Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll177. Sitzung / Seite 93

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Wir müssen versuchen, unsere Kinder für das Fahrradfahren zu begeistern. Wir können damit gar nicht früh genug beginnen.

Die Situation ist nicht schlecht. Wir haben in der 4. Klasse Volksschule die verbindliche Übung zum Lernen des Fahrradfahrens. Wir haben dort auch den sogenannten Fahrradführerschein, aber wir haben einige absurde Situationen, beispielsweise die Tatsache, dass Kinder mit absolvierter Fahrradführerscheinprüfung nicht auf der Straße Fahrrad fahren dürfen, weil sie noch nicht zehn Jahre alt sind.

Es werden ja häufig die Schweiz oder Deutschland als Vorbild hergenommen. Da haben wir Situationen, die deutlich besser sind, Herr Minister, sehr wohl. In der Schweiz dürfen Kinder, ohne überhaupt eine Prüfung abgelegt zu haben, Fahrrad fahren, in Deutschland dürfen sie bereits mit acht Jahren auf der Straße Fahrrad fah­ren. Jetzt sage ich nicht, dass wir uns unbedingt dem annähern müssen, aber wir könnten das Jubeljahr 2017 – „Jubeljahr“ deshalb, weil das Fahrrad im Jahre 1817 in meiner Nachbarschaft, in Baden-Württemberg, erfunden worden ist – eigentlich zum Anlass nehmen, um entscheidende Schritte nach vorne zu machen.

Das Fahrrad ist die smarteste Form, sich im Verkehr fortzubewegen; das ist, glaube ich, überhaupt keine Frage. Es ist für die Gesundheit sehr gut, und es wäre eigentlich ein Gebot der Stunde, entsprechende Initiativen zu ergreifen. Nützen wir das in diesem Jahr und setzen wir hier vom Parlament aus einen entsprechenden Schritt, schauen wir, dass unsere Kinder mit Begeisterung diese Form der Mobilität in frühen Jahren annehmen, damit sie das später beibehalten und so einen Beitrag zur Lösung der nicht unbeträchtlichen Verkehrsprobleme leisten, die wir in Österreich haben. (Beifall bei den Grünen.)

13.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dipl.-Kffr. Pfurtscheller. – Bitte.

 


13.51.45

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Ich melde mich auch kurz zu den Änderungen im Güterbeförderungsgesetz zu Wort.

Kollege Hell hat die drei Punkte, die geändert werden sollen, schon ganz genau erklärt. Da es sich um sehr technische Vorgänge handelt und Herr Kollege Hell das schon ausgezeichnet formuliert hat, werde ich Sie jetzt nicht noch einmal mit den technischen Ausführungen langweilen. Zusammenfassend kann man aber sagen, der digitale Fort­schritt ist auch im Transportgewerbe angekommen, und deshalb wurden eben diese drei Änderungen vorgenommen: um dem Rechnung zu tragen. – Problem erkannt und Problem gelöst, kann man da nur dazu sagen.

Ich möchte gerne, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, meine restliche Redezeit dazu verwenden, noch einmal kurz auf das Thema digitale Vignette einzugehen, weil ich vorhin beim letzten Tagesordnungspunkt dazu nicht sprechen durfte. Ich hätte doch gerne noch einmal einen Blickwinkel eingebracht, der mir sehr wichtig scheint. Es haben sich ja viele meiner Vorredner schon sehr positiv zur digitalen Vignette ge­äußert. Dem stimme ich zu.

Ich sehe es nicht ganz so wie Herr Kollege Klug, der gesagt hat, es geht uns vor­nehmlich um die Autofahrer und Autofahrerinnen in Österreich. Ich möchte schon noch einmal den Aspekt betonen, dass es uns auch, wenn es um Kraftfahrgesetze, um Ver­kehrsgesetze geht, speziell um die Bewohner und Bewohnerinnen von Österreich geht,


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