Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 223

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

bürgerschaftsgesetz 1985 und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden (1631 d.B.), in der 179. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 16.5.2017

Es gibt Menschen, die sich nicht im Geringsten integrieren und in unserem Land sogar ihre mitgebrachten Gesetze, unterschiedlichen Kulturen, Religionen und Anschau­ungen (zB: Stellung der Frau) einführen wollen. In Wiener Moscheen wird sogar die Scharia angepriesen. Mit der Zunahme schlecht integrierbarer und schlecht ausge­bildeter Menschen kommen leider auch Personen in unser Land, die Vorstellungen haben, die mit unseren demokratischen Grundwerten nicht vereinbar sind.

Integration heißt, dass ein Zuwanderer unsere Sprache lernt, wie auch die geltenden Gesetze, Sitten, Bräuche und Regeln kennt und respektiert. Wer sich weigert, dies zu tun, muss sich fragen, wieso er denn überhaupt in diesem Land leben will.

Bundesminister Kurz hat immer wieder betont wie wichtig Integration ist. Das nun vorgelegte Integrationspaket ist aber zu wenig weitgehend, wenn man sich die Aus­sagen von Bundesminister Kurz ansieht.

1. Kopftuchverbot öffentlicher Dienst

FPÖ; Kurier Online: 06.04.2016

FPÖ-Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer sprach sich für ein Burka- und Kopftuchverbot aus „"Die Burka ist für mich ein Symbol der Unterdrückung der Frau und das Kopftuch ebenso." Die Verbote sollten "im öffentlichen Raum" gelten.“ Des weiteren berichtet der Kurier, dass diese Forderung von der FPÖ schon seit 2006 bestehe „Die Position ist freilich nicht neu. Die Blauen fordern schon seit Jahren ein Kopftuchverbot. Heinz-Christian Strache hat schon 2006, als er noch Wiener FP-Chef war, ein solches gefordert. 2007, als Strache bereits Bundesparteichef war, erläuterte er, das Kopftuchverbot sei einerseits zum Schutz der österreichischen Kultur und andererseits zur "Befreiung jener Mädchen, die von ihren archaischen Kulturen gezwungen sind, ein Kopftuch zu tragen", notwendig. Im öffentlichen Dienst, in Schulen oder in Universitäten habe das Kopftuch daher nichts verloren. Was jemand in seiner Freizeit tue, bleibe aber jedem unbenommen.“

Auch ein unselbständiger Antrag wurde am 13.09.2016 diesbezüglich im Nationalrat von Klubobmann Strache mit folgender Entschließung eingebracht: „Die Bundes­regierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die ein Verbot des Tragens von Kopftüchern als Ausdruck muslimischen Glaubens für öffentlich Bedienstete, Studentinnen und Schülerinnen in Amtsgebäuden, Universitäten und Schulen zum Inhalt hat.“

Zwei selbständige Anträge (23.10.2014 und 25.11.2016) und ein unselbständiger Antrag (13.09.2016) betreffend Vorlage eines Gesetzes, analog der französischen Re­ge­lung, welches die Gesichtsverschleierung verbietet, und betreffend Kopftuch­verbot an Schulen, Universitäten und im öffentlichen Raum wurden von der FPÖ eingebracht, welche schließlich von den Regierungsfraktionen aber abgelehnt oder vertagt wurden.

Minister Kurz hat die FPÖ-Vorschläge aufgenommen, sie als positiv bewertet und drängt auf die Umsetzung.

DiePresse Online 06.01.2017: „Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) will den Vorschlag des Integrationsexperten und Regierungsberaters Heinz Faßmann für ein Kopftuch-Verbot im öffentlichen Dienst in das Integrationsgesetz aufnehmen. Dies erklärte Kurz am Freitag. Vor allem für den Schulbereich kann sich Kurz ein solches Kopftuchverbot vorstellen. "Weil es dort um Vorbildwirkung ein Einflussnahme auf junge Menschen geht. Österreich ist zwar ein religionsfreundlicher, aber auch ein


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite