wenn man sich den Inhalt anschaut, merkt man aber, die Ausführung ist vielleicht doch nicht so gelungen – aber dazu später.
Betreffend das Integrationsjahrgesetz ist es ganz wichtig, zu wissen, dass keine Verpflichtung zu unbezahlter Arbeit etabliert wird. Es war uns ein ganz wichtiges Anliegen, diesen Inhalt und diese Stoßrichtung mit einer Ausschussfeststellung festzuschreiben, um die Polemik um Zwei-Euro-, Ein-Euro- bis zu Null-Euro-Jobs, die der Herr Integrationsminister wochenlang rauf und runter bemüht hat, abzustellen und auch sicherzustellen, dass das nicht der Fall ist, dass also niemand unter dem Deckmantel des Integrationsjahrs zu Zwei-Euro- oder gar Null-Euro-Jobs gezwungen werden kann. (Beifall bei den Grünen.)
Der zuständige Ausschuss hat in einer Ausschussfeststellung, die von den Grünen angeregt wurde, beschlossen – ich zitiere –: „Der Ausschuss für Arbeit und Soziales stellt fest, dass Arbeitstrainings im Sinne des § 5 Abs. 3 Z 7 Integrationsjahrgesetz keine Verpflichtung zu Arbeitsleistung darstellen, sondern den Charakter einer Weiterbildung haben,“ – der Herr Integrationsminister hört wieder einmal nicht zu – „die auf den bereits bestehenden Qualifikationen aufbaut und der Vorbereitung einer Integration in den Arbeitsmarkt oder einer weiterführenden Ausbildung dienen.“ – Zitatende. (Zwischenruf des Abg. Hübner.)
Daher finden wir das auch sinnvoll – in Klammern: Es wird auf die Ausführung ankommen, darauf, dass das gut gemacht wird, dass genügend Sprachkurse, aber auch Alphabetisierungskurse vorhanden sein werden und dass die von anerkannten Flüchtlingen oder Schutz suchenden Menschen, die dieses Integrationsjahr absolvieren werden, mitgebrachten Qualifikationen gut, professionell und möglichst rasch anerkannt werden können, damit wir das Phänomen von Taxi fahrenden Ingenieuren oder Taxi fahrenden Ärzten und Ärztinnen in Zukunft nicht mehr haben werden. (Abg. Peter Wurm: Atomwissenschaftler!) – Ihre hämischen Zwischenrufe können Sie sich sparen, Herr Kollege. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Höbart: Aus Afghanistan sind so viele! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: ... so furchtbar ungebildet!)
Betreffend die zweite Vorlage, nämlich das Sammelgesetz, das den schönen Namen Integrationsgesetz trägt, ist es wichtig, zu wissen, dass im Migrations- und Asylbereich derzeit acht Gesetze nebeneinander bestehen. Acht unterschiedliche Gesetze regeln also die Einwanderung. (Ruf bei der FPÖ: ... Rückführungsgesetz ...!) – Dazu fällt den Freiheitlichen, den sogenannten Freiheitlichen, natürlich nur die Rückführung ein (Ruf bei der FPÖ: Selbstverständlich! – Abg. Walter Rosenkranz: Na, Entschuldigung: sogenannt?!), das wissen wir, darüber wundern wir uns überhaupt nicht. Sobald das Wort Migration vorkommt, verlangen sie Rückführung und Minuszuwanderung (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Selbstverständlich!) und so weiter, auch das wissen wir alles. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Mit Zwischenrufen wird es nicht besser.
Es gibt derzeit also acht unterschiedliche Gesetze, die nebeneinander bestehen, und zu diesen acht bestehenden Gesetzen kommt jetzt ein neuntes dazu. Es wird Integrationsgesetz genannt, und damit soll natürlich auch der Kritik der Wind aus den Segeln genommen werden, denn: Wer ist schon gegen Integration außer die sogenannten Freiheitlichen? (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Was heißt „sogenannt“? Wieso „sogenannt“?)
Wenn man sich das Gesetz aber im Detail anschaut, stellt man fest, dass noch immer keine einheitliche Regelung zu Sprachkursen eingeführt wird. Das heißt, das Gesetz heißt Integrationsgesetz ... (Abg. Peter Wurm: Arbeitsmarktintegrationsgesetz!) – Vielleicht könnten Sie mit Ihren ständigen und störenden Zwischenrufen – aber das ist ja der Zweck Ihrer Zwischenrufe, ich weiß; so viel zu Ihrer Kollegialität hier im Hohen Haus – aufhören. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie sind eine Meisterzwischenrufe-
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