehr dazu, die entsprechenden Probleme zu lösen. (Beifall bei den Grünen.)

 


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