beordnung ist 150 Jahre alt und eigentlich ein Symbol für die überregulierte österreichische Wirtschaft, mit nach wie vor vielen absurden Regulierungen, die sie enthält. Ich fordere ja schon seit Jahren, endlich einmal die Gewerbeordnung als Ganzes neu zu überarbeiten, wie es auch Kollege Köchl angesprochen hat; das wäre eigentlich sinnvoll.
Wie hat diese ganze Sache begonnen? – Letztes Jahr im Juli hat Ihr Vorgänger Bundesminister Mitterlehner voller Stolz und Freude verkündet, dass man 40 000 Gewerbeanmeldungsverfahren einsparen könnte, indem man für die freien Gewerbe einen einheitlichen Gewerbeschein einführt. Kollege Matznetter hat gejubelt, denn das wollten ja auch die Sozialdemokraten. Bedauerlicherweise ist das dann von der Wirtschaftskammer und der Gewerkschaft so torpediert worden, dass nicht mehr viel davon übrig geblieben ist. Ich möchte gar nicht sagen, dass alles hier Angesprochene von dem, was noch übrig geblieben ist, schlecht ist – denn viel ist ja nicht mehr übrig geblieben.
Kollege Obernosterer hat ja ausgeführt, dass sein Hotelbetrieb jetzt statt sechs Gewerbescheinen nur noch einen braucht, was sicher positiv ist. Was man aber nicht vergessen darf, ist, dass durch die Nebenrechte in diesem Gewerbeschein die Kollektivverträge natürlich nicht aufgehoben sind. Das heißt, Kollege Obernosterer muss sich im Klaren sein, dass er alle Gewerbe, die er ohne zusätzlichen Gewerbeschein im Zuge der Nebenrechte ausführen kann, natürlich auch kollektivvertragsmäßig zuordnen muss. (Abg. Katzian: Was wäre da schlecht daran?!) – Ich nenne Ihnen jetzt ein paar Beispiele.
Das ist im Grunde nichts Schlechtes, aber spielen Sie das einmal an einem ganz einfachen Beispiel durch: Wenn ein Tischler eine Einbauküche einbaut, muss er bei dieser Gelegenheit vielleicht als Fliesenleger leichte Reparaturarbeiten an der Rückwand vornehmen, dann muss er den Boden reparieren, weil es sich vielleicht nicht zur Gänze ausgeht, und dann muss er noch Malerarbeiten erledigen, um die Küche wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen.
Dann unterliegen diese Arbeiten vier Kollektivverträgen. Wissen Sie, dass er für jede einzelne Arbeit – vom Fliesenleger über den Bodenleger bis zum Maler und zum Tischler – eine Aufzeichnung zu führen hat, wie lange er damit beschäftigt war? – Und dann sagen Sie noch einmal, dass Sie für Bürokratieabbau stehen!
Seit Jahren fordern Sie Bürokratieabbau, und bei allen Dingen, die Sie in den letzten Jahren getan haben, ist unterm Strich mehr Bürokratie herausgekommen. (Beifall der Abgeordneten Loacker und Schellhorn.)
Das hat beim Handwerkerbonus begonnen, das setzt sich fort bei der Aktion 20 000, mit der Sie zusätzliche Beschäftigung für ältere Arbeitnehmer schaffen wollen, und geht bis zu genau diesen eben ausgeführten Sachen. Da frage ich mich: Wo denken Sie hin, wenn Sie solche Beschlüsse fassen?
Es ist nichts Schlechtes, kollektivvertragsmäßig zuzuordnen (Abg. Katzian: Eh net!), aber man muss bedenken, was das für einen Kleinunternehmer bedeutet! Dann kommt noch dazu, dass das Ganze an den Jahresumsatz gebunden ist. Sie wissen, den Jahresumsatz kann der Unternehmer nicht voraussagen. Wenn er nun am Ende des Jahres draufkommt, dass er die 30 Prozent des freien Gewerbes im Zuge der Nebenrechte überschritten hat, wissen Sie, was er dann getan hat? – Eine illegale Gewerbeausübung! Dann kommen Sie als Erste und strafen ihn! (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)
Das ist doch ein Unsinn, eine gute Idee, eine ursprünglich gute Idee so zu verhunzen, dass dann unterm Strich ein Mehr an Bürokratie herauskommt. Ich verstehe das einfach nicht: Sie reden seit Jahren von Bürokratieabbau und tun mit solchen Dingen genau das Gegenteil! (Beifall der Abgeordneten Loacker und Schellhorn.)
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