Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 218

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wis­sen, was die jeweils andere Behörde macht – aber das will man natürlich nicht. Eine Transferdatenbank will die ÖVP grundsätzlich nicht, denn da könnte der Förder­dschun­gel offensichtlich werden, und die Sozialtransfers will die SPÖ nicht offengelegt haben, weil dort dann die verschiedenen Untaten sichtbar würden. In Wirklichkeit geht es darum, mit dem Steuergeld sorgfältig umzugehen, zu schauen, dass die Richtigen das Geld bekommen, und dafür braucht es diese Transparenz und diese Datenbank. (Beifall bei den NEOS.)

18.25


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. – Bitte.

 


18.25.07

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Nach wie vor gibt es eine starke illegale Zuwanderung unter dem Deckmantel des Asyls. Nach wie vor gibt es ein Mehr an Gegengesellschaften. Nach wie vor gibt es ein Mehr an politischem Islam, an radikalem Islamismus. Und wir haben straffällige Ausländer, die man seit Jahren nicht abschieben kann, weil die nötigen Rückführungsabkommen fehlen. Was tut diese Regierung, die Gott sei Dank bald Geschichte ist? – Anstatt die Notbremse zu ziehen, schaltet sie nicht einmal mehr einen Gang zurück.

Ja glauben Sie wirklich, dass das heute zu beschließende Anti-Gesichtsverhüllungs­gesetz eine Maßnahme, ein geeignetes Mittel ist, um den Einfluss des politischen Islam zurückzudrängen?! – In Wirklichkeit ist diese Maßnahme, der wir auch die Zustim­­mung erteilen werden, nur ein zaghafter Versuch der Behandlung einer Krank­heit, die sich aufgrund der naiven Asyl- und Zuwanderungspolitik der vergan­genen Jahre wie ein Krebsgeschwür ausgebreitet hat und die im Begriff ist, unsere freie, tolerante Gesellschaft wieder ins Mittelalter zurückzukatapultieren.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Uns allen ist bewusst, dass wir nicht tatenlos zusehen dürfen, dass durch öffentliche Verbreitung von radikalem Gedankengut Menschen aufgehetzt, verhetzt oder sogar in den Dschihad getrieben werden. Das wissen wir. Es gilt, auch wenn es nur in den Erläuterungen steht und wie es Kollege Rosenkranz schon gesagt hat, Verteilungsaktionen wie zum Beispiel die Lies!‑Ver­teilungsaktion, bei der der Koran durch radikale Islamisten verteilt wurde, zu verhin­dern. Der Ansatz, den man gewählt hat, nämlich hiefür die Straßenverkehrsordnung zu verwenden, ist aber unseres Erachtens ein falscher Ansatz.Ich habe Herrn Minister Sobotka im Ausschuss gefragt, ob er wisse, in wie vielen Fällen es in den vergangenen Jahren zu Situationen gekommen ist, in denen die Behörden diese nun zu be­schließende Regelung gebraucht hätten. Er konnte es mir nicht beantworten.

Tatsächlich hat diese Novelle mehr symbolhaften Charakter, als sie in der Praxis taug­lich ist. Sie ist nämlich viel zu umständlich in ihrem Prozedere und wirklich an der Realität vorbei gedacht, denn die Annahme, dass Menschen, die es im Sinn haben, radikales oder religiöses Gedankengut zu verbreiten, brav zur Behörde gehen, einen Antrag stellen und dann vielleicht noch warten, bis der Antrag nach Prüfung, die inner­halb von zehn Tagen zu erfolgen hat, abgelehnt wird, ist meines Erachtens sehr naiv.

Ich denke nicht, dass sich diese Regelung in der Praxis bewähren wird. Vielmehr werden sich diese Menschen und Gruppierungen gleich auf die Straße oder in einen Park stellen und ihre Verteilaktionen vornehmen.

Auch auf die Praxis bezogen: Was macht dann der Polizist vor Ort? Was soll er tun, wenn er feststellt, diese Personen behindern zwar nicht den Verkehr, aber es besteht doch der Verdacht, dass hier radikales Gedankengut verbreitet wird? Der Koran ist ja


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