Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll181. Sitzung / Seite 140

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Höfinger zu Wort. – Bitte.

 


16.24.21

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Alles, was wir nutzen, was wir ge­brauchen, was wir kaufen, was wir als Dienstleistung in Anspruch nehmen, wird mit den verschiedensten Stoffen hergestellt oder wird dadurch ermöglicht und ermöglicht uns einen einfacheren Tagesablauf. Das sind wir so gewohnt. Mittlerweile gibt es aber viele chemische Stoffe, Chemikalien, die uns sowohl in der Lagerung als auch in der Verar­beitung bis hin zur Entsorgung vor dementsprechende Aufgaben stellen. Ich denke, es liegt in unserer Verantwortung, vom Entstehen dieser Stoffe über ihre Verwertung bis hin zum Recycling, ja bis zur Abfallbehandlung so sorgfältig wie möglich damit umzu­gehen. Diese Verantwortung haben wir vonseiten der Politik gegenüber den Menschen, der Bevölkerung, und diese Verantwortung trägt jeder einzelne Betrieb, der mit diesen Stoffen zu tun hat.

Daher, denke ich, weil wir eben aus der Geschichte gelernt haben, ist es wichtig, in die­sem Bereich gute Grundlagen, gute Richtlinien zu haben, damit jeder weiß: Wie doku­mentiere ich? Wie gehe ich damit um? Was tue ich in einem Katastrophenfall? Es kann ja jederzeit etwas passieren, das sollte uns klar sein. Daher ist es nur gut und wichtig, dass wir diese Richtlinie auch in dieser Form bei uns umsetzen.

Zurück geht diese eben leider auf einen katastrophalen Unfall. Der Name wird vielen noch ein Begriff sein: Seveso – vor über 40 Jahren ein schwerer Chemieunfall, wo­durch Menschen, die Natur, Fauna und Flora zu Schaden gekommen sind. Um Derar­tiges in Zukunft hintanzuhalten, sind diese Details geregelt: Wie muss ein Betrieb mit seinen gefährlichen Stoffen hantieren beziehungsweise diese dokumentieren? Was und wen muss er verständigen, sollte es wirklich zu einem Unglücksfall kommen? Und wel­che Möglichkeiten stehen in diesem Fall der Behörde zur Verfügung?

Natürlich gibt es im äußersten Notfall, wie mein Vorredner auch erwähnt hat, die Mög­lichkeit der Beschlagnahme von diesen gefährlichen Stoffen. Ja was wäre denn das in einem Unglücksfall für eine Situation, hätte die Behörde nicht die Möglichkeit, direkt ein­zugreifen? Wir haben das in der Vergangenheit schon oftmals gehabt. Irgendwo muss es ein unmittelbares Eingriffsrecht geben, auch wenn das mit Aufwendungen verbun­den ist, auch wenn das vielleicht für die Behörde zusätzliche Arbeit bedeutet. Ich den­ke, dazu ist sie in diesem Notfall auch da, um für die Sicherheit der Menschen in die­sem Land zu sorgen. Daher, wie gesagt, von unserer Seite eine klare Zustimmung zur Umsetzung dieser Richtlinie!

Das Zweite: Wir haben im Ausschuss auch eine Ausschussfeststellung beschlossen, in der es darum geht, die sogenannte Aarhus-Konvention in Zukunft umzusetzen, weil wir in manchen Punkten immer wieder vor der Frage stehen, inwieweit Bürgerbeteiligung in all den Verfahren, die damit im Zusammenhang stehen, ermöglicht werden soll. Bür­gerbeteiligung ist heute ein Schlagwort, das aus dem jeweiligen Zusammenhang nicht herausgenommen werden kann, aber wir stehen in der Verantwortung, immer abzuwä­gen, in welchem Umfang diese erfolgen muss, damit auf der einen Seite die Sicherheit gegeben ist, wenn Betriebe sich ansiedeln oder erweitern wollen, aber auf der anderen Seite auch der Bestand der heimischen Wirtschaft gesichert ist.

Daher stehen wir in der Verantwortung, diese Balance zu finden. Es gibt Bund-Länder-Kompetenzen, wo Arbeitsgruppen bereits tagen. Im Ausschuss haben wir festgestellt, auf Grundlage dieser Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll es zu einer Erweiterung kom­men, wobei die Sozialpartner auch noch eingebunden werden. Wir sind zuversichtlich und wir haben auch beschlossen, dass wir im Laufe des heurigen Kalenderjahres auch noch die restlichen Umsetzungen schaffen werden.

 


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