Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 128

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nur rund 3 % aller Sommergäste geben explizit an, einen Wein- oder Kulinarik-Urlaub in Österreich zu machen, als Zusatzangebot beeinflusst Kulinarik aber maßgeblich die Destinationswahl.“

Die wertvolle österreichische bäuerliche Landwirtschaft produziert hochwertige Lebens­mittel. Die Touristen wollen hohe Qualität am Teller haben. Eine verbesserte Her­kunfts­kennzeichnung würde die Transparenz für die Konsumenten erhöhen und macht sie sicher, Qualität zu konsumieren. Aber nicht überall ist die Herkunftsbezeichnung bereits Standard.

Die gemäß den europäischen und nationalen gesetzlichen Vorgaben in Österreich durchgeführten Fleischkontrollen und Bestätigungsvermerke mittels "Genusstauglich­keits­stempel" stiften unter Produzenten und Konsumenten Verwirrung und Unmut. Nicht zuletzt aufgrund des Umstandes, dass mit der "AT-Genusstauglichkeits­aus­lobung" die tatsächliche Herkunft des Fleisches oft verschleiert wird, da der Stempel mit den Initialen "AT" eine österreichische Herkunft suggeriert, die in der Praxis oft nicht gegeben ist.

Es erhalten bekanntlich alle geschlachteten Nutztiere an den heimischen Schlacht­höfen, auch wenn sie aus dem Ausland stammen, die gleiche Klassifizierung mit dem so genannten AT-Stempel (= Genusstauglichkeitsstempel).

Es muss endlich gelingen, die Konsumenten von der tatsächlichen Landesherkunft der lebensmittelliefernden Nutztiere zu informieren, die "Verösterreichisierung" ausländi­scher Grundstoffe samt Quasi-Auslobung als österreichische Qualität muss endlich aufhören.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu veran­lassen, die sicherstellen, dass ausschließlich Qualitätsfleisch österreichischer Herkunft - sprich (Frisch-) Fleisch von Nutztieren, die in Österreich geboren, in Österreich auf­gewachsen und in Österreich geschlachtet/zerlegt/verpackt wurden - mit dem AT-Stempel versehen wird. Bei Tieren, die im Ausland geboren und aufgewachsen sind, aber in Österreich geschlachtet wurden, soll die Genusstauglichkeit mit einem Stempel des Herkunftslandes zertifiziert werden.“

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EntschIießungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgüte­siegel-Gesetz“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 4: Bericht des Tourismusausschusses über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Lage der Tourismus- und Freizeit-wirtschaft in Österreich 2016 (III-390/1652 d.B.) in der Nationalratssitzung vom 07. Juni 2017

In dem Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2016 ist auf der Seite 40 zu lesen:

 


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