Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 199

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den nicht gibt!), und wir haben alle Mühen, die Menschen sozusagen unterzubringen, auch wenn sie anerkannte Flüchtlinge sind.

Ganz wesentlich ist, dass diese Menschen, die bei uns bleiben können, auch bereit sind, sich diesen Maßnahmen zu stellen. Machen sie das nicht, dann wird eindeutig sanktioniert. Das obliegt den Ländern im Bereich der Bedarfsorientierten Mindestsiche­rung und im Bereich der Förderungen dem AMS. (Abg. Peter Wurm: ... schwarz-grüne Landesregierung macht das da! Tirol auch! Schwarz-grüne Landesregierung!) Es ist hier eindeutig niedergeschrieben, dass sanktioniert werden muss, wenn sich jemand zum Beispiel an diesen Maßnahmen des Integrationsjahres nicht beteiligt. (Abg. Bösch: Wer bezahlt ...?)

Ein offenes Wort zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung, meine Damen und Herren, weil das natürlich Menschen sind, die zum Großteil die Bedarfsorientierte Mindest­sicherung beziehen: Es gibt mittlerweile drei Bundesländer, die Beschlüsse gefasst haben oder kurz davor sind, sie zu fassen, die in die Richtung gehen, dass Menschen, die bei uns bleiben können, in die Mindestsicherung sozusagen hineinkommen, obwohl sie in den letzten Jahren nicht in Österreich gelebt haben.

Oberösterreich, Niederösterreich und das Burgenland fassen diese Beschlüsse be­ziehungsweise haben sie gefasst betreffend eine niedrigere Mindestsicherung. Wir haben in Oberösterreich 560 €, in Niederösterreich sind es 572 €, und meines Wissens plant das Burgenland unter Landeshauptmann Niessl 584 €. Genau das ist der Ansatz, und in dieser Summe ist auch ein Integrationsbonus enthalten. (Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.) Den Integrationsbonus gibt es dann, wenn man sich an diesen Maßnahmen beteiligt. Beteiligt man sich nicht, dann kommt der Integrationsbonus auch nicht zur Auszahlung. So verstehen wir als bürgerliche Volkspartei (Abg. Scherak: Neue Volkspartei! – Abg. Korun: Als Kurz-Liste!) den Zugang, wenn wir Menschen in unserem Lande aufnehmen. Das ist nicht nur mit Rechten verbunden, sondern das ist eindeutig auch mit Pflichten verbunden. (Beifall bei der ÖVP.)

Es bedarf auch einer hohen sozialen Gerechtigkeit innerhalb der Bevölkerung, dass wir signalisieren: Wir lassen niemanden im Stich! – Auf der anderen Seite muss es aber eine Ausgewogenheit zwischen dem, was man in diesem Land verdienen kann, und dem, was wir an Sozialleistung zur Verfügung stellen, geben. (Beifall bei der ÖVP.) Das wird mit diesen Gesetzen mit geregelt. (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend bedanke ich mich bei Integrationsminister Kurz. (Ha-Ruf bei der FPÖ.) Er hat bereits im August 2016 das Integrationsgesetz vorgelegt. Es hat dann bis Jänner gedauert, bis man sich auf das neue Regierungsprogramm, das überarbeitete Programm, geeinigt hat. Jetzt wird das hier beschlossen. Es hat Monate gedauert, das hätte aus meiner Sicht schneller gehen können, aber die verpflichtenden Deutsch- und Wertekurse und das Verbot der Vollverschleierung kommen.

Frau Kollegin Korun, ich will das überhaupt nicht haben: Wenn ich hinausgehe, dann will ich den Menschen ins Gesicht schauen, sie sehen können. (Abg. Korun: Das wollen wir alle!) Man muss in einer offenen Gesellschaft verlangen können, dass sich die Menschen, die zu uns kommen, nicht zuhängen können, sodass man bestenfalls die Augenschlitze sieht. Das ist nicht in Ordnung. Daher ist dieses Verbot gerecht­fertigt, genauso wie jenes betreffend die Koranverteilung. (Abg. Korun: Das wollen wir alle!)

Wir nehmen Menschen unter gewissen Bedingungen auf, das ist auch gesetzlich klar geregelt. (Zwischenruf des Abg. Hagen.) Es kann aber nicht so sein, dass wir uns nach dem richten müssen, was die Menschen aus den Ländern, aus denen sie kommen, kennen. Es muss schon noch so sein, dass wir unsere Kultur und unsere Traditionen fortsetzen können. Es muss auch Pflichten geben, und grundsätzlich sollen sich diese


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