Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 217

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


18.21.10

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Ich bin nach dieser Rede sehr glücklich, dass Kollege Dr. Bösch Obmann der Freiheitlichen Partei in Vorarlberg ist, denn das macht auch für uns dort das Geschäft ein bisschen leichter. (Beifall bei den NEOS.)

Dem Integrationsgesetz und der Intention, die dahintersteht, nämlich die zuwan­dern­den Menschen in den Arbeitsprozess zu führen, stehen wir positiv gegenüber, aber es gibt an diesem Gesetz einige Dinge zu verbessern, damit dieses Ziel überhaupt erreicht werden kann.

Wir beginnen einmal damit, dass jetzt neben das freiwillige Integrationsjahr ein ver­pflich­tendes Integrationsjahr gestellt werden soll. Wenn man sich vor Augen führt, dass das bisherige freiwillige Integrationsjahr insgesamt nur von 140 Leuten in Anspruch genommen worden ist, dann könnte man eigentlich jetzt, wo doch das verpflichtende Integrationsjahr kommt, dieses freiwillige Integrationsjahr aus dem Gesetz heraus­nehmen.

Es wurde ja dieses großartige Deregulierungsgrundsätzegesetz beschlossen, mit dem sich die Regierung vorgenommen hat, keine sinnlosen Gesetze zu beschließen und auch keine sinnlosen zu behalten. Der gute Vorsatz, wie das Kollege Matznetter damals formuliert hat, ist inzwischen bereits über Bord geworfen: Wir lassen sinnlos das alte Gesetz bestehen und stellen ein neues daneben.

Anerkannte Flüchtlinge müssen jetzt dieses Integrationsjahr in Anspruch nehmen, aber Asylwerber mit einer hohen Bleibewahrscheinlichkeit können es in Anspruch neh­men. – Also wieso die einen müssen und die anderen, die mit hoher Wahrschein­lichkeit eh bleiben, nicht müssen, erschließt sich auch nicht von selbst.

Und jetzt kommt der große inhaltliche Pferdefuß des Gesetzes: Dieses Gesetz bezie­hungsweise dieses Integrationsjahr wird niemanden in den Ersten Arbeitsmarkt führen, weil man dieses Arbeitstraining nur bei einer Zivildienstträgerorganisation im Rahmen einer gemeinnützigen Tätigkeit durchführen darf. Man darf nicht in einem normalen Unternehmen, in einem Bauunternehmen, Kollege Muchitsch, einen Lehrberuf erlernen oder einmal hineinschnuppern, sodass dieses Arbeitstraining vielleicht in ein festes Beschäftigungsverhältnis mündet (Abg. Peter Wurm: Das dürfen sie schon!), sondern das darf nur bei Zivildienstträgerorganisationen stattfinden, die von der öffentlichen Hand noch dafür Geld bekommen, dass sie diese Betreuung übernehmen. Damit werden Sie mehr Leistung produzieren, die von der öffentlichen Hand wieder ein­gekauft wird. (Abg. Peter Wurm: Das sage ich seit Jahren!) Das heißt, man bezahlt jetzt die Zivildienstträgerorganisationen, damit man als Republik Österreich zusätzliche Sozialleistungen einkaufen kann – so funktioniert die Sozialindustrie in Österreich, aber so bekommen Sie keine Person zusätzlich in den Ersten Arbeitsmarkt. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das habe ich auch gesagt!)

Diese Arbeitstrainings werden auch – sagen das AMS und die Wirtschaftskammer in der Begutachtung – Koordinationsschwierigkeiten hervorrufen, denn wenn sich da einer nicht an die Vorgaben hält, sollte ja eine Leistungskürzung bei den Sozialleis­tungen erfolgen. Weil aber wieder verschiedene Behörden damit befasst sind und die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut, wird das schwer umzusetzen sein, sagt das AMS.

Das macht wiederum sichtbar: Wir brauchen eine Transferdatenbank für Sozial­trans­fers, damit die verschiedenen Behörden, die Sozialleistungen überweisen, überhaupt


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