Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 197

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rin, was wollen Sie?!) – Ich möchte meine Rede halten können, ohne von der FPÖ ständig mit Zwischenrufen gestört zu werden. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Haider und Kitzmüller. – Abg. Hübner: Man darf sich an einer pluralistischen Diskussion leider beteiligen!)

Selbst das bringt Sie aber nicht dazu, davon Abstand zu nehmen. Danke, dass Sie hier Ihre Haltung so schön zeigen! (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein und Kitzmüller.) – Ja, genau, und dann schrien Sie weiter. Schreien Sie nur weiter, es sind viele junge Menschen auf der Galerie und manche machen (den ausgestreckten Daumen hochhaltend) diesen hier. Danke, dass Sie Ihr wahres Gesicht hier zeigen!

Von einem Gesetz, das den Namen Integrationsgesetz trägt, würde ich mir wünschen beziehungsweise erwarten, dass ein flächendeckendes leistbares Angebot an Deutsch­kursen geschaffen wird. Das ist nicht der Fall. Interessanterweise wird sogar die Zuständigkeit für unterschiedliche Deutschkurse zwischen zwei Ministerien ge­splittet: Für den ersten Teil der Deutschkurse soll das Außen- und Integrations­ministerium zuständig sein, für den zweiten Teil der Deutschkurse das Arbeits- und Sozialministerium. (Abg. Hübner: Das ist aber wirklich eine Menschenrechts­ver­letzung!) – Das haben Sie behauptet, Herr Kollege, aber danke für die Unterstellung. (Abg. Hübner: ... so aufregen ...!) – Nein, Sie regen sich auf, Sie sind der Einzige, der sich hier aufregt. Ich versuche, hier ruhig meine Rede zu halten. Wer die Rede stört, das bekommen ohnehin alle mit. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)

Die Zuständigkeit für Deutschkurse wird zwischen zwei unterschiedlichen Ministerien gesplittet. Die Zuständigkeit für Alphabetisierungskurse, die teilweise auch notwendig sind, liegt nirgendwo. Wir haben ja ein Experten- und Expertinnenhearing im Parlament verlangt und auch abgehalten, und auch da wurde die Frage mehrmals gestellt, wer die Alphabetisierungskurse – wenn sie notwendig sind, logischerweise – organisiert und anbietet. Eine klärende Antwort haben wir leider nicht bekommen. Es ist davon aus­zugehen, dass auch in den Fällen, in denen Menschen vor den Deutschkursen eine Alphabetisierung brauchen würden, diese Alphabetisierungskurse leider nicht stattfin­den werden.

Zwei letzte Punkte, zum einen das Gesichtsverhüllungsverbot: Ich denke, wir alle hier sind uns einig, dass wir nicht wollen, dass Frauen sich total verhüllen, sich total verhüllen müssen. (Abg. Peter Wurm: Kein Kopftücherl!) Hinsichtlich der Frage, wie man das verhindern kann, wie man vor allem eine negative Vorbildwirkung verhindern kann, unterscheiden wir uns.

Wir Grüne sind der Meinung, dass es verhältnismäßiger und vor allem auch leichter umsetzbar gewesen wäre, die Situationen festzulegen, in welchen das Verhüllen des Gesichts nicht zulässig ist; zum Beispiel wenn eine Prüfung abgelegt werden soll, zum Beispiel bei Gerichtsverhandlungen, zum Beispiel bei Einlasskontrollen in Gerichte und Behörden. So hätte man auch sicherstellen können, dass das umgesetzt werden kann.

Die Geldstrafe, die Sie mit dem Gesetz vorsehen, gibt es seit einigen Jahren in Frank­reich, und die hat nicht dazu geführt, dass die Zahl der Fälle von Vollverschleierung abgenommen hat. Die Strafen werden bezahlt, und Vollverschleierung gibt es weiterhin. (Zwischenruf des Abg. Hübner.)

Deshalb und aus den genannten Gründen betreffend die nicht vorhandenen und nicht vereinheitlichten Deutschkurse werden wir der zweiten Vorlage nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.24

 


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