Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 215

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welchen Gründen auch immer zu uns kommen. Und genau in diese Richtung zielt das Gesetz mit seinen verschiedenen Maßnahmen.

Mit der Zurverfügungstellung von ausreichend Deutschkursen nach einem einheitlichen Curriculum, und zwar auf jeden Fall bis zum Sprachniveau A2, soll gewährleistet werden, dass einfache Kommunikation bei Alltagstätigkeiten wie einkaufen gehen oder Arztbesuchen sehr schnell möglich wird. Gleichzeitig sollen Werte- und Orientierungs­kurse dabei helfen, zu verstehen, auf welchen Grundlagen und in welcher Art und Weise Zusammenleben bei uns funktioniert. Also es soll so deutlich werden, was Demokratie, was Freiheit des Einzelnen, was Gleichberechtigung der Geschlechter bedeuten und dass das auch unverhandelbare Grundlagen unseres Miteinanders sind. Wenn da und dort Bedenken, ob das in Kursen vermittelt werden kann, aufgetaucht sind, sage ich: Natürlich kann man in einem Kurs mit entsprechenden didaktischen Mitteln solche Inhalte vermitteln.

Noch ein Wort zum Vollverschleierungsverbot: Es wurde im Ausschuss immer wieder betont, dass es angeblich Beispiele aus anderen Ländern wie etwa Frankreich gibt, die zeigen, dass das zahnlos ist, weil der reiche Sultan die Strafe bezahlt und die Frauen trotzdem vollverschleiert bleiben. Es haben aber praktisch alle – das war auch heute in den Beiträgen zu hören – betont, dass sie der Vollverschleierung gegenüber negativ eingestellt sind und das durchaus auch als Problem ansehen. Ich verstehe daher die Haltung mancher Teile der Opposition nicht, denn es ist auch Aufgabe eines Staates, durch Gesetze und Verordnungen, auch wenn sie vielleicht nicht so viele Menschen betreffen – diese werden aber immer mehr, das wissen wir auch –, daher eher sym­bolisch sind, zu zeigen, was bei uns gewünscht ist und was eben nicht gewünscht ist, was wir aus guten Gründen ablehnen. Das genau tut dieses Gesetz mit dem Gesichts­verhüllungsverbot, das auch legistisch wasserdicht ist und durch einen Spruch des EGMR abgesichert ist.

Die Frage, die Kollege Scherak bezüglich der vollverschleierten Frauen aufgeworfen hat, nämlich ob sich Frauen, die eine Burka tragen, integrieren können, wollen oder dürfen, diese Frage zu beantworten überlasse ich dann doch der Fantasie des Ein­zelnen.

Alles zusammengenommen: ein sehr, sehr gutes Gesetz, das die Integration fördern wird, und daher ein großes Dankeschön an unseren Außen- und Integrationsminister. (Beifall bei der ÖVP.)

18.16


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.

 


18.16.21

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz, Frau Vorrednerin, ist kein gutes Gesetz. Dieses Gesetz wird nicht nur einige „Lückerl“ hinter­lassen, Herr Kollege Cap, sondern da klaffen richtige Schluchten, die einen nicht geregelten Rechtsbereich hinterlassen, denn die Bundesregierung unternimmt hiermit wieder den unzulässigen Versuch, die Themen Asyl und Zuwanderung zu vermi­schen. – Asyl und Zuwanderung sind nicht zu vermischen, das sind zwei unter­schiedliche Rechtsbereiche!

Herr Bundesminister Kurz, Sie sollten Ihr Jusstudium vielleicht doch noch abschließen, bevor Sie weiterregieren. Das wäre ein Tipp von meiner Seite. (Abg. Vetter: Unnot­wendige Bemerkung!)

Meine Damen und Herren! Die ÖVP war jene Partei, die gegen Ende des Jahres 2015 den Begriff Asyl auf Zeit geprägt hat. Ich habe gedacht, das ist ein lichter Moment in


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