Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 122

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

der Dauerstreit in Regierung haben letztlich zum Rücktritt von Vizekanzler Reinhold Mitterlehner geführt. Er ist zuvor bei seinem Versuch, den permanent destruktiven Innenminister abzusetzen, an parteiinternen Machstrukturen gescheitert.

Wolfgang Sobotka trägt nicht die alleinige Verantwortung an dieser politischen Krise. Seine fehlende fachliche und persönliche Eignung für die Ausübung eines Ministeramts ist in den vergangen Monaten aber in vielfacher Hinsicht deutlich  geworden. Die fort­ge­setzte Betrauung mit dieser wichtigen Funktion wäre daher völlig unverantwortlich.

Neben den persönlichen Unfreundlichkeiten und der unprofessionellen Vorgehens­weise im Rahmen der Bundesregierung hat Sobotka auch inhaltlich bewiesen, dass er die notwendige Sensibilität und das erforderliche menschenrechtliche Grundwissen vermissen lässt, welche die schwierige Aufgabe des Innenministers erfordern würde.

Besonders problematisch war Sobotkas Vorschlag, dass Versammlungen und Demonstrationen nur mehr eingeschränkt – an gewissen Zeiten und festgesetzten Orten ¬– abgehalten werden sollen. Dabei ginge es um Geschäftsinteressen. Das ist verfassungswidrig und Demonstrationen, bei denen man kaum sichtbar ist, unterlaufen den Kern der Versammlungsfreiheit, sein Anliegen sichtbar zu machen. Die Forderung des Innenministers, dass Demoverantwortliche für mögliche Schäden durch die Demonstration haften, wäre praktisch auf die Abschaffung des Demonstrationsrechts hinaus gelaufen und wäre zudem eine verfassungswidrige, weil grob unverhält­nismäßige Einschränkung.

Auch datenschutzrechtlich und in Überwachungsfragen ließ Sobotka wesentliche Defizite erkennen. BürgerInnen sollten nach seinen Vorstellungen mittels QR-Code eine digitale Identität erhalten, die deren Daten dann beim Abfragen von Melde- und Strafregister ausgibt, aber auch Disco-Betreibern schnell und anonym das Alter eines Gastes oder Versicherern Informationen über die Bonität der BürgerInnen verraten etc. Dieser Vorschlag verstößt gegen das Grundrecht auf Datenschutz sowie dessen Zweckbindungsgrundsatz sowie gegen das Recht auf Privatleben.

Weiters forderte der Innenminister Videospeicherung der Privatsphäre im großen Stil– öffentliche Betreiber und auch Unternehmen im „Nahebereich der öffentlichen Hand“ sollten Bilddaten speichern müssen. Anlasslose Massenüberwachung haben der Ver­fassungsgerichtshof und der Europäische Gerichtshof bereits bei der Vorratsdaten­speicherung als verfassungswidrig erkannt. Auch eine solche Massenvideo-Speiche­rung wäre daher verfassungswidrig.

Zudem schlug Sobotka vor, künftig an allen Grenzübergängen Auto-Kennzeichen unbefristet für das Innenministerium aufzuzeichnen und zu erfassen. Die Kosten, als auch der Grundrechtseingriff für diese flächendeckende Kennzeichenerfassung stehen völlig außer Verhältnis zum potentiellen Nutzen bei Fahndungen. Wieder handelt es sich um anlasslose Massenüberwachung, wie sie nach den Verfassungsgerichtshof- Erkenntnissen verfassungswidrig ist.

Wolfgang Sobotka hat neben seiner aktiven Sabotage der Regierungsarbeit, die letztlich zum Scheitern der Koalition und damit zu vorgezogenen Neuwahlen und fortgesetztem politischem Stillstand geführt hat, auch ganz wesentlichen Anteil an der Verschärfung der Debattenkultur in unserem Land und einer Erosion der Achtung von Verfassung und Menschenrechten. Er ist daher als Innenminister für Österreich nicht mehr tragbar.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite