Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 214

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Produktionsschule sitzen. Nur mit dem Unterschied, dass jene Jugendliche, die unter die Ausbildungspflicht fallen, die Möglichkeit haben eine Erstausbildung abzuschließen, während es für jugendliche AsylwerberInnen nach kurzer Zeit nicht mehr weiter geht. Diese scheinbar politisch gewollte „Ausbildungssackgasse“ wird spätestens dann zum Problem, wenn nach jahrelangen Verfahren ein positiver Asylbescheid vorliegt und die Jugendlichen über 18 Jahre alt und schlecht bis gar nicht ausgebildet sind. Arbeits­marktpolitisch geht das genau am gewünschten Ziel vorbei, Menschen für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren bzw. für weiterführende Ausbildungen vorzubereiten.

Deshalb ist es aus arbeitsmarkt- und auch ausbildungspolitischer Sicht, wie von den Grünen bereits 2016 gefordert, wichtig, die Ausbildungspflicht bis 18 Jahre für jugend­liche AsylwerberInnen zu öffnen. Dies würde auch der UN-Kinderrechtskonvention, die sich an alle Kinder bis zur Volljährigkeit richtet (Artikel 1), besser entsprechen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzesvor­schlag zuzuleiten, der die Ausbildungspflicht bis 18 Jahre für die Gruppe der jugendlichen AsylwerberInnen öffnet.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte. (Abg. Öllinger: Wo ist eigentlich der Minister Kurz? – Ruf: Handy aufladen!)

 


18.12.20

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich konzentriere mich auf das Integrationsgesetz und möchte vorab noch einmal in Erinnerung rufen, was Inte­gration eigentlich meint. Integration meint den allgemeinen Einbezug von bisher aus gewissen sozialen Aspekten ausgeschlossenen Menschen und Gruppen. Der Begriff steht aber in der Übersetzung von integrare aus dem Lateinischen auch für erneuern, ergänzen, geistig auffrischen.

Angewendet auf die Integration von Menschen aus anderen Kulturen, die entweder aus Flucht- oder aus anderen Gründen zugewandert sind, bedeutet das auf der einen Seite ein ordentliches Stück Arbeit für die zugewanderten Menschen, aber natürlich auch für die Mehrheitsgesellschaft – aber es bedeutet auch eine Chance auf positive Weiter­entwicklung unserer Gesellschaft, wenn wir es richtig machen. Der vorliegende Gesetzentwurf zielt genau darauf ab: die Voraussetzungen für gelingende Integration zu schaffen, um eine positive Weiterentwicklung unserer Gesellschaft zu ermöglichen.

Wenn man sich einmal die Frage stellt, was für einen selbst wichtig wäre, wäre man in der Situation eines Flüchtlings oder zugewanderten Drittstaatsangehörigen, dann wird man sehr schnell zu ähnlichen Antworten kommen, nämlich erstens durch Sprach­kenntnis mit Menschen kommunizieren können, zweitens durch Teilnahme am Arbeits­leben selbsterhaltungsfähig sein und drittens ein geachtetes Mitglied der Aufnah­megesellschaft werden. So oder so ähnlich würden wahrscheinlich die meisten von uns antworten, und das erwarten wir uns eigentlich umgekehrt auch von Menschen, die aus


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