Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll179. Sitzung / Seite 239

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Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Nunmehr gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kopftuchverbot in Kinder­gärten, Schulen, Universitäten, im öffentlichen Dienst und öffentlichen Gebäuden.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Das ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Ankündigungspolitik von Bundesminister Kurz. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. Das ist abgelehnt.

19.23.406. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1583 d.B.): Bundes­gesetz zur Unterstützung von kommunalen Investitionen (Kommunalinvestitions­gesetz 2017 – KIG 2017) (1618 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


19.23.58

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Schelling! Werte Damen und Herren! Was beinhaltet das Kommunalinves­titionsgesetz 2017? – Es beinhaltet, dass den Gemeinden für kommunale Investitionen 175 Millionen € für die Jahre 2017 und 2018 zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet nichts anderes als Geld für Bauinvestitionen in Schulen, Kindergärten, Seniorenbetreuungseinrichtungen, Sport- und Freizeitanlagen, aber natürlich auch für die Schaffung von so dringend notwendigem, kostengünstigen Wohnraum und genauso auch für Infrastruktur, wie dem Breitbandausbau.

Wir halten das vom Prinzip her für eine sehr wichtige und gute Initiative, nur glauben wir, dass es einigen Verbesserungsbedarf gibt – gut, weil wir glauben, dass die Ge­meinden bei ihren Investitionen dringend Unterstützung brauchen; gut, weil wir es für notwendig halten, dass der ländliche Raum tatsächlich auch gestärkt wird und attrak­tiver wird. Wir sind zutiefst davon überzeugt, dass wir eine Modernisierung der Infra­struktur auf allen Ebenen brauchen, und selbstverständlich ist es auch gut für die Schaffung von Arbeitsplätzen. – Das sind die Pluspunkte, aber das Kommunalinves­titionsgesetz 2017 ist ein Beispiel dafür, dass gut gemeint nicht unbedingt heißt, dass es auch gut gemacht ist.

Was gilt es zu verbessern? – Der erste Punkt ist der Aufteilungsschlüssel. Ganz kurz dazu: Die Gesamtsumme ist unter anderem nach dem abgestuften Bevölkerungs­schlüssel als Richtlinie aufgeteilt worden. Das heißt nichts anderes, als dass die kleinste Gemeinde, Gramais in Tirol, gerade einmal 944 € bekommt, die Stadt Wien dafür aber über 40 Millionen €. (Zwischenruf des Abg. Plessl.) Ich bin davon über­zeugt, dass da ein Missverhältnis herrscht, dass es einen anderen Verteilungs­schlüs­sel braucht, der eben gerade die kleinen Gemeinden in den Regionen stärkt. (Beifall bei den Grünen.)

 


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