Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde
betreffend Öffnung der Ausbildungspflicht bis 18 Jahre für jugendliche AsylwerberInnen
eingebracht im Zuge der Debatte über das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Arbeitsmarktintegration von arbeitsfähigen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten sowie AsylwerberInnen, bei denen die Zuerkennung des internationalen Schutzes wahrscheinlich ist, im Rahmen eines Integrationsjahres (Integrationsjahrgesetz – IJG) erlassen wird und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (Arbeitsmarktintegrationsgesetz) (1585 d.B.) in der Fassung des Ausschussberichts (1597 d.B.; TOP 4)
Begründung
Im letzten Jahr sind für die Integration in (Aus)Bildung als auch in den Arbeitsmarkt wichtige Gesetze im Parlament diskutiert worden: im Sommer 2016 wurde im Nationalrat die Ausbildungspflicht bis 18 Jahre beschlossen, im April 2017 wurde das verpflichtende Integrationsjahr im Sozialausschuss behandelt. Beide Maßnahmen ähneln sich in ihren Zielen und ihrer Ausgestaltung insofern, dass das Arbeitsmarktservice als Schnittstelle fungiert, es Beratung und Unterstützung sowie verschiedene Maßnahmenstränge zur Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration gibt. Die Dauer ist allerdings unterschiedlich: die Ausbildungspflicht wirkt ab Ende der Schulpflicht bis zum Alter von 18 Jahren. Das Integrationsjahr dauert max. ein Jahr und Kinder sind explizit nicht Zielpersonen des Arbeitsmarktintegrationsgesetzes, sondern junge Erwachsene (Vorblatt und WFA, S. 1). Bei den Zielgruppen der jungen Menschen auf der Flucht gibt es aufgrund der nicht nachvollziehbaren Konzeption Überschneidungen, die nun in Folge kurz dargestellt werden:
Jugendliche, die durch Schul- oder Ausbildungsabbruch in Gefahr laufen keine Ausbildung abzuschließen, werden seit kurzem durch Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen wie Jugendcoaching wieder motiviert ins Ausbildungssystem zurückzukehren. Die Ausbildungspflicht ist erfüllt, wenn ein weiterführender Schulbesuch erfolgt, eine AMS-Maßnahme absolviert oder sogar einer zulässigen Arbeit nachgegangen wird. Schon bei Beschlussfassung wurde von den Grünen kritisiert, dass gerade die Gruppe der jugendlichen AsylwerberInnen nicht von der Ausbildungspflicht umfasst ist. Die Schulpflicht greift nicht mehr, Beratung und Sprachkurse finden nur vereinzelt statt. Hier bleibt eine wertvolle Phase für Spracherwerb und Ausbildung ungenutzt. Durch lange Verfahren kommt es vor, dass jugendliche Asylwerber erst kurz vor oder nach dem 18. Lebensjahr einen Bescheid bekommen, und dann die Ausbildungspflicht nicht mehr zum Tragen kommt.
Nun soll ab Sommer 2017 das verpflichtende Integrationsjahr eingeführt werden. Zielgruppe sind AsylwerberInnen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte ab dem schulpflichtigen Alter, die an Ausbildung und Arbeitsmarkt durch verschiedene Module, die insgesamt max. ein Jahr dauern sollen, herangeführt werden. Als Module sind Sprachkurse, Kompetenzchecks, Arbeitstrainings oder der Besuch in Lehrwerkstätten oder Produktionsschulen vorgesehen.
Für die Gruppe der jugendlichen AsylwerberInnen steht im Vergleich zu ihren österreichischen FreundInnen nur das verpflichtende Integrationsjahr offen. Es ist aber durchaus möglich, dass beide Gruppen in ein und demselben Kurs etwa in der
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