säkulärer Staat", so Kurz. Kreuze in den Klassenzimmern würden dadurch nicht infrage gestellt.“
2. Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im EU/EWR-Raum
Dazu hat die FPÖ bisher 7 Anträge eingebracht, welche durch die Regierungsfraktionen entweder vertagt oder abgelehnt wurden. Wobei der erste vor mehr als 6 Jahren am 22.12.2010 einbracht wurde.
Auch die EU, darunter auch Ungarn, fand diese Möglichkeit der Anpassung der Familienbeihilfe als einen gangbaren Weg für alle Mitgliedsstaaten und legte in Hinblick auf das Referendum und den Verbleib Großbritanniens in der EU folgende Vereinbarung fest: „Nach Inkrafttreten dieses Beschlusses wird die Kommission Vorschläge zur Änderung des bestehenden Sekundärrechts der EU vorlegen, und zwar einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, damit die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Ausfuhr von Leistungen für Kinder in einen anderen als den Mitgliedstaat, in dem der Arbeitnehmer wohnt, die Möglichkeit erhalten, die Höhe dieser Leistungen an den Lebensstandard des Mitgliedstaats, in dem das Kind wohnt, zu koppeln.“(…)“
Anmerkung: Dieser Beschluss erfolgte beim Europäischen Rat am 18. / 19. Februar 2016 mit Zustimmung aller 28. Staats- und Regierungschefs
Aus einer Anfragebeantwortung von HBMF Schelling vom 20.02.2017 geht hervor, dass Österreich allein 2015 249 Mio. EURO Familienbeihilfe an im EU/EWR-Raumlebende Kinder ausbezahlt hat. Bei Anpassung der Familienleistungen an die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten der einzelnen Mitgliedstaaten würde sich 2015 aufgrund einer Hochrechnung ein Einsparungspotenzial von rund 100 Mio. Euro ergeben.
Diese Vielzahl an eingebrachten FPÖ-Anträge brachte Minister Kurz nun dazu, der Realität ins Gesicht zu sehen. Zumindest äußerte er sich medial dazu. Kurier-Online 21.02.2017: „Die Bundesregierung will weniger Familienbeihilfe für Kinder im Ausland zahlen. Dem KURIER liegt die Novelle zur Kürzung der Familienbeihilfe vor, sie soll noch vor Sommer im Parlament beschlossen werden, erklärte dazu Außenminister Sebastian Kurz: "Wir setzen damit dem Unsinn ein Ende, Familienbeihilfe in voller Höhe zu bezahlen an Kinder, die nicht einmal in Österreich leben.““
3. Auszahlung von Sozialhilfeleistungen an nicht österreichische Staatsbürger erst nach 5 jähriger Einzahlung ins System.
Der erste Antrag der FPÖ, der genau auf dieses Problem abzielte, wurde am 02.04.2014 im Sozialausschuss verhandelt und von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Der zweite Antrag dahingehend wurde unselbstständig am 25.02.2015 zur namentlichen Abstimmung gebracht und ebenfalls von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Am 17.06.2015 wurde neuerlich ein unselbständiger Antrag der FPÖ zu diesem Thema abgelehnt. Eben dieses Schicksal ereilte auch die Anträge vom 15.12.2016 und vom 02.03.2017.
Auch die ÖVP, insbesondere Minister Kurz, erkannte nach 7 jähriger Ablehnung freiheitlicher Anträge, dass es in diesem Bereich einen Verbesserungsbedarf gibt und nahm die Vorschläge der FPÖ schließlich auf. OTS0032 19.März 2017: „Blümel zu Kurz: Systemumstellung bei Sozialhilfe ist Frage der Gerechtigkeit
Gerechtigkeit für Leistungswillige statt Sozialanreize – Zuwanderung ins Sozialsystem verhindern - Rot-Grün muss endlich aufwachen
Wien (OTS) - “Bereits seit über einem Jahr fordern wir, dass erwerbsfähige Personen für die Leistungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung auch eine bestimmte Zeit
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