Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 208

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und Kirche getrennt sind. Das wollen wir anderen, die zu uns kommen, die bei uns sind, auch so zeigen und demonstrieren, dass wir das so haben wollen.

Wir Österreicher können nicht darauf hoffen und darauf bauen, dass das, was wir in Österreich seit der Zeit der Aufklärung vor ein paar Hundert Jahren hinter uns gebracht haben, unter Umständen in anderen Kulturen oder anderen Religionen innerhalb von ein bis zwei Jahren geht – und das vielleicht sogar noch mit dieser Art von Inte­grationsgesetz. Das glaube ich einfach nicht! Es geht um künftige Generationen; ich möchte nicht darauf warten, egal welche Fortschritte die Medizin machen wird. Ich glaube nicht, dass ich 300 Jahre alt werde; ich glaube es, ehrlich gesagt, nicht.

Daher gehen wir so vor, dass wir eine getrennte Abstimmung zu diesem Punkt verlan­gen, dass wir eben sagen: Ja zum Burkaverbot, aber es ist zu wenig. Es geht uns in dieser Debatte auch um das Kopftuch, das Kopftuch als Zeichen dafür, dass da ebenfalls der Wille der Frau unter Umständen gebrochen wird.

Kollege Scherak, wenn das eine Nötigung ist, dann möchte ich die Ehefrau sehen, die von ihrem Mann gezwungen wurde, Kopftuch und Burka zu ... (Abg. Scherak: Ein Offizialdelikt!) – Ein Offizialdelikt (Abg. Scherak: Das ist eine Beweisfrage im Straf­prozess!), aber was ist, wenn Sie keinen Belastungszeugen finden, weil die Frau sagt: Nein, nein, nein, ich bin nicht gezwungen worden!? Was glauben Sie, wie viele Straf­pro­zesse in ganz Österreich trotz Evidenz des strafbaren Handelns eingestellt werden müssen? – Bei der Polizei ist sogar noch ausgesagt worden: Ja!, aber in der Gerichtsverhandlung entschlägt man sich der Aussage; daher gibt es logischerweise einen Freispruch und eine Einstellung des Verfahrens.

Sie leben ja nicht in der Realität mit Ihrem Wolkenkuckucksheim, das Sie hier ent­worfen haben! Es ist Tatsache, dass man damit nicht weiterkommt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Scherak: Das ist in jedem Strafprozess so!)

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kopf­tuchverbot in Kindergärten, Schulen, Universitäten, im öffentlichen Dienst und öffent­lichen Gebäuden

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, die ein Verbot des Tragens von Kopftüchern als Ausdruck muslimischen Glaubens für Mädchen im Kindergarten, Schülerinnen, Studentinnen, für öffentlich Bedienstete und in öffentlichen Gebäuden (wie Kindergärten, Schulen, Universitäten, Spitälern etc.) zum Inhalt hat.“

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Dadurch könnten wir in Österreich tatsächlich beweisen – und das sind auch die Vorstellungen, die unser Integrationsminister medial immer wieder geäußert hat –, dass wir endlich das schaffen, was wir als Überschriften immer von ihm hören, nämlich tatsächlich das schaffen, was die Menschen in diesem Land wollen. Wir wollen keine Spaltung der Gesellschaft, sondern wir wollen eine Gesellschaft haben, die ganz genau weiß, in welchem Staat wir leben.

 


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