Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 139

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zung der Richtlinie aus dem Jahre 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Un­fälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Seve­so-III-Richtlinie.

Für den Abfallbereich soll im Abfallwirtschaftsgesetz 2002 eine Rechtsgrundlage zur Be­schlagnahme von Abfällen geschaffen werden. Durch die in § 75b des Entwurfs vorge­sehenen Bestimmungen bezüglich der Beschlagnahme und des Verfalls von Abfällen sollen illegale Abfalltransporte hintangehalten werden.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass diese Novelle erstens zu spät – wesentlich zu spät – kommt. Und, Herr Bundesminister, jetzt stellt sich die Frage: Warum kommt sie zu spät, und warum wurden diese Bestimmungen, die ja bereits seit dem 1. Juni 2015 ange­wendet werden sollen, nicht umgesetzt? – Das ist einmal die erste Frage in Ihre Rich­tung.

Kommen wir aber auch zum Inhaltlichen. Da vermisse ich auch einiges, und da wirft diese Regierungsvorlage oder dieser Gesetzesvorschlag viele Fragen auf. So heißt es etwa im Ministerialentwurf, dass die Instrumente der Beschlagnahme und des Verfalls von Abfällen zur Deregulierung beitragen sollen. In der aktuellen Regierungsvorlage schlagen Sie aber keine einzige Maßnahme im Sinne einer Deregulierungsmaßnahme zur Verwaltungsvereinfachung vor. Eine solche ist nicht ersichtlich.

Es gibt auch zahlreiche Stellungnahmen zu diesem Entwurf, die an Sie gerichtet wur­den, und Sie hatten auch ausreichend Zeit, diese einzuarbeiten. Auch das ist leider in dieser Form nicht passiert.

Ein Punkt ist auch die Frage der Kosten und die Frage des Mehraufwandes. Hiezu verweise ich auf eine Stellungnahme der Niederösterreichischen Landesregierung, die befürchtet, dass die vorgeschlagene Beschlagnahme und der Verfall von Abfällen ein­schließlich der Transportverpackung mit einem erheblichen Mehraufwand für die Be­zirksverwaltungsbehörde verbunden sein wird. Und es stellt sich auch die Frage, was mit diesen Abfällen, wenn sie beschlagnahmt werden, dann passieren soll.

Ein weiterer Kritikpunkt kommt vom Rechnungshof. Dieser rechnet damit, dass die Be­schlagnahme von Abfällen zu einem Ansteigen von Lagerkosten führen wird. – Und da, Herr Bundesminister, lese ich von Ihrer Seite auch nichts darüber, wie Sie diese Mehr­aufwände finanziell abgelten wollen.

Ich kann mich erinnern, im Ausschuss wurde dieser Mehraufwand mit einer Summe von 100 000 €, die österreichweit ausreichend sein sollen, beziffert. Diese Zahl kommt mir etwas niedrig vor, oder zumindest nicht ausreichend, um diese Maßnahme dann auch entsprechend umsetzen zu können.

Ich möchte noch auf einen letzten Punkt eingehen, und zwar auf die Stellungnahme der Wirtschaftskammer. Diese verweist darauf, dass in den Fällen des § 6 Abs. 1 von Ver­fügungsberechtigten bei der Bezirksverwaltungsbehörde ein Feststellungsbescheid be­antragt werden kann, wonach die Behörde sechs Monate Zeit hat, diesen Feststellungs­bescheid zu erlassen. Hier gibt es eine zeitliche Divergenz zwischen der Beschlagnah­me des Gutes und dem Feststellungsbescheid über das Produkt. Da gibt es unter­schiedliche Auffassungen, und die Wirtschaftskammer kritisiert das vehement.

Herr Bundesminister! Das sind nur drei aus einer Vielzahl von Kritikpunkten, die wir zu dieser Richtlinienumsetzung, die Sie hier auf den Weg bringen möchten, anzumerken haben. Leider haben Sie es nicht geschafft, die Verwaltungsvereinfachung und die fi­nanzielle Entlastung seitens der Behörden darzulegen. Es sind vielmehr Verwaltungs­erschwernisse und finanzielle Belastungen in diesen Entwurf eingebaut. (Beifall bei der FPÖ.)

16.24

 


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