Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 76

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In Wirklichkeit ist nicht einmal das geblieben, denn heute haben wir einvernehmlich be­schlossen, diese Anträge an den Wirtschaftsausschuss rückzuverweisen, um noch ein­mal neu zu verhandeln, vielleicht die eine oder andere Verbesserung zu erwirken.

Das gibt mir Gelegenheit, seitens der Freiheitlichen darzulegen, welche Punkte aus un­serer Sicht jedenfalls verbessert werden müssen: Das Erste betrifft den Bereich der Betriebsanlagengenehmigungen. Es ist groß angekündigt worden, dass man mit dieser Novelle jetzt das One-Stop-Shop-Prinzip umsetzt. In Wirklichkeit hat es das nach der al­ten Rechtslage in den Bezirkshauptmannschaften schon gegeben, also verschiedene Verfahren wurden in der BH zusammengefasst. Ich habe mit einigen Experten aus den Bezirkshauptmannschaften gesprochen. Das ist jetzt keine große Neuerung – im Gegen­teil, diese Variante, wie sie jetzt vorgeschlagen wurde, ist meines Erachtens so­gar schlechter als die vorhergehende Variante, weil sie wesentlich unflexibler ist. Jetzt muss man das gesamte Paket in den verschiedenen Verfahren einreichen und hat keine Möglichkeit, Teilverfahren, etwa Umweltverfahren, vorab prüfen zu lassen. Das ist die Botschaft, die ich aus den Bezirkshauptmannschaften bekomme: Das ist jetzt schlechter als das, was wir vorher gehabt haben.

Ebenfalls nicht enthalten sind Möglichkeiten des Bürokratieabbaus und der Verwaltungs­vereinfachung in diesem Bereich, etwa eine deutlich umfangreichere Reduktion ver­schiedenster Veröffentlichungspflichten oder eine deutlich angemessene Verlängerung entsprechender Prüfintervalle, also Kostensenkung, Verwaltungsabbau.

Auch beim sehr, sehr wichtigen Bereich der Betriebsübergaben stellen wir uns zum Bei­spiel deutlich längere Fristen vor.

Der zweite große Bereich ist die Ausweitung auf Nebenrechte, 30 Prozent des Jahres­umsatzes bei freien Gewerben beziehungsweise 15 Prozent auf den Auftrag bei den re­glementierten. Diese Regelung ist nicht zu Ende gedacht, wir sehen die große Gefahr, dass man sich über die Nebenrechte im Dschungel der Kollektivverträge verirrt. Für je­de einzelne Nebenbeschäftigung – das ist in den letzten Entwurf noch hineinverhandelt worden, das lehnen wir ab – ist der entsprechende Kollektivvertrag dann auch anwend­bar, mit entsprechenden Aufzeichnungspflichten et cetera. Wir sehen hier die Gefahr ei­nes Bürokratiemonsters, darüber sollte man noch einmal nachdenken.

Es gibt zwei Bereiche, die uns ganz besonders wichtig sind, bei denen wir einen klaren Standpunkt haben: Der erste ist der Bereich der reglementierten Gewerbe. Angekün­digt wurde ein Adler, um die reglementierten Gewerben von 80 auf ungefähr 40 – oder was auch immer – zu kürzen. Was ist übriggeblieben? – Ich war vor einigen Monaten bei einer Podiumsdiskussion in der Wirtschaftskammer Steiermark, da ist das Thema diskutiert worden, und da hat ein Vertreter der Wirtschaftskammer gesagt: Möglicher­weise bleiben da sogar mehr übrig. Ich habe das damals nicht für möglich gehalten, aber tatsächlich ist das eingetreten: Wir haben statt 80 jetzt 81 reglementierte Gewer­be. Das heißt offensichtlich, dass sich die Wirtschaftskammer hier zulasten der Wirt­schaft durchgesetzt hat. Wir vertreten die Wirtschaft, insbesondere die klein- und mit­telständischen Unternehmen und nicht notwendigerweise die Wirtschaftskammer.

Worum geht es da? – Jedes reglementierte Gewerbe sollte nur dann vorliegen, wenn Gesundheit, Sicherheit der Konsumenten, Leib und Leben in Gefahr sind. Da zitiere ich mehr oder weniger den Verfassungsgerichtshof in der Causa Berufsfotograf. Der hat eben festgestellt, dass der Beruf Fotograf nicht lebensgefährlich ist, also muss man das Ge­werbe nicht reglementieren. Dann stelle ich Ihnen die Frage, ob Fremdenführer ein le­bensgefährlicher Beruf ist, ob Immobilientreuhänder ein lebensgefährlicher Beruf ist, ob Inkassoinstitute lebensgefährlich sind, ob Kosmetik und Schönheitspflege lebensgefähr­lich sind, ob Massage lebensgefährlich ist, ob Orgelbauer ein lebensgefährlicher Beruf ist, ob im Reisebüro Lebensgefahr besteht, ob Schuhmacher, Tapezierer, Uhrmacher le­bensgefährliche Berufe sind. Das sind alles nach wie vor reglementierte Gewerbe. Be-


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