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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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183. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 7. Juni 2017

                                                                                                           

 


Stenographisches Protokoll

183. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode                        Mittwoch, 7. Juni 2017

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 7. Juni 2017: 9.06 – 19.36 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geändert wird

2. Punkt: Bericht über den Antrag 1877/A(E) der Abgeordneten Dietmar Keck, Franz Leonhard Eßl, Kolleginnen und Kollegen betreffend freiwillige Informationen über Le­bens­mittel hinsichtlich der Eignung für Vegetarierinnen und Vegetarier oder Vega­nerinnen und Veganer gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung

3. Punkt: Bericht über den Antrag 2171/A der Abgeordneten Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird

4. Punkt: Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2016

5. Punkt: Bericht über den Antrag 1808/A(E) der Abgeordneten Dipl.‑Kffr. (FH) Eli­sa­beth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend IS, sys­tematische Massenmorde an religiösen und ethnischen Minderheiten

6. Punkt: Bericht über den Antrag 2166/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

7. Punkt: Bericht über den Antrag 2167/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Darstel­lung von Menschen mit Behinderung in den Medien

8. Punkt: Bericht über den Antrag 366/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung von Beratungsstellen für ungewollt Schwangere“

9. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Vergabepraxis im BMI mit Schwer­punkt Digitalfunk; Follow-up-Überprüfung – Reihe Bund 2017/19

10. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Förderungen des BMI sowie Vollzug der Schubhaft mit Schwerpunkt Anhaltezentrum Vordernberg – Reihe Bund 2016/22


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11. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Erweiterung der Parkraumbe­wirt­schaftung Wien – Reihe Bund 2017/22

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Inhalt

Nationalrat

Trauerkundgebung anlässlich des Ablebens von Dr. Alois Mock ............................. 38

Mandatsverzicht der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek ........................ 38

Angelobung der Abgeordneten Mag. Barbara Neuroth ............................................. 39

Personalien

Verhinderung .................................................................................................................. 38

Ordnungsruf ................................................................................................................. 113

Geschäftsbehandlung

Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen, dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1445/A(E) der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bekenntnis zum Rückzug der Parteipolitik aus der Schulverwaltung gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 20. Juni 2017 zu setzen ........ 66

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 66

Redner/Rednerinnen:

Mag. Dr. Matthias Strolz ......................................................................................... ... 165

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 168

Brigitte Jank ............................................................................................................ ... 169

Wendelin Mölzer ..................................................................................................... ... 170

Dr. Harald Walser .................................................................................................... ... 171

Claudia Angela Gamon, MSc (WU) ....................................................................... ... 173

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 174

Ablehnung des Fristsetzungsantrages .......................................................................... 176

Antrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1960/A der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Öffent­lichkeit von parlamentarischen Ausschüssen“ gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäfts­ordnung eine Frist bis 24. Juni 2017 zu setzen ........ 66

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .................................................................................................... ..... 66

Redner/Rednerinnen:

Leopold Steinbichler .........................................................................................  176, 184

Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 178

Mag. Wolfgang Gerstl ............................................................................................. ... 179

MMMag. Dr. Axel Kassegger ................................................................................. ... 180


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Dieter Brosz, MSc ................................................................................................... ... 181

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 182

Ablehnung des Fristsetzungsantrages .......................................................................... 185

Antrag des Abgeordneten Herbert Kickl, dem Ausschuss für Arbeit und So­ziales zur Berichterstattung über den Antrag 911/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen die sekto­rale Arbeitslosigkeit in Österreich gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ....................................................................  66, 244

Antrag des Abgeordneten Werner Neubauer, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 1175/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ......................................................  66, 244

Antrag des Abgeordneten Peter Wurm, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 1662/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung von Bankomat-Gebühren gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu set­zen – Ablehnung ..............................................................................................................  66, 244

Antrag des Abgeordneten Heinz-Christian Strache, dem Außenpolitischen Ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1875/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abbruch der Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Türkei gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ...............  66, 244

Antrag des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, dem Außenpolitischen Aus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 1799/A(E) der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine EZA-Leis­tungen für bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger unkooperative Entwicklungs­länder gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung  66, 245

Antrag der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, dem Budgetausschuss zur Be­richterstattung über den Antrag 9/A der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familien­lastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 163/2013, geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ...............................................................................................  66, 245

Antrag der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1224/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland an die jeweiligen Lebenshaltungskosten gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 20017 zu setzen – Ablehnung .............  66, 245

Antrag der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, dem Familienausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 797/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Beendigung der Zweckentfremdung der Mittel des Familienlastenausgleichsfonds! gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsord­nung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung .....................................  66, 245

Antrag des Abgeordneten Heinz-Christian Strache, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 443/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian


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Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch Maß­nahmen gegen die „Kalte Progression“ gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ......................................................  66, 245

Antrag des Abgeordneten Herbert Kickl, dem Finanzausschuss zur Bericht­er­stattung über den Antrag 965/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Werbeabgabe gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung    66, 245

Antrag des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1876/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Zuwen­dungen an Gemeinden für die Schaffung oder die Sanierung von Infrastruk­tureinrichtungen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ................................................................................................................................  66, 245

Antrag des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2107/A(E) der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Mietvertrags­gebühr gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ...............................................................................................  66, 245

Antrag des Abgeordneten Heinz-Christian Strache, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 367/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsatzsteuerrückvergütung bei der Anschaffung von Geräten durch Feuerwehren gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ...............  66, 245

Antrag des Abgeordneten Mag. Roman Haider, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 438/A(E) der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend ersatzlose Streichung der Sekt­steuer gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ..............................................................................................................  66, 246

Antrag des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, dem Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie zur Berichterstattung über den An­trag 2127/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Heta-Millionen für Forschung gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ...............  66, 246

Antrag des Abgeordneten Mag. Harald Stefan, dem Geschäftsordnung­sausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 79/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesver­fas­sungsgesetz und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 – VfGG, BGBl. Nr. 85/1953, geändert werden, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung    66, 246

Antrag des Abgeordneten Mag. Harald Stefan, dem Geschäftsordnungs­aus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 7/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung       66, 246

Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, dem Gesund­heits­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 414/A(E) der Abgeord-


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neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen- und Förderprogramm zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ...............................................................................................  66, 246

Antrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, dem Gesund­heits­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2108/A(E) der Abgeord­neten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Computertomografie(CT)- oder Magnetresonanztomografie(MRT)-Untersuchun­gen für Sozialversicherte gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ..........................................................................................  66, 246

Antrag der Abgeordneten Carmen Schimanek, dem Gleichbehandlungs­aus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 896/A(E) der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anrechnung von vier vollen Jahren Kindererziehungszeit pro Kind gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäfts­ordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ..............................................  66, 246

Antrag des Abgeordneten Heinz-Christian Strache, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 2129/A(E) der Abgeord­neten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aussetzung der Einbürgerungen von Türken und Überprüfung der Einbürgerungen von Türken der letzten 15 Jahre gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ..............................................................................................................  66, 246

Antrag des Abgeordneten Heinz-Christian Strache, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 1683/A der Abgeord­neten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürger­schaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 – StbG), BGBI. Nr. 311/1985, geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ...............  66, 247

Antrag des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 1619/A(E) der Abge­ordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Rücküber­nahmen forcieren – straffällige Asylwerber abschieben, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ...............  66, 247

Antrag des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 1448/A(E) der Abgeord­neten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausschluss von NGOs an der Mitwirkung im Asylwesen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäfts­ordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ...............  66, 247

Antrag des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 981/A(E) der Abgeord­neten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rufnummern­unterdrückung bei der Exekutive gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ..............................................  66, 247


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Antrag des Abgeordneten Mag. Harald Stefan, dem Justizausschuss zur Be­richt­erstattung über den Antrag 1031/A(E) der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Kinderschutzgesetzes gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ..............................................................................................................  66, 247

Antrag des Abgeordneten Mag. Harald Stefan, dem Justizausschuss zur Be­richterstattung über den Antrag 1397/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetz­buch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Ge­schäfts­ordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ...............................................................................................  66, 247

Antrag des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, dem Justizausschuss zur Be­richterstattung über den Antrag 1671/A der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ...............  66, 247

Antrag des Abgeordneten Mag. Harald Stefan, dem Justizausschuss zur Be­richterstattung über den Antrag 2048/A(E) der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Angleichung der Strafobergrenzen für junge Erwachsene an jene bei Erwachsenen gemäß § 43 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ...............  66, 247

Antrag des Abgeordneten Mag. Harald Stefan, dem Justizausschuss zur Be­richterstattung über den Antrag 1953/A(E) der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbeziehung der Insassen von Justiz­anstalten in die gesetzliche Krankenversicherung gemäß § 43 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ....................  66, 247

Antrag des Abgeordneten Christian Lausch, dem Justizausschuss zur Be­richterstattung über den Antrag 552/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschluss von Staatsverträgen zur Forcie­rung der Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung    66, 247

Antrag des Abgeordneten Christian Lausch, dem Justizausschuss zur Be­richterstattung über den Antrag 1941/A(E) der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Radikalisierung von Mithäftlingen im Gefängnis gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ....................................................................  66, 248

Antrag des Abgeordneten Mag. Harald Stefan, dem Justizausschuss zur Be­richterstattung über den Antrag 1589/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ......................................................  66, 248

Antrag des Abgeordneten Heinz-Christian Strache, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 555/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung aller gesetzlichen Maßnahmen, die geeignet sind, Bürger- und Freiheitsrechte zu beschränken, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung  66, 248

Antrag des Abgeordneten Peter Wurm, dem Ausschuss für Konsumentenschutz zur Berichterstattung über den Antrag 1665/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm,


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Kolleginnen und Kollegen betreffend TabakgesetzNEU gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung    66, 248

Antrag des Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, dem Landesverteidi­gungs­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 979/A(E) der Abge­ordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Verwertung der schweren Waffen, sondern Überführung in die MILIZ gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ...............  66, 248

Antrag des Abgeordneten Harald Jannach, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 2164/A der Abgeordneten Harald Jannach, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Leopold Steinbichler, Dipl.‑Ing. Ka­rin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA-Gesetz 1992) geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ...............................................................................................  66, 248

Antrag des Abgeordneten Harald Jannach, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 1807/A(E) der Abge­ordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend 100% Gen­technikfreiheit des AMA-Gütesiegels gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ......................................................  66, 248

Antrag des Abgeordneten Harald Jannach, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 1340/A(E) der Abge­ordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Aufhebung der Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ...............  66, 248

Antrag des Abgeordneten Wolfgang Zanger, dem Rechnungshofausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 253/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufgliederung des Basisgehaltes sowie der leistungsorientierten Komponenten im Einkommensbericht gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ...............  66, 248

Antrag der Abgeordneten Petra Steger, dem Ausschuss für Sportangelegen­heiten zur Berichterstattung über den Antrag 2001/A(E) der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Finanzierung und Koordinierung einer Ehrungsstätte für Sportler gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ....................................................................  66, 249

Antrag des Abgeordneten Mag. Roman Haider, dem Tourismusausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 910/A(E) der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung von zusätzlichen Inves­titionsanreizen für Tourismusbetriebe durch Heranführung der AfA an die wirt­schaftliche Lebensdauer gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung      66, 249

Antrag des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, dem Tourismusausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1943/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung der Bundesförderung zum Erhalt alpiner Hütten und Wege gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ..............................................................  66, 249

Antrag des Abgeordneten Walter Rauch, dem Umweltausschuss zur Be­richt­erstattung über den Antrag 1713/A(E) der Abgeordneten Walter Rauch, Kolle-


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ginnen und Kollegen betreffend den Schutz unseres Wassers gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung               66, 249

Antrag des Abgeordneten Walter Rauch, dem Umweltausschuss zur Bericht­erstattung über den Antrag 1920/A(E) der Abgeordneten Walter Rauch, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Zuleitung des Endberichts des Expertenwork­shops zur seismischen Gefährdung des AKW Krško an den Nationalrat gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung  66, 249

Antrag des Abgeordneten Wendelin Mölzer, dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2160/A(E) der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die längst fällige Einrichtung eines Unter­stufenrealgymnasiums am BORG Hermagor gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäfts­ordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ................................  66, 249

Antrag des Abgeordneten Wendelin Mölzer, dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2040/A(E) der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deutsch-Klassen für Schüler ohne aus­reichende Kenntnis der Unterrichtssprache gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäfts­ordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ..............................................  66, 249

Antrag des Abgeordneten Christian Lausch, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 175/A der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienst­rechtsgesetz 1979 – BDG 1979) geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ....................................................................  66, 249

Antrag des Abgeordneten Heinz-Christian Strache, dem Verfassungsaus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 117/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Ausbau der direkten Demokratie in Österreich gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ....................................................................  66, 249

Antrag des Abgeordneten Mag. Harald Stefan, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 980/A(E) der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende Volksabstimmung bei Ratifikation von Staatsverträgen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ..............................................................  66, 250

Antrag des Abgeordneten Wolfgang Zanger, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 2027/A der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung       66, 250

Antrag des Abgeordneten Mag. Harald Stefan, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1573/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über die Freiheit zur unbeschränkten Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr ge­mäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ..............................................................................................................  66, 250

Antrag der Abgeordneten Carmen Schimanek, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 61/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 9

Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung der Möglichkeit zu Ausnahmen von der Vignettenpflicht gemäß Bundesstraßen-Mautgesetz, insbesondere für den Abschnitt auf der A 12 Staatsgrenze bei Kufstein bis Kufstein Süd, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ..............................................  66, 250

Antrag des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 174/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Maut­einhebung auf Bundesstraßen (Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 – BStMG) gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung    66, 250

Antrag der Abgeordneten Carmen Schimanek, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 762/A der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahr­gesetz 1967 geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ..............................................  66, 250

Antrag der Abgeordneten Carmen Schimanek, dem Volksanwaltschafts­aus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 695/A der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Ver­fassungsgesetz – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ......................................................  66, 250

Antrag des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zur Berichterstattung über den Antrag 1277/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Aufhebung der Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung  66, 250

Antrag des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, dem Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zur Berichterstattung über den Antrag 966/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Dringlichkeit der Abschaffung der Mehrfach-Pflichtmitgliedschaften in den Wirtschaftskammern gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ..............................................................................................................  66, 250

Antrag des Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, dem Wissenschafts­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1030/A(E) der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausgleichszah­lungen bzw. Studiengebühren für ausländische Studierende gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 27. Juni 2017 zu setzen – Ablehnung ...............  66, 251

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 der Geschäftsordnung ......................................................................................................................................... 67

Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 164

Aktuelle Stunde (51.)

Thema: „Arbeit für Österreich – Beschäftigung und Ausbildung im Fokus“ ...... 39

Redner/Rednerinnen:

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ..... 40

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ................................................................ ..... 41


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 10

Josef Muchitsch ...................................................................................................... ..... 43

August Wöginger .................................................................................................... ..... 45

Bernhard Themessl ................................................................................................ ..... 47

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ..... 48

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 50

Ing. Waltraud Dietrich ............................................................................................ ..... 51

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ..... 52

Dr. Angelika Winzig ................................................................................................ ..... 54

Wendelin Mölzer ..................................................................................................... ..... 55

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ..... 57

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ..... 58

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ..... 60

Gerhard Schmid ...................................................................................................... ..... 62

Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 63

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 39

Rechnungshof

Verlangen der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 32e Abs. 2 GOG-NR auf Prüfung der Gebarung des Bundeskanzleramts und des Bundesdenkmalamts inklusive seiner Abteilungen in den Bundesländern hinsichtlich a) der mangelhaften Aufgaben­wahrnehmung bei Unterschutzstellungen, b) der uneinheitlichen Spruchpraxis bei Bescheiden zur Veränderung bzw. Zerstörung denkmalgeschützter Objekte, c) der Zusammenarbeit mit fachspezifischen Organisationen, bei denen aufgrund eines Naheverhältnisses oder wegen Tätigkeiten von Beschäftigten des Bundes­denkmalamts die Gefahr eines lnteressenskonflikts besteht, d) der nicht vorhan­denen Korruptionsprävention im Bundesdenkmalamt, e) der Sonderprüfung der internen Revision „zur Klärung der Vorwurfslage aus einem anonym eingelangten Schreiben an das BKA vom 27.10.2016“, f) der Planung und Umsetzung des Projekts Denkmalinformationssystem (DEMIS) und des Teilprojekts Denkmal­objekt­informationssystem (DOBIS), g) der nicht eingehaltenen Berichtspflichten durch das Bundesdenkmalamt, h) des Versäumnisses des Bundeskanzleramts, entgegen dem Denkmalschutzgesetz und den Allgemeinen Rahmenrichtlinien des Bundes (ARR 2014) Förderungsziele, Indikatoren und Förderungsgegen­stände zu regeln, i) der Kooperation des BDA mit jenem Verein, der Herausgeber und Verleger des Magazins „Denkmal Heute“ war, durch den Ständigen Unter­aus­schuss des Rechnungshofausschusses                        65

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 63

Unvereinbarkeitsangelegenheiten

Dreizehnter Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses ................................................. 66

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1643 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungs­gesetz geändert wird (1653 d.B.)                         67

Redner/Rednerinnen:

Harald Jannach ....................................................................................................... ..... 67

Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ..... 71


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 11

Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ..... 73

Franz Leonhard Eßl ................................................................................................ ..... 74

Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 75

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ..... 75

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ..... 76

Johann Höfinger ..................................................................................................... ..... 77

Bundesministerin Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc ............................................ ..... 78

Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung der Bezeichnung „g.g.A.“ wegen Irreführung der Konsumenten – Ablehnung .......  69, 79

Annahme des Gesetzentwurfes in 1653 d.B. ................................................................. 79

2. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1877/A(E) der Abgeordneten Dietmar Keck, Franz Leonhard Eßl, Kolleginnen und Kollegen betreffend freiwillige Informationen über Lebensmittel hinsichtlich der Eignung für Vegetarierinnen und Vegetarier oder Veganerinnen und Veganer gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (1654 d.B.) .......................................................... 79

Redner/Rednerinnen:

Josef A. Riemer ....................................................................................................... ..... 79

Dietmar Keck ........................................................................................................... ..... 81

Franz Leonhard Eßl ................................................................................................ ..... 82

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ..... 83

Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ..... 84

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ..... 86

Bundesministerin Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc ............................................ ..... 88

Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Herkunftskennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln“ – Ablehnung  85, 89

Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kennzeichnung von Eiern“ – Ablehnung ................................................................  87, 89

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1654 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend freiwillige Informationen über Lebensmittel hinsichtlich der Eignung für Vegetarierinnen und Vegetarier oder Veganerinnen und Veganer gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (E 203)                          89

3. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 2171/A der Abgeordneten Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungs­ge­setz 1992 geändert wird (1655 d.B.) ............................................. 89

Redner/Rednerinnen:

Dr. Karlheinz Töchterle ............................................................................................... 89

Mag. Andrea Kuntzl ............................................................................................  91, 111

Dr. Andreas F. Karlsböck ...................................................................................... ..... 92

Sigrid Maurer ................................................................................................................ 93

Claudia Angela Gamon, MSc (WU) ............................................................................ 95

Ulrike Weigerstorfer ............................................................................................... ..... 96

Eva-Maria Himmelbauer, BSc ................................................................................ ..... 97

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ..... 98

Dr. Jessi Lintl .......................................................................................................... ..... 99

Asdin El Habbassi, BA ........................................................................................... ... 102

Elmar Mayer ................................................................................................................ 103


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 12

Harry Buchmayr ...................................................................................................... ... 105

Elisabeth Hakel ....................................................................................................... ... 105

Bundesminister Mag. Dr. Harald Mahrer ........................................................  105, 112

Gerhard Schmid ...................................................................................................... ... 108

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 109

Dr. Harald Walser ..............................................................................................  109, 114

Brigitte Jank ................................................................................................................ 110

Wendelin Mölzer ......................................................................................................... 113

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 114

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zuverdienstgrenze Studienbeihilfe – Ablehnung .................................................  100, 115

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nachweis der Berufstätigkeit hinsichtlich Erlass des Studien­beitrags – Ablehnung ..................  101, 115

Annahme des Gesetzentwurfes in 1655 d.B. ............................................................... 115

4. Punkt: Bericht des Tourismusausschusses über den Bericht des Bundes­minis­ters für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2016 (III-390/1652 d.B.) .............................................................................................................. 115

Redner/Rednerinnen:

Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 115

Gabriel Obernosterer ............................................................................................. ... 119

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 120

Mag. Maximilian Unterrainer .................................................................................. ... 131

Hermann Brückl ...................................................................................................... ... 132

Georg Willi ............................................................................................................... ... 135

Ing. Wolfgang Klinger ............................................................................................ ... 140

Josef Schellhorn ..................................................................................................... ... 141

Christian Hafenecker, MA ...................................................................................... ... 143

Peter Haubner ......................................................................................................... ... 146

Gerhard Schmid ...................................................................................................... ... 147

Rudolf Plessl ........................................................................................................... ... 147

Bundesminister Mag. Dr. Harald Mahrer ............................................................. ... 149

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 151

Mag. Andreas Hanger ............................................................................................. ... 151

Konrad Antoni ......................................................................................................... ... 152

Nikolaus Prinz ......................................................................................................... ... 153

Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 154

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 155

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rücknahme der Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Be­herbergung – Ablehnung  117, 156


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 13

Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Faire Lebensmittel haben große Bedeutung für heimi­sche Kulinarik“ – Ablehnung ....  124, 156

Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Palmöl- und Palmfettsteuer“ – Ablehnung .........................................................  126, 156

Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kennzeichnung von Fleisch mittels AT-Stempel“ – Ablehnung .........................  127, 156

Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgütesiegel-Gesetz“ – Ablehnung ..........................................................  128, 156

Entschließungsantrag der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung von zusätzlichen Investitionsanreizen für Touris­musbetriebe durch Heranführung der AfA an die wirtschaftliche Lebensdauer – Ablehnung ..........................................................  134, 156

Entschließungsantrag der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Rücknahme der Steuererhöhung auf Nächtigungen – Ablehnung ................................................  137, 157

Entschließungsantrag der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Umsetzung der überfälligen Valorisierung des Bundesbeitrags für die Österreich Werbung – Ablehnung  138, 157

Entschließungsantrag der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Sicherung und Valorisierung der Bundesgelder für alpine Hütten und Wege – Ablehnung ........  139, 157

Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kollegin­nen und Kollegen betreffend keine Einführung einer km-abhängigen PKW-Maut in Österreich – Ablehnung  145, 157

Kenntnisnahme des Berichtes III-390 d.B. ................................................................... 156

5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den An­trag 1808/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend IS, systematische Massen­morde an religi­ösen und ethnischen Minderheiten (1649 d.B.) ....................... 157

Redner/Rednerinnen:

Harry Buchmayr ...................................................................................................... ... 157

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller ................................................................ ... 158

Mag. Günther Kumpitsch ....................................................................................... ... 159

Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 185

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 188

Christoph Hagen ..................................................................................................... ... 189

Nurten Yılmaz .......................................................................................................... ... 192

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. ... 193

Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung des politischen Islam – Ablehnung ....................  161, 194

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme von befreiten Yezidinnen in Österreich – Ableh­nung ..........................................  187, 194

Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Errichtung von EU-Wartecamps in Nordafrika für Personen mit negativem Asylbescheid“ – Ablehnung            190, 194

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbot des ‚Politischen Islam‘ analog zum Verbotsge­setz 1947“ – Ablehnung ..............  191, 195

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1649 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend IS, systematische Massenmorde an religiösen und ethnischen Minderheiten (E 204) ..... 194


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 14

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den An­trag 2166/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (1650 d.B.) ................................... 195

Redner/Rednerinnen:

Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 195

Dr. Georg Vetter ...................................................................................................... ... 195

Mag. Alev Korun ..................................................................................................... ... 196

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 199

Dr. Harald Troch ..................................................................................................... ... 200

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschiebestopp nach Afghanistan – Ablehnung .................................................  198, 201

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1650 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschen­rechte (E 205) .................................. 201

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den An­trag 2167/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.‑Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Darstellung von Menschen mit Behinderung in den Medien (1651 d.B.) ............................................... 201

Redner/Rednerinnen:

Ulrike Königsberger-Ludwig ................................................................................. ... 201

Dr. Franz-Joseph Huainigg ................................................................................... ... 202

Petra Steger ............................................................................................................. ... 203

Mag. Helene Jarmer ................................................................................................ ... 204

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 206

Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ ... 207

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 208

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vertretung der Menschen mit Behinderung im ORF-Publikumsrat – Annahme (E 207)  205, 208

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1651 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Darstellung von Menschen mit Behinderung in den Medien (E 206) .......................... 208

8. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 366/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung von Beratungsstellen für ungewollt Schwangere“ (1637 d.B.) ....................................................................................................................................... 208

Redner/Rednerinnen:

Anneliese Kitzmüller .........................................................................................  209, 223

Angela Fichtinger ................................................................................................... ... 212

Leopold Steinbichler .............................................................................................. ... 212

Angela Lueger ......................................................................................................... ... 217

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 218

Mag. Judith Schwentner ........................................................................................ ... 218

Dr. Marcus Franz .................................................................................................... ... 219

Claudia Angela Gamon, MSc (WU) .......................................................................... 221

Bundesministerin MMag. Dr. Sophie Karmasin .................................................. ... 223

Katharina Kucharowits .......................................................................................... ... 224


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 15

Entschließungsantrag der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Erhebung anonymisierter statistischer Daten in Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen – Ablehnung ............................................................................................................  210, 225

Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserte Anrechnung der Pensionszeiten pro Kind für die Kindererziehungszeit“ – Ablehnung           214, 225

Entschließungsantrag der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jährliche Valorisierung der Familienleistungen“ – Ablehnung ...........................  215, 225

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1637 d.B. .................................................... 225

Gemeinsame Beratung über

9. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Vergabepraxis im BMI mit Schwerpunkt Digitalfunk; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/19 (III-373 und Zu III-373/1646 d.B.) .............................................................................................. 225

10. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungs­hofes betreffend Förderungen des BMI sowie Vollzug der Schubhaft mit Schwer­punkt Anhaltezentrum Vordernberg – Reihe Bund 2016/22 (III-322/1647 d.B.) ................................................................................. 225

11. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rech­nungshofes betreffend Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung Wien – Reihe BUND 2017/22 (III-380/1648 d.B.)                    225

Redner/Rednerinnen:

Marianne Gusenbauer-Jäger ................................................................................. ... 226

Hermann Gahr ......................................................................................................... ... 227

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 227

Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ... 228

Dr. Nikolaus Scherak .............................................................................................. ... 230

Martina Schenk ....................................................................................................... ... 232

Elmar Mayer ............................................................................................................. ... 233

Johann Singer ......................................................................................................... ... 234

Erwin Angerer ......................................................................................................... ... 235

Mag. Barbara Neuroth ............................................................................................... 236

Johann Hell ................................................................................................................. 237

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 238

Erwin Preiner .......................................................................................................... ... 239

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................ ... 239

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 240

Rupert Doppler ....................................................................................................... ... 241

Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker ...................................................... ... 241

Kenntnisnahme der drei Berichte III-373 und Zu III-373, III-322 und III-380 d.B. ........ 243

Eingebracht wurden

Petitionen ...................................................................................................................... 64

Petition betreffend „Übergangslösung für das neue einkommensabhängige Kin­der­betreuungsgeld“ (Ordnungsnummer 106) (überreicht von der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 16

Petition betreffend „Rücknahme der Verschlechterungen im Pendlerverkehr der S-50“ (Ordnungsnummer 107) (überreicht vom Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl)

Petition betreffend „Hörndlwald retten, Otto Wagner-Spital nutzen!“ (Ordnungs­nummer 108) (überreicht vom Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl)

Bürgerinitiative ............................................................................................................. 64

Bürgerinitiative betreffend „Straffreistellung von Besitz und Erzeugung von Can­nabis(-produkten) bei PatientInnen mit entsprechender medizinischer Indi­kation“ (Ordnungsnummer 116)

Berichte ......................................................................................................................... 64

Zu III-373: Bericht betreffend Vergabepraxis im BMI mit Schwerpunkt Digitalfunk; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/19; Austauschseite; Rechnungshof

Vorlage 136 BA: Bericht über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2016 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 6 Wirkungscontrollingverordnung; Bundes­kanzler

Vorlage 137 BA: Bericht über die Entwicklung des Bundeshaushaltes von Jänner bis April 2017; BM f. Finanzen

Vorlage 138 BA: Bericht gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 31. März 2017; BM f. Finanzen

III-391: Bericht betreffend Eingliederungshilfe „Come Back“ des AMS; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/25; Rechnungshof

III-392: Bericht betreffend Vermögensmanagement ausgewählter Kranken- und Unfallversicherungsträger; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/26; Rech­nungshof

III-393: Bericht betreffend Risikomanagement in der Finanzverwaltung; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/27; Rechnungshof

III-394: Bericht betreffend Strukturreform der Bezirksgerichte; Follow-up-Über­prüfung – Reihe BUND 2017/28; Rechnungshof

III-402: Bericht aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 5. Dezember 2012, 276/E XXIV. GP betreffend Evaluationsstudie zum Kindschafts- und Namens­rechts-Änderungsgesetz 2013; BM. f. Justiz

III-403: Österreichischer Forschungs- und Technologiebericht 2017; BM f. Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft und BM f. Verkehr, Innovation und Tech­nologie

III-404: Tätigkeitsbericht 2016 der Energie-Control Austria; BM f. Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

III-405: Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2016; BM f. Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

III-406: Aktionsplan Frauengesundheit; BM f. Gesundheit und Frauen

III-407: Endbericht der Zwischenevaluierung Breitbandinitiative 2020 Phase 1; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 17

III-408: Sicherheitsbericht 2016 der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

Anträge der Abgeordneten

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Registrierkassenpflicht – Erhöhung des Nettojahresumsatzes“ (2176/A)(E)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Registrierkassenpflicht – Erhöhung des Nettojahresumsatzes“ (2177/A)(E)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Reform der Schulverwaltung statt Einsparungen auf Kosten der Schüler“ (2178/A)(E)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Privatschule für alle mit Bildungsscheck“ (2179/A)(E)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jährliche verpflichtende Reanimationsschulung durch freiwillige Einrichtungen an allen Schulen für junge Menschen ab 10 Jahren“ (2180/A)(E)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „One in-Two out – Wirk­samer Kampf gegen die Bürokratie“ (2181/A)(E)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Transparentes Bildungs­system und Schulautonomie für Österreich“ (2182/A)(E)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung eines konkreten Aktionsplans für faire Beiträge von Konzernen (2183/A)(E)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aussetzen des „Joint Way Forward on Migration issues“ (2184/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschiebestopp nach Afgha­nistan (2185/A)(E)

Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Demokratisierung des Wirt­schaftskammer Wahlrechts (2186/A)(E)

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme von befreiten Yezidinnen in Österreich (2187/A)(E)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 (BFRG 2017 – 2020) BGBl. I 34/2016, zuletzt geändert mit BGBl. I 41/2017, geändert wird (2188/A)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, zuletzt geändert mit BGBl I 37/2017, abgeändert wird (2189/A)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 189/1955 zuletzt geändert mit BGBl. I 66/2017, sowie das Einkommensteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988 zuletzt geändert mit BGBl. I 34/2017, zu Gunsten von Menschen mit niedrigsten Pensionen abgeändert werden (2190/A)

Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere zivilrechtliche Vorschriften für Unternehmen (Unter-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 18

nehmensgesetzbuch – UGB), zuletzt abgeändert durch BGBl. I Nr. 20/2017, abgeän­dert wird (2191/A)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urlaubsgesetz 1976 BGBl. Nr. 390/1976, zuletzt geändert durch das Bundes­gesetz BGBl. I Nr. 3/2013, abgeändert wird (2192/A)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (2193/A)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der Forschung im Bereich erneuerbarer Energie (2194/A)(E)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwicklung eines österreichi­schen Resilienzplans (2195/A)(E)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Forcierung thermischer Sanierung öffentlicher Gebäude (2196/A)(E)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend kilometerabhängiges Maut­system (2197/A)(E)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend konsequente Umsetzung der COP21-Beschlüsse (2198/A)(E)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ökologisierung des Steuer­systems (2199/A)(E)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stufenführerschein anpassen (2200/A)(E)

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundesweit einheitliche Emis­sionsschutzgesetze (2201/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend arbeits- und sozial­rechtliche Vereinfachungen für Unternehmen im Baubereich (2202/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung des Über­brückungsgeldes (2203/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend automatisches Pen­sionssplitting (2204/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wirtschafts- und Korrup­tionsstaatsanwaltschaft stärken (2205/A)(E)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützungsmaß­nahmen für Lehrer_innen im inklusiven Schulumfeld (2206/A)(E)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dialogprozess für sinnvolle Neugestaltung der Ferienregelung und der schulautonomen Tage (2207/A)(E)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ermöglichung individu­eller Förderkonzepte für Schüler_innen (2208/A)(E)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer barriere­freien Telefonvermittlungszentrale (2209/A)(E)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend barrierefreier Notruf für gehörlose sowie hör- oder sprachbehinderte Menschen (2210/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 19

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem ein Pflegegeld eingeführt wird (Bundespflege­geld­gesetz BPGG), BGBl. Nr. 110/1993, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 116/2016, geän­dert wird (2211/A)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, BGBl. I Nr. 82/2005, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 59/2014, geändert wird (2212/A)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz BGBl. Nr. 379/1984, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 120/2016, geändert wird (2213/A)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere zivilrechtliche Vorschriften für Unternehmen (Unter­nehmensgesetzbuch – UGB), zuletzt abgeändert durch BGBl. I Nr. 20/2017, abgeän­dert wird (2214/A)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herstellung von mehr Verbindlichkeit bei der Gefahrenevaluierung bei schwerer Lastenhandhabe (2215/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, zuletzt geändert durch BGBl. I 59/2017, geändert wird (2216/A)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Einhaltung von Höchstmengen von Treibhausgas­emis­sionen und zur Erarbeitung von wirksamen Maßnahmen zum Klimaschutz (Klima­schutz­gesetz – KSG) BGBl. I Nr. 106/2011, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 58/2017, geändert wird (2217/A)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Sicherung der Transparenz bei der Wahrnehmung politischer und wirtschaftlicher Interessen (Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz – LobbyG) BGBl. I Nr. 64/2012 geändert wird (2218/A)

Matthias Köchl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Ein­kommensteuergesetz 1988 und das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert werden (2219/A)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nachvollziehbarkeit der Inkassogebühren“ (2220/A)(E)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wiedereinführung von TBC-Untersuchungen für Personal im Lebensmittelbereich (Bazillenausscheider­ge­setz)“ (2221/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungs­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz um Bestimmungen über einen weisungsfreien Bundesstaatsanwalt ergänzt wird (2222/A)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über ergänzende Rechte von Umweltorganisationen und Einzelpersonen im Umweltrecht (Bundes-Umweltrechtschutzgesetz – BURG) (2223/A)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Bundesabgaben­ordnung zwecks Wiederherstellung fairen Wettbewerbs im touristischen Beherber­gungswesen (2224/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 20

Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines individuellen Karenzanspruches für jedes Elternteil (2225/A)(E)

Mag. Michaela Steinacker, Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz und das Arbeitsverfassungsgesetz zur Erreichung einer gleichberechtigten Vertretung von Frauen und Männern im Aufsichtsrat geändert wer­den (Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat – GFMA-G) (2226/A)

Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz geändert wird (2227/A)

Josef Muchitsch, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitsinspektions­gesetz 1993, das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz, das Mutterschutzge­setz 1979, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallver­sicherungsgesetz und das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 geändert werden (ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz) (2228/A)

Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 und das Unfalluntersuchungs­gesetz – UUG 2005 geändert werden (2229/A)

Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserstraßengesetz geändert wird (2230/A)

Ing. Mag. Werner Groiß, Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuer­gesetz 1988, das Stiftungseingangssteuergesetz, das Aktiengesetz und das Allge­meine Sozialversicherungsgesetz geändert sowie aktienrechtliche Sonderregelungen über die planmäßige Abgabe von Aktien einer Arbeitgebergesellschaft erlassen werden (Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 – MitarbeiterBetStG 2017) (2231/A)

Hermann Krist, Mag. Johannes Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Förderung des Sports erlassen wird und das Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundessportein­richtungen sowie das Anti-Doping Bundesgesetz geändert werden (2232/A)

Josef Muchitsch, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Apothe­kengesetz geändert werden (2233/A)

Josef Muchitsch, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert wird (2234/A)

Mag. Elisabeth Grossmann, Dr. Karlheinz Töchterle, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschulgesetz 2005, das Schulorga­nisationsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert werden sowie das Hochschul-Studienberechtigungsgesetz aufgehoben wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Privatuniversitäten­gesetz und das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert werden (2235/A)

Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert, ein Staatsverträge-Bundesverfassungsgesetz erlassen und das Staatsverträge-Bundes­verfassungsgesetz geändert werden (2236/A)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 21

Ing. Mag. Werner Groiß, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuer­gesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994 und das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz geändert werden (Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften­gesetz 2017 – MiFiGG 2017) (2237/A)

Ing. Mag. Werner Groiß, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabaksteuergesetz 1995 und das Tabakmonopol­gesetz 1996 geändert werden (2238/A)

Ing. Mag. Werner Groiß, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz geändert wird (2239/A)

Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz geändert wird (SMG-Novelle 2017) (2240/A)

Josef Muchitsch, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden (2241/A)

Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrens­gesetzen 2008 und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 geändert werden (2242/A)

Mag. Michaela Steinacker, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Außerstreitgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das Gerichtsgebührengesetz, das Sicherheitspolizeigesetz und das Auslandsunter­haltsgesetz 2014 geändert werden sowie das Bundesgesetz vom 9. Juni 1988 zur Durchführung des Übereinkommens vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung aufgehoben wird (Kinder-Rückfüh­rungsG 2017 – KindRückG 2017) (2243/A)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung des politischen Islam (2244/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Behebung der Pflege­heim­misere inklusive Abschaffung des Eigenregress (2245/A)(E)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend der Einrichtung einer Unter­stufe am BORG Deutschlandsberg (2246/A)(E)

Otto Pendl, Mag. Bernd Schönegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 geändert wird (2247/A)

Mag. Christine Muttonen, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betref­fend drohender Völkermord und Hungersnot im Südsudan (2248/A)(E)

Michael Bernhard, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (2249/A)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stopp der TTIP-Verhandlungen (2250/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Audiodes­kription des ORF (2251/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 22

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes und der Freibeträge für behinderte Menschen (2252/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Skandals in einer Wiener Privatklinik (13169/J)

Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Verhinderung der Teilnahme eines kurdischen Journalisten an seiner Preisverleihung im Presseclub Concordia durch das Außen­ministerium oder „Sein und Schein eines Außenministers“ (13170/J)

Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend die ausstehende Hungerhilfe für das Horn von Afrika (13171/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Anwendung § 6 Abs 3 Bundesarchivgesetz im BMASK (Rudolf Hundstorfer) (13172/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Anwendung § 6 Abs 3 Bundesarchivgesetz im BMASK II (Joachim Preiss) (13173/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend freiwilliger Verzicht auf Gluten nützt dem Herz nicht (13174/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Übergriffe auf Mitarbeiter der Finanzämter (13175/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Polizeidichte in Österreich (13176/J)

Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Förderung von Unternehmen durch Gewinnrücklagen (13177/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schließung der Postfiliale Bad Vöslau (13178/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung be­treffend Timeout-Klassen (13179/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend der Verlauf der schriftlichen „Zentralmatura“ (13180/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Verwendung von 200-Euro-Geld­scheinen bei Barauszahlungen von Pensionen (13181/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die negativen Lehrabschlussprüfungen (13182/J)

Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Umsiedlung von Bundesbehörden in ländliche Regionen (13183/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 23

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Tiertransporte auf dem Seeweg (13184/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend gefährlicher Schimmelpilz bei Lebensmittel (13185/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend „Aktion 20.000“ und Projekt „Selbstständig Leben Daheim“ (13186/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Qualitätskontrollen der Pflegeheime in der Schweiz – Vorbild für Österreich? (13187/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Nähworkshops mit Asylsuchenden (13188/J)

Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend Initiative „#GegenHassimNetz“ und das Projekt CounterACT (13189/J)

Ing. Christian Höbart, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität im Umfeld von Asylheimen im Bezirk Mödling (13190/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Doppelstaatsbürgerschaft (13191/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Hautkrebs (13192/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Kosten für Regierungsinserate (13193/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kosten für Regierungsinse­rate (13194/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Kosten für Regierungsinserate (13195/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Kosten für Regierungsinserate (13196/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kosten für Regierungsinserate (13197/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Kosten für Regierungsinserate (13198/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Kosten für Regierungsinserate (13199/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kosten für Regierungsinserate (13200/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend Kosten für Regierungsinserate (13201/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Kosten für Regierungsinserate (13202/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 24

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kosten für Regierungsinserate (13203/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend Kosten für Regierungsinserate (13204/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Kosten für Regierungsinserate (13205/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kosten für Regierungsinserate (13206/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Ermittlung der Mietzinsrichtwerte (13207/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Schubhaftzentrum Vordernberg – dubiose Vergabe (13208/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Dienstleistungsscheck (13209/J)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Anrechnung von PartnerInneneinkommen in der Notstandshilfe 2016 (13210/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Bürokratie im Tourismus“ (13211/J)

Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Gesundheit und Frauen betreffend Maßnahmen zur Steigerung der Erwerbs­tätigenquote von Frauen mit Migrationshintergrund (13212/J)

Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Maßnahmen zur Steigerung der Erwerbstätigenquote von Frauen mit Migrationshintergrund (13213/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Folgeanfrage Sozial- und Weiterbildungs­fonds (13214/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Bezü­gegesetz (13215/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Aufwendungen für Kabinette (13216/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Aufwendungen für Kabinette (13217/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Aufwendungen für Kabinette (13218/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Aufwendungen für Kabinette (13219/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Aufwendungen für Kabinette (13220/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 25

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Aufwendungen für Kabinette (13221/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidi­gung und Sport betreffend Aufwendungen für Kabinette (13222/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Aufwendungen für Kabinette (13223/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aufwendungen für Kabinette (13224/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Aufwendungen für Kabinette (13225/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Aufwendungen für Kabinette (13226/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Aufwendungen für Kabinette (13227/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Aufwen­dungen für Kabinette (13228/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Aufwendungen für Kabinette (13229/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidi­gung und Sport betreffend „Österreichs Bundesheer“ im russischen sozialen Netzwerk vk.com (13230/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Wo Österreich draufsteht, muss Österreich drin sein“ (13231/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Käseland Österreich – inter­nationale Erfolge, Vermarktung und Preise“ (13232/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Zinsersparnisse bei zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen (13233/J)

Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend „Wechsel von Lehrpersonal in die mittelbare/unmittelbare Bundesver­wal­tung; Anzahl von LehrerInnen für den Unterricht von Asylwerbern oder Asylbe­rechtigten“ (13234/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Amtsmissbrauch in der Gespag (13235/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Russlandzentrum der Russkij Mir Stiftung an der Universität Innsbruck (13236/J)

Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Russlandzentrum der Russkij Mir Stiftung an der Universität Salzburg (13237/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 26

Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kuratorium für Verkehrssicherheit (13238/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit und Frauen betreffend Umbau und Sanierung der HST der VGKK in Dornbirn (13239/J)

Mag. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend eine Studie zum Thema Radikalisierungsprozesse unter Jugendlichen (13240/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Bereitstellung von Geldmittel anlässlich der Oslo-Konferenz im Februar 2017 (13241/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Behördliche Vernetzung bei der Aberkennung akademischer Titel (13242/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Behördliche Vernetzung bei der Aberkennung akademischer Titel (13243/J)

Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Transparenz und Strategien für die Vergabe von EZA-Geldern durch das BMF (13244/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Jugendliche in Untersuchungshaft (13245/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Katastererhebung historischer Dachstühle (13246/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Nationaler Schnarchplan für Menschenrechte? (13247/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Ver­längerung des saudischen Interessensfunktionärs Bin Muammar als General­sekretär des König Abdullah Zentrums (13248/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Verlängerung des saudischen Interessens­funktionärs Bin Muammar als Generalsekretär des König Abdullah Zentrums (13249/J)

Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend: Mutmaßlich radikale Muslime hielten Vorträge an der Johannes Keppler Universität Linz – Frauen saßen getrennt! (13250/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend: Mutmaßlicher Vorarlberger Kriegsverbrecher gibt völlig unbehelligt öffent­lich Interviews (13251/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 27

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Österreichisches Staatsarchiv – Korrup­tions­netzwerk – Ausstellungsarchitektur (13252/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Österreichisches Staatsarchiv – miss­achtete Dienstpflichten und kostspielige Dienstreisen zu privaten Zwecken „N.N.“ (13253/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Österreichisches Staatsarchiv – partei­politischer Missbrauch des Amts und der Amtsgewalt durch „N.N.“ – Ermahnungen gegen Mitarbeiter (13254/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Österreichisches Staatsarchiv – partei­politische Bestellung und Qualifikation des „N.N.“ (13255/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Österreichisches Staatsarchiv – Ver­schwen­dung von Steuermitteln – Geldverschwendung durch sachfremde Ausstellun­gen 2014-15 (13256/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Österreichisches Staatsarchiv – Verleumdung des Österreichischen Staatsarchivs in der Öffentlichkeit (13257/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Österreichisches Staatsarchiv – Ver­schwendung von Steuermitteln – subventionierte Publikationen (13258/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Österreichisches Staatsarchiv – Ver­schwen­dung von Steuermitteln – narzisstische Ordensausstellung des ehem. SC Man­fred Matzka (13259/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Österreichisches Staatsarchiv – Ver­schwendung von Steuermitteln – Bezahlung der Pensionsbeiträge für „N.N.“ durch den Bund (13260/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend dauerhafte Missstände an der rechts­wissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck (13261/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kanzlergattin als UBER-Lobbyistin (13262/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend Ausschreibung einer Professorenstelle an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck (13263/J)

Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Sozia­les und Konsumentenschutz betreffend Übergriffe auf AMS-Mitarbeiter im Jahr 2016 (13264/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend die Durchführung von Schutzimpfungen an heimischen Schulen (13265/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend die geplante Schließung der VS Falkenstein (13266/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 28

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Anisakis Larven in rohem Fisch (13267/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Testergebnisse heimischer Wurst (13268/J)

Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Armutsgefährdung im Alter (13269/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend Veranstaltung der ÖVP-nahen Organisation „Frauenbewegung Villach“ am Gymnasium St. Martin (13270/J)

Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Wiederaufbau und humanitäre Hilfe nach Been­digung des Bürgerkriegs in Syrien (13271/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die angedachten Sanktionen der NATO gegen das ÖBH (13272/J)

Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2017/11 – Generalsanierung und Erweiterung des Museums für zeitgenössische Kunst; Follow-up-Überprüfung (13273/J)

Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2017/11 – Generalsanierung und Erweiterung des Museums für zeitgenössische Kunst; Follow-up-Überprüfung (13274/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Anisakis Larven in rohem Fisch (13275/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend hoher Anteil an importierten Geflügelfleisch in Gastronomie­unternehmen (13276/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend HCB und weitere Schwer­metalle im Görtschitztal (13277/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Drogenmissbrauch beim Bundesheer (13278/J)

Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Vergewaltigung einer 15-Jährigen in Tulln (13279/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend UBER-Fahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros seit dem Jahr 2015 (13280/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend UBER-Fahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros seit dem Jahr 2015 (13281/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 29

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend UBER-Fahrten für Mitarbeiter der Regierungs­büros seit dem Jahr 2015 (13282/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend UBER-Fahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros seit dem Jahr 2015 (13283/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend UBER-Fahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros seit dem Jahr 2015 (13284/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend UBER-Fahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros seit dem Jahr 2015 (13285/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend UBER-Fahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros seit dem Jahr 2015 (13286/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend UBER-Fahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros seit dem Jahr 2015 (13287/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend UBER-Fahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros seit dem Jahr 2015 (13288/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend UBER-Fahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros seit dem Jahr 2015 (13289/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend UBER-Fahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros seit dem Jahr 2015 (13290/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend UBER-Fahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros seit dem Jahr 2015 (13291/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung betreffend UBER-Fahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros seit dem Jahr 2015 (13292/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend Re-Hospitalisierungen und Wiederaufnahme ins Spital (13293/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Pensionshöhe von Neuzugängen (13294/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Pensionskontomitteilungen (13295/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Beamtenpensionshöhen von Neuzugängen (13296/J)

*****

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates betref­fend Bezügegesetz (42/JPR)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 30

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen (12039/AB zu 12565/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (12040/AB zu 12563/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (12041/AB zu 12559/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (12042/AB zu 12562/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (12043/AB zu 12566/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (12044/AB zu 12567/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (12045/AB zu 12569/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (12046/AB zu 12576/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (12047/AB zu 12570/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten David Lasar, Kolleginnen und Kollegen (12048/AB zu 12577/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen (12049/AB zu 12580/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (12050/AB zu 12583/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (12051/AB zu 12581/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (12052/AB zu 12582/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (12053/AB zu 12568/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger, Kolleginnen und Kollegen (12054/AB zu 12571/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (12055/AB zu 12579/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (12056/AB zu 12578/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (12057/AB zu 12573/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 31

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12058/AB zu 12574/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen (12059/AB zu 12586/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12060/AB zu 12658/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (12061/AB zu 12681/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12062/AB zu 12647/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (12063/AB zu 12606/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (12064/AB zu 12584/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen (12065/AB zu 12639/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (12066/AB zu 12589/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (12067/AB zu 12588/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (12068/AB zu 12590/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (12069/AB zu 12595/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (12070/AB zu 12594/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen (12071/AB zu 12599/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (12072/AB zu 12596/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (12073/AB zu 12598/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (12074/AB zu 12626/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (12075/AB zu 12609/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen (12076/AB zu 12593/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten David Lasar, Kolleginnen und Kollegen (12077/AB zu 12631/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 32

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (12078/AB zu 12591/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (12079/AB zu 12592/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (12080/AB zu 12585/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen (12081/AB zu 12597/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12082/AB zu 12650/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (12083/AB zu 12601/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12084/AB zu 12668/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (12085/AB zu 12672/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12086/AB zu 12659/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12087/AB zu 12656/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (12088/AB zu 12625/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12089/AB zu 12646/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12090/AB zu 12667/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolle­ginnen und Kollegen (12091/AB zu 12682/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (12092/AB zu 12630/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12093/AB zu 12645/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Schopf, Kolleginnen und Kollegen (12094/AB zu 12587/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12095/AB zu 12666/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (12096/AB zu 12674/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (12097/AB zu 12677/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12098/AB zu 12660/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 33

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12099/AB zu 12653/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12100/AB zu 12652/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12101/AB zu 12607/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (12102/AB zu 12602/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (12103/AB zu 12610/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch, Kolleginnen und Kollegen (12104/AB zu 12611/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12105/AB zu 12614/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (12106/AB zu 12632/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (12107/AB zu 12675/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen (12108/AB zu 12642/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12109/AB zu 12664/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12110/AB zu 12654/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12111/AB zu 12615/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen (12112/AB zu 12620/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen (12113/AB zu 12621/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (12114/AB zu 12622/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (12115/AB zu 12636/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12116/AB zu 12649/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12117/AB zu 12669/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (12118/AB zu 12684/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 34

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (12119/AB zu 12604/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (12120/AB zu 12605/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (12121/AB zu 12619/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (12122/AB zu 12638/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12123/AB zu 12643/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12124/AB zu 12657/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (12125/AB zu 12671/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (12126/AB zu 12640/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (12127/AB zu 12680/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12128/AB zu 12662/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (12129/AB zu 12612/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (12130/AB zu 12616/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (12131/AB zu 12634/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12132/AB zu 12644/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12133/AB zu 12665/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (12134/AB zu 12676/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (12135/AB zu 12623/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (12136/AB zu 12678/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 35

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (12137/AB zu 12618/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12138/AB zu 12663/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (12139/AB zu 12603/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12140/AB zu 12655/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen (12141/AB zu 12685/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen (12142/AB zu 12679/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (12143/AB zu 12696/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen (12144/AB zu 12694/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (12145/AB zu 12687/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (12146/AB zu 12686/J)

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen (12147/AB zu 12693/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (12148/AB zu 12689/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen (12149/AB zu 12690/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (12150/AB zu 12695/J)

der Präsidentin des Rechnungshofes auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (12151/AB zu 12691/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (12152/AB zu 12688/J)

der Bundesministerin für Bildung auf die Anfrage der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Kolleginnen und Kollegen (12153/AB zu 12702/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Asdin El Habbassi, BA, Kolleginnen und Kollegen (12154/AB zu 12732/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (12155/AB zu 12718/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (12156/AB zu 12729/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (12157/AB zu 12726/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 36

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (12158/AB zu 12727/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (12159/AB zu 12713/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (12160/AB zu 12717/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (12161/AB zu 12712/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (12162/AB zu 12759/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (12163/AB zu 12814/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (12164/AB zu 12699/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen (12165/AB zu 12705/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen (12166/AB zu 12707/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (12167/AB zu 12857/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (12168/AB zu 12946/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (12169/AB zu 12720/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (12170/AB zu 12988/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen (12171/AB zu 12704/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (12172/AB zu 12719/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (12173/AB zu 12700/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen (12174/AB zu 12703/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (12175/AB zu 12709/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (12176/AB zu 12714/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 37

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (12177/AB zu 12722/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen (12178/AB zu 12710/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen (12179/AB zu 12716/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (12180/AB zu 12723/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen (12181/AB zu 12697/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (12182/AB zu 12725/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (12183/AB zu 12721/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen (12184/AB zu 12724/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen (12185/AB zu 12711/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, MA, Kolleginnen und Kollegen (12186/AB zu 12731/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen (12187/AB zu 12734/J)

der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen (12188/AB zu 12733/J)

*****

der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (38/ABPR zu 40/JPR)

 

 

 

 

 

 

 

 


 


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09.06.22Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 183. Sitzung des Nationalrates.

09.06.35Trauerkundgebung aus Anlass des Ablebens von Dr. Alois Mock

 


Präsidentin Doris Bures: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am vergangenen Donnerstag ist ein großer Mensch und Politiker, ein begeisterter Österreicher und Europäer für immer von uns gegangen. Dr. Alois Mock war in seiner langen politischen Laufbahn insgesamt mehr als 20 Jahre Abgeordneter des österreichischen National­rates und fast zehn Jahre Klubobmann. Er war Unterrichtsminister, Außenminister und Vizekanzler.

Sein politisches Wirken stand im Zeichen seines erfolgreichen Einsatzes für die euro­päische Integration. Dr. Alois Mock verfolgte dieses Ziel mit großer Entschlossenheit und großer Leidenschaft. Als er im Juni 1989 den Grenzzaun zu Ungarn und damit den Eisernen Vorhang durchschnitt, wurde das Bild davon zu einem weltweit beachteten Symbol für das Ende des Kalten Krieges. Als Österreich 1995 Mitglied der Euro­päischen Union wurde, war das ein Gipfel seines politischen Lebenswerks. Österreich als Teil eines starken und vereinten Europas – darin sah Dr. Alois Mock die Interessen unserer Republik stets am besten gewahrt.

Unsere Anteilnahme gilt in diesen schweren Stunden seiner Frau Edith Mock, seinen Angehörigen und allen seinen Wegbegleiterinnen und -begleitern.

Ich ersuche Sie nun, sich von den Plätzen zu erheben und in Erinnerung an Dr. Alois Mock um eine Minute des Gedenkens. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Sitzplätzen und verharren einige Zeit in stummer Trauer.)

Ich danke Ihnen. (Die Anwesenden nehmen ihre Sitzplätze wieder ein.)

*****

Die Amtlichen Protokolle der 179. Sitzung und der 180. Sitzung vom 16. Mai 2017 sowie der 181. und der 182. Sitzung vom 17. Mai 2017 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und wurden nicht beanstandet.

Als verhindert gemeldet ist die Abgeordnete Mag. Gisela Wurm.

09.09.10Mandatsverzicht und Angelobung

 


Präsidentin Doris Bures: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Frau Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek auf ihr Mandat verzichtet hat.

Da Frau Klubvorsitzende Glawischnig-Piesczek heute nicht die Möglichkeit hat, hier im Plenum des Nationalrates Abschied zu nehmen und eine Abschiedsrede zu halten, möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, mich bei ihr zu verabschieden – ich habe dies auch bereits in der Präsidialkonferenz getan – und mich für ihre lang-


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jährige politische Tätigkeit zu bedanken. Frau Dr. Glawischnig-Piesczek war 18 Jahre lang Abgeordnete dieses Hauses und neun Jahre Klubvorsitzende des Grünen Klubs. Ich denke, ich kann in unser aller Namen sprechen: Wir wünschen ihr für ihre Zukunft alles Gute und viel Erfolg! (Allgemeiner Beifall.)

Anstelle von Frau Dr. Glawischnig-Piesczek wurde Frau Mag. Barbara Neuroth in den Nationalrat berufen.

Da der Wahlschein bereits vorliegt und die Genannte im Hause anwesend ist, werde ich sogleich ihre Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird die Mandatarin ihre Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Lueger, um die Verlesung der Gelöbnisformel.

 


9.10.50

Schriftführerin Angela Lueger: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

 


9.11.01

Abgeordnete Mag. Barbara Neuroth (Grüne): Ich gelobe.

 


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete, ich begrüße Sie recht herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Doris Bures: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertre­tung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz wird durch die Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin vertreten.

Ferner gebe ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Jörg Leichtfried wird ab Mittag durch die Bundesministerin für Bildung Dr. Sonja Hammerschmid ver­tre­ten.

*****

Ich gebe bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr übertragen wird; ORF III wird diese Sitzung live übertragen, wobei jener Teil der Sitzung, der über 19.45 Uhr hinausgeht, zeitversetzt gesendet wird.

09.12.14Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Doris Bures: Somit gelangen wir zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Arbeit für Österreich – Beschäftigung und Ausbildung im Fokus“

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Mag. Schieder. – Bitte.

 



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9.12.34

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Herr Minister Stöger! Sehr geehrte Damen und Herren! Die SPÖ hat sich entschieden, in den kommenden Monaten noch Maßnahmen voranzutreiben, bei denen der Schwer­punkt vor allem auf Arbeit und Beschäftigung schaffen, Wirtschaft und Bildung liegt. Das ist aus unserer Sicht, wenn man faktenbasierte Politik machen will, wenn man österreichorientierte Politik machen will, auch durchaus notwendig.

Wie steht unser Land da? – Österreich hat es immerhin geschafft, jetzt wieder ein Wirt­schaftswachstum zu haben, das erstmals seit Jahren über den Werten der Eurozone liegt. Die Arbeitslosigkeit, unser größtes Sorgenkind, beginnt zu sinken – übrigens entgegen dem, was uns die Wirtschaftsforscher prognostiziert haben. Aber gerade, wenn die Arbeitslosigkeit sinkt, ist der Weg noch nicht zu Ende, weil die Arbeitslosigkeit und deren Niveau vor allem in einzelnen Problemgruppen des Arbeitsmarktes noch immer zu hoch sind. Das heißt, das politische Ziel muss sein, neue Jobs zu schaffen, indem man in Bildung, in Ausbildung investiert, aber auch die Wirtschaft ankurbelt.

Die Aktion 20 000, die unser Sozialminister Alois Stöger vorgestellt hat, ist eine Maß­nahme zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit jener Generation, die über 50 Jahre alt ist, für jene Langzeitarbeitslosen im Alterssegment 50 plus, die sich sehr oft allein deshalb, weil sie so alt sind, weil sie schon längere Zeit keinen Job mehr hatten, schwer tun, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Daher ist dieses Programm auch ein Meilenstein zur Senkung der Arbeitslosigkeit, denn wenn man 20 000 Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose schafft, dann ist das ein ganz wichtiger Schritt. (Beifall bei der SPÖ.)

Uns ist es auch wichtig, dass diese Maßnahme genau jetzt kommt, da der Aufschwung langsam wiederkommt, um dieser Gruppe auch ein Zeichen der Hoffnung zu geben. Es ist uns auch wichtig, dass diese Maßnahme kommt. Da ja lange diskutiert worden ist, ob wir das überhaupt tun sollen oder nicht, darf ich zum Beispiel den ÖVP-Gemein­debundobmann zitieren, der auch seit Monaten auf die Umsetzung dieser Maßnahme drängt.

Der Beschäftigungsbonus ist die zweite Maßnahme für den Arbeitsmarkt, die uns ganz besonders wichtig ist. Gerade in den letzten Wochen und Monaten ist ja intensiv dis­kutiert worden: Soll man ihn einführen oder nicht? – Wir Sozialdemokraten haben im­mer gesagt, der Beschäftigungsbonus ist ein ganz wichtiges Element auch zur Unter­stützung positiver Arbeitsmarktpolitik. Er ist ein Instrument, das Unternehmen, die zu­sätzliche Mitarbeiter einstellen, die Hälfte der Lohnnebenkosten refundiert, also Unternehmen dafür subventioniert, dass sie Arbeitsplätze schaffen und Leute ein­stellen. Das ist an sich eine ungewöhnliche Maßnahme, aber meiner Meinung nach gerade in dieser Situation des Arbeitsmarktes eine ganz wichtige und richtige. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn die Arbeitslosigkeit weiterhin hoch bleibt, gilt es, glaube ich, nicht nur auf Wirtschaftswachstum zu setzen, sondern genau mit solch zielgerichteten Maßnahmen auch Chancen zu eröffnen. 2 Milliarden € werden in diesen Bereich investiert. Es ist jetzt offensichtlich nach längerem Hin und Her – das gehört auch zur Politik – gelun­gen, dass diese Unterstützung ab 1. Juli 2017 kommt. Das halte ich auch deshalb für wichtig, weil ja viele Unternehmen schon auf diese Maßnahme vertraut haben und bereits Menschen Jobs angeboten und Einstellungszusagen gegeben haben. Da sieht man, dass es manchmal auch möglich ist, die Interessen von Unternehmern und Arbeitnehmern so zu kombinieren, dass es gut für unsere Republik ist.

Gerade für die Zukunftsfragen ist die Bildungsfrage zentral. Lassen Sie mich auch dazu noch etwas sagen! Ein Bildungspaket, das mehr Autonomie schafft, mehr Flexi-


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bilität schafft, mehr Modernität in den Klassenräumen schafft, ist das, was wir uns wünschen. Es braucht allerdings für diese Maßnahme hier eine Zweidrittelmehrheit. Die Gespräche sind geführt worden, sehr intensiv – ich glaube, man hat sich sehr weiterentwickelt –, und daher ist mein Appell auch, davon abzurücken, immer wieder etwas Neues als Junktim dazuzupacken. Denn wenn man eine Maßnahme will, dann soll man im Thema verhandeln, dann soll man schauen, dass man im Thema weiter­kommt, aber nicht immer etwas Neues dazupacken. Andernfalls bleibt sehr schnell der Eindruck, dass ÖVP-Wirtschafts- und Wissenschaftsminister Mahrer bereit ist, zu riskieren, dass dieses Paket nicht kommt – was schade wäre, denn er hat immerhin viele Monate in dieses Thema investiert.

Als letzter Punkt zur Sicherheit unseres Sozialsystems: Wir haben gehört, dass der designierte ÖVP-Chef der ÖVP Neu verkündet hat, er wolle eine Steuersenkung im Ausmaß von 14 Milliarden € machen. Wenn man sich dann das Bundesbudget an­schaut, schaut, wo denn diese 14 Milliarden € einzusparen wären – es heißt ja immer, wir sparen das ein –, fragt man sich, wie das gehen soll; 14 Milliarden € – außer Sebastian Kurz hat Millionen und Milliarden verwechselt, dann ginge es leicht, 14 Mil­lionen €, das ginge. 14 Milliarden € allerdings – man muss bedenken, das entspricht dem gesamten Bildungsbudget, das heißt, wenn man 14 Milliarden € ein­sparen will, dann geht das nicht allein über die Kürzung von Sozialleistungen für Ausländer. Die Mindestsicherung allein macht österreichweit nur 1,5 Milliarden € aus. Wenn man 14 Milliarden € einsparen will, wie das Sebastian Kurz angekündigt hat, dann muss man beim Gesundheitssystem, beim Bildungssystem und bei den Pensionen hinein­schneiden.

Wir wissen, sehr geehrte Damen und Herren, wir brauchen bei der Gesundheit eher mehr als weniger Geld. Wir wissen, dass das Thema Pflege mehr als weniger Geld braucht, und wir wissen, dass das Thema Bildung eher mehr als weniger Geld braucht. Wenn man bei den Pensionen kürzen will, dann muss man das auch sagen, denn dann heißt das, dass man Altersarmut in Österreich in Kauf nimmt. Das, glaube ich, will keiner, aber ich habe erfahren, dass im Finanzministerium eine Hartz-IV-Studie vor­bereitet worden ist, wovon der Eindruck übrig bleibt, dass es da eine große schwarz-blaue Sozialabbauagenda gibt.

Dass das keine Schimäre ist, wissen wir, wenn wir an die Nullerjahre in unserem Land denken. Davor warnen wir, das wollen wir nicht, das ist schlecht für Österreich! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

9.19


Präsidentin Doris Bures: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bun­desminister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


9.19.39

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé|: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen, liebe Zuseher! Ge­statten Sie mir am Anfang einen Blick über den großen Teich! Dort hat nämlich der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika alles darangesetzt, Millionen von Ameri­kanerinnen und Amerikanern die Krankenversicherung wegzunehmen – vor allem Menschen mit kleinen, mit durchschnittlichen Einkommen, und für die kann das eine existenzielle Bedrohung bedeuten. Konservative in den Vereinigten Staaten be­wer­ben diese Politik gerne unter dem Stichwort Freiheit. Ja, mit Deregulierung des Gesundheitssystems kann man die nominelle Freiheit, sich zu versichern, wo man will, erreichen, nur: Das Geld dafür hat man nicht! Und daran erkennt man, was diese Freiheit in Wirklichkeit wert ist.


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Keine Sorge, ich sage jetzt nicht, dass es hier im Haus Menschen gibt, denen ich Trumps Politik unterstellen will. Ich sage das vielmehr deshalb, weil sich doch daraus auch ableitet, dass tatsächliche und spürbare Freiheiten nur auf Basis sozialer Sicher­heiten existieren können. (Beifall bei der SPÖ.)

Nur dann, wenn das Gemeinsame, das Kollektiv funktioniert, nur dann, wenn eine Gesellschaft zusammensteht, kommt die Freiheit Einzelner effektiv zum Tragen.

Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Freiheiten der Men­schen, die in der Theorie festgemacht werden können, auch in der Realität ankommen. Und dazu zählen für mich Arbeitsplätze, gerechte Einkommen, Ausbildung, soziale Absicherung, ein solidarisches, ausfinanziertes Pflegesystem und eine Gemeinschaft, vertreten durch den Staat, die den Menschen genau diese Sicherheiten gibt.

Ich weiß, dass manche diese Diskussion als Vollkaskomentalität verunglimpfen wollen, als bösartiges System, das die Menschen entmündigen, sie ihrer Eigenverantwortung entheben würde. Aber erstens stimmt der Umkehrschluss, dass weniger Sicherheiten mehr Freiheit bedeuten, offensichtlich nicht, und zweitens ist eine Gesellschaft kein akademisches Experiment, sondern eine Vielzahl an Schicksalen, eine Vielzahl an Talenten und auch eine Vielzahl an unterschiedlichen Stärken, an neuen Ideen und an Potenzialen, die wir gemeinsam hervorzuheben verpflichtet sind.

Das tun wir aber nicht, indem wir die Menschen sich selbst überlassen, sondern das tun wir, indem wir Gemeinsames und die Grundvoraussetzungen dafür schaffen. Wir alle zusammen – und wenn ich „wir“ sage, meine ich auch mich – haben klare Vor­stellungen, wie das funktioniert.

Mit einer Ausbildungspflicht bis 18 stellen wir sicher, dass unsere Jugendlichen ihren Ausbildungsweg nicht frühzeitig abbrechen und einem hohen Arbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt sind, sondern gut vorbereitet, qualifiziert in den Arbeitsmarkt eintreten können. Diese Maßnahme läuft seit 2016 und wird Schritt für Schritt ausgebaut.

Wir haben außerdem wieder eine Ausbildungsgarantie bis 25 eingeführt. Wir haben es uns zum Ziel gemacht, tatsächlich niemanden zurückzulassen.

Für Erwachsene haben wir das Fachkräftestipendium eingeführt. Im Rahmen dieser Maßnahme bekommen 6 500 Menschen eine Ausbildung in Berufen, die unsere Wirtschaft dringend braucht. Noch einmal: 6 500 Personen können sich zusätzlich in der sogenannten arbeitsnahen Qualifizierung und weitere 2 000 Personen in der FacharbeiterInnenintensivausbildung qualifizieren.

Gemeinsam mit der Ausbildungspflicht und der Ausbildungsgarantie sind das 30 000 Aus­bildungsplätze mehr. Konkret heißt das: Wir können damit 30 000 Menschen mehr Sicherheit, mehr Chancen und eine Perspektive bieten. Damit setzen wir Potenziale frei, damit sichern wir die Freiheit der Menschen, damit schaffen wir Wohlstand – und das ist gut für alle!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir erkennen aber auch, dass es manche Gruppen gibt, die nichts dafür können, dass sie auf dem Arbeitsmarkt ganz spezielle Probleme haben, etwa arbeitslose Menschen über 50 Jahren. Das sind Menschen, die arbeiten wollen, Menschen mit großem Erfahrungsschatz, mit hoher sozialer Intelligenz und mit hoher Arbeitsmoral. Diese Menschen haben schon an die 200 Bewerbungen geschrieben und nur Absagen bekommen, und sie fragen sich vielleicht, was sie falsch gemacht haben. Und ich will – wir wollen! – diesen Menschen ihre Würde zurück­geben. Ich will mit der Aktion 20 000 die Quote der Langzeitarbeitslosigkeit bei älteren Menschen annähernd halbieren. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Aubauer.)


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Damit Sie es noch deutlicher sehen: Wenn ich von älteren Menschen spreche, meine ich übrigens Menschen in meinem Alter – nur damit wir uns da auch klar verstehen. Ich hoffe, dass wir diese Maßnahme in diesem Monat noch beschließen können. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: In diesem Monat?)

Ich bin froh und dankbar dafür, dass wir wieder in Beschäftigung investieren, sei es mit dem Beschäftigungsbonus oder mit dem Kommunalinvestitionspaket, mit dem wir unseren Gemeinden 175 Millionen € zur Verfügung stellen, damit in den Gemeinden die Infrastruktur ausgebaut werden kann. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Aubauer.)

Ich freue mich, dass wir einen Pflegefonds haben, mit dem wir unsere Bundesländer zum Beispiel dabei unterstützen, Pflegepersonal zu finanzieren. Drohungen, den Pflegefonds einfach auslaufen zu lassen, halte ich für wenig hilfreich.

Ich bin froh darüber, dass wir es mit dem Netzwerk Berufliche Assistenz Menschen mit Behinderung ermöglichen, einer Arbeit nachzugehen, und dass wir es auch diesen Gruppen letzten Endes ermöglichen, ihre Freiheit, ihre Entwicklung zu leben beziehungsweise sie zu realisieren. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Aubauer.) Ich sage das ganz bewusst und deshalb, weil ich noch lange nicht glücklich mit der Art und Weise bin, wie wir die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung bei uns in Österreich umsetzen.

Ich bedanke mich bei diesem Haus dafür, dass wir im Mai das Arbeitsmarktinte­grationsgesetz haben beschließen können, mit dem wir Menschen, die einen positiven Asylbescheid haben oder einen solchen höchstwahrscheinlich erhalten werden, von Anfang an, vom ersten Tag an an den Arbeitsmarkt heranführen und nicht unnötig Zeit vergehen lassen. Wir wollen, dass die Heimatvertriebenen bei uns einen Beitrag leisten können und rasch auf eigenen Füßen stehen können. Das ermöglichen wir vielen von ihnen.

Ich betone das alles, weil es nicht selbstverständlich ist, weil vieles davon jährlich, manchmal auch öfter, neu verhandelt wird, neu erstritten werden muss und weil die Finanzierung dafür jedes Mal neu errungen werden muss. Am Ende des Tages, davon bin ich überzeugt, werden sich diese Investitionen auszahlen – nicht nur deswegen, weil sie volkswirtschaftlich einen Nutzen bringen, sondern auch deshalb, weil das das Vertrauen der Menschen in eine Demokratie, in ein demokratisches System stärkt. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Wissen, in schwierigen Zeiten in einer gleichgültigen Welt nicht allein gelassen zu werden, sondern systematische Unter­stützung zu erhalten, das ist Sicherheit und Freiheit in einem. Daran möchte ich ge­meinsam mit Ihnen arbeiten. Ich freue mich auf Ihre Ideen und auf Ihre Anregungen, aber ich nehme an, es wird auch Kritik geben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

9.29


Präsidentin Doris Bures: Danke, Herr Bundesminister.

Ich mache darauf aufmerksam, dass in der Debatte laut Geschäftsordnung die Rede­zeit 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte. (Abg. Neubauer: Vielleicht wird es jetzt besser! – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Es kann nur besser werden!)

 


9.30.04

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Herr Bundesminister Stöger hat seine Ausführungen mit einem Satz geschlossen, an den ich gleich anschließen möchte: Eine Aktuelle


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Stunde dient dazu, ein Thema zu behandeln, ein Thema zu diskutieren. Sie dient aber auch dazu, Fakten näherzubringen und vielleicht gegenseitige Positionen auf den Tisch zu legen. Aber eine Aktuelle Stunde soll nicht dazu dienen, ein gutes System, das wir in Österreich im Bereich Soziales vorfinden, vor laufender Kamera schlechtzureden.

Wir von der SPÖ haben für die heutige Aktuelle Stunde das Thema „Arbeit für Öster­reich – Beschäftigung und Ausbildung im Fokus“ gewählt, und zwar im Wissen, dass auf diesem Gebiet vieles in den letzten Jahren, Monaten und Wochen gelungen ist, um den Wirtschaftsstandort Österreich durch Beschäftigung zur Finanzierung des Sozial­systems aufrechtzuerhalten. Wir wissen aber auch, meine sehr geschätzten Damen und Herren, dass wir mit Österreichs EU-Beitritt im Jahr 1995 – mit all seinen Vor- und Nachteilen – verstärkt in einen Wettbewerb im Hinblick auf Jobs und auch Betriebs­ansie­delungen getreten sind. Mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit 2011, die hier in diesem Hohen Haus, im Parlament, im Jahre 2004 beschlossen wurde, wurden die Herausforderungen zusätzlich verstärkt.

Eines dürfen wir aber in dieser ganzen Debatte beziehungsweise Diskussion nie aus den Augen verlieren: dass wir in Österreich – wenn wir einen Blick über die Grenze werfen, egal, in welche Himmelsrichtung, ob nach Süden, Westen, Osten oder auch nach Norden, Richtung Deutschland, können wir das sehen – nach wie vor ein System vorfinden, in welchem die sozialen Standards in Bezug auf Pflege, Gesundheit und Pensionen einzigartig, ja vergleichsweise am besten sind. Das muss uns bewusst sein, und das sollten wir auch ganz klar gemeinsam vertreten.

Unser Ziel muss es sein, diese sozialen Standards zu halten und nicht durch Leis­tungs­kürzungen jene Menschen zu schwächen, die jetzt schon schwach sind. Unser Ziel muss es sein, mehr Jobs in Österreich zu schaffen und somit durch mehr Arbeitsplätze in Österreich die Einnahmen durch Sozialversicherungsabgaben und Steuern weiter zu vermehren.

Deshalb sind die Maßnahmen, die unser Herr Sozialminister in den letzten Wochen und Monaten erarbeitet hat und nun vorschlägt, so wichtig: die Aktion 20 000 für Langzeitarbeitslose 50 plus, der Beschäftigungsbonus, mit dem wir für die Wirtschaft ganz klare Anreize geben wollen, und zwar dahin gehend, dass sie arbeitssuchende Menschen, die jetzt schon in unserem System verankert sind, die bis jetzt schon in Österreich Beiträge geleistet haben, aber derzeit keinen Job haben, gegenüber Arbeitnehmern aus anderen Ländern Europas bevorzugt. Damit setzen wir ein ganz klares Zeichen, denn von entsandten Arbeitnehmern bekommen wir in Österreich keine Beiträge und haben somit keine Einnahmen, weder in unserem Steuersystem noch in der Sozialversicherung. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir die Aus- und Weiter­bildungsprogramme weiter forcieren und ausbauen, damit auch jene Menschen, die bereit sind, sich durch eine Um- oder Höherqualifizierung neu auszurichten, zu einem Job kommen.

Unser Ziel ist es – und der Fokus ist darauf gerichtet –, jüngere und ältere Menschen, vom Schulabgänger bis zu den Menschen 50 plus, noch stärker in Jobs zu bringen.

Das ist jetzt eine Gelegenheit, sich zu bedanken – zu bedanken für jene Maßnahmen, die wir bisher gemeinsam gesetzt haben, für jene Maßnahmen, bei denen unser Sozial­minister maßgebend aktiv war. Darunter fallen die Ausbildungsgarantie, die Ausbildungspflicht und die Gemeindeinvestitionen. Letzteres ist ein Punkt, der, Herr Sozialminister, nicht unmittelbar in das Sozialressort fällt, aber wo du als Praktiker in Zusammenarbeit mit den Gemeinden gesagt hast: Es wäre sinnvoll, dass die Gemein­den einfach und unkonventionell zu Geld kommen und wir mit diesem Investitionspaket weitere 20 000 Jobs in den Gemeinden sichern.


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Abschließend darf ich sagen: Wir haben es geschafft, Anreize für die Wirtschaft zu schaffen. Wir wollen weitere Anreize schaffen und damit noch mehr Menschen in Öster­reich in Jobs bringen. Die Konjunkturdaten sind gut, der Aufschwung ist da; das kommt nicht von allein. Wir alle wissen – und Sie wissen das am besten, meine Damen und Herren –, die Politik schafft dazu das System beziehungsweise setzt die dafür notwendigen Maßnahmen.

Beschäftigung und Ausbildung im Fokus auch in Zukunft – damit wollen wir unser Sozialsystem langfristig finanzieren und sichern. Die Ausrichtung heißt ganz klar: Jobs, Jobs, Jobs! Ausbildung, Ausbildung, Ausbildung!

Herr Bundesminister! Recht herzlichen Dank für deine bisherigen Initiativen und Maßnahmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

9.35


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


9.35.21

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, die Situation auf dem Arbeits­markt entspannt sich leicht. Wir haben derzeit eine Arbeitslosenquote von 5,5 Prozent laut Eurostat-Berechnung, dennoch haben wir in Österreich nach wie vor insgesamt fast 400 000 arbeitslose Menschen, und das ist zu viel.

Wir sollten aber schon auch positiv anerkennen, dass die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahr immerhin um 11 000 gesunken ist, was einem Minus von 2,7 Prozent entspricht. In allen Bundesländern sinkt die Arbeitslosenquote, in der Steiermark etwa um 10 Prozent, in Niederösterreich um rund 1,5 Prozent. Einen star­ken Rückgang der Arbeitslosigkeit gibt es bei den Jugendlichen, aber bei den älteren Menschen, bei jenen über 50, ist die Arbeitslosigkeit nach wie vor eine große Heraus­forderung.

Hauptverantwortlich für den generellen Rückgang der Arbeitslosigkeit ist die wach­sende Wirtschaft. Wir haben ein Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von 1,6 Pro­zent auf 2,3 Prozent zu verzeichnen, und das Quartalswachstum beträgt 0,7 Pro­zent. Diese positive Entwicklung schafft neue und zusätzliche Arbeitsplätze. Meine Damen und Herren, letzten Endes sind es aber unsere Unternehmerinnen und Unternehmer und die wachsende Wirtschaft, die dazu beitragen, dass neue und zusätzliche Arbeitsplätze entstehen, und diese Entwicklung ist grundsätzlich als sehr positiv zu bewerten. (Beifall bei der ÖVP.)

Es gibt aber auch einen Handlungsbedarf für die Politik. Warum? – Weil wir die Rah­menbedingungen zur Verfügung stellen müssen, damit sich dieses Wachstum letzten Endes positiv weiterentwickeln kann. In diesem Zusammenhang möchte ich nur ein paar Punkte erwähnen.

Erstens: der Beschäftigungsbonus. Er kommt mit 1. Juli. Damit wird jeder zusätzliche Vollzeitarbeitsplatz mittels Senkung der Lohnnebenkosten entlastet, indem diese in den folgenden drei Jahren um die Hälfte reduziert werden. Diese Halbierung der Lohnnebenkosten bedeutet eine große Entlastung für die Unternehmerinnen und Unternehmer, und es werden dadurch – das ist ganz wichtig! – neue und zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen.

Zweitens: die Aktion 20 000 für ältere Langzeitarbeitslose. Ja, auch wir von der ÖVP unterstützen diese Maßnahme. Es ist bei dieser Aktion ein Paket mit einem Finanzie­rungsvolumen von rund 800 Millionen € vorgesehen, und daher ist es uns von der Volkspartei ein Anliegen, dass in diesem Bereich auch Treffsicherheit gegeben ist. Es gibt viele ältere Menschen, die unzählige Bewerbungsschreiben schreiben, und wir


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treffen viele von ihnen auch an unseren Sprechtagen, wissen um deren persönliche Schicksale, nämlich dass sie monatelang damit ringen, wieder irgendwo einen Job zu bekommen, und daher gilt unsere Aufmerksamkeit vor allem auch den älteren Lang­zeitarbeitslosen. Für diese Menschen ist dieses Paket gedacht. Es sind darin Pilot­projekte vorbereitet. Es geht uns von der ÖVP aber schon auch um die Förder­richtlinien, die im AMS zur Anwendung kommen, darum, wie das alles letzten Endes konkret ausgestaltet wird. Darüber befinden wir uns in guten Diskussionen. Wesentlich ist aber auch, dass diese Aktion genauso auch für die Landgemeinden zugänglich wird, dass auch den Menschen dort geholfen werden kann.

Drittens: das Kommunalinvestitionsgesetz 2017 – auch das wurde schon erwähnt. Ja, diese Maßnahme halten wir auch für sehr positiv. Es gibt damit 175 Millionen € für die Gemeinden. Ich bin Gemeinderat in einer 800-Einwohner-Gemeinde, in Sigharting im Innviertel, auch wir in unserer Gemeinde werden mit rund 15 000 € profitieren, weil wir unser Gemeindeamt barrierefrei machen und Sanierungen vornehmen. Das ist eine tolle Investition für den ländlichen Raum und für die regionale Wirtschaft und letzten Endes auch zur Erhaltung der Arbeitsplätze. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kassegger: Eben nicht! Das ist keine Förderung!)

Warum da die Freiheitlichen dagegen sind, das muss mir einmal einer erklären (Abg. Kassegger: ... Gießkanne!), denn wenn das ein zusätzlicher Anreiz ist, vor Ort der regionalen Wirtschaft zu helfen, dann muss Ihnen von den Freiheitlichen wirklich jegliche Erklärung fehlen (Zwischenrufe bei der FPÖ), warum Sie gegen dieses Projekt stimmen, meine Damen und Herren von der FPÖ. Das versteht in ganz Österreich – vor allem in den Landgemeinden – niemand! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Steinbichler: Eine Schönrederei ist das!)

Letzte Anmerkung: Herr Klubobmann Schieder, Sie haben gesagt, die Vorschläge von Sebastian Kurz seien für Sie nicht nachvollziehbar. Vielleicht kann ich Ihnen ein bisschen Unterstützung geben, sodass Sie verstehen, warum sie doch gut sind.

Wir wollen die Steuern senken, die Abgabenquote von 43 Prozent auf 40 Prozent senken (anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ), und wie das geht, hat Sebastian Kurz bereits angerissen: indem man die Förderungen durchforstet und die Sozialleistungen treffsicherer macht, die Bürokratie abbaut und die Steuerflucht eindämmt. Meine Damen und Herren, das sind vier wesentliche Punkte, wie man das zustande bringen kann. (Beifall bei der ÖVP.)

Noch eine Anmerkung zum treffsicheren Sozialsystem: Es kann niemand erklären, warum die rot-grüne Regierung in Wien nicht die Mindestsicherung deckelt und für die Zuwanderer begrenzt. Das hat Oberösterreich gemacht, das hat Niederösterreich gemacht, und auch das rot-blaue Burgenland setzt das jetzt um. (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig.) Warum das in Wien nicht gemacht wird, obwohl die Kosten auf über 1 Milliarde € explodieren, das können Sie einer Mindestpensionistin in Wien nicht erklären, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Es gilt, insgesamt die Zuwanderung einzudämmen und die illegale Migration zu stop­pen. Deshalb geht Sebastian Kurz den richtigen Weg, und wir unterstützen ihn dabei. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Steinbichler: Das glaubt dir nicht einmal der Kurz! – Abg. Wöginger – in Richtung des Abg. Steinbichler –: Ihr braucht es auch nicht mehr lange glauben!)

9.40


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Themessl zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 47

9.40.50

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Klubobmann Schieder hat seine Einleitung damit begonnen, dass die Sozialdemokraten in den kommenden Monaten den Fokus auf Ausbildung und Arbeit legen werden.

Jetzt stellt sich für mich und natürlich auch für viele Österreicherinnen und Österreicher schon die Frage: Was haben Sie in den letzten zehn Jahren gemacht, wenn Sie jetzt draufkommen, in den nächsten Monaten die Ausbildungspflicht in den Fokus zu stellen? (Beifall bei der FPÖ.)

Eigentlich bin ich von beiden Regierungsparteien sehr enttäuscht, denn das Thema dieser Aktuellen Stunde lautet ja: „Arbeit für Österreich – Beschäftigung und Aus­bildung im Fokus“. Der Herr Bundesminister hat jetzt diese Debatte dazu genutzt, um überhaupt über Regierungsarbeit zu sprechen, hat Beispiele vom Gesundheitssystem in Amerika gebracht und, und, und. Über Ausbildung und darüber, wie Sie sich das in Zukunft vorstellen, wurde relativ wenig gesagt.

Ich werde ein paar Dinge, die Sie angesprochen haben, einmal näher durchleuchten. Sie sprechen von der Aktion 20 000, vom Beschäftigungsbonus. Zum Ersten ist dieser noch gar nicht beschlossen – er wird auch heute nicht beschlossen. Und wenn er das Schicksal erleidet, das die Gewerbeordnung hier erlitten hat, dann wird er sowieso wieder an den Ausschuss rückverwiesen. Also jetzt über etwas zu reden, das eigent­lich nicht beschlossen ist, ist mühsam. Was Sie aber sicher schaffen, wenn die Regie­rungsvorlage so umgesetzt wird, wie sie jetzt vorliegt, ist ein neues Bürokratiemonster, ähnlich dem Handwerkerbonus und etlichen Dingen mehr.

Jetzt komme ich zur Ausbildungspflicht, die der Herr Sozialminister angesprochen hat. Herr Sozialminister, haben Sie die Aussendung Ihres obersten Arbeiterkämmerers Kaske von Mitte Mai gelesen? – Darin beklagt er, dass 16 000 betriebliche Lehrstellen fehlen. In Anbetracht der Tatsache, dass 16 000 betriebliche Lehrstellen fehlen, ist es eine Illusion, eine Ausbildungsverpflichtung bis 18 Jahre und eine Ausbildungsgarantie bis 25 Jahre so umzusetzen. Wo wollen Sie die denn unterbringen? Wollen Sie die ÜLAs aufstocken? Wollen Sie die ÜAZ aufstocken, die ein unheimliches Bürokratie­monster sind, die unheimlich viel Geld verschlingen? – Die Abgangsquote ist mit acht Monaten unter jeder Kritik, das haben sogar die Arbeiterkammer und die Wirtschafts­kammer immer wieder kritisiert.

Das Einzige, was positiv anzumerken ist, ist, dass aufgrund der guten Konjunkturlage und auch aufgrund der Tatsache, dass die österreichischen Unternehmerinnen und Unternehmer mit ihren Arbeiterinnen und Arbeitern in den letzten Monaten und Jahren wirklich hervorragende Arbeit geleistet haben – ihnen sei der Dank ausgesprochen –, diese es trotz schlechter Rahmenbedingungen, vorgegeben durch diese Bundesregie­rung, geschafft haben, den Trend der Arbeitslosigkeit zumindest einzudämmen oder zu stoppen. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt komme ich noch zu einem Thema, das Sie, was mich eigentlich verwundert, überhaupt nicht angesprochen haben, nämlich die Ausbildung selbst. Die duale Aus­bildung ist ein Erfolgsmodell, das wissen wir seit Jahren, damit machen wir Werbung in ganz Europa. Und wenn Sie jetzt sagen, dass im letzten Jahr die Zahl der Erstjahrlehr­linge um 1 900 zugenommen hat – das sind 2,1 Prozent –, und das als Erfolg ver­kaufen, dann darf ich Ihnen sagen, dass im gleichen Zeitraum die Zahl der 15-Jährigen um 2 200 gestiegen ist, also um 2,7 Prozent. Da sind die eventuell ausbildungs­pflichtigen Migranten überhaupt noch nicht eingerechnet. Das heißt, Sie haben trotz einer Zunahme eigentlich wieder einen Schritt nach hinten gemacht.


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Und wenn Sie sich noch vor Augen führen, dass in den letzten Jahren die Zahl der Ausbildungsbetriebe, der Lehrbetriebe von 39 600 auf 28 200 zurückgegangen ist, dann werden Sie feststellen, dass immer weniger Betriebe bereit sind, unter diesen Rahmenbedingungen Lehrlinge auszubilden. (Abg. Königsberger-Ludwig: ... Förde­rungen!)

Ich sage Ihnen eines: Wenn Sie die Wirtschaft nicht in die duale Ausbildung einbinden und mit gewissen Anreizen für die Wirtschaft aktiv werden, dann werden Sie Schiffbruch erleiden. Sie wissen, dass ein Ausbildungsplatz in einem ÜLA 17 000 € im Jahr kostet. Sie wissen, dass Betriebe um wesentlich weniger Geld wesentlich erfolg­reicher Lehrstellen schaffen, Lehrplätze anbieten. Damit wäre allen geholfen.

Herr Bundesminister! Nicht nur in den letzten Monaten wären Sie gefordert gewesen, Sie wären schon in den letzten Jahren gefordert gewesen – und da haben Sie total versagt. (Beifall bei der FPÖ.)

9.45


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Klubobmann Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


9.45.59

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir über Beschäftigung reden, dann müssen wir in der Schule beginnen. Dort werden die persönlichen Chancen verteilt, im schlechteren Fall wird dort aussortiert oder werden Defizite geschaffen. Dort entscheidet sich, wo später der Platz in der Gesellschaft ist.

Chancengerechtigkeit, das ist das große Schulthema. Es ist nicht entscheidend, wer ich bin und woher ich komme, sondern entscheidend ist, dass die Schule das Beste aus den Möglichkeiten macht und allen eine faire Bildungschance bietet.

Das ist auch der Grund, warum wir sehr intensiv in die Reform zur Bildungspolitik eingestiegen sind und mit ÖVP und SPÖ sehr ernste Verhandlungen geführt haben.

Wir haben uns am Donnerstag auf eine Bildungsreform geeinigt, die einerseits bei der Verwaltung ansetzt, aber andererseits auch den Einstieg in die gemeinsame Schule in Vorarlberg ermöglicht und damit eine echte Reform bedeutet. Ich bin überrascht, dass wir uns am Donnerstag zu Mittag die Hand gegeben haben und die ÖVP sich dann von diesem gemeinsamen Verhandlungsergebnis, ich möchte nicht sagen, verabschiedet, aber zumindest entfernt hat. Plötzlich gibt es neue Junktimierungen, und es steht die Bildungsreform infrage.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP, ich bin in dieser Sache altmodisch: Wenn man sich die Hand gibt, dann gilt das und dann kommt man nicht mit etwas Neuem, sondern dieses Verhandlungsergebnis zählt. Ich ersuche euch, euer Wort zu halten! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Wimmer.)

Wenn ihr euer Wort nicht haltet, dann ist das ein Vertrauensbruch. Was heißt das für zukünftige Verhandlungen? – Man kann auf dieser Basis keine gemeinsamen Ge­spräche führen. Wenn ihr dieses Verhandlungsergebnis nicht mit uns ins Parlament bringt, dann werdet ihr euch für den gesamten Wahlkampf den Rucksack umhängen, dass an euch die Bildungsreform gescheitert ist, dass ihr die Bildungsreform verweigert habt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kogler: Jawohl!)

Kehrt an den Verhandlungstisch zurück, und finalisieren wir das, was wir ausgemacht haben! (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)


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Zweiter Punkt: Natürlich kann die Schule nicht alle Defizite beseitigen, es braucht eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Aus Sicht der Grünen sind zwei Dinge wichtig, wenn wir viel Geld auf dem Arbeitsmarkt ausgeben.

Das Erste ist, dass in Zukunftsbranchen investiert wird – in Oberösterreich hat das Rudi Anschober vorgemacht, 40 000 Arbeitsplätze in der Ökowirtschaft –, aber auch in soziale Dienstleistungen. Es gibt viele, viele Bereiche und Sektoren in der Gesellschaft, in denen wir mehr Beschäftigung brauchen. Dort müssen wir gezielt die Mittel einsetzen. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

Der zweite Punkt ist: Wir müssen dort ansetzen, wo Menschen auf dem Arbeitsmarkt aufgrund von wirtschaftlichen Entwicklungen abgehängt werden, wo Menschen auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr unterkommen, wo es Risikogruppen gibt, wie es etwas technisch heißt – dort muss investiert werden.

Beim Beschäftigungsbonus besteht die große Gefahr, dass wir 2 Milliarden € aus­geben, dass wir dieses Geld in den Aufschwung investieren und es in Jobs fließt, die möglicherweise ohnedies entstanden wären. Es braucht hier eine genaue Ausrichtung auf das Ziel, um auch sicherzustellen, dass neue Jobs entstehen. (Beifall bei den Grünen.)

Wie lange wir in dieser Republik allerdings überhaupt noch die Chance haben, 2 Milliarden € in den Arbeitsmarkt zu investieren, ist die große Frage. Wenn sich ÖVP-Obmann Kurz hinstellt und eine Abgabenquotensenkung ankündigt, die 12 Milliarden € kostet, dann wird die entscheidende Frage sein: Wie viele Spielräume für politische Gestaltungsmöglichkeiten gibt es noch? – Ich bitte, mich nicht falsch zu verstehen! Man darf und muss immer darüber diskutieren, worauf Steuern eingehoben werden: Welche Wirkung hat das? Wofür geben wir das Geld aus?, aber sich hinzustellen und eine Abgabensenkung zu versprechen, die 12 Milliarden € kostet, und nichts, das hält, zur Gegenfinanzierung zu sagen, das ist kühn oder das ist Steuerpopulismus. (Beifall bei den Grünen.)

Wer A sagt, der muss auch B sagen. Und bei B geht es darum: Wird dann bei Leh­rerInnen gespart? Wird bei PolizistInnen gespart? Bei welchen Sozialleistungen wird gespart? Welche Infrastrukturprojekte werden nicht mehr verwirklicht? – Das sind die Fragen, die beantwortet werden müssen, und kommen Sie nicht mit der Bürokratie­reform! Diese ist wichtig, aber sie ist seit Politikergenerationen nichts anderes als der Code dafür, dass man nicht weiß, wie eine Gegenfinanzierung ausschaut – dann ist es die Verwaltungsreform!

Letzter und entscheidender Punkt: Man muss von Arbeit auch leben können. Wir müssen den Mindestlohn noch in dieser Legislaturperiode umsetzen; dieser wurde zwischen ÖVP und SPÖ vereinbart, jetzt hört man nichts mehr davon. Es gibt von unserer Seite ein klares Angebot: Die Gesellschaft braucht den Zusammenhalt, darf nicht auseinanderbrechen. Wir müssen bei den untersten Einkommen ansetzen.

Liebe Sozialdemokratie! Wenn sich die ÖVP vom Kompromiss verabschiedet, dann reden wir gemeinsam über den Mindestlohn! Es kann eine Mehrheit in diesem Parla­ment aus SPÖ, Grünen und FPÖ geben, die diesen Mindestlohn durchsetzt. Das sind wir den sogenannten einkommensschwachen Gruppen schuldig.

Dieses Angebot gibt es. Wir kämpfen für den Zusammenhalt dieser Gesellschaft und sind bereit für neue Mehrheiten, wenn das auch die Sozialdemokratie ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 50

9.51


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


9.51.19

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kollege Wöginger will die Förderungen durchforsten und sagt das hier heraußen, nachdem er den Beschäftigungsbonus gelobt hat. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen und muss sehen, mit welcher Doppelmoral hier aufgetreten wird.

Wenn SPÖ und ÖVP vom Arbeitsmarkt sprechen und wir heute Aktion 20 000 und Beschäftigungsbonus diskutieren, dann ist das rot-schwarze Aufteilungspolitik der ganz alten Schule. Das machen die Kern-SPÖ und die Kurz-ÖVP so, wie das die Großkoalitionäre in den letzten Jahrzehnten immer gemacht haben: Die SPÖ darf mit der Aktion 20 000 Geld verbraten, und die ÖVP darf mit dem Beschäftigungsbonus Geld verbraten. Jeder hat sein Reich – das eine läuft über das AMS, das andere über die aws. Da kann man einander nicht so hineinpfuschen, und jeder darf nach Herzenslust Steuergeld verblasen.

Aktion 20 000 um 780 Millionen €: In den österreichischen Gemeinden sind die Rasen gemäht, es sind die Bäume geschnitten, es sind die Plätze gekehrt, und trotzdem stellen wir jetzt zu den 75 000 Gemeindemitarbeitern noch einmal 20 000 zusätzlich ein – 20 000 Posten ohne Arbeit! (Ruf bei der SPÖ: ... keine Ahnung!)

Das ist demütigend für diese Personen. Es ist demütigend, wenn man jemanden irgendwo hinstellt, wo es nichts zu tun gibt, weil alles schon getan ist. Das ist keine Beschäftigungspolitik, das ist Pseudo-Beschäftigungspolitik! Durch solche Posten ohne Arbeit kommt niemand in den ersten Arbeitsmarkt. Niemand, der solch einen Posten ohne Arbeit bekommt, wird dadurch in ein richtiges Beschäftigungsverhältnis übergeführt.

Was Sie auch nicht machen, ist, die Leute zu qualifizieren. Vielleicht, so haben Sie angekündigt, vielleicht werden 1 000 Leute für die Pflege qualifiziert. 19 000 bleiben aber immer noch übrig, die nicht qualifiziert werden, sondern einfach irgendwo hinge­stellt werden.

Wir haben aber derzeit auf dem Arbeitsmarkt eine Rekordzahl an offenen Stellen, die unter anderem deswegen nicht besetzt werden können, weil die Qualifikation nicht stimmt, weil die Unternehmen nicht die Leute finden, die das können, was das Unter­nehmen braucht. Investieren müssen wir in Bildung und in Qualifikation! Das macht die Aktion 20 000 nicht, und das macht im Übrigen auch der Beschäftigungsbonus nicht.

Mit ein Grund für die hohe Langzeitarbeitslosigkeit ist auch die Ausgestaltung des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe. Anders als in anderen europäischen Ländern ist bei uns die Leistung im Zeitverlauf linear. Wenn man einmal arbeitslos ist, dann bekommt man Arbeitslosengeld und danach die Notstandshilfe, die 92 bis 95 Prozent vom Arbeitslosengeld beträgt. Die Notstandshilfe kann man dann zeitlich unbegrenzt beziehen.

In allen anderen europäischen Ländern geht die Arbeitslosenleistung im Zeitverlauf zurück, und damit steigt natürlich auch der Anreiz, Arbeit aufzunehmen, weil man weiß: Okay, am Anfang bekomme ich etwas mehr Arbeitslosenleistung, aber wenn ich länger arbeitslos bin, dann wird es weniger, und dann muss ich schauen, wie ich das Ende des Monats und das Ende des Geldes vereinbaren kann. Da kommt man gar nicht in Langzeitarbeitslosigkeit, weil man sich rechtzeitig um einen Job bemüht, nämlich schneller bemüht, als der Wert auf dem Arbeitsmarkt zurückgeht. Je länger jemand arbeitslos ist, umso stärker sinkt sein Wert auf dem Arbeitsmarkt.

Dieses Modell hat auch Johannes Kopf vom AMS vorgeschlagen, der dafür von Fachleuten gelobt wird. Es ist nicht rocket science, aber es lässt natürlich die ideo-


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logische Fixierung, insbesondere der Sozialdemokraten, nicht zu, dass man ein degres­sives, also ein im Zeitverlauf sinkendes Arbeitslosengeld einführt. Es braucht Anreize, die Arbeit aufzunehmen, bevor jemand langzeitarbeitslos ist, und nicht, wenn er es schon geworden ist.

Wir haben auch ein Problem mit der ganz starren Zuverdienstgrenze. Wenn jemand in der Arbeitslosigkeit ist, darf er 425 € – Geringfügigkeitsgrenze – dazuverdienen, ver­dient er einen Euro mehr, fällt die ganze Arbeitslosenleistung weg. Da braucht es ein Modell, das einschleift, ein Bürgergeld, mit dem jemand, der Arbeit findet, von jedem zusätzlichen Euro, den er verdient, auch tatsächlich etwas hat – weg von dieser Alles-oder-nichts-Lösung.

Wenn wir uns anschauen, wer die Leute sind, die geringfügig verdienen, so stellen wir fest, dass es sehr viele sind, die neben Arbeitslosengeld, neben Notstandshilfe gering­fügig verdienen. Die meisten, die geringfügig verdienen, verdienen sehr nahe an der Geringfügigkeitsgrenze, die ein Hemmnis dafür ist, mehr zu arbeiten, mehr zu leisten, mehr zu tun und dadurch wieder in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis zu kommen.

Die Geringfügigkeitsgrenze in der jetzigen Form verleitet zudem auch dazu, sich einen Teil schwarz auszahlen zu lassen. Man bekommt ein bisschen Notstandshilfe, man verdient ein bisschen geringfügig, und den Rest nimmt man schwarz.

Rechnen Sie 800 € Arbeitslosengeld plus 400 € für geringfügige Beschäftigung, dann haben Sie 1 200 €! (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Das muss man erst einmal mit einer vollwertigen Beschäftigung verdienen. Das sind die falschen Anreize eines falschen Systems. (Beifall bei NEOS und Team Stronach.)

9.56


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dietrich. – Bitte.

 


9.56.43

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Liebe Zusehe­rinnen und Zuseher! Sie werden schon gemerkt haben, wir sind voll im Wahlkampf. Herr Minister Stöger hat selbst Amerika bemühen müssen, um zu zeigen, wie schlecht Regierungen sind, wenn nicht Demokraten oder Sozialdemokraten Verantwortung tragen. (Abg. Heinzl: Da hat er recht, der Herr Minister!)

Schauen wir aber einmal nach Österreich, wo die SPÖ jahrzehntelang Verantwortung getragen hat und noch immer trägt: In unserem Land gibt es 1,3 Millionen Menschen, die armutsgefährdet sind. Das sind viele AlleinerzieherInnen, die nicht wissen, wie sie neben ihren Familienpflichten ihren Lebensunterhalt finanzieren sollen. Das sind viele Pensionisten, die ein Leben lang hart gearbeitet haben und am Ende im Alter nicht wissen, ob sie heizen sollen oder sich das Essen noch leisten können. Ist das sozial, Herr Minister?

Ich sage Ihnen, die Sozialdemokratie hat in vielen Bereichen große Lücken hinterlas­sen. Ich möchte noch einen Punkt, der mich persönlich sehr trifft, bringen: Wie kann es sein, dass in einem System, das angeblich sozial ausgewogen ist, noch immer so viele Privilegienkaiser, nämlich Menschen, die Privilegienpensionen beziehen und nie dafür eingezahlt haben, herumspazieren? Ich würde mir wünschen, dass Sie endlich dieses Thema aufgreifen und da für soziale Gerechtigkeit sorgen! (Beifall beim Team Stronach.)

Nun aber zum Arbeitsmarkt: Beim Arbeitsmarkt gibt es nicht viel zu jubeln. Wir haben noch immer rund 400 000 Menschen, die einen Job suchen. Nimmt man die alte nationale Quotenberechnung her, dann sind das noch immer rund 8 Prozent.


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Ja, ich gebe Ihnen recht, wir hatten in den letzten Monaten einen positiven Auf­schwung, das heißt eine leichte Verbesserung. Wir konnten um 2,7 Prozent mehr Men­schen in Beschäftigung bringen, aber das ist noch keine Garantie dafür, dass dieser Aufschwung auch anhält. Er wird nur dann anhalten, wenn wir begleitende Maß­nahmen setzen, wenn endlich das, wovon die Regierung schon ewig redet, umgesetzt wird, nämlich die Unternehmer zu entlasten, Bürokratie abzubauen, unternehmens­freundliche Rahmenbedingungen zu schaffen, Lohnnebenkosten zu senken. Wenn all das einmal umgesetzt wird, dann haben wir eine Chance, den Arbeitsmarkt länger­fristig zu stabilisieren.

Ich verstehe schon, dass sich die ÖVP neu benennen muss, und zwar deshalb, weil sie die Hausaufgaben nicht gemacht hat, wobei sie jahrzehntelang von einem Unter­nehmer zum anderen gerannt ist, das versprochen, aber nicht eingehalten hat. Ich denke, diese Umfärbelung ist ein reiner Marketing-Gag, damit die Unternehmer viel­leicht nicht mitbekommen, dass der Inhalt noch immer der gleiche ist, nämlich Stillstand, prolongiert auf die nächsten Jahre. (Beifall beim Team Stronach.)

Trotz all des Positiven dieser leichten Ankurbelung der letzten Wochen haben wir riesige Problemfelder, wie etwa die Langzeitarbeitslosen – das sind jene Leute, die länger nicht in Beschäftigung sind, sich immer schwerer tun, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Deren Zahl ist in den letzten Jahren um 8 Prozent gestiegen.

Auch Ihre Aktion 20 000 ist aus meiner Sicht nicht der richtige Ansatz, denn da wird Leuten ein Job gegeben, den es eigentlich gar nicht gibt, und ich frage mich, wie sich die Menschen fühlen, wenn für sie erst ein sogenannter Job, den es nicht gibt, ge­schaffen werden muss und sie vielleicht nicht das Gefühl haben, gebraucht zu werden oder dass ihre Arbeit sinnvoll ist.

Wir würden uns wünschen, dass es eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt gibt, dass Unternehmen gestützt, gestärkt werden, dass sie Langzeitarbeitslose aufnehmen können und dass diese in diesen Unternehmen eine Perspektive für die Zukunft finden.

Der nächste Punkt, den ich noch ansprechen möchte, ist die Jugend. Wir wissen heute – das sagen uns Zukunftsforscher –, dass die Kinder, die Jugendlichen von heute in 20 Jahren zu 80 Prozent einer Beschäftigung nachgehen werden, die wir heute noch gar nicht kennen. Was bedeutet das? – Wir brauchen ein Bildungssystem, das zukunftsorientiert ist. Wir brauchen ein Bildungssystem, das diesen neuen Heraus­forderungen gerecht werden kann, das heißt, die jungen Menschen müssen flexibel und kreativ sein. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Meine geschätzten Damen und Herren, da hat die Regierung viele Baustellen hinter­lassen. Streuen Sie den Menschen nicht Sand in die Augen, nehmen Sie die Auf­gaben ernst und schauen Sie, dass endlich etwas in diesem Land weitergeht! (Beifall beim Team Stronach.)

10.02


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


10.02.23

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! „Die Stärke der Wirtschaftsbelebung übertrifft alle derzeit vorliegenden Prognosen. Erstmals seit fünf Jahren geht [...] die Arbeitslosigkeit [...] zurück.“ – Das ist kein Zitat von mir, das ist auch kein Zitat von Bundesminister Stöger, das ist ein Zitat des Wirtschaftsexperten Markus Marterbauer.


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Er schreibt weiter: „Das ist auch ein Erfolg einer aktiven Sozial- und Wirtschaftspolitik. [...] Industrieproduktion, Investitionstätigkeit und Beschäftigung wachsen so kräftig“, dass man momentan von einem selbstragenden Konjunkturaufschwung leben kann.

Geschätzte Damen und Herren! Das sind Fakten. Das kann man nicht weglöschen, wegreden oder schlechtreden. Das sind Fakten von einem Wirtschaftsexperten, und das bedeutet für mich, dass wir eigentlich auf einem guten Weg sind. Ich bin auch überzeugt davon, dass wir nicht zuletzt deshalb auf einem guten Weg sind, weil Bun­deskanzler Kern mit seinem Regierungsteam einen Plan für Österreich vorgelegt hat, einen Plan, der vor allem Beschäftigung und Wachstum in den Mittelpunkt gestellt hat, weil einfach bekannt ist, dass Wachstum und Beschäftigung wichtige Faktoren für die Entwicklung eines Landes sind, aber auch für jeden einzelnen Menschen von ganz, ganz großer Bedeutung sind.

Ich möchte das noch ein bisschen aufrollen, damit man auch weiß, wie sich die letzten Wochen und Monate entwickelt haben. In der Folge wurde ein Regierungsprogramm mit 49 Projekten, mit einem Zeit- und Umsetzungsplan erarbeitet, und die Bilanz, die wir legen können, kann sich aus meiner Sicht sehen lassen.

Da heute schon so viel davon gesprochen wurde, dass wir Stillstand haben, dass in Österreich nichts weitergeht, möchte ich einfach daran erinnern, dass wir ein Inves­titions­paket beschlossen haben – auch wir hier im Parlament –, das 5 Milliarden € umfasst – 5 Milliarden €, die in Wachstum, in Beschäftigung, in Bildung und auch in die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit investiert werden können.

Wir haben eine Ausbildungsgarantie für Menschen bis zum 25. Lebensjahr umgesetzt. Wir haben die Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr eingeführt; und wenn man heute hört, dass sich Betriebe aus der Verantwortung zurückziehen, Menschen aus­zubilden, dann weiß man, dass es wichtig ist, dass es auch ÜBAs gibt, dass es Pro­duk­tionsschulen gibt, in denen junge Menschen noch nachreifen können, in denen sie vorbereitet werden. Ich richte da wirklich den Appell auch an die Betriebe, dass sie sich dieser jungen Menschen das eine oder andere Mal annehmen und ihnen auch die Chance geben, eine integrative Lehre oder eine Teillehre zu absolvieren. Da gibt es immer noch einen Mangel an Plätzen.

Wir haben ein Lehrlingspaket beschlossen, wir haben das Fachkräftepaket beschlos­sen, womit das Fachkräftestipendium aufgestockt worden ist, und wir haben, lieber Gerald Loacker, die Offensive „Arbeitsplatznahe Qualifizierung“ gestartet, womit wir 6 500 Plätze geschaffen haben und genau das, was du angesprochen hast, nämlich dass Menschen für freie Stellen qualifiziert werden können, umgesetzt haben. (Prä­sidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Also ich halte es, gelinde gesagt, für einfach nicht ganz in Ordnung, von Stillstand zu sprechen und davon, dass wir für Arbeits­plätze nichts tun.

Wir haben die Investitionsprämie für KMUs und auch für Gemeinden beschlossen – das hat Kollege Wöginger schon angesprochen –, und auch das wird dafür sorgen, dass in den ländlichen Regionen bis zu 8 500 Arbeitsplätze geschaffen werden kön­nen. Ich bin überzeugt davon, all das sind Maßnahmen, die zum einen die Wirtschaft beleben und zum anderen genau dafür sorgen, dass Menschen wieder in Arbeit kommen. Ich kann es daher nicht ganz verstehen – und das kann ich mir heute nicht ver­kneifen –, dass genau in dieser Phase des Aufschwungs, in dieser Phase des guten gemeinsamen Arbeitens das Aus für die Koalition durch Bundesminister Kurz gekommen ist.

Für mich ist das unverständlich, wenn man Verantwortung ernst nimmt. Für mich ist das unverständlich, wenn man die Arbeit für Österreich ernst nimmt und wenn man die Arbeit für Österreich in den Vordergrund stellt. Für mich ist das wirklich unverständlich,


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weil wir eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht haben und weil wir noch eine Reihe von Maßnahmen gemeinsam umsetzen wollten, wie zum Beispiel die Ge­sundheitsreform, die so dringend notwendige Bildungsreform oder auch die Pro­jekte, die Bundesminister Stöger vorbereitet hat, wie eben die Aktion 20 000.

Diese Aktion 20 000 ist keineswegs so angelegt, dass es sinnlose Arbeitsplätze sind. (Abg. Neubauer: Aber sie kommt ja nicht!) Es werden Arbeitsplätze in Gemeinden geschaffen, durch die Menschen tatsächlich sinnstiftend arbeiten können, wodurch die Menschen auch wieder Arbeit finden. (Abg. Neubauer: Wäre schön!) – Herr Kollege, wenn man weiß, dass Menschen, die lange keine Arbeit haben, nicht nur weniger Geld zur Verfügung haben, sondern auch an Selbstwert verlieren, dann weiß man auch, dass das doch eine wirklich großartige Maßnahme ist, dass man Arbeitsplätze schafft, sodass Menschen wieder Arbeit finden. (Abg. Neubauer: Wo ist der Beschluss? – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) – Na ja, da müssen wir noch hin! 735 Millionen € werden da investiert. (Abg. Neubauer: Wo sind die 30 000 Wohnun­gen, die gebaut werden?)

Wir möchten auch das Projekt „Selbständig Leben Daheim“ umsetzen. Auch das hat Bundesminister Stöger auf den Weg gebracht, und auch das ist eine Win-win-Situation, einerseits für Menschen, die durch diese Hilfstätigkeiten in der Alltagsbegleitung Arbeit bekommen, und andererseits für Menschen, die Hilfe brauchen, indem sie von Men­schen zu Hause betreut werden und länger zu Hause leben können. (Präsidentin Bures gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Geschätzte Damen und Herren, für uns, für die Sozialdemokratie, ist es einfach eine ganz wichtige Maßnahme, dass Arbeit kein Privileg ist. Arbeit ist ein Recht, und alle, die sie brauchen, sollen auch die volle Unterstützung bekommen.

Geschätzte Damen und Herren, mein Schlusssatz – ich bin davon überzeugt, der Ver­gleich macht Sie sicher –: Bundeskanzler Kern und die Sozialdemokratie haben einen Plan für Österreich; Bundesminister Kurz hat einen Plan für die Liste Kurz – die neue Volkspartei. Das ist der Unterschied. (Beifall bei der SPÖ.)

10.08


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Winzig. – Bitte.

 


10.08.16

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist logisch, dass zwischen Ausbildung und Beschäftigung ein kausaler Zusammenhang besteht. Es ist egal, ob Schule oder Lehre, das Wichtigste, was wir unseren Jugendlichen mitgeben müssen, ist eine fun­dierte Ausbildung, denn, wenn eine solche fehlt, dann haben es unsere Jugendlichen einfach ziemlich schwer im Leben.

Wir wissen, dass mehr als die Hälfte der arbeitslos gemeldeten Personen keine weiterführende Ausbildung aufweisen kann und somit Gefahr läuft, lebenslang zu Sozialfällen zu werden.

Das können und wollen wir uns nicht leisten, und daher war auch die Aus­bil­dungs­pflicht bis zum 18. Lebensjahr ein richtiger Schritt, aber genauso die Unterstützung der Potenzialanalyse durch die Länder und die Wirtschaftskammern, denn durch diese erfahren auch schwächere Schülerinnen und Schüler, dass sie Stärken haben, die man dann auch für den Beruf nutzen kann.

Wirtschaftsminister Mitterlehner hat eine Reihe von Themen im Bereich der dualen Ausbildung in Angriff genommen und auch umgesetzt. Denken Sie nur an die 71 neuen Berufsbilder für die Lehrberufe, an die Schaffung von elf modularen Lehrberufen, an


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das Coaching für schwächere Jugendliche und den Ausbau qualitätsbezogener För­derarten.

Ich hatte letzte Woche eine sehr spannende Diskussion mit 90 Ausbildungsleitern aus der oberösterreichischen Wirtschaft. Diese haben mir auch mitgegeben, welche Vor­aussetzungen unsere Jugendlichen brauchen – das ist allgemein bekannt –, nämlich: Die Jugendlichen müssen lesen, schreiben und rechnen können. (Zwischenruf und demonstrativer Beifall des Abg. Neubauer.) Da können wir noch 100 Schulversuche machen, wir können Noten in Form von Smileys vergeben, wir können lernen, unseren Namen zu tanzen, es wird nicht funktionieren, denn es hat auch bisher nicht funktioniert.

Falls nicht die Superpädagogik kommt, dann werden wir das nicht spielerisch lernen, sondern wir müssen die Basics wie herkömmlich angehen mit Hinsetzen und Lernen, Lernen, Lernen. (Abg. Neubauer: Das Wort „Basics“ verstehen sie aber nicht!)

Darüber hinaus beklagen die Ausbildungsleiter auch, dass das räumliche Verständnis bei den Einstellungstests nicht mehr vorhanden ist (Zwischenruf der Abg. Königsberger-Ludwig), weil das Fach Geometrisches Zeichnen nicht mehr als Pflichtfach angeboten wird. Das ist aber heute für einen Hightech-Wirtschaftsstandort, wie Oberösterreich einer ist, sehr wichtig.

Ein weiterer Wunsch war, dass wieder alle AHS und BHS österreichweit gleichwertige Aufnahmeprüfungen durchführen, damit das Niveau an diesen Schulen nicht noch weiter sinkt, denn das beobachten sie auch von Jahr zu Jahr. Zurzeit ist es aber so, dass die Schulen aufgefüllt werden, nicht im Sinne der Schülerinnen und Schüler, sondern damit unsere Pädagoginnen und Pädagogen beschäftigt sind. Wir brauchen auch endlich wieder einmal Mut zu Eliten, denn nur durch die High Potentials in Wissenschaft und Forschung können wir unseren Wirtschaftsstandort weiterentwickeln.

Was mir im Bereich der dualen Ausbildung sehr wichtig ist, ist die modulare Lehre gemäß Schweizer Vorbild mit einer Grundlehre mit Abschluss und Anschluss, damit die schwächeren Schüler, wenn ihnen nach ein paar Jahren Praxis einmal der Knopf aufgeht, weitermachen können. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Ich verstehe es nicht, dass die Arbeiterkammer und der ÖGB dieses Modell nicht positiv beurteilen. Wir hatten auch in Oberösterreich mit einem Modellversuch massive Schwierigkeiten; aber das birgt wirklich eine Chance, dass auch schwächere Jugendliche nicht als Hilfs­arbeiter enden, sondern in die Lehre einsteigen können.

Wir haben schon gehört, die Wirtschaftsentwicklung gewinnt an Dynamik – Gott sei Dank! –, dank der Steuerreform ist der Konsum auch weiter hoch und vor allem unsere Exporte steigen wieder. Was mir aber auf alle Fälle noch fehlt – Herr Bundesminister, ich glaube, da müssen Sie auch noch über Ihren Schatten springen –, ist eine Entbüro­kratisierung mit Hausverstand, denn, was wir jetzt beim ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz sehen, da kann man nicht erkennen, dass damit auch nur ein weiterer Arbeitsplatz geschaffen wird.

Ich darf mich zum Schluss noch bei allen Unternehmerkolleginnen und -kollegen für ihre Aktivitäten im Bereich der Ausbildung und der Schaffung von Arbeitsplätzen bedanken. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Matznetter: Sticheleien gegen den eigenen Parteivorsitzenden sind nicht sehr ...!)

10.12


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mölzer. – Bitte.

 


10.12.49

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Wenn ich mir heute die Reden der SPÖ so anhöre, dann frage ich mich, ob das


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gestern am Nachmittag in der SPÖ-Zentrale der SPÖ-Redenschreiber war, der eine Watschn bekommen hat. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)

Generell ist der gemeinsame Wille und das gemeinsame Wissen darüber da, dass man natürlich eine fundierte Ausbildung, eine gute Schulausbildung braucht, um auch am Arbeitsmarkt entsprechend bestehen zu können, und dass wir da ein großes Problem haben. Das ist, glaube ich, allen klar. SPÖ und ÖVP – beide Seiten – gestalten schon seit bald 70 Jahren ohne Unterbrechung aktiv Bildungspolitik in diesem Land, die letzten zehn Jahre war es rote Bildungspolitik, dazwischen schwarz, davor wieder rot. Da frage ich mich, warum man erst jetzt draufkommt, dass man so eine fundierte Ausbildung braucht. Wie mein Kollege Themessl bereits gesagt hat, ist es dann schön, wenn die SPÖ sagt, die nächsten drei Monate werde sie sich um Ausbildung und Arbeitsmarktpolitik kümmern. (Abg. Neubauer: Na, bravo!)

Es ist so, dass wir auch ganz wesentlich daran arbeiten müssen, dass wir die Wert­schätzung gegenüber Lehrberufen in unserer Gesellschaft steigern. Das ist auch inso­fern, als dass das Image von Lehrberufen ein schlechtes ist und dringend aufpoliert werden muss, ein ganz wesentlicher Faktor, da sollte eigentlich hier herinnen auch Common Sense herrschen. Wenn ich aber beispielsweise höre, dass in Oberösterreich exzellente Lehrlinge ausgezeichnet werden und es beispielsweise die SPÖ nicht der Mühe wert findet, hinzugehen oder einen Vertreter zu schicken, dann weiß ich, wie hoch diese Wertschätzung ist. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Neubauer: Skandal ist das!)

Wenn man beispielsweise nach Kärnten blickt, wo in den letzten fünf oder sechs Jahren die Zahl der Lehrlinge um nahezu ein Viertel zurückgegangen ist – wenn ich es richtig im Kopf habe –, und wenn man weiß, dass dort seit vier Jahren eine rote Regierung beziehungsweise ein roter Landeshauptmann am Werken ist, dann kommt man zu dem Schluss, dass es durchaus möglich ist, dass da ein kausaler Zusam­menhang besteht. Da frage ich mich in weiterer Folge, wo denn die Maßnahmen für den Lehrberuf, für den Lehrbereich bleiben. – Ich sehe sie nicht; wenn ich mir das anschaue, sehe ich, da werden die Unternehmen nicht eingebunden und dergleichen fort.

Kommen wir aber generell zur Bildungspolitik! Herr Klubobmann Schieder hat gemeint, wir brauchen mehr Geld, um in die Bildung zu investieren. – Ja, wir sind uns einig, man braucht gute und viele Mittel, um Bildungspolitik zu finanzieren und Schulpolitik zu finanzieren, aber wir brauchen nicht mehr Geld, sondern wir brauchen vor allem einen effizienteren Mitteleinsatz, um diese Bildung zu finanzieren. Wenn man weiß, was in Bürokratie versandet und dergleichen fort – der Finanzminister hat einmal zum Besten gegeben, dass angeblich nur jeder zweite Euro tatsächlich in den Schulklassen ankommt –, dann müssen wir da ansetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Was sind die Kernprobleme? – Das ist eben der nicht effiziente Mitteleinsatz – keine Frage! –, auch im Bereich der Schulorganisation – wir diskutieren diese Bildungsreform seit Monaten – ist anzusetzen, um es besser zu machen. Wir müssen schauen, dass wir die Lehrerausbildung verbessern, dass wir bessere Lehrer in die Schulklassen bekommen – noch bessere Lehrer, denn es sind ja nicht alle Lehrer schlecht; das muss man an dieser Stelle auch einmal klar sagen. Wir müssen aber auch an der Ein­stellung unserer Gesellschaft gegenüber Bildung arbeiten und darauf hinweisen, dass es nicht nur eine Bringschuld des Staates, sondern auch eine Holschuld der Menschen ist, entsprechende Bildung zu bekommen. Wir müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, das ist überhaupt keine Frage.

Ein zentraler Punkt in diesem Bereich ist leider auch die Frage der Zuwanderung, die Frage der Tatsache, dass offensichtlich zu wenige Kinder ausreichend Deutsch kön-


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nen, um dem Unterricht zu folgen. Wir wissen, dass rund ein Viertel der Kinder nach neun Jahren Pflichtschule nicht sinnerfassend lesen kann; da brauchen wir uns dann gar keine Gedanken mehr über einen Lehrberuf oder eine qualifizierte höhere Aus­bildung zu machen. Wenn wir das nicht in den Griff bekommen, dann haben wir wirklich ein nachhaltiges Problem, dann haben wir nicht nur eine, sondern mehrere verlorene Generationen.

Meine Damen und Herren, Sie wissen das: Wir Freiheitliche fordern beispielsweise – im Zusammenhang mit der Bildungsreform wäre es möglich gewesen, das einzu­führen – eine entsprechende Pflicht, Deutschkenntnisse nachzuweisen, um dem Regel­schulunterricht folgen zu können. Diesbezüglich müsste man Fördermaßnahmen ergreifen; die SPÖ kommt da nicht recht drüber, die ÖVP traut sich auch nicht, das recht offen zu sagen.

Der weitere Punkt ist, dass wir ein klares Nein zur Gesamtschule einfordern, das ist auch ganz wesentlich. Der Herr Sozialminister hat gesagt, wir sollen keine akade­mischen Experimente mit unserer Bildungslandschaft und den Schulen in Österreich machen. Das ist aber genau das, was die SPÖ und die Grünen da offensichtlich machen wollen: ein akademisches Experiment auf dem Rücken der Kinder. Das lehnen wir ganz klar ab! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Walser.)

Die ÖVP ist offensichtlich nicht in der Lage, offen und klar zu sagen, dass man Nein zur Gesamtschule sagt; sie macht so einen Wiegel-Wagel-Kurs. Da verstehe ich Sie schon, Herr Kollege Steinhauser! Dass man offensichtlich mit Handschlag auseinan­dergeht und dass dann die ÖVP irgendwelche Winkelzüge findet, um sozusagen herauszukommen, das ist nicht in Ordnung. Ich verstehe auch die SPÖ in diesem Zusammenhang. Folgendes ist aber klar: Es wird da nur mit der FPÖ etwas Grund­legendes weitergehen. (Abg. Brosz – erheitert –: Im Bildungsbereich?! Das kann man sagen, ohne ...!) Da hoffe ich schon, dass wir dann im Herbst nach den Neuwahlen neue Verhältnisse in diesem Haus haben werden, um die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

10.17


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


10.18.07

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe bei allen Parteien, glaube ich, heute das eindeutige Bekenntnis ge­hört, dass wir eine Weiterentwicklung unseres Schul- und Bildungssystems dringend für einen guten Arbeitsmarkt brauchen. Die Aussage von der FPÖ mit der Holschuld der Kinder im Zusammenhang mit Bildung war mir noch nicht so klar, das müsste man vielleicht noch etwas erläutern. (Abg. Mölzer: Geh, geh, geh! Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! – Zwischenruf der Abg. Fekter.)

Meine Damen und Herren! Eine gute Schulbildung ist die allerwichtigste arbeits­marktpolitische Maßnahme, die es gibt. Sie alle wissen, unser Schulsystem schafft es derzeit nicht, in neun Schuljahren jedem Kind Lesen, Rechnen und Schreiben beizu­bringen. Selbst die ÖVP sagt, in dieser Situation ist es unmöglich, solche Jugendliche an einen Lehrplatz zu bringen (Abg. Neubauer: Woran liegt das wohl?), und wenn es mit Unterstützungsmaßnahmen, mit teuren Unterstützungsmaßnahmen seitens der Arbeitsmarktpolitik gelingt, dann müssen sie das quasi parallel nachlernen. – 16-, 17-Jährige müssen lernen, zu rechnen. Das kann es doch nicht sein!

Wenn der Jugendliche schon früher in die Schule gegangen ist, jetzt als Hilfsarbeiter am Arbeitsmarkt ist, hat er ohne diese Basisqualifikationen ein enormes Risiko, immer wieder arbeitslos zu werden, in Armut abzurutschen. All das gibt es nur, weil unser


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Schul­system es nicht schafft, ihnen Lesen, Rechnen und Schreiben beizubringen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Peter Wurm: ... Antwort der Grünen!)

Meine Damen und Herren von der ÖVP! Abgeordnete Winzig sagt, wir müssen wieder „Mut zu Eliten“ haben. Mit diesem „Mut zu Eliten“ nimmt sie jungen Menschen die Chance auf ein geglücktes Erwerbsleben.

Meine Damen und Herren, Sie von der ÖVP nehmen mit Ihrer Blockade der Bildungs­reform nicht nur jungen Menschen die Chance auf ein geglücktes Leben, sondern Sie verursachen auch massive Kosten im Bereich der Arbeitsmarktpolitik und der Mindestsicherung. Es ist wirklich sehr interessant, dass Herr Außenminister Kurz sagt, er will 14 Milliarden € einsparen, und gleichzeitig verursacht diese ÖVP Millionen an Kosten für Arbeitsmarkt- und Mindestsicherungspolitik. Das ist nicht in Ordnung! Hören Sie mit dieser Wahlkampftaktik auf und kümmern Sie sich endlich um die jungen Men­schen in diesem Land! (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Königsberger-Ludwig und Schellhorn. Abg. Neubauer: Sie sprechen von einer anderen Partei! Das ist die neue Volkspartei! Die kennt man noch nicht so genau!)

Herr Bundesminister Mahrer spricht immer davon, wie wichtig ihm die Unterstützung der Digitalisierung ist, Arbeit 4.0. Zahlreiche Ökonomen und Ökonominnen haben gerade jetzt erst wieder darauf hingewiesen, dass uns das alles – die Vorbereitung auf die Digitalisierung – nichts hilft, wenn die Leute nicht die Grundfähigkeiten haben, diese Dinge überhaupt erlernen zu können.

Meine Damen und Herren! Bitte versuchen Sie, sich zu überwinden, setzen Sie nicht auf die Eliten, sondern setzen Sie auf die ganze Jugend dieses Landes und beenden Sie die Blockadepolitik bei der Bildungsreform! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Königsberger-Ludwig.)

Ein zweiter Punkt ist mir sehr, sehr wichtig, bei dem es um Tausende, Hundert­tau­sende geht, vor allem um Frauen. Es geht um Servierinnen in Konditoreien, um Lad­nerinnen, um Verkäuferinnen in Bäckereien, um Arzthelferinnen, um Friseurinnen. All diese Frauen verdienen weniger als 1 500 € brutto, das sind nicht einmal 1 200 € netto. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Sie verdienen jetzt gerade so viel, dass sie nach Abzug der Wohnkosten ungefähr 16 € pro Tag zur Verfügung haben, und das wird sich nächstes Jahr nicht ändern und bei einigen sicher auch nicht übernächstes Jahr. Bitte, ich appelliere an die SPÖ: Bundeskanzler Kern hat uns versprochen, eine Lösung zu finden. (Abg. Neubauer: Der hat schon viel versprochen!) Heute ist der 7. Juni, und ich möchte einen Gesetzesvorschlag dafür, wie wir diesen Frauen endlich einen gerechten Lohn verschaffen können. (Beifall bei den Grünen.)

SPÖ, FPÖ und wir Grüne, wir sind dazu bereit. Bitte trauen Sie sich, machen wir das endlich! Diese Frauen haben das mehr als verdient. Ich möchte Österreich gerechter machen, und das wäre ein wichtiger Schritt dazu. (Beifall bei den Grünen.)

10.22


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


10.23.03

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minis­ter, Sie haben in Ihren Ausführungen einen älteren Menschen skizziert, der sich die Frage stellt, was er falsch gemacht hat. – Die Frage müssten sich aber eher Sie auf der Regierungsbank stellen: Was haben wir falsch gemacht, dass wir jetzt eine För­derung einführen müssen, um Beschäftigung zu ermöglichen? (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Neubauer.) Das ist die Frage, und nicht die, die sich dieser Mensch stellt. Ich empfinde es als sehr zynisch, wenn Sie meinen, dieser Mensch frage sich, was er falsch gemacht hat. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) In Wirklichkeit können


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Sie gestalten, aber in Wirklichkeit haben Sie mit dem Beschäftigungsbonus vor allem eines geschafft: Sie machen Unternehmen, die Jobs schaffen, zu Bittstellern. – Das ist der klare Punkt.

Da in den letzten Tagen auch von massivem Bürokratieabbau, von der Senkung der Steuerquote gesprochen wurde – wie jetzt auch vom Kollegen Wöginger –: Die Unter­nehmer, die Jobs schaffen, die in diesem Land Beschäftigung schaffen, brauchen eines, nämlich eine klare Entlastung bei der Bürokratie, eine klare Entlastung bei der Steuer- und Abgabenpolitik. Die Mitarbeiter in diesem Land brauchen mehr netto von weniger Brutto. Das ist der Sinn! Das wäre Beschäftigungspolitik, und das würde zu mehr Wohlstand führen. Das ist der Punkt, um den es hier geht. (Beifall bei den NEOS.)

Es geht nicht darum, eine Abhängigkeit herbeizuführen, es geht nicht darum, dass Unternehmer zu Bittstellern werden, damit sie irgendwann einmal einen Bonus bekommen, mit einer klaren Auflistung. Nebenbei bemerkt: Ein Teil davon, vor allem der Tourismus, ist sowieso ausgespart. Damit benachteiligt die ÖVP, die immer wieder verspricht, für die Unternehmer zu sein, eine große Sparte. Die Klein- und Mittel­betriebe, vor allem die Unternehmen im touristischen Bereich, im zweisaisonalen Bereich, haben extreme Nachteile und einen extremen Bürokratieaufwand, der sich nie und nimmer lohnen wird. – Das ist die einzige Beschäftigungspolitik in der Bürokratie, beim Beamtentum.

Ich will noch etwas sagen, weil Kollege Wöginger die Ankündigung des Außen­minis­ters, dass die Abgabenquote sinken wird, erwähnt hat: Die Ankündigung, die Steuer- und Abgabenquote unter 40 Prozent zu drücken, hat schon einmal der großartige Kanzler Schüssel gemacht. Er hat gesagt, bis zum Jahr 2010 sei das umgesetzt. Die Ankündigung, die Abgabenquote unter 40 Prozent zu drücken und dass das bis 2020 fertig, erledigt sei, hat auch Vizekanzler Spindelegger einmal gemacht. Jetzt kündigt Außenminister Kurz an, dass die Steuer- und Abgabenquote bis 2022 unter 40 Prozent sinken werde.

Jetzt frage ich Sie – Kollege Wöginger sitzt ja auch seit 2002 im Plenum –: Wer glaubt das eigentlich noch? (Beifall bei den NEOS.) Glauben Sie wirklich, dass Ihnen irgendjemand abnimmt, dass Sie für eine Entlastung der Unternehmen sind? Glauben Sie, dass Ihnen irgendjemand abnimmt, dass Sie für eine ordentliche Bildungspolitik sind? Glauben Sie das wirklich?

Ich pflichte meinen Vorrednern bei: Bildungspolitik ist Beschäftigungspolitik. Fragen wir uns jetzt – das müssen sich nicht nur die 183 Abgeordneten in diesem Saal fragen –: Wer blockiert denn? Wohin geht es denn? Warum setzen wir uns nicht einmal damit auseinander, von lebenslangem Lernen zu sprechen? Wir alle leben 15 Jahre länger; warum sollte es dann nicht möglich sein, dass wir Bildung bis zum 20. Lebensjahr garantieren? Wir haben noch das theresianische System der Bildung bis zum 18. Le­bensjahr. Wir setzen uns nicht damit auseinander, wie es funktionieren kann, dass die jungen Menschen eine viel bessere Ausbildung bekommen, damit sie mehr Chancen im Berufsleben haben, damit sie garantiert eine Beschäftigung haben.

Was es braucht, ist eine Senkung der Lohnnebenkosten, mehr netto von weniger Brutto. Es braucht natürlich auch flexiblere Arbeitszeiten. Wir brauchen längere Durchrechnungszeiträume der Beschäftigungszeiten und Überstunden. (Zwischenruf des Abg. Weninger.)

Wir brauchen in der digitalen Arbeitswelt auch eine andere Betreuung. Die Arbeitswelt ist jene des 21. Jahrhunderts, die Sozialpartner sind aber noch bei ihren Kollektiv­verträgen des 20. Jahrhunderts steckengeblieben.


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Kollegin Schatz, wir brauchen aber auch Kinderbetreuungsplätze sieben Tage die Woche, damit junge Mütter mehr verdienen und auch länger arbeiten können, also nicht nur geringfügig beschäftigt sind. Kinderbetreuungseinrichtungen sind notwendig, die nicht am Freitagnachmittag zumachen und das die Mütter Samstag und Sonntag selbst regeln lassen. (Abg. Weninger: Wollen Sie denen noch die Bruttolöhne senken?)

Es braucht ein Umdenken in der Aus- und Weiterbildungspolitik, wir werden uns weiter damit beschäftigen. Ich bin überzeugt davon, dass es ein liberaler Ansatz ist (Abg. Weninger: Das ist ja das Problem!), den Menschen mehr Lebenschancen zu geben, Chancen, mit ...

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, ich mache Sie auf die Redezeit aufmerksam!

 


Abgeordneter Josef Schellhorn (fortsetzend): ... ihrer besseren Ausbildung auch Arbeit zu finden. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

10.28


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Steinbichler zu Wort. – Bitte. (Abg. Schellhorn: Sie sind so streng!)

 


10.28.53

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! (Der Redner stellt eine Tafel auf das Rednerpult, auf der ein Containerschiff zu sehen ist.) Vorweg möchte ich einmal als Vater von vier verheirateten Kindern und Großvater von 14 Enkerln meine Dank­barkeit darüber ausdrücken, dass wir in diesem Land leben können, dass wir uns in diesem Land verwirklichen können, dass in diesem Land jeder und jede, der oder die möchte, Karriere machen kann. Ich bin dagegen, dass wir hier nur verordnen, dass wir entweder von Eliten sprechen oder anderen absprechen, dass sie es schaffen können. Ich denke, wir müssen diese Chancen sehen, die sich uns bieten. Wir müssen diese Chancen auch vermitteln, denn es hat keinen Sinn, Trübsal zu blasen. Das bringt uns nicht weiter.

Eines möchte ich vorweg sagen: Wir müssen den Begriff Arbeit neu besetzen. Dazu lade ich auch die Medien ein. Es kann nicht sein, dass am Montag in der Früh die erste Meldung von einem Reporter ist: Nur mehr vier Arbeitstage bis zum verdienten Wochenende! – Na, das ist ja die richtige Einstellung, wie wir in den Tag starten! Ich denke, wir sollten den Begriff Arbeit neu besetzen: Arbeit ist Lebensfreude, Arbeit ist Lebenssinn und Arbeit ist Lebensinhalt. Wer das bestreitet, hat den Begriff nicht begriffen. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich darf bei dem Punkt ansetzen, den ich für ganz wesentlich halte: Im kommenden Wahlkampf werden wir über den ländlichen Raum, über die Erhaltung des ländlichen Raumes reden. Wir werden von all den Maßnahmen der beiden Regierungsparteien hören, was alles getan wird, was alles getan werden müsste und was gerade für Rie­senerfolge erreicht wurden. 14 Milliarden € Einsparung, von Leuten gesagt, die 20 Prozent arbeiten – das glaube ich überhaupt nicht! Ich spreche jetzt von der Präsenz bei den Außenministersitzungen; es sind ja die neuen Stars in Österreich, die sich im Ausland feiern lassen. Da gibt es einen alten Spruch: In der Weite ist leicht gelogen.

Eines darf ich in aller Deutlichkeit sagen: Ich möchte nicht diese Diskussionen – wie bei einer Veranstaltung am 20. Juni in den Redoutensälen in Linz –: Stirbt der ländliche Raum, stirbt das Dorf. Dann sitzt dort der Chef des Ennshafens am Podium, und


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berichtet: neuer Rekord, 240 000 Containerimporte nach Österreich. – Was ist da alles drin? Brauchen wir das alles? Ist das alles Spekulation?

Es ist völlig klar, dass an einem Kilo Getreide, das 54 Mal an der Warenterminbörse getradet wird, der Produzent und der Verarbeiter nichts mehr verdienen. Das trifft die Unternehmen, das trifft die Arbeitskräfte. Ich denke, diese Realität müssen wir einmal erkennen.

Lesen wir den Konzernatlas 2017! Die billigsten Arbeiterinnen sind die Teepflückerin­nen in Indien mit 23 US-Dollar im Monat, minus Naturallohn, Schlafhütte wahlweise aus Bambus oder Stroh. Warum haben dann österreichische Konzerne wie die Agrana auf einmal Tochterfirmen in China und in Indien, um Fruchtaufbereitungswerke zu betreiben? Was sind denn die Ergebnisse? – Das ist indirektes Lohndumping, Kolle­ginnen und Kollegen! Besonders von den Grünen erwarte ich mir da eine viel klarere Position. Es kann ja nicht sein, dass wir das schönreden.

Kollege Klubobmann Steinhauser, erkläre mir bitte die 40 000 Arbeitsplätze, die Rudi Anschober in Oberösterreich geschaffen hat! (Heiterkeit bei der FPÖ.) Wunderbar, da wird die ÖVP sagen, sie hat 150 000 geschaffen, die SPÖ hat 200 000 geschaffen. – Das ist ja hier keine Märchenstunde! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeord­neten der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) – Dann musst du einmal darüber nachdenken, wie viele er verhindert hat. Wir können nicht über Entbürokratisierung diskutieren und in Wirklichkeit bei jedem Projekt und überall zusätzliche Auflagen, zusätzliche Einschränkungen fordern! (Abg. Pirklhuber: Das ist ja nicht unser ...!) Das kostet, und das können wir uns im internationalen Wettbewerb wirklich nicht leisten. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)

Lieber Kollege Pirklhuber, deshalb sind wir im internationalen Ranking nur auf Platz 109. Im selben Ranking ist Deutschland Zehnter. Warum? Was sind die Hauptgründe? – Unsere hohen Lohnnebenkosten, unsere hohen bürokratischen Auflagen, und das ist die Kritik an dieser Bundesregierung. (Abg. Pirklhuber: ... Steuerreform!) Wo waren denn die Maßnahmen, die in jedem Wahlkampf angekündigt wurden? Das glaubt ja nicht einmal mehr ein kleines Kind.

Und das ist, glaube ich, das ganz Entscheidende: Wir brauchen eine neue Politik. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) – Jawohl, genau dich als Chinaexperten, Kollege Matznetter, spreche ich jetzt an, du bist ja Chinaspezialist (Abg. Matznetter: Keine Antwort! Sie erzählen uns da was ...!): Globalisierung dient den Konzernen, und Regio­nalisierung – das würde ich mir von einem Konsumentenschützer erwarten – dient den Menschen. (Beifall beim Team Stronach. – Rufe und Gegenrufe zwischen den Abge­ordneten Matznetter und Lugar.)

Wir brauchen eine Politik der Überschaubarkeit. Wir brauchen keine Tricksereien der Konzerne, wir brauchen keine zweistelligen Konzerngewinne. Wir brauchen Arbeits­plätze für unsere Bürgerinnen und Bürger, von denen sie leben können. Das ist das Ergebnis dieser sozialistischen Politik (Abg. Matznetter: Der weiß nicht, was er redet, der Kollege!): Es gibt bei den ArbeitnehmerInnen einen Kaufkraftverlust von 16 Pro­zent, und dieses Geld fehlt der Wirtschaft. (Zwischenrufe der Abgeordneten Matznetter und Pirklhuber.)

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie müssen nun bitte zum Schlusssatz kommen!

 


Abgeordneter Leopold Steinbichler (fortsetzend): Frau Präsidentin, ich bin schon fertig: Ans Ende dieser Rede darf ich den Dank an alle Unternehmerinnen und Unter­nehmer, aber auch an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellen, die nämlich


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das Steuergeld an diesen Staat zahlen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Doppler.)

10.34


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte. (Abg. Matznetter: Das war regionaler Topfen, den er jetzt erzählt hat! – Abg. Lugar – in Richtung des das Rednerpult verlassenden Abg. Steinbichler –: Lass dir nichts einreden! – Abg. Matznetter: Regionaler Topfen!)

 


10.34.52

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Zum Thema Beschäftigung und Ausbildung: Ausbildung, Wohnraum, sowie Arbeit sind die Hauptkriterien für einen geregelten Lebensweg. Grundlagen hierfür sind sowohl vom Arbeitnehmer und der Wirtschaft, als auch vom Gesetzgeber bereitzustellen. In Bezug auf Ausbildung stehen unterschiedliche Bildungswege zur Auswahl, der Grundstock wird jedoch immer in den Volksschulen vermittelt. Wenn­gleich mit einem Hauptschulabschluss, nunmehr Neue Mittelschule, weitere Bildungs­wege offenstehen, klagt die Wirtschaft mit Recht erhebliche Ausbildungsmängel ein. Da hat der Gesetzgeber regulierend einzugreifen, wobei Ganztagsunterricht abzuleh­nen ist.

Derzeit ist die Situation von ausgeprägter Zuwanderung geprägt, die Integration stellt einen nicht unwesentlichen Einschnitt in unser Bildungssystem dar. (Beifall des Abg. Doppler.) Gemeinsame Ausbildung führt in Bezug auf sprachliche Mängel zu einem Manko bei heimischen Auszubildenden. Vielfach tritt die Wirtschaft ausgleichend beziehungsweise regelnd ein.

Generationsbezogen fällt auf, dass bei hochpreisigen Bildungssystemen der Erfolg zu wünschen übrig lässt. Systemänderungen erweisen sich wiederholt als nicht zielfüh­rend. Ein hoher Entwicklungsstand erfordert praxisbezogene Ausbildungsrichtlinien, welche jedoch an keiner politischen Einflussnahme auszurichten sind.

Der heimische Arbeitsmarkt ist langfristig von einer hohen Arbeitslosigkeit geprägt. Zahlreichen Beschäftigungsverhältnissen mit geringen Löhnen beziehungsweise Min­destlöhnen stehen hohe Kosten zur Deckung des täglichen Bedarfs und zur Finan­zierung des Wohnraums gegenüber. Zahlreiche nicht wahrgenommene Warnungen in Bezug auf die von der EU vorgegebenen Dienstleistungsrichtlinien führen zu einer strukturellen Schlechterstellung der Arbeitsmarktsituation. Änderungen tun not.

Die nun seitens der Bundesregierung angedachten Beschäftigungsboni stellen einen Lösungsansatz mit hohem Kostenfaktor dar. Den Bedingungen österreichische Staats­bürgerschaft, Schulausbildung, Beschäftigung sowie Langzeitarbeitslosigkeit ist dem Grunde nach zuzustimmen. Zu überdenken sind sowohl der befristete Zeitraum als auch der Kostenrahmen.

In diesem Zusammenhang ist die Auslagerung von Dienstleistungen heimischer Be­triebe, Konzerne, überwiegend Versicherungsgesellschaften, in Nachbarländer wie Ungarn oder die Slowakei mit besonderer Kritik anzusprechen.

Abschließend ist festzustellen: Zahlreiche zusätzliche Belastungen durch die Steuer­gesetzgebung belasten eine mittelständische Wirtschaft, insbesondere die Gastro­no­mie, aber auch die Landwirtschaft, auch in Bezug auf diverse Freihandelsabkommen. Daraus resultiert meine Forderung: Österreich zuerst! – Danke. (Beifall des Abg. Hagen.)

10.38



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 63

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. – Bitte.

 


10.38.21

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aktuelle Stunde: „Arbeit für Österreich – Beschäftigung und Ausbildung im Fokus“. – Jetzt muss ich die Regierungsparteien schon fragen, die Koalition aus ÖVP und SPÖ: Warum habt ihr das noch nicht umgesetzt?

Zum Zweiten muss ich sagen, die Politik hat noch nie Arbeitsplätze geschaffen, nur die Rahmenbedingungen dafür. Ich glaube, diese Rahmenbedingungen sind von dieser Koalition auch nicht ausreichend geschaffen worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beschäftigung ist wichtig für die Menschen, das Programm für ältere Menschen über 50 Jahre ist auch ein richtiger Ansatz. Herr Kollege Muchitsch, du hast mich das letzte Mal falsch verstanden, ich habe gesagt, dieser Anreiz ist wichtig, und ich habe dazu einen Begleitsatz gesagt: Wollen wir hoffen, dass es auch funktioniert, dass es auch entsprechend fruchtet.

Auch wichtig: Die Jugendarbeitslosigkeit ist in Europa, aber auch in Österreich viel zu hoch. Jeder Arbeitslose ist einer zu viel, das steht außer Frage. Es heißt seit dem EU-Beitritt immer wieder – ich glaube, auch du, Kollege Muchitsch, hast es, wenn ich mich nicht irre, angesprochen –, dass wir so viele Arbeitsplätze geschaffen haben. Ich frage einmal: Wie viele Arbeitsplätze sind seither vernichtet worden? – Viele kleine Greißler in den Gemeinden und kleinere Firmen sind verschwunden, sie sind wegrationalisiert worden. Ich glaube, das sollte man auch einmal bedenken.

Bildung und Ausbildung sind eine unbedingte Notwendigkeit, und da muss alles unter­nommen werden, auch in Zukunft, um die Arbeitslosigkeit zu senken. Es muss auch in Zukunft für Betriebe und Firmen Anreize geben, damit sich die Firmen wieder mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten können.

Herr Kollege Wöginger, du hast es ja angesprochen, die Lohnnebenkostensenkung ist ein richtiger Ansatz, aber nur ein kleiner Schritt. Hier müssen noch viele Aktionen folgen, damit dieser Wirtschaftsmotor in Österreich nicht abstirbt, denn ich glaube, Aus­bildung und Bildung sind die Arbeitsplätze von morgen. Herzlichen Dank. (Beifall der Abgeordneten Gerhard Schmid und Hagen.)

10.40


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.40.41Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Doris Bures: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 13169/J bis 13296/J

Schriftliche Anfrage an die Präsidentin des Nationalrates: 42/JPR

2. Anfragebeantwortungen: 12039/AB bis 12188/AB


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 64

Anfragebeantwortung (Präsidentin des Nationalrates): 38/ABPR

3. Ergänzung oder Änderung von Regierungsvorlagen oder Berichten:

Bericht des Rechnungshofes betreffend Vergabepraxis im BMI mit Schwerpunkt Digitalfunk; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/19; Austauschseite (Zu III-373 d.B.)

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 31d Abs. 5a, 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht über die wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2016 gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm § 6 Wirkungscontrollingverordnung, vorgelegt vom Bundeskanzler (Vorlage 136 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Entwicklung des Bundeshaushaltes von Jänner bis April 2017 (Vorlage 137 BA)

Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 67 Abs. 4 BHG 2013 über die Ergeb­nisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 31. März 2017 (Vorlage 138 BA)

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 106 betreffend „Übergangslösung für das neue einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld“, überreicht von der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner

Petition Nr. 107 betreffend „Rücknahme der Verschlechterungen im Pendlerverkehr der S-50“, überreicht vom Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl

Petition Nr. 108 betreffend „Hörndlwald retten, Otto Wagner-Spital nutzen!“, überreicht vom Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl

Bürgerinitiative Nr. 116 betreffend „Straffreistellung von Besitz und Erzeugung von Cannabis(-produkten) bei PatientInnen mit entsprechender medizinischer Indikation“

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes betreffend Eingliederungshilfe „Come Back“ des AMS; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/25 (III-391 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Vermögensmanagement ausgewählter Kranken- und Unfallversicherungsträger; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/26 (III-392 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Risikomanagement in der Finanzverwaltung; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/27 (III-393 d.B.)

Bericht des Rechnungshofes betreffend Strukturreform der Bezirksgerichte; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/28 (III-394 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie:

Österreichischer Forschungs- und Technologiebericht 2017, vorgelegt vom Bundes-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 65

minis­ter für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (III-403 d.B.)

Endbericht der Zwischenevaluierung Breitbandinitiative 2020 Phase 1, vorgelegt vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (III-407 d.B.)

Gleichbehandlungsausschuss:

Aktionsplan Frauengesundheit, vorgelegt von der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen (III-406 d.B.)

Justizausschuss:

Bericht des Bundesministers für Justiz aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 5. Dezember 2012, 276/E XXIV. GP betreffend Evaluationsstudie zum Kind­schafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 (III-402 d.B.)

Verfassungsausschuss:

Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofes für das Jahr 2016, vorgelegt vom Bun­desminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien (III-405 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Sicherheitsbericht 2016 der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes, vorgelegt vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (III-408 d.B.)

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Tätigkeitsbericht 2016 der Energie-Control Austria, vorgelegt vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (III-404 d.B.)

C. Verlangen gemäß § 32e Abs. 2 GOG:

Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 32e Abs. 2 GOG-NR auf Prüfung der Gebarung des Bundeskanzleramts und des Bundesdenkmalamts inklusive seiner Abteilungen in den Bundesländern hinsichtlich

a) der mangelhaften Aufgabenwahrnehmung bei Unterschutzstellungen,

b) der uneinheitlichen Spruchpraxis bei Bescheiden zur Veränderung bzw. Zerstö­rungdenkmalgeschützter Objekte,

c) der Zusammenarbeit mit fachspezifischen Organisationen, bei denen aufgrund eines Naheverhältnisses oder wegen Tätigkeiten von Beschäftigten des Bundesdenkmalamts die Gefahr eines lnteressenskonflikts besteht,

d) der nicht vorhandenen Korruptionsprävention im Bundesdenkmalamt,

e) der Sonderprüfung der internen Revision „zur Klärung der Vorwurfslage aus einem anonym eingelangten Schreiben an das BKA vom 27.10.2016“,

f) der Planung und Umsetzung des Projekts Denkmalinformationssystem (DEMIS) und des  Teilprojekts Denkmalobjektinformationssystem (DOBIS),

g) der nicht eingehaltenen Berichtspflichten durch das Bundesdenkmalamt,

h) des Versäumnisses des Bundekanzleramts, entgegen dem Denkmalschutzgesetz


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 66

und den Allgemeinen Rahmenrichtlinien des Bundes (ARR 2014) Förderungsziele, Indikatoren und Förderungsgegenstände zu regeln,

i) der Kooperation des BDA mit jenem Verein, der Herausgeber und Verleger des Magazins „Denkmal Heute“ war

(Eingelangt am 18. Mai 2017)

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Weiters teile ich mit, dass der Dreizehnte Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an die Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.

10.40.58Fristsetzungsanträge

 


Präsidentin Doris Bures: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Herr Klubobmann Dr. Strolz beantragt hat, dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1445 A/(E) der Abgeordneten Dr. Strolz, Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bekenntnis zum Rückzug der Parteipolitik aus der Schulverwaltung eine Frist bis 20. Juni 2017 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzu­führen.

Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden.

Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.

*****

Weiters teile ich mit, dass Herr Abgeordneter Steinbichler beantragt hat, dem Ge­schäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1960/A der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Ge­schäfts­ordnungsgesetzes des Nationalrates, Öffentlichkeit von parlamentarischen Ausschüssen, eine Frist bis 24. Juni 2017 zu setzen.

Ferner liegt auch da ein von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäfts­ordnung gestelltes Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.

Diese kurze Debatte wird im Anschluss an die Debatte über den Fristsetzungsantrag des Klubobmanns Dr. Strolz stattfinden.

Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte erfolgen.

*****

Außerdem teile ich vor Eingang in die Tagesordnung mit, dass 59 Fristsetzungsanträge ohne Debattenverlangen von Abgeordneten des Freiheitlichen Klubs eingelangt sind, die jeweils eine Frist zur Berichterstattung bis 27. Juni 2017 vorsehen.


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Hinsichtlich des Wortlauts dieser Anträge verweise ich auf die Kopien der Frist­set­zungs­anträge, die im Saal verteilt werden.

Die genannten Fristsetzungsanträge werden gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung einzeln, geordnet nach Ausschüs­sen, in der Reihenfolge ihrer Beantragung zur Abstimmung gebracht werden.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 9 bis 11 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Doris Bures: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 81, FPÖ 75, Grüne 63 sowie NEOS und STRONACH je 33 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tagesordnung von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je 17 Minuten. Darüber hinaus wird deren Redezeit auf 5 Minuten je Debatte beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

10.44.261. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1643 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz ge­ändert wird (1653 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Ich begrüße Frau Bundesministerin Dr. Rendi-Wagner.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte.

 


10.45.03

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Tagesordnungspunkt 1, wir behandeln hier die Regierungsvorlage: Bundes­gesetz, mit dem das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geändert werden soll. Im Großen und Ganzen geht es darum, eine Kontrollstelle oder eine Kompetenz­verteilung im Kontrollbereich für Bioprodukte aus Drittstaaten einzuführen und das etwas genauer zu regeln.

Wir Freiheitliche haben diesen Antrag im Gesundheitsausschuss abgelehnt, nicht weil wir für weniger Kontrollen in diesem Bereich sind, sondern, im Gegenteil, weil wir ein Gesetz haben wollen – und ich komme auf dieses Gesetz noch im Detail –, das auch die Herkunftskennzeichnung unserer Ansicht nach klarer regelt (Beifall bei der FPÖ),


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denn dieses Gesetz regelt in den §§ 14 bis 16 im Großen und Ganzen auch die geschützte geografische Angabe und die Kontrolle dieser Maßnahmen.

Geschützte geografische Angabe – zur Veranschaulichung (eine Abbildung des Güte­zeichens geschützte geografische Angabe in die Höhe haltend) –: Dieses Gütezeichen wird auch in diesem Gesetz geregelt, die geschützte geografische Angabe suggeriert dem Konsumenten, wenn er ins Geschäft geht, dass das Produkt aus der jeweiligen Region kommt. Auf diesen Punkt möchte ich anhand eines klassischen Beispiels hinweisen; ich habe das Beispiel bereits öfter gebracht, muss es aber heute noch einmal erwähnen: Das ist Tiroler Speck (eine Tafel in die Höhe haltend, auf der eine Packung Speck mit dem Aufdruck „Tiroler Speck“ abgebildet ist), den kennt, glaube ich, jeder. Dieser Tiroler Speck hat die Kennzeichnung geschützte geografische An­gabe – und, Frau Ministerin, auch das wird in diesem Gesetz zumindest in Teilen geregelt.

Jetzt ist es aber so, dass wir in Tirol gar keine relevante Fleisch- und Speckproduktion haben. Trotzdem darf die Firma Handl – und die Firma Handl macht das gesetzlich korrekt, das ist gesetzlich zulässig, uns stört das aber, dass man das darf – darauf ein Etikett anbringen, das dem Konsumenten vermittelt: geschützte geografische Angabe. Jeder, der ins Geschäft geht und Tiroler Speck kauft, glaubt, dieses Fleisch kommt aus Tirol. Es kommt aber nicht aus Tirol, weil Tirol keine Schweinefleischproduktion hat; es kommt aus Oberösterreich, es kommt aus Deutschland, es kommt aus Dänemark und aus anderen Ländern, und trotzdem darf man da das Etikett geschützte geografische Angabe anbringen. Dagegen wehren uns, und deswegen lehnen wir dieses Gesetz ab, denn wir wollen geregelt haben, dass auch wirklich nur das drinnen ist, was draufsteht. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt aber noch etwas, und dabei geht es grundsätzlich um die Kennzeichnung. Da ist noch ein Zeichen drauf, und das ist das AMA-Gütesiegel (die zuvor gezeigte Tafel mit Tiroler Speck in die Höhe haltend), auch das möchte ich heute wieder erwähnen. Es ist einfach notwendig, darauf hinzuweisen, und ich weiß, das bringe ich relativ oft, aber es ist wichtig, damit die Konsumenten wissen, worum es geht, und damit auch die zuständigen Behörden – wie die AMA Marketing und auch das Ministerium – wissen, dass wir mit dieser Kennzeichnung nicht zufrieden sind. Es geht um dieses Kenn­zeichen (eine Abbildung des AMA-Gütesiegels in die Höhe haltend): Dieses Kenn­zeichen kennen viele, und dieses Kennzeichen suggeriert dem Konsumenten öster­reichi­sche Qualität, und zwar beste österreichische Qualität.

Dieses Kennzeichen bedeutet aber nicht Gentechnikfreiheit. Wenn Sie auf einem Produkt dieses Kennzeichen sehen, kann es gentechnikfrei sein, es muss aber nicht gentechnikfrei sein. Dieses Kennzeichen heißt auch nicht, dass das Produkt palmölfrei ist. Das haben wir im letzten Plenum diskutiert. Es gibt Produkte, die haben das AMA-Gütesiegel, das höchste österreichische Qualitätsgütesiegel, und sind nicht palmölfrei.

Wir haben die Drittelregelung – die wir schon seit mehreren Jahren, möchte ich sagen, bekämpfen –, die es den Produzenten erlaubt, auch bei einem Produkt unter dem AMA-Gütesiegel ein Drittel an Inhaltsstoffen ausländischer Herkunft zu verwenden, wenn Produkte in Österreich nicht verfügbar sind. Das lehnen wir ab, und da wollen wir auch eine Regelung haben (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Steinbichler), dass dieses Gütesiegel dem entspricht, was es dem Konsumenten suggeriert.

Derzeit sind beide Gütezeichen, geschützte geografische Angabe und AMA-Güte­siegel, gesetzlich klar geregelt, aber sie täuschen unserer Ansicht nach den Konsu­menten.

Ich möchte heute noch etwas erwähnen, was dieses Gütezeichen betrifft (die zuvor gezeigte Abbildung des AMA-Gütesiegels in die Höhe haltend), und ich habe letztens


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auch schon den Landwirtschaftsminister deswegen gefragt: Wenn das Gütesiegel für höchste und beste Qualität stehen soll, dann frage ich mich, warum es so ist, wie eine Untersuchung des Vereins für Konsumenteninformation betreffend Extrawurst gezeigt hat (eine Zeitschrift in die Höhe haltend): Es wurden 16 Sorten Extrawurst untersucht – unter den neun besten Sorten war das AMA-Gütesiegel drei Mal zu finden, unter den fünf am schlechtesten bewerteten Sorten vier Mal. Ich habe vom Minister bis heute noch keine Antwort erhalten. Auch da möchten wir, dass das beste Gütesiegel dem entspricht, was es dem Konsumenten suggeriert. (Beifall bei der FPÖ.)

Geschätzte Frau Ministerin, ich ersuche Sie im Interesse der Konsumenten, die ge­schützte geografische Angabe so zu gestalten, dass sie für den Konsumenten verständlich und nachvollziehbar ist. Es geht da um den Konsumentenschutz, es geht aber auch um die Landwirte. Landwirte haben auch ein Recht darauf, dass ihre Pro­dukte so vermarktet werden, wie sie sind, nämlich heimische, österreichische Pro­dukte, und nicht Produkte ausländischer Herkunft mit diesen Zeichen. (Der Redner hält wiederum die Abbildungen des Gütezeichens geschützte geografische Angabe und des AMA-Gütesiegels in die Höhe.) – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

Abschließend bringe ich noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung der Bezeichnung „g.g.A.“ wegen Irreführung der Konsumenten

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung – insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit gemein­sam mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt­schaft – wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Bezeich­nung ‚g.g.A.‘ gestrichen wird und national alle nötigen Schritte zu setzen, dass in Österreich Produkte nicht mehr mit der irreführenden Bezeichnung ‚g.g.A.‘ gekenn­zeichnet bzw. beworben werden dürfen.“

*****

Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Steinbichler.)

10.50


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Harald Jannach und weiterer Abgeordneter

betreffend Streichung der Bezeichnung „g.g.A.“ wegen Irreführung der Konsumenten

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1643 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das EU-Qualitäts­rege­lungen-Durchführungsgesetz geändert wird (1653 d.B.), TOP 1, in der 183. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 7.6.2017

Die VO 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.11.2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 343 vom


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14.12.2012, S. 1) regelt den Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben bestimmter Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, die aufgrund ihrer geogra­fischen Herkunft bestimmte belegbare Eigenschaften und Qualitäten aufweisen. Sie trat am 03.01.2013 in Kraft.

Unter der „geschützten geographischen Angabe“ (abgekürzt „g.g.A.“) versteht man den Namen, der zur Bezeichnung eines Erzeugnisses verwendet wird, dessen Ursprung in einem bestimmten Ort oder einer bestimmten Gegend liegt. Wenigstens einer der Produktionsschritte muss im Gebiet erfolgen. Die Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft müssen wesentlich auf diesen Ursprung zurückzuführen sein. Es ist es damit möglich, dass beispielsweise das Schweinefleisch für den „Tiroler Speck“ gar nicht aus Tirol kommt, sondern importiert wird und lediglich die Verarbeitung vor Ort erfolgt.

In Österreich gibt es die Herkunftsbezeichnung „g.g.A.“ für das Steirische Kürbiskernöl, den Marchfeldspargel, den Tiroler Speck, den Gailtaler Speck, den Steirische Kren und den Mostviertler Birnmost.

Zusätzlich zur Bezeichnung „g.g.A.“ gibt es die „ geschützte Ursprungsbezeichnung“ (kurz „g.U.“).

Diese bezieht sich auf den Namen, der das Erzeugnis bezeichnet, dessen Ursprung in einem bestimmten Ort oder einer bestimmten Gegend liegt, dessen Produktionsschritte alle im abgegrenzten Gebiet erfolgen und das seine Güte oder Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich diesem Gebiet verdankt.

In Österreich sind das die Wachauer Marille, der Tiroler Graukäse, der Gailtaler Alm­käse, der Tiroler Bergkäse, der Vorarlberger Alpkäse, der Vorarlberger Bergkäse, der Waldviertler Graumohn, der Tiroler Almkäse/Alpkäse und die Pöllauer Hirschbirne.

Das Bundesgesetz über Sicherheitsanforderungen und weitere Anforderungen an Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel zum Schutz der Ver­braucherinnen und Verbraucher (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzge­setz - LMSVG), BGBl. II Nr. 88/2015 vom 27.04.2015, § 5 Absatz 2 lautet:

Es ist verboten, Lebensmittel mit zur Irreführung geeigneten Angaben in Verkehr zu bringen oder zu bewerben. Zur Irreführung geeignete Angaben sind insbesondere

1. zur Täuschung geeignete Angaben über die Eigenschaften des Lebensmittels, wie Art. Identität, Beschaffenheit, Zusammensetzung Menge, Haltbarkeit, Ursprung oder Herkunft und Herstellungs- oder Gewinnungsart;

2. Angaben von Wirkungen oder Eigenschaften, die das Lebensmittel nicht besitzt;

3. Angaben, durch die zu verstehen gegeben wird, dass das Lebensmittel besondere Eigen­schaften besitzt, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Eigen­schaf­ten besitzen.

Der „Täuschungsparagraf“ im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz sagt aus, dass Lebensmittel mit irreführenden Angaben über die Herkunft und Herstellung nicht in Verkehr gebracht werden dürfen – was nun wirklich irreführend ist, wird im Gesetz jedoch nicht näher ausgeführt.

Im Ergebnis ist die Herkunftsbezeichnung „g.g.A.“ zum einen nach der o.g. EU-Ver­ordnung bestimmt als irreführend für die Konsumenten einzustufen. Zum anderen macht die Bezeichnung „g.U.“ die Bezeichnung „g.g.A.“ überflüssig.

In Österreich sagt das, was auf der Verpackung steht, nichts über die wirkliche Herkunft der Rohstoffe aus; dies selbst wenn ein Produkt mit dem AMA-Gütesiegel gekennzeichnet ist. Dies gilt es dringend zu ändern.


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Um für Konsumenten Transparenz, Klarheit und Sicherheit zu schaffen, stellen die unter­fertigten Abgeordneten in diesem Zusammenhang folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung - insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit gemeinsam mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft - wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Bezeichnung „g.g.A.“ gestrichen wird und national alle nötigen Schritte zu setzen, dass in Österreich Produkte nicht mehr mit der irreführenden Bezeichnung „g.g.A.“ gekennzeichnet bzw. beworben werden dürfen.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.

 


10.51.01

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz – ein sehr sperriger Titel, ein sehr technisches Gesetz: Worum geht es? – Es ist von Kollegen Jannach schon angesprochen worden: Bioprodukte erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit, und leider passiert auch eines: Bioprodukte werden nicht nur regional erzeugt, sondern kommen inzwischen auch aus Drittstaaten. Es ist auch wichtig, glaube ich, die Kontrolle zu stärken, dafür zu sorgen, dass die Produkte, die in Österreich auf den Markt kommen, einer ordentlichen Kontrolle unterliegen. Dazu ist es wichtig, dass diejenigen, die sozusagen betroffen sind und Expertinnen und Experten sind, im Kontrollausschuss vertreten sind; das heißt, es werden in Zukunft je ein Vertreter der Landwirtschaftskammer und des Vereins Bio Austria Mitglieder ohne Stimmrecht im Kontrollausschuss sein.

Es werden die Rechte der Landeshauptleute gestärkt, auch im Sinne der Kontrolle vor Ort und der Möglichkeit, bei kleineren Vergehen von Strafen abzusehen und da auch mehr in Richtung Ermahnung zu gehen.

Wir hatten in der letzten Ausschusssitzung eine sehr breite Diskussion zur Frage: Kenn­zeichnung von Lebensmitteln – was ist dazu notwendig? Gibt es da Irre­führungen? Ich möchte das einfach nur noch einmal aufzeigen, und zwar auch deswegen, weil der Eindruck entstanden ist, da passiere nichts. – Es ist sehr viel pas­siert, wenn es um die Kennzeichnung von Lebensmitteln geht.

Ich darf noch einmal daran erinnern: Wir haben die Allergenkennzeichnung hinsichtlich der 14 wichtigsten Allergene eingeführt. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Es gibt eine Mindestschriftgröße auf Verpackungen, damit die Konsumenteninnen und Kon­sumenten wirklich auch nachvollziehbar die Informationen lesen können. Es muss – und das wissen wahrscheinlich die wenigsten – ein Einfrierdatum bei Fleisch ange­geben werden; das heißt, bei Fleischprodukten, die eingefroren werden, muss das Datum des Einfrierens angegeben werden. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Es gibt aufgrund der Lebensmittelskandale eine Kennzeichnung von Lebensmittelimitat und Klebefleisch; das heißt, Produkte, in denen Fleischstücke verarbeitet sind, müssen gekennzeichnet sein mit: aus Fleischstücken zusammen­gefügt – damit die Konsumentinnen und Konsumenten erkennen, dass da Fleisch minderer Qualität verarbeitet wurde.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 72

All das ist wichtig für die Konsumentinnen und Konsumenten. Wir haben mit Ende letzten Jahres eine verpflichtende Kennzeichnung von Kalorien- und Nährwertangaben eingeführt. Sieben Angaben müssen gemacht werden: Brennwert, Fett, gesättigte Fett­säuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz, immer bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter des Lebensmittels. Auch da ist natürlich eine praxistaugliche Umsetzung wichtig, das heißt, Direktvermarkter, Direktvermarkterinnen können Ausnahmen erwir­ken.

Was auch besonders wichtig ist: Bei Fleisch haben wir eine lückenlose Kennzeichnung geschafft; das heißt, es muss angegeben werden: Wo wurde das Tier aufgezogen, wo wurde es geschlachtet? Es muss auch eine Kennzeichnung der Fleischpartie geben (Abg. Pirklhuber: Nur bei Frischfleisch!) – für Frischfleisch –, plus: Auf Initiative Österreichs wurde eine Ursprungskennzeichnung eingeführt (Zwischenruf des Abg. Steinbichler); wenn Ursprung Österreich draufsteht, muss das Tier sowohl in Österreich geboren als auch aufgezogen und geschlachtet worden sein. – All das ist passiert; man sieht, dass in diesem Bereich sehr viel passiert ist.

Jetzt komme ich zum heiß diskutierten Thema der geschützten geografischen Angabe: Kollege Jannach, inhaltlich steht in dieser Gesetzesänderung nichts dazu drinnen. Warum ihr das ablehnt, ist inhaltlich nicht nachvollziehbar, absolut nicht! Aber ja, man kann natürlich über das Thema diskutieren. Wir haben in Österreich zehn geschützte Ursprungsbezeichnungen. Zehn Produkte in Österreich werden regional erzeugt, in der Region verarbeitet und dann auch vermarktet. Diese Produkte dürfen die geschützte Ursprungsbezeichnung führen, etwa Wachauer Marille, Vorarlberger Bergkäse.

Wir haben in Österreich darüber hinaus inzwischen sechs geschützte geografische Angaben, etwa das Steirische Kürbiskernöl. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: ... Öl aus China!) Beim Steirischen Kürbiskernöl ist die Anbauregion angegeben: Steiermark, Burgenland oder Niederösterreich. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Es ist angegeben, welcher Kern verarbeitet werden darf (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber), und es sind die Produktionsregionen angegeben. Es darf nur in der Steiermark und im Burgenland in gewissen Bezirken produziert werden. Das Steirische Kürbiskernöl ist nicht regional alleine aus der Steiermark, sondern es ist ganz klar geregelt, woher es kommen darf.

Weiters: Marchfeldspargel und Tiroler Speck. Kollege Jannach, ja, der Tiroler Speck ist leider Gottes eines der Produkte, bei dem die Qualitätskennzeichnung bezie­hungs­weise die Kriterien für die Produktion relativ weit gesteckt sind. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das ist es beim Kürbiskernöl auch!) Das wissen wir, und da würde ich mir wünschen, dass man bei anderen vielleicht auch den Nachholbedarf sieht, zum Bei­spiel beim Gailtaler Speck: Wenn wir jetzt sagen, wir schaffen das g.g.A. ab, was heißt das? Es würde in Zukunft keinen Gailtaler Speck mehr geben. Wir wissen, gerade die Kärntner, dass das Gailtal nicht in der Lage ist, die Ferkelzucht selbst zu betreiben. Die Gailtaler Bauern kaufen die Ferkel zu, deshalb gibt es keine geschützte Ursprungs­bezeichnung, sondern eine geschützte geografische Angabe, denn das Fleisch für den Speck ist von Ferkeln, die zwar im Gailtal aufgezogen werden, die aber nicht aus dem Gailtal kommen.

Weiters: der Steirische Kren und der Mostviertler Birnmost. – All diese Produkte würde es dann nicht mehr geben! Ich glaube, dass die Produzentinnen und Produzenten sehr wohl darauf schauen, dass das Qualitätsprodukte sind; aber man muss ganz klar sagen: Nicht die gesamte Wertschöpfung, sondern die Hauptwertschöpfung findet in der Region statt, aber nicht alles passiert in der Region.

Wir haben eine garantiert traditionelle Spezialität, die Heumilch.


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Da angesprochen worden ist, warum es vorkommen kann, dass da geschützte geo­grafische Angabe und AMA draufsteht: weil das AMA-Gütesiegel aussagt, das Fleisch ist aus Österreich. Das heißt, bei Tiroler Speck mit geschützter geografischer Angabe und AMA-Gütesiegel wissen wir zumindest, dass er in Tirol mit österreichischem Fleisch produziert wurde. – Das ist, glaube ich, das Wichtigste für den Kunden.

Beim Tiroler Speck ist es so: Fünf Fleischsorten dürfen zu Speck verarbeitet werden, die Methode, wie der Speck hergestellt wird, ist geregelt – auf all das kann sich der Kunde verlassen.

Wo ich bei dir bin, ist, dass es natürlich problematisch ist, wenn es das AMA-Güte­siegel für Fleisch aus Österreich gibt, die Futtermittel aber Palmöl enthalten oder nicht gentechnikfrei sind. Da, glaube ich, haben wir wirklich Handlungsbedarf, aber dass wir etwas tun, das haben wir auch in der letzten Ausschusssitzung gemerkt. Betreffend Produkte mit Palmöl gibt es die Aufforderung – und es wird inzwischen auch umge­setzt –, dass in Zukunft Produkte mit Palmöl kein AMA-Gütesiegel mehr tragen dürfen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Plessl: Sehr gut!)

10.57


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.

 


10.57.08

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Wertes Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseher auf der Galerie und vor den Fernseh­geräten! Ja, wir haben das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz vor etwas mehr als einem Jahr durchaus mitgetragen und erkennen auch den Bedarf, dass man notwendige Korrekturen vornehmen muss, vor allem wenn es um die Verhältnis­mäßigkeit von geringem Verschulden und hohen Strafen geht. Das tragen wir natürlich voll mit.

Es gibt dennoch leider einige Punkte, die wir hier nicht mittragen werden. Es haben einige Vorredner schon angesprochen, es geht darum – wie soll ich es nennen? –, den Konsumenten zum mündigen Konsumenten zu machen. Also ich denke doch, dass es bei der Etikettierung, der genauen Information durchaus noch Bedarf gibt, nämlich ehrlicher zu werden und weniger versteckte Ecken und Winkel zu haben. Ich denke, wir müssen die Macht, die Entscheidung den mündigen Konsumenten geben und dürfen sie nicht in den Händen der Industrie belassen.

Es gibt einen weiteren Punkt, dem wir äußerst kritisch gegenüberstehen, und zwar ist es das Ausgestalten der Stärkung der Kompetenzen des Landeshauptmannes. Dieser soll nämlich Einblick in selbst vertrauliche Informationen erhalten, und es soll, was Verstöße gegen lebensmittel-, tierschutz-, futtermittel-, pflanzenschutzmittel-, dünge­mittel- oder saatgutrechtliche Vorschriften betrifft, für den Landeshauptmann ein Eingriffsrecht geben. Wir denken, dass das einerseits sehr wohl mit zusätzlichen Kosten und Personal zu tun hat, aber anderseits auch mit Dingen, bei welchen wir eigentlich endlich dagegensteuern sollten, in Richtung Verwaltungs- und Föderalis­musreform gehen und Abläufe, Kompetenzen bereinigen sollten.

Leider wird durch diese Verordnung wieder Energie ins alte System gesteckt, und darum werden wir das im Ganzen nicht mittragen, wobei wir einige Punkte sehen, denen wir durchaus positiv gegenüberstehen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

10.59


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 74

10.59.44

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz ist in Ände­rung. Im Wesentlichen regelt es den Kontrollvorgang im Biobereich, aber auch Punkte, die die geschützten Herkunftsbezeichnungen betreffen. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Es hat ja von den Vorrednern schon einige Diskussionsbeiträge in diese Richtung gegeben, und ich darf Kollegen Vogl eigentlich vollinhaltlich zustimmen: Die Ausfüh­rungen haben ganz genau das getroffen, was den Inhalt darstellt und was wichtig ist. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

Kollegen Jannach darf ich Folgendes sagen: Ja, man kann wirklich über gewisse Sachen diskutieren, nur lehne ich Verunsicherung ab. Gerade wenn man über das AMA-Gütesiegel diskutiert, kommt insbesondere von deiner Seite immer ziemlich viel Unsicherheit, die du gerne streuen möchtest. Klar ist, dass die Beimengung von Zutaten, die in Österreich nicht vorhanden sind, im Ausmaß von einem Drittel möglich ist, klar ist aber auch, dass die Hauptbestandteile nach wie vor und immer aus Österreich kommen müssen – sprich: bei einer Wurst muss das Fleisch aus Österreich kommen, sonst gibt es kein AMA-Gütesiegel. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Lassen Sie mich wieder zu den Inhalten zurückkommen: Dieses Gesetz ist ja seit einiger Zeit in Kraft, aber es bedarf einiger Veränderungen; Nachbesserungen sind angesagt. Die Zuständigkeit für Kontrollen von biologischen Sendungen bei der Einfuhr aus Drittstaaten und der Informationsfluss zwischen den Behörden und den Unter­nehmen werden neu geregelt. Darüber hinaus geht es in diesem Gesetz darum, Vereinfachungen zu schaffen, Klarstellungen zu schaffen, und auch um das Beseitigen von überschießenden Regelungen.

In diesem Gesetz ist klargestellt, dass die Zuständigkeit für die amtlichen Kontrollen bei den Landeshauptleuten bleibt, allerdings können auch weitere Stellen damit beauftragt werden, vor allem dann, wenn es um die entsprechenden Kontrollen bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus biologischer Produktion aus Drittstaaten geht. Dafür können auch andere Stellen beauftragt werden, die allerdings der Aufsicht und auch den Wei­sungen der amtlichen Organe unterliegen. In der Regel sind es Grenztierärzte, die diese Kontrollen durchführen.

Generell soll auch im Kontrollablauf mehr Praxisbezug hineinkommen. Wir kennen ja das Instrument des Kontrollausschusses. Dieser Kontrollausschuss macht die Maß­nah­menkataloge, und dieser Kontrollausschuss wird durch einen Vertreter der Land­wirtschaftskammer Österreich und durch einen Vertreter von Bio Austria mit beratender Stimme noch zusätzlich aufgewertet. Das soll mehr Praxisbezug bringen.

Es sollen auch überschießende Erfordernisse abgebaut werden, zum Beispiel wird in § 5 Abs. 2 Z 6 die Wortfolge Meldung „bei Verdacht einer offensichtlichen oder groben Übertretung“ ersetzt durch die Wortfolge Meldung „einer offensichtlichen, groben Übertretung“. Das betrifft Gesetze, die nur indirekt mit dem Kontrollvorgang zu tun haben, und ist aus meiner Sicht wichtig.

Ein wesentlicher Punkt ist auch die Verhältnismäßigkeit der Sanktionen. Strenge Sanktionen sollen dort verhängt werden, wo es eine betrügerische Absicht gibt, wo es Auswirkungen auf den Konsumenten gibt, aber nicht dort, wo zwar etwas geset­zeswidrig passiert, aber die Folgen der Übertretung unbedeutend sind. Insofern ist es gut, dass die Aufsichtsorgane bei der Wahrnehmung von Verstößen gegen Vor­schriften dieses Bundesgesetzes diese auch mit einer Organstrafverfügung oder mit einer Abmahnung sanktionieren können. Das ist, wie ich meine, wichtig.


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Dies ist also eine Gesetzesänderung, die mehr Praxistauglichkeit und Vereinfachungen bringt. Schade, dass die FPÖ und das Team Stronach hier nicht mitgehen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.04


Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeord­netem Doppler. – Bitte.

 


11.04.22

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir behandeln das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz. Grundsätzlich soll es bei diesem Gesetz um die Kontrolle von aus Drittstaaten importierten Bioprodukten gehen. Wenn jetzt notwendige Verbesserungen und Korrekturen in dieses Gesetz aufgenommen werden, dann ist das vollkommen richtig und in Ordnung.

Zum Beispiel soll die Position der Landeshauptleute gestärkt werden oder von einer Anzeige Abstand genommen werden können, wenn das Verschulden geringfügig ist.

Wichtig und notwendig ist auch die Einbindung von VertreterInnen der Landwirt­schafts­kammer und von Bio Austria mit beratender Stimme bei bestimmten Tätigkeiten des Kontrollausschusses.

Diese Einbindung ist ein ganz wichtiger Punkt und Ansatz, denn eines muss sicher­gestellt werden, meine sehr geehrten Damen und Herren: dass der Konsument das bekommt, was er kauft, und vor allem, dass auch drinnen ist, was draufsteht. – Der Herr Präsident hört sehr gespannt zu.

Eines darf es nämlich nicht geben, Herr Präsident: Tricksereien mit Gütesiegeln und vor allem Tricksereien, was Drittstaaten anlangt; das muss abgestellt werden. – Herz­lichen Dank. (Beifall der Abg. Dietrich.)

11.05


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber ist der nächste Redner:. – Bitte. (Abg. Pirklhuber nimmt eine Tafel mit zum Rednerpult. – Ruf bei der ÖVP: Tafel ausgeborgt von Steinbichler?)

 


11.05.51

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Dies ist wirklich eine Gelegenheit, die Koalitionsparteien einmal durchaus in der Sache zu loben, weil sie über ihren Schatten gesprungen sind, nämlich insofern, als sich SPÖ und ÖVP einigen konnten, was die Beteiligung und die Beratungsmöglichkeiten der Landwirtschaftskammer und der NGO Bio Austria, also der Biobauern und ‑bäuerinnen in Österreich, betrifft. Diese sind jetzt als Sachverständige in den Kontrollausschuss eingebunden.

Sie sehen, wenn man sich konsequent an der Zivilgesellschaft orientiert, an den Men­schen, an den BürgerInnen, an den Bäuerinnen und Bauern, an den Konsu­mentInnen, dann wird es in diesem Haus auch eine Lösung geben – das ist ein Plädoyer auch in Sachen Bildungsreform. Nehmen Sie sich ein Beispiel an den vielen aktiven Menschen in diesem Land, die lösungsorientiert arbeiten! Daher: ein Dankeschön an die Frau Ministerin, dass sie dieses Gesetz noch zustande gebracht hat, und auch ein Danke an die MitarbeiterInnen ihres Hauses, denn es ist viel Arbeit, diese vielen Detailfragen wirklich sauber zu lösen! – Das möchte ich hier vorneweg noch einmal wertschätzend erwähnen.

Nun zu den zwei, drei Punkten, die ganz essenziell sind: Bei geringfügigen Verstößen müssen keine Anzeigen mehr gemacht werden. – Meine Damen und Herren, wir reden


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immer von Entbürokratisierung, von Verhältnismäßigkeit. Das ist in diesem Gesetz aufge­nommen – Kollege Eßl, du hast es richtigerweise erwähnt –, und das ist wichtig für den Biolandbau. Das ist wichtig, denn es ist völlig unverständlich, wenn gering­fügige Abweichungen von wirklich strengsten Richtlinien zu Anzeigen durch Behörden führen. Das wäre völlig vermessen und unverhältnismäßig. Das können wir jetzt ab­stellen, und das ist ein guter Punkt in diesem Gesetz.

Es ist auch klar, dass die Importregelungen wichtig sind. Drittlandimporte sind risiko­behaftet. Im Biobereich kommt das von weit her, da müssen wir auch etwas tun, keine Frage.

Meine Damen und Herren, es handelt sich um ein EU-Qualitätsregelungen-Durch­führungsgesetz, also etwas, das auf EU-Gesetzen fußt; was aber fehlt, Frau Bundesministerin – das ist die Kritik, die von Kollegen Jannach, von anderen und auch von mir kommt –, das ist ein österreichisches Gütesiegelgesetz, um den Wildwuchs, um den Wirrwarr von Qualitätsregelungen und von Konsumententäuschung in diesem Land abzustellen.

Seit Jahren arbeiten wir hier im Haus an diesem Thema. Wir hatten schon 2009 eine gemeinsame Beschlussfassung, und bis heute ist nichts passiert! Kollege Vogl, wenn du heute herauskommst und sagst: Ja, dass beim AMA-Gütesiegel noch Gentechnik­futtermittel eingesetzt werden dürfen, das ist diskussionswürdig!, dann ist das wirklich schon Understatement. – Das ist unzumutbar! Das ist echte Konsumententäuschung! Und dann stellen sich die Kollegen von der ÖVP hin und sagen: Das ist das österreichische Gütesiegel per se! – Das kann es nicht sein! Also in diesem Bereich haben wir dringenden Handlungsbedarf.

Meine Damen und Herren, es gibt ein Erfolgsmodell, und das ist ganz klar (eine Tafel mit der Aufschrift „BIO.LOGISCH JETZT! JA, ES GEHT!“ auf das Rednerpult stellend): Bio.logisch jetzt! Der Biolandbau ist eine Erfolgsgeschichte für die Bäuerinnen und Bauern, für die KonsumentInnen und auch für den Lebensmittelhandel; und er ist natürlich ganz entscheidend – wir befinden uns ja in Tagen, in denen international ganz massiv diskutiert wird, wohin die Entwicklung, die wirtschaftliche, die soziale Entwick­lung geht –, wenn ein US-Präsident Trump aus dem Klimavertrag aussteigen will, da müssen wir dagegenhalten. (Beifall bei den Grünen.)

Wir müssen klar dagegenhalten, meine Damen und Herren, denn das ist die globale Herausforderung, vor der wir stehen, und Bio ist eine der Lösungsstrategien im 21. Jahrhundert. Bio ist Klimaschutz, auf der gesamten Fläche beste Lebensmittel, beste Qualität, auch was Biodiversität betrifft, was Wasserschutz, was Bodenschutz betrifft.

Meine Damen und Herren, wir können es doch nur positiv sehen, dass auch die Konsumenten Ja zu Bio sagen. Wo liegt jetzt eigentlich das Problem dabei, den Biolandbau endlich zum Leitbild in Österreich zu machen, damit in der Umweltpolitik, in der Klimaschutzpolitik Vorreiter zu sein und auch die Chancen der ländlichen Räume wirklich ernsthaft zu nutzen?! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.10


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


11.10.08

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Mit diesem Gesetz werden ein paar Anpassungen gemacht, und zwar im europäischen Gleichklang. Es ist auch sinnvoll, dass wir gerade im Bereich der Lebensmittelqualität und auch ‑kennzeichnung europäische Schritte setzen statt


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nationale Alleingänge zu machen, weil diese nationalen Alleingänge immer die Gefahr in sich tragen, dass wir die nationalen Branchen schädigen, weil wir den Betrieben zusätzliche Wettbewerbshemmnisse auferlegen, die der europäische Mitbewerber nicht hat.

Ich möchte aber auch generell ein paar Sätze zu der Sitzung des Gesundheits­aus­schusses verlieren, die letzte Woche stattgefunden hat, denn diese war schmerzlich anders, als wir es vom Ausschuss gewohnt sind. Es wurde nämlich – so wie zum Beispiel im Landwirtschaftsausschuss üblich – alles vertagt, was von der Opposition gekommen ist; zum Teil wurden vier Vertagungsanträge im Rahmen eines Rede­beitrags gestellt. Es war nicht das Interesse vorhanden, zum Beispiel darüber zu diskutieren, ob nicht ein Arzt einen anderen Arzt/eine Ärztin anstellen können sollte, ohne gleich unter das Krankenanstaltengesetz zu fallen. – Die Zeit haben wir nicht gehabt.

Es war auch nicht die Zeit oder das Interesse vorhanden, über liberalere Öffnungs­zeiten für Apotheken zu diskutieren, wir haben nicht über den Ausgleichsfonds für Krankenkassen diskutiert, darüber, wie man die Beamtenversicherung mit in die Verantwortung nehmen könnte (Zwischenruf des Abg. Keck), für die Mitfinanzierung von Arbeitslosen in der Krankenversicherung zu sorgen, und wir haben auch nicht darüber diskutiert, wie wir die schulärztlichen Daten in ELGA einbinden – und das sind ja wirklich ideologiefreie Themen. Ob wir die schulärztlichen Gesundheitsdaten in ELGA einbinden, das ist eine Frage des Praktischen, da geht es darum, dass Schulärzte wichtige Arbeit im Bereich der Kinder- und Jugendgesundheit leisten und dass wir das, was dort gemacht wird, ungenützt in den Schubladen verrotten lassen.

Nicht einmal betreffend solche Themen können sich eine SPÖ und eine ÖVP erwärmen, dem inhaltlich näherzutreten. Das dauert jetzt noch bis in den Oktober, und dann wird eine Regierungsbildung stattfinden – und de facto passiert bis Februar nichts: Das ist traurig, weil das auf dem Rücken der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger passiert. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)

11.12


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.

 


11.12.55

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, volle Zustimmung zu diesem EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz! Die Inhalte wurden von meinen Vorrednern sehr ausführlich und gut begründet und erläutert, und ich kann das auch nur unterstreichen. Ich betone, dass es auch für uns sehr wichtig war und gut für die Zukunft ist, dass in den Kontrollausschuss nunmehr auch die Landwirtschaftskammer und der Verband Bio Austria neu mit aufgenommen werden, denn dort sind Fachleute, dort sind jene Menschen und Spezialisten zu Hause, die sich tagtäglich mit dieser Thematik befassen und daher sicherlich einen sehr guten und wertvollen Beitrag in dieser Bewertung leisten werden.

Lassen Sie mich auf einen sehr wichtigen inhaltlichen Punkt eingehen, der mir als Obmann der bäuerlichen Direktvermarkter sehr wohl bekannt ist und von dem ich denke, dass er in Zukunft noch verstärkt beachtet werden muss; es geht um die Kontrollen beziehungsweise die Auswirkungen, die daraus resultieren. Es ist wichtig, dass da mit Maß und Ziel vorgegangen werden kann, so wie es auch im vorliegenden Gesetz vorgeschrieben und festgeschrieben ist.

Ich möchte aber schon aus der Praxis auf ein paar Punkte hinweisen, weil es auch bisher möglich war, nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz,


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was die Aufsichtsorgane betrifft, mit Maß und Ziel und in wünschenswertem Umfang zu sanktionieren. Das ist bisher leider nicht immer geschehen, sondern Menschen wurden oft bei Bagatellfällen mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft und mit überzogenen Forderungen mehr oder weniger an den Rand des Ruins gedrängt beziehungsweise zur Aufgabe gezwungen.

Ich kann Ihnen in diesem Zusammenhang ein paar Beispiele aus der Praxis bringen. Es geht darum: An diversen Produkten sind Etiketten anzubringen, sei es beim Honig, beim Most, bei den diversen Ölen, bei Nudeln und so weiter, und da sind es oft die Kleinerzeuger, die sich mit den Kammern im Rücken, mit den Verbänden im Rücken wirklich bemühen, ihre Produkte bestmöglich zu deklarieren. Wenn es dann aber Ver­stöße gab, die weder eine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Men­schen mit sich gebracht haben noch das Wohlbefinden der Menschen nur ansatzweise gefährdet oder die Umwelt geschädigt haben, wurde sanktioniert. – Alles das war nicht der Fall, es ging um reine Formfehler, die härtest bestraft und sanktioniert wurden.

Wie funktioniert das in der Praxis, Frau Bundesminister? – Sie sind noch nicht so lange im Amt; wir haben das mit Ihrer Vorgängerin einige Male diskutiert. Wir vonseiten des Verbandes bemühen uns, Musteretiketten für unsere Mitglieder bereitzustellen, die wir nach bestem Wissen und Gewissen erstellen. Wir senden diese Musteretiketten dann zur AGES zur Überprüfung. Wissen Sie, was dann passiert? – Das kostet nicht nur pro Musteretikette wahnsinnig viel Geld, sondern die Experten der AGES brauchen bis zu drei Monate, um eine Etikette wirklich überprüft, kontrolliert und bewertet zu haben.

Jetzt muten wir dem Kleinerzeuger draußen zu, das tagtäglich, das ständig selbst zu wissen! Und dann gibt es die Unverhältnismäßigkeit, dass oft Tausende Euro Strafe verlangt werden, wenn die Schriftgröße um einen halben Millimeter zu klein, zu weit links, rechts oder wie auch immer ist. Dafür gibt es Dutzende Beispiele, die ich Ihnen dokumentieren kann, die draußen passiert sind.

Das kann es nicht sein! Wenn es nur um reine kleine Formfehler geht, muss in Zukunft mehr beraten als gestraft werden; das auch in das Haus der AGES hineinzutragen würde ich Sie bitten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pirklhuber.)

11.16


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr. Rendi-Wagner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


11.16.25

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Viel – und viel Richtiges – wurde schon gesagt. Ich darf nur kurz meine Sicht betreffend die vorliegende Regie­rungs­vorlage zum EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz zusammenfassen.

Die Novelle dient vordringlich der verbesserten technischen Durchführung der EU-Bioverordnung des Jahres 2009; das ist der Hintergrund. Die jetzige Novellierung soll darauf abzielen, vor allem wichtige und aus unserer Sicht wirklich notwendige zusätzliche Maßnahmen zur amtlichen Kontrolle festzulegen, wie vor allem Einfuhr­kontrollen von Bioprodukten aus Drittländern – eine ganz wichtige Maßnahme, die hiermit endlich klargestellt und geregelt ist.

Es geht darum, die Zuständigkeiten, die Kontrollverfahren, die Sanktionsmechanismen und die Sanktionen, die hier im Raum stehen, zusammengefasst zu regeln und auf neue Beine zu stellen beziehungsweise die Dinge besser zu klären.

Das heißt, die Klarstellungen, die mit dieser Novellierung erreicht werden, dienen einer verbesserten Praxistauglichkeit – auch das wurde schon erwähnt –, und ich denke, zu diesem aktuellen Thema sind wir diese Klarstellungen wirklich schuldig gewesen. Jetzt


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 79

haben wir sie vorgelegt, und ich freue mich über eine breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.17

11.17.46

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1643 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer stimmt auch in dritter Lesung zu? – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Ge­setzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Jannach, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Streichung der Bezeichnung „g.g.A.“ wegen Irreführung der Konsumenten.

Wer stimmt dem zu? – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

11.18.382. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1877/A(E) der Abgeord­neten Dietmar Keck, Franz Leonhard Eßl, Kolleginnen und Kollegen betreffend freiwillige Informationen über Lebensmittel hinsichtlich der Eignung für Vege­tarierinnen und Vegetarier oder Veganerinnen und Veganer gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (1654 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nun kommen wir zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.

 


11.19.10

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundes­minister! Der wesentliche Inhalt dieses Verhandlungsgegenstandes ist recht spannend. Es steht als Überschrift oben „vegetarisch“ und „vegan“.

Es wird hier natürlich ersucht, dass sich die Bundesministerin auf EU-Ebene, in den diesbezüglichen Arbeitsgruppen, für eine rasche Festlegung der Kriterien für die Begriffe „vegetarisch“ und „vegan“ einsetzen möge und dann darauf hinzuwirken, die entsprechenden Durchführungsrechtsakte ehestmöglich zu erlassen. – Das alles klingt an und für sich recht hübsch und angenehm.

Auf der einen Seite sehe ich ein Bürokratiemonster, das auf uns zukommt, auf der anderen Seite sehe ich – wegen der Ausdrücke vegan und vegetarisch –, dass das sehr oberflächlich behandelt wird und dem auch gar nicht gerecht wird, denn wir hatten hier schon eine sehr ernst zu nehmende Diskussion, ausgehend von Frau Weigerstorfer, die damals gefordert hat, vegetarische Produkte in den Codex Alimen­tarius aufzunehmen, was ja sehr sinnvoll wäre. Das wäre eine richtige Maßnahme gewesen.

Wenn man jetzt sagt, die Vegetarier und Veganer sind eine kleine Zielgruppe, so möchte ich das von zwei Seiten beleuchten: Auf der einen Seite haben wir einen wachsenden Markt, das weiß die Industrie, auf der anderen Seite sehen wir eine


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zuneh­mende Anzahl von Menschen, die sich aus ethischen und moralischen Gründen dem Tierwohl und der Umwelt verschrieben haben und sich dem Thema so nähern.

Laut einer IFES-Studie haben sich 2013 ungefähr 750 000 Österreicherinnen und Österreicher als Vegetarier oder Veganer bezeichnet, das ist schon eine stattliche Zahl. Geht man ins Jahr 2005 zurück, so sieht man, dass es damals erst 230 000 waren. Das heißt, zirka 9 bis 10 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher sind auf diesem Weg. Die Motivation ist, wie gesagt, unterschiedlich: Umwelt, Tierwohl, aber auch Gesundheit, und genau da hakt unsere Kritik ein.

Was hat es mit der Gesundheit auf sich? – Wir wissen heute, dass insbesondere Vega­ner – ungefähr 80 000 in Österreich – von Mangelernährung betroffen sind. Das mag stimmen, aber auch da müsste eine Diskussion darüber einsetzen, was ein Mangel und was kein Mangel ist. Zum Zweiten müsste man sich auch mit den ganzen Unter­gruppen beschäftigen. Sich vegetarisch, also fleischlos zu ernähren, das heißt ja nicht, dass das das Alleinige ist, da gibt es ja Unterarten bis zu den Halbvegetariern, zu den Flexitariern. Kritischer wird es bei den Frutariern unter den Veganern: Wie will man für Menschen, die nicht einmal die Knolle essen, weil sie glauben, dass die Frucht kaputtgeht, Informationen erlassen?

Da ist meines Erachtens ziemlich Oberflächliches beieinander, und da müsste man noch tiefer hineingehen: Wo ist Schaden angesagt? Wo sind Mangelerscheinungen angesagt? Was ist mit den Fertigprodukten? – Wenn Sie heute in ein Geschäft einer Supermarktkette gehen, dann finden Sie eine reichliche Anzahl von Fertigprodukten. Das stimmt nachdenklich, denn in diesen Produkten wird ziemlich viel verarbeitet. Zum Beispiel haben Sie da, weil das vorhin erwähnt wurde, Palmöl, Palmfette oder Kokosöl drinnen. Das sind hochtechnologische Lebensmittel. Selbst als bekennender Vegetarier muss ich sagen: Darauf ist mit Vorsicht zurückzugreifen, damit wird natürlich von der Industrie ein Millionengeschäft gemacht. Die Forderung, diese Produkte in den Codex Alimentarius hineinzunehmen und auf nationaler Ebene einzugreifen, wäre allemal die richtige Vorgangsweise, um das auch zu dokumentieren und zu zeigen, dass ein grünes Veggiepickerl noch lange nicht heißt, dass das Produkt gesund ist.

Man denke an den Extrawurst-Test des Vereins für Konsumenteninformation – Kollege Jannach hat ihn im Zusammenhang mit dem AMA-Gütesiegel heute schon erwähnt. So ähnlich ist es auch mit vegetarischen und veganen Produkten. Soweit ich mich erin­nern kann, waren von – ich weiß es nicht genau – 18 Extrawurstsorten fünf als vege­ta­risch oder vegan ausgepriesen und höchst bedenklich und sogar gesundheits­beein­trächtigend.

Ich verweise abschließend noch auf das Wort eines ehemaligen Gesundheitsministers, den wir heute hier schon begrüßen durften, Herrn Dr. Stöger. (Ruf bei den NEOS: Doktor?) Er hat etwas gesagt, das gerade in Bezug auf Allergene und Krebs sehr schön ist: „Nicht nur die Lebensmittelfachleute sollen wissen, was im Lebensmittelbuch steht, sondern auch Konsumentinnen und Konsumenten sollen einfach nachschauen können, wie ihre Lebensmittel gekennzeichnet sein müssen und was sie enthalten dürfen. Sie haben ein Recht auf Information“. – Ich sage dazu: Aber auf richtige Information, nicht nur auf eine freiwillige Information, die vielleicht die Betriebe erstellen müssen.

Ein Schlusssatz noch dazu: In das gleiche Fahrwasser stößt natürlich auch die Kritik. Sie können sich an die Müsliriegel und an die Schokohasen erinnern, die alle mit aromatischen Mineralölen verseucht waren. Auch da sieht man: Ernährung ist ein zen-


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trales Thema, nicht nur heute, sondern auch morgen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Weigerstorfer.)

11.25


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


11.25.15

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Der Ent­schließungsantrag 1877/A(E) beschäftigt sich mit der freiwilligen Information über Lebensmittel hinsichtlich der Eignung für Vegetarierinnen und Vegetarier oder Vegane­rinnen und Veganer. Da bedarf es einer EU-weiten Kennzeichnung für Lebensmittel, die sich für eine entsprechende Ernährungsweise eignen. In Österreich, meine Damen und Herren, sind laut Veganer Gesellschaft 9 Prozent der Bevölkerung Veganer oder Vegetarier. Mit dieser Regelung soll es den entsprechenden Bevölkerungsgruppen leichter gemacht werden, ihren Lebensstil und ihren Ernährungsstil konsequent durch­zu­ziehen.

Es gibt zwar bereits verschiedene Gütesiegel in diesem Bereich, aber diese haben keinen einheitlichen und vor allem keinen gesetzlich geregelten und garantierten Standard zur Grundlage. Die derzeitige gesetzliche Regelung besagt, dass jeder Stoff, der bei der Herstellung einer Ware verwendet wird, deklariert sein muss.

Wie schauen diese Kennzeichnungen aus? – Es müssen alle im Enderzeugnis vorhan­denen Stoffe, egal ob unverändert oder verändert, in absteigender Reihenfolge des jeweiligen Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Verwendung bei der Herstellung im Zutatenverzeichnis deklariert werden. Diese Regelung gilt seit der Verabschiedung der LMIV, also der Lebensmittelinformationsverordnung der EU im Jahr 2011.

Darin wird gefordert, dass anhand der Zutatenliste alle wesentlichen Informationen hinsichtlich des Produktes ersichtlich sein müssen. Diese Regelung ist sehr wichtig für die Verbraucher, aber macht es trotzdem vielfach schwer, vegane und vegetarische Lebensmittel auf den ersten Blick zu erkennen. Durch eine noch klarere und einheit­lichere Regelung für die Standards bei Lebensmitteln, die für Vegetarier und Veganer geeignet sind, kann die Lebensmittelauswahl für den betreffenden Personenkreis stark erleichtert werden. Damit soll aber auch verhindert werden, dass verschiedenste Gütesiegel im Umlauf sind und diese eventuell sogar irreführend, zweideutig oder missverständlich sind.

Meine Damen und Herren! Das Ganze macht natürlich nur dann Sinn, wenn diese Standards auch europaweit gelten, daher müssen sie auf EU-Ebene ausverhandelt werden. Nationale Regelungskonzepte sind mit dem Blick auf einen gemeinsamen Markt und eine einheitliche Information der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zielführend und können auch kontraproduktiv sein. Bei freiem Warenverkehr machen nationale Kennzeichnungen einfach keinen Sinn und stiften nur Verwirrung.

Wir fordern daher, dass sich die zuständige Gesundheitsministerin auf EU-Ebene in den diesbezüglichen Arbeitsgruppen für eine rasche Festlegung der Kriterien für die Begriffe vegetarisch und vegan einsetzt, damit sie europaweit gelten. Es soll bei der Europäischen Kommission darauf eingewirkt werden, dass die angekündigten Durch­füh­rungsrechtsakte ehestmöglich erlassen werden. Wie schon erwähnt, wurde diese Verordnung 2011 erlassen, in der die Kommission in Bezug auf Informationen über die Eignung eines Lebensmittels für Vegetarierinnen und Vegetarier oder Veganerinnen und Veganer eine Durchführungsrechtsakte für die freiwillige Bereitstellung von Infor­mation über ein bestimmtes Lebensmittel ankündigte. Das ist bis jetzt noch nicht erfolgt und sollte schleunigst nachgeholt werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 82

Aus diesem Grunde noch einmal: Wirken Sie, sehr geehrte Frau Gesundheitsminis­terin, bei den zuständigen EU-Gremien darauf ein, dass diese Regelungen endlich durchgesetzt werden! (Beifall bei der SPÖ.)

11.28


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte.

 


11.28.43

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Die VorrednerInnen haben schon erwähnt, dass es eine EU-Verord­nung gibt, nämlich mit der Nummer 1169/2011, die regelt, dass auch freiwillige Informationen über Lebensmittel bereitgestellt werden können. In Bezug auf die Eignung eines Lebensmittels für VegetarierInnen und Veganer ist da festgehalten, dass die Kommission eine Durchführungsrechtsakte erlassen soll. Das ist bis jetzt noch nicht erfolgt, und darum gibt es diesen Entschließungsantrag, mit dem wir die Gesund­heitsministerin ersuchen, EU-weit dafür einzutreten, dass das relativ rasch geschieht.

Da wir dieses Thema jetzt behandeln: Ich bin nicht unbedingt derjenige, der der Gruppe der Veganer und Vegetarier zuzuordnen ist, weil ich glaube, dass auch Fleisch, Fisch, Milch und Milchprodukte gesunde Lebensmittel für den Menschen sind. Aber wenn sich jemand für den Weg, vegan oder vegetarisch zu leben, entscheidet, dann soll er auch die Wahlmöglichkeit haben, nämlich eine gesicherte Möglichkeit haben, sich für solche Produkte zu entscheiden.

Es ist ja vorhin schon angesprochen worden: Im Jahr 2013 – das sind die aktuellsten Zahlen – haben sich ungefähr 9 Prozent der Bevölkerung in Österreich dieser Gruppe zugeordnet. Wenn man die unter 40-Jährigen hernimmt, waren es noch wesentlich mehr, da waren es 17 Prozent. Das ist also keine unbedeutende Gruppe, und deshalb ist es, glaube ich, richtig, dass man klare Vorgaben macht, welche Kriterien zu erfüllen sind, damit Lebensmittel als vegan oder vegetarisch bezeichnet werden können.

Dieser Entschließungsantrag gibt uns aber natürlich auch Gelegenheit, über die Lebensmittel insgesamt ein bisschen zu diskutieren, und da stellt sich die Frage, was die Konsumenten eigentlich wollen. Sie wollen natürlich qualitativ hochwertige Pro­dukte zu einem geringen Preis. Da sind wir in einem Spannungsfeld, vor allem mit den Bäuerinnen und Bauern, die diese Lebensmittel erzeugen, denn die Bäuerinnen und Bauern müssen vom Verkauf dieser Lebensmittel, vom Erlös des Verkaufs, leben.

Gott sei Dank ist es so, dass sich die Preise im Lebensmittelsektor nach einem extre­men Tief in den letzten Jahren wieder erholen. Die Produkte sind wieder nachgefragt, sowohl im Fleischbereich als auch im Milchbereich ist eine steigende Nachfrage zu erkennen, und das gibt Zuversicht für die Zukunft. Die Konsumenten sind auch bereit, in gewissen Fällen für ein Produkt mehr zu bezahlen, wenn sie einen Mehrwert erkennen können, und die Konsumenten wollen über die Art der Produktion, über die Frische der Lebensmittel und auch über die Herkunft Bescheid wissen.

Österreich hat da eine wirklich breite Produktpalette anzubieten, heimische Produkte schmecken gut und haben sehr viel an Mehrwert. Die Österreicherinnen und Öster­reicher stehen auch zu den heimischen Produkten, weil sie wissen, dass sie, indem sie heimische Produkte kaufen, hervorragende Qualität bekommen, dass sie nicht nur den Bäuerinnen und Bauern helfen, sondern auch den eigenen Arbeitsplatz sichern und für einen Lebensraum mit Lebensqualität sorgen.

Mein Dank gilt den Konsumentinnen und Konsumenten, mein Dank gilt aber auch den Bäuerinnen und den Bauern, die diese Lebensmittel zur Verfügung stellen. (Beifall bei der ÖVP.)

11.32



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 83

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 


11.33.02

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Das war so etwas wie eine Rundum-positiv-Wohlfühlrede vom Kollegen Eßl: Wie toll es nicht ist, was nicht alles passiert, was nicht alles gemacht wird. – Ja, die Praxis sieht leider anders aus, Kollege Eßl.

Meine Kollegin Brunner bemüht sich seit Jahren um eine österreichische gesetzliche Regelung für die Bezeichnungen vegetarisch und vegan. Warum sollen wir nicht Vorreiter in Europa sein? (Abg. Hammer: Weil es nicht wichtig ist!) Wenn es keine euro­päische gesetzliche Regelung gibt, haben wir nach dem EU-Vertrag die Mög­lichkeit, selbst politisch aktiv tätig zu sein. Wir können das hier regeln, es spricht nichts dagegen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Riemer. – Abg. Hammer: Weil wir keine anderen Sorgen haben!)

Sehen Sie, und das ist genau die Mutlosigkeit in der Politik, die an diesem Beispiel wieder zeigt, was eigentlich möglich wäre, aber nicht passiert. Die Leute sind dessen müde, die Konsumentinnen und Konsumenten, vor allem die jungen Menschen ver­stehen das nicht mehr, sie verstehen das zu Recht nicht. Genauso in der Bildungs­politik: Sie verstehen das nicht! Es gibt gute Argumente, die Experten sitzen an einem Tisch und sagen:Jawohl, wir tun etwas!, und dann kommen wieder ein paar Hinter­bänkler von dieser Seite (in Richtung ÖVP weisend) und sagen: Das tun wir nicht, da reden wir dort noch, da machen wir da noch!

Genauso hier: ein Antrag, der sich an die Europäische Kommission richtet bezie­hungsweise die Ministerin auffordert, sie möge auf europäischer Ebene tätig werden. – Ja, ja, das ist alles schön und gut, aber setzen Sie einmal im eigenen Haus Schritte.

Frau Ministerin, Sie sind erst kurze Zeit in dieser Funktion, das muss ich Ihnen zugute­halten, aber es wäre ein Gebot der Stunde, ein österreichisches Gütesiegelgesetz aufzu­setzen, in dem auch die Begriffe vegetarisch und vegan sauber geregelt sind, in dem unter anderem auch geregelt ist, was wirklich ein Qualitätsgütesiegel sein darf und den Namen zu Recht führt und was nur Irreführung und Konsumententäuschung ist. Das auseinanderzuhalten, Kollege Eßl, sind wir den Konsumentinnen und Konsu­menten auf jeden Fall schuldig – noch immer schuldig! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Zum Thema Fleischkonsum muss ich schon sagen: Global gesehen ist das ein großes Asset, da haben wir etwas zu tun! Wir können unser Ernährungsverhalten nicht glo­balisieren. Ich bin nicht gegen Fleisch, Kollege Eßl, ich bin für biologische Tierhaltung. Tiere fressen Gras, und, wie gesagt, wir Menschen können das nicht verwerten, es gibt auch andere Regionen dieser Erde mit Steppen, mit Grasland, die eben nicht für die menschliche Ernährung geeignet sind, aber über die tierische Veredelung genutzt werden können, jawohl, aber bitte mit bodengebundener Tierhaltung, artgerechter Haltung, artgerechter Fütterung – nicht die Kuh zur Sau machen, wie das teilweise passiert.

Beispielsweise die industrielle Mast in Texas, die Feedlots mit 50 000, 100 000 Tieren auf engsten Raum gepfercht, mit Gülleseen: Das ist eine agrarindustrielle Entwicklung in der Fleischindustrie, die wir nicht wollen, die wir verhindern müssen und die wir auch ansprechen müssen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Bei dieser Gelegenheit möchte ich diesen Initiativen und diesen jungen Menschen in der veganen, in der vegetarischen Bewegung danken, die genau das tun, die ethisch


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 84

motiviert ihren Lebensstil umstellen, die das auch unter die Menschen tragen, die das auch leben. Also wirklich Anerkennung an all diejenigen. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Dietrich.)

Heute sind viele junge Schülerinnen und Schüler hier, und ich glaube, die Öffentlich­keitsarbeit und die Konsumenteninformation sind ganz, ganz wichtig, und da können wir noch viel tun, Frau Ministerin.

Abschließend zum Kollegen Keck, der gemeint hat, man könne ja national nichts regeln: Das stimmt überhaupt nicht! Wir haben ein gutes Gegenbeispiel, wo wir es getan haben: Wir feiern 20 Jahre Gentechnikfreiheit und haben das Label Gentechnik-frei im österreichischen Lebensmittelcodex geregelt. 1 600 Lebensmittel sind inzwi­schen so gekennzeichnet – 1 600! –, und andere Staaten haben es uns inzwischen nachgemacht, Deutschland, Frankreich, die Schweiz und auch Irland haben eine Kennzeichnungsregelung.

Wir wünschen uns auch dort eine europäische Harmonisierung und Verbreiterung, keine Frage, aber da waren wir Vorreiter, da sind wir Vorreiter, und da sehen Sie, wie erfolgreich solch eine Strategie sein könnte. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.37


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.

 


11.37.36

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Frau Ministerin! Wertes Hohes Haus! Information an die Konsumenten ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt. Ich glaube, mündige Konsumenten sind das, was die Zukunft bringen wird, denn wenn man Entscheidungsfreiheit hat, kann man auch richtig wählen und selbst entscheiden, was richtig und was falsch ist und wie man zum Beispiel präventiv in Richtung Gesundheit agieren möchte. Deswegen stehen wir diesem Antrag auch sehr, sehr positiv gegenüber, weil es da um Information für den Konsumenten geht.

Was uns aber ein wenig stört, ist, dass man sich wieder einmal hinter der EU-Lebens­mittelinformationsverordnung versteckt und das ein bisschen dorthin schiebt, denn wir kennen es ja seit vielen, vielen Jahren: Es ist immer von gemeinsamen europäischen Lösungen die Rede.

Ja, aber was passiert denn, wenn bei der EU nichts passiert? – Ich kann Ihnen sagen, was passiert: Es passiert nichts, es herrscht Stillstand! Und genau das ist das, was wir in diesem Fall ein bisschen schade finden. Es stellt sich nämlich wirklich diese Frage, ich höre es in den Ausschüssen, ich höre es im Plenum, wir hören immer wieder von der Vorreiterrolle Österreichs, und ich muss sagen: Davon sind wir leider wirklich sehr, sehr weit entfernt. Ich würde mir wünschen, dass die Bundesregierung den nationalen Handlungsspielraum viel mehr ausnützt, vor allem dann, wenn es um Information für die Konsumenten geht, denn gerade im Lebensmittelbereich, in der Lebensmittel­kenn­zeichnung besteht noch sehr, sehr großer Handlungsbedarf.

Allein seit 2009 warten wir auf ein Qualitätsgütesiegel-Gesetz, zum Beispiel für die Kenn­zeichnung von Eiern in verarbeiteten Produkten und in der Gastronomie und vor allem für eine verbesserte Herkunftskennzeichnung von verarbeitetem Fleisch. Die aktuelle Pflichtkennzeichnung betrifft zwar frisches, gekühltes und gefrorenes Fleisch, jedoch gilt sie nicht für verarbeitetes Fleisch.

Nur eine transparente Kennzeichnung kann da eine echte Wahlfreiheit und Entschei­dungsfreiheit beim Konsumenten bewirken, und in diesem Sinne möchte ich noch folgen­den Antrag einbringen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 85

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Her­kunfts­kenn­zeichnung von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend ein Maßnahmenpaket zu erarbeiten, um die Herkunftskennzeichnung wie bei Frischfleisch auch für Verarbeitungsfleisch derart einzuführen, dass der Ort der Geburt, der Fütterung und der Schlachtung des jeweiligen Tieres beim Verkauf an den Konsumenten am Etikett verpflichtend angegeben werden muss.“

*****

Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

11.40


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Weigerstorfer eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Herkunftskennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln“

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 2, Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1877/A(E) der Abgeordneten Dietmar Keck, Franz Leonhard Eßl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend freiwillige Informationen über Lebensmittel hinsichtlich der Eignung für Vegetarierinnen und Vegetarier oder Veganerinnen und Veganer gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (1654 d.B.) in der 183. Sitzung des Nationalrats am 07.06.2017

Gemäß EU-Lebensmittelinformationsverordnung gilt eine verpflichtende Herkunfts­kenn­zeichnung für verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch. Diese Pflichtkennzeichnung betrifft frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch – sie gilt aber nicht für verarbeitete Fleischerzeugnisse.

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelstandards (ENVI) des Europäischen Parlaments forderte bereits eine Herkunftsbezeichnung für Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln und auch in Österreich sollte man diesbezüglich aktiv werden. Mit einer Kennzeichnung sollte auch aus der Ausgelobung erkennbar sein, in welchem Land das Tier geboren, aufgezogen und geschlachtet wurde. Nur so kann man die volle Transparenz bei der Lebensmittelkennzeichnung erreichen. Die eindeutige Kennzeichnung der Lebensmittel ist für das Vertrauen der Konsumenten, die Volksgesundheit und der Nachverfolgbarkeit im Falle eines Problems notwendig. Die bessere Nachverfolgbarkeit der Herkunft zwingt die Produzenten auf die sorgfältige Auswahl der Lieferanten zu achten. Wie aus dem Bericht des ENVI-Ausschusses hervorgeht, sieht die Beschaffungspraxis folgendermaßen aus: „Die Beschaffung aus einer Vielzahl von Quellen innerhalb der EU ist vorherrschend bei Erzeugnissen auf Schweinefleischbasis, während hauptsächlich bei Erzeugnissen auf Rindfleisch- und Geflügelfleischbasis eine Beschaffung aus Quellen sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU zu verzeichnen ist. Lebensmittelunternehmer, insbesondere KMU,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 86

wechseln ihre Zulieferer häufig dreimal oder öfter pro Jahr, um eine angemessene Versorgung mit Rohstoffen zu einem akzeptablen Preis zu sichern.“ 

(http://ec.europa.eu/food/food/labellingnutrition/foodlabelling/docs/com_2013-755_de.pdf)

Die Konsumenten verlangen schon lange eine lückenlose Herkunftskennzeichnung, sie wollen die Sicherheit haben, dass wenn Österreich draufsteht, auch Österreich drinnen ist. Deswegen erachten wir es zum Wohle der Konsumenten für besonders wichtig, die Herkunft des Fleisches in allen Produkten nachvollziehen zu können.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend ein Maßnahmenpaket zu erar­beiten, um die Herkunftskennzeichnung wie bei Frischfleisch auch für Verarbeitungs­fleisch derart einzuführen, dass der Ort der Geburt, der Fütterung und der Schlachtung des jeweiligen Tieres beim Verkauf an den Konsumenten am Etikett verpflichtend angegeben werden muss.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte. (Abg. Steinbichler stellt eine Tafel auf das Rednerpult, auf der drei Zeichen zur Lebensmittelkennzeichnung abgebildet sind: geschützte geografische Angabe, g.g.A.; geschützte Ursprungsbezeichnung, g.U.; garantiert traditionelle Spezialität, g.t.S. – Abg. Cap: Falsche Seite! Umgekehrt!)

 


11.40.55

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Ich bin wirklich erfreut, dass immer mehr meiner Themen tatsächlich aufgegriffen werden, und ich wiederhole noch einmal etwas, weil das vorhin bei Kollegen Jannach vielleicht zu wenig vorgekommen ist: Das g.g.A.-Zeichen ist zu vergessen, das täuscht die Konsumenten! Wer es mit der Kennzeichnung ehrlich meint, kann gerne das hier in der Mitte abgebildete nehmen (auf die vor ihm aufgestellte Tafel weisend), das g.U.-Zeichen, das sagt nämlich aus, woher die Rohstoffe kommen. Ich glaube, jeder der Ehrlichkeit beweisen will, kann sofort von g.g.A. auf g.U. umstellen.

Zum vorliegenden Antrag: Ja, die Freiwilligkeit ist gegeben, aber ich denke, es handelt sich um ein Geschäftsfeld; leider wird auch die vegane Lebensweise als Geschäftsfeld missbraucht. Wenn ich daran erinnern darf: Es gibt jetzt keinen Kunstkäse mehr, jetzt gibt es veganen Käse. Wir kennen die Zutaten – ich will jetzt zu Mittag niemandem den Appetit verderben, sondern gesegnete Mahlzeit wünschen –: Das ist eine Mixtur aus Palmöl, Schnecken und Muscheln und chemischen Zutaten, und das ist dann Kunst­käse.

Weil im Zusammenhang mit vegan heute schon das Wort Tierwohl, Tierschutz gefallen ist, darf ich in aller Klarheit darauf hinweisen, welches Unheil es für die regionale Tierwelt vor Ort und die regionale Bevölkerung bedeutet, wenn tausend Hektar Regen­wald pro Stunde gerodet werden. Wir haben dann das Thema der Asylanten, weil die Menschen dort nicht leben können und vertrieben werden. Zusätzlich werden aber auf den Palmölplantagen 5 000 Orang-Utans mit dem Gewehr erlegt, weil sie die Früchte


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stehlen, also dort wird mit den Tieren brutalst umgegangen. Das sei all jenen ins Stammbuch geschrieben, die glauben, man könne mit der veganen Lebensweise Tierwohl und Tierschutz fördern.

Das Gleiche gilt für die Gesundheit: Insbesondere in Palmöl ist sehr viel Glyphosat drinnen, und wir wissen, dass es Studien betreffend Krebserregung gibt; darauf muss man auch hinweisen. Ein veganes Produkt, aktuell aus dem Verkaufsregal, ist Becel Vegan (das erwähnte Produkt in die Höhe haltend) – natürlich mit Palmöl.

Ich möchte aber, weil wir bei der Lebensmittelkennzeichnung sind, auch einen Ent­schließungsantrag einbringen. Diese Dose (einen Kanister in die Höhe haltend) hat dieses Haus bereits gesehen, das ist Flüssigei. Es gibt Ei in flüssiger Form, es gibt Ei in Stangenform, es gibt Ei in Staubform – also das, was die Lebensmittelindustrie da hervorbringt, gehört eingeschränkt, das gehört für den Konsumenten nachvollziehbar und transparent gekennzeichnet.

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kenn­zeichnung von Eiern“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzu­leiten, welche die verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft von Eiern und die Hal­tungs­form von Legehennen bei allen Lebensmitteln, die Ei enthalten und auch in der Gastronomie angeboten werden, beinhaltet. Zusätzlich gilt es sich für diesbezügliche Maßnahmen auch auf EU-Ebene einzusetzen.“

*****

Wir bitten um Zustimmung. (Beifall beim Team Stronach.)

11.44


Präsident Karlheinz Kopf: Dieser Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kennzeichnung von Eiern“

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 2, Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1877/A(E) der Abgeordneten Dietmar Keck, Franz Leonhard Eßl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend freiwillige Informationen über Lebensmittel hinsichtlich der Eignung für Vegetarierinnen und Vegetarier oder Veganerinnen und Veganer gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (1654 d.B.) in der 183. Sitzung des Nationalrats am 07.06.2017

Die Lebensmittelkennzeichnung laut EU-Lebensmittelverordnung in Bezug auf Eier basiert auf der Informationspflicht über Hauptallergene. Ferner gibt es eine Kenn­zeichnung der einzelnen Eier, die durchgängig über Herkunft und Haltungsform informiert (EU-VO 557/2007). Für Produkte, in denen Eier weiterverarbeitet wurden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 88

(z.B. Backwaren, Nudeln, etc.), gibt es diese Kennzeichnungspflicht nicht - auch nicht in der Gastronomie.

Konsumenten und Konsumentinnen haben keine Anhaltspunkte, welche Eier (Käfig-, Boden- oder Freilandhaltung) verwendet wurden. Es ist genauso wie bei den Frisch­eiern auch bei den Eiprodukten nötig, die Herkunft und die Haltungsform zu kenn­zeichnen, denn in der Verarbeitung werden nicht nur heimische Frischeier, sondern zum großen Teil auch Eiprodukte aus aller Welt verwendet (z.B. Trockenei, tiefgefro­renes Ei, Flüssigei, …). Beachtlicherweise können daraus verarbeite Produkte impor­tierte Käfigeier beinhalten, obwohl diese Haltungsform bei uns verboten ist; kon­sequenterweise sollte man auch die Produkte aus dieser Haltungsform verbieten oder mindestens als solche kennzeichnen.

Konsumentinnen und Konsumenten werden immer kritischer, legen Wert auf Regionalität, hinterfragen Inhaltsstoffe, als auch Produktionsbedingungen in Bezug auf den ökologischen Fußabdruck und Tierschutz. Nur eine hinreichende Produktkenn­zeichnung ermöglicht eine tatsächliche Wahlfreiheit im Konsumverhalten. Auch kommt es durch eine diesbezügliche Kennzeichnung zu einer Stärkung der Wettbewerbs­fähigkeit der heimischen Bauern, indem die Kostentransparenz von höheren Produk­tions­standards klar ersichtlich wird.

Bereits 2008 sah der Nationalrat diesbezüglich Handlungsbedarf. Mit einer Ent­schließung (825/A(E) (XXIII. GP) der Abgeordneten Johann Rädler, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kennzeichnungspflicht von verarbeiteten Eiern in Fertig- bzw. Eiprodukten und in der Gastronomie nach Herkunft und Haltungs­form“) wurde die Ausgestaltung eines auf Freiwilligkeit basierendem Kennzeichnungs­system beschlossen. 2017 sollten wir uns eingestehen, dass wir mit der Freiwilligkeit nicht weit gekommen und hier gesetzliche Maßnahmen erforderlich sind.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, welche die verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft von Eiern und die Haltungsform von Legehennen bei allen Lebensmitteln, die Ei enthalten und auch in der Gastronomie angeboten werden, beinhaltet. Zusätzlich gilt es sich für dies­bezügliche Maßnahmen auch auf EU-Ebene einzusetzen.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Frau Bundesministerin Dr. Rendi-Wagner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin. (Abg. Steinbichler spricht mit Bun­desministerin Rendi-Wagner. – Ruf: Leo, lass die Frau Ministerin ...!)

Herr Abgeordneter, Sie sollten die Frau Ministerin nicht an ihrem Redebeitrag hin­dern. – Bitte, Frau Bundesministerin. (Allgemeine Heiterkeit.)

 


11.44.50

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc: Herr Präsident! Taktisch klug! Ja, da sind wir uns einig: Ernährung ist ein zentrales Thema, vor allem wenn es um das Thema der Konsumenteninformation geht – kein Zweifel –, der Weg dorthin ist allerdings ein anderer. Was die Lebensmittelkenn­zeich­nung bezüglich Eignung für Vegetarier und Veganer betrifft, so ist das aus unserer


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 89

Sicht schon auf EU-Ebene zu lösen und dort auch zu klären und nicht auf nationaler Ebene, ganz einfach deswegen, weil es anders nicht zweckmäßig ist.

Wenn man sich die Produktpalette jener Lebensmittel, die für Veganer und Vegetarier ausgezeichnet sind, anschaut, so sieht man, dass diese zu einem Großteil aus dem internationalen Bereich sind. Würden wir das rein auf der nationalen Ebene machen, hätten wir eine sehr kleine Produktpalette abgebildet, die diese Kennzeichnung quasi allein und isoliert tragen würde. Das ist nicht zweckmäßig – auch nicht zweckmäßig, glaube ich, für eine gezielte Konsumenteninformation.

Ich werde mich daher auch weiterhin – wie schon in der Vergangenheit – für dieses wichtige Thema auf EU-Ebene einsetzen, was die Durchführungsrechtsakte betreffend freiwillige Info über die Eignung von Lebensmitteln für Veganer und Vegetarier angeht. Meine Zusage ist, das auch weiterhin zu tun. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.46

11.46.35

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1654 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend freiwillige Informationen über Lebensmittel hinsichtlich der Eignung für Vegetarierinnen und Vegetarier oder Veganerinnen und Veganer gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 203.)

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Herkunftskennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Lebensmitteln“.

Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kennzeichnung von Eiern“.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das ist wiederum die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

11.47.333. Punkt

Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 2171/A der Abgeord­neten Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird (1655 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Somit kommen wir zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Töchterle. – Bitte.

 


11.48.02

Abgeordneter Dr. Karlheinz Töchterle (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Mit dieser Novelle des Studienförderungsgesetzes setzen wir einen Schlussstein hinter einen mehrjährigen Prozess. Ich zitiere damit den hier anwesenden verantwortlichen Beamten im Ministerium, Dr. Alexander Marinovic, der von einem Schlussstein gesprochen hat. Wir haben während meiner Ministerschaft im Rahmen der Hochschulkonferenz eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die zu erheben hatte, wie man die Studienförderung optimieren kann.


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Wir haben mehrere Novellen gemacht und jetzt eine umfangreiche Novelle mit einem größeren finanziellen Rahmen vorgelegt, der eine deutliche Verbesserung in der Studienförderung bringt: einen größeren Bezieherkreis, eine deutliche Anhebung der Sätze – das sind die wichtigsten Schritte –, und er bringt vor allem auch eine höhere Dotation für ältere Studierende; also eine sehr schöne und gute Sache, und auch das Volumen konnte im letzten Moment noch deutlich gesteigert werden. Ich verhehle nicht, dass das ein großes Anliegen unseres Koalitionspartners war, dem wir in inten­siven Verhandlungen dann zugestimmt haben, was den Studierenden deutlich mehr an Förderung bringt.

Das ist ein schönes Beispiel dafür, wie es gehen kann, dass man Gesetze auch in gedrängter Zeit zu einem sehr guten Abschluss bringt, und führt mich zu dem Appell, dasselbe betreffend Studienplatzfinanzierung zu versuchen, zumal es im Arbeitspro­gramm der Bundesregierung vom Jänner heißt, dass die Novelle der Studienbeihilfe, die wir jetzt beschließen, begleitend zur Studienplatzfinanzierung kommen soll. – Die Begleitung beschließen wir jetzt, aber bei dem, was im Zentrum stehen sollte, spießt es sich noch. Es müsste möglich sein, es ist möglich, das noch zu machen, daher mein Appell, auch diesbezüglich noch einen Gesetzesbeschluss zu versuchen; er wäre unge­mein wichtig für die Universitäten. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist ein typischer Kairos, den wir hier vorfinden (Abg. Moser: „Kairos“!), ein güns­tiger, guter Augenblick – Kairos ist der Gott des günstigen Augenblicks, den man beim Schopf packen muss, damit man ihn erwischt –, den wir jetzt noch erwischen müssen, denn sonst ist das Fenster, das jetzt offen ist, bis zu den nächsten Leistungs­verein­barungsverhandlungen wieder vier Jahre zu; das sollten wir unbedingt noch machen.

Es wäre das eine ganz neue, transparente, stimmige Finanzierung der Universitäten, in deren Zentrum nun endlich die Studierenden und die Lehre stehen würden; ein wirklicher Paradigmenwechsel, den wir dringend brauchen, damit die Universitäten endlich ihre Studierenden adäquat betreuen können und damit die Universitäten endlich den Lehrenden ein Umfeld bieten können, in dem sie so lehren, wissen­schaft­lich arbeiten und betreuen können, dass alle das Gefühl haben, da ist Qualität.

Wir können nicht einerseits – so wie es auch Bundeskanzler Kern in seiner Welser Rede getan hat – von den Universitäten internationale Spitzenklasse verlangen und sie auf der anderen Seite alleinlassen; das können wir einfach nicht tun. Bundeskanzler Kern hat damals auch den richtigen Schluss gezogen, indem er sagte, die Studien­platzfinanzierung müsse kommen. Er hat auch von Maximalzahlen gesprochen, er hat von einer besseren Steuerung der Studierendenströme gesprochen – all das würde die Studienplatzfinanzierung leisten. Wir debattieren darüber seit März mit dem Koalitions­partner, da gab es die ersten Gespräche; es gab Anfang Mai die Vorlage der ersten Gesetzestexte. Die ganze Novelle ist insgesamt neun Seiten lang, neun Seiten ... (Abg. Maurer: Wo ist sie? Wir haben sie nicht!) – Wir behandeln das zuerst intern in der Koalition (Zwischenruf des Abg. Steinhauser), und dann wird es auch die Opposition bekommen. (Abg. Maurer: ... Parlamentarismus!)

Diese Novelle ist neun Seiten lang, der Text liegt seit mehreren Wochen vor und müsste beschließbar sein; die Opposition wird ihn bekommen, wenn er intern abgestimmt ist. Noch ist er leider intern nicht abgestimmt, das ist nicht unsere Schuld.

Ich appelliere jedenfalls noch einmal an den Koalitionspartner und natürlich auch an die Opposition, uns hier zu unterstützen, damit die Universitäten endlich eine Finan­zierung bekommen, mit der sie sauber planen können, mit der sie die Qualität, die man ständig von ihnen erwartet und die sie in der Forschung ohnehin weitestgehend liefern, auch in der Lehre bringen können. Das nützt allen und bringt uns in der Wissenschaft


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wesentlich weiter. Mit diesem Appell möchte ich meine Rede schließen. – Danke. (Bei­fall bei ÖVP und NEOS.)

11.52


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.

 


11.53.08

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden heute vermutlich einstimmig einen wirklich erfreulichen Beschluss fassen und die Studienförderung in einem Ausmaß erhöhen können, das für die Studierenden in unserem Land wirklich positiv spürbar sein wird, die Lebenssituation erleichtern wird und dadurch hoffentlich auch ein flotteres Weiterkommen im Studium ermöglichen wird. Wir haben es in den letzten Jahren immer wieder geschafft, miteinander in klei­nen Schritten weiterzukommen, in richtigen Schritten, in wichtigen Schritten, aber für uns, für die SPÖ, war es immer klar, dass wir da einen größeren Schritt brauchen, den die Studierenden wirklich spüren und der auch hilft, ihre Lebenssituation entsprechend zu entspannen.

Diesen Beschluss haben wir in den letzten Wochen erfreulicherweise gemeinsam mit der ÖVP erarbeitet. Wir werden die Studienförderung in einem Ausmaß erhöhen, das im monatlichen Einkommen der Studierenden spürbar ist. Es geht um die Unter­stützung von Studierenden, die Eltern haben, deren Brieftasche eben nicht aus­reichend dick ist, um die Kinder selbst zu unterstützen; ihnen können wir damit unter die Arme greifen. Das ist es, was uns dabei ein großes Anliegen ist: dass wir Leuten, die Talente haben, die Interessen haben, die sich bilden wollen, die eine gute Aus­bildung wollen, unter die Arme greifen können, auch wenn die Eltern, die das sicher gerne tun würden, das nicht in dem Ausmaß tun können.

Wir werden also mit dieser Novelle erreichen, dass wir die Unterstützung erhöhen können, was schon dringend notwendig war, was wir viel zu lange im notwendigen Ausmaß nicht geschafft haben, und wir werden dadurch, dass die Einkommens­gren­zen der Eltern angehoben werden, auch erreichen, dass künftig wieder mehr Studie­rende einen Anspruch auf Studienförderung haben und diese Unterstützung beziehen können. Wir setzen mit den Maßnahmen an jenen Punkten an, an denen, wie wir aus der Studierenden-Sozialerhebung wissen, Unterstützung besonders notwendig ist.

Das ist also eine Sache, die sehr erfreulich ist, und ich möchte auch besonders positiv herausstreichen, dass wir das noch miteinander geschafft haben, in einem politischen Klima, das natürlich nicht mehr das einfachste ist, seit die Koalition aufgekündigt ist.

Damit komme ich zum zweiten Thema, das Kollege Töchterle gerade angesprochen hat, nämlich zur Studienplatzfinanzierung, einem Thema, das sich – im Moment jeden­falls – nicht so einfach gestaltet: Wir haben es immer befürwortet, hier ein neues Modell miteinander zu erarbeiten, das eine faire und transparente Form der Verteilung der Mittel der Universitätsfinanzierung mit sich bringt. Wir haben auch in den letzten Tagen Gespräche geführt, wir haben seit zwei Wochen, glaube ich, den Gesetzentwurf vorliegen, der zwar an Seiten nicht wahnsinnig dick ist, aber neun Seiten, Sie wissen das alle, können es von den Auswirkungen her natürlich auch in sich haben.

Man muss sich die Studienplatzfinanzierung von der Komplexität her so vorstellen, als würde man eine Steuerstrukturreform machen – also etwas, das vielleicht vom Text her nicht wahnsinnig umfangreich ist, wofür man aber viele Berechnungen anstellen muss, etwa dahin gehend, wie sich einzelne Maßnahmen – Räder, an denen man dreht – auswirken, und dazu braucht man einfach Zeit.

Wir haben uns für die Verhandlung der Bildungsreform viele Monate – zwei Jahre – Zeit genommen, wir verhandeln seit zwei Wochen über den Gesetzestext zur Studien-


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platzfinanzierung. – Ich denke, es ist sehr schade, Herr Bundesminister Mahrer, dass hier seit wenigen Tagen, seit dem Wochenende ein Junktim vorliegt; Sie haben die Bildungsreform und die Studienplatzfinanzierung junktimiert. Es ist schade, wenn man ein umfangreiches Paket, die Bildungsreform, die für unsere Schulen so wichtig wäre, blockiert, ein Paket, das zwei Jahre lang verhandelt worden ist, bei dem wir mittlerweile schon eine Zweidrittelmehrheit haben – und das soll nur deswegen scheitern, weil man eine andere Materie, die auch eine komplexe ist, in kürzester Zeit hier durch das Haus durchpressen will. Das ist ein Stil – sowohl die Junktimierung als auch das Durch­peitschen durch das Haus –, den wir nicht mittragen wollen. (Abg. Scherak: Das macht ihr seit 30 Jahren!) Wir sind natürlich bereit, hier seriös zu verhandeln; dazu brauchen wir Zeit, die haben wir uns bei anderen Materien, wenn notwendig, ja auch genommen.

Der ursprüngliche Plan wäre gewesen, bis Juni ein gemeinsames Konzept zu haben, eventuell schon einen gemeinsamen Gesetzesvorschlag, in Begutachtung zu gehen und das im Herbst gemeinsam zu beschließen. – Das ist leider dadurch, dass die Bun­desregierung, die Koalition in die Luft gesprengt worden ist, durcheinandergekommen. Wer die Koalition in die Luft gesprengt hat, das ist, glaube ich, auch klar, behalten Sie also den Schwarzen Peter! Wir sind bereit, weiterzureden, wenn Sie das Junktim auflösen und wenn Sie wieder zu Gesprächen im ganz normalen politischen Stil bereit sind. (Beifall bei der SPÖ.)

11.58


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.

 


11.58.40

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren im Haus und zu Hause vor den Fernsehgeräten! Dieses Gesetz tragen wir mit, wir werden es mitbeschließen, das ist eine einstimmige Materie. Das ist seit 2006, glaube ich, die erste Erhöhung der Studienbeihilfe; sie ist längst fällig, und sie ist wirklich der kleinste gemeinsame Nenner, der hier im Hohen Haus in Bezug auf die Wissenschaftspolitik zustande gekommen ist.

Wir haben in diesem Zusammenhang ja noch andere Forderungen gestellt, weil wir meinen, es ist zwar ein Minimalkonsens, aber eigentlich eine Schande für das Abge­ord­netenhaus, nur ein so kleines Reförmchen zustande zu bringen. Wir wollten ja auch, dass mit Blick auf Studenten, die, sagen wir, in unterrichtsfreien Zeiten Geld verdienen, in Zeiten, in denen sie vielleicht ihr Studium unterbrechen, Einkünfte haben, das Studienförderungsgesetz 1992 dahin gehend geändert wird, dass Einkünfte in den vorlesungsfreien Zeiten sowie Einkünfte in Zeiten, in denen keine Beihilfe bezogen wird, nicht zur Eigenleistung von 10 000 € gezählt werden.

Wir wollten weiterhin, dass die Förder- und Leistungsstipendien im Gesamttopf, die jetzt 5 Prozent der Gesamtsumme der Beihilfen ausmachen, deutlich erhöht werden. Es befremdet mich schon, dass die Kollegen von der Volkspartei, die ja immer für die Leistungswilligen, den Mittelstand und die, die bereit sind, Leistung zu erbringen, sind, genau in diesem Punkt, bei dem es um diese Gruppe geht, nicht zugestimmt haben.

Darüber hinaus ist zu sagen, dass wir wirklich Probleme, einen echten Bedarf und echte Herausforderungen haben: Die Universitätslandschaft, unsere Universitäten stehen vor gewaltigen Herausforderungen. Sie müssen sich international behaupten. Es ist natürlich auch für den Nachwuchs wichtig, Institutionen vorzufinden, die die jungen Leute auf die Anforderungen der Zukunft vorbereiten. Wir alle kennen die klassischen Vorbilder in Kalifornien, aus dem Silicon Valley, aber auch aus Asien, wo bereits vorgezeigt wird, wie die Universitäten der Zukunft, wie die Anforderungen der Zukunft ausschauen sollen, und wo diese auch gelebt werden.


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Wir hier in Österreich erleben hingegen eine massive Verunsicherung an den Uni­versitäten. Es gibt in Wirklichkeit kein richtiges Budget für die Leistungsvereinbarungen der nächsten drei Jahre. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht: Wir haben bereits im Februar eine Klausur abgehalten und ein fixfertiges Wissenschaftsprogramm auf den Tisch gelegt, in dem viele Themen, die auch jetzt zur Diskussion stehen, erläutert werden, zum Beispiel ganz konkret und als zentraler Punkt die Studienplatz­finanzie­rung.

Wir wissen, heute haben wir immer noch – und das wird sich auch in absehbarer Zeit nicht ändern – die Universitätsfinanzierung. Das gesamte Budget, das da zur Verfü­gung steht, geht direkt an die Universitäten und wird dort eben nach Bedarf aufgeteilt, aber es ist mehr oder weniger anonymisiert und diffus, während wir davon ausgehen, dass die Finanzierung der Universitäten in der Zukunft nur über die Studienplatz­finan­zie­rung geht. Das ist nur ein kleiner Punkt, aber ein wesentlicher Punkt in unserem Konzept.

Frau Kollegin Kuntzl und auch Herr Kollege Töchterle, jetzt hört man von Ihnen: Es ist alles sehr kompliziert, wir brauchen Zeit! – Na ja, Sie haben ja nicht die erste Periode der Großen Koalition, nicht die zweite Periode der Großen Koalition, Sie sind ja schon einige Zeit zusammen. Und wir alle kennen die Probleme, die auftreten, und Sie können nicht jetzt, drei Monate bevor diese Regierungszeit ausläuft, sagen: Wir müs­sen zu verhandeln beginnen, wir müssen einmal überlegen, wie es in der Zukunft weitergeht! – Das ist keine Ausrede mehr.

Ich möchte auch den Stil kurz ansprechen. Dieser hat sich jetzt hier im Hohen Haus überhaupt nicht geändert, obwohl von beiden Seiten große Ankündigungen gekommen sind, diese Zeit bis zur Wahl als koalitionsfreie Zeit mit freien und freieren Meinungs­bildungen zu nutzen. Sie, Herr Minister, haben zu einem Sechsparteiengespräch eingeladen. Das mag auf den ersten Blick sehr löblich sein; ich möchte nur dazusagen: Am Freitagabend um 20 Uhr Einladungen zu bekommen, an einem Fenstertag noch dazu, ist aber auch kein guter Stil. Da können Sie persönlich nichts dafür, Sie haben sie nicht persönlich verschickt, aber eine Show zu machen und uns als Opposition für eine Schlagzeilenpolitik zu nutzen – dafür stehen wir nicht zur Verfügung. (Beifall bei der FPÖ.)

Zudem hat zuvor der Wissenschaftsausschuss getagt. Sie wissen, Herr Minister, auch mit Ihrem Amtsvorgänger war es so: Sie hätten sich nur melden, anrufen, ein E-Mail schreiben müssen, und wir hätten das in einem Sechsparteienantrag auch auf die Tagesordnung gebracht und diese Dinge dort diskutieren können.

Abschließend sei gesagt: Die Universitäten brauchen die Politik in Wirklichkeit nicht, sie brauchen sie zur Finanzierung, aber wir alle als Gesellschaft benötigen, um die Erfordernisse der Zukunft zu bewältigen, die Universitäten. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

12.04


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Maurer zu Wort. – Bitte.

 


12.04.10

Abgeordnete Sigrid Maurer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuschauerInnen! Der Tagesord­nungspunkt betrifft die Studienförderung, die wir alle gemeinsam nun verbessern. Wir erhöhen sie deutlich um 60 Millionen €, und das ist grundsätzlich ein sehr guter und wichtiger Schritt. Wir wissen, es hat ganz, ganz lange keine Valorisierung der Studien­förderung gegeben, und es ist gut, dass wir nun diese 60 Millionen € beschließen


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können. Diese landen direkt bei den Studierenden, und das ist gut so. Diese haben das dringend notwendig, sie brauchen das Geld.

Aufpassen muss man darauf – und daran möchte ich Sie erinnern, Herr Minister –, dass die Stipendienstelle damit rechnet, dass es aufgrund dieser Reform 16 000 zusätzliche Anträge geben wird. Wir müssen sicherstellen, dass diese Anträge auch zeitgerecht behandelt werden können. Sie haben im Ausschuss zugesichert, dass es entsprechende Personalaufstockungen geben wird. Ich erinnere Sie hier auch öffentlich noch einmal daran, dass das sehr wichtig ist, damit die Studierenden keine Zeitverzögerungen haben, wenn sie ihre Anträge einbringen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte jetzt aber ebenso wie meine KollegInnen zuvor auf ein weiteres großes wissenschaftspolitisches Thema eingehen, nämlich die Universitätsfinanzierung, die wie immer auf wackeligen Beinen steht. Der ehemalige Minister Mitterlehner hat den Universitäten zugesagt, 1,35 Milliarden € für die nächste Leistungsvereinbarungs­perio­de zur Verfügung zu stellen. Sie wissen alle, gegen Ende des Jahres, Ende 2017, muss über diesen Betrag Einigung bestehen, und die Universitäten brauchen diese Information auch, damit sie Planungssicherheit haben.

Jetzt haben wir aber die Situation, dass wir heuer weder ein Budget noch einen Bundesfinanzrahmen haben, und es gibt auch diese Einigung noch nicht. Das heißt, die Unis hängen in der Luft. Das ist ein Zustand, der nicht tragbar ist. Wir brauchen diese Absicherung für die Universitäten, da geht es um Rechts- und Planungs­sicherheit, und ich glaube nicht, dass in diesem Haus irgendjemand dagegen ist, dass die Universitäten finanziell so abgesichert sind, dass sie gut arbeiten können.

Worin ich allerdings nicht einstimmen kann, sind diese Jubelmeldungen zur Studien­platz­finanzierung. Ich finde es schon einigermaßen erstaunlich, dass Karlheinz Töchterle hier über ein Modell redet, das uns gar nicht vorliegt. Wir haben immer noch keinen Gesetzestext, und ich finde es dem Parlament gegenüber schon ziemlich ignorant, dass wir etwas diskutieren, auch im Plenum, obwohl der Gesetzestext nicht veröffentlicht ist. Es gibt keine Begutachtung. Es ist eine komplexe Materie, wie bereits ausgeführt wurde, mit ganz, ganz vielen mittel- und langfristigen Auswirkungen, und es wäre für eine seriöse Debatte notwendig, dass das auf den Tisch kommt.

Zwei Dinge kann ich aber dazu sagen, ohne dass ich das Papier kenne. Das Erste ist: Wir Grüne stimmen ganz sicher keinen Zugangsbeschränkungen zu. Wir wissen aus den Modellen, die noch Herr Mitterlehner präsentiert hat, dass das, was das Minis­terium vorsieht, zum Beispiel zu einer Halbierung der Zahl der Studienplätze im Jusstudium führen würde. Das geht ganz sicher nicht mit uns. Wir sind dafür, dass alle studieren können, die wollen, und dem entsprechend braucht es eine Dotierung. Wir sind nicht dafür, dass Studierende von der Uni ausgeschlossen werden. (Beifall bei den Grünen.)

Damit komme ich zum zweiten Punkt, Herr Minister Mahrer: Wir haben gestern den Medien entnommen, dass Sie den Beschluss dieser Studienplatzfinanzierung mit der Bildungsreform junktimieren wollen – der Bildungsreform, die jetzt jahrelang verhandelt wurde, die extrem viele wichtige Punkte für die Schulen beinhaltet, für die Lehrerinnen und Lehrer, für die Schülerinnen und Schüler. Und Sie sagen nun, das soll junktimiert werden. Heute entnehme ich wieder der APA: Das ist ein Gerücht, und es gibt keine Junktimierung von Studienplatzfinanzierung und Bildungsreform. Das werte ich jetzt als Absage dieser Junktimierung und sehe es auch als positives Zeichen.

Herr Minister Mahrer, wir haben eine Einigung. Wir warten auf den Gesetzestext, und wir sind jederzeit bereit, dieses Jahrhundertschulpaket, diese große Bildungsreform mit Ihnen zu beschließen und zuzumachen. Wir haben diese Einigung. Legen Sie uns bitte


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diesen Gesetzestext vor, dann können wir das erledigen! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Grossmann.)

Ich glaube, wir täten gut daran, diese Bereiche abzuschließen. Es gelingt uns jetzt für die Studienförderung in Bezug auf diese 60 Millionen €, es gelingt uns offensichtlich nicht für die 1,35 Milliarden €, die die Universitäten als Zusicherung für die nächste Leistungsvereinbarungsperiode brauchen, und es droht nun auch die Bildungsreform weiter hinausgezögert zu werden. Wir sind, wie gesagt, bereit, das abzuschließen. Wir haben auch noch Zeit, das in Ruhe zu tun, aber hören Sie jetzt bitte wieder mit diesem Versteckspiel auf und geben Sie uns den Gesetzestext, sodass wir das endlich zumachen können – im Sinne der SchülerInnen, im Sinne der LehrerInnen, im Sinne der Bildung in Österreich! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.09


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Gamon zu Wort. – Bitte.

 


12.09.19

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich möchte zu Beginn kurz auf die Rede­beiträge meiner KollegInnen eingehen. Kollege Töchterle hat kurz erwähnt, in Bezug auf gewisse Probleme: Die ÖVP ist ja nicht schuld!

Ich frage mich, warum es hier offensichtlich seit einigen Wochen oder seit die Koalition angefangen hat, zu zerbröseln, immer nur um die Frage geht, wer denn jetzt schuld an der Blockade des Gesetzentwurfes oder der Gesetzesidee des jeweils anderen sei. Es geht hier immer nur darum, wer die Schuld daran hat, dass etwas verhindert wird, es geht nicht darum, was eigentlich die Inhalte sind, worüber wir reden. Gerade beim Thema Unifinanzierung geht es offensichtlich nicht darum, dass wir jetzt einmal inhaltlich darüber reden, wie die unterschiedlichen Parteien grundsätzlich zur System­änderung stehen. Es geht immer nur darum, wer schuld daran ist.

Und ja, in dem Fall muss ich schon sagen: Wenn Frau Kuntzl sagt, die SPÖ sei bereit, darüber zu reden, dann tun wir das doch! Wir wissen ja, worum es geht; dann reden wir doch wirklich einmal inhaltlich darüber!

Der Kanzler hat gesagt, das sei kein Wahlkampfthema. – Ich glaube, von den 300 000 Stu­dierenden sind einige wahlberechtigt. Es ist für diese schon relevant, wie die Zukunft der Unis ausschaut. Das ist sehr wohl ein Wahlkampfthema! Es mag vielleicht sein, dass es nicht Ihre übliche Klientel betrifft, seien das Pensionisten oder bei der ÖVP ab und zu Bauern oder wer auch immer, wer eben gerade zur Verfügung steht – das sind für Sie dann Wahlkampfthemen.

Das Thema Unifinanzierung ist aber schon ein Wahlkampfthema, weil es ein Zukunfts­thema ist. Es geht darum, wie man den Universitäten überhaupt ermöglicht, die nächste Leistungsvereinbarungsperiode finanziell zu überleben. Es geht darum, wie man das Hochschulsystem langfristig, nachhaltig und anders auf neue und wirklich sichere Beine stellen kann, damit man ein zukunftsweisendes System hat, in dem es nicht mehr Globalbudgets gibt, in denen nicht nachvollziehbar ist, wie die Budgets verteilt werden, sondern das vom Studierenden ausgeht, man den Studierenden in den Mittelpunkt stellt und eine transparente Budgetierungsmethode findet. Reden wir doch einmal darüber! – Aber nein, die SPÖ sagt: Wir sind bereit!, und dann tut sie nichts.

Wenn wir aber schon über Schuldzuweisungen reden: Sie sind beide genau gleich schuld. Kann man hier einmal ehrlich darüber reden, dass Sie beide einfach gar kein Interesse daran haben, dass überhaupt noch irgendetwas passiert, dass Sie aufseiten der ÖVP kein Interesse daran haben, dass die Bildungsreform durchgeht, dass Sie


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aufseiten der SPÖ kein Interesse daran haben, dass die Studienplatzfinanzierung durchgeht?! (Beifall bei den NEOS.)

Ja, die ÖVP ist schon auch mitschuldig, weil sie es unter anderem auch den Vorarl­berger Kindern nicht gönnen will, dass dort in der Modellregion die Gesamtschule ausprobiert wird, denn – ich versuche, mich jetzt in die Denkweise eines ÖVPlers hinein­zuversetzen –, Gott bewahre, es könnte ja funktionieren. Schrecklich! Also probieren wir es erst gar nicht und ermöglichen wir es schon gar nicht. Das Ganze wird dann verbunden, um im Nachhinein behaupten zu können: Wir haben uns gegenseitig blockiert, Stellungskrieg, da können wir jetzt leider nichts machen!

Dann passiert eben wieder nichts bis zur Wahl; aber beim Thema Unifinanzierung geht das nicht mehr. Es geht nicht mehr, weil das vor der Wahl durchgehen muss. Die Unis brauchen die Sicherheit darüber, ob sie das höhere Budget bekommen oder nicht. Das geht sich anders nicht mehr aus.

Es ist wirklich einfach lächerlich, sich hier herzustellen, diesen Scheidungskrieg vorne vom Rednerpult aus zu führen, um dann behaupten zu können: Der andere ist schuld! – Ihnen geht es ja wirklich immer nur darum, wer in dieser Sache Schuld hat, immer nur darum, wer im Parlament Schuld hat, und ganz sicher nicht darum, wer welche Überzeugung hat, wer zu welchem Thema, zu welchem Vorschlag wie steht, und letztendlich auch, wer was tut. Das war noch nie das Thema hier, und ich glaube, das ist das Enttäuschende, das die Wählerinnen und Wähler nicht mehr haben wollen. Man kann wirklich nur hoffen, dass das ab dem Herbst anders sein wird, aber man hat die Befürchtung, wenn einer der zwei Partner hier wieder in der Regierung sein wird, wird sich auch da nichts ändern.

Dass wir die Studienbeihilfe jetzt erhöhen, ist ein dringend notwendiges Thema, aber auch da hat sich gezeigt, dass seit Jahren akzeptiert wurde, dass es ein unhaltbarer Zustand ist, und wir jetzt im Endeffekt nur das korrigieren, was in den letzten paar Jahren versäumt worden ist. Das ist nicht genug, das ist ganz sicher kein großer Wurf, bei dem man sich überlegt, wie man das Beihilfensystem grundsätzlich auf neue Beine stellen kann. Das ist eine Korrektur, eine dringend notwendige Korrektur, die ermög­lichen soll, dass Studierende ganz sicher nicht daran gehindert werden, zu studieren, nur weil sie einen sozialen Hintergrund haben, aufgrund dessen sie keine Hilfe von zu Hause bekommen, aufgrund dessen sie keine Unterstützung bekommen. Das hat übrigens auch die SPÖ über Jahre einfach hingenommen, dass das in Österreich genau so funktioniert.

Ich hoffe doch, dass es in den nächsten paar Tagen noch zu einer Einigung bei der Unifinanzierung und auch bei der Bildungsreform kommt, denn beides sind Themen, die viel miteinander zu tun haben, aber die man ganz sicher nicht gegeneinander ausspielen sollte, denn letztendlich verlieren wir alle, und die nächste Generation verliert am allermeisten. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

12.14


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.

 


12.14.03

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Wertes Hohes Haus! Ich hoffe, Sie verzeihen mir, wenn ich jetzt hier nicht mit Vorwürfen um mich schmeiße. Ich hoffe, Sie verzeihen mir, wenn ich hier keine Wahl­kampfreden halte, sondern mich rein um das sachliche Thema kümmern werde.

Eine Erhöhung der Studienbeihilfe erfolgte das letzte Mal vor zehn Jahren. Wir finden es natürlich sehr, sehr gut und sehr, sehr wichtig, dass das jetzt hier auch wieder be-


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schlossen wird, und werden da unsere volle Zustimmung geben. Ich möchte aber trotzdem noch auf einige Aspekte hinweisen. Wir finden es sehr wichtig, dass Studie­rende auch Berufserfahrung sammeln können, und diese Studienbeihilfe ist da sicher eine gute Unterstützung, aber ich denke doch, dass man noch einmal die Zuverdienst­grenze überdenken sollte.

Diese ist zwar im Jahr 2014 von 8 000 auf 10 000 € angehoben worden, aber wir wissen auch, dass ungefähr 80 Prozent der Studierenden berufstätig sind. Da gibt es eine Studie beziehungsweise eine Aufstellung der Wirtschaftsuniversität Wien, darü­ber, was die Studierenden in etwa ausgeben: Für Wohnen in etwa 300 bis 450 €, Kran­kenversicherung, lebensnotwendige Güter, öffentliche Verkehrsmittel, Mobiltelefone, Internet, Unterhalt, Freizeit, Bücher allein sind ein Kostenfaktor von etwa 75 bis 150 € im Monat. Insgesamt, wird darin berechnet, haben Studierende in etwa 995 €, also knapp 1 000 €, im Monat an Lebenshaltungskosten. Das heißt, ist ein Studierender fleißig, erhält er natürlich eine Förderung, aber übersteigt auch diese Zuverdienst­grenze von 10 000 € und ist dann aufgefordert, die Förderung zurückzuzahlen.

Ich denke, in diesem Bereich sollte man noch ein bisschen optimieren, aber grund­sätzlich ist die Erhöhung der Studienbeihilfe ein ganz wichtiger Schritt, für den ich mich auch gerne bedanken möchte. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

12.16


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


12.16.33

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ganz herzlich darf ich auch rund 90 Schülerinnen und Schüler aus Vorarlberg begrüßen, genauer gesagt aus der Neuen Mittelschule Wolfurt! Ganz herzlich Grüß Gott an euch von meinem Kollegen Abge­ordneten Sieber! Herzlich willkommen im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)

Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir natürlich eine Verbesserung der finanziellen Situation vieler Studierender hier in Österreich. Und mit dem kommenden Winterse­mes­ter werden rund 50 000 Studentinnen und Studenten die erhöhte Studienbeihilfe von 500 €, aber auch aufwärts, je nach Voraussetzung, in Anspruch nehmen können. Das schafft somit für jene, die es brauchen, auch bessere Bedingungen, um einem Studium nachgehen zu können.

Ein Studium zu absolvieren, soll nicht einer kleinen Gruppe vorbehalten sein. Es muss aber auch nicht einem klassischen Weg folgen, das heißt, man muss nicht gleich nach der Matura auf die Universität wechseln, sondern kann beispielsweise auch die Mög­lichkeit nutzen, Berufserfahrung zu erlangen und dann ein Studium zu beginnen. Man kann aber auch die Möglichkeit nutzen, nach einer abgeschlossenen Lehre ein Studium zu beginnen. Gerade Letzteres ist mir wichtig anzusprechen, auch im Hinblick auf die Schülerinnen und Schüler, die heute da sind: Im österreichischen Hochschul­wesen, in unseren Ausbildungssystemen ermöglichen wir eine gewisse Durchlässig­keit. Gerade die Lehre ist auch eine exzellente Ausbildung, die die besten Vorausset­zungen für den beruflichen Weg schafft und die keineswegs in Widerspruch dazu steht, danach auch immer noch ein Studium zu absolvieren und ein Studienfach zu erlernen.

Die Anpassung der Studienbeihilfe ist aber nur ein Instrument, um die Rahmenbedin­gungen für Studierende zu verbessern. Was es auch braucht – und das wurde heute auch öfters angesprochen – ist eine Änderung der Universitätsfinanzierung. Ein ent­sprechendes Konzept wurde ja bereits vorgelegt und ist auch mit denen abgesprochen, die es wirklich betrifft, nämlich den Universitäten selbst.


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Die Frage ist nur, ob wir nun auch die Zeit bis zum 15. Oktober konstruktiv nutzen, um die Weichen zu stellen für bessere Studienbedingungen für Lehrende, für Forschende und für die Studierenden, für eine Umstellung des Systems auf eine Finanzierung des Studienplatzes, die auch zuletzt von allen Vertretern – zumindest ist es so rüberge­kom­men – als sinnvoll erachtet wurde.

Einfach mehr Geld ins System zu stecken, wie es zuletzt vorgeschlagen worden ist, löst dabei nicht die Probleme. Es muss darum gehen, das System umzustellen, damit auch mehr Planbarkeit für die Universitäten sichergestellt werden kann, damit die Betreu­ungsverhältnisse an unseren Universitäten verbessert werden und damit auch die entsprechende Infrastruktur für die Forschung, für die Lehrenden sichergestellt wird.

Wir von der ÖVP haben definitiv Interesse daran und wollen auch konstruktiv daran arbeiten und hier baldmöglichst die Weichen stellen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.19


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann zu Wort. – Bitte.

 


12.20.09

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Österreichs wichtigste Ressource sind seine Menschen mit ihren Begabungen, mit ihren Qualifikationen, und da darf es nicht vom Geldbörsel der Eltern abhängig sein, wessen Begabungen gefördert werden. Wir können es uns nicht leisten, auf irgendeine Begabung zu verzichten. Daher muss Bildung – idealerweise von der elementaren Bildung über die Schulbildung bis hinauf zur Hochschulbildung – frei von finanziellen und sonstigen Barrieren sein. Da ist natürlich diese Anhebung, diese Valorisierung der Studienbeihilfe ein ganz wichtiger Beitrag zur Chancengerechtigkeit, und ich freue mich, dass wir hier so eine breite Einigung dafür erzielen konnten. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist auch – weil es angesprochen wurde – keineswegs ein Beispiel für Schuldzu­weisungen, sondern das ist konkrete Lösungsorientierung! Mögen noch mehr solcher Beispiele folgen, zum Beispiel bei der Bildungsreform, wo ich Sie bitte, Herr Minister, von faulen Junktims Abstand zu nehmen. Wir haben hier ein fertig konzipiertes Paket, wo es wirklich nur noch Ihrer Zustimmung, Ihrer endgültigen Zustimmung bedarf. Wir haben sehr viele Beiträge eingearbeitet. Sie und Ihr Team haben konstruktive, wert­volle Beiträge geleistet. Auch die Grünen haben einen sehr guten Kompromiss­vor­schlag geliefert. Jetzt geht es darum, das Paket zuzuschnüren und einfach den Weg für eine moderne Bildungspolitik in ganz Österreich freizumachen. Darum ersuche ich Sie an dieser Stelle. (Beifall bei der SPÖ.)

Hier geht es jedenfalls um ein ganz wichtiges Projekt zur finanziellen Unterstützung der Familien mit studierenden Kindern, damit die Lebenshaltungskosten ausgeglichen werden. Die Wohnkosten sind gestiegen. Es gibt aber noch mehr Möglichkeiten, den Studierenden unter die Arme zu greifen, etwa durch eine automatische direkte Ausbezahlung der Familienbeihilfe an Studierende oder – ein weiteres Beispiel – die Erweiterung des Unterhaltsvorschusses auch auf über 18-Jährige. Wir haben nämlich in Österreich sehr dramatische Fälle, in denen Kinder ihre unterhaltspflichtigen Eltern klagen müssen, um zu ihrer Existenzsicherung zu kommen. Das sollte eigentlich in Österreich nicht mehr stattfinden müssen. Daher ersuche ich Sie, auch über diese Themen gemeinsam nachzudenken.


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Danke jedenfalls für die breite Zustimmung zur Anhebung der Studienbeihilfe! (Beifall bei der SPÖ.)

12.23


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Dr. Lintl. – Bitte.

 


12.23.18

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie der Vorredner aus meiner Fraktion schon begründet hat, stimmen wir dieser Vorlage auch sehr gerne zu. Aber leider hat die Regierung doch noch vergessen, dass es sehr fleißige Studierende gibt, die in ihrer Freizeit im Sommer arbeiten und dadurch benachteiligt sind, dass die Grenze für die zumutbare Eigenleistung für Studierende in der Höhe von 10 000 € überschritten wird. Sie werden vom Gesetzgeber bestraft, indem die Höhe der Studienbeihilfe gekürzt wird. Und da frage ich mich schon, wo der Sager „Leistung muss sich lohnen“ eigentlich bleibt. (Beifall bei der FPÖ.)

Es wäre daher angebracht, Einkünfte aus der vorlesungsfreien Zeit oder aus Zeiten, in denen keine Beihilfe bezogen wird, nicht zur Eigenleistung hinzuzurechnen. Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zuverdienst­grenze Studienbeihilfe

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der das Studienförderungsgesetz 1992 insofern geändert wird, als Einkünfte in den vorlesungsfreien Zeiten und Einkünfte in Zeiten, in denen keine Beihilfe bezogen wird, nicht zur Eigenleistung gem. § 31 Abs. 4 gezählt werden.“

*****

Darüber hinaus bringe ich einen Antrag ein, der Erleichterungen für erwerbstätige Stu­dierende bringt, die einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen. Derzeit gilt nämlich nur der Einkommensteuerbescheid des Vorjahres als Nachweis, ob die Voraus­setzungen dafür gegeben sind. An den Universitäten ist aber die Fortsetzungs­meldung für das Studium für das jeweilige Sommersemester alljährlich bereits Ende Jänner möglich. Aber Ende Jänner einen Einkommensteuerbescheid für das vergan­gene Jahr vorzulegen, ist nicht machbar. So müssen die Studierenden den Studien­beitrag zuerst bezahlen und dann einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Das ist ein unnötiger Verwaltungsaufwand.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nachweis der Berufstätigkeit hinsichtlich Erlass des Studienbeitrags

Der Nationalrat wolle beschließen:


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„Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, sodass künftig auch andere Nachweise als nur der Einkommensteuerbescheid des vergangenen Jahres (zB Gehaltszettel dreier Monate) hinsichtlich eines Erlasses des Studienbeitrags akzeptiert werden.“

*****

Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

12.26


Präsident Karlheinz Kopf: Die beiden von Frau Abgeordneter Dr. Lintl verlesenen Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen mit in Verhand­lung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Lintl, Dr. Karlsböck und weiterer Abgeordneter betreffend Zuver­dienstgrenze Studienbeihilfe

eingebracht in der 183. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 7. Juni 2017 im Zuge der Behandlung von TOP 3, Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 2171/A der Abgeordneten Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungs­ge­setz 1992 geändert wird (1655 d.B.).

Laut § 31 Abs. 4 Studienförderungsgesetz 1992 umfasst die zumutbare Eigenleistung für Studierende den 10 000 Euro übersteigenden Betrag ihrer Bemessungsgrundlage. Das heißt auch, dass leistungswillige Studierende, die in den Ferienmonaten (Februar und Juli-September) gewillt sind, sich durch Arbeit das nötige Geld für ihr Studium zu verdienen, und dadurch diese Zuverdienstgrenze überschreiten, vom Gesetzgeber bestraft werden.

Auch auf der Internetseite der Studienbeihilfenbehörde ist nachzulesen, dass „das Einkom­men [...] ausschließlich jahresweise geprüft [wird]. Es gibt keine Unterschei­dung zwischen Ferialeinkünften und Einkünften während des Vorlesungsbetriebes.“

Mit dieser Regelung verhindert entweder der Gesetzgeber, dass leistungswillige Stu­dienbeihilfenempfänger mehr zu Volkswirtschaft und Steueraufkommen beitragen, oder der Staat kürzt damit die Höhe der Studienbeihilfe für diese fleißigen Studierenden.

Ein weiteres Problem dieser gesetzlichen Regelung im § 31 Abs 4 StudFG ergibt sich daraus, dass sich diese Grenze aliquot verringert (!), wenn nicht das ganze Jahre eine Beihilfe bezogen wird. Das bedeutet, dass Studierende, die nur in einem Semester eine Beihilfe beziehen, und im anderen Semester mehr arbeiten um den Ausfall der Beihilfe zu kompensieren, in die Gefahr laufen, die komplette Studienbeihilfe zu verlieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat eine entsprechende Re-


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gierungsvorlage zuzuleiten, mit der das Studienförderungsgesetz 1992 insofern geän­dert wird, als Einkünfte in den vorlesungsfreien Zeiten und Einkünfte in Zeiten in denen keine Beihilfe bezogen wird, nicht zur Eigenleistung gem. § 31 Abs. 4 gezählt werden.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Lintl, Dr. Kassegger und weiterer Abgeordneter betreffend Nachweis der Berufstätigkeit hinsichtlich Erlass des Studienbeitrags

eingebracht in der 183. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 7. Juni 2017 im Zuge der Behandlung von TOP 3, Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 2171/A der Abgeordneten Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungs­ge­setz 1992 geändert wird (1655 d.B.).

In § 92 Abs 1 Zi 5 Universitätsgesetz 2002 wird normiert, unter welchen Voraus­setzungen berufstätigen Studenten der Studienbeitrag auf Antrag zu erlassen ist:

„Studierenden, die die Voraussetzungen gemäß § 91 Abs. 1 erfüllen, auch bei Überschreitung des in Abs. 1 festgelegten Zeitraumes, wenn sie im Kalenderjahr vor dem jeweiligen Semesterbeginn durch eine Erwerbstätigkeit in Anspruch genommen waren, durch die sie ein Jahreseinkommen zumindest in der Höhe des 14-fachen Betrages gem. § 5 Abs. 2 ASVG in der jeweils geltenden Fassung erzielt haben. Die Träger der Sozialversicherung haben zu diesem Zweck den Universitäten auf Anfrage die für das Kalenderjahr vor dem jeweiligen Semesterbeginn vorliegenden Daten der betroffenen Studierenden über die Erwerbstätigkeit und die Beitragsgrundlagen im automationsunterstützten Datenverkehr über den Hauptverband (§ 31 ASVG) zu übermitteln.“

Die Universität Wien verlangt beim Antrag den Einkommenssteuerbescheid des zuständigen Finanzamtes bzw. die Daten des Steueraktes, wie den entsprechenden Informationen auf der Internetseite der Universität zu entnehmen ist:

„Laut Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung kann als Nachweis nur der Einkommenssteuerbescheid des zuständigen Finanzamtes bzw. die Daten des Steueraktes akzeptiert werden. Wenn Sie den Einkommenssteuerbescheid nicht bis zum Ende der Frist vorlegen können, müssen Sie den Studienbeitrag zunächst zahlen und können dann bis zum Ende der Rückerstattungsfrist einen Antrag auf Erlass und Rückerstattung stellen“

(https://studentpoint.univie.ac.at/rund-ums-geld/studienbeitrag/erlass/, 22. Feb. 2016)

Da an den Universitäten die Fortsetzungsmeldung des Studiums für das jeweilige Sommersemester bereits alljährlich mit Ende Jänner möglich ist, es andererseits jedoch kaum zu bewerkstelligen ist, bereits Ende Jänner einen Einkom­menssteuer­bescheid für das vorangegangene Jahr vorzulegen und manche Universitäten nur den Einkommenssteuerbescheid, nicht aber die Daten des Steueraktes akzeptieren, werden durch die alleinige Akzeptanz eines Einkommenssteuerbescheides berufstätige Studenten benachteiligt.

Auch die Ombudsstelle für Studierende hat dieses Problem im Tätigkeitbericht 2015/16 aufgegriffen und folgende Vorschläge dazu publiziert:

Gemäß § 92 Abs 1 Z 5 UG ist jenen Studierenden an öffentlichen Universitäten, welche die Voraussetzungen gemäß § 91 Abs 1 UG erfüllen, der Studienbeitrag auch


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bei Überschreitung des in Abs 1 festgelegten Zeitrahmens zu erlassen, wenn diese Studierenden im Kalenderjahr vor dem jeweiligen Semesterbeginn durch Erwerbs­tätigkeit in Anspruch genommen waren, durch die sie ein Jahreseinkommen zumindest in der Höhe des 14-fachen Betrages gemäß § 5 ASVG erzielt haben.

Weiters haben derzeit die Träger der Sozialversicherung zum Zwecke des Nachweises der Jahreseinkommen den öffentlichen Universitäten auf Anfrage die für das Kalenderjahr vor dem jeweiligen Semesterbeginn vorliegenden Daten der betroffenen Studierenden dieser Institutionen über die Erwerbstätigkeit und die Beitragsgrundlagen den die Studienbeiträge verwaltenden Einrichtungen an den öffentlichen Universitäten im automationsunterstützen Datenverkehr zu übermitteln.

Es ergeht erstens der Vorschlag, dass der § 92 Abs 1 Z 5 UG dahingehend geändert werde, dass der Passus, dass die Träger der Sozialversicherung den öffentlichen Universitäten auf Anfrage die für das Kalenderjahr vor dem jeweiligen Semesterbeginn vorliegenden Daten der davon betroffenen Studierenden über die Erwerbstätigkeit und die Beitragsgrundlagen im automationsunterstützten Datenverkehr über den Haupt­verband (§ 31 ASVG) zu übermitteln haben, aus dem Gesetz ersatzlos gestrichen wird, da diese Regelung technisch nicht umsetzbar ist und somit nicht dem Zweck der in den Erläuterungen ausgeführten Verwaltungsvereinfachung dient.

In der StubeiV 2004 wird für den Nachweis der Inanspruchnahme einer Erwerbs­tätigkeit gemäß § 92 Abs 1 Z 5 UG die Vorlage des Einkommenssteuerbescheides über jenes Kalenderjahr, das dem jeweiligen Semesterbeginn vorangeht, herange­zogen. Die in § 2b Abs 3 StubeiV 2004 geregelten Fristen für den Antrag auf Erlass des Studienbeitrages sind durch die Vorlage des Einkommenssteuerbescheides vor allem im Sommersemester oftmals deswegen unmöglich, da der vorzulegende Ein­kom­menssteuerbescheid vom zuständigen

Finanzamt noch nicht ausgestellt werden kann.

Daher ergeht zweitens der Vorschlag, gesetzliche Regelungen dahingehend zu treffen, dass Studierende auch Lohnzettel für das dem jeweiligen Studienjahr vorangegangene Kalenderjahr als Nachweis der Erwerbstätigkeit oder einen Versicherungsdatenauszug der zuständigen Krankenversicherungsanstalt als Nachweis der Erwerbstätigkeit vorlegen können.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, sodass künftig auch andere Nachweise als nur der Einkommenssteuerbescheid des vorangegangenen Jahres (zB Gehaltszettel dreier Monate) hinsichtlich eines Erlasses des Studienbeitrags akzeptiert werden.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter El Habbassi. – Bitte.

 


12.26.53

Abgeordneter Asdin El Habbassi, BA (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für die Studierenden in diesem Land. Wenn man mit Studenten spricht, dann ist eine der größten Sorgen


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und eines der größten Probleme immer die Frage: Wie komme ich am Ende des Monats mit dem wenigen Geld noch aus?, oder überhaupt: Wie bekomme ich vielleicht Geld, um den Rest des Monats damit auszukommen? – Deswegen ist es gut, dass wir das, worauf die Studierenden lange gewartet haben, nämlich dass es eine Valorisie­rung der Studienförderung gibt, jetzt hier, alle Fraktionen gemeinsam, beschließen.

Die Studentinnen und Studenten werden es uns danken. 50 000 Studierende in Österreich sind auf Studienförderung angewiesen beziehungsweise profitieren davon und von dieser Anhebung. Wir gehen darauf ein, dass ältere Studierende andere Rah­men­bedingungen haben. Wir gehen auf die entsprechende Inflation und andere Dinge ein, die quasi die Treffsicherheit der Studienförderung bisher nicht optimal gestaltet haben. Deswegen ist es gut, dass wir das machen.

Für die Studierenden ist es aber nicht nur entscheidend, dass sie selber am Ende des Monats über die Runden kommen, sondern was für Österreich, für unseren Standort wesentlich ist, ist der Wissenschafts- und Forschungsstandort Österreich, sind die Rah­menbedingungen, die Lehrende, die die Universitäten und die eben auch Studie­rende vorfinden.

Deswegen ist es wichtig – und es ist vorhin schon von Kollegin Gamon angesprochen worden –: Die Unis brauchen das Geld! Die Unis brauchen für die nächste Leistungs­vereinbarung Planungssicherheit. Und wir sollten – das ist jetzt der Appell an dieses Haus – die Zeit bis zum Oktober, nur weil Wahlen bevorstehen, nicht verstreichen lassen, sondern sie nützen, Lösungen dafür zu finden, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass die Unis ordentlich planen können, und dafür zu sorgen, dass es ordentliche Rahmenbedingungen für Studierende und Lehrende gibt.

Voraussetzung dafür ist, dass gewisse Zusagen eingehalten werden. Minister Mitterlehner hat ja angekündigt, eine Wissenschaftsmilliarde zur Verfügung zu stellen. Und jetzt müssen wir halt auch darüber reden: Was bedeutet denn das? Und das Ziel ist, 510 Millionen € für die Studienplatzfinanzierung zur Verfügung zu stellen. Finanzminister Schelling hat das Geld bereitgestellt. Die Bedingung ist natürlich, dass wir hier auch zu einem ordentlichen Entschluss zum Thema Studienplatzfinanzierung kommen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass es zu diesen Verbesserungen kommt.

Deswegen ist es uns so wichtig, dass wir uns jetzt auch beim Thema Studienplatz­finan­zierung einigen. Wenn wir das nämlich nicht tun, wenn wir die Zeit verstreichen lassen, dann werden wieder drei Jahre vergehen, bis es da zu einer vernünftigen Planungssicherheit und zu Maßnahmen, zu gescheiten Verbesserungen für Studie­rende und Lehrende an den Unis kommen kann.

Daher bitten wir Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Tun wir hier dasselbe, was wir bei der Anhebung der Studienförderung gemacht haben! Arbeiten wir zusam­men! Setzen wir den Fokus auf die gemeinsamen Ziele!

Darum appelliere ich an Sie, diese Zeit jetzt nicht verstreichen zu lassen, sondern zu handeln und die Studienplatzfinanzierung im Sinne der Studierenden, aber auch der Universitäten und aller ihrer Lehrenden und Professoren so rasch wie möglich umzusetzen und zu beschließen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.29


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


12.30.20

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass Vorarlberger Mittelschüler unter den Zuhörern sind, weil es ein wichtiges Thema ist und es unter anderem um ihre Zukunft geht und wir darum kämpfen – auch das sei hier sichtbar dargestellt –, dass es mehr Chancen-


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gerechtigkeit im Bildungssystem gibt. Und das, was wir heute beschließen, ist ein wesentlicher Beitrag dazu.

Ich möchte als Vorarlberger Abgeordneter darauf hinweisen – ich habe das auch immer getan, als es um die Abschaffung der Studiengebühren gegangen ist –, dass junge Menschen, die studieren wollen, aus einem Bundesland, in dem es keine Universität gibt, einfach gezwungen sind, in ein Nachbarbundesland zu gehen, dass sie also nicht nur in einen Nachbarort, sondern in ein Nachbarbundesland gehen müssen und dort erhöhte Aufwendungen zu bestreiten haben. Da ist es wichtig, dass man in diesem Bereich entsprechende Unterstützung gewährt, und ich möchte, weil die Zahlen noch nicht genannt wurden, auch die Zahlen dazu nennen, was die Erhöhung der Studienbeihilfe für Studierende, die nicht zu Hause wohnen können, bedeutet. Da ist es doch monatlich eine Erhöhung von 606 € auf 715 €, das heißt jährlich von 7 272 € auf 8 580 €, also doch ein jährliches Plus von 1 308 €, das – ich möchte das noch einmal betonen – für jene, die aus Bundesländern kommen, die keine Studien­möglichkeit bieten, ganz besonders wichtig ist.

Weil wir schon beim Thema Vorarlberg und Bildung und dem, was hier breit diskutiert wurde, sind, erlauben Sie mir, anzumerken, dass es guttäte, ich sage immer, etwas mehr an Abgeordneten wie Herrn Töchterle aufseiten der ÖVP zu haben, bei denen man das Gefühl hat, es geht darum, auch zu einer Lösung zu kommen und, wenn man im Ziel ist, das dann auch tatsächlich zu fixieren und abzuschließen und nicht zu junktimieren.

Es ist fast unerträglich, wenn man das erlebt, was auch ich erlebt habe, und ich habe aus gutem Grund meine Funktion als Bildungssprecher zur Verfügung gestellt, weil ich genau das wiederholt erlebt habe, was jetzt Kollegin Grossmann erlebt und was Kollege Walser laufend erlebt, nämlich dass man Dinge aushandeln kann, auf den Punkt fixieren kann, und dann heißt es trotzdem: Nein, es geht doch nicht, denn wir haben irgendwo bei uns eine Schleife, die wir noch ziehen mussten, dort haut es noch nicht ganz hin!

Das enttäuscht mich, und damit komme ich auf das Thema gemeinsame Schule zu sprechen: Es enttäuscht mich, dass gerade ein Kollege Sieber oder ein Präsident Kopf nicht mehr Einfluss haben, damit dem Vorarlberger Landeshauptmann, der zustän­digen Vorarlberger Landesrätin, den Vorarlberger Professoren, Lehrern, Eltern, die darauf drängen, dass wir endlich einen Versuch machen können, um zu beweisen, dass es ein Segen für dieses Schulsystem wäre, eine gemeinsame Schule zu haben, dies auch ermöglicht wird. Das ist einfach mutwillig, was da getan wird! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Selbst wenn man es von der anderen Seite sieht und sagt: Nein, ich bin überzeugt davon, das bringt uns nicht das, was wir uns davon erwarten!, was wäre aber, wenn man das in einem ganzen Bundesland verhindert – einem Bundesland, in dem alle Strukturen dafür sind, alle politischen Fraktionen des Landtages dafür sind, alle Leute, die mit der Bildungspolitik zu tun haben, von der Pädagogischen Hochschule bis zur befreundeten Universität in Innsbruck, alle für dieses System sind: Lehrer, Eltern, politische Parteien! – Und Sie öffnen nicht die Tür und könnten damit auch ein wichtiges Projekt, das wir abschließen wollen, nämlich das Schulautonomiepaket, das Schulpaket verhindern.

Das ist unverständlich! Das ist reine Blockadepolitik, und es haben Sie zu verant­worten, wenn in der Bildungspolitik dieser entscheidende Schritt nicht gesetzt werden kann! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

12.34


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Buchmayr spricht als Nächster. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 105

12.34.25

Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die lange fällige Valorisierung der Studienbeihilfe um 18 Prozent ist ein längst ausstehender Schritt zur Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden in Österreich. Armut ist unter Studierenden weiter verbreitet, als man glaubt. So betrifft die sogenannte finanzielle Deprivation laut dem Bericht zur sozialen Lage der Studierenden aus dem Jahr 2016 rund ein Viertel der Studierenden. Beson­ders betroffen sind BildungsinländerInnen, Studierende mit Kindern unter sieben Jahren, BezieherInnen eines Selbsterhaltungsstipendiums sowie Studierende, die zwischen 26 und 30 Jahren mit dem Studium begonnen haben.

Finanzielle Deprivation bedeutet, dass zum Beispiel unerwartete Reparaturen in der Höhe von circa 450 € einfach nicht leistbar sind, bis zu dem, dass circa 6 Prozent der Studierenden im Winter die Wohnung nicht ausreichend heizen können. Das führt dazu, dass bereits 61 Prozent aller Studierenden erwerbstätig sind, wobei 54 Prozent der erwerbstätigen Studierenden nach eigenen Angaben Probleme mit der Verein­barkeit von Erwerbstätigkeit und Studium haben, was wiederum die Studienzeit zum Teil deutlich verlängert.

Die vorliegende Valorisierung ist also ein seit Langem fälliger, richtiger Schritt, der dazu beiträgt, Studium und notwendige Erwerbstätigkeit besser miteinander verbinden zu können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.36


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt als Nächste Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.

 


12.36.09

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mir die Diskussion natürlich jetzt angehört und auch noch ein bisschen mit meiner Kollegin diskutiert. Eines ist schon klar: Wie die Universitäten finanziert werden, interessiert eigentlich keinen Studierenden; muss es auch nicht, denn für die Schaffung dieser Rahmenbedingungen sind wir, die Politik, zuständig, nämlich dafür, sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass Studenten, Studie­rende ungestört studieren können, weil eben die Bildung das wichtigste Gut ist, das wir haben.

Was ist für einen Studenten, für einen Studierenden wichtig? – Dass es Top-Univer­sitäten gibt, dass man alles studieren kann, was man möchte, und dass man sich natürlich das Studieren auch leisten kann. Daher braucht es gute Studienbeihilfen, und daher freue ich mich ganz besonders, dass wir hier heute beschließen, einstimmig beschließen, dass wir die Studienbeihilfen anheben und verbessern und dadurch in Zukunft auch einen größeren Kreis von Studierenden damit erreichen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

12.37


Präsident Karlheinz Kopf: Nun hat sich Herr Bundesminister Dr. Mahrer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


12.37.31

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich versuche, vonseiten der Regierungsbank ein bisschen Sachpolitik in die Debatte einzubringen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Was die unterschiedlichen Kommentare betrifft, die in unsere Richtung gegangen sind, so kann man diese einfach leicht entkräften, und das müssen Sie mir zugestehen.


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Gestatten Sie mir ein erstes Wort dazu: Sie kennen alle die Nationale Strategie zur sozialen Dimension in der Hochschulbildung. Erfreulicherweise ist der Beschluss, der dann vermutlich im Hohen Haus gefasst wird, ein Beitrag zu einer Maßnahme, um die soziale Situation der Studierenden zu verbessern. Es ist sehr erfreulich, dass es hier vermutlich – ich möchte dem nicht vorgreifen – eine Allparteieneinigung gibt. Wir sprechen immerhin von rund 25 Prozent mehr im Bezieherkreis der Studierenden, die hier eine Unterstützung bekommen werden. Das ist sehr erfreulich.

Wir haben immer gesagt, das ist eine Begleitmaßnahme zur Systemumstellung im Bereich der Finanzierung des Hochschulwesens. Es ist auch Ende Jänner im Arbeits­programm zwischen der Sozialdemokratischen Partei und der Österreichischen Volks­partei so ausgemacht worden. Ich finde es sehr erfreulich, dass das hier im Hohen Haus beschlossen wird.

Man darf natürlich die zweite Komponente in der Debatte nicht vergessen: Das ist eine Systematik, in der es um mehr Transparenz, mehr Qualitätsorientierung geht und wo es in der Folge eine wesentlich bessere Betreuungsrelation bei den Studierenden gibt sowie eine klarere Finanzierungsstruktur für die Universitäten im Bereich der Lehre, der Forschung und der gesamten strategischen Dimension, wo es um Infrastruktur­investitionen, aber auch um Zukunftsfragen wie Digitalisierung und auch weitere Projekte im Bereich der sozialen Dimension geht.

Die Studienplatzfinanzierung ist ein Modell, das eigentlich seit 2008 intensiv debattiert wird und über mehrere Ministerverantwortungen hinweg mit den betroffenen Hoch­schu­len feingetunt, weiterentwickelt wurde. Das bestehende Modell ist sehr detailliert mit den Universitäten besprochen. Wie richtigerweise angemerkt wurde, liegt ein Gesetzesvorschlag erst seit kurzer Zeit vor, aber das Modell im Detail kennen alle (Abg. Maurer: Nein, wir kennen das nicht! Das stimmt nicht!), es ist auch mit meiner Spiegelministerin im Detail durchbesprochen worden. Wir würden uns natürlich freuen und glauben auch, dass es notwendig ist, diese Komponente Finanzierungsstruktur Neu in Verbindung mit klaren Zugangsbeschränkungen in den Massenfächern jetzt umzusetzen, um eine deutliche Verbesserung an den Hochschulen im Bereich der Rahmenbedingungen für die Studierenden, aber auch für die Lehrenden zu erzielen.

Wenn man sich schon auf die Komplexität der Debatte einlässt, indem gesagt wird, der eine oder andere Verordnungsentwurf sei noch nicht fertig, dann könnte man natürlich Analogien zur bildungspolitischen Debatte ziehen.

Da Frau Abgeordnete Maurer gesagt hat, es gäbe da eine Einigung mit den Grünen, so muss ich das verneinen. Es ist ein Modellvorschlag im Raum gestanden, wir haben uns auf überhaupt nichts geeinigt – ganz im Gegenteil! (Abg. Maurer: Wir haben eine Einigung!)

Der Teufel steckt da im Detail, Frau Maurer, Sie wissen das ganz genau, ich habe das auch in der Verhandlungssituation explizit wiederholt. Im Übrigen geht es da um eine Bund-Länder-Geschichte. (Abg. Maurer: Das ist Handschlagqualität!)

Das ist eine Bund-Länder-Situation, wo bei jedem Bereich, auf den wir uns einigen würden, ein Bezug zu den neun Bundesländern hergestellt werden muss, weil sie alle betroffen sind. In der Schulverwaltung kümmert sich nämlich dann im Sinne eines neuen Modells, sollte es kommen, eine gemeinsame Behörde um Bund- und Länder­angelegenheiten. Bei jeder dieser Fragen sind immer auch die Länder miteinzu­beziehen. Es gibt eine Reihe von Punkten, die für uns vollkommen unbekannte Gefäße sind, von denen wir noch gar nicht wissen, was drinnen ist.


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Das Bundes-Schulaufsichtsgesetz zum Beispiel würde nach der bestehenden Rechts­lage, wenn dieses neue Modell der Autonomie und der Behörde käme, mit 31. De­zember 2018 außer Kraft treten. Niemand hier im Hohen Haus – auch wir nicht, obwohl wir zwei Jahre verhandelt haben – weiß in irgendeiner Weise, wie die Schulaufsicht Neu im Detail funktionieren soll! Wir verlassen uns darauf, dass wir das gemeinsam im Nachgang debattieren.

Die Verordnung zum Bildungscontrolling liegt nicht vor: Die kennen wir nicht und die kennt auch sonst niemand anderer. Auch die Verordnung zur Ressourcensteuerung liegt nicht vor, die kennt auch sonst niemand und diese ist zu erarbeiten.

Auch die detaillierte Ausgestaltung, wie denn nun die Bildungsdirektion hinsichtlich der Aufgaben intern funktionieren soll, kennen wir nicht – diese liegt nicht vor und ist erst auszuarbeiten. Wenn man schon sagt, man beziehe sich bei der Studienplatzfinanzie­rung auf eine fehlende Verordnung – die natürlich ohne Probleme nachher im Detail ausformuliert werden kann! –, dann würde man, wenn man das auf eine Waagschale legte, sehen: Das eine ist ein kleines Federchen da oben, und das andere ein riesiges Gewicht da unten!

Wir verlassen uns ... (Abg. Maurer: Seit zwei Jahren verhandeln wir!) – Ja genau, Frau Abgeordnete Maurer, wir verhandeln seit zwei Jahren gemeinsam mit den Ländern äußerst detailliert dieses Paket, weil wir keine Operation am offenen Herzen wollen. Wir wollen nichts machen, mit dem wir über die betroffenen Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Mitarbeiter in der Schulverwaltung drüberfahren wollen.

Das, Herr Abgeordneter Mayer, sei auch in Richtung Vorarlberg gesagt: Wir wollen halt genau nicht einen Versuch, wie Sie es genannt haben. Wir wollen halt genau nicht, dass bei einem Versuch drübergefahren wird – ein Modell ist ein Versuch! Man könnte ja schon jetzt nach den bestehenden Regelungen jeden Versuch machen. Für uns als Volkspartei (Abg. Schieder: Neue Volkspartei!) ist wichtig – und das haben wir auch in der Verhandlung immer wieder gesagt –, nicht über die Betroffenen drüberzufahren, sondern eine gemeinschaftliche Lösung zu erzielen, sonst können sie das im Schulsystem auch nicht mittragen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mayer: Was soll diese Ausrede?)

Also noch einmal (Zwischenruf des Abg. Mayer): Wenn Sie das machen wollen ... (Abg. Mayer: Sie fahren über die Länder drüber!) – Herr Abgeordneter Mayer, Sie kennen den wissenschaftlichen Bericht, Herr Walser hat ihn auch in der Verhandlung wieder vorgelegt. Da sind Umfragen mit großen Mehrheiten drinnen, das glauben wir ja alles – aber wenn diese Mehrheiten so sind, warum setzen Sie das dann nicht nach der bestehenden Reglementierung mit Mitsprache durch? Warum wollen Sie das über die Köpfe der Betroffenen hinweg beschließen? (Abg. Heinisch-Hosek: Weil wir das Lehrerdienstrecht brauchen!)

Warum wollen Sie das über die Betroffenen hinweg beschließen? Wir können das nur gemeinschaftlich machen, wir haben immer gesagt, wir verhandeln gerne darüber. Jetzt kommen wir zum Thema, dass wir irgendein Junktim aufgestellt hätten ... (Abg. Heinisch-Hosek: Wider besseres Wissen!) – Nein, wider besseres Wissen ist heute Vormittag gesagt worden, wir würden etwas junktimieren!

In der APA lese ich heute – ich weiß nicht, wer das dort veröffentlicht hat –, ich würde nicht mit Frau Bundesministerin Hammerschmid reden. – Das stimmt ja überhaupt nicht! Ich habe vor zwei Stunden gesagt, ich melde mich bei ihr, wenn ich auf der Regierungsbank fertig bin; ich kann aber schwer gleichzeitig auf der Regierungsbank


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sitzen und mit der Frau Bundesministerin sprechen. Ich werde das unmittelbar danach machen, also ich sehe das überhaupt ganz unaufgeregt, ich werde mich nachher sofort mit ihr zusammensetzen. (Zwischenruf des Abg. Mayer.) – Das steht so in der APA-Meldung, das ist so behauptet worden. Ich versuche nur, diese Behauptung klarzu­stellen.

Ich werde unmittelbar im Anschluss mit der Frau Bundesministerin sprechen, bin aber gleichzeitig darüber informiert worden, dass die SPÖ anscheinend die Studienplatz­finanzierung mit der Bildungsreform junktimiert. Vor ungefähr einer Stunde ist von der SPÖ nämlich gesagt worden: Wir reden mit der ÖVP erst wieder weiter über die Studienplatzfinanzierung, wenn wir mit der Bildung fertig sind. – Das ist ein eigenartiger Teufelskreis, der da auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler, der Studierenden und der Lehrer ausgetragen wird. Ich finde, das muss man ablehnen.

Wir sind jetzt über zwei Jahre so viele Kilometer gemeinsam gegangen, wir sind ganz kurz vor dem Ziel. Mein Appell an alle ist, die Emotionen wieder herunterzufahren und gemeinsam noch die letzten Meter zum Ziel zu gehen und über die Ziellinie zu schreiten. Das betrifft natürlich den Bildungsbereich, aber auch die Studienplatzfinan-zierung und die Zugangsbeschränkungen. Auch da ist es ein Leichtes, das abzu­schließen, was der Herr Bundeskanzler selbst im Plan A festgehalten hat, was wir mit ihm gemeinsam beschließen wollen. Er muss nur sagen, er will das – wir stehen dafür zur Verfügung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.44


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


12.45.12

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Mahrer! Zum Studienförderungsgesetz: Mit dem Antrag 2171/A soll das Studienförderungsgesetz an gestiegene Lebenshaltungskosten angepasst werden. Berücksichtigt man, dass eine Anpassung letztmalig 2008 erfolgte, erscheint nunmehr eine Anpassung um circa 18 Prozent als gerechtfertigt, da sowohl Einkom-men aus unselbständiger Tätigkeit als auch die Kosten des täglichen Bedarfs Steige­run­gen in ähnlicher Größenordnung aufwiesen.

Dem Grunde nach ist nach der Herkunft der Studenten zu unterscheiden, wobei Leistungen ausschließlich für Österreicher, allenfalls für EU-Bürger zu erfolgen haben. Mit Änderung des § 4 Abs. 1a Z 1 soll das Wort „Kinder“ durch „Familienangehörige“ ersetzt werden. Dieser Änderung ist aufgrund des weitläufigen Begriffs der Familien­angehörigkeit eine Absage zu erteilen, mit diesem Begriff der Vertragsparteien wäre der Anspruch auf Studienförderung nahezu grenzenlos.

Zu berücksichtigen ist weiters, dass ausländische Studierende nach deren Studienab­schluss meist das Land verlassen, sodass sowohl Studienförderungen als auch die Kosten des Studiums durch den Steuerzahler getragen werden. Im Vorfeld dieser Gesetzesänderung erscheint es angebracht, Studenten ausländischer Herkunft mit einer Arbeitsverpflichtung in Österreich von einigen Jahren zu belegen beziehungs­weise Beihilfen in Form teilweise oder gänzlich rückzahlbarer Kredite zu gestalten. – Danke.

12.47


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 



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12.47.17

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minis­ter Mahrer! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Studienförderungs­gesetz 1992 soll geändert werden, betroffen sind circa 50 000 Studierende. Frau Kollegin Hakel, du hast gesagt, die Finanzierung wäre nicht so wichtig – ich glaube, die Finanzierung ist selbstverständlich wichtig, aber die Studierenden wird diese weniger interessieren, da hast du schon recht. Generell ist eine Finanzierung aber ein wichtiger Punkt, Frau Kollegin! (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Die Studienbeihilfe soll um 18 Prozent erhöht werden, die Höchststudienbeihilfe für Studierende soll damit 6 000 € jährlich oder 500 € monatlich betragen, Frau Kollegin. Für Studierende, die besondere soziale Voraussetzungen erfüllen, soll die Studien­förderung auf monatlich 715 € beziehungsweise 8 580 € jährlich angehoben werden.

Die Höchststudienbeihilfe gilt zum Beispiel für Vollwaisen, Verheiratete und so weiter, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Der Kreis der Bezieherinnen und Bezieher wird erwei­tert, die Novellierung dieses Gesetzes wirkt sich auf die soziale Lage vieler Studieren­den positiv aus, das stimmt. Es gibt jedoch noch viele Dinge, die es zu klären gilt, wie zum Beispiel die Zuverdienstgrenze, wie wir heute schon gehört haben. Das wäre eine ganz wichtige Maßnahme für die Studierenden aus den Bundesländern – Kollege Mayer von der SPÖ hat das schon angesprochen –, was die Zuverdienstgrenze betrifft. Das wurde bei dieser Novellierung leider nicht berücksichtigt. – Danke schön. (Beifall des Abg. Gerhard Schmid.)

12.49


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


12.49.13

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Lassen Sie mich noch einmal ganz kurz zum Thema Bildungsreform und zum jetzigen Stand der Dinge Stellung beziehen!

Herr Minister Mahrer, wir haben uns geeinigt! (Bundesminister Mahrer schüttelt verneinend den Kopf.) Letzten Donnerstag zu Mittag war uns allen klar, dass ein Vorschlag, der von Ihrer Seite gekommen ist, die Zustimmung der Grünen gefunden hat, die Zustimmung der SPÖ gefunden hat, und ich gehe davon aus, dass die anwesende Abgeordnete Jank auch die Zustimmung der ÖVP gegeben hat. Diese Einigung steht, und die Abmachung war glasklar: Wir bekommen noch am selben Nachmittag einen ausformulierten Gesetzestext, mit dem diese Einigung zu Papier gebracht wird.

Jetzt möchte ich die darauf folgenden Stunden nicht im Detail schildern, klar ist jedoch, dieser Gesetzestext ich nicht gekommen. Herr Minister Mahrer, dieser Text ist nicht deshalb nicht gekommen, weil so viele Fragen offen waren, dieser Text ist auch nicht deshalb nicht gekommen, weil noch eine Bund-Länder-Einigung gemacht werden musste – all diese Dinge sind entweder in der Folge von jenen Bundesländern zu machen, die beispielsweise Modellregionen einrichten wollen, oder sie sind, das ist üblich, im Anschluss an eine Beschlussfassung eines Gesetzes im Verordnungsweg zu regeln. Das gibt es immer wieder, es gibt jedes Jahr neue Verordnungen auf Grund­lage bestehender Gesetze – aber das, was im Gesetz zu stehen hat, war uns allen drei am Tisch befindlichen Parteien klar, und da hat es eine Einigung gegeben. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Steinhauser: So ist es!)

Ich bin nun sehr froh, dass Sie hier heute klargestellt haben, dass es seitens der ÖVP, seitens Ihres Ministeriums keine Junktimierung mit irgendeiner anderen Frage gibt, das


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freut uns. Da hat es in den letzten Stunden und Tagen Missverständnisse gegeben, das haben Sie heute per APA klargestellt, das haben Sie soeben hier im Hohen Haus klargestellt. Das ist eine sehr, sehr gute Basis, um weiterzumachen.

Herr Minister, wir fordern Sie auf: Setzen Sie sich mit Frau Ministerin Hammerschmid zusammen, formulieren Sie dieses Gesetz wie versprochen aus, legen Sie uns dieses Gesetz vor! Die Grünen werden als konstruktive Kraft mit dabei sein. (Zwischenruf des Abg. Höbart.)

Wir haben nie Totalopposition betrieben, und eine Modellregion ist bitte keine Ope­ration am offenen Herzen. Das ist in Vorarlberg solide vorbereitet, da gibt es zwei dicke Bände zur Vorbereitung. Wenn Sie von einer Operation am offenen Herzen sprechen, dann fahren Sie bitte nach Südtirol, wo es eine gemeinsame Schule gibt: Da wird nicht experimentiert, da wird nicht auf dem Rücken von Kindern irgendein Experiment, irgendein Versuch gestartet – nein! Es ist dies ein Modell, das allen Kindern in unserer Gesellschaft eine Chance gibt und nicht nur einigen wenigen, und darum geht es uns.

Wir brauchen ein solches Schulsystem und wir sind gerne bereit, dieses Modell auf ganz Österreich auszuweiten. Das ist aufgrund der Vorbereitungen möglich; das scheitert jedoch derzeit – da haben Sie recht – am Widerstand einiger Länder. Nehmen wir jedoch jene Länder, die Vorreiter sind, und in denen alle Parteien dafür sind, dass wir diesen Versuch starten, als Vorbild! Machen wir das gemeinsam! Wir alle im Vor­wahlkampf würden davon profitieren, alle würden sehen, da geht es den Beteiligten darum, etwas weiterzubringen, und wir hätten dann die Zeit bis zum 15. Oktober wirklich sinnvoll genützt.

Mein Appell an Sie: Bleiben wir konstruktiv! – Wir sind bereit dafür. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Gamon.)

12.53


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Jank. – Bitte.

 


12.53.55

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Lieber Harald Walser, das Positive zu Beginn: Ich meine, es waren gute Gespräche, die zwischen den Regierungsparteien und der Opposition geführt wurden. Oft einmal geschieht es aber – und das scheint da auch der Fall zu sein –, dass man sich gut austauscht, es dann aber erst zu den Details kommt, wenn man etwas in einen Gesetzestext gießen muss. Zumindest ist das meine Wahrneh­mung. Ich war zwar nicht bei jedem Termin dabei, aber ich kann aus meiner Wahrnehmung nicht bestätigen, dass wir eine Einigung erzielt hätten und das Ganze nur mehr ein Formalakt wäre. (Abg. Steinhauser: Politische Einigung hat es gegeben!)

Wie gesagt, das ist meine Wahrnehmung, und das musst du mir zugestehen. (Abg. Walser: ... drei Stunden!) Aus meiner Wahrnehmung waren wir nicht an jenem Punkt, an dem wir gesagt haben: Danke, alles erledigt, wunderbar, wir können nach Hause gehen und brauchen uns nicht mehr zusammenzusetzen. (Abg. Walser: Haben wir nicht gesagt, wir treffen uns am Abend mit dem Gesetzestext?! – Zwischenruf des Abg. Schieder.)

Das ist die Situation, und dabei würde ich es auch gerne belassen, denn ich bin schon der Meinung, dass wir eine hohe Verantwortung haben: nämlich die Verantwortung, dieses begonnene Projekt auch umzusetzen. (Abg. Moser: ... selektive Wahrneh­mung!)


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Uns liegt sehr viel daran, das auch zu tun. Heute war auch von einer Junktimierung die Rede: Im Moment ist es allerdings so, dass der ÖVP ein Junktim gestellt wurde, nämlich von der SPÖ: Im Bereich der Studienplatzfinanzierung wird nicht weitergere­det, wenn nicht bei der Bildungsreform der Sack zugemacht wird.

Ich bin ja immer sehr pragmatisch und versuche, die Dinge so zu halten und so miteinander zu reden, dass man weiterverhandeln kann. Jetzt kann man sagen, das Match mag aktuell eins zu eins stehen, aber wir, und damit meine ich beide Regie­rungsfraktionen, sind gut beraten, weiterzuverhandeln – jedoch mit der wechselseitigen Berücksichtigung der Bewegungsmöglichkeiten der einzelnen Fraktionen. (Abg. Schieder: Also doch junktimieren!)

Ich meine, das tun wir, und da gilt es, weiter zu verhandeln. Man ist halt noch nicht fertig, und daher ist das unsere Aufgabe. Ich sehe meine Pflicht auch darin, zu sagen: Gespräche müssen weitergeführt werden; ein Ende der Gespräche gibt es für mich nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

12.56


Präsident Karlheinz Kopf: Ein zweites Mal zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeord­nete Mag. Kuntzl. – Bitte.

 


12.56.44

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen von der ÖVP! Ich danke allen, die sich zur Bildungsreform zu Wort gemeldet haben, allen voran Ihnen, Herr Bundesminister Mahrer, dafür, dass Sie in deutlichen Worten dargestellt haben, wie komplex eine derartige Reform ist. So komplex, dass Sie sogar nach zwei Jahren Verhandlung noch meinen, man brauche weitere Wochen der Verhandlung, um Dinge zu klären, weil der Teufel im Detail liege. (Zwischenruf des Abg. Kogler.)

Genauso wissen Sie, dass das auch bei anderen Materien der Fall ist, die auch komplex sind, wie beispielsweise die Studienplatzfinanzierung. Ich danke daher sehr für das offenbar damit zum Ausdruck gebrachte Verständnis, dass wir das nicht in wenigen Tagen irgendwie husch-pfusch durchs Parlament bringen wollen, sondern diese Materie genauso seriös behandeln – ich sage gar nicht, zwei Jahre, aber einige Wochen. – Das ist der erste Punkt. (Zwischenruf des Abg. Höbart.)

Der zweite Punkt ist: Ich finde es keinen besonders guten Stil, um das einmal so zu sagen, wenn man hinter den Kulissen etwas ganz anderes sagt als in der Öffent­lichkeit. Wenn Sie, Herr Bundesminister Mahrer, in der Öffentlichkeit sagen, es gebe kein Junktim, dann hoffe ich, dass das hinter den Kulissen genauso gilt! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Korun.)

Der Schritt, den wir heute gesetzt haben, Frau Kollegin Jank, war jener, zu sagen: Wir lassen uns nicht erpressen. Wir wollen reden, wir wollen seriös verhandeln, wir wollen weiterkommen – aber wir lassen uns nicht sagen: Ihr müsst irgendetwas machen, damit wir eine zwei Jahre lang ausverhandelte, mit Zweidrittelmehrheit abgesicherte wichtige Bildungsreform umsetzen, die wir dringend in den Schulen brauchen. Erpressen lassen wir uns nicht. Das Junktim ist von Ihnen ausgegangen! (Beifall bei der SPÖ.)

Weiterreden also gerne, aber in seriöser Form. (Abg. Fekter: Das ist kein Junktim von eurer Seite?!) – Es ist kein Junktim, es ist die Gegenwehr gegen Ihren Erpressungs­versuch. Das ist schlechter politischer Stil. Sagen Sie in der Öffentlichkeit dasselbe wie hinter den Kulissen! (Beifall bei der SPÖ.)

12.59



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 112

Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer Stellungnahme ein zweites Mal zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Mahrer. – Bitte.

 


12.59.20

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Es gibt noch eine kurze sachliche Stellung­nahme von mir, damit ich nicht missverstanden werde, Frau Abgeordnete Kuntzl. Ich habe nicht gesagt, dass ich Ihnen zustimme, dass die Materie der Studienplatz­finanzierung einer besonders langen Debatte bedarf, sondern genau das Gegenteil!

Es ist ein neunseitiger Gesetzestext, der im Kerninhalt des Rechenmodells allen Univer­sitäten bekannt ist, denen er als Gesetzestext vorliegt. Es wird mit der Spiegelministerin darüber verhandelt, das ist die Frau Bundesministerin für Bildung. Mit ihren Mitarbeitern wird seit März im Detail verhandelt. Sie kennt den Text, hat mit mir Mitte letzter Woche technische Abstimmungsgespräche geführt, und zwar nicht auf Kabinettsebene, sondern mit mir persönlich – das ist Faktum, das kann man nicht negieren –, sodass man diesen Gesetzestext, wenn man möchte, bei sehr gutem Winde noch bis Ende Juni zur Beschlussfassung bringen kann.

Alle Universitäten kennen den Gesetzestext. Das sind die Fakten. Über die kann man natürlich gerne verhandeln, über das Modell, gar keine Frage, aber der Punkt ist: Es liegt vor. Man kann, wenn man will, den Universitäten diese Möglichkeiten geben, oder man kann sich hinstellen und sagen: Ich will es aus Prinzip nicht!, aber dann muss man den Mut haben und das sagen. Das ist kein Problem. Das Modell liegt jedenfalls vor. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweiter Punkt, den ich auch noch einmal ganz sachlich beleuchten möchte: Es geht – noch einmal – um eine Bund-Länder-Einigung, Herr Abgeordneter Walser. Es ist nicht so, dass die Länder nicht davon betroffen wären, denn selbst in Fragen der Modell­region oder anderen Fragen sind natürlich bei einer gemeinsamen Schule – da geht es um den Pflichtschulbereich und den Bundesschulbereich – die Länder davon betroffen, alle neun Bundesländer.

Wir haben bislang deswegen so lange gebraucht, weil wir das natürlich mit allen Ländern abgestimmt haben, und zwar sehr konstruktiv. Noch einmal ein Lob an alle Bundesländer auf der Verwaltungsebene, an die Mitglieder der Landesschulräte und an den Verfassungsdienst! Es ist das eine extrem komplexe Materie. Ich möchte mich hier noch einmal bei allen fraktionsübergreifend, egal aus welchem Bundesland, bedanken, weil das bislang sehr konstruktiv war. Daher macht es auch keinen Sinn, auf den letzten Metern eine Husch-Pfusch-Aktion zu machen. Es macht keinen Sinn! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kuntzl: Genau!)

Der dritte Punkt, den ich hier auch ansprechen möchte, weil ich die Kolleginnen und Kollegen der Freiheitlichen Partei sehe: Wir haben mit beiden Parteien gesprochen und wir hätten auch gerne im Detail weiter mit der Freiheitlichen Partei gesprochen, weil bestimmte Punkte, die die Freiheitliche Partei genannt hat, sehr konstruktive Punkte waren in dieser Debatte. Man nehme nur den Punkt Deutsch vor Schuleintritt, der sogar im Regierungsübereinkommen 2013 bis 2018 ausgemacht ist: Auf Seite 28, im Kapitel Integration, steht eindeutig, dass wir da mehr tun sollten. Das bräuchten wir nur umzusetzen. Das hat die Freiheitliche Partei gefordert, wir hätten damit kein Problem gehabt, und wir hätten darüber natürlich – respektvoll, wie es in einer Demokratie gehört, weil wir zwei Parteien haben, die für eine Zweidrittelmehrheit Partnerinnen und Partner sein könnten – gerne weiter gesprochen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 113

Das darf man auch nicht immer ausblenden: In einer Demokratie muss man mit allen reden. Es ist das Gebot der Stunde, auf den letzten Metern, die man bewältigen möchte, mit allen zu sprechen. Das sei hier auch noch einmal gesagt. Ich möchte mich wertschätzend bei der Freiheitlichen Partei für die bislang geführten Gespräche bedanken, denn das ist bisher in der Debatte untergegangen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

13.02

13.02.40 *****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete Kuntzl! Sie wissen, dass der Vorwurf einer strafbaren Handlung – und Erpressung ist ein solcher, auch der Versuch der Erpressung – mit der Würde dieses Hauses nicht vereinbar ist und einen Ordnungsruf nach sich zieht. Diesen muss ich Ihnen leider für Ihre Äußerung erteilen. (Abg. Moser: Das ist ja ein Schicksalsschlag! – Abg. Krainer: Also eine politische Erpressung ist keine strafbare Handlung!)

*****

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mölzer zu Wort. – Bitte.

 


13.02.47

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister, diese Rosen, die Sie uns gestreut haben, nehme ich gerne zur Kenntnis! Es ist auch in der Tat richtig, dass wir nicht nur mit Ihnen, der ÖVP, sondern auch gemeinsam mit der SPÖ die letzten zwei Monate durchaus sehr konstruktive Verhandlungen hatten und sehr weit gekommen sind.

Es gibt aber noch zwei, drei Kernforderungen oder harte Forderungen von uns, die sozusagen noch auszuräumen gewesen wären. Das eine ist, Sie haben es schon erwähnt, die Frage der Deutschpflicht für den Regelunterricht, wobei ich Sie, die ÖVP, heute sehr herzlich einlade, unserem Fristsetzungsantrag zuzustimmen, damit wir das heuer noch beschließen können, unabhängig davon, was mit der Bildungsreform passiert. (Beifall bei der FPÖ.)

Das andere ist, und da hakt es natürlich noch stärker mit der SPÖ, unser klares Nein zur Modellregion Gesamtschule. Ich habe das heute Vormittag in der Aktuellen Stunde bereits gesagt: Wir Freiheitliche sind eben dagegen, irgendwelche Feldversuche an den Schülerinnen und Schülern in Österreich durchzuführen. Deswegen ist das ein Punkt, den wir ablehnen, während – und das ist der wesentliche Punkt, da muss ich mich quasi in diesen Kindergarten einmengen, den es offensichtlich zwischen den Regierungsparteien gibt – Sie sich in der Noch-Regierung SPÖ-ÖVP nicht einig werden, in welche Richtung Sie gehen wollen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Ich habe es heute Vormittag bereits gesagt: Ich habe Verständnis für die Grünen, die letzte Woche am Donnerstag offensichtlich einen Handschlag von SPÖ und ÖVP gehabt haben, und hier dann plötzlich auf die lange Bank geschoben werden; wenngleich ich auch bei Ihnen bin, Herr Minister. Wir haben jetzt natürlich keine weiß Gott wie große Eile, sondern hätten eigentlich noch zwei, drei Monate Zeit, das noch da oder dort im Detail nachzuverhandeln.

Ich bitte die Noch-Regierungspartner SPÖ und ÖVP darum, endlich auf einen grünen Zweig zu kommen, um zu wissen, ob Sie es mit den Grünen machen wollen, sprich Gesamtschulmodellregion, oder ob Sie mit uns Freiheitlichen da zu einem Abschluss


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 114

kommen wollen. Wir stehen für Verhandlungen zur Verfügung. Unsere Bedingungen sind bekannt: Deutschpflicht, Nein zur Gesamtschulmodellregion, volle Transparenz in den Bildungsdirektionen.

Abschließend noch ein kleiner Tipp an die ÖVP: Sie brauchen ja nicht irgendwelche Junktimierungen zu machen. Seien Sie ehrlich, Sie wollen ja in Wirklichkeit die Gesamtschulmodellregion auch nicht, bis auf die Vorarlberger ÖVP. Seien Sie da ehrlich und stehen Sie zu dem, was Sie unter vorgehaltener Hand immer sagen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


13.05.03

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Kollege Mölzer, ich muss Sie enttäuschen: So glasklar ist die Haltung der Freiheitlichen Partei nicht. Ich darf Sie daran erinnern, dass trotz eines von Wien aus gesteuerten Obmannwechsels in der Freiheitlichen Partei Vorarlberg und trotz einer klaren Aussage des neuen Landesparteiobmannes Herrn Dr. Bösch, der Bildungssprecher der Frei­heitlichen Partei im Vorarlberger Landtag im Nachhinein gesagt hat: Wir stehen zu dieser Einigung Modellregion Gemeinsame Schule. – Freiheitliche Partei, vielen Dank dafür. Es gibt konstruktive Kräfte, mit denen man auch zusammenarbeiten kann.

Herr Minister, ich möchte aber auch zu Ihren Ausführungen noch einmal Stellung nehmen. Sie haben gesagt, es geht hier um eine Bund-Länder-Einigung. – Nein, es geht um ein Bundesgesetz, nämlich um ein Bundesgesetz, das zur Folge hat, dass Länder mit dem Bund Vereinbarungen schließen können, Artikel-15a-Vereinbarungen.

Es geht jetzt darum, und das sollte bitte allen klar sein, dass niemandem etwas aufgezwungen wird. Kein Bundesland ist gezwungen, irgendetwas zu machen in Rich­tung gemeinsame Schule, das es nicht möchte. Es geht aber auf der anderen Seite darum, dass Bundesländer, die das machen, das auch machen können. Das, was wir wollen und worauf wir uns am Donnerstag zu Mittag geeinigt haben, ist ein Ermög­lichungsgesetz. Alles andere sind Verhinderungstaktiken.

Wenn wir dieses Gesetz beschließen, wenn wir diesen Text bekommen, wenn wir uns am 28. beziehungsweise 29. Juni darauf einigen, dass wir das hier im Hohen Haus beschließen, dann können die Vorarlberger, die seit zwei Jahren eine wissen­schaftliche Ausarbeitung dieses Projektes vorliegen haben, endlich sinnvolle weitere Schritte setzen. Jetzt ist das nicht möglich. Wir brauchen dieses Gesetz, und ich bitte Sie, konstruktiv mitzuarbeiten. (Beifall bei den Grünen.)

13.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


13.07.21

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Harald Walser hat richtig ausgeführt, dass da eine Partei zwei Gesichter hat, nämlich im Bundesland Vorarlberg ein anderes als hier. Aber es gibt ja eine zweite Partei, die zwei Gesichter hat, nämlich die ÖVP, die sich in Vorarlberg als die große Reformpartei aufspielt und dort jedenfalls so tut, als ob sie die Modellregion gerne hätte. Dabei höre ich hier von den zwei Vorarlberger ÖVP-Nationalratsabgeordneten, die ja wahrscheinlich die heimische Linie mittragen müssten, gar nichts dazu.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 115

Was man auch nicht sieht, ist die angeblich neue ÖVP, die jetzt alles ganz anders und modern macht. Es ist die ganz, ganz alte ÖVP, die wir seit vielen Jahren kennen. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen.)

Wenn die neue ÖVP so modern und so offen wäre, wie das der Herr Minister und wie das der nie anwesende und sich nie äußernde Parteichef gerne signalisieren, dann müsste sie eine Modellregion ermöglichen! Es geht ja nur einmal darum, auszu­probieren, ob es geht und wie es wirkt. Das ist aber alles Konjunktiv, das schaffen Sie nicht. (Beifall bei den NEOS.)

13.08

13.08.49

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte, an der ausschließlich Pro-Redner teilgenommen haben, ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1655 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Lintl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zuverdienstgrenze Studienbeihilfe.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Lintl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nachweis der Berufstätigkeit hinsichtlich Erlass des Studienbeitrags.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Antrag sind, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Auch das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

13.10.134. Punkt

Bericht des Tourismusausschusses über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2016 (III-390/1652 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hauser. – Bitte.

 


13.10.44

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Hohes Haus! Wer auch immer jetzt die Debatte verfolgt hat, hat gesehen, dass diese Regierung wirklich nichts mehr weiterbringt. (Zwischenruf der Abg. Kuntzl.) Es herrschen völliger Stillstand und gegenseitige Blockade.

Es ist ja wirklich erstaunlich – und damit zum Positiven –, dass die Tourismuswirtschaft grundsätzlich positive Zahlen zu vermerken hat. Bei diesem Chaos, das in der Regie-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 116

rung herrscht, und bei diesem massiven Belastungspaket, das man der Tourismus­wirtschaft in den letzten Jahren umgehängt hat, ist das umso erstaunlicher. Deswegen möchte ich namens meiner Fraktion allen Unternehmen und allen Mitarbeitern in der Tourismusbranche recht herzlich zum grandiosen Erfolg gratulieren. Der Tourismus ist eine Bastion, die Tourismuswirtschaft ist ein Rückgrat für Österreich, für den ländlichen Raum, für uns alle, und dafür gebührt allen Unternehmerinnen und Unternehmern und allen Mitarbeitern ein ganz großes Kompliment. (Beifall bei der FPÖ.)

Immerhin hängt jeder fünfte Arbeitsplatz direkt oder indirekt vom Tourismus ab, und seien wir ehrlich: Ohne Tourismus könnte der ländliche Raum wirklich nicht existieren. Deswegen stehen wir als Partei voll und ganz hinter der Tourismuswirtschaft.

Positiv möchte ich auch vermerken, dass ich mit dem Umgangston und mit der Abwick­lung im Tourismusausschuss grundsätzlich zufrieden bin, wie auch mit Ihnen, Herr Minister, Sie haben einen sehr positiven Umgangston; allerdings können wir alle mit dem Resultat im Tourismusausschuss überhaupt nicht zufrieden sein. Das, was sich da in dieser Legislaturperiode an Mehrbelastungen abgespielt hat, kann auch durch einen Tourismusbericht, geschätzter Kollege Obernosterer, nicht geschönt werden.

Wir haben gestern den aktuellen Jahresbericht 2016 der Österreich Werbung erhalten. Frau Dr. Stolba ist sicherlich eine sehr vorsichtige Formuliererin, was ich durchaus verstehe, aber ich darf aus diesem Tourismusbericht nur einen Satz zitieren, nämlich zu ihrer Einschätzung der Rahmenbedingungen der Tourismuswirtschaft – ich zitiere –:

„Auch wenn Tourismus weltweit eine der Wachstumsbranchen ist – das Umfeld wird immer herausfordernder: Die internationale Konkurrenz wächst und die Rahmenbedin­gungen für die betriebliche Ebene wurden in den letzten Jahren nicht einfacher.“ – Das schreibt Frau Dr. Stolba, und da muss man ihr wirklich recht geben.

Wenn ich jetzt höre, dass Herr Außenminister Kurz, der neue ÖVP-Parteiobmann, beabsichtigt, in den nächsten Jahren eine Entlastungsoffensive im Ausmaß von 14 Mil­liar­den € vorzunehmen, dann frage ich mich: Wieso jetzt? Wieso muss man vorher die Tourismuswirtschaft massiv belasten? – Es herrscht in der Regierung ein Einstim­migkeitsprinzip. Auch das längst dienende Mitglied der ÖVP in der Regierung, nämlich Minister Kurz, hat dem Belastungspaket in der Vergangenheit voll und ganz zuge­stimmt.

Weiters eine Frage in Richtung SPÖ: Habt ihr die Mehrwertsteuererhöhung von 10 Prozent auf 13 Prozent allein beschlossen? Wie war denn das? Hat es da nicht noch einen Partner gebraucht, der hier auf der rechten Seite sitzt, nämlich die ÖVP, der das mitbeschlossen hat? Immerhin hat diese Mehrwertsteuerbelastung von 10 Pro­zent auf 13 Prozent auf Bundesseite zu Mehreinnahmen von jährlich 250 Millionen € geführt, wobei diese 250 Millionen € überwiegend nicht die Gäste bezahlen, sondern die Betriebe selbst, weil sie diese Erhöhung natürlich nicht eins zu eins auf die Gäste überwälzen können.

Also das scheint mir in etwa so zu sein wie ein Feuerwehrmann – und ich schätze die Feuerwehr –, der sagt: Ich muss zuerst einmal ein Haus anzünden, damit es lichterloh brennt, um dann zu beweisen, wie gut ich löschen kann. (Abg. Weninger: Strafbare Handlung!) Muss man vorher die Tourismuswirtschaft massiv belasten durch eine Umsatzsteuererhöhung von 10 Prozent auf 13 Prozent, durch eine Verlängerung der Abschreibungsdauer auf unglaubliche 40 Jahre – das ist ja grenzwertig, jenseits von Gut und Böse – und durch eine permanent steigende Bürokratisierung? Bei der Gewerbeordnung geht überhaupt nichts weiter. Zu erwähnen sind auch die Allergen­verordnung, das Rauchverbot, das ab 1. Jänner 2018 kommen wird, et cetera. Es ist wirklich erstaunlich!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 117

Deswegen ist unser Kompliment in Richtung Tourismuswirtschaft und der dortigen Mitarbeiter umso größer, nämlich dafür, dass sie es trotzdem geschafft haben, so hervorragend und gut zu bilanzieren, und dafür, dass wir es trotzdem geschafft haben, Tourismusweltmeister zu bleiben, und auch diesen Winter wieder ein neues Rekord­hoch erzielt haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf für meine Partei einen Entschließungsantrag einbringen, um Ihnen heute hier die Chance zu geben, zu beweisen, wie ernst Sie es wirklich mit einer Steuerentlas­tung und mit einer Senkung der Gebühren und Beiträge meinen. Das ist etwas, das wir seit Jahrzehnten einfordern. Auch wir wollen eine maximale Steuerbelastungsquote von 40 Prozent; jawohl, das ist vernünftig, das ist richtig. Beweisen Sie es heute hier, indem Sie unserer Initiative zustimmen!

Ich darf daher folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rücknah­me der Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Beherbergung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, mit der die Rücknahme der Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Beherber­gung sichergestellt wird.“

*****

Ich bitte um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.16


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser und weiterer Abgeordneter betreffend Rück­nahme der Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Beherbergung

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 4: Bericht des Tourismus­aus­schusses über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2016 (III-390/1652 d.B.) in der 183. Sitzung des Nationalrates

„Es gilt das gebrochene Wort!“ so das Motto der österreichischen Bundesregierung in Zusammenhang mit den der Tourismuswirtschaft auferlegten Belastungen im Zuge der Steuerreform.

„Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mehrwertsteuer in der Beherbergung verändert wird.“ Österreich sei schließlich ein Hochtourismusland und stehe im Wettbewerb zu den Nachbarländern Deutschland und Schweiz, die geringere Mehrwertsteuersätze haben. Das sollte man beachten,“ so Finanzminister Schelling im Ö1 Morgenjournal am 13.12.2014.

So weit, so schlecht!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 118

Trotz dieser „Beteuerungen“, dass es zu keiner Anhebung der Mehrwertsteuer auf Beherbergung kommen werde, legte der Bundesminister für Finanzen Schelling dem Ministerrat am 17. März 2015 einen Ministerratsvortrag vor, in dem unter anderem zum Erstaunen insbesondere der heimischen Tourismuswirtschaft festgeschrieben wurde:

„Umsatzsteuer (250 Mio. €)

Es soll zu einer Anpassung der Umsatzsteuer von 10 % bzw. 12 % auf 13 % in den folgenden Bereichen kommen:

Beherbergung (ab 1.4.2016), lebende Tiere etc, Saatgut etc, Pflanzen etc, kulturelle Dienstleistungen, Futtermittel, Holz, Jugendbetreuung, Luftverkehr, Bäder, Museen etc, Tiergärten etc, Filmvorführung etc, Ab-Hof Wein.“ (…)

Ich stelle den Antrag, die Bundesregierung möge die oben angeführten Maßnahmen beschließen und die nach dem Bundesministeriengesetz 1986 jeweils zuständigen Bundesministerinnen bzw. Bundesminister beauftragen, Gesetzesentwürfe mit den oben angeführten Inhalten, samt Vorblatt und Erläuterungen der Bundesregierung zur Genehmigung und in weiterer Folge dem Nationalrat zur verfassungsmäßigen Be­handlung vorzulegen.

17. März 2015

Der Bundesminister:

Schelling“

Dieser vom wortbrüchigen Finanzminister gestellte Antrag wurde, wie hinlänglich bekannt, mit Stimmeneinhelligkeit im Ministerrat und in der Folge im Nationalrat be­schlossen.

War die Tourismuswirtschaft aufgrund der Zusagen von Schelling, wonach es keine Erhöhungen der Mehrwertsteuer auf Beherbergungen geben werde, zunächst etwas erleichtert, sind die Reaktionen auf den dargelegten Wortbruch – völlig zurecht – sehr heftig ausgefallen, wie nachfolgende Zitate von Betroffenen eindrucksvoll unter Beweis stellen:

„Wir stehen fassungslos da,“ sagt Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV). Man habe sich auf die Aussage von Finanzminister Hans Jörg Schelling verlassen, dass die Mehrwertsteuer in der Beherbergung nicht verändert werde. 

„Unsere Wettbewerbsposition in Europa und auch weltweit wird immer schlechter.“ (Wiener Zeitung, 18.03.2015)

Die diesbezüglichen im Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2013 abgedruckten Zahlen bestätigen dies:

So zeigt sich im internationalen Vergleich, dass Österreich seit Jahren Marktanteile verliert!

2009: 6,39 %

2010: 6,28 %

2011: 5,91 %

2012: 5,85 %

2013: 5,76 %!

Das entspricht einem Rückgang des Marktanteils seit 2009 um rund 10 Prozent.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 119

„Die Bundesregierung stürzt sich auf uns, weil es im Tourismus eine Standortgarantie gibt. Wir können nicht absiedeln! Dass gerade Mitterlehner als Wirtschaftsbündler uns hängen lässt, das enttäuscht uns sehr!“ (Kurier, 18.03.2015)

„Das Vertrauen in die Politik ist in unserer Branche schwer erschüttert“, erklärte Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der WK-Bundessparte Tourismus und Freizeitwirt­schaft. (medianet Nr. 1941/2015, 18.03.2015)

„In Deutschland beträgt die Mehrwertsteuer sieben Prozent, in der Schweiz gar nur drei Prozent, aber in Österreich wird sie erhöht!“ (Kronen Zeitung, 18.03.2015)

„Ich habe Landeshauptmann Platter und ÖVP-Obmann Mitterlehner gesagt, dass die ÖVP so alle Wirte als Wähler verliert,“ so der ehemalige ÖVP-Tourismussprecher Franz Hörl. (Tiroler Tageszeitung, 18.03.2015)

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der vom Bundesminister für Finanzen vor Beschlussfassung gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Beherbergung ins Treffen geführten Gründe, wonach Österreich als Hochtourismusland in einem Umfeld eingebettet ist, in dem Länder wie etwa die Schweiz oder Deutschland einen extrem niedrigen Steuersatz haben, nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die Rücknahme der Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Beherber­gung sichergestellt wird.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Obernosterer gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


13.17.16

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Herr Kollege Hauser, wir haben jetzt den Tourismusbericht 2016 vor uns liegen. Als Unternehmer bin ich es gewohnt, bei einem Bericht oder einer Bilanz zuerst einmal ganz nach unten zu schauen und festzustellen: Ist das jetzt positiv oder negativ? Die Frage des Betriebes ist immer dieselbe: Ist am Ende des Jahres Geld übrig geblieben oder nicht?

So schaue ich mir auch den Tourismusbericht 2016 an. Über die schwierigen Voraus­setzungen wissen wir alle Bescheid, wir können später noch im Detail darauf eingehen, darauf, was verbessert werden müsste – keine Frage, man muss sich immer verbes­sern, gerade der Tourismus, der im internationalen Wettbewerb steht. Was machen die Länder im steuerlichen Bereich, bei den Vorschriften, bei den Auflagen, was machen sie bei der Arbeitszeitliberalisierung? – In all diesen Punkten haben wir sehr wohl Handlungsbedarf, um konkurrenzfähig zu bleiben. Trotzdem ist es dem österreichi­schen Tourismus gelungen, auch im Jahr 2016 ein Erfolgsjahr zu haben. Es ist nicht der Verantwortung der Politik zuzuschreiben, ob es ein Plus oder ein Minus ist. Was auch immer wirtschaftlich gemacht wird, es sind immer die Betriebe dafür verant­wortlich, ob ein Gewinn oder Verlust geschrieben wird. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 120

Die österreichische Tourismuswirtschaft kann sich international sehen lassen. Herr Kollege Hauser, wir waren letzte Woche mit allen Fraktionsführern in Deutschland; da haben wir uns angeschaut, was für die Deutschland-Werbung und für die Österreich-Werbung zur Verfügung steht und wie es mit dem Mehrwertsteuersatz ausschaut. Die kleinen Gasthäuser am Land zahlen Gott sei Dank bei uns noch 10 Prozent Mehrwertsteuer für die Speisen, in Deutschland zahlen sie 20 Prozent Mehrwertsteuer.

Die Mehrwertsteuer für den Beherbergungsbereich ist bei uns von 10 Prozent auf 13 Prozent hinaufgegangen. Das hat nicht meine Zustimmung gehabt, das wissen wir alle, das hat der Branche nicht gutgetan; in Deutschland ist das halbiert worden. Und jetzt gehen einzelne Städte her und heben nebenbei noch eine Tourismusabgabe ein, damit sie das ausgleichen. Wenn wir den Beherbergungsbereich und den Essens­bereich zusammenzählen, wissen wir, dass bei uns gegenüber unserem deutschen Partner der durchschnittliche Mehrwertsteuersatz sogar geringer ist und nicht höher; trotzdem müssen wir etwas tun. Bei der Abschreibung müssen wir etwas tun, das wissen wir.

Ganz wichtig ist: Der Tourismus ist nicht mit der Industrie zu vergleichen, er ist eine Dienstleistungsbranche. Wir müssen liberaler werden. Jeder von euch ist Gast, und keiner von uns geht immer um Punkt 12 Uhr oder um Punkt 7 Uhr am Abend zum Essen. Jeder macht Urlaub, und wenn wir in ein Wirtshaus oder in ein Hotel gehen, möch­ten wir unsere Annehmlichkeiten dann haben, wenn wir eben unsere Freizeit haben. Mit den Mitarbeitern ist das abgeklärt; ich weiß, wovon ich spreche, wir haben selbst einen Tourismusbetrieb und einen Gasthof. Die Mitarbeiter sind darauf einge­stellt, sonst würden sie nicht im Tourismus arbeiten. Da müssen wir liberaler werden. (Abg. Peter Wurm: Das habt doch ihr alles beschlossen!)

Ein Punkt ist, dass wir ein erfolgreiches Jahr gehabt haben. Wir haben ein Plus von über 4 Prozent geschrieben, und das erste Mal die Marke von 140 Millionen Näch­tigungen überschritten. Wir haben um 2,6 Prozent mehr Beschäftigte im Tourismus; wir haben Jahr für Jahr steigende Zahlen bei den Beschäftigten. Wir haben quer durch Österreich ein Umsatzplus im Tourismus. Und gerade für die Betriebe ist es ganz, ganz wichtig, dass sich die Entschuldungsdauer verkürzt hat. Das ist wichtig. Wir wissen, dass wir momentan in einer Niedrigzinsphase sind. Wir müssen die Rahmenbedin­gungen für die Zukunft des Tourismus so gestalten, dass das, sollten die Zinsen wieder einmal höher werden, für diese Betriebe nicht zur großen Belastung wird. Wir wissen, dass wir eine Entbürokratisierung brauchen, die für den Tourismus manchmal sogar wichtiger ist, als da und dort ein bisschen weniger Steuern zu zahlen.

Wir wissen diese Herausforderung anzunehmen (Abg. Schellhorn: Gratuliere! – Abg. Loacker: 30 Jahre habt ihr dazu Zeit gehabt!), und dass die ÖVP für Steuersenkung steht und nicht für Steuererhöhung, das, glaube ich, brauche ich der Freiheitlichen Partei nicht zu sagen. Ich weiß, was die Freiheitliche Partei bei den Tourismussteuern in Kärnten gemacht hat. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Unter einem Finanzreferenten der Freiheitlichen Partei sind die Fremdenverkehrsabgaben in Kärnten um 100 Prozent erhöht und nicht gesenkt worden. Beschäftigt euch einmal ein bisschen mit der Geschichte! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte. (Abg. Steinbichler stellt eine Tafel mit der Abbildung eines aus einer Halle fahrenden Lkws auf das Rednerpult.)

 


13.22.34

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher auf


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 121

der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Herr Kollege Obernosterer, das mit der Steuersenkung glaubst du wahrscheinlich selbst nicht, oder seid ihr jetzt nicht in der Regierung gewesen? (Abg. Hauser: Das hat die SPÖ wohl alles allein gemacht!) Ich habe heute schon erwähnt, dass wir im internationalen Ranking an 109. Stelle sind mit den bürokratischen Auflagen und der Steuerbelastung. Und du stellst dich hierher und sagst: Wir stehen für Steuersenkung! Also ich muss dir eines sagen ... (Abg. Obernosterer: Du hast ein falsches Taferl aufgestellt!) – Nein, das Taferl kommt schon noch; da brauchst du keine Angst zu haben, Gabriel, das kommt schon.

Ich darf Dank und Anerkennung an alle Tourismusbetriebe, aber auch an deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die vorderste Stelle rücken, weil ich glaube, dass dieses Zusammenspiel für diesen erfolgreichen Tourismusbericht, den wir vorliegen haben, unabdingbar notwendig ist. Es gibt aber viele Verbesserungen vorzunehmen, Kollege Hauser hat bereits auf einige hingewiesen. Das ganz Entscheidende ist, dass wir in den Ausschüssen – und wir haben dann ja noch eine Besprechung eines Antra­ges – von dieser Vertagungspolitik wegkommen. Es wäre wichtig, dass die Bürgerin­nen und Bürger einmal mitbekommen, was in den Ausschüssen alles an guten Ideen der Oppositionsparteien verramscht wird. Da heißt es dann immer: Ja, das ist ein wichtiges Thema und eine wichtige Problematik, und wir sind ohnedies gerade am Dis­kutieren, aber ich stelle einen Antrag auf Vertagung! – Das ist das Problem.

Ich will jetzt gar nicht alle elf Punkte, die wir da vertagt haben, darstellen. Wenn ich nur daran denke, dass es nicht einmal mehr möglich ist, eine verstärkte Kooperation von Landwirtschafts- und Tourismusschulen zu ermöglichen: Das wäre ganz wichtig für die gegenseitige Wertschätzung. Es geht um das Wissen, dass einhergehend mit den heimischen Produkten einerseits die Kulturlandschaft gepflegt und andererseits die heimische Kulinarik gewährleistet wird, was man in den Tourismusschulen weiß. – Nein, vertagt. Oder die Qualitätspartnerschaft für die Gastronomie – vertagt. Das geht nicht, das schadet der Praxis.

Lieber Gabriel Obernosterer, du kennst doch den Unterschied! Du kennst die Ge­spräche in den Ausschüssen, du kennst die Gespräche, die Diskussionen hier im Plenum, und du kennst die Gespräche, wenn wir mit den Leuten vom ÖHV zusam­mensitzen, wenn die Praktiker da sind. Ich vergleiche das mit den landwirtschaftlichen Diskussionen. Die Praktiker verstehen uns dann nicht mehr. Die Praktiker fragen: Ja, was redet ihr da drinnen? Was ist da los im Parlament? – Und das ist genau das Problem der Politik! Die Leute sind nicht politikverdrossen, sie sind politikerverdrossen, und ich denke, das ist genau das Hauptproblem.

Ich komme jetzt zu einem wesentlichen Punkt, den ich im Ausschuss ganz ausführlich dargestellt habe, lieber Gabriel – und genau das ist das Thema! –: Wo ist die Part­nerschaft von Tourismus und Landwirtschaft? Alle reden vom ländlichen Raum; wir haben jetzt gerade die Aktion Mutter Erde gehabt. – Wunderbar! Ich bin dem ORF und der „Kronen Zeitung“ dankbar dafür. Da müssen wir uns aber auch die Fakten, die Realität anschauen: Wenn heute der Tourismusbereich einkauft, wenn die Hotellerie einkauft, so gibt es da einmal mindestens zwölf Großlieferanten, zwölf internationale Großlieferanten; einer davon hat jetzt in der Zeitung damit geworben, dass er mit seinen 130 Schwer-Lkws in das kleinste Tal Österreichs kommt. Nur: Das, was er auf den Lkws hat, hat mit Österreich nichts mehr zu tun, und das, liebe Freunde, ist die Realität. Es geht nicht nur um die internationale Anlieferung, die Anlieferung von argentinischem und brasilianischem Fleisch, von dänischen, holländischen und polnischen Schweinen, nein, sondern auch um die Schlachtung in Österreich.

Ich lasse da nicht mehr nach, weil es nicht geht. Jetzt ist Wahlkampf – ich habe das im Ausschuss schon gesagt –, jetzt reden wir über die Fakten, nicht darüber, wie es sein sollte, nicht darüber, wie es angepriesen wird, denn jeder hat heimische Qualität und


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kauft ohnehin alles nur im Umkreis von 30 Kilometern – aber eben beim internationalen Großhändler.

(Auf die vor ihm auf dem Rednerpult stehende Tafel weisend:) Das ist ein Schlachthof ganz in der Nähe von Präsidenten Auer, gepachtet von einem steirischen Konzern. In diesem Schlachthof werden mehr als die Hälfte slowakische Kühe geschlachtet; die werden angeliefert. Die Autos der Arbeiter in diesem Haus haben polnische, ungari­sche und tschechische Kennzeichen. Und jetzt kommt der Höhepunkt: Dann wird das Schlachtgut im Schlachthof vom Klassifizierer der Landwirtschaftskammer Oberöster­reich, der von den Zwangsmitgliedsbeiträgen der Bäuerinnen und Bauern bezahlt wird, gestempelt, und der stempelt auf dieses slowakische Rindfleisch AT drauf.

Und weil ohnehin alles so schwer in Ordnung ist und weil die Kennzeichnung ohnehin passt und auf jedem Fleisch dann das richtige Pickerl drauf ist, habe ich mir erlaubt, auch die Fleischkisten zu fotografieren. (Der Redner dreht die Tafel um.) Als Musiker würde ich sagen: ad libitum. Da kannst du dir aussuchen, was drinnen ist, weil so viele Pickerl drauf sind, dass immer das Richtige drinnen ist. Und da kommt dann immer die österreichische Wurst heraus, immer mit dem richtigen AT-Zeichen und mit dem rot-weiß-roten Zeichen.

Das kann nicht dem österreichischen Qualitätstourismus entsprechen, Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen unseren heimischen Gästen, wir wollen unseren internationalen Gästen das bieten, womit wir im Prospekt werben: saftige Wiesen, glückliche Rinder, die heile Welt, gute Luft, super Wasserqualität – und das wollen wir auch auf dem Teller haben. Das muss das Ziel sein! Österreich kann da eine Vorreiterrolle überneh­men – europaweit und weltweit.

Das ist eine Riesenchance für den österreichischen Tourismus, das ist eine Riesen­chance für die heimische Landwirtschaft, das ist eine Riesenchance für die heimischen Verarbeitungsbetriebe. Da geht es um Tausende heimische Arbeitsplätze, da geht es um Tausende Bürgerinnen und Bürger, die kein Auto für das Auspendeln brauchen, weil sie regional vor Ort arbeiten können, die nicht von den Familien getrennt werden, weil sie nicht ihre Zeit auf dem Weg zur Arbeit verbringen müssen. – Eine Riesen­chance, ergreifen wir sie!

Ich bringe daher die folgenden vier Entschließungsanträge ein, in aller Kürze; beim ersten Antrag geht es um eine ganz tolle Initiative von Fritz Jeitler, hier eingebracht im Petitionsausschuss:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Faire Lebensmittel haben große Bedeutung für heimische Kulinarik“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlas­sen, damit eine klare Herkunftskennzeichnung auf Lebensmitteln im Sinne der Bürger­initiative 80/BI umgesetzt wird.

*****

Der zweite Entschließungsantrag – und das ist ein entscheidendes Thema: steuern mit Steuern – betrifft die Palmöl- und Palmfettsteuer. Das ist doch ganz entscheidend. Wir substituieren heimische gesunde Fette. Kollege Vogl ist leider nicht im Haus, aber er glaubt, es gibt nur Palm- und Kokosfett. – Nein, wir sind hier im Alpengebiet! Wir haben


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Dauergrünland; eine Kuh pflegt einen Hektar Dauergrünland, und daraus entsteht wertvollste Milch, wertvollste Butter und wertvollstes Schlagobers, und da brauchen wir kein Substitut aus dem Regenwald.

Ich bringe daher den Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Palmöl- und Palmfettsteuer“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Einführung einer Palmöl- und Palmfettsteuer vorsieht, wobei die Einnahmen für die heimische Landwirtschaft und zum Schutz heimischer und ausländischer Gäste zweckzuwidmen sind.“

*****

Dritter Punkt: Kennzeichnung mittels AT-Stempel – denn da passiert es! Wenn jemand sagt, es gehe um die Genusstauglichkeit, muss ich sagen: Nein! Ich kann von einem österreichischen Klassifizierer verlangen, dass er auf Fleisch von slowakischen Kühen, von ungarischen Kühen oder von tschechischen oder holländischen Schweinen die richtige Landeskennzeichnung draufstempelt und nicht AT. Das ist ganz wichtig, damit der Betrug von vornherein verhindert wird.

Daher der dritte Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kenn­zeichnung von Fleisch mittels AT-Stempel“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlas­sen, die sicherstellen, dass ausschließlich Qualitätsfleisch österreichischer Herkunft – sprich (Frisch-)Fleisch von Nutztieren, die in Österreich geboren, in Österreich aufge­wachsen und in Österreich geschlachtet/zerlegt/verpackt wurden – mit dem AT-Stempel versehen wird. Bei Tieren, die im Ausland geboren und aufgewachsen sind, aber in Österreich geschlachtet wurden, soll die Genusstauglichkeit mit einem Stempel des Herkunftslandes zertifiziert werden.“

*****

Der letzte Punkt – ein etwas längerer Antrag –: Die Einführung eines Qualitätsgüte­sie­gel-Gesetzes würde eigentlich sehr viele der Probleme, die wir hier laufend diskutieren, lösen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qua­litäts­gütesiegel-Gesetz“


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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Einvernehmen mit den in der gegen­ständ­lichen Angelegenheit relevanten Ressorts, dem Nationalrat einen Gesetzes­entwurf vorzulegen, der geeignet ist, die Einführung eines rechtlich verbindlichen, einheitlichen österreichischen Qualitätssiegels für alle in Österreich erzeugten Lebensmittel zu ermöglichen.“

*****

Ich bitte um Zustimmung im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

13.31


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die zitierten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit in Verhandlung.

Die vier Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Faire Lebens­mittel haben große Bedeutung für heimische Kulinarik“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 4: Bericht des Tourismusausschusses über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Lage der Tourismus- und Freizeit-wirtschaft in Österreich 2016 (III-390/1652 d.B.) in der Nationalratssitzung vom 07. Juni 2017

Herr Bundeminister Mahrer hat im letzten Tourismusausschuss gesagt – „Tourismus muss sich neu erfinden!“

Nicht nur in dem vorliegenden Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeit­wirtschaft in Österreich 2016 wird auf die Wichtigkeit der Kulinarik hingewiesen, auch die Studie des BMWFW aus dem Jahr 2015 „Kostbares Österreich“ weist auf die Bedeu­tung der Kulinarik für Tourismus hin: „Die Bedeutung des Themas Kulinarik für die Tourismusbranche nimmt stetig zu, denn sie ist ein wichtiger Teil des Urlaub­serlebnisses.“ (BMWFW, Kostbares Österreich, erstellt von FH Krems, Kurzfassung – https://www.bmwfw.gv.at/Tourismus/TourismusstudienUndPublikationen/Seiten/default.aspx)

Das Thema Kulinarik und faire Lebensmittel ist bei der breiten Bevölkerung längst angekommen. Am 7. Juli 2015 ist eine Bürgerinitiative zu fairen Lebensmitteln im Parlament eingelangt. Zu diesem Zeitpunkt (02.06.2017) haben bereits 20.166 Per­sonen diese Bürgerinitiative unterzeichnet.

Die Bürgerinitiative 80/BI "FAIRE LEBENSMITTEL" wurde bereits im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen sowie im Landwirtschaftsausschuss behandelt. Viele Unterstützer finden sich in jeder Parlamentsfraktion, so haben sich auf der Internetseite http://www.fairelebensmittel.atlpetition auch die Bundesminister Andrä Rupprechter und Alois Stöger zu dieser Initiative bekannt.

So verlangen die Initiatoren der Bürgerinitiative:

"Der Nationalrat wird ersucht, die Bundesregierung aufzufordern, Initiativen für klare Herkunftskennzeichnung auf Lebensmitteln zu setzen. "

Begründet wird diese Forderung folgendermaßen:


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"Arbeitsplätze und Wirtschaftsfaktor

Eine Studie der Johannes Kepler Universität Linz spricht von 10.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen, wenn wir nur 10 Prozent mehr regionale Produkte einkaufen würden. Durch diese 10 Prozent würde das Bruttoinlandsprodukt BIP um über eine Milliarde Euro wachsen.

Lebensmittelsicherheit

Für uns zur Selbstverständlichkeit geworden, sind gesunde, hygienische Lebensmittel in vielen Teilen der Welt Luxus. Wer hierzulande im Geschäft oder im Restaurant etwas zu essen und zu trinken kauft, muss nicht befürchten davon krank zu werden. Salmonellen, Coli-Bakterien und Co haben die Produzenten im Griff. Nicht umsonst hat Holger Brackemann, Stellvertreter des Vorstands der Stiftung Warentest, in einem ZEIT-Interview die Lebensmittelsicherheit neben der Elektronik als den Bereich bezeichnet, in dem es in den letzten Jahrzehnten enorme Fortschritte gab.

Hohe Produktionsstandards

Österreich hat einen sehr hohen gesetzlichen Produktstandard bei Lebensmitteln. Somit haben auch konventionelle heimische Lebensmittel gegenüber anderen einen Qualitätsvorsprung. Das betrifft nicht nur die Lebensmittelsicherheit, also wie sauber und gesund das Lebensmittel ist. Auch punkto Tierschutz, Tierarzneimittel, Pflanzen­schutzmittel und soziale Standards liegen österreichische Produkte im weltweiten Spitzenfeld. Österreich muss aber den Import von Lebensmitteln schlechterer Qualität zulassen, solange sie den EU-Kriterien genügen. Die Unterschiede kommen daher, dass die EU Richtlinien vorgibt, die den Mindeststandard festlegen. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie mit ihren Gesetzen erfüllen, dürfen aber auch strenger sein, als es die EU verlangt.

Kein Fleisch-Doping (Einsatz von wachstumsfördernden Hormonen in der Tiermast)

Was in Österreich und der EU verboten ist, gehört international zum Standard der Fleischproduktion. Rinder, Schweine und Geflügel werden mit Hilfe von Hormonen schneller schlachtreif.

Kein Anbau von GVOs (gentechnisch veränderten Organismen)

Nach wie vor ist es in Österreich nicht erlaubt gentechnisch veränderte Pflanzen anzu­bauen. Europa ist diesbezüglich die letzte Bastion der Welt, die sich noch zu wehren versucht, auch wenn die Mauern schon brüchig sind.

Landschaftspflege

Österreich ist von Natur aus mit einer abwechslungsreichen und interessanten Landschaft ausgestattet. Die Menschen, die hier leben, haben aber diese Landschaft in den letzten Jahrtausenden mitgestaltet. Ohne sie gäbe es keine Wiesen, keine Felder, keine Almen, keine blühenden Obstgärten. Es gäbe nur Wald und Sümpfe. Durch den internationalen Wettbewerb rentiert sich Landwirtschaft in vielen hügeligen oder gebirgigen Gebieten nicht mehr und wird aufgegeben. Die Natur kehrt zurück zu ihren Wurzeln und macht aus den Wiesen, Feldern und Almen wieder Wald – in Österreich wächst der Wald jährlich um 4.000 Hektar (40.000.000 Quadratmeter).

Klima- und Umweltschutz

Es ist ja einleuchtend: Was in der Region produziert wird, muss nicht weit transportiert werden, was den Schadstoffausstoß vermindert. Die heimische Landwirtschaft setzt aber auch ihre Ressourcen sehr gezielt ein. Der hohe Ausbildungsgrad der Bauern, Gesetze und das österreichische Umweltprogramm führten dazu, dass beinahe nur so viel Dünger und Pflanzenschutzmittel eingesetzt wird, wie notwendig. Es gibt bei-


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spielsweise einen „Pflanzenschutzwarndienst“, der Bauern via E-Mail informiert, welche Schädlinge und Krankheiten im Anmarsch sind. Ähnlich einer Grippewelle wird die Spritze erst im Falle des Falles notwendig."

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlas­sen, damit eine klare Herkunftskennzeichnung auf Lebensmitteln – im Sinne der Bürgerinitiative 80/BI umgesetzt wird.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Palmöl- und Palm­fettsteuer“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 4: Bericht des Tourismusausschusses über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Lage der Tourismus- und Freizeit-wirtschaft in Österreich 2016 (III-390/1652 d.B.) in der Nationalratssitzung vom 07. Juni 2017

In dem Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2016 ist auf der Seite 40 zu lesen:

„Urlaub in Österreich ist untrennbar mit der typisch österreichischen Gastfreundschaft und regionaler Kulinarik verbunden. Reine Kulinarik-Reisende sind zwar noch selten, nur rund 3 % aller Sommergäste geben explizit an, einen Wein- oder Kulinarik-Urlaub in Österreich zu machen, als Zusatzangebot beeinflusst Kulinarik aber maßgeblich die Destinationswahl.“

Die wertvolle österreichische bäuerliche Landwirtschaft produziert hochwertige Lebensmittel. Die Touristen wollen hohe Qualität am Teller haben. Eine verbesserte Herkunftskennzeichnung würde die Transparenz für die Konsumenten aus dem Inland sowie aus dem Ausland erhöhen und macht sie sicher, Qualität zu konsumieren. Dabei sollte man auf die regional produzierten Lebensmittel setzten, somit auch auf die heimischen Öle und Fette.

Die Entwicklungen der Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft sind insgesamt besorgniserregend und haben letztlich zu einer Vielzahl von Bauernhofschließungen geführt und weit über einhunderttausend Arbeitsplätze vernichtet. Neben den vielen bedauerlichen Einzelschicksalen ist ein erheblicher Schaden für den Wirtschafts­standort Österreich und das Tourismusland Österreich entstanden. Gleichwohl reagiert die Bundesregierung lediglich mit bekannten Stehsätzen und kosmetischen Maßnah­men, wobei die Ursachenbekämpfung meist im Zuge von klientelpolitischen Streitig­keiten vergessen oder vorsätzlich unterlassen wird.

Die Indizienreihe für die Bedrohungslage ist vielfältig und offensichtlich, wobei beispielhaft die Einkommenssituation skizziert werden soll:

Vier


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Jahre hintereinander ging das Durchschnittseinkommen der landwirtschaftlichen Betriebe zurück und das im erheblichen Maße.

Jahr

Durchschnittseinkommen in Euro
pro Betrieb

Veränderung gegenüber Vorjahr

2012

27.348

-8%

2013

25.698

-6%

2014

23.370

-5%

2015

19.478

-17%

Trotzdem werden Unmengen an Lebensmitteln in einer Qualität importiert, die als Angriff auf die österreichischen Standards zu verstehen und regelmäßig als Betrug am Konsumenten einzustufen sind. Der Gedanke der Regionalität wird untergraben und die heimische Kulinarik hat das Nachsehen.

Insbesondere sind in diesem Gesamtzusammenhang Billigimporte von gesundheitsge­fährdenden Fetten zu nennen. Zum flächendeckenden Einsatz kommt vor allem das Palmöl, um den in den letzten Jahren gestiegenen Verbrauch von Pflanzenölen zu befriedigen. Im Jahr 2013 wurden weltweit 58 Millionen Tonnen Palmöl produziert – damit ist es das am meisten produzierte Pflanzenöl. Es gibt kaum ein Produkt, das kein Palmöl enthält. Unklar ist allerdings, wie erheblich die gesundheitlichen Folgen vom Palmölkonsum sind. Bedenklich ist aber auch die Produktion von Palmöl, sie gilt als umweltschädigend bzw. nicht nachhaltig. Dabei ist hervorzuheben, dass in Österreich genug andere Pflanzenöle und tierische Fette aus eigener Produktion vorhanden sind und Palmöl unproblematisch ersetzt werden könnte.

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Einführung einer Palmöl- und Palmfettsteuer vorsieht, wobei die Einnahmen für die heimische Landwirtschaft und zum Schutz heimischer und ausländischer Gäste zweck­zuwidmen sind.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kennzeichnung von Fleisch mittels AT-Stempel“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 4: Bericht des Tourismusausschusses über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Lage der Tourismus- und Freizeit-wirtschaft in Österreich 2016 (III-390/1652 d.B.) in der Nationalratssitzung vom 07. Juni 2017

In dem Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft ist über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2016 auf der Seite 40 zu lesen:

„Urlaub in Österreich ist untrennbar mit der typisch österreichischen Gastfreundschaft und regionaler Kulinarik verbunden. Reine Kulinarik-Reisende sind zwar noch selten,


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nur rund 3 % aller Sommergäste geben explizit an, einen Wein- oder Kulinarik-Urlaub in Österreich zu machen, als Zusatzangebot beeinflusst Kulinarik aber maßgeblich die Destinationswahl.“

Die wertvolle österreichische bäuerliche Landwirtschaft produziert hochwertige Lebens­mittel. Die Touristen wollen hohe Qualität am Teller haben. Eine verbesserte Her­kunfts­kennzeichnung würde die Transparenz für die Konsumenten erhöhen und macht sie sicher, Qualität zu konsumieren. Aber nicht überall ist die Herkunftsbezeichnung bereits Standard.

Die gemäß den europäischen und nationalen gesetzlichen Vorgaben in Österreich durchgeführten Fleischkontrollen und Bestätigungsvermerke mittels "Genusstauglich­keits­stempel" stiften unter Produzenten und Konsumenten Verwirrung und Unmut. Nicht zuletzt aufgrund des Umstandes, dass mit der "AT-Genusstauglichkeits­aus­lobung" die tatsächliche Herkunft des Fleisches oft verschleiert wird, da der Stempel mit den Initialen "AT" eine österreichische Herkunft suggeriert, die in der Praxis oft nicht gegeben ist.

Es erhalten bekanntlich alle geschlachteten Nutztiere an den heimischen Schlacht­höfen, auch wenn sie aus dem Ausland stammen, die gleiche Klassifizierung mit dem so genannten AT-Stempel (= Genusstauglichkeitsstempel).

Es muss endlich gelingen, die Konsumenten von der tatsächlichen Landesherkunft der lebensmittelliefernden Nutztiere zu informieren, die "Verösterreichisierung" ausländi­scher Grundstoffe samt Quasi-Auslobung als österreichische Qualität muss endlich aufhören.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu veran­lassen, die sicherstellen, dass ausschließlich Qualitätsfleisch österreichischer Herkunft - sprich (Frisch-) Fleisch von Nutztieren, die in Österreich geboren, in Österreich auf­gewachsen und in Österreich geschlachtet/zerlegt/verpackt wurden - mit dem AT-Stempel versehen wird. Bei Tieren, die im Ausland geboren und aufgewachsen sind, aber in Österreich geschlachtet wurden, soll die Genusstauglichkeit mit einem Stempel des Herkunftslandes zertifiziert werden.“

*****

EntschIießungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgüte­siegel-Gesetz“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 4: Bericht des Tourismusausschusses über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Lage der Tourismus- und Freizeit-wirtschaft in Österreich 2016 (III-390/1652 d.B.) in der Nationalratssitzung vom 07. Juni 2017

In dem Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2016 ist auf der Seite 40 zu lesen:


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„Urlaub in Österreich ist untrennbar mit der typisch österreichischen Gastfreundschaft und regionaler Kulinarik verbunden. Reine Kulinarik-Reisende sind zwar noch selten, nur rund 3 % aller Sommergäste geben explizit an, einen Wein- oder Kulinarik-Urlaub in Österreich zu machen, als Zusatzangebot beeinflusst Kulinarik aber maßgeblich die Destinationswahl.“

Die wertvolle österreichische bäuerliche Landwirtschaft produziert hochwertige Lebens­mittel. Die Touristen wollen hohe Qualität am Teller haben. Um die geforderte Qualität sicherzustellen und nachvollziehbar zu machen, braucht es einheitliche, hohe Stan­dards. Diese könnte ein Qualitätsgütesiegel sicherstellen.

Seit Jahren wird die Realisierung und rechtliche Verbindlichkeit eines einheitlichen Gütesiegels für die Lebensmittelkennzeichnung in Österreich diskutiert. In Österreich sind Produktion und Handel von Nahrungsmitteln durch eine Vielzahl von Vermerken, Aufdrucken, Gütesiegel, Biosiegel und anderer rechtlich nicht einheitlich geregelter Kennzeichnungen geprägt. Die Konsumenten sehen sich einer Kennzeichnungs­inflation ausgeliefert, die statt Anleitung zum sicheren Einkauf von Lebensmitteln Verwirrung und Unsicherheit stiftet. Verarbeiter und Endverbraucher können nicht 100%ig sicher sein, woher die von ihnen bezogenen Lebensmittel tatsächlich stam­men, wie und wo sie verarbeitet wurden und unter welchen Bedingungen die Aufzucht bzw. der Anbau erfolgt ist.

Die in Österreich kursierenden Kennzeichnungen sind untereinander nicht vergleichbar und haben damit für die Konsumenten keine Aussagekraft über tatsächliche Qualität und fairen Preis der angebotenen Produkte.

So sind neben dem AMA-Gütesiegel über 100 weitere "Gütezeichen" und Eigenmarken in Verkehr, die das AMA-Gütesiegel zu einem unverbindlichen Scheinsiegel degra­dieren. Aus Konsumentensicht ermöglicht aber auch das AMA-Gütesiegel keinen echten Qualitätsvergleich, da nur ein geringerer Teil der in Österreich angebotenen Lebensmittel den AMA-Richtlinien folgt.

Dessen ist sich auch der Landwirtschaftsminister bewusst:

"In Österreich gibt es derzeit im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung nur das AMA-Gütesiegel und das AMA-Biozeichen sowie in diesem Bereich auch die Zeichen BOS, SUS und OVUM, welche rechtlich relevant sind. Alle anderen Auslobungen auf Lebens­mitteln sind reine Wort-Bildmarken, die keine rechtlich verbindliche Güte­aussage treffen. Es gibt kein Instrument, mit dem die AMA die Verwendung von ande­ren Wort-Bildmarken unterbinden könnte. Die Auslobung unwahrer Angaben ist allenfalls nach patentrechtlichen oder strafrechtlichen Vorschriften zu beurteilen." (108/AB XXV. GP [Steinbichler an Berlakovich, BA durch Rupprechter])

Darüber hinaus kann die derzeitige Handhabung des AMA-Gütesiegels ebenso keine Sicherheit für die 100%ige österreichische Herkunft des damit versehenen Lebens­mittels garantieren. Eine einheitliche, verbindliche Kennzeichnung für alle in Österreich angebotenen Lebensmittel muss daher endlich umgesetzt werden. Laut Grünem Bericht ist die Zahl der am AMA-Gütesiegel teilnehmenden Betriebe rückläufig. Nahmen 2011 noch 48.599 Betriebe die AMA-Richtlinien an, so ging 2013 die Anzahl der teilnehmenden Betriebe um 2.299 auf 46.300 Betriebe zurück. (Grüner Bericht 2014 [Tabellenteil]) Laut der Internetseite www.amainfo.at ist die Anzahl weiter gesunken.

„Rund 43.000 landwirtschaftliche Erzeuger nehmen an den einzelnen Programmen teil, davon rund 33.000 Milchviehhalter, 5.000 Rinderhalter, 1.800 Schweinehalter, 700 Legehennenhalter, 400 Masthendl- und Putenhalter, 1.500 Obst-, Gemüse- und Kartof-


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felproduzenten. Rund 700 Lizenznehmer zeichnen ihre Produkte mit dem AMA-Gütesiegel aus.“ (http://amainfo.at/ama-siegel/ama-guetesiegel/)

Mit der Erfassung von AMA-Gütesiegel-Betrieben kommt es in der Regel zu Mehr­facherfassung, was bedeutet, dass die absolute Zahl der teilnehmenden Betriebe tatsächlich niedriger ausfällt. Insgesamt gab es 2013 in Österreich laut Statistik Austria 166.317 land- und forstwirtschaftliche Betriebe, gemessen an dieser Zahl liegt der Anteil der am AMA-Gütesiegel teilnehmenden Betriebe dann gerade einmal bei 25,9 %.

In der Vergangenheit hat es bereits mehrere Anläufe gegeben, um die Bundes­regie­rung zu einer einheitlichen, rechtlich verbindlichen Kennzeichnung von Lebensmittel zu bewegen. So gab es im November 2009 einen Fünfparteienantrag für eine Reform der Gütezeichenverordnung. Damals forderten die Abgeordneten aller im Parlament vertretenen Parteien die Umsetzung der im Regierungsprogramm von 2010 zwischen SPÖ und ÖVP vereinbarten Reform der Gütezeichenverordnung. Im derzeit aktuellen Regierungsprogramm steht im Kapitel Gesundheit, dass "die Umsetzung einer klaren Herkunftskennzeichnung der Produkte und Rohstoffe auf EU-Ebene Konsumentinnen verlässliche und gesicherte Informationen sowie Schutz vor Täuschung bieten" (Arbeitsprogramm der Österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018, S. 59) soll.

Von einer echten Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel kann trotz aller Bemühun­gen und Anläufe leider noch immer nicht die Rede sein. Globalisierung und Industria­lisierung der Lebensmittelproduktion führen zu einer für die Konsumenten nicht mehr nachvollziehbaren "Reisetätigkeit" der Lebensmittel. Denn Lebensmittel haben zu einem großen Teil bereits mehrere tausend Kilometer hinter sich, bevor sie in den österreichischen Supermärkten zum Verkauf angeboten werden. Bei Obst und Gemüse ist noch leicht erkennbar, dass etwa Bananen aus Kolumbien, Weintrauben aus der Türkei, Ananas aus Costa Rica, Clementinen aus Spanien, Kiwis aus Neusee­land, Mangos aus Brasilien oder Papayas aus Thailand mehr von der Welt gesehen haben als diejenigen, die sie kaufen und verzehren. Bei Fleischprodukten wird es schon schwieriger, denn die wenigsten Konsumenten wissen, dass Lamm aus Neusee­land, Rindfleisch aus Brasilien und Argentinien, Shrimps und Geflügel aus China oder Fisch (Pangasius) aus dem Mekong-Delta nach tausenden Reisekilometern u.a. als Gefrierware in Österreichs Supermärkten landen. Selbst die Fertigbackmischungen für die vorgebliche Frischware aus dem Supermarktaufbackofen beinhalten zum größten Teil Rohstoffe, die nicht aus Österreich stammen.

Und auch bei so Alltäglichem wie Kartoffeln gibt es negative Beispiele. Im Frühjahr bot eine renommierte österreichische Supermarktkette heurige Kartoffel aus Ägypten an, obwohl zu diesem Zeitpunkt mit der Sorte "Eferdinger Landl" ausreichend inländische Kartoffel höchster Qualität vorhanden waren. Solche Vorgehensweisen führen dazu, dass heimische Ware nicht konkurrenzfähig angeboten werden kann und vernichtet wird. Ausländische Ware ist trotz tausender, klimaschädlicher Transportkilometer und fehlender Umweltstandards sowie fragwürdiger Produktionsweisen (Kinderarbeit etc.) in Österreich billiger zu haben, als die heimische Qualitätsproduktion vor Ort. Den österreichischen Konsumenten wird dabei tunlichst verheimlicht, wieviel Klimaschä­digung und soziales Leid mit dem Angebot solcher Produkte verursacht wird. Solche Beispiele ließen sich für alle Bereiche der Lebensmittelproduktion fortsetzen.

Wir brauchen daher eine rechtlich verbindliche Regelung, die garantiert, dass auf allen angebotenen Lebensmittel, wo Österreich drauf steht, auch Österreich drinnen ist. Es muss Schluss sein mit Produkten, die sich als "österreichisch" ausgeben dürfen, obwohl lediglich die Schlachtung bzw. die Verpackung in Österreich erfolgt. Österreich braucht ein transparentes Qualitätsgütesiegel-Gesetz für alle in Österreich angebo­te­nen Lebensmittel, das Herkunft, Erzeugungsart, Verarbeitung, Transport und Lagerung


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ausweist, um den Konsumenten den fairen Vergleich von Qualität und Preis zu ermög­lichen. Nur so kann den österreichischen Konsumenten Lebensmittelwahrheit garan­tiert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden Entschließungsantrag:

EntschIießungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in Einvernehmen mit den in der gegenständ­lichen Angelegenheit relevanten Ressorts, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der geeignet ist, die Einführung eines rechtlich verbindlichen, einheitlichen österreichischen Qualitätssiegels für alle in Österreich erzeugten Lebensmittel zu ermöglichen.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Mag. Unterrainer gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


13.31.33

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Die Berge, die gute Luft, der Klang der Musik, die Freundlichkeit der Menschen – Österreich hat einfach sehr viel zu bieten, und der Tourismus ist der beste Botschafter Österreichs in aller Welt. Unser Tourismus ist die gelebte Marke Österreich. Unser Image, unser Nation Branding ist von der Freizeit- und Kulturwirtschaft geprägt und abhängig. Dabei sind Naturschutz und Tourismus kein Widerspruch, sondern eine Symbiose.

Unsere Natur ist der Beweggrund Nummer eins dafür, dass die Leute zu uns kommen, dazu gehört aber auch der weiße Berggipfel. Und das ist eigentlich auch schon eines unserer größten Probleme: Was tun wir denn, wenn der Schnee einfach dahin­schmilzt? Donald Trump hat seine ganz eigenen Ansätze: Wie ein trotziges Kind verschließt er die Augen vor der Realität. Natürlich kann man aus dem Klimaab­kom­men austreten, aber nicht aus der Klimaerwärmung. Auch die millionste Schneekanone macht mit Sicherheit noch keinen Winter. Also fragen wir uns: Wie sieht der Wintertourismus mit wenig oder ohne Schnee aus? – Wir sind heute verpflichtet, uns mit dem Morgen zu beschäftigen: Wie sieht Tourismus in 10, 20 oder 30 Jahren aus?

Die guten Tourismuszahlen, wie wir sie heute schon von meinen Vorrednern gehört haben, sind wirklich sehr gut, aber sie können auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir vor allen Dingen im ländlichen Raum Probleme haben, und ich plädiere daher schon seit langer, langer Zeit für eine Kombination aus ländlichem Tourismus und lokaler Landwirtschaft.

Was wir brauchen, sind keine Insellösungen, sondern wir brauchen ein umfassendes Tourismuspaket, und dazu gehört meiner Meinung nach eine völlig neue Organisierung der Vermarktung Österreichs. Die Österreich Werbung arbeitet hervorragend, wir haben dort ganz hervorragende Menschen und auch viele regionale Player, aber wir werden in der Champions League, wenn man das so nennen will, nur mitspielen können, wenn wir die besten Spieler am Feld auch in einer Mannschaft haben. Es macht keinen Sinn, dass die österreichischen Regionen versuchen, sich gegenseitig zu übertrumpfen und Gäste abzuwerben, sie sollten sich doch vielmehr einfach ergänzen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 132

Auch das Know-how der touristischen Produktentwicklung gehört koordiniert, um die Regionen und ihre Spezialitäten zu stärken und um gemeinsam noch stärker die touristische Marke Österreich herausbilden zu können. Es macht keinen Sinn, dass wir zum Beispiel neun verschiedene Regelungen haben, was das Campieren betrifft, neun verschiedene Jugendschutzbestimmungen und so weiter und so fort. Wir müssen doch schauen, dass wir diese Überregulierungen bestmöglich wegbringen und einheitliche, klare und einfache Strukturen haben, nicht nur für uns, sondern vor allen Dingen für unsere Gäste.

Wir brauchen, und das ist mir wirklich ein Anliegen, ein eigenes Tourismusministerium. Die Branche, ihre Bedeutung und ihre Bedürfnisse sind so einzigartig und enorm wichtig für Österreich. Die Arbeitnehmerinnen, die Arbeitnehmer, die Unterneh­merin­nen und die Unternehmer in der österreichischen Freizeitwirtschaft schaffen wirklich Großartiges, aber sie fordern auch zu Recht eine eigenständige und dementsprechend starke politische Vertretung. In dieser sollte meiner Meinung nach auch eine soge­nannte Nation Branding Agency Platz haben.

Wir brauchen vor allen Dingen auch eine stärkere wissenschaftliche Auseinanderset­zung mit dem Tourismus, wie wir mit Share Economy, mit Airbnb umgehen werden, wie wir die Nachhaltigkeit noch stärker verankern können, wie wir mit der Klima­erwärmung und verstärkter internationaler Konkurrenz umzugehen haben, wie wir in Zukunft aufgestellt sein sollen.

Und wir brauchen eine Qualitätsoffensive betreffend Arbeit im Tourismus. Uns allen ist klar, dass wir die Arbeit im Tourismus attraktiver gestalten müssen, die Rahmenbe­dingungen freundlicher sein müssen. Ich möchte, dass jede Frau, jeder Mann, jede Familie auf eine Kinderbetreuungsstätte zurückgreifen kann. Was wir brauchen, ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Unternehmer und Unternehmerinnen und auch der Gast Profiteure sein können. Da sind vor allen Dingen auch die Sozialpartner gefordert. Erste Ansätze gibt es schon, einiges davon ist ja auch schon zu Papier gebracht.

Abschließend: Familienbetriebe in Österreich sind die starke Stütze und Aushänge­schild unserer Gastfreundschaft; sie müssen viel stärker gefördert werden, vor allen Dingen bei Betriebsübernahmen innerhalb der Familie. Da gilt es anzupacken, sonst verlieren wir ein Riesenpotenzial. So gut wir heute auch aufgestellt sind, wir brauchen diese Reformen ganz, ganz dringend. Wir müssen Dinge auch verändern, und zwar mit einem Ziel: dass der Tourismus das bleibt, was er ist, einer der stärksten Wirt­schaftsfaktoren Österreichs. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Jarolim: So stelle ich mir eine Rede vor!)

13.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Brückl. – Bitte.

 


13.35.54

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundes­minis­ter! Sehr geehrte Damen und Herren dieses Hauses! Der vorliegende Tourismus­bericht ist in manchen Bereichen sehr detailreich ausgestaltet. Die wesentlichen Kennzahlen finden sich in diesem Bericht, sogar Themen wie Privatvermietung oder Urlaub am Bauernhof ist Platz gewidmet. Andere Bereiche wiederum, das sind vor allem jene, die sich eher negativ auf die Beurteilung der Arbeit der Regierung auswirken könnten, sind durchaus nicht so dargestellt und da wird doch ausgespart.

Da steht zum Beispiel das Tourismusjahr 2017 ganz im Zeichen des Tourismus Österreich-Russland, und im gesamten Bericht findet sich gerade einmal ein kurzer Absatz zu dieser Thematik. Dabei, und das bestätigen die nackten Zahlen auch im Be-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 133

richt, sind die Nächtigungszahlen gerade in diesem Bereich massiv eingebrochen. Da ist es Aufgabe auch dieser Bundesregierung, dem entsprechend entgegenzuwirken, vor allem indem man die Österreich Werbung wieder in Einsatz bringt.

Das Budget der Österreich Werbung, und das ist eine Sache, die wir mittlerweile seit Jahren immer wieder kritisieren, ist seit 15 Jahren nicht mehr valorisiert worden, nicht mehr angepasst worden. Es gibt zwar gelegentlich ein Sonderbudget, aber es geschieht da einfach viel zu wenig, und man investiert vonseiten der Regierung viel zu wenig in diesen Bereich. Liebe Volkspartei, ihr kopiert so gerne unsere Anträge, übernehmt gerne unsere Forderungen. – Es wäre durchaus wünschenswert, wenn auch diese Forderung von euch übernommen würde. (Beifall bei der FPÖ.)

Seit Jahren belastet Rot-Schwarz unsere Tourismusbetriebe in diesem Land. Es wurde heute schon angesprochen: Registrierkassenpflicht, Allergenverordnung, Rauchverbot, Verlängerung der Abschreibungsdauer. Gerade die Verlängerung der Abschreibungs­dauer sorgt in Zukunft dafür, dass Gebäudeinvestitionen im Bereich der Hotellerie, im Bereich des Tourismus, im Bereich der Gastronomie wenig realistisch erscheinen, und das wirkt sich auch dramatisch aus.

So können Sie im Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2013 nachlesen: „Eventuell fehlende Investitionen könnten in der Folge die Wettbewerbsf­ähigkeit erodieren, Marktanteilsverluste entstehen.“

Daher ist es auch wichtig, dass wir Tourismusbetriebe unterstützen, damit man in dieser Branche nicht in Rückstand gerät. Auch das wurde ja angesprochen. Gerade der Tourismus ist es, der eine so wichtige und machtvolle Rolle in Österreich spielt, weil er einfach einer der ganz großen Wirtschaftsfaktoren ist. Und die Rücknahme der Verlängerung der steuerrechtlichen Nutzungsdauer, die mittlerweile ja 40 Jahre beträgt, wäre ein wichtiger, ein unumgänglicher Schritt in die richtige Richtung.

Ich darf in diesem Zusammenhang folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung von zusätzlichen Investitionsanreizen für Tourismusbetriebe durch Heranführung der AfA an die wirtschaftliche Lebensdauer

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, mit dem Bundesminister für Finanzen in Gespräche dahingehend einzutreten, dass die Dauer für Abschreibungen für Herstellungsaufwendungen für Gebäudeteile, die eine eigenständige Funktion aufweisen und die einer schnelleren Abnutzung unterliegen, an die tatsächliche Nutzungsdauer herangeführt wird.“

*****

Ich bitte in diesem Sinne um Unterstützung dieses Antrages. (Beifall bei der FPÖ.)

13.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 134

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung von zusätzlichen Investitionsanreizen für Tourismusbetriebe durch Heranführung der AfA an die wirtschaftliche Lebensdauer

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 4: Bericht des Tourismus­ausschusses über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2016 (III-390/1652 d.B.) in der 183. Sitzung des Nationalrates

„Betrachtet man die Entwicklungstendenzen seit dem Jahr 2000, fällt zusätzlich auf, dass die Tourismusnachfrage deutlich hinter der gesamtwirtschaftlichen Dynamik zurück blieb.

(…) jedoch erzeugt ein längeres Nachhinken eines Sektors hinter der gesamtwirt­schaftlichen Entwicklung einen wachsenden Kosten- und Gewinndruck, der sich negativ auf die Investitionskraft der Betriebe auswirkt.

Eventuell fehlende Investitionen könnten in der Folge die Wettbewerbsfähigkeit ero­dieren, Marktanteilsverluste entstehen.“

So nachzulesen in einem Beitrag von Prof. Smeral abgedruckt im Bericht des Bundes­ministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2013.

Fehlende steuerliche Begünstigungen und Anreize lassen Tourismusbetriebe oft davor zurückschrecken, die gerade für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit notwendigen Investitionen tatsächlich durchzuführen.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Investitionen gerade im Hotel­lerie und Gastronomiebereich Multiplikatoreffekte für andere insbesondere im lokalen Umfeld angesiedelte auftragsausführende Unternehmen erzeugen, wären hier Anreize ein Gebot der Stunde.

Die in der Praxis zu langen Abschreibungszeiträume von 33 Jahren bzw. 3 % pro Jahr wurden mit 1. Jänner 2016 sogar noch weiter auf jährlich 2,5 % oder 40 Jahre verlän­gert, was zu einer weiteren Belastung für die Tourismusbranche führt.

Denn in der Tat ist es so, dass die steuerrechtlich vorgeschriebene Nutzungsdauer in Form der jährlichen Abschreibungsmöglichkeit gerade im Bereich des Tourismus bzw. der Hotellerie wesentlich länger ist als die tatsächliche - sprich wirtschaftliche - Nutzungsdauer.

Davon betroffen sind insbesondere Investitionen im Wellnessbereich, bei Verbesserun­gen des Komforts aber auch bei Investitionen im Bereich von Klima- und Lüftungs­anlagen. Die im EStG normierte Möglichkeit, eine kürzere Nutzungsdauer nachzu­weisen, ist gerade bei den vorgenannten Investitionsnotwendigkeiten nur schwer möglich, da ein solcher Nachweis regelmäßig nur für gesamte Gebäude möglich ist.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, mit dem Bundesminister für Finanzen in Gespräche dahingehend einzutreten, dass die Dauer für Abschreibungen für Herstellungsaufwendungen für Gebäudeteile, die eine


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 135

eigenständige Funktion aufweisen und die einer schnelleren Abnutzung unterliegen, an die tatsächliche Nutzungsdauer herangeführt wird.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.

 


13.39.37

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren! Wir reden über diesen Bericht, und tatsächlich ist der Touris­mus ein ganz wichtiger Wirtschaftszweig für Österreich, gerade für den ländlichen Raum.

Österreich ist ein Urlaubsland. Das ist erfreulich, weil 41,5 Millionen Gäste zu uns nach Österreich kommen. Es gibt 141 Millionen Übernachtungen in 1,3 Millionen Gästebetten. Wir sind urlaubsmäßig eine kleine Weltmacht.

Der entscheidende Punkt für mich ist aber: Wie geht es den Leuten, die im Tourismus arbeiten? – Da sind auf der einen Seite die Unternehmer, Wirte, Hoteliers, die solche Betriebe führen: Haben sie Luft, können sie Umsätze und Gewinne machen?, und auf der anderen Seite: Wie geht es denen, die als Köchinnen und Köche, als Abwäscher in der Küche stehen, die als Kellnerinnen und Kellner servieren, den Gästen gegen­übertreten, den Zimmermädchen, all jenen, die als Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mer im Tourismus arbeiten? Diese Gruppe ist in Summe die Visitenkarte Österreichs nach außen. Wenn Gäste zu uns kommen und dann wieder in ihre Länder heimfahren, erzählen sie von Österreich, und da ist der entscheidende Punkt: Wie sind die Menschen, die im Tourismus arbeiten, drauf? Strahlen sie etwas aus? Sind sie eine gute Visitenkarte für Österreich? – Das hängt mit Rahmenbedingungen zusammen, Rahmenbedingungen einerseits für die Unternehmer, andererseits für die Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer im Tourismus.

Im Bericht selbst sagt der ausgeschiedene Vizekanzler stolz, die Rahmenbedingungen für den Tourismus haben sich verbessert. Er bezieht sich auf zwei Punkte: Es stimmt, die Mitarbeit von Familienangehörigen im Betrieb wurde erleichtert, ja, und die Macht von Buchungsplattformen wurde ein bisschen eingeschränkt – schön. Das haben wir aus der Opposition heraus erreicht, sagt Kollege Schellhorn mit Kopfnicken. (Abg. Obernosterer: Alles die Opposition, …!) Richtig. Aber seien wir ehrlich: Das Ganze ist Schönfärberei! Wenn man an die Steuerreform denkt und daran, wie im Rahmen der Steuerreform die Belastungen gerade für den Tourismus maximal ausgeweitet wurden, so ist das, was Mitterlehner schreibt, einfach Schönfärberei.

Ich erinnere an die Erhöhung der Umsatzsteuer auf Übernachtungen um 3 Prozent, ich erinnere an die Verlängerung der Abschreibezeiträume, und wir haben eine orgias­tische Bürokratie: Allein die Registrierkassensicherheitsverordnung sind 16 unlesbare oder kaum lesbare Seiten. Mit solchen Dingen erschlagen wir unsere Leute. Das geht so nicht weiter!

Ein entscheidender Punkt findet sich auf Seite 29. Auf Seite 29 ist eine ganz schlichte Tabelle, die die Entwicklung ab dem Jahr 2000 zeigt. Gegenübergestellt werden Über­nachtungen und Umsätze. In diesen 17 Jahren waren die Übernachtungen vierzehn­mal im Plus, nur dreimal im Minus. Bei den Umsätzen gab es neunmal ein Plus, aber achtmal ein Minus, und nur fünfmal in diesen 17 Jahren sind die Umsätze stärker gestiegen als die Übernachtungen. Das heißt, die Luft zum Wirtschaften und Arbeiten im Tourismus ist weniger geworden. – Das sind eure, von der ÖVP gemachten Rah­menbedingungen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 136

Wäre ich Touristiker, müsste das, was der Herr Außenminister jetzt sagt, wie eine gefährliche Drohung klingen. Er kündigt Steuererleichterungen, Steuersenkungen um 12 Milliarden € an. Entweder werden damit Sozialleistungen, Gesundheitsleistungen und Pensionsleistungen gekürzt, oder man braucht eine Gegenfinanzierung. Was Gegenfinanzierung aus der Sicht des Tourismus heißt, haben wir 2016 erlebt, die Touristiker waren die Dummen, sie haben draufgezahlt.

Wir wollen das nicht, unser grünes Konzept lautet: Umsatzsteuer auf Beherbergung herunter, Abschreibezeiträume verkürzen, die Bürokratie abbauen, den unfairen Wett­bewerb zum Beispiel mit Airbnb beenden, den Sommertourismus durch Bündelung aller Kräfte massiv ausbauen und ganzjährige Beschäftigung im Tourismus aus­bauen – dazu gibt es ein sehr gutes Modell meiner Kollegin Birgit Schatz.

Die Touristiker und die dort arbeitenden Menschen brauchen Luft zum Atmen, und die müssen wir ihnen geben. Wenn aber 13 von 14 Initiativen im Tourismusausschuss wieder vertagt werden, ist das ein Zeichen dafür, dass die ÖVP im Tourismusbereich nicht Luft geben will.

Mit drei Entschließungsanträgen, die ich nun vortrage, starte ich einen kleinen Ver­such, das ein bisschen zu ändern.

Erster Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rücknahme der Steuererhöhung auf Nächtigungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft im Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Vorschlag für eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes zuzuleiten, mit der die Steuer auf Nächtigungen wieder von 13 auf 10 Prozent zurückgenommen und damit die Konkurrenzfähigkeit und Investitions­fähigkeit der heimischen Tourismuswirtschaft gestärkt wird.“

*****

Zweiter Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der überfälligen Valorisierung des Bundesbeitrags für die Österreich Werbung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, For­schung und Wirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzes­entwurf zuzuleiten, der die Anhebung des seit bald 15 Jahren unveränderten jährlichen Mitgliedsbeitrags des Bundes zur Österreich Werbung zumindest im Umfang einer Valorisierung um die seither eingetretene Inflation von 30% vorsieht.“

*****

Dritter Antrag:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 137

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung und Valorisierung der Bundesgelder für alpine Hütten und Wege

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, For­schung und Wirtschaft sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, umgehend eine auf zumindest 4 Mio Euro pro Jahr valorisierte Fortführung der Bun­desförderung für die alpinen Hütten und Wege für die Jahre ab 2018 sicherzustellen.“

*****

Ich bitte um Unterstützung. (Beifall bei den Grünen.)

13.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Entschließungsanträge sind ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit mit in Verhandlung.

Die drei Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Georg Willi, Freundinnen und Freunde betreffend Rücknahme der Steuererhöhung auf Nächtigungen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht 1652 d.B. des Tourismusaus­schusses über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2016 (III-390 d.B.)

Die Tourismusbetriebe wurden bei der letzten Steuerreform in einseitiger und sachlich wenig nachvollziehbarer Weise über Gebühr zur Gegenfinanzierung herangezogen. Neben der realitätsfremden Verlängerung der Abschreibungsdauern anstelle der gebo­tenen Verkürzung stieß besonders die Anhebung der Umsatzsteuer auf Nächtigungen von 10 auf 13% zurecht auf massive Kritik der Branche und von Vertretern aus allen Parteien, weil sie die hohe Bedeutung des Tourismus für die österreichische Volks­wirtschaft und Leistungsbilanz konterkariert. Zum einen haben Nachbarländer Öster­reichs niedrigere Umsatzsteuersätze auf Logis. Zum anderen droht der umsatz­steuer­liche Nachteil voll durchzuschlagen, sobald sich in wichtigen Konkurrenzländern die innere Sicherheit stabilisiert und Urlaubsgäste diese Länder nicht mehr meiden. Und schließlich entstand durch die nun unterschiedliche Besteuerung von Logis und Frühstück mehr statt wie stets in Aussicht gestellt weniger Bürokratie für die Unter­nehmen.

Volkswirtschaftlich wäre die Rücknahme, also die erneute Reduktion auf 10%, schlech­testenfalls ein Nullsummenspiel: UnternehmerInnen würden verbleibende Einnahmen wieder investieren, dies hätte vor allem regionalwirtschaftlich eine direktere und wirksamere Hebelwirkung.

Da die nachteiligen Effekte eindeutig belegt sind, ist es nicht zielführend, wie vom zuständigen Minister geplant zwei Jahre abzuwarten und erst dann zu evaluieren, sondern es muss rasch zugunsten des Tourismus gehandelt werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 138

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, For­schung und Wirtschaft im Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Vorschlag für eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes zuzuleiten, mit der die Steuer auf Nächtigungen wieder von 13 auf 10 Prozent zurückgenommen und damit die Konkurrenzfähigkeit und Investitions­fähig­keit der heimischen Tourismuswirtschaft gestärkt wird.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Georg Willi, Freundinnen und Freunde betreffend Umsetzung der überfälligen Valorisierung des Bundesbeitrags für die Österreich Werbung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht 1652 d.B. des Tourismus­aus­schusses über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2016 (III-390 d.B.)

Trotz Ankündigungen schon im SPÖ-ÖVP-Regierungsübereinkommen von 2008, das explizit die Prüfung einer Erhöhung der Mitgliedsbeiträge bei der Österreich Werbung (ÖW) vorsah, und erneut im Übereinkommen von 2013, das mit der Erwähnung einer – offenbar nicht gegebenen – „ausreichenden Finanzierung“ der Österreich Werbung in eine ähnliche Richtung formulierte, ist der jährliche Beitrag des Bundes seit 2003 betraglich unverändert. Real ist damit eine deutliche Entwertung im Umfang der Inflation seither von gut 30% erfolgt.

Die regierungspolitische Mode der letzten Jahre, statt einer Beitragserhöhung kurz­fristig Sonderbudgets zu vergeben, ersetzt dies der Höhe nach keinesfalls und er­schwert zudem die mittel- und längerfristige Planbarkeit. Die Sonderbudgets belegen aber zugleich, dass mehr Geld da wäre.

Währenddessen hat sich der Tourismus auch in den Krisenjahren als Stabilisator der Volkswirtschaft und Retter der Leistungsbilanz bestätigt.

Um diese Rolle abzusichern muss der im Bundeshaushalt abgebildete jährliche Mitgliedsbeitrag für das Tourismusmarketing der ÖW zumindest valorisiert, das heißt um die VPI-Veränderung der Jahre 2003-2017 (+30,13%) angehoben werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 139

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, For­schung und Wirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzes­entwurf zuzuleiten, der die Anhebung des seit bald 15 Jahren unveränderten jährlichen Mitgliedsbeitrags des Bundes zur Österreich Werbung zumindest im Umfang einer Valorisierung um die seither eingetretene Inflation von 30% vorsieht.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Georg Willi, Freundinnen und Freunde betreffend Sicherung und Valorisierung der Bundesgelder für alpine Hütten und Wege

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht 1652 d.B. des Tourismusaus­schus­ses über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2016 (III-390 d.B.)

Die Alpinvereine und -verbände betreuen mit viel ehrenamtlichem Einsatz rund 50.000 Kilometer alpine Wege und Steige und fast 500 Schutzhütten, überwiegend in alpiner oder hochalpiner Insellage mit den entsprechenden Witterungsbedingungen und Heraus­forderungen für Ver- und Entsorgung. Erhalt und ökologische Optimierung dieser Infrastruktur sichert ein Rückgrat des Tourismus- und Freizeitgeschehens in Österreichs Bergen.

Es ist daher so schlüssig wie begrüßenswert, dass der Bund sich mittlerweile an den nötigen Investitionen beteiligt. Diese kommen in aller Regel dem Gewerbe und damit dem Arbeitsmarkt weit abseits der Zentralräume zugute. Bis incl. 2017 sind für die Erhaltung und ökologische Sanierung der Hütten und Wege 3,6 Mio Euro pro Jahr fixiert. Dies bedeutete eine Verdopplung der davor auf den Stand der frühen 1990er-Jahre zurückgeschrumpften Fördermittel.

Bereits bei Abschluss dieses vierjährigen Programms im Jahr 2013 war allerdings ein Bedarf von 4 Mio Euro pro Jahr auf dem Tisch. Um Planungssicherheit und aus­reichende Dotierung sicherzustellen, sollte daher umgehend zumindest ein valorisierter Rahmen in Höhe von 4 Mio Euro pro Jahr für einen neuen mehrjährigen Zeitraum fixiert werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, For­schung und Wirtschaft sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, umgehend eine auf zumindest 4 Mio Euro pro Jahr valorisierte Fortführung der Bun­desförderung für die alpinen Hütten und Wege für die Jahre ab 2018 sicherzustellen.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Klinger. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 140

13.46.10

Abgeordneter Ing. Wolfgang Klinger (FPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minis­ter! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, man könnte den Tourismus in Österreich ganz einfach charakterisieren, indem man sagt: Tourismus in Österreich muss leistbar sein; leistbar für jene, die sich hier in diesem schönen Land Erholung genehmigen, und leistbar auch für jene, die dafür verantwortlich sind, dass wir Touris­musbetriebe haben.

Genau hier liegt der Hund begraben, und zwar insofern, als die Lohnnebenkosten für unsere Mitarbeiter so hoch geworden sind, dass wir es nicht mehr schaffen, auf der einen Seite für diese gute und harte Arbeit, die notwendig ist, adäquate Löhne zu bezahlen – damit auch mehr Netto vom Brutto übrig bleibt – und auf der anderen Seite als Betrieb trotzdem positiv zu wirtschaften.

An dieser Stelle eine Anmerkung zu den Aussagen von Kollegen Steinhauser, der heute gemeint hat, eine Verwaltungsreform werde dann immer wieder herbeigerufen, obwohl sie quasi gar nicht das Wichtigste sei: Ich bin der Meinung, auch für den Tourismus ist eine Verwaltungsreform unabdingbar, nämlich dahin gehend, dass ein schlanker Staat – und nur ein schlanker Staat – in der Lage ist, dafür zu sorgen, dass die Lohnnebenkosten geringer werden, und zwar in einem Verhältnis, das sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern zugutekommt. Das kann nur dann passieren, wenn in allen Bereichen, von den Kommunen über die Länder bis zum Bund, sparsam gewirtschaftet wird. Dazu muss man sich an den Maßen der Besten orien­tieren.

Ein Beispiel ist die Art und Weise, wie Wirte heute im Zusammenhang mit der Aller­genverordnung behandelt werden, indem sie dafür verantwortlich gemacht werden, dass dem Konsumenten nichts passiert. Das fördert im Prinzip nur die Gastronomie, die mit Convenience-Produkten arbeitet, die Großgastronomie oder jene, die sich fabrikmäßig mit Lebensmitteln eindecken können, bei denen gleich alles draufsteht, was drinnen ist. Wenn man aber selbständig kocht, schaue ich mir an, wie man jeden Tag eine neue Speisekarte kreiert und trotzdem für die Allergene, die enthalten sein können, in verantwortlicher Weise eine Kennzeichnung zustande bringt.

Diese Verantwortlichkeit kritisiere ich so eindringlich, denn auf der anderen Seite steht das Beispiel des Impfens in der Schule. Wenn in den Schulen heute durchgeimpft wird und es zu Impfunfällen, zu Allergien auf Impfstoffe kommt, was auch passiert, wird ein Arzt nicht verantwortlich gemacht, dann springen die Länder ein, um den Schaden auszugleichen, der genauso frappant sein kann wie Schäden aufgrund von Allergenen nach der Allergenverordnung in den Wirtshäusern. – Der Wirt ist nicht dafür verant­wortlich, dass er weiß, was jemand essen darf. Das ist meines Erachtens schon eine Bringschuld des Gastes. (Beifall bei der FPÖ.)

Was mich ebenfalls besonders geärgert hat, ist diese unsägliche Aushilfenregelung. Wir haben eine Aushilfenregelung für 18 Tage, die mittlerweile so kompliziert ist, dass sich niemand damit beschäftigt – auch nicht die Steuerprüfer –, weil sie einfach nicht praktikabel ist. Ich glaube, wir brauchen einen Aushilfe-Scheck, der gleichzeitig einer­seits die Steuern für den Staat inkludiert und andererseits eine völlige Endbesteuerung für jenen, der die Aushilfe verrichtet, ist.

Noch etwas: In der Gastronomie gibt es in den Vollzeitbetrieben  zu den Abfertigungs­beiträgen, die einbezahlt werden, auch noch die Treuegelder. Die Treuegelder betra­gen für zehn Jahre ein Monatsgehalt, für 15 Jahre eineinhalb Monatsgehälter, für 25 Jahre zwei Monatsgehälter, für 35 Jahre zweieinhalb Monatsgehälter und für 40 Jahre drei Monatsgehälter, was zusammen noch einmal zehn Monatsgehälter ausmacht. Ich


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 141

vergönne meinen langjährigen Mitarbeitern diese Treuegelder, aber ich will dieses Geld auch verdienen können.

Zum Schluss noch eines: Gastronomie und Hotellerie sind in Österreich das Aus­hängeschild des gesamten Tourismus. Jedwede Regierung ist dafür verantwortlich, dass sie auch ein Aushängeschild bleiben. (Beifall bei der FPÖ.)

13.50


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


13.50.51

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Zu meinem Vorredner, dem Abgeordneten Klinger, möchte ich nur noch sagen, die Allergenverordnung ist ohnedies nur mehr ein Thema für die Behörden, damit sie die Unternehmer relativ gut karniefeln können. Mehr ist es nicht mehr, weil die Bürger mündig genug sind, um zu wissen, was sie essen dürfen und was nicht. Insofern ist es schon auch ein Thema.

Da muss ich gleich an den Kollegen Obernosterer anschließen, der gesagt hat, wir müssten liberaler werden: Ich glaube, ihr müsst nur ehrlicher werden, denn seit 11 050 Tagen sitzt ihr in der Regierung, und den Großteil davon – oder die ganze Zeit – habt ihr auch den Stuhl des Wirtschaftsministers besetzt. Liberaler zu werden hättet ihr alle in der Hand gehabt. Das gilt genauso für Kollegen Unterrainer, der eben­falls von der Regierungsfraktion ist und sagt, man müsse es vereinfachen. – Ja, die Chancen hättet ihr gehabt!

Ich will jetzt nicht wieder gegenseitige Schuldzuweisungen hören, ich glaube, was es dringend braucht, ist auch ein Punkt der Ehrlichkeit.

Ich verstehe den Herrn Minister nicht, der gesagt hat, er will sich diese 30-prozentige Erhöhung der Steuer auf Logis, nämlich auf die 13 Prozent – von 10 auf 13 Prozent sind es 30 Prozent Erhöhung –, bis 2018 anschauen. Was muss ich mir da an­schauen? Ob noch mehr Steuern hereinkommen oder ob es nicht genug ist, was den Touristikern in den letzten Jahren zugemutet worden ist?

Was wollt ihr euch da noch anschauen? – Das möchte ich wissen, und ich möchte wissen, was ihr den Touristikern entgegnet. Sagt ihr: Du, wir müssen uns das erst bis 2018 anschauen, dann können wir eventuell entscheiden, ob wir die Steuererhöhung zurücknehmen!?

Kollege Obernosterer, ihr habt genau gesehen, wie es in Deutschland funktioniert hat. Wenn du sagst, dort führen die Städte Beiträge ein: Ja, die haben bis jetzt diese touris­tische Besteuerung, wie wir sie haben, nicht. Sie führen es auf die gleiche Ebene. Sie führen eine dritte Ebene ein, nämlich die der Ortstaxe oder die der Besteuerung touristisch relevanter Betriebe in den Städten, aber sie haben eine Ebene weniger als wir.

Um dieses Gesamtkunstwerk – das Wort, das wir immer wieder prägen und das Gott sei Dank jetzt auch der Wirtschaftsminister in den Mund genommen hat, womit er recht tut, weil es ein Gesamtkunstwerk ist – abzusichern, braucht es fünf Maßnahmen.

Die erste Maßnahme ist natürlich die steuerliche Maßnahme. Das heißt, wir brauchen eine funktionale Abschreibungsdauer und nicht die Verlängerung der Abschreibungs­dauer auf 40 Jahre. Wenn Unternehmen investieren, ist das der Beschäftigungsmotor in den Tälern und Regionen, wo die Handwerker von Investitionen in Unternehmen profitieren.

Wir brauchen die Rücknahme der Umsatzsteuer von 13 Prozent auf wieder 10 Prozent. Wir brauchen vor allem eine Strukturreform, denn wir haben 30 000 Gästebetten zu


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viel. Es hilft nicht nur die positive Tourismusbilanz eines Nächtigungsrekords, es ist immer Auslastung mal Preis.

Wie Kollege Willi ausgeführt hat: Wir hatten neunmal, wenn ich das richtig in Erin­nerung habe, keine Umsatzsteigerungen, sondern nur Nächtigungssteigerungen. Das ist ein fatales Zeichen, dagegen müssen wir etwas tun.

Wir müssen es jenen Unternehmen, die so dahinvegetieren, aufgrund steuerlicher Maßnahmen, älteren Betrieben, die einfach die Preise nach unten drücken, erleichtern, zuzusperren. In den meisten Fällen können diese Einzelunternehmen ihren Betrieb nur mehr durch Konkurs schließen und sonst gar nicht mehr. Das wisst ihr! Die meisten haben einen Buchwert, der unter dem ist, was ihr verdient. Insofern ist es ganz wichtig, auch hier steuerliche Maßnahmen zu setzen. Und wenn es ein Gesamtkunstwerk ist und eine Querschnittsmaterie ist, braucht es auch Sonderregelungen.

Was wir noch brauchen – das ist der zweite Punkt –, sind neue Arbeitswelten; auch wenn es das Wort der Digitalisierung ist. Wir brauchen Arbeitswelten, die dann für jene Freizeitgesellschaft da sind, die bedient werden will. Das heißt, wir brauchen auch Kinderbetreuungsplätze für jene Arbeitnehmer, die am Wochenende arbeiten wollen, aber nicht können, weil es solche Plätze nicht gibt. Wir brauchen Flexibilisierungen jener Art und Weise, dass wir auch glauben, im 21. Jahrhundert angekommen zu sein. Hier steht einfach Digitalisierung versus Dienstleistung, hier stehen wir für eine Frei­zeit­gesellschaft, die auch bedient werden will und bedient werden muss.

Wir brauchen auch ein gemeinsames Konzept – das ist der dritte Punkt –, von dem die Landwirtschaft spricht, jenes der ländlichen Entwicklung. Wir brauchen ein Gesamt­kunstwerk. Wir brauchen dieses Gesamtkunstwerk, dass wir das insgesamt betrach­ten, von einem Gesamten ausgehen und sagen: Wir leben von dieser Kulturlandschaft, wir leben auch von dieser Landwirtschaft, die enorm viel dazu beiträgt, dass wir eine schöne Landschaft haben, aber wir sollten dies auch gemeinsam vermarkten. Das ist ein springender Punkt. Denken wir es gemeinsam, und denken Sie es, liebe Regie­rungsbank, nicht getrennt, nur weil es hier um Pfründe, um Bünde geht, die geschützt werden wollen!

Was wir noch brauchen, ist eine Entbürokratisierung – das ist der vierte Punkt. Was in den letzten drei Jahren passiert ist – das erlebe ich in meinem eigenen Betrieb –, ist einfach ein Behördenwahnsinn, eine Kontrollitis, die sich durchgesetzt hat und die es den Unternehmen nicht mehr leicht macht. Sie nehmen ihnen die Freude dabei. Entbürokratisieren Sie endlich! Tun Sie es und schimpfen Sie nicht darüber, Sie sitzen schon 11 050 Tage auf der Regierungsbank! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeord­neten der Grünen.)

Was wir noch brauchen, ist eine konzertierte Bewerbung. Wir haben fünf Ebenen der touristischen Bewerbung, vom Hotel über die Gemeinde, den Tourismusverband, die Landestourismusorganisation bis zur ÖW. Tun Sie etwas in dieser Hinsicht! Schauen Sie, dass Sie dieses föderale Gesetz endlich so machen, dass es zwei Ebenen weni­ger braucht – dann haben wir mehr Ressourcen –, und tun Sie im zweiten Schritt eines: Valorisieren Sie das ÖW-Budget! Das ist dringend notwendig, denn: Wer nicht wirbt, der stirbt!

Dahin gehend können wir uns nicht ausruhen und sagen, wir machen ein bisschen Klientelpolitik: vielleicht dieses Jahr einen Schwerpunkt Radfahren, vielleicht nächstes Jahr – weil der Thiem gerade gewonnen hat – ein bisschen etwas mit Tennis. Das bringt nichts. Das ist einfach nur Klientelpolitik.

Ich stelle mir vor, dass Sie die Macht in die Hand nehmen, sich mit dem Landwirt­schafts­minister oder der zukünftigen Landwirtschaftsministerin – wer weiß, was da


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kommt – zusammensetzen und sagen: Wir brauchen eine Entwicklung ländlicher Raum, wir brauchen einen Lebensraum, wo wir leben können.

Dann schreibe ich Ihnen noch auf den Spiegel, lieber Herr Minister: Die Nächtigungs­rekorde basierten ganz allein auf Zuwächsen in den Städten und nicht im Ferientouris­mus. Dagegen müssen Sie etwas tun. Da hilft es nicht, mit einzelnen Schwerpunkten zu sagen: Wir schauen ohnedies, dass wir das ÖW-Budget auffetten!, und sonst gar nichts zu tun.

Ich stelle mir Tourismus anders vor. Tourismus ist, wie Sie sagen, ein Gesamtkunst­werk, von dem nicht nur die Touristiker und Hoteliers leben, sondern von dem leben auch der Tischler, der Installateur, von dem lebt jeder, der irgendwie in den Regionen verankert ist. (Abg. Katzian: Auch im Städtetourismus!) Wir sollten nie vergessen, was auf dem Tourismus basiert, nämlich eine enorm hohe Wertschöpfung in diesem Land. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

13.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hafenecker. – Bitte.

 


13.58.58

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Eines eint mich mit allen Vorrednern zu diesem Themenkomplex: Wir haben erkannt, wie wichtig der Tourismus für die Wirtschaft in Österreich ist, und wir haben auch erkannt, dass es unsere Pflicht ist, die Rahmenbedingungen für den Tourismus entsprechend im Auge zu behalten und weiterzuentwickeln.

Kollege Schellhorn hat soeben davon gesprochen, dass es bei den Ferienurlauben Rückgänge gibt und der Städtetourismus im Ansteigen ist. Das stimmt, und das ist eine Entwicklung, die wir in letzter Zeit beobachten müssen und der wir auch entgegen­wirken müssen.

Nichtsdestotrotz hat sich die österreichische Tourismuswirtschaft sehr auf Kurzurlaube spezialisiert. Man sieht das an den zahlreichen speziell zugeschnittenen Angeboten in Skigebieten, aber auch an Thermenurlauben und dem Städtetourismus, die boomen.

Womit hängt das nicht zuletzt zusammen? – Dass wir einfach eine gute Infrastruktur haben, die Ziele sehr kurzfristig planbar sind und man relativ schnell dort ist, vor allem wenn man im Individualverkehr unterwegs ist. 

Werte Kolleginnen und Kollegen, genau das ist der springende Punkt, und deshalb möchte ich mich ganz kurz mit den neuesten Anschlägen politischer Natur vonseiten Brüssels beschäftigen. Es ist vollkommen kontraproduktiv, wenn EU-Verkehrskom­missarin Bulc hergeht und sagt, dass Österreich ohnehin davon ausgehen muss, dass die Vignettenmaut bis 2027 auf eine kilometerbezogene Maut umgestellt werden muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich rede deswegen von Anschlägen, weil das schlichtweg ein Anschlag auf den Mittelstand ebenso wie auf die Tourismusindustrie ist. Wenn wir bis 2027 von der Europäischen Union dazu angehalten werden, eine kilometerbezogene Maut einzuführen, dann wird das natürlich mit der allgegenwärtigen Keule der notwendigen CO2-Einsparung argumentiert. Da möchte ich schon wissen, was – außer purer Abkassiererei – da dahintersteckt. Wir wissen nicht, wie sich die E-Mobilität bis 2027 weiterentwickeln wird und damit auch nicht, wie viel CO2 wir dadurch abbauen können. Wir wissen nicht, ob beziehungsweise inwieweit es Aussichten darauf gibt, dass die Verbrennungsmotoren so weiterentwickelt werden, dass auch da massiv an CO2 eingespart werden kann. Das heißt, es geht hier in erster Linie darum, abzukassieren.


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Ich möchte dazu nur ganz kurz ein Rechenbeispiel bringen, um zu zeigen, wer die Hauptgeschädigten dieser kilometerbezogenen Straßenmaut wirklich sind. Das sind nämlich in erster Linie Bewohner des ländlichen Raumes, die dadurch einmal mehr benachteiligt werden. Weiters sind es Familien, die vielleicht einen Kurzurlaub machen oder auf Urlaub fahren wollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor allem sind es aber die Pendler. Experten haben mittlerweile berechnet, dass in Österreich eine kilometerbezogene Straßen­maut – also eine Autobahnmaut – unter 5 Cent pro Kilometer keinen Sinn ergibt. Wenn man das jetzt auf einen durchschnittlichen Pendler, der – sagen wir jetzt einmal – 50 bis 60 Kilometer am Tag zurücklegt, hochrechnet, dann sind das in etwa 1 700 €, die dieser Pendler im Jahr mehr aufbringen muss. Man nimmt ihm also eigentlich einen Monatsbezug dadurch weg. Ich glaube, wir sind uns tatsächlich einig, dass das so nicht sein kann. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Ich bin da im Übrigen auch – da jetzt irgendwelche Zwischenrufe von der SPÖ kommen – in guter Gesellschaft mit dem ARBÖ. Ich glaube, der gehört irgendwie zu Ihrem (in Richtung SPÖ) Flügel dazu. Ebenso hat der ÖAMTC von Ihrem (in Richtung ÖVP) Flügel vorgerechnet, dass es hier nur um das Abkassieren und nicht um das Einsparen von CO2 gehen kann.

Kollege Matznetter, auch Ihr Verkehrsminister hat sich schlussendlich ja dagegen ausgesprochen und hat gesagt, dagegen ankämpfen zu wollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus diesem Grund haben wir Freiheitlichen uns gedacht, dass wir Sie bei Ihrem Kampf gegen diese Ungerechtigkeiten aus der Europäischen Union unterstützen werden.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Einführung einer km-abhängigen PKW-Maut in Österreich

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie werden ersucht, sich auf europäischer Ebene gegen die Einführung einer verpflichtenden km-abhängigen PKW-Maut einzusetzen und alles Erforderliche zu unternehmen, dass Österreich die zeitabhängige PKW-Maut auch künftig beibehalten kann.“

*****

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kollegen! Das Spiel der freien Kräfte ist eröffnet. Wir wollen Ihnen beim Arbeiten helfen. Ich gehe daher davon aus, dass Sie diesem Antrag auch zustimmen können. (Beifall bei der FPÖ.)

14.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 145

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Mag. Gerald Hauser, DI Gerhard Deimek und weiterer Abgeordneter

betreffend keine Einführung einer km-abhängigen PKW-Maut in Österreich

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 4, Bericht des Tourismusausschusses zum Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2016 (III-390 d.B.) in der 183. Sitzung des NR am 7. Juni 2017

In der EU gibt es derzeit Bestrebungen, dass die bestehenden Mautsysteme für Pkw und auch für Lkw von einer zeitabhängigen in eine kilometerabhängige Variante umgebaut werden. EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc hat diesbezügliche Pläne vor einigen Tagen vorgestellt und will sie bis spätestens Ende 2027 umgesetzt haben. So soll die Höhe der Maut an den Ausstoß des Fahrzeuges gekoppelt werden; errechnen soll die Maut ein elektronisches Gerät an Bord des Fahrzeugs.

Begründet wird diese Idee mit einem besseren Schutz der Umwelt; Autofahrer würden angesichts kilometerabhängiger Tarife öfter auf eine PKW-Fahrt verzichten.

Betroffen von einer Umstellung sind neben Österreich und Deutschland vor allem ost­europäische EU-Mitgliedsstaaten, die eine zeitabhängige Maut via Vignette einheben.

Die von der EU in Aussicht genommene Vorgangsweise wird massiv abgelehnt. Der österreichische Autofahrer darf nicht noch zusätzlich von Brüssel aus zur Kassa gebeten werden. Die geplante Eurovignetten-Richtlinie wäre zudem durch das Abstel­len auf gefahrene Kilometer und CO2-Ausstoß des Fahrzeuges mit unzumutbarer Bürokratie verbunden.

Klar gegen die EU-Pläne haben sich beispielsweise ÖAMTC und ARBÖ ausge­sprochen, aber auch Verkehrsminister Leichtfried: „Die kilometerabhängige Maut bringt höhere Kosten. Das trifft vor allem Pendlerinnen und Pendler, die auf das Auto angewiesen sind.“ Und - der Verkehrsminister plädiert dafür, dass die Mitgliedsstaaten auch in Zukunft autonom über ihr Mautsystem entscheiden können.

"Kilometerabhängiges Road Pricing hilft weder den Wenigfahrern noch der Umwelt" und "Road Pricing zielt einzig und alleine darauf ab, den Staatskassen zusätzliche Einnahmen von Autofahrern zu bescheren.", so der ÖAMTC.

„Das heimische System funktioniert einwandfrei und bietet Autofahrern Kosten­sicher­heit. Es ist nicht einzusehen, dass daran etwas geändert werden soll.“, so der ARBÖ. Und weiter: „Insbesondere für Pendler wäre dies eine enorme und untragbare Belastung. … Zuerst gibt es grünes Licht für die deutsche Autobahnmaut und jetzt sollen die Autofahrer auch für die Benützung der heimischen Autobahnen mehr bezahlen“.

Der Tourismus ist für Österreich Konjunkturstütze und Beschäftigungsmotor. Maßnah­men, die sich gegen den Tourismus wenden sind rigoros abzulehnen. Die negativen Auswirkungen einer Bemautung in Österreich zeigt sich derzeit etwa in der Region Kufstein. Touristen vermeiden bemautete Straßen und verursachen ein für die Bevöl­ke­rung rund um Kufstein ein völliges Verkehrschaos.“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 146

„Der Bundesminister Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie werden ersucht, sich auf europäischer Eben gegen die Einführung einer verpflichtenden km-abhängien PKW-Maut einzusetzen und alles Erforderliche zu unternehmen, dass Österreich die zeitabhängige PKW-Maut auch künftig beibehalten kann.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.03.54

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ja, eines eint uns sicher: Österreichs Tourismusbetriebe sind Weltklasse. Ich glaube, wenn wir von Weltklasse reden, können wir jetzt auch – Sport und Tourismus sind ja eng miteinander verbunden – einen Gruß und eine Gratulation nach Paris schicken, wo Dominic Thiem gerade Đjoković mit 3 zu 0 Sätzen aus dem Stadion geschossen hat. (Allgemeiner Beifall.)

Damit ist Dominic Thiem auch ein guter Botschafter für die österreichische Touris­muswirtschaft – von der sportlichen Leistung ganz zu schweigen. Daher noch einmal: Ganz herzliche Gratulation! (Neuerlicher allgemeiner Beifall.)

Österreichs Tourismus leistet Hervorragendes, die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Wir haben einen Rekordwert bei Gästen und Nächtigungen verzeichnet und wir haben ein Plus gegenüber dem Vorjahr erzielt, was natürlich sehr erfreulich ist. Dennoch gibt es große Herausforderungen, denen wir uns auch stellen müssen.

Einerseits gibt es gerade bei der Arbeitszeitflexibilisierung einen großen Bedarf, damit wir dann arbeiten können, wenn die Arbeit anfällt, vor allem dann, wenn die Gäste da sind. (Abg. Matznetter: Das können wir jetzt schon!) Das ist eine ganz große Heraus­forderung. Da hoffe ich doch, dass die Sozialpartner bis 30. Juni auch diesbezüglich eine gute Lösung, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Unternehmen hilft, zustande bringen.

Zum Zweiten haben wir auch in Fällen, in denen wir bereits gewisse Lösungen ausge­arbeitet haben, noch Handlungsbedarf. So zum Beispiel bei der Aushilfskräfteregelung, bei der wir sehen – es wurde heute schon angeschnitten –, dass es noch bürokratische Hindernisse gibt. In diesem Fall sollten wir schauen, dass wir diese Hindernisse mit Praktikern beseitigen, um das Ganze für unsere Touristiker auch lebbar und umsetzbar zu machen. Ich glaube, dass wir diesbezüglich alle gemeinsam das Gleiche wollen, nämlich den Touristikern, den Gastwirten und den Hoteliers die Arbeit so einfach wie möglich zu machen.

Meine Damen und Herren! Ein wesentlicher Punkt dieses Berichts beschäftigt sich natürlich auch mit den Märkten. Die Österreich Werbung leistet da ja hervorragende Arbeit. Wir sehen, dass wir aufgrund der geopolitischen Lage einen Gästeboom aus den traditionellen Märkten haben. Österreich gilt nach wie vor als äußerst sicheres Land und das heißt, dass wir in dieser Hinsicht auch große Hoffnungen in das neue Jahr 2017 haben. 31 Prozent der Deutschen überlegen sich, Urlaub in Österreich zu machen. Wenn sie alle kommen, dann können wir, glaube ich, auch wieder hoffnungs­froh auf das Jahr 2017 schauen.

Aber wir brauchen weitere Maßnahmen. Wir haben einerseits – und da waren sich alle Parteien einig – die familiäre Mithilfe im Betrieb erleichtert. Das war eine ganz wesent­liche Maßnahme. Andererseits haben wir die Abschaffung der Bestpreisklausel be-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 147

werk­stelligt. Das ist auch ein ganz wichtiges Signal. Aber wir brauchen, wie ich schon gesagt habe, weitere Entlastungsoffensiven.

Meine Damen und Herren! Wir – alle sechs Parteien – hatten heute eine sehr konstruk­tive Runde zur Gewerbeordnung. Ich lade Sie recht herzlich ein, dieser Gewerbe­rechts­novelle beizutreten. Diese Novelle beinhaltet eine Ausweitung der Nebenrechte für die Hotellerie bis zu 30 Prozent, eine Neuregelung der Nebenrechte für Massagen, eine Ausweitung der Nebenrechte für die Hotellerie für bestimmte Pauschalangebote, eine Lockerung der zwingenden Sperrstundenvorverlegung und eine Sicherung des Qualitätstourismus und des Fachkräftenachwuchses durch Beibehaltung der Befähigungsnachweise. Sie können auch hier beweisen, dass Sie uns unterstützen. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

14.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.07.31

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Ich möchte zum Tourismus Folgendes sagen: Österreichs Wirt­schaft ist maßgebend vom Tourismus geprägt. Waren die vergangenen Jahre territorial unterschiedlich und je nach Betrachtungsweise von Zuwächsen in der Gastronomie geprägt, kommt es nun zu Stagnation bis hin zu Umsatzeinbrüchen. Die Gründe hierfür sind als unterschiedlich zu bezeichnen. Es fällt jedoch auf, dass zahlreiche mittel­ständische Gastronomiebetriebe sowohl aus Gründen der Steuerpolitik als auch aufgrund von akutem Personalmangel geschlossen werden.

In Zeiten einer anhaltenden Wirtschaftskrise lässt sich zunehmender Fremdenverkehr ausschließlich über preiswerte Angebote in Service und Leistungsumfang erzielen. In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass konkurrierende Nachbargebiete steuerlich erheblich begünstigt sind, sodass es dem heimischen Tourismus kaum möglich ist, preisgünstiger anzubieten. Besonders in der XXV. Gesetzgebungsperiode war der heimische Tourismus von nicht nachvollziehbaren steuerlichen Belastungen betroffen. Registrierkassenverordnung, drastische Verlängerungen der Abschreibungs­fristen und überbordende Bürokratie sind als Ursache für zahlreiche Betriebsschließun­gen zu bezeichnen.

Am Beispiel der Registrierkassenverordnung ist abzuleiten, dass erwartete Einnahmen von circa 900 000 € mit circa 200 000 € weit hinter den Erwartungen zurückblieben. In seiner Gesamtheit betrachtet ist der Tourismus weiteren Zusatzbelastungen wie Be­mautungen, Fremdenverkehrsabgaben sowie hohen Lohnnebenkosten ausgesetzt. Der Umkehreffekt, weniger ist mehr, erscheint – bezogen sowohl auf Umsatz als auch auf Steuerertrag – durchaus anwendbar.

Wird seitens der Bundesregierung von notwendiger Deregulierung gesprochen, trifft dies auf den Tourismus umfassend zu, ist also erforderlich. Was die Einschätzung des Wirtschaftsministers betrifft, wonach sich der heimische Tourismus neu zu erfinden hat, so wird dies allein schon in Bezug auf die Topografie nicht möglich sein. – Danke. (Beifall des Abg. Kumpitsch.)

14.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.10.13

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolle­gen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fern-


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sehschirmen! Wir diskutieren heute den Bericht des Bundesministers über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2016.

Einige meiner Vorredner haben schon berichtet, dass es eine überaus erfolgreiche Saison war. 41,5 Millionen Personen haben in Österreich Urlaub gemacht, insgesamt wurden 141 Millionen Nächtigungen verzeichnet – ein Plus von 4,2 Millionen. Es gibt noch weitere positive Punkte, wie zum Beispiel die Umsätze im Tourismus, die nominell um 4, aber real um 1,7 Prozent gestiegen sind. Und wir haben auch in der Gastronomie einen Anstieg bei den unselbständig Beschäftigten auf 208 000. Das sind viele positive Signale. Zusätzlich ist die Investitionsbereitschaft im Tourismus von einem Kreditvolumen von 143 Millionen € auf 221 Millionen € gestiegen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es zeigen sich aber auch Veränderungen im Tourismus. Ich möchte kurz erklären, was ich darunter verstehe und welche Zahlen das zeigen: 1990 haben Gäste noch sechs Tage hintereinander Urlaub gemacht, 2016 sind es nur noch drei Tage. Das beweist, es gibt eine klare Veränderung. Das Positive daran ist, dass öfter Urlaub gemacht wird. Die meisten Nächtigungen buchen – bei internationalen Gästen – die Holländer, Belgier und Luxemburger mit über fünf Nächtigungen.

Erwähnenswert ist die höhere Qualifikation der Hotelbetriebe. Wenn man die Jahre 1991 bis 2016 – also 25 Jahre – betrachtet, ist die Nachfrage nach 1- und 2-Stern-Betrieben von 33,5 auf 12,1 Prozent gesunken. Am anderen Ende der Skala, im Top-Segment, ist die Nachfrage von 30 auf über 56 Prozent gestiegen. Das heißt, die Men­schen wollen deutlich bessere Qualität. Dafür sind jedoch viele Investitionen notwen­dig. Danke an die Unternehmer, die diese Fakten schaffen und das unter­stützen. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte aber jedenfalls auch die Rah­menbedingungen ansprechen. Viele Faktoren spielen klar zusammen und begründen, warum Menschen nach Österreich kommen. Sportliche Herausforderungen sind dabei ein wichtiger Punkt, es gibt aber auch finanzielle Hürden. Natürlich gibt es in diesem Bereich Förderungen, so zum Beispiel vom Sozialministerium. Dieses fördert gerade die aktive Integration von 42 000 Menschen in den Arbeitsmarkt. Ein weiterer wichtiger Punkt sind Eingliederungshilfen für Frauen und Ältere. Natürlich stehen wir nicht am Schluss, sondern es gibt immer wieder Rahmenbedingungen, die wir verändern kön­nen.

Im Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft gehört auch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank erwähnt, die wichtige Beiträge zur Unterstützung des Tourismus leistet.

Ich möchte noch einen Punkt ansprechen: den Tourismus in Niederösterreich. Auch da sind wir erfolgreich und haben einen starken Anstieg zu verzeichnen. Die letzte Wintersaison war die beste Wintersaison in der Geschichte Niederösterreichs, was sehr positiv für unser Bundesland ist.

Die Kooperation und die Abstimmung mit starken Partnern sind auch sehr wichtig. Dazu möchte ich ein Beispiel anführen, nämlich Schloss Hof in meinem Bezirk Gän­serndorf, das seit mehreren Jahren sehr eng mit der Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsges.m.b.H. kooperiert. Da sieht man, wie Fachleute etwas voranbringen kön­nen. Wir haben vor einigen Jahren rund 100 000 Besucher angesprochen, mittlerweile sind wir bei knappen 250 000 Besuchern, und heuer könnten es sogar noch mehr werden – bis zu 300 000 sind prognostiziert.


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Im Vorjahr gab es die Franz-Joseph-Ausstellung, heuer gibt es die Maria-Theresia-Ausstellung an vier Standorten in Wien und in Niederösterreich. Bitte, besuchen Sie die Ausstellung! Sie leistet auch einen wertvollen Beitrag zu unserer Geschichte.

Zum Schluss möchte ich noch meinen Dank an Mag. Dr. Franz Sattlecker aus­sprechen, der ja in Kürze als Geschäftsführer der Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebs­ges.m.b.H. in Pension geht. Er ist ein engagierter Mensch, der stets schaut, dass wir unsere Region voranbringen. Es war ein guter Entschluss, das damals zusammen­zuführen.

In diesem Sinne wünsche ich uns, dass viele Menschen Österreich besuchen und hier Geld ausgeben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Mahrer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


14.15.00

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Mag. Dr. Harald Mahrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte ein paar grund­sätz­liche Gedanken zur Entwicklung äußern, die bei der Vorlage des Tourismus­be­richts 2016 passend anstehen. Ich habe das bereits im Tourismusausschuss ausge­führt und meine Überlegungen mit den Abgeordneten im Ausschuss geteilt.

Mein Dank zu Beginn gilt den Touristikerinnen und Touristikern, die tatsächlich unter schwierigen Rahmenbedingungen hervorragende Leistungen erbringen und erbracht haben – auch im Jahr 2016. Die schwierigen Rahmenbedingungen sind aber genau zu analysieren und ein bisschen breiter zu fassen. Wenn man sich das im Detail ansieht, dann erkennt man, dass sich aufgrund der Ressourcenproblematik, des Klimawandels, des veränderten Mobilitäts- und Nutzungsverhaltens der Bürgerinnen und Bürger im Urlaub und im Freizeitbereich sowie aufgrund der gesamten Effekte der Digitalisierung eine schwierige Situation abzeichnet. Das ist natürlich eine große Gemengelage, die man hier betrachten muss. Unabhängig von einzelnen kleineren steuerpolitischen und verwaltungstechnischen Fragen wirken alle Fragen der Bürokratie mit, aber sie sind stets im Gesamtkontext zu sehen. Daher sage ich auch immer, dass es ein Gesamt­kunstwerk ist, wenn der Tourismus hervorragende Leistungen erbringen kann.

Wenn ich mir das jetzt im Detail ansehe und versuche, auf Basis des Berichts 2016 zu eruieren, wo die Chancen und wo die Risiken sind, dann kommen ein paar Punkte sehr schön zum Tragen. Abgeordneter Schellhorn hat gesagt, dass wir wissen, dass in den vergangenen Jahren eine unserer Stärken im städtischen Tourismus lag, dass sich da sehr viel Positives entwickelt hat; aber 2016 stellen wir zum ersten Mal eine Trend­wende fest: Im eher dichter bevölkerten Bereich der Städte und dort, wo wir sehr viele Betten haben, ist zum ersten Mal die Nächtigungszahl gesunken, verglichen mit der Steigerung, die wir im nicht so dicht besiedelten Bereich haben. Das heißt, dass die Region draußen zum ersten Mal wiederum der Bereich war, in dem wir mehr Nächti­gungen hatten als im städtischen Bereich. Jetzt könnte man fragen, ob das über­raschend ist. Ich würde sagen, man muss sich anschauen, ob es da wirklich eine Trendwende gibt. Das ist im Detail zu beleuchten.

Es ist also nicht in Stein gemeißelt, dass zwingend dort, wo sich der kürzere Städte­urlaub in den letzten Jahren positiv entwickelt hat, weiterhin so ein Trend besteht. Es gibt einen Umbruch. Das heißt natürlich, dass sich richtigerweise die Frage stellt, wie wir diese Rahmenbedingungen für die nächsten Jahre formen sollen. Was wird der zentrale Treiber sein, von dem wir glauben, dass er bedeutenden Einfluss haben wird?


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Richtig: Man muss Regionen bewerben. Richtig: Die Republik muss in Summe als Marke beworben werden. Richtig ist natürlich aber auch, dass sich gerade im Bereich der Bewerbung sehr viel durch den Effekt der Digitalisierung verändert. Wir haben beschlossen, dass wir uns gemeinsam dem Thema Digitalisierung widmen müssen. Wir werden daher alle Abgeordneten des Hohen Hauses, die Interesse haben, zu gemeinsamen Gesprächen einladen. Es ist klar, dass wir uns gerade auch im Bereich des Tourismus dem Thema Digitalisierung widmen müssen, so wie alle anderen Branchen diesbezüglich auch auf dem Prüfstand stehen und gefordert sind.

Wir werden da einiges sehr niedrigschwellig machen können – insbesondere für jene, die sich noch gar nicht damit beschäftigt haben. Diejenigen, die schon ein Stück weit des Weges in dem Bereich Innovation gegangen sind, wollen vielleicht mehr tun, wollen Rahmenbedingungen haben, innerhalb derer sie auch mehr gestalten können. Dabei wird die gesamte Frage der Datenwirtschaft von zentraler Bedeutung sein. Wie können unsere Touristiker und Freizeitanbieter auf das Potenzial, das sich uns eröffnet, erfolgreich zugreifen, es nutzen und in diesem Sinne Österreich weiter als sehr positiv positionierten Tourismusstandort entwickeln?

Die Nächtigungszahlen sind bereits angesprochen worden. Da haben wir das Limit, das wir uns für 2018 gesetzt haben – die 140 Millionen Nächtigungen – bereits mit Ende 2016 erreicht. Wie ich allerdings immer sage, sind Nächtigungszahlen allein kein positiver Indikator, sondern müssen bei der wirtschaftlichen Entwicklung immer in Verbindung mit der Investitionsbereitschaft, der Investitionsquote und dem Investitions­volumen gesehen werden.

Einige Abgeordnete haben es bereits angesprochen: Es ist schön, dass allein die Quote der bewilligten Kredite in diesem Bereich im Jahr 2016 um 54 Prozent gestiegen ist. Noch besser ist, dass es diesbezüglich einen anhaltenden Trend gibt. Betrachtet man das erste Quartal 2017 im Vergleich zu 2016, so ist auch das Investitionsvolumen um 20 Prozent gestiegen. Man sieht also einen durchaus positiven Trend.

Dann gibt es ein paar Grundsatzüberlegungen, die wir gemeinschaftlich im Ausschuss über die Jahre angestellt haben. Wir wollen mehr Internationalisierung, um auf einem sicheren zweiten Standbein zu stehen. Das darf man bei all den Vorteilen, die der österreichische Tourismus aufgrund der schwierigen geopolitischen Situation gerade lukrieren kann, nicht vergessen. Natürlich haben wir an den Rändern Europas geo­politisch gesehen gerade eine Bedrohungslage, daher machen Menschen lieber zu Hause Urlaub, bleiben in Österreich. Im innereuropäischen Kontext gesehen kommen natürlich auch Gäste aus unseren Hauptzielmärkten, Deutschland oder Holland, gerne nach Österreich und machen jetzt hier Urlaub – vielleicht sogar noch lieber als vor ein, zwei Jahren.

Nichtsdestotrotz brauchen wir dieses zweite Standbein und müssen die Fernmärkte weiter intensiv bearbeiten. Das sind natürlich vor allem die asiatischen Märkte und war lange Zeit der russische Markt. Auch da gibt es wieder eine Trendwende, denn von Jänner bis Ende April sind erfreulicherweise wieder mehr Gäste aus Russland gekommen. Wir verzeichnen eine Zuwachsrate von über 11 Prozent; das ist sehr, sehr erfreulich.

Grundsätzlich muss man natürlich sagen – und da plädiere ich für einen freien Tourismus, für einen selbstbestimmten Tourismus –: Es ist immer eine Frage, ob man den Tourismus staatlich verwalten will, oder ob man lieber will, dass er sich regional selbst gestaltet. Unser Modell verfolgt einen klaren Ansatz: Wir wollen keine staatliche Tourismusverwaltung, in der alles vorgegeben wird, sondern wir wollen natürlich eine ganz starke Region mit sehr viel Freiheit, die selber bestimmen kann, wie ihr USP in dieser veränderten Welt aussieht. Wir wollen dafür ein aktiver Partner sein, wir wollen


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als Ministerium mit den jeweiligen Landestourismusorganisationen und der Öster­reich Werbung partnerschaftlich agieren. Auf gar keinen Fall wollen wir der jeweiligen Region erklären, wie sie ihr touristisches Angebot gestalten und entwickeln soll. Das ist Sache der Region und der Unternehmerinnen und der Unternehmer vor Ort. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.20.54

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um den Tourismusbericht. Vom Tourismus lebt die ganze Wirtschaft.

Österreich ist ein sehr beliebtes Urlaubsland. Das ist gut so, und so soll es auch bleiben. Der Tourismus ist für Österreich ein Beschäftigungsmotor, nicht nur in den Städten mit dem Städtetourismus, der außerdem die Statistik verschönert; der Touris­mus ist auch ein ganz wichtiger Faktor zur Stärkung des ländlichen Raumes.

Und daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, versteht niemand – aber wirklich niemand! –, warum die Belastungen immer größer werden. Auch wenn du, lieber Peter Haubner, sagst, Österreich ist weltmeisterlich: Ich glaube, du spielst auf Dominic Thiem an, ja, herzliche Gratulation, aber Österreich ist natürlich auch weltmeisterlich, was die Belastungen für die Tourismusbetriebe betrifft. Die Erhöhung der Steuer auf die Näch­tigungen ist untragbar, meine sehr geehrten Damen und Herren, die gehört dringend wieder gesenkt!

Die Verlängerung bei der Abschreibung, die Allergenverordnung, die Einführung der Registrierkassenpflicht, das Rauchverbot: Das alles sind enorme Belastungen für die Hotellerie, für die Gastronomie, für unsere Tourismusbetriebe. Der Wirt, die Wirtin können Tag und Nacht arbeiten, trotzdem bleibt nichts übrig.

Ja, es stimmt – ich glaube, Kollege Obernosterer hat es angesprochen –: Unsere Touris­musbetriebe, die Hotellerie, die Gastronomie leisten Großartiges. Das Personal dort leistet Großartiges, aber die Tatsachen zeigen: Es ist auch so, dass diese Belas­tungen in Zukunft nicht weiter tragbar sind. – Danke schön. (Beifall der Abgeord­neten Kumpitsch, Dietrich und Gerhard Schmid.)

14.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Mag. Hanger gelangt nun zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.22.42

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir debattieren den Tourismusbericht 2016. Persönlich glaube ich, dass es dafür eine differenzierte Sicht der Dinge braucht.

Schauen wir die Faktenlage an, die ist tatsächlich beeindruckend, gar keine Frage: 141 Millionen Nächtigungen, wiederum ein neuer Nächtigungsrekord; 41,5 Millionen Gäste; Umsätze 4 Prozent nominell, 1,7 Prozent real gewachsen; 2,6 Prozent Wachs­tum bei den Beschäftigten; über 200 000 Beschäftigte durchschnittlich in der Touris­musbranche. Ganz besonders stark sind auch die Investitionen gestiegen. Ich glaube, das ist der stärkste Indikator.

Wenn Betriebe investieren, dann glauben sie an die Zukunft. Das ist sehr erfreulich, aber ganz klar ist auch: Wir müssen an den Rahmenbedingungen arbeiten. Zwei Dinge


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sind positiv zu bemerken: die Regelung betreffend familiennahe Angehörige und natürlich auch, dass wir es geschafft haben, durch eine gesetzliche Regelung die Marktmacht der Buchungsplattformen zurückzudrängen.

Ich möchte ein Thema ansprechen, das mir persönlich sehr, sehr wichtig ist, und dazu möchte ich ein bisschen aus der Praxis berichten. Es geht um das Thema Aushilfen, betrachten wir das ganz praktisch: Ein Betreiber eines Landgasthofs sagt am Wochen­ende, am Samstag: Ich möchte eine Veranstaltung machen, weil ich mein Geschäft ankurbeln will. – Neben vielem anderen – Werbung, Musik und, und, und – braucht er natürlich auch Personal. Er organisiert sechs Personen aus seinem Umfeld, die bereit sind, mitzuhelfen. In der Praxis funktioniert das so, dass dann meistens zwei kurz davor absagen. Er organisiert zwei Neue. Dann kommt die erste große Hürde: Er muss sie zur Sozialversicherung anmelden. Wie macht er das am Samstag? – Das geht im Internet, mit hohem bürokratischem Aufwand.

Die Mitarbeiter sind dann da. In der Praxis schaut es dann oft so aus, dass das Geschäft leider doch nicht so ist, wie alle erwartet haben. Zwei Aushilfen schickt der Chef nach vier Stunden wieder nach Hause. Er muss dann zwei Mitarbeiter mit vier Stunden abrechnen, aliquot Sonderzahlungen leisten, Urlaubsersatzleistung zahlen. Das ist ein enorm hoher bürokratischer Aufwand.

In der Praxis schaut es dann so aus, dass es teilweise schwierig ist, Aushilfen zu bekommen, denn wenn sie mehrmals als Aushilfen arbeiten, haben sie Angst, dass sie zusätzlich Steuern nachzahlen müssen, weil es eine Jahresbemessung gibt. Sie haben Angst, dass sie zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge bezahlen müssen, weil es eine Nachbemessung gibt.

Ich würde mir da sehr klare, einfache Regelungen wünschen. Die müssen so aus­schauen, dass natürlich das Einkommen, das der Mitarbeiter bekommt, endbesteuert ist. Es muss klar sein, dass Sozialversicherungsbeiträge schon bezahlt sind. Ich bin sehr davon überzeugt, dass es dann wieder einfacher wird, auch in der Gastronomie, im Tourismus, die Aushilfen zu bekommen, die es braucht, um gute Qualität auf den Markt zu bringen.

Abschließend will ich noch eine Einladung aussprechen. Ich komme aus der Region Mostviertel, Eisenstraße, aus dem Ybbstal. Wir eröffnen in Kürze, am 17. Juni, den schönsten Radweg Mitteleuropas, den Ybbstalradweg. Alle sind herzlich eingeladen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.25


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Antoni. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.25.40

Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ein herzliches Grüß Gott all jenen, die die Sitzung auf der Galerie mitverfolgen, und ein herzliches Grüß Gott an meine Heimatregion, an alle Waldviertlerinnen und Waldviertler, denn ich möchte mich heute in dieser Diskussion etwas näher mit dieser Region beschäftigen.

Im Bericht zur Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2016, den wir heute dis­kutieren, ist mir meine Heimatregion, das Waldviertel, etwas zu wenig präsent. Die Zahlen zeigen, dass in Teilbereichen Aufholbedarf besteht, ich denke, vor allem im Bereich der privaten Unterkunftgeber.

Damit möchte ich nicht sagen, dass der Massentourismus unbedingt das sofort erreich­bare, erklärte Ziel sein muss, aber ich denke, die Arbeitsmarktlage im Waldviertel zeigt sehr deutlich, dass jeder zusätzliche Arbeitsplatz, vor allem durch den Tourismus, ein


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Gewinn für die Region, ein Gewinn für die Menschen ist. Und ich denke, gerade im Bereich der Privatzimmervermietung werden für diese Region große Möglichkeiten und Chancen geboten.

Ich denke, diese Region hat wirklich sehr, sehr viel zu bieten: von der Fülle der Nationalparks über die Käsemacherwelt bis hin zu den Waldviertler Teichen, das Bildungspotenzial des Naturparkzentrums UnterWasserReich, die einzige Baumhaus Lodge Österreichs, die Waldviertler Schmalspurbahnen und nicht zu vergessen das Hotel Sole-Felsen-Bad, das in der Zwischenzeit eine Größenordnung von 300 000 Be­sucherinnen und Besuchern im Jahr beherbergt. Das sind sehr viele gute Beispiele, die zeigen, dass sich die Region in der Zwischenzeit mit attraktiven Anziehungspunkten ganzjährig gut aufgestellt hat.

Geschätzte Damen und Herren, die Region liegt, glaube ich, nicht nur mir besonders am Herzen, sondern die Region liegt eigentlich wirklich im Herzen von Europa und hat großes Potenzial im Bereich des Tourismus, mit Großstädten wie Wien, Linz, Budweis oder Prag in der Nähe.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, bei uns zu Hause im Waldviertel gibt es einen Spruch: Ein Waldviertler sind drei Leute. – Und mit dem Spruch möchten wir, glaube ich, signalisieren: Die Waldviertlerinnen, die Waldviertler sind gewohnt, hart zu arbeiten. Sie sind wirklich mit großem Interesse daran, die Region zu beleben, was ihnen in vielen Teilbereichen sehr gut gelungen ist.

Ich denke, hinsichtlich der Rahmenbedingungen sind wir in der Politik gefragt. Um geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, ist die Politik auf mehreren Ebenen, in mehreren Bereichen gefragt, denn – davon sind wir alle überzeugt – der Tourismus selbst ist eine Querschnittsmaterie. Unterstützung und Ansätze beginnen bei der Wirtschaft, sie gehen von der Gesundheit bis zur Ausbildung gleichermaßen. Daher denke ich: Akzente seitens der Politik müssen gesetzt werden, damit das, was in den ländlichen Regionen geboten wird, für die Touristinnen und Touristen in Zukunft auch erreichbar ist.

Das wird nur in Zusammenarbeit funktionieren. Daran sollten wir arbeiten, damit vor allem die ländlichen Regionen und – wie heute angesprochen – die Privatzim­mer­ver­mieterinnen und -vermieter eine Perspektive und die Regionen im Tourismus­bereich eine optimale Chance für die Zukunft haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.29.16

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herren! Der Bericht zur Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 2016 ist ja grundsätzlich sehr positiv.

Ich darf kurz über Urlaub am Bauernhof sprechen. Insgesamt bieten ja knapp 10 000 Be­triebe Urlaub am Bauernhof an. Das sind rund 11 Prozent des österreichischen Bettenangebots, und circa ein Viertel dieser Betriebe ist seit 1991 unter der Dachmarke Urlaub am Bauernhof gemeinschaftlich organisiert. Worum geht es dabei? – Es geht natürlich um Interessenvertretung und Qualitätsverbesserung bis hin zu Förderungs­programmen, beispielsweise im Rahmen der ländlichen Entwicklung.

Urlaub-am-Bauernhof-Betriebe beherbergen in Österreich im Jahr circa 2 Millionen Gäste, davon sind ein Viertel, also rund 500 000, Kinder. Diese 2 Millionen Gäste tätigen jährlich immerhin in etwa 1 Milliarde € an Ausgaben, und mit diesen Umsätzen werden auch rund 23 000 Arbeitsplätze abgesichert.


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Urlaub am Bauernhof anzubieten, ist in Wirklichkeit für die bäuerlichen Familien eine große Herausforderung, und dazu braucht es viel Herz und natürlich auch sehr viel Engagement. Urlaub-am-Bauernhof-Gäste lernen das Arbeiten und das Leben in der Landwirtschaft näher kennen, sie sehen, wie die Arbeit in den landwirtschaftlichen Betrieben tatsächlich vor sich geht. Mein Eindruck ist, dass gerade in den öffentlichen Medien, beispielsweise in der Fernsehwerbung, das Leben und Arbeiten in der Land­wirtschaft völlig falsch dargestellt werden. In Wirklichkeit funktioniert es nicht so, dass eine Bäuerin im Dirndlkleid bei der Heuarbeit ist oder der Bauer im Trachtenanzug mit dem Drescher fährt oder das Schweinderl im Stall sprechen kann. Das sind alles Dinge, die nicht passen, und es ist nicht verwunderlich, dass Kinder in städtischen Schulen glauben, dass eine Kuh tatsächlich lila ist. Da ist viel Arbeit zu tun, und ich bin froh, dass sich in diese Richtung etwas bewegt.

Österreich ist nicht zuletzt deshalb, weil die Bauern die Kulturlandschaft pflegen, weil Landschaft durch Arbeit erschaffen und nicht der Natur überlassen wird, ein so attraktives Urlaubsland. Ein wichtiger Aspekt ist natürlich auch, dass Gäste vom Urlaub am Bauernhof die österreichischen Lebensmittel näher kennenlernen und damit auch Botschafter sind, was auch wirtschaftliche Vorteile hat.

Landwirtschaft ist Wirtschaft am Lande. Die bäuerlichen Familien investieren ihr Geld wieder in die regionale Wirtschaft, und so gesehen ist natürlich auch Urlaub am Bauern­hof für diese bäuerlichen Familien ein wesentlicher Faktor in der Wertschöp­fung. Die Urlaub-am-Bauernhof-Betriebe und auch die weiteren Tourismusbetriebe arbeiten ja wirtschaftlich gut zusammen, brauchen sich gegenseitig, und das ist durch­aus wertvoll.

Abschließend möchte ich schlicht und einfach allen bäuerlichen Familien ein herzliches Danke für ihre Arbeit aussprechen, nämlich dafür, dass sie Urlaub am Bauernhof anbieten, und allen Gästen von Urlaub am Bauernhof einen schönen, erholsamen Aufenthalt in unserer schönen Heimat wünschen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.32.26

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Der vorliegende Tourismusbericht 2016 zeigt sehr eindrücklich die funda­mentale Bedeutung des nationalen, aber auch des internationalen Tourismus. So wie in Österreich der Tourismus Arbeitsplätze, Wertschöpfung und damit auch Wohlstand in ländliche, oft entlegene Regionen bringt, so ist der internationale Tourismus auch eine der wichtigsten Möglichkeiten in benachteiligten Regionen dieser Erde, wirt­schaftliche Entwicklungen und damit Lebensgrundlage für viele Millionen Menschen zu schaffen.

Neben den schon mehrfach erwähnten positiven Aspekten dieses Berichts für den österreichischen Tourismus sagt der Bericht auch, dass der Tourismus sich interna­tional äußerst positiv entwickelt hat. So haben zum Beispiel Asien und der pazifische Raum ein Plus von 8,4 Prozent zu verzeichnen. Auch in Afrika, einer Region, die wirklich viel an Input notwendig hat, ist ein Plus von 8,1 Prozent zu verzeichnen. Nord-, Mittel- und Südamerika, einschließlich der Karibik, haben ein Plus von 4,3 Prozent zu verzeichnen. Der Rückgang des Tourismus um 4,1 Prozent im Nahen Osten ist ohne Frage der labilen Situation in dieser Region geschuldet.

Auf Basis der Ankünfte und der realen Tourismusexporte ist der internationale Tourismus mit 2,6 Prozent deutlich kräftiger gewachsen als der Welthandel. Länger-


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fristig betrachtet ist dieser Überhang mit 6,5 Prozent zu 2,6 Prozent noch deutlich größer.

Diese Zahlen, meine Damen und Herren, zeigen aber auch, wie groß der Konkurrenz­kampf ist, und deswegen ist die Ansage von Sebastian Kurz, die Abgabenquote auf unter 40 Prozent zu drücken, absolut richtig, ja notwendig (Abg. Scherak: In 30 Jahren! – Abg. Hafenecker: Wenn das 30 Jahre braucht ...!) und wird auch unseren heimischen Tourismusbetrieben den notwendigen Spielraum und die Entlastung bringen, die sie nötig haben. Wir stehen dahinter. (Beifall bei der ÖVP.)

14.34

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Schmuckenschlager ist der nächste Redner. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.34.36

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Der Tourismusbericht für das Jahr 2016 zeigt eine extrem positive Entwicklung, und es ist gut, dass sich der Tourismus in Österreich nach vorne entwickelt hat.

Wir sehen aber, wenn wir die Zahlen genauer betrachten, dass wir vor allem im Bereich der preisbereinigten Umsätze nicht ganz so große Sprünge machen. Eine Entwicklung, eine Aufwärtsentwicklung, ist auch da zu sehen, jedoch stellt sich die Frage: Wenn die Zahl der Übernachtungen steigt, die preisbereinigten Umsätze aber nicht im selben Ausmaß, wo liegt dann der Fehler? – Und da muss man schon danach trachten, in den Qualitätstourismus zu kommen, wodurch wir hochwertig Wertschöp­fung erzielen können.

Der Tourismus ist ein Dienstleistungsgewerbe und erfordert höchste Flexibilisierung, da muss man sich weiterentwickeln, damit sich diese Arbeitswelten auch in den Rechts­regeln, in den Regulatorien widerspiegeln, damit wir Sicherheit für die Unter­nehmer, aber auch für die Arbeitnehmer haben. Er ist aber nicht nur das, er ist eine mehrteilige Angelegenheit.

Worum geht es beim Tourismus? – Ausschlaggebend sind auch die Sicherheit eines Landes, die Sauberkeit eines Landes, die Kulinarik, letztendlich die Volkskultur – da denke ich an zahlreiche ehrenamtliche Initiativen, Festivitäten und dergleichen, die gerade im Sommer in Österreich sehr häufig stattfinden –, aber auch die Infrastruktur ist ein wesentlicher Faktor, da geht es um die Fragen: Wie ist man per Flugzeug erreichbar, wie sind da die Infrastrukturanbindungen, was macht die Schiene, und wie sieht es mit der Straße aus?

All diese Faktoren müssen berücksichtigt werden, und wir müssen lernen, diese mehrfachen Stabilisationsfaktoren für den Tourismus immer wieder aufs Neue zu betrachten, diese touristische Brille auch bei anderen Themen aufzusetzen – wenn es zum Beispiel um die Raumordnung geht. Wir können uns darüber mokieren, ob es notwendig ist, aufgrund des Klimawandels da oder dort vielleicht eine Schneekanone mehr zu montieren; das ist aber eine Scheindiskussion. Wenn ich mir ansehe, was wir in vielen Landstrichen raumordnungsmäßig verschachteln und verschandeln, dann hat das wahrscheinlich viel gravierendere Auswirkungen.

Partnerschaftlich weiterentwickeln wird auch beim Thema der Digitalisierung wesent­lich sein, damit wir vorankommen. Ebenso wesentlich ist das Thema Einkommens­kombinationen: dass man in ländlichen Regionen, die vielleicht nicht so beschäf­tigungsintensiv sind, über Einkommenskombinationsmodelle für Menschen mit mehre­ren Berufen perfekte Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen kann.


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Einige Damen und Herren haben angesprochen, dass es eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist, die Mehrwertsteuer – die ja erst mit der Steuerreform erhöht wurde – auch im Bereich des Tourismus zu senken; da bitte ich auch die geschätzten Herrschaften der Opposition in den Bundesländern, wo sie in der Landesregierung vertreten sind, jetzt schon Anträge vorzubereiten, ob man nicht da oder dort die Erwerbsgelder – letztendlich die Leistungsentgelte, die vom Bund an die Länder kommen – reduzieren kann. Man kann die Diskussion nicht nur einseitig führen und beklagen, dass es auf der einen Seite eine Steuersenkung gibt, auf der anderen Seite aber Anträge, mit denen man mehr Geld aus dem Steuertopf bekommen möchte; das ist eine Lösung, die nicht so leicht machbar ist. Das muss man schon ein bisschen sorgsamer im Gesamtblick betrachten. Ich glaube, dann lassen sich auch wirklich tragfähige Lösungen für die Betriebe erarbeiten. (Beifall bei der ÖVP.)

14.38

14.38.28

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Tourismusausschusses, den vorliegenden Bericht III-390 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rücknahme der Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Beherbergung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Faire Lebensmittel haben große Bedeutung für heimische Kulinarik“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Palmöl- und Palmfettsteuer“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kennzeichnung von Fleisch mittels AT-Stempel“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Qualitätsgütesiegel-Gesetz“. 

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Minderheit. Auch dieser Antrag ist abge­lehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Brückl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung von zusätzlichen Investitions-


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anreizen für Tourismusbetriebe durch Heranführung der AfA an die wirtschaftliche Lebensdauer.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rücknahme der Steuererhöhung auf Nächtigungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der überfälligen Valorisierung des Bundesbeitrags für die Österreich Werbung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Minderheit. Auch dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung und Valorisierung der Bundesgelder für alpine Hütten und Wege.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Einführung einer km-abhän­gigen PKW-Maut in Österreich.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Antrag sind, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

14.41.475. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1808/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend IS, systematische Massenmorde an religiösen und ethnischen Minderheiten (1649 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Buchmayr. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.42.15

Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Umstände, unter denen die Menschen in Syrien leben müssen, sind einfach unerträglich. Ich unterstütze daher den Entschließungs­antrag aus tiefster Überzeugung und uneingeschränkt. Die Frage, die sich bei diesem Thema für mich in den Mittelpunkt stellt, ist: Wie konnte es so weit kommen, woher hat der IS die Waffen und die Mittel, um ganze Staaten zu terrorisieren und die Welt, wie wir sie kennen, nachhaltig zu verändern?

Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, dennoch möchte ich das Thema Waffen und Waffenlieferungen etwas näher beleuchten. Die größten Waffenexporteure sind die USA, Russland, China, Frankreich und Deutschland, die größten Waffenimporteure sind Indien, Saudi-Arabien, China und die Vereinigten Arabischen Emirate.


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Wie wir vor einigen Wochen festgestellt haben, hat sich ja der amerikanische Präsident gebrüstet, einen Waffendeal mit Saudi-Arabien um 342 Milliarden US-Dollar abge­schlos­sen zu haben. Das führt gleich zu der Frage, wie nun die Waffen tatsächlich nach Syrien gelangen. Darüber kann nur spekuliert werden, aber es ist kein Geheim­nis, dass viele Wege über Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate und Katar die US-geführte Koalition gegen den Terror mit Waffenlieferungen unterstützen, um ihren Einfluss in dieser Region zu vergrößern. Überspitzt formuliert führen die Waffenlieferungen der USA über den Umweg Saudi-Arabien zu einer Verlängerung des Konflikts in Syrien und somit zu menschenunwürdigen Lebensbedingungen.

Europa ist davon direkt betroffen und trägt im übertragenen Sinne die Folgen. Die Fluchtbewegungen aus Syrien und Afghanistan führten in vielen europäischen Staaten zu massiven Problemen. Was man dabei vermisst, ist die humanitäre Hilfe der Mitverursacher, und da sind die USA und Russland sicher anzusprechen, die gibt es nämlich nicht, wenn es darum geht, sich um die Folgen des Problems kümmern. Ich würde mir wünschen, dass gerade bei Waffenlieferanten in diesem Ausmaß genauer hingeschaut wird, dass bei entsprechenden Auswirkungen, wie wir sie derzeit erleben, auch die großen Waffenlieferanten auf internationaler Ebene zur Verantwortung gezogen werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.45


Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete Dipl.-Kffr. Pfurtscheller gelangt nun zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.45.12

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der sys­te­matische Massenmord, den die IS-Milizen an ethnischen und religiösen Minderheiten begehen, ist uns leider mehr als bekannt, und die Berichterstattung darüber begleitet uns schon seit Jahren.

Nicht nur Menschen in Staaten wie Syrien oder dem Irak sind massiv davon betroffen, mittlerweile hat der IS-Terror auch Europa erreicht; heute zum Beispiel hat es wieder Anschläge im Iran gegeben.

In den Krisengebieten im Nahen und Mittleren Osten sind vor allem Christen, Jesiden und Turkmenen, aber auch andere Minderheiten betroffen. Menschen werden gefan­gen genommen, getötet, gefoltert, Frauen und Mädchen werden vergewaltigt, versklavt oder verkauft.

Aus diesen Gründen hat das Europäische Parlament eine Entschließung verab­schie­det, mit welcher der UN-Sicherheitsrat ersucht wird, diese Verbrechen als Völkermord einzustufen, und ich denke, die zuständigen Gremien hatten leider mehr als genug Gelegenheit, genug Beweise und Fakten zu sammeln und diese zu dokumentieren.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Für diese grauenhaften Verbrechen gegen die Menschlichkeit und für diese Kriegsverbrechen darf es keine Straffreiheit geben. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.) Die IS-Verantwortlichen sollen und müssen vor den Internationalen Strafgerichtshof gebracht werden. Daher unterstützen wir mit unserem Entschließungsantrag die Bemühungen des Europäischen Parlaments und erhöhen damit den Druck auf die UNO, tätig zu werden.

Auch die Parlamentarische Versammlung des Europarates, der US-Kongress und zum Beispiel das House of Commons in Großbritannien haben das bereits getan. Unser Antrag geht aber noch weiter. Wir wollen mit unserem Antrag auch noch einmal daran erinnern – Herr Kollege Buchmayr ist schon darauf eingegangen –, dass auch keine


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Waffen an den IS geliefert werden dürfen und dass es keine finanzielle Unterstützung durch zum Beispiel Erdölhandel mit dem IS geben darf.

Wir gehen auch noch einmal darauf ein, dass die Zerstörung religiöser und kultureller Stätten und der Handel mit Kulturgütern natürlich zu ächten sind. Dieser Teil ist auch wichtig, rückt aber angesichts der vielen menschlichen Tragödien in den Hintergrund.

Folgendes ist mir persönlich auch sehr wichtig: Wir ersuchen noch einmal die Bun­desregierung, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, Schutzzonen und humanitäre Korridore aufzubauen und einzurichten, die von den Vereinten Nationen dann auch gesichert werden sollen. Mir ist natürlich bewusst, dass das nicht ganz einfach ist, dass diese Forderung nicht leicht umgesetzt werden kann, um den vor dem IS-Terror Flüchtenden aber Sicherheit geben zu können, müssen diese Anstrengungen unbe­dingt verstärkt werden.

Es kann nicht sein, dass sich nur die Nachbarstaaten von Syrien und dem Irak um die Geflüchteten kümmern müssen oder zum Beispiel auch das kurdische Volk, das sich sehr für die Geflüchteten einsetzt. Sie können mit dieser Aufgabe nicht alleingelassen werden, wir alle müssen dazu einen Beitrag leisten, damit die Menschen möglichst nahe an ihrer Heimat Sicherheit und gute Versorgung finden können. Das ist auch in unserem Sinne, das ist auch im Sinne von Europa, denn wenn die Menschen in der Nähe gut untergebracht und versorgt sind, haben sie keinen Grund mehr, sich zu uns auf den Weg zu machen.

Abschließend möchte ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen für die übergreifende Unterstützung bedanken. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

14.48


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch gelangt nun zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.49.11

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Zuseher auf der Galerie und vor den Fernseh­geräten! Hohes Haus! Es ist ein offenes Geheimnis – Kollege Buchmayr hat es auch vorhin angesprochen –, dass der sogenannte Islamische Staat, auch wenn sein Kriegs­glück mittlerweile nachlässt, weiterhin Unterstützung findet und auch mit Waffen beliefert wird.

Die Folge ist, dass dieser Krieg weitergeht und Europa mit Terroranschlägen über­zogen wird. Ich denke jetzt an London, wobei zu sagen ist, dass wir mittlerweile wissen, dass zwei der Attentäter dem britischen Geheimdienst bekannt gewesen sind. Einer davon war sogar in einer Dokumentationsserie, die den Namen „Die Jihadisten von nebenan“ trägt, zu sehen.

Wenn man noch dazu weiß, dass einer der Täter vergangenes Jahr in Bologna bei der Ausreise von den italienischen Behörden am Weiterflug nach Istanbul gehindert wurde, weil er gesagt hat, dass er eigentlich nach Syrien und dort Terrorist werden will, dann stellt sich schon die Frage, warum die britischen Behörden nichts unternommen haben, obwohl sie von den italienischen Kollegen informiert worden sind und dieser eine Terrorist sogar in der Gefährderdatei steht.

Das alles lässt natürlich auf ein totales Behördenversagen schließen, aber ich möchte zu bedenken geben, dass die Ursache für die Untätigkeit von Behörden vielfach nicht am Willen liegt, nicht einschreiten oder tatenlos zusehen zu wollen, sondern einfach daran, dass die gesetzlichen Voraussetzungen – ähnlich wie bei uns in Österreich – fehlen.


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Wenn nun die britische Premierministerin May heute sagt, sie werde alles dafür tun, den Sicherheitskräften mehr Handlungsfreiheit einzuräumen, dann ist das gut, aber diese Einsicht kommt in Anbetracht der Toten, die es bis jetzt durch die IS-Greueltaten gegeben hat, reichlich spät. Fakt ist, dass alle diese Attentäter eine gemeinsame Religion, nämlich der Islam, eint, und vor allem der Hass gegen uns, unsere Gesell­schaft, unsere Lebensweise und ihr Ziel, uns zu vernichten, zu versklaven oder uns dort, wo das noch nicht geht, zu unterwandern.

Das Gebot der Stunde ist daher, zu handeln und weniger, einen bereits vor über einem Jahr einstimmig beschlossenen Antrag des Europäischen Parlaments dahin gehend zu unterstützen, dass wir eine Bundesregierung, die es de facto nicht mehr gibt, vielleicht gar nie wirklich richtig gegeben hat, auffordern, Unterstützung zu leisten.

Meine Damen und Herren! Radikale Strukturen des politischen Islam konnten sich in Österreich in den vergangenen – man muss sagen – Jahrzehnten in Ruhe und teilweise unter dem Schutz von ÖVP und SPÖ etablieren und festsetzen, und so sind wir heute so weit, dass wir in Österreich drei Gruppierungen haben. Ich nenne nur die arabische Muslimbruderschaft, die türkische Milli Görüş und die türkische ATIB, die sich ideologisch sehr nahestehen, einen ähnlichen politischen Islam vertreten, und es ist ganz klar, dass solche Organisationen eigentlich erst den Boden aufbereiten für die Spitze des Eisbergs, wie sie Dschihadisten sind, wie sie die Attentäter sind, denn nur dort können sie ihre zerstörerischen und menschenverachtenden Lehren verbreiten.

In Anbetracht dieser alarmierenden Umstände und des dringenden Handlungsbedarfs bringe ich daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heinz-Christrian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maß­nahmen zur Bekämpfung des politischen Islam

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, der Bundesminister für Inneres, der Bundesminister für Justiz und der Bundesminister für Europa, Äußeres und Integration, wird aufgefordert, im Sinne der Umsetzung nachstehender Forde­rungen die entsprechenden Maßnahmen zu setzen beziehungsweise dem Nationalrat Regierungsvorlagen ehestmöglich zuzuleiten:

Umgehender Einsatz für eine Präzisierung der EU-Terrorliste und Ausweitung auf radikal-islamistische nahestehende Organisationen und Vereine sowie Hintanhalten der Streichung der Hamas von dieser Liste.

Umgehende Beauftragung eines dem Parlament vorzulegenden Berichts über die Strukturen und Aktivitäten des politischen Islam in Österreich (analog zu den Bemü­hungen in den USA oder des Jenkins-Report der britischen Regierung) unter Beizie­hung unabhängiger Experten abseits des Einflussbereiches der IGGIÖ.

Schaffung einer eigenen – von Islamismus- und Terrorexperten mitverfassten – natio­nalen Beobachtungs- und Verbotsliste, die jihadistische und andere islamistische Organisationen, Personen und Vereinen umfasst.

Umgehende Reparatur des Islamgesetzes, insbesondere im Bereich des Verbots der Finanzierung aus dem Ausland, damit die systematische Umgehung seit Inkrafttreten des Islamgesetzes, etwa durch Stiftungskonstruktionen, hintangehalten werden kann.

Umfassende Vorlage der Glaubensgrundsätze in deutscher Sprache, damit die Lehr­inhalte auf ihre Verfassungskonformität geprüft werden können.


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Verbot problematischer Symbole radikaler Islamisten durch eine Änderung und Aus­weitung des Symbole-Gesetzes.

Präzisierung des Terrorismusparagrafen (§282a StGB) und des Verhetzungspara­graphen (§283 StGB) hinsichtlich des islamistischen Extremismus.

Umgehende Einführung eines Vollverschleierungsverbotes (Burka und Niqab) im öffentlichen Raum sowie Einführung eines Kopftuchverbotes für Mädchen in Kinder­gärten und Volksschulen.

Evaluierung des Staatsschutzgesetzes, ob die Behörden bestmögliche, grundrechts­konforme Voraussetzungen haben, die verschachtelten Netzwerke radikaler Islamisten effektiver zu überwachen.

Aufstockung der finanziellen Mittel und des Personals des Bundesamtes für Verfas­sungsschutz und Terrorismusbekämpfung, um das gesamte islamische, insbesondere das radikal-islamistische Spektrum unter Beobachtung stellen zu können.

Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft für Personen, die für islamische Terror­gruppen, wie zum Beispiel den IS, gekämpft oder im Auftrag dieser an Terroran­schläge aktiv beteiligt waren.“

*****

Meine Damen und Herren! Wenn Sie es mit der Bekämpfung des politischen Islam tatsächlich ernst meinen, dann stimmen Sie bitte diesem Antrag zu. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten KO Strache, Mag. Kumpitsch und weiterer Abgeordneter betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung des politischen Islam

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Men­schen­rechte über den Antrag 1808/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend IS, syste­matische Massenmorde an religiösen und ethnischen Minderheiten (1649 d.B.)

Radikale Strukturen des politischen Islam konnten sich in Österreich über Jahrzehnte in Ruhe und teilweise unter dem Schutz von SPÖ und ÖVP etablieren und festsetzen. In Österreich kämpfen seit langem drei Gruppierungen um Einfluss und Macht:

Die arabische Muslimbruderschaft (radikal islamistisch; Hamas ist Palästina-Ableger der Muslimbruderschaft) (https://de.wikipedia.org/wiki/Hamas)

Die türkische Milli Görüs (http://estudies.alarabiya.net/content/turkey%E2%80%99s-relationship-muslim-brotherhood) (gleiche Wurzeln wie die Muslimbruderschaft)

Die türkische ATIB (seit jeher eng an der türkischen Regierung. Immer nationalistisch, früher säkular, erst unter Erdogan radikale Wandlung zu einer zweiten islamistischen Kraft neben Milli Görüs) (https://kurier.at/politik/inland/erdogans-einfluss-auf-die-iggioe/205.513.257)


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Ideologisch stehen sich diese Gruppierungen sehr nahe, vertreten sie doch alle einen sehr ähnlichen politischen Islam. Dass islamistische Organisationen wie die Muslim­bruderschaft und andere Vertreter des politischen Islam erst das ideologische Fundament für Terroristen liefern (https://www.welt.de/politik/article1474736/Muslimbrueder-zerstoeren-Deutschland-von-innen.html), kommt in der österreichischen Rechtsordnung viel zu kurz. Bru­derschaftsexperten weisen zudem seit Jahren auf enge Verstrickungen zwischen den Muslimbrüdern und Terroristen hin. (https://kurier.at/politik/ausland/us-ermittler-steven-merley-ueber-das-globale-netzwerk-der-muslimbruderschaft-muslimbrueder-bauen-keine-bomben-aber/202.488.796)

Es erklärt sich von selbst, dass man der Spitze des Eisberges – den Jihadisten, die in Syrien schrecklichste Verbrechen begehen – nur Einhalt bieten kann, wenn man ihnen auch den ideologischen Nährboden entzieht. Der politische Islam organisiert sich stets über verschachtelte Netzwerke unter Ausnützung des Vereinsrechts und über Moscheen. Die Finanzierung erfolgt zum Teil aus dem Ausland, der Organisationsgrad und die Mobilisierungskraft sind sowohl bei türkischen Islamisten (vgl. die jüngsten pro-Erdogan-Demos) als auch bei der Hamas/Muslimbruderschaft außerordentlich hoch. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen reichen nicht aus, um den stark anwachsenden radikalen Islamismus in all seinen Ausprägungen auch nur annähernd einzudämmen. Besonders der politische Islam wird in leichtfertiger Art und Weise nur sehr unzulänglich analysiert und beobachtet.

Es gibt zahlreiche Gruppierungen, die es genau zu beobachten gilt. Manche leugnen nicht einmal ihre Zugehörigkeit zu islamistischen Gruppierungen (wie die Muslim­brüder-Organisation Liga Kultur in Wien oder der AKP-Jubelclub UETD), viele andere dementieren dies sehr wohl, obwohl es zahlreiche Hinweise gibt, sogar Speerspitzen islamistischer Ideologien zu sein (wie die Muslimische Jugend Österreich, MJÖ) (https://nzz.at/republik/im-schatten-der-muslimbruderschaft)

Vor diesem Hintergrund, dessen Problematik sich zweifellos durch die Migrations­ströme seit 2015 noch weiter verstärkt hat, ist die Bundesregierung nach wie vor säumig, dem viel tiefer als bis zum Jihadismus gehenden radikalen Islamismus Einhalt zu gebieten. Dabei gibt es zahlreiche Ansatzpunkte, wie man diesen Strukturen schnell und effizient das Wasser abgraben könnte. Dies ist umso dringender, als die EU beim Thema Islamismus gerade dabei ist, die Hamas von der EU-Terror-Liste zu streichen. (http://derstandard.at/2000044779199/Europaeischer-Gerichtshof-fordert-Streichung-der-Hamas-von-Terrorliste sowie die israelitische Kultusgemeinde dazu: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160926_OTS0154/hamas-soll-von-eu-terrorliste-gestrichen-werden) Ein schwerwiegender Fehler, den man nationalstaatlich korrigieren muss.

Basierend auf vorhandenen internationalen Erfahrungen (es gibt explizite Bemühungen z.B. im US-Parlament, der britischen Regierung und zahlreiche effektive Einzel­maßnahmen in anderen Ländern), drängen sich folgende dringende Forderungen an die österreichische Bundesregierung auf.

Umgehender Einsatz für eine Präzisierung und Ausweitung der EU-Terrorliste (Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Streichen der Hamas von der Terrorliste dringend zu verhindern. Zudem sollen weitere, radikal-islamistische nahestehende Organisationen und Vereine in diese Terrorliste aufgenommen werden. Diese Liste ist mit Islamismus- und Terrorexperten zu ergänzen.)

Umgehende Beauftragung eines dem Parlament vorzulegenden Berichts über die Strukturen und Aktivitäten des politischen Islam in Österreich (analog zu den Be-


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mühungen in den USA oder des Jenkins-Report der britischen Regierung) unter Beiziehung UNABHÄNGIGER Experten abseits des Einflussbereiches der IGGIÖ.

Schaffung einer eigenen – von Islamismus- und Terrorexperten mitverfassten – nationalen Beobachtungs- und Verbotsliste, die jihadistische und andere islamistische Organisationen, Personen und Vereinen umfasst.

Umgehende Reparatur des Islamgesetzes, da das Verbot der Finanzierung aus dem Ausland seit Inkrafttreten systematisch, etwa durch Stiftungskonstruktionen, umgangen wird.

Umfassende Vorlage der Glaubensgrundsätze in deutscher Sprache, denn erst dann können die Lehrinhalte auf ihre Verfassungskonformität geprüft werden.

Verbot problematischer Symbole radikaler Islamisten durch eine Änderung und Ausweitung des Symbole-Gesetzes. (Dieses Gesetz wurde explizit geschaffen um die Symbole des Islamischen Staates und Al Kaida in Österreich zu verbieten. Aber andere Symbole mit hohem Wiedererkennungswert, wie die martialisch über dem Koran gekreuzten Säbel der Muslimbruderschaft/Hamas und andere, subtilere Sym­bole sind nach wie vor erlaubt und weit verbreitet.)

Präzisierung des Terrorismusparagrafen (§282a StGB) und des Verhetzungs­para­graphen (§283 StGB) hinsichtlich des islamistischen Extremismus. Dieser Passus ist derzeit zu unbestimmt. Das „Gutheißen“ terroristischer Aktivitäten hat jedenfalls auch theologisch begründetes Relativieren oder die militante Ablehnung des Existenzrechtes von Staaten zu umfassen.

Umgehende Einführung eines Vollverschleierungsverbotes (Burka und Niqab) im öffent­lichen Raum sowie Einführung eines Kopftuchverbotes für Mädchen in Kinder­gärten und Volksschulen.

Evaluierung des Staatsschutzgesetzes, ob die Behörden bestmögliche, grundrechts­konforme Voraussetzungen haben, die verschachtelten Netzwerke radikaler Islamisten effektiver zu überwachen.

Aufstockung der finanziellen Mittel und des Personals des Bundesamtes für Verfas­sungsschutz und Terrorismusbekämpfung, um das gesamte islamische, insbesondere das radikal-islamistische Spektrum unter Beobachtung stellen zu können.

Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft für Personen, die für islamische Ter­ror­gruppen, wie zum Beispiel den IS, gekämpft oder im Auftrag dieser an Terror­anschläge aktiv beteiligt waren

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Angeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, der Bundesminister für Inneres, der Bundesminister für Justiz und der Bundesminister für Europa, Äußeres und Integration, wird aufgefordert, im Sinne der Umsetzung nachstehender Forde­rungen die entsprechenden Maßnahmen zu setzen beziehungsweise dem Nationalrat Regierungsvorlagen ehestmöglich zuzuleiten:

Umgehender Einsatz für eine Präzisierung der EU-Terrorliste und Ausweitung auf radikal-islamistische nahestehenden Organisationen und Vereine sowie Hintanhalten der Streichung der Hamas von dieser Liste.


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Umgehende Beauftragung eines dem Parlament vorzulegenden Berichts über die Strukturen und Aktivitäten des politischen Islam in Österreich (analog zu den Bemü­hungen in den USA oder des Jenkins-Report der britischen Regierung) unter Beizie­hung UNABHÄNGIGER Experten abseits des Einflussbereiches der IGGIÖ.

Schaffung einer eigenen – von Islamismus- und Terrorexperten mitverfassten – nationalen Beobachtungs- und Verbotsliste, die jihadistische und andere islamistische Organisationen, Personen und Vereinen umfasst.

Umgehende Reparatur des Islamgesetzes, insbesondere im Bereich des Verbots der Finanzierung aus dem Ausland, damit die systematische Umgehung seit Inkrafttreten des Islamgesetzes, etwa durch Stiftungskonstruktionen, hintangehalten werden kann.

Umfassende Vorlage der Glaubensgrundsätze in deutscher Sprache, damit die Lehrinhalte auf ihre Verfassungskonformität geprüft werden können.

Verbot problematischer Symbole radikaler Islamisten durch eine Änderung und Ausweitung des Symbole-Gesetzes.

Präzisierung des Terrorismusparagrafen (§282a StGB) und des Verhetzungspara­graphen (§283 StGB) hinsichtlich des islamistischen Extremismus.

Umgehende Einführung eines Vollverschleierungsverbotes (Burka und Niqab) im öffentlichen Raum sowie Einführung eines Kopftuchverbotes für Mädchen in Kinder­gärten und Volksschulen.

Evaluierung des Staatsschutzgesetzes, ob die Behörden bestmögliche, grundrechts­konforme Voraussetzungen haben, die verschachtelten Netzwerke radikaler Islamisten effektiver zu überwachen.

Aufstockung der finanziellen Mittel und des Personals des Bundesamtes für Verfas­sungsschutz und Terrorismusbekämpfung, um das gesamte islamische, insbesondere das radikal-islamistische Spektrum unter Beobachtung stellen zu können.

Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft für Personen, die für islamische Terrorgruppen, wie zum Beispiel den IS, gekämpft oder im Auftrag dieser an Terror­anschläge aktiv beteiligt waren.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete Mag. Korun, ich müsste Sie um 15 Uhr unterbrechen. Ich darf Sie fragen: Geht sich das aus? (Abg. Korun schüttelt verneinend den Kopf.) – Das geht sich nicht aus.

Dann unterbreche ich jetzt die Sitzung bis 15 Uhr.

*****

(Die Sitzung wird um 14.57 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufge­nom­men.)

*****

 


Präsidentin Doris Bures (den Vorsitz übernehmend): Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.


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15.00.23Kurze Debatten über Fristsetzungsanträge

 


Präsidentin Doris Bures: Die erste kurze Debatte betrifft den Antrag des Herrn Klubobmann Dr. Strolz, dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1445/A(E) betreffend Bekenntnis zum Rückzug der Parteipolitik aus der Schulverwaltung eine Frist bis zum 20. Juni 2017 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Herr Klubobmann Strolz, ich mache darauf aufmerksam, dass Ihnen als Erstredner gemäß der Geschäftsordnung eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung steht, allen weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Debatte 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Strolz.

 


15.01.08

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Es wurde heute schon einiges zum Thema Bildung diskutiert, und wir möchten das Thema noch einmal in den Vorder­grund holen, weil der heutige Tag ein Verdichtungspunkt und leider ein tragischer Höhepunkt jener bildungspolitischen Debatte ist, die dieses Land seit vielen Jahren und Jahrzehnten blockiert und lähmt.

Wir haben heute erlebt, dass sich die nicht mehr existierende Koalition und dann doch noch ineinander verkeilten und verketteten Parteien SPÖ und ÖVP in den zwei Bil­dungsmaterien Schulreform und Studienplatzfinanzierung, also Reform und Weiterent­wicklung der Universitäten, wechselseitig blockieren. Sie schenken einander da an Unwürdigkeit gar nichts, sie schenken einander nichts an ideologischem Bestemm, sie schenken einander auch nichts an Peinlichkeit. Die Rechnung werden natürlich die jungen Menschen an den Unis zahlen. Sie werden weiterhin, wenn die Lösungen nicht kommen, auf dem Boden sitzen, und zwar in Österreich so zahlreich wie in keinem anderen Land auf diesem Kontinent. Nirgends sitzen so viele junge Menschen an den Hochschulen auf dem Boden. Das ist unwürdig und das Ergebnis von schlechter Politik.

Weiters schauen wir in die Schulen und wissen, dass von den 15-Jährigen 23, 24 Pro­zent nicht ordentlich, sinnerfassend lesen können, wir wissen, dass das eine ganz tragische Statistik ist, die allerdings nicht nur auf dem Papier besteht, sondern im echten Leben. Wir wissen, dass diese jungen Menschen ganz große Probleme haben, und zwar ein Leben lang, sie haben eine fixe Aussicht, nämlich lebenslänglich Dauer­kunden des Arbeitsmarktservice zu sein, und ansonsten gibt es wenig Beständigkeit in ihrem Leben, in ihrer Perspektive.

Da verharren ÖVP und SPÖ in ihrem Dauerstreit, sie verharren auch in ihrer Überzeu­gung: Bildungspolitik ist Machtpolitik! Wir haben gehört, dass es am 17. November 2015 nach monatelangem Verhandeln eine Punktation gab, in der es dann hieß, man werde bis Juni 2016 die Bildungsreform umsetzen. – Wir wissen: Der Juni 2016 ist vorbei, und die Lösungen sind nicht gekommen. Wir haben gegenwärtig Juni 2017, und es liegt ein Bildungsreformpaket auf dem Tisch, das völlig unbefriedigend ist, weil – und das ist mein Hauptkritikpunkt in dieser Rede – vom Rückzug der Parteipolitik nichts zu sehen ist.

Meine Damen und Herren! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Liebe junge Menschen, die uns auch hier auf der Galerie zuhören! Wir müssen uns vorstellen, SPÖ und ÖVP wollen das, und ich hoffe, dass FPÖ und Grüne ihre Zustimmung nicht geben werden,


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das ist ein echter Elchtest für Grün und Blau, ob sie da umfallen. Es liegt ein Gesetz auf dem Tisch, in dem vorgesehen ist, dass die sogenannte Schulverwaltung mit den Landesschulräten abgeschafft wird und eine sogenannte Bildungsdirektion eingesetzt wird.

Es wurde über Jahre darüber gestritten, wie diese Bildungsdirektion auszusehen hat, denn Rot und Schwarz konnten sich nicht einigen, weil eben Bildungspolitik Machtpolitik ist. Das heißt, sie wollen den machtpolitischen Zugang und Zugriff auf die Schulen auch weiterhin behalten, damit sie mitsteuern können, wer beispielsweise Schul­direktorin/ Schuldirektor wird. Die Frage: Wirst du Schuldirektor oder nicht? Ent­scheidet sich in den meisten Bundesländern in Österreich nach wie vor nicht entlang der Antwort auf die Frage: Was kannst du, was willst du für die Schule?, sondern entlang der Frage: Welches Parteibuch hast du? Damit es so bleibt, haben sich ÖVP und SPÖ in diesem Paket darauf geeinigt – ich befürchte, die Grünen würden mithupfen –, dass die sogenannte Bildungsdirektion unter politische Führung kommen soll, so wie sich der Landeshauptmann, die Landeshauptfrau das einbildet.

Das heißt: Kraft Landesgesetz kann künftig – so der Vorschlag dieser zwei altein­gesessenen Machtparteien – der Landeshauptmann/die Landeshauptfrau sagen: Ich bin Chef/Chefin der Bildungsdirektion! Und eines ist auch klar: Wenn sich die Lan­deshauptleute weiter zu Chefs/Chefinnen der Bildungsdirektionen machen, dann stehen sie im Klassenzimmer, und sie stehen nicht mit dem Schulbuch dort, sondern sie stehen mit dem Parteibuch dort; das muss uns allen klar sein. Sie stehen weitere Jahrzehnte mit dem Parteibuch im Klassenzimmer – nicht mit dem Schulbuch! (Der Redner hält ein rotes A-4-Blatt mit der Aufschrift „Parteibuch SPÖ“ und ein schwarzes A-4-Blatt mit der Aufschrift „Parteibuch ÖVP“ in die Höhe.) Ich frage die jungen Menschen: Habt ihr irgendetwas von dem Parteibuch? – Nein, habt ihr nicht! (Beifall bei den NEOS.)

Deswegen bin ich der Meinung: Wir müssen mit diesen Parteibüchern abfahren. Die müssen ratzfatz raus (die beiden A-4-Blätter zerreißend), die roten, schwarzen Partei­bücher, die müssen wir zerreißen und aus den Klassenzimmern verbannen. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf des Abg. Rasinger.) – Herr Rasinger! Was ich verlange, ist, dass sich in den Schulen solche Bücher finden: „Wir reden mit! Politik und Wirtschaft für junge Menschen.“ (Der Redner hält das erwähnte Buch in die Höhe.) „Wir reden mit!“ soll in den Schulklassen nicht das Motto für Landeshauptleute sein, sondern das Motto für junge Menschen. Sie haben das über Jahre und Jahrzehnte verwechselt.

Nun muss ich ein bisschen Hintergründiges von der Zweiten Republik berichten, Marke: Machtkartell Rot-Schwarz. Die konnten sich nicht einigen, wie die Bildungs­direktion bestellt wird. Also der Landeshauptmann kann sich zum Präsidenten dieser Bildungsdirektion machen. Und die Frage ist: Wie bestimmen wir den Direktor unter dem Präsidenten? – Der Direktor ist dann sowohl der Ministerin als auch dem Lan­deshauptmann unterstellt und kann sich irgendwie natürlich völlig zwischen den zwei Herren und den parteipolitischen Vorgaben verirren. Deswegen haben sich die Landeshauptleute durchgesetzt und gesagt: Können sich das Fachministerium und der Landeshauptmann nicht einigen, so entscheidet über die Besetzung der Direktion über die nächsten zwölf Monate der Landeshauptmann interimistisch, vorübergehend. Wenn sie sich dann immer noch nicht geeinigt haben, kann der Landeshauptmann noch einmal um sechs Monate verlängern.

Darauf stelle ich in den Verhandlungen die Frage: Und was ist nach den 18 Monaten? Darauf sagen sie: Ja, das brauchen wir nicht, da werden wir uns schon einigen!


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Warum werden sie sich einigen? – Einmal mehr verrät sich das rot-schwarze Macht­kartell, denn genauso ticken sie, und genau mit dem müssen wir abfahren. Sie haben dann 18 Monate Zeit für eine sogenannte Abtauschmaterie! Das heißt, die eine oder die andere Seite beginnt zu suchen: Was könnten wir gegen eine parteipolitische Be­setzung der Bildungsdirektion tauschen? Da kommen ihnen die abstrusesten Ideen: Da hängen irgendwo in einem Bundesmuseum zwölf Bilder, die wollen wir nun in unserem Landesmuseum haben. Und dann heißt es: Ich tausche zwölf Bilder gegen eine partei­politische Besetzung der Schuldirektion, oder ich tausche den Landespolizeikom­man­danten gegen den Landesbildungsdirektor. – Solche Tauschgeschäfte!

So ticken die zwei, und deswegen brauchen sie 18 Monate Zeit, um sich solche Tausch­materien auszuverhandeln. Derzeit sind sie nicht einmal mehr imstande, so faule Kuhhandel und Tauschmaterien zustande zu bringen. Derzeit bringen sie gar nichts mehr zustande, und ich glaube, wenn sie diese Bildungsreform nicht mehr ändern, ist es auch gescheiter, dass sie nicht mehr über die Kante geht.

Da bin ich bei Harald Walser und bei den Grünen: Harald Walser, wir hatten diese Fristsetzungsdebatte entlang des Antrags, den wir gemeinsam am 25. November 2015 eingebracht haben: Wir wollen den Rückzug der Parteipolitik aus der Schulverwaltung, unterschrieben von Harald Walser und Matthias Strolz; wir sind da beide derselben Meinung.

Ich rufe euch noch einmal zu: Diese Bildungsreform, mit der Bildungsdirektion in dieser Form, darf nicht über die Kante! Harald Walser, es gibt von dir bereits vom 7. Jänner 2016 abwärts über eineinhalb Jahre Interviews, damals im „Standard“, in denen du sagst: Es gibt zwei Kriterien, nämlich einerseits, die Bildungsdirektionen dürfen so nicht kommen, andererseits das Plädoyer für die Modellregionen, von dem ich weiß, dass es ein sehr authentisches Bedürfnis und eine Suchspannung gibt, damit wir endlich zu gelingenden Neugestaltungen kommen.

Ich bitte, diese Bedingungen nicht unter den Tisch fallen zu lassen. Das wäre ein Ver­rat an den Schülerinnen und Schülern, an den Eltern und der Zukunft des Bildungs­systems. Da müssen wir sehr ernsthaft darauf schauen. Das geht nicht.

Ein letztes Wort an die ÖVP: Es ist unglaublich, wie ihr Bildungspolitik macht. Es ist unglaublich, da bleibt einem die Luft weg. Es gibt natürlich nicht nur eine ÖVP, es gibt auch unter der neuen ÖVP-Obmannschaft zum Thema Bildung gefühlt immer min­destens sechs verschiedene ÖVPs. Da gibt es eine Restfraktion, die eh relativ aufgeschlossen ist, dann gibt es eine Fraktion, der alles egal ist, dann gibt es eine Fraktion, die vor allem der Lehrergewerkschaft verpflichtet ist – gemeint sind damit Besitzstandswahrung und Sesselkleberei, irgendwie, und machtpolitischer Zugriff –, dann gibt es die Landeshauptleute, die Fußfesseln an allerhand Obleute verteilen, egal, wie sie heißen – und das Ergebnis ist, dass ganz alte Politik rauskommt, egal, wie der neue Name, die neue Listen, die neue Farbe ausschauen.

Die Schülerinnen und Schüler waren in all den Überlegungen nie im Mittelpunkt und im Fokus, sondern es geht auch weiterhin um Machtpolitik. Wenn es nicht darum ginge, sondern darum, diese parteipolitischen Fesseln für die Schulen abzuschütteln und echte Autonomie zuzulassen – gerichtet an Brigitte Jank als Bildungssprecherin, auch an Harald Mahrer gerichtet, der da mitverhandelt hat, auch an Sebastian Kurz als den neuen ÖVP-Obmann –, wenn Sie wirklich die Unabhängigkeit und sachpolitische Leidenschaft für Bildung beweisen wollten, dann müssten Sie erstens diesen Passus im Gesetz ändern und zweitens zu einem vernünftigen Ton und einer vernünftigen Haltung im Finale dieser Verhandlungen zurückfinden. (Präsidentin Bures gibt das


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Glockenzeichen.) Das vermisse ich bitterlich, und deswegen meine ich: Das ist uralte Politik in neuen Schläuchen. (Beifall bei den NEOS.)

15.11


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Grossmann zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.11.44

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Strolz, deine veralteten Schulbücher wirst du im Zeitalter der Digitalisierung bald einpacken müssen. Und ich habe schon bei deinem Debattenbeitrag erkannt, worum es bei diesem Fristsetzungsantrag geht. In Wirklichkeit geht es um ein Match NEOS gegen Grüne. Weil sich die Grünen in den Verhandlungen wirklich sehr kooperativ gezeigt haben, sollen sie da irgendwie vorge­führt werden. (Abg. Strolz hält die während seiner Rede zerrissenen A-4-Blätter in die Höhe.) – Das ist das formelle Ding, aber es geht offensichtlich darum, die Grünen irgendwie vorzuführen; wie auch immer.

In manchen Punkten gebe ich dir durchaus recht: Das gegenwärtige System der Schulverwaltung ist ein über viele Jahrzehnte gewachsenes Geflecht, die Gemeinden, die Länder, den Bund, die Schulpartner umspannend. Ich sage bewusst „gewachsenes Geflecht“, denn erfinden kann man so etwas in Wirklichkeit gar nicht, so etwas muss wachsen. Es ist über Jahrzehnte gewachsen, um eine Balance zwischen den verschie­densten Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern, den verschiedensten Rechtsträgern, Interessenträgern herzustellen. Da waren die meisten von uns noch gar nicht auf der Welt, als dieses System entstanden ist, und es ist tatsächlich – und da gebe ich dir und vielen anderen auch recht – zu verwachsen und nicht mehr in der Lage, einem modernen Bildungsbegriff wirklich gerecht zu werden.

Deshalb sind wir dieses große Bildungsreformvorhaben, dieses große Paket mit den Herzstücken Schulautonomie und Behördenreform auch gemeinsam angegangen. Es ist ein schwieriges Unterfangen, und Sie alle bekommen es ja auch tagtäglich live mit, wie schwierig da die Auseinandersetzungen sind, weil eben so viele Kompetenzen mitbetroffen sind, so viele Interessen mitbetroffen sind und die Debatte natürlich auch entsprechend emotional geführt wird. Natürlich sind sehr viele Interessen in Einklang zu bringen, und das macht das alles mehr als schwierig.

Wir sind dieses Unterfangen aber angegangen, und damit haben wir auch ein leben­diges Bekenntnis abgegeben – entsprechend dem heute gestellten Fristsetzungs­antrag –, ein Bekenntnis in Richtung Abzug der Parteipolitik aus dem Schulwesen und dem Bildungswesen; gerade mit den vorgeschlagenen Maßnahmen: Abschaffung der Landesschulräte, der geschäftsführenden Präsidenten/Präsidentinnen, der Stellvertre­tun­gen – das sind natürlich alles politische Funktionen –, der Kollegien; auch das sind politische Gremien. – All das wollen wir abschaffen und stattdessen nach einer Aus­schreibung mit entsprechenden Hearings einen Bildungsdirektor/eine Bildungsdirek­torin mit einem klaren Qualifikationsprofil einsetzen; das alles soll gewährleistet sein.

Dieser Direktor, diese Direktorin soll auf Vorschlag der Landeshauptleute von der Bildungsministerin bestellt werden – ja, das konnten wir nicht wegbekommen –, aber bisher war es so, dass sie irgendjemanden einsetzen konnten, ohne irgendein Qualifi­kationsprofil, völlig willkürlich, völlig der Willkür der Landeshauptleute ausgesetzt. Das war wahrlich reformbedürftig, und das sind wir angegangen. Wir haben auch mit den Ländern Kompromisse erzielt, und dabei sind auch die Länder über ihren Schatten gesprungen. In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch bei den Landeshaupt­leuten bedanken: Das war keine Selbstverständlichkeit, das waren schwierige Ver­handlungen, aber es ist wirklich sehr vieles gelungen.


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Es gibt viele Maßnahmen: die Vereinfachung der Abrechnung, die Zusammenführung der Doppelgleisigkeiten – also es sind so viele Modelle drinnen –, Objektivierungs­verfahren bei der Leiter- und Leiterinnenbestellung, wobei es da auch schon sehr viele Modelle gibt, die gelebte Praxis sind, so wie in der Steiermark. Nun wollen wir aber ein bundesweit einheitliches objektives System schaffen, damit diese Positionen auch wirklich vergleichbar sind und damit wirklich gleiche Startbedingungen geschaffen werden und die Qualität gesichert ist.

Viele haben an diesem Reformpaket mitgewirkt: die Regierungsparteien – vielen herzlichen Dank an Brigitte Jank und die Mitverhandlerinnen und Mitverhandler –, es ist unser gemeinsames Paket. Die Beiträge der Oppositionsparteien waren sehr, sehr wertvoll, und gerade die Grünen haben noch einen Kompromissvorschlag geliefert, in dem sich eigentlich wirklich alle wiederfinden könnten, weil sich da niemand in seiner Beschlusslage verbiegen muss. Jetzt geht es darum, dieses Paket auch wirklich zuzu­schnüren, durchs Parlament zu schicken, damit die Inhalte möglichst rasch bei Öster­reichs Schülerinnen und Schülern ankommen. In diesem Sinne bitte ich Sie um Koope­ration. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.17


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Jank zu Wort. – Bitte.

 


15.17.15

Abgeordnete Brigitte Jank (ÖVP): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Matthias, ich glaube, es hat noch selten einen Gesetzwerdungsprozess gege­ben, in dem die Oppositionsparteien von Anfang an eingebunden waren. Es wurde mit ihnen besprochen, was an Gedanken, Vorstellungen, Änderungswünschen vorhanden ist, und das eine oder andere ist auch aufgenommen worden und eingeflossen.

Am wenigsten in Anspruch genommen habt ihr das, den Vorwurf musst du dir gefallen lassen. (Abg. Strolz: Das stimmt nicht! ) – Das stimmt sehr wohl. Ihr habt beschlossen: Eigentlich brauchen wir gar nicht weiterzureden!, die letzte Sitzung hat dadurch gar nicht begonnen, sondern du hast bei der letzten Sitzung gesagt: Es interessiert uns eigentlich nicht mehr, wir brauchen auch nicht mehr weiterzureden! – Ja, das sind die Fakten. (Abg. Strolz: Ich habe euch einen Kriterienkatalog vorgelegt, und ihr habt euch nicht bewegt!) – Matthias, es ist nun mal so wie es ist, und das musst du dir auch gefallen lassen, du bist ja beim Austeilen auch nicht zimperlich, also kannst du das Einstecken auch einmal für dich in Anspruch nehmen. (Abg. Strolz: Man muss schon bei der Wahrheit bleiben!) – Ja, aber das sind die Tatsachen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte nicht alles wiederholen, was Kollegin Grossmann gesagt hat. Wir haben mit dem Vorschlag, der auf dem Tisch liegt, die Schulverwaltung entpolitisiert. Wir haben dafür gesorgt, dass es ein objektiviertes Verfahren bei der Bestellung des Bildungs­direktors gibt, wir haben überhaupt erst eine Bildungsdirektion geschaffen, es ist ein Verfahren, in dem nach Qualifikation – ich wiederhole es: nach Qualifikation – aus­gesucht wird und nicht – und das mag schon da oder dort so gewesen sein oder auch nicht, ich unterstelle niemandem etwas – nur durch den Landeshauptmann.

Es ist also nicht der Landeshauptmann Präsident, der dann delegiert, sondern es wird objektiv ausgewählt. Auch bei den Schulleitern werden die Bewerbungen gesichtet, und es wird nach Qualitätsrahmen unter Einbeziehung von Personalberatern ein Assessment-Center durchgeführt. Also man hat all das aufgesetzt beziehungsweise wird all das auf- und umsetzen, was man sonst auch bei großen und wichtigen Bestellungen im Personalbereich ganz einfach macht. Das kann man natürlich auch kritisieren, weil man immer alles kritisieren kann, aber ich glaube, das ist in diesem Fall nicht fair.


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Ich kann ich mir schon vorstellen, dass das für eine nicht so große Fraktion schwierig ist; wir ändern 32 Gesetze, und jetzt kann man schon fragen – und diese kritische Anmerkung kommt auch von mir –: Braucht unser Schulsystem wirklich so viele Gesetze? Lässt sich das nicht anders, übersichtlicher regeln? – Wir sind angetreten, um einen Teil unseres Schulsystems zu verändern. Aber die von mir aufgeworfene Frage steht berechtigterweise im Raum.

Wir haben über 100 Seiten Gesetzestexte, schwierigste Materien, die natürlich gesamt­heitlich zu betrachten sind: Was haben wir jetzt, was ändern wir? Wie wirken sich die Änderungen aufeinander aus? – Vielleicht liegt es auch daran, dass ihr nicht in der Lage wart – ich meine nicht inhaltlich, sondern zeitlich – das auch alles so zu machen. (Abg. Loacker: Jetzt reißen Sie sich endlich einmal am Riemen! – Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Na entschuldige, ich werte nicht, ich sage, zeitlich. (Zwischenrufe bei den NEOS.) Sonst hättet ihr die Verhandlungen nicht abgebrochen, aber offensichtlich habe ich einen wunden Punkt getroffen. – Danke vielmals für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

15.20


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mölzer. – Bitte.

 


15.21.01

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Frau Präsidentin! Liebe Kollegen von den NEOS, keine große Aufregung, das Problem ist – das kann ich schon nachvollziehen, aus Ihrer Sicht oder generell aus Oppositionssicht, diesen Vorwurf muss sich die Regierung gefallen lassen, insbesondere die Bildungsministerin –, dass es natürlich besser gewesen wäre, mit den Oppositionsparteien schon länger Gespräche zu führen oder im Vorhinein Gespräche zu führen, weil man ja gewusst hat, dass es um Zweidrittelmaterien geht.

Es ist natürlich schon ein bisschen befremdlich, dass man nach zwei Jahren, glaube ich, der Verhandlungen erst ganz am Schluss, in den letzten zwei Monaten, draufkommt, dass das sicher der falsche Weg ist. Das muss ich schon klar sagen. Dadurch wird halt die Zeit sehr knapp. Jetzt ist sie durch die Neuwahl vielleicht noch knapper geworden. Das ist sicher nicht der Fehler der NEOS, der Grünen oder der FPÖ, sondern da liegt der Fehler eher bei der Regierung.

Ja, wir sind uns natürlich auch völlig einig mit den Kollegen Strolz und Walser, dass die Parteipolitik definitiv aus den Schulen herausgehört. Das ist überhaupt keine Frage. Ich glaube aber – im Gegensatz zum Kollegen Strolz, und da bin ich ein bisschen bei Kollegin Jank –, dass es mit dieser Bildungsreform zumindest kleine Verbesserungs­schritte geben würde.

Wir wissen natürlich, mit den derzeitigen Landesschulratspräsidenten ist das reine Parteipolitik. So wird das zumindest auf ein anderes Niveau gehoben beziehungsweise angeglichen, etwa an Sektionschefs. Aber keine Frage: Es wäre eine Illusion, zu glauben, dass damit die parteipolitische Komponente verschwunden wäre! Das wäre ge­nauso naiv, wie wenn man glauben würde, dass ein Sektionschef nicht in irgend­einer Form politisch besetzt wird.

Eines ist aber aus unserer freiheitlichen Sicht, sollte diese Bildungsreform so kommen, ein Problem; wir haben das auch immer als eine unserer Bedingungen genannt, dass das geändert werden müsste: Unter dem Deckmäntelchen Parteipolitik raus sollen die Kollegien völlig abgeschafft, ersatzlos abgeschafft werden. Was passiert damit? Wir schaffen ja – zu Recht, das haben wir Freiheitliche auch immer gefordert – gleichzeitig auch die Vizepräsidenten der Landesschulräte ab, und was passiert damit? – Im Grunde genommen hat die Opposition in den jeweiligen Landtagen keinerlei Möglich-


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keit mehr, in das Bildungssystem hineinzuschauen, also die Kontrollmöglichkeiten gehen verloren, die Transparenz geht zur Gänze verloren. Das ist für uns nicht in Ordnung. Man würde also Kontrollmöglichkeiten entfernen, die Gewerkschaft würde ein bisschen stärker hineinkommen – das ist sicher nicht der richtige Weg!

Wir wissen auch, dass eben die Parteipolitik dominiert. Es sind ja keine Einzelfälle, dass da oder dort Postenschacher parteipolitischer Natur betrieben wird, sondern das ist ja leider Gottes die Regel. Ich selbst habe solche Listen gesehen, wo dann bei­spielsweise gewisse Schulen genau aufgelistet sind: diese Seite rot, diese Seite schwarz, so und so viele Direktoren müssen es sein. Wenn es sich nicht ganz ausgeht, habe ich Geschichten gehört wie: Für einen schwarzen Direktor muss es dann 15 rote Reinigungskräfte geben. – Das ist alles ein Wahnsinn! Das darf natürlich nicht sein.

Damit aber nicht schlimm genug: Noch schlimmer ist es meines Erachtens, dass dann vielfach persönliche Interessen im Zuge von parteipolitischen Packeleien zum Tragen kommen. Da gibt es Fälle, die mir selbst bekannt sind: Zum Beispiel wehrt sich eine NMS-Direktorin gegen eine AHS-Unterstufe, damit sie ja nicht Schüler und damit ihre Unterrichtsfreistellung verliert, und sie tut das auch erfolgreich. Da gibt es Bürgermeister, die eine Zufahrt zu einem Bauprojekt brauchen, und sie lassen dann eine Volksschule schließen, damit sie die andere Volksschule umbauen können. – Lauter solche Dinge gibt es in unserem Bildungssystem! Das ist definitiv der falsche Weg.

Ich glaube, ein wesentlicher Lösungsansatz – davon sind wir in der derzeitigen Lage natürlich weit entfernt – wäre die klare Trennung von Schulaufsicht und Schulver­waltung beziehungsweise -trägerschaft. Das würde schon viel helfen, dass solche Geschichten abgedreht werden.

Eine andere Geschichte, die auch mit Parteipolitik zu tun hat und in unserem Bildungs­wesen gang und gäbe ist, ist, dass leider Gottes im Bereich der Empfehlungen an Unterrichtsmaterialien für politische Bildung, die vor allem das Bildungsministerium abgibt, vielfach sehr tendenziöse und manipulative Unterrichtsmaterialien empfohlen werden.

Wir wissen alle, es gibt auch genug Probleme mit diversen sogenannten Anti-Extre­mismus-Vorträgen. Wenn man ein bisschen dahinter schaut, kommt man drauf, dass dabei, eher aus dem linken Eck, parteipolitische Manipulation betrieben wird. Ich muss wirklich anmahnen, dass wir auch darauf achten müssen, dass parteipolitische Mani­pulation an unseren Schulen nichts verloren hat und rausgehalten werden muss. (Beifall bei der FPÖ.)

15.25


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Walser. – Bitte.

 


15.25.18

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der Frist­setzungsantrag gibt uns die Möglichkeit, das Thema Bildung, das ja in den Medien derzeit massiv diskutiert wird, auch hier zu diskutieren. – Dafür danke, Matthias Strolz!

Der Anlass ist ein bisschen durchschaubar, denn die Verhandlungen, die derzeit geführt werden, und die Kompromisse, die geschlossen worden sind, werden natürlich dazu führen, dass es weitere Diskussionen gibt. Niemand von uns hier ist in der Lage, ein Bildungssystem, eine Bildungsverwaltung auf die grüne Wiese zu stellen, so wie es die jeweilige Partei möchte. Wenn wir das könnten, würde es anders ausschauen, und ich bin davon überzeugt, wir hätten mit dir, wir hätten mit den NEOS Verbündete und würden uns relativ gut einigen können. Das ist überhaupt keine Frage. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strolz.)


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Politik ist nun einmal das Bohren sehr harter Bretter, und im Bildungsbereich sind sie besonders hart. In den Verhandlungen ist es uns aber gelungen, in vielerlei Bereichen einen Kompromiss zu erzielen, der in die richtige Richtung weist. Das ist in Österreich nicht selbstverständlich, und daher hätte ich die Bitte, bei einer soliden Beurteilung dessen, was noch nicht auf dem Tisch liegt, aber was wir im Verhandlungsmarathon der letzten Monate und Wochen auf die Beine gestellt haben, das fair zu beurteilen. Hinsichtlich der zwei Forderungen, die die Grünen gestellt haben – deren Bildungs­sprecher zu sein ich die Ehre habe –, haben wir beide ganz zentrale Fortschritte erzielt, wenn es denn so kommt und die ÖVP nicht in letzter Minute noch umfällt.

Wir haben auch – und jetzt komme ich speziell auf den Bereich der Bildungsdirektionen zu sprechen – weitere Fortschritte erzielt, die du logischerweise nicht kennen kannst, weil du bei den Verhandlungen nicht dabei warst. Aber für eine faire Beurteilung sollten wir sagen: Was ist jetzt, und was wird kommen? Ist das, was kommt, besser als das, was jetzt ist? – Da würde ich sagen: eindeutig.

Jetzt haben wir Präsidenten des Landesschulrates, die gleichzeitig Landeshauptmann/ Landeshauptfrau sind – viel parteipolitischer geht es nicht! Künftig werden diese Präsidenten oder Präsidentinnen nach einem Qualifikationstest, nach einer Ausschrei­bung, nach einem Hearing bestellt. Jetzt haben wir eine Mischverwaltung; die Aufsicht über diesen Landeshauptmann hat theoretisch die Bundesministerin, während der Landeshauptmann selbst wiederum die Leitung hat. Wir sprechen immer von einer Person, das ist die jetzige Form. Künftig haben wir zumindest klare Strukturen, und – dafür haben wir in den Verhandlungen gesorgt – wir haben deutlich mehr Trans­parenz, als das jetzt der Fall ist, und deutlich mehr Mitspracherecht. Das wird sich dann im Gesetzestext zeigen.

Daher also bitte beurteilen, wenn es auf dem Tisch liegt! Und bitte zur Kenntnis nehmen, dass Politik etwas ist, das mühsam ist, das zu Kompromissen führen muss! Wir müssen uns alle anstrengen, dass diese Kompromisse in die richtige Richtung gehen. – Das ist das eine. (Beifall bei den Grünen.)

Kollege Mölzer, zur Entparteipolitisierung darf ich Sie schon an das BORG Honauerstraße in Linz erinnern (Abg. Lichtenecker: Ja, genau!), wo die FPÖ in eine laufende Diskussion interveniert, wo ein FPÖ-Nationalratsabgeordneter, Kollege Haider (Abg. Mölzer: Wo ein grüner Vortragender redet!), dafür sorgt, dass der Direktor so eingeschüchtert wird (Zwischenrufe bei der FPÖ), dass er in die Veranstal­tung hineingeht und sie abbricht! (Abg. Haider: Das trauen Sie sich auch noch zu sagen ...!) Dazu gibt es eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ich verstehe Ihre Aufregung gut. Ich verstehe sie, weil das ein Beispiel von partei­politischer Einflussnahme in Österreich ist, das man fast als Musterbeispiel nehmen könnte. (Beifall bei Grünen und SPÖ.) Wir werden das nicht dulden. Wir dulden kein Blockwartesystem, wir dulden kein Denunziationssystem an Österreichs Schulen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wir werden uns auch dagegenstellen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mölzer: Wir dulden keine linksextremen Vortragenden an den Schu­len!)

Wie Sie sich in dieser Frage blamiert haben, zeigt schon, dass Sie eine eigene Homepage aufgestellt haben, „Parteifreie Schule“ (Abg. Lichtenecker: Ist schon wieder geschlossen!), und die Leute aufgefordert haben, sie sollen sich melden. (Abg. Haider: Eine parteifreie Schule ist eine Schule ohne grüne Vortragende, die die Kinder verhetzen!) Jetzt ist diese Homepage seit drei Wochen offline, und es steht dort: „Wartungsarbeiten“. (Abg. Haider: Genau!) Das sind so circa die längsten Wartungs­arbeiten der Welt! So lange muss niemand etwas warten.


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Sie haben diese Peinlichkeit leider öffentlich gemacht. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.) Sie sind die Partei, die am stärksten interveniert. (Abg. Haider: ... keine linksextremen grünen Vortragenden!) Wir werden dafür sorgen, dass es Ihnen nicht gelingt. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

15.30


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.

 


15.30.59

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Kollege Walser, das stimmt: Politik ist mühsam! Da wir aber von unserem Bildungssystem reden, muss der Anspruch schon sein, dass wir für die bestmögliche Lösung kämpfen, nicht nur für die, die wir gerade einmal durch­kriegen, die, die wir mit den Landeshauptmännern und einer Landeshauptfrau aus­verhandeln können. Es muss einfach ein anderer Anspruch gelten, vor allem, wenn man sich anschaut, was es eigentlich zu reformieren gilt.

Ich möchte nur in Erinnerung rufen, was von unterschiedlichen Seiten der Befund über das österreichische Bildungssystem war. Eine Studie des IHS aus dem Jahr 2007 hat zum Beispiel gesagt, dass im Bildungssystem dieser Bauart „eine effiziente Leistungs­erbringung nicht gewährleistet ist“.

Die Arbeitsgruppe Verwaltung Neu des Rechnungshofes zum Thema Schulverwaltung hat gesagt: „Die derzeitige Schulverwaltung stammt aus dem Jahr 1962 und ist nicht mehr zeitgemäß“, denn zum Beispiel – und das ist eigentlich wirklich schön vorzu­lesen –: „Die Schulqualität kann nicht beurteilt werden; die Zielerreichung ist nicht messbar. Die Gründe liegen [...] in der verfassungsrechtlich komplexen Kompetenz­verteilung und der fehlenden Übereinstimmung von Ausgaben-, Aufgaben- und Finan­zierungsverantwortung zwischen Bund, Ländern und allenfalls auch Gemeinden.“

Die Frage, die man sich stellen muss, ist: Werden diese Dinge, die da beanstandet wurden, durch diese Bildungsreform auch wirklich gelöst? – Ich glaube nicht, dass das eindeutig mit einem Ja beantwortet werden kann. Ganz im Gegenteil: Der Wahnsinn dieses absurden Systems ist weiterhin nicht gelöst. Kollegin Grossmann hat ja gesagt: Erfinden kann man das nicht. – Ja, hoffentlich nicht! Wer sollte das so erfinden? Wenn man sich das Schulsystem neu denken würde, wie würde man denn auf so einen Unsinn – um das nett zu formulieren – kommen?

Es ist eine Balance, über Jahrzehnte gewachsen. Wenn Pflanzen über Jahrzehnte über eine Hauswand wachsen, sodass die Bausubstanz zerstört wird und man zum Schluss nicht mehr raus kann, ist das wahrscheinlich – oder hoffentlich – nicht gewollt gewesen.

Zum Thema Bildungsdirektion haben Sie ja auch gesagt, dass es weniger schlimm ist als zuvor. – Na hoffentlich! Eine Reform sollte natürlich dazu führen, dass man irgend­etwas an einem Problem gelöst hat. Dass es besser ist als zuvor, muss die Mindest­anforderung an diese Lösung sein; das kann aber nicht alles sein, was wir uns wün­schen.

Weil Sie gesagt haben, dass es nicht selbstverständlich ist, dass die Landeshauptleute da in vielen Punkten nachgegeben haben: Natürlich muss das selbstverständlich sein! Ich halte es absolut nicht für selbstverständlich, wie wir hier damit umgehen, dass die Landeshauptleute die Bildungspolitik in dieser Art und Weise mitbestimmen. Es müsste eigentlich selbstverständlich sein, dieses dysfunktionale System, diesen absurden Verwaltungsbau, den wir da haben, abschaffen zu wollen. Das sollte die Selbstver­ständlichkeit in dieser Debatte sein!


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Wenn Frau Jank sagt, dass das Ganze ohnehin nicht so schlimm ist, dass es eigentlich gar nicht so wirkt und es überhaupt in der Vergangenheit sowieso nie irgendwie parteipolitische Einflussnahmen in irgendeinem Bereich gegeben hat, dann kann man wiederum nur aus dem Rechnungshofbericht von 2015 zu den Schulbehörden in Ober­österreich und Tirol zitieren – das ist ja gar nicht so lange her –: „Die Ausgestaltung der Behördenstruktur der Landesschulräte war einzigartig im Verwaltungssystem des Bundes.“ – Sie haben also versucht, positiv zu formulieren, was für eine Absurdität das ist. – „Die politische Doppelspitze Präsident (Landeshauptmann) und Amtsführender Präsident hatte einen starken Landeseinfluss zur Folge.“

Was heißt das jetzt? Alles nur erfunden? Ist das eine Einbildung unsererseits, wenn es in einem Rechnungshofbericht steht? – Wahrscheinlich nicht, denn das ist eigentlich wirklich nett formuliert. Ich bin der Meinung, dass die Prüfer das wahrscheinlich anders formuliert hätten, wenn sie hätten dürfen.

Wie ändern wir das Ganze? – Wenn man das jetzt aus dem Entwurf zitieren kann: Für jedes Land wird eine Bildungsdirektion eingerichtet, eine gemeinsame Behörde von Bund und Land. – Wie man da überhaupt auf die Idee kommt?

Und dann: „Durch Landesgesetz kann vorgesehen werden, dass der Landeshaupt­mann der Bildungsdirektion als Präsident vorsteht.“ – Ganz normal, selbstverständlich!

Das ist wiederum etwas, zu dem man sagt: Das hätte man so nicht erfinden können und hätte man so wahrscheinlich auch nicht erfinden sollen. Die Blockade einer gelingenden Weiterentwicklung unseres Bildungssystems ist wirklich die schlimmste Tragik in der österreichischen Politik überhaupt.

Ja, Bildungspolitik ist mühsam! Ich möchte das aber schon noch einmal sagen: Wenn wir hier als kleine Oppositionspartei der Stachel in dieser Zweidrittelmehrheit sein müssen, dann sind wir das sehr gerne. Es kann eben gerade beim Thema Bildungs­politik nicht der Anspruch sein, sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu einigen, auf das, was mit den Landeshauptleuten gerade einmal möglich ist, auf das, was sie einem geben. Der Anspruch muss insbesondere beim Thema Bildungspolitik der sein, auf die bestmögliche Lösung zu kommen. Dieser Entwurf ist das eindeutig nicht! (Beifall bei den NEOS.)

15.36


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Klubobmann Lugar. – Bitte.

 


15.36.13

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wenn man ein System hat, das nicht funktioniert, dann muss man sich eine Frage stellen, und zwar: Würde dieses System nicht existieren, würde ich es genau so wieder bauen? Das heißt: Gäbe es kein Bildungssystem, würde ich es so bauen, wie es aktuell gebaut ist? Wenn die Antwort nein ist – und ich glaube, da sind wir uns alle einig, das haben wir heute auch von der SPÖ schon gehört –, dann ist die Frage: Was hindert mich daran, es so zu machen, wie es sein sollte?

Aus meiner Sicht gibt es zwei Aspekte, warum das in Zukunft nicht funktionieren wird, bei allen Bemühungen, die von den einen ernst gemeint sind, von den anderen nur vorgegeben werden. Der erste Faktor ist die Lehrergewerkschaft. Die Gewerkschaft hat per definitionem ein anderes Interesse, als es möglicherweise die Eltern oder auch der Staat haben. Die Gewerkschaften haben in erster Linie das Interesse, es für ihre Lehrer, für ihre Gewerkschaftsmitglieder zu richten. Man sieht ganz eindeutig, dass das Ganze in Betrieben wie zum Beispiel der voest und anderen, wo die Gewerkschaften mitgeredet haben und ganz stark auch in unternehmerische Entscheidungen einge-


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bunden waren, den Bach hinuntergeht. Bei der voest haben wir das gesehen: zum Schluss mehr Verlust als Umsatz, wenn die Gewerkschaft mitredet!

Das Problem haben wir auch in der Schule: Immer dann, wenn es darum geht, auf die Qualität der Lehrer zu schauen, sagt die Gewerkschaft Nein. Wenn es darum geht, eine gewisse Konkurrenz innerhalb der Lehrerschaft zu erzeugen, sagt die Gewerk­schaft Nein. Wenn es darum geht, die 5 000 Problemlehrer, deren Existenz die Gewerk­schaft ja offen zugibt, endlich aus dem Klassenzimmer zu entfernen, sagt die Gewerkschaft Nein. – Das ist das erste Problem, vor dem wir stehen, nämlich das Problem, dass die Gewerkschaft mitredet, dass die Gewerkschaft entscheidet, aber andere Interessen als die Schüler und die Eltern hat.

Der zweite Aspekt – und das hängt auch ganz stark mit der Politik zusammen – ist ein Machtinstrument. Ich habe einmal das Beispiel von meinem Kind erzählt, das in der Volksschule auf Schiwoche gefahren ist. Da hat die Lehrerin gefragt, ob sie gemein­schaftlich Helme für die Kinder besorgen kann. Da meine Tochter damals noch keinen Helm hatte, bin ich damit einverstanden gewesen. Als sie dann von dieser Schiwoche zurückgekommen ist, bin ich fast in Ohnmacht gefallen, denn sie ist eine ganze Woche mit einem Helm herumgefahren, den ich bezahlt habe und wo auf der Seite groß draufgestanden ist: „Landeshauptmann Erwin Pröll“. (Beifall, Bravoruf und weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – „Bravo“, sagt die ÖVP! „Bravo“, haben Sie es gehört? – Die ÖVP ruft „Bravo“, weil die ÖVP Meister im Ausnützen der Strukturen ist, zum Machterhalt der ÖVP.

Genau so schaut es aus, und deshalb will man sich im Bildungsbereich nicht drein­reden lassen. (Abg. Tamandl: ... sind unsere Kinder!) Deshalb muss alles so bleiben, wie es ist. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Die Gewerkschaften, die auch von der ÖVP kommen, müssen weiter den Einfluss haben, und natürlich müssen die Landeshäuptlinge den Einfluss bewahren. Wenn es darum geht, etwas Gutes für die Kinder zu tun, dann stehen eben jene allein da, die daran Interesse haben würden, nämlich die Eltern. (Abg. Rädler: Der Landes­haupt­mann ...!)

Die Eltern haben keine Lobby. Die Eltern stellen sich auch nicht auf die Hinterbeine. Wissen Sie, warum? – Ich habe das ja lange nicht verstanden: Es gibt in Österreich über eine Million Eltern, die Kinder in der Schule haben, und die machen dagegen nichts, die sind da irgendwie lethargisch. Und ich habe mir nie erklären können, warum das so ist.

Auf der einen Seite steht die Politik mit ihren Interessen, und auf der anderen Seite steht die Gewerkschaft mit ihren Interessen, aber die Eltern haben anscheinend keine Lobby und stellen sich auch nicht auf die Hinterbeine. Ich weiß, warum das so ist. – Die Eltern haben gar keine Ahnung davon, was in ihren Kindern steckt, die glauben ja allen Ernstes, dass es, wenn ihr Kind Probleme in der Schule hat, an ihrem Kind liegt. Die Abstraktion, dass das möglicherweise am Lehrer oder an der Schule oder an der Struktur liegt, fällt den wenigsten ein, und deshalb fügen sie sich in ihr Schicksal, so als wäre es einfach ein großes Pech, ein Kind zu haben, das nicht die Fähigkeiten hat, die man sich vielleicht von diesem erwartet hätte.

Das ist das Problem! Diese Eltern wissen gar nicht, wie ein Schulsystem aussehen könnte, in dem ihr Kind die entsprechenden Möglichkeiten hätte, sich zu entwickeln. So bleiben diese Kinder hinter ihren Fähigkeiten zurück, und man nimmt das wie gottgegeben hin und hinterfragt das System gar nicht.

In Österreich existiert aber auch ein System, das funktioniert. Es gibt in Österreich auch die Schule, die funktioniert; die gibt es, und zwar ist das die nichtkonfessionelle


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Privatschule. Diese Schule funktioniert in Österreich, die ist unpolitisch und erzielt gute Ergebnisse, nur: Die kann sich nicht jeder leisten! (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Das ist das Problem! Deshalb brauchen wir eine kostenlose Privatschule für alle. Dann hätten wir auch die Konkurrenz zur öffentlichen Schule, und das Problem wäre innerhalb von einer Sekunde gelöst. Das will aber weder die SPÖ noch die ÖVP, und deshalb laborieren wir an einem System, das in Wirklichkeit schon lange tot ist. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Rädler: Ein Träumer!)

15.41

15.41.49

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolle­ginnen und Kollegen, dem Unterrichtsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1445/A(E) betreffend Bekenntnis zum Rückzug der Parteipolitik aus der Schulverwaltung eine Frist bis zum 20. Juni 2017 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diese Fristsetzung sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, damit abgelehnt.

15.42.30*****

Wir kommen nun zur kurzen Debatte über den Antrag des Herrn Abgeordneten Steinbichler, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über den An­trag 1960/A betreffend „Öffentlichkeit von parlamentarischen Ausschüssen“ eine Frist bis 24. Juni 2017 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag erfolgen.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Steinbichler; Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

 


15.43.14

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Frau Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Zu diesem Fristsetzungsantrag betreffend Öffentlichkeit von parlamentarischen Ausschüssen ist zu sagen: Das ist eine ganz wesentliche Angele­genheit, die man nicht bis nach den Wahlen vertagen und worüber man nicht eine neue Regierung entscheiden lassen sollte.

Während unseres Aufenthalts in Berlin haben wir im Deutschen Bundestag erlebt, dass das dort bereits praktiziert wird. Allerdings dürfen dort die Medien und die Bürger nur an einer Sitzung jährlich teilnehmen. Damals bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass das eine wesentliche Beschleunigung und eine Verbesserung der parlamentarischen Arbeit bedeuten würde.

Warum? – Oft bekommen wir an den Stammtischen, in Privatgesprächen, bei Firmen­gesprächen, bei Gesprächen mit Kollegen oder in Vereinen die Frage zu hören: Was macht ihr da eigentlich im Parlament? Einmal im Monat habt ihr eine Sitzung, ist sonst auch noch irgendetwas zu tun? Das ist deshalb so, weil die Bürgerinnen und Bürger ja gar nicht mitbekommen, wie intensiv die Ausschussarbeit gemacht wird und wie inten­siv in den Ausschüssen Fachthemen diskutiert und Entschließungsanträge abgear­beitet werden. Dadurch bekommen die Bürger natürlich den Eindruck, dass unser Job hier ein Superjob ist, und denken sich: Die werden gut bezahlt, fahren einmal im Monat


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nach Wien, machen da ihre Plenarsitzungen, und das war es dann schon wieder, und wer in den Wahlkreisen fleißig ist, fährt hinaus, betreut dort seine Wähler, seine Gruppen, aber das ist wirklich ein cooler Job!

Die Bürgerinnen und Bürger haben wirklich ein Interesse daran, was in den Aus­schüssen passiert. Die wollen die Arbeit dort mitverfolgen, die wollen sie bewerten. Ich denke, es wäre eine ganz gewaltige Aufwertung der politischen Arbeit der Mandatare, wenn die Bürgerinnen und Bürger aktiv daran teilnehmen könnten, in den Ausschüssen zuhören könnten, und sie wären dann dadurch auch inspiriert, Verbesserungsvor­schläge einzubringen. Ich glaube, das wäre gelebte Demokratie, das wäre echte direkte Demokratie, denn die Bürger würden sagen: Passt auf, ich war vorige Woche bei dem Ausschuss dabei, da hätte ich eine Idee, da hätte ich einen Verbes­serungs­vorschlag!

Ich glaube, genau so sollte Politik funktionieren! Dann wäre das eine lebendige Demokratie und nicht eine Klientelpolitik. Ich glaube, das ist das Wesentliche, worauf wir setzen müssen.

Wir wissen, wie schwierig das hier im Plenum ist: Die Redezeit ist begrenzt. Kaum ist man ein Thema angegangen, leuchtet schon das rote Licht, und aus kollegialer Rück­sicht hört man früher auf und kommt gar nicht mehr zum Begründen seiner Argumente. Kollegin Aubauer hat das dankenswerterweise sogar in einem Zeitungsbericht darge­stellt.

Man hat natürlich seitens der kleineren Fraktionen den Vorteil – aber natürlich auch den Nachteil, aber Gott sei Dank auch den Vorteil –, viel arbeiten zu dürfen und in vielen Ausschüssen vertreten zu sein, und damit hat man im Vergleich zu den ehe­maligen „Großparteien“ – unter Anführungszeichen – mehr Redezeit, weil bei diesen die Redezeit gesplittet wird.

Man könnte, glaube ich, deshalb einen gangbaren praktischen Schritt setzen, um die Ausschussarbeit zugänglich zu machen und die Bürgerinnen und Bürger in diese einzubinden. Ich bin überzeugt davon, dass das eine wesentliche Qualitätssteigerung der parlamentarischen Arbeit bedeuten würde.

Ich bin auch überzeugt davon, dass diese aktive Mitarbeit, dieses Einbringen, dieses Miterleben der Fachdiskussionen eine wesentlich größere Wertschätzung unser Arbeit seitens der Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen würde. Durch diese Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger – und das ist ganz wesentlich – würde ein wahrheits­getreues Bild der parlamentarischen Arbeit in der Öffentlichkeit wiedergegeben wer­den. Man würde sehen: Wer ist wirklich bemüht? Wer möchte wirklich etwas umset­zen? Wer bringt sich in die Arbeit ein und setzt tatsächlich etwas um?

Ein ganz praktisches Beispiel dazu: Seit 2009 wird in diesem Haus das Qualitäts­gütesiegel-Gesetz vertagt, ein Gesetz, das eine ganz breite Materie abdeckt, von der Umwelt bis hin zum Klima, von der Herkunftskennzeichnung bis hin zur Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten und zum Schutz der Gesundheit. Wir haben da ganz gewaltige Möglichkeiten. Warum wird das nicht umgesetzt? – Das kann ja niemand beantworten! Dann zu sagen: Weil jetzt wieder eine Wahl bevorsteht und Wahlkampf ist, machen wir alles anders, jetzt wird alles Mögliche umgesetzt!, bringt uns auch nicht weiter. Das haut uns doch um Jahre zurück. Wir verlieren da einen ganz wichtigen Qualitätsvorsprung gegenüber unseren Nachbarländern, gegenüber unseren Mitbewerbern im europäischen und internationalen Wettbewerb.

Es wäre eine Vorreiterrolle, die Österreich da übernehmen könnte, wie wir es heute beim Tourismusbericht und beim Energiebericht bereits diskutiert haben. Denken wir an die kleine Ökostromgesetz-Novelle, daran, welche Möglichkeiten wir von Haus aus


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hier in unserem superwunderschönen Land hätten: von der Wasserenergie über die ganz großen Möglichkeiten im Forstbereich – Holzverwertung sowohl im Baubereich als auch im Bereich der Beheizung –, genauso im Lebensmittelbereich, wo wir mit heimischen Qualitätsprodukten, die vorhanden sind, nicht nur auf den Etiketten werben, sondern diese auch wirklich servieren! Wenn wir das unseren Gästen in unserer herrlichen Kulturlandschaft, kombiniert mit dem urbanen Kulturangebot, bieten würden, dann wäre das einzigartig.

Wenn wir es schaffen würden, die Ausschussarbeit öffentlich zugänglich zu machen, wenn wir es schaffen würden, uns in Partnerschaft mit den Wählerinnen und Wählern, mit den Bürgerinnen und Bürgern zu bemühen, diese Vorreiterrolle auszubauen, dann würden wir den Rückstand, den wir in den letzten zehn Jahren zu Deutschland bekom­men haben, aufholen. In Deutschland hat man mit der Agenda 2010 Schritte gesetzt, von denen man jetzt immer noch die Ernte einfährt.

Deshalb sollten wir die Kraft, die Ideen der Bürgerinnen und Bürger in dieses Hohe Haus hereinbringen, und dafür ist es notwendig, die Ausschüsse, die Ausschussarbeit öffentlich zugänglich zu machen, den Medien die Chance zu geben, sich ein Bild zu machen, wer sich wo und wie positioniert.

Deshalb bitten wir, Kolleginnen und Kollegen, dass wir von euch die Zustimmung für diesen Fristsetzungsantrag bekommen. Er stellt eine gewaltige Aufwertung dieses Hauses beziehungsweise der parlamentarischen Arbeit dar. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

15.50


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


15.50.29

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Grundsätzlich muss man festhalten, dass wir das Öffentlichmachen der Aus­schüsse auch in der Enquete-Kommission diskutiert haben. Wir haben ja schon öffent­liche Ausschüsse. Wir haben allein im Verfassungsausschuss ungefähr fünf bis zehn öffentliche Sessionen pro Jahr. Das heißt, wir kennen das ja, das findet schon statt.

Wir haben im Wesentlichen auch die Erfahrung gemacht, dass sich, wenn ein Aus­schuss öffentlich ist, kaum jemand dafür interessiert. Es kommt niemand von außen. Ich glaube daher, dass es wahrscheinlich viel zielführender wäre, diese Öffentlichkeit vom Parlament aus herzustellen, sprich dass wir Videos machen, die man dann auf der Parlamentshomepage über Video-on-Demand abfragen kann, dass wir Livestreams machen, sodass sich Schulklassen das live anschauen können. Dieses Angebot könn­ten wir vom Parlament aus für die schon öffentlichen Sitzungen technisch wesentlich verbessern. Ich glaube, das wäre wahrscheinlich zielführender.

Auf der anderen Seite wäre es nicht sinnvoll, alles öffentlich zu machen. Dafür gebe ich ein Beispiel: Die Verwaltungsgerichtsbarkeit hätte man nicht eingeführt, wären alle Aus­schusssitzungen öffentlich gewesen, weil jeder nach außen hin, also in der Öffentlichkeit, seine Position behalten hat. Die Statements, die gemacht wurden, haben immer wieder die Ausgansposition bestärkt. Im Inneren jedoch waren wir mit den Diskussionen schon viel weiter und konnten dann letztendlich nach vielen Diskussions­runden in den Ausschüssen einen Sechsparteienantrag einbringen.

Ich bin daher nicht der Ansicht des Kollegen Steinbichler, dass man dann weniger Klientelpolitik in den Ausschüssen hätte, sondern ich meine, dass diese sogar noch zunehmen würde, weil jeder wieder bei seiner offiziellen Position, die er nach außen hin, also in den Medien, vertritt, bleiben würde und daher die Kompromissbereitschaft


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innerhalb des Ausschusses nicht so groß wäre. Man sieht am erwähnten Beispiel: Man kommt doch immer wieder zu Lösungen in den Ausschüssen.

Daher: Öffentlichkeit ja, nämlich den Zugang der Öffentlichkeit zum Parlament techno­lo­gisch fördern, damit man übers Internet, über Video-on-Demand Zugang zum Parla­ment hat, weil die Leute nicht ins Parlament kommen, sondern wir ihnen das Angebot nach Hause liefern müssen, da die Öffentlichkeit in den Ausschüssen viel zu wenig in Anspruch genommen wird.

Daher: Öffentlichkeit herstellen ja, nämlich als Serviceleistung für zu Hause, und zwar intensiver, technisch besser und qualitativ hochwertig, aber trotzdem keine allgemeine Öffentlichkeit, weil man dann nur mehr die Statements hören würde, die man allgemein in den Medien zu hören bekommt. Die Kompromissbereitschaft, die gerade in den Ausschüssen gegeben ist und letztendlich dort dann auch zu Lösungen führt, wäre viel eingeschränkter, wenn permanent nur Statements gemacht würden, die auch der Öffentlichkeit gegenüber abgegeben würden. Man sieht also: Das hat schon seinen Sinn!

Noch einmal: Öffentlichkeit in Form einer technisch hochwertigen Serviceleistung ja, aber nicht alles grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich machen. Denn: Was würde dann passieren? – Wir würden dann wahrscheinlich das, was wirklich wichtig ist, in Kompromissgesprächen im Rahmen von Unterausschüssen beraten, und das wäre wieder nicht öffentlich.

Also – um jetzt nicht nur sozusagen Wahlkampf zu betreiben, sondern sich damit auch in einer sachlichen Diskussion auseinanderzusetzen –: Man sollte, glaube ich, beide Seiten bedenken. In diesem Sinne ist es meiner Meinung nach nicht sinnvoll, das jetzt, vor einer Wahl, noch zu beschließen. (Beifall bei der SPÖ.)

15.54


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


15.54.33

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor allem liebe Zuseherinnen und Zuseher an den Bildschirmen! Ich möchte gerne verdeutlichen, wo wir heute schon überall eine Öffentlichkeit in den Ausschüssen haben:

Wir haben sie bei allen Berichten der Bundesregierung, die in den Ausschüssen beraten und dargelegt werden. Wir haben sie bei allen Abstimmungen im Hauptaus­schuss in Angelegenheiten der Europäischen Union. Wir haben sie bei den Anhörun­gen von Sachverständigen und Auskunftspersonen. Wir haben sie bei allen General­debatten zu Volksbegehren. Wir haben sie auch bei der Vorberatung von Berichten des Rechnungshofes, wenn Auskunftspersonen dazu geladen werden. In all diesen Fällen ist in den Ausschüssen die Öffentlichkeit gegeben.

In allen anderen Punkten können wir diese Frage diskutieren. Dann, wenn es beson­ders wichtig erscheint, können wir die Öffentlichkeit zulassen. Es ist mir aber auch ganz wichtig, zu betonen, dass es nicht nur um die Partizipation geht, darum, dass man an den Ausschüssen unmittelbar teilnehmen kann, sondern es kommt auch darauf an, dass es eine Möglichkeit der Beratung gibt, denn Ausschüsse sind Bera­tungsgremien. Wenn wir nicht mehr die Möglichkeit haben, zu beraten, dann wird das, glaube ich, vor allem den Oppositionsparteien zum Nachteil gereichen, denn dann werden sich die Regierungsparteien zusammensetzen und sich einen Text ausmachen und ihn danach präsentieren. (Abg. Scherak: Das machen sie jetzt schon!) Dann


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haben die Oppositionsparteien nur mehr die Möglichkeit, dagegen Stellung zu bezie­hen, und keine Möglichkeit mehr, an den Beratungen teilzunehmen.

Also: Wenn Sie weiterhin Beratungen in den Ausschüssen haben wollen, dann ist es, glaube ich, wichtig, dass wir auch die Möglichkeit für Beratungen erhalten und nicht ausschließlich dazu da sind, die eigenen Standpunkte darzustellen. Das erscheint mir in solchen Gremien wesentlich. Wichtig ist auch, dass es den Austausch und das Heranführen der unterschiedlichen Positionen gibt. Es soll nicht so sein, dass man jede einzelne Position nur für die Öffentlichkeit darlegt, so wie das jetzt im Plenum der Fall ist.

Es finden ja hier im Plenum keine Beratungen statt. Das sollte uns genug Beispiel dafür sein, dass sich das für die Arbeit in den Ausschüssen nicht eignet. Ich finde es daher nicht sinnvoll, dass man das Beispiel des Plenums in einem Ausschuss über­nehmen soll. Ein Ausschuss hat eine andere Qualität als das Plenum, daher brauchen wir auch andere Spielregeln für den Ausschuss.

Eines zu erwähnen wäre mir noch wichtig, wenn es darum geht, dass wir mehr Parti­zipation möglich machen, und diesen Vorschlag habe ich schon öfter gemacht: Mehr Partizipation heißt für mich nicht nur, dass wir Gäste ins Hohe Haus einladen, um an unserer Arbeit teilzuhaben – das wird übrigens in den nächsten drei Jahren überhaupt nur sehr schwer möglich sein, denn in den Ausschusslokalen, die wir im Ausweich­quartier, nämlich in der Hofburg, zur Verfügung haben werden, wird das Platzangebot noch geringer sein, als wir es hier im Hohen Haus haben. Wenn Sie sich das schon einmal angeschaut haben, dann wissen Sie das. Da werden dann vielleicht überhaupt nur fünf, maximal zehn Personen die Möglichkeit haben, an einem Ausschuss teilzu­nehmen.

Ich glaube, es ist wichtiger, dass wir in die Öffentlichkeit hinausgehen, dass wir in die einzelnen Bundesländer gehen, dass wir in die Wahlkreise gehen und dort von unserer Ausschussarbeit berichten, und zwar offiziell verpflichtend. Dadurch können wir viel mehr Personen erreichen, als wenn wir jeden einzelnen Ausschuss der Öffentlichkeit zugänglich machen, weil wir dadurch nie so viele Personen erreichen können, wie wenn wir selbst zu den Leuten hinausgehen.

In diesem Sinne: Nicht das Kind mit dem Bade ausschütten! Dort, wo es notwendig ist, soll man der Öffentlichkeit mehr Information geben – und zwar mehr Information, als wir bis jetzt vorgesehen haben –, und dort, wo wir selbst draußen informieren können, sollen wir zu den Leuten hinausgehen und sie vor Ort informieren. Das bringt mehr als das, was hier vorgeschlagen wird. Und die Beratungen in den Ausschüssen sollten wir weiterhin Beratungen sein lassen. (Beifall bei der ÖVP.)

15.58


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Kassegger gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


15.58.39

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es geht jetzt um die Frage: Was im Parlament und in den Ausschüssen ist öffentlich und was ist nicht öffentlich? Ich kann mich im Wesentlichen dem, was Kollege Wittmann zu Beginn der Debatte gesagt hat, inhaltlich anschließen. Das entspricht der Rechtslage, die wir jetzt im § 37a Geschäftsordnungsgesetz haben, das im Übrigen erst 2014 umfassend novelliert wurde, und ich unterstelle einmal, dass man sich damals bei der Novellierung entsprechende Gedanken hinsichtlich dieses Themas gemacht hat und differenziert hat.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 181

Es gibt immer die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung: Was ist der Öffent­lichkeit zugänglich zu machen beziehungsweise wann macht es Sinn, die Öffentlichkeit einzubinden? Das Beurteilungskriterium kann nur lauten: Man spricht – und das ist doch unbestritten; das haben Sie, Herr Abgeordneter Wittmann, auch gesagt – einfach anders beziehungsweise man präsentiert sich anders, wenn die Öffentlichkeit – ist gleich: die Medien – mehr oder weniger dabei ist, als wenn das nicht der Fall ist.

Ich bin auch der Meinung, dass die Konsensbereitschaft beziehungsweise, wenn man es ergebnisorientiert betrachtet, die Wahrscheinlichkeit, dass dann etwas Gescheites dabei herauskommt, in vielen Fällen eine höhere ist. Auch Politiker haben das Recht, unter sich zu sein und bestimmte Dinge unter sich zu besprechen. Das genau ist in § 37a geregelt. Kollege Gerstl hat schon die vielen, vielen Möglichkeiten aufgezählt, bei denen gemäß diesem Paragrafen ohnedies vorgesehen ist, dass die Öffentlichkeit zugelassen wird.

Der Zugang der Freiheitlichen zu diesem Thema ist jener, dass wir sagen, die bestehende Rechtslage ist völlig ausreichend, § 37a ist ausgewogen und gut, es besteht kein Änderungsbedarf. Das ist ein System, das in sich schlüssig und im Geschäftsordnungsgesetz strukturiert geregelt ist.

Nichtsdestotrotz sind wir selbstverständlich gesprächsbereit, wenn es darum geht, gute Ideen hinsichtlich einer Verbesserung der Geschäftsordnung zu besprechen. Eine solche sehen wir auch von Kollegen Wittmann hinsichtlich der ohnehin öffentlichen Sitzungen angesprochen. Wir sollten darüber nachdenken, auch die technischen Möglichkeiten, wie sie im Jahr 2017 zur Verfügung stehen, zu nutzen. Sie haben von Livestreams, Videos und so weiter gesprochen – da sind wir durchaus gesprächs­bereit, auch was die Enquete-Kommission betrifft. Wir haben die Regelung in § 98 Abs. 5, dass grundsätzlich die Öffentlichkeit zugezogen werden kann, es bedarf jedoch eines Beschlusses. Man könnte darüber nachdenken, ob man das nicht um­kehrt und die Öffentlichkeit grundsätzlich zulässt und nur per Beschluss die Öffent­lichkeit begründet ausschließt.

Eine technische Erläuterung: Wir werden diesem Fristsetzungsantrag zustimmen, weil wir grundsätzlich der Meinung sind, dass alles, was parlamentarische Prozesse be­schleunigt, gut ist, und eine Zustimmung trägt zu einer solchen Beschleunigung bei. Das heißt jedoch nicht, und das ist, glaube ich, aus meiner Rede auch hervorge­gangen, dass wir inhaltlich einem solchen Antrag zustimmen werden; das werden wir eher nicht machen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.01


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


16.02.06

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Frau Präsidentin! Ich habe mir gedacht, wir sind in der Fristsetzungsdebatte, aber wir sind in einer Märchenstunde gelandet. (Heiterkeit bei Grünen und NEOS.) Kollege Wittmann! Von welchen Gesetzespro­zes­sen, Vorlagen, die in einem Ausschuss verhandelt werden, um die gerungen wird und bei denen irgendwelche Änderungen vorgenommen werden, reden Sie eigentlich? (Heiterkeit und Beifall bei Grünen und NEOS.)

Ich bin seit 1999 im Parlament, aber entweder bin ich im falschen Ausschuss oder im falschen Parlament. Mir wäre das noch nicht aufgefallen, dass das irgendetwas mit der Realität zu tun hat. Selbst Kollege Kassegger muss darüber lachen; als ob das ein Bild wäre, das real ist, und so stattfindet.

Natürlich gibt es Verhandlungssituationen im Parlament, diese haben wir in verschie­densten Formen gehabt. Es hat etwa über eineinhalb Jahre U-Ausschussver­handlun-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 182

gen gegeben. Diesen Rahmen, in dem man versucht, um Kompromisse zu ringen, soll es in der Politik auch geben, und das muss nicht alles automatisch offen sein.

Wenn es im Parlament so wäre, dass da wirklich gearbeitet wird – im Sinne von Vor­schläge einbringen und dann darum ringen –, dann könnte man ja darüber nachden­ken; aber das hat mit der Realität in Österreich überhaupt nichts zu tun. (Abg. Weninger: ... deshalb schließen wir die Öffentlichkeit aus! – Zwischenruf des Abg. Wittmann.) – Entschuldige! Wisst ihr, was das Einzige ist, das ihr in den Ausschüssen beratet? – Wer den Vertagungsantrag stellt! Das ist die einzige Beratung, die statt­findet, und das flächendeckend. (Beifall bei Grünen und NEOS sowie des Abg. Mölzer.)

Das wäre ein bisschen peinlich, wenn man das sehen würde, das ist mir schon klar, deswegen wundert mich die Position der FPÖ; diese regt sich auch berechtigt darüber auf, dass jeder Antrag de facto niedergemäht und vertagt wird. Das sieht man eben alles nicht, das gibt es eben nicht in der Öffentlichkeit. Die Idee, dass wir das, was jetzt öffentlich ist, dann noch im Fernsehen live übertragen sollen, macht es überhaupt skurril.

Was ist denn öffentlich? – Die Berichte, bei denen niemand hergeht und sagt: Die sind uns so wichtig, dass wir sie ins Plenum bringen!, also diejenigen, die enderledigt werden. Über das, was zu fad fürs Plenum ist, machen wir eine Berichterstattung, die breit gesehen wird, aber das, was spannend ist, die relevanten Gesetzesmaterien, bleibt unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit. Die einzigen, die davon profitieren, sind Abgeordnete, die sich nicht ausreichend auf die Debatte vorbereiten. Man be­kommt dann keine substanzielle Debatte.

Es gab dafür ein wunderbares Beispiel, ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung: Die Grünen haben sozusagen die Geschäftsordnung insofern gebogen, als sie mit einer Kamera hingekommen sind und gesagt haben: Das übertragen wir jetzt live! – Zuerst gab es eine große Debatte darüber, ob das stattfinden kann oder nicht, dann hat man gesagt: Na ja, gut, die kommen mit der Kamera; wenn wir das jetzt nicht machen, dann kriegen wir nie ein Gesetz, also machen wir das halt! Frau Kollegin Fekter war damals Innenministerin. Zuerst ist getobt worden, nach ungefähr einer Stunde hat Kollegin Fekter in die Kamera gesprochen, sich an die Menschen da draußen gewandt und versucht, das Gesetz darzustellen. Im Nachhinein betrachtet war es eine ernsthafte, substanzielle Debatte, die sonst nie stattgefunden hätte.

Lassen Sie uns also bitte mit dem Schmäh ang’lehnt, um es so zu sagen, dass in Ausschüssen im österreichischen Parlament um Gesetzesabänderungen gerungen werde! Das ist genauso eine Debatte wie hier, es finden keine Beratungen statt. Man kann es beobachten: Der Erste, der sich meldet, ist meist derjenige, der den Verta­gungsantrag stellen muss, noch bevor überhaupt eine Wortmeldung kommt. – Das gehört wirklich dringend abgeschafft! Das wird aber nur mit mehr Transparenz und Öffentlichkeit gehen. (Beifall bei Grünen und NEOS sowie des Abg. Steinbichler.)

16.05


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak zu Wort. – Bitte.

 


16.05.22

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Wir diskutieren die Frage, dass wir Ausschusssitzungen im österreichischen Parlament öffentlich machen sollten, ja immer wieder. Kollege Brosz hat es schon richtig gesagt, auch ich komme mir so vor, als ob ich in einem anderen Parlament als die Kollegen Wittmann und Gerstl sitzen würde.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 183

Ich habe vorhin noch einmal nachgefragt, im letzten Gesundheitsausschuss sind 21 Anträge vertagt worden. Ich saß zwar nicht im Gesundheitsausschuss, aber ich kenne die Begründungen zu anderen Vertagungen. Es gibt mehrere Optionen: Entweder der Antrag ist noch nicht ausgereift, das ist die eine Möglichkeit, oder – die andere Option – er ist zu detailliert, deswegen gehört er vertagt. Bei der ÖVP ist das übrigens Initiationsritus; wenn man neuer Abgeordneter bei der ÖVP wird, muss man in der ersten Ausschusssitzung einen Antrag der Opposition vertagen; das gehört offensichtlich dazu. (Abg. Brosz: Oder den eigenen!) Also irgendetwas stimmt da nicht!

Zum Argument, wir können in den Ausschüssen nicht arbeiten – ich habe das schon beim letzten Mal in der Debatte gesagt –: Sie müssten einmal mit Ihren KollegInnen im Europäischen Parlament reden, dort sind nämlich Ausschüsse öffentlich. Diese werden auch über die Homepage des Europäischen Parlaments live gestreamt. Wenn die wüssten, dass sie in ihren Ausschüssen offensichtlich nicht arbeiten, weil es nicht möglich ist, zu arbeiten, wenn ein Ausschuss öffentlich ist – das finde ich einigermaßen interessant! Kollege Karas und Frau Kollegin Regner würden Ihnen das sicher erläu­tern.

Ich glaube, sie arbeiten sehr intensiv, sie haben auch einen viel größeren Arbeitsplan. Ich habe mir noch einmal die Ausschusssitzungen des LIBE-Ausschusses rausge­sucht: Dieser hat im Jänner 2017 achtmal getagt, das ist zweimal öfter als der Verfas­sungsausschuss im österreichischen Parlament im letzten halben Jahr. Also zu sagen, man kann nicht arbeiten, wenn ein Ausschuss öffentlich ist, ist einigermaßen skurril. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

Die Verhandlungssituationen, die wir haben, laufen nicht im Ausschuss ab. Wir haben ein Gesetz, das seit Ewigkeiten verhandelt wird, das Informationsfreiheitsgesetz, bei dem es auch um mehr Transparenz der staatlichen Verwaltung geht. Wenn mir irgend­einer erklärt, dass wir übers Infofreiheitsgesetz im Verfassungsausschuss verhandelt hätten, dann erzählt er eine nicht ganz wahre Geschichte. Wo wird verhandelt? – Es wird natürlich in Verhandlungsrunden nachher verhandelt. Wir haben über das kleine Demokratiepaket, wenn man es so nennen kann, natürlich außerhalb des Ausschusses verhandelt und versucht, entsprechende Lösungen zu finden. Also so zu tun, als ob wir im Ausschuss etwas verhandeln, ist einigermaßen skurril.

Kollege Gerstl hat aber schon erklärt, wieso er das nicht will. Er hat nämlich gesagt: Wir, das Parlament, entscheiden, wo es notwendig ist, dass die Bevölkerung Infor­mationen erhält. – Dieser Anspruch ist so etwas von bezeichnend, das ist nämlich der durchgehende Anspruch, den SPÖ und ÖVP generell in ihrer Politik haben: Es geht immer darum, dass der Staat möglichst viele Informationen von den Bürgern haben will. Es gibt immer mehr Überwachungsmaßnahmen, wir machen immer mehr Video­über­wachung. Der Innenminister freut sich immer darüber, dass die Fluggastdaten­speiche­rung auch kommt, damit er in Zukunft weiß, was ich esse, wenn ich irgendwo hinfliege – die Vorratsdatenspeicherung ist immer groß bei der ÖVP.

Wenn es aber darum geht, dass wir Abgeordnete den Bürgerinnen und Bürgern in Österreich, für die wir arbeiten, die selbstverständlich ein Anrecht darauf haben, alle nur erdenklichen Informationen zu bekommen, auch darauf, zu erfahren, was im Aus­schuss passiert, Informationen zur Verfügung stellen und dass man einem Aus­schuss zuschauen kann, dann heißt es: Wir entscheiden, wo es notwendig ist, dass die Bürgerinnen und Bürger informiert werden.

Das ist ein Zustand in der österreichischen Demokratie: dass Sie glauben, dass es in Ordnung ist, dass Sie hinter verschlossenen Türen andauernd irgendwelche Dinge – unter Anführungszeichen – „verhandeln“, denn es geht in Wirklichkeit nur um Vertagun­gen, und dass Sie glauben, dass Sie entscheiden können, was den Bürgerinnen und


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 184

Bürgern in Österreich an Informationen zusteht. Umgekehrt holen Sie möglichst jeg­liche Information, die ein Mensch in seinem Privatleben hat, ein, damit Sie Bescheid wissen.

Es ist immer das Gleiche: Jegliche Verschärfungen, neue Überwachungsmaßnahmen kommen immer von der ÖVP, aber Sie selbst sind nicht bereit, in irgendeiner Art und Weise transparent über den Gesetzgebungsprozess hier im Parlament zu informieren. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

16.09


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


16.09.13

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Danke für diesen interessanten Redebeitrag, der zeigt, wie geteilt die Meinungen sind.

Herr Kollege Kassegger, deine Position war etwas verwunderlich, aber die Kollegen Scherak und Brosz haben es genau auf den Punkt gebracht: Wie werden die Bürge­rinnen und Bürger informiert? Was sagt man ihnen? Wie teilt man es mit? Wie lange quält man die Opposition, bis ein guter Vorschlag, eine gute Idee regierungsgerecht gekaut wurde? – Wir müssen davon ausgehen, dass es lange dauert, dass eine Idee vertagt wird, wieder vertagt wird, dann diskutiert wird; dann muss noch beraten wer­den, und wir kümmern uns um zusätzliche Informationen, und irgendwann kommt es dann aus der Regierungsecke und das Federl steckt am Regierungshut – bei einigen Ideen ist es so.

Aber es wäre schon ausreichend, wenn ein Ausschuss im Jahr öffentlich wäre – einer! –, denn ich möchte wissen, wie die Journalisten reagieren, und würden sich Bürger und Bürgerinnen Zeit nehmen, wäre es umso besser, wenn sie etwa sehen, dass 2009 das Qualitätsgütesiegelgesetz von jenen Damen und Herren vertagt wurde, die dafür verantwortlich sind und ihrer Klientel bei den Stammtischen, bei den Ver­sammlungen genau das Gegenteil erklären: Die Opposition versagt; es gäbe ja so viele Möglichkeiten, wenn nur die Opposition nicht wäre! Na, wenn ihr wüsstet, was die Opposition im Parlament erzählt!

In den Ausschüssen ist das völlig anders. Herrliches, neuestes Beispiel: Präsident Schultes, leider jetzt nicht im Haus, der talentierteste der Agrarpräsidenten, die wir jemals gehabt haben, Mitglied der Sozialpartnerschaft – sensationell! –, setzt sich zu den Sozialpartnergesprächen und erklärt, dass die 1 500 € Mindestlohn und ein 12-Stunden-Tag eingeführt gehören; aus einer Berufsgruppe kommend – wenn er es noch wissen würde –, in der es viele Ehepaare gibt, die sieben Tage die Woche zwölf Stun­den am Tag arbeiten, aber kein Einkommen von 1 500 € erzielen. Er erklärt dann beim Interview über das bodenständige moderne Bauerntum in Niederösterreich: 3 Prozent Bauern sind genug, aufgrund der technischen Fortschritte brauchen wir nicht mehr.

Ich habe heute schon einmal ein Bild mitgehabt, damit wir wissen, wo dann die Lebensmittel herkommen. Na klar brauchen wir nicht mehr viele Bauern, es genügt, wenn man da und dort ein paar im Land sieht, die fürs Etikett arbeiten. In der Werbung spricht dann das Schwein, damit man sieht, wie gut und wie gebildet das Schwein ist, und hinein tun wir dann industriellen Mansch. – Das ist unverantwortlich! Und deshalb wäre es so notwendig, dass diese Ausschüsse öffentlich sind.

Etwa betreffend Bildungsreform: Was haben wir denn bei der Bildungspolitik zusam­mengebracht? – Dass diese Regierung darüber diskutiert, ob wir noch eine zusätzliche


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 185

Woche Herbstferien machen. Das ist Bildung, da wächst in dieser Leistungs­gesell­schaft wirklich eine leistungsbereite Jugend heran.

Deshalb ist es gut, wenn sich die Medien und die Bevölkerung tatsächlich ein Bild über die Arbeit, über die Positionen der einzelnen Gruppen machen können, damit sie wissen, wer die Bürgerinnen und Bürger vertritt, wer Klientelpolitik betreibt. Ich glaube, das wurde jetzt ganz genau herausgearbeitet, wer in den einzelnen Bereichen welche Position in Anspruch nimmt.

Deshalb ist es so notwendig, mindestens einen Ausschuss jährlich öffentlich zu machen. Da ist doch nichts dabei, Kolleginnen und Kollegen! Wenn die Vertreter der Regierungsparteien recht haben, wenn sie sagen, dass in den Ausschüssen ohnehin so gravierend diskutiert wird und so großartige Kompromisse geschlossen werden, dann präsentieren wir das auch den Bürgerinnen und Bürgern, dann haben sie ja auch einen großen Vorteil. – Es gibt also nur Vorteile für alle Beteiligten, deshalb: unbedingt öffentlich machen! (Beifall bei Team Stronach, Grünen und NEOS.)

16.13

16.13.07

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1960/A betreffend Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates – Öffentlichkeit von parlamentarischen Ausschüssen – eine Frist bis 24. Juni 2017 zu setzen.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

16.13.43Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Doris Bures: Damit nehme ich die Verhandlungen über Punkt 5 der Tagesordnung wieder auf.

Ich begrüße Herrn Bundesminister Mag. Drozda.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


16.13.58

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen und Zuschauerin­nen und Zuschauer vor den Bildschirmen! Eigentlich sind wir beim letzten Tagesord­nungspunkt, bei dem wir stehen geblieben sind, aber wir sind exakt noch immer beim Thema Ausschussarbeit, denn uns liegen heute aus dem letzten Menschenrechts­aus­schuss drei Anträge vor, und ganz zufällig – Vorsicht, Ironie! – sind das alles Anträge der Regierungsfraktionen. Die anderen vier Anträge nämlich, die von den „falschen“ – unter Anführungszeichen – Parteien gekommen sind, wurden alle – drei Mal dürfen Sie raten – vertagt, womit wir noch immer beim Thema sind.

Ich spreche aber zu einem der drei Anträge, die das Licht der Öffentlichkeit erblicken durften, weil sie von SPÖ und ÖVP gemeinsam gestellt wurden, nämlich einem Ent­schließungsantrag betreffend IS, systematische Massenmorde an religiösen und eth­nischen Minderheiten.

Das ist selbstverständlich ein Antrag, dem man nur zustimmen kann. Wir werden ihm aus voller Überzeugung zustimmen, auch wenn er eine einstimmig angenommene Ent­schließung des Europäischen Parlaments vom Februar 2016 noch einmal unterstreicht


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 186

und bekräftigt. Ja, das kann man machen, aber das ist mehr als eineinhalb Jahre her, dass man sich im Europäischen Parlament einstimmig darüber geeinigt hat. Die Bun­desregierung wollte das noch einmal unterstreichen, das finden wir gut, das unter­stützen wir.

Was wir nicht gut finden, ist, dass dieselbe Bundesregierung nicht auf die Integrations­lan­desräte und ‑landesrätinnen dieser Republik hört. Die neun zuständigen Landesräte und Landesrätinnen für Integration haben nämlich im Herbst 2016 einstimmig be­schlossen, dass sie die Aufnahme von aus den Fängen des IS befreiten Jesidinnen und ihren Kindern begrüßen würden, dass sie sich verpflichten, 300 befreite jesidische Frauen, die Mord, aber leider nicht ihrer Vergewaltigung und ihrem Verkauf auf Sklavenmärkten entkommen sind, deren Männer übrigens alle von der Terrormiliz IS ermordet worden sind, in Österreich aufzunehmen und unterzubringen.

Dieser einstimmige Beschluss der neun Integrationslandesräte und ‑landesrätinnen vom Herbst 2016 wird einem Bericht des Radiosenders Ö1 vom 2. Juni 2017 zufolge hauptsächlich von Außenminister Kurz und von Innenminister Sobotka hintertrieben beziehungsweise ausgebremst. Mehr dazu kann man auf „oe1.orf.at“ nachhören, wo bekannt gegeben wird, dass das Außenministerium und das Innenministerium nicht wollen, dass es ein Resettlement-Verfahren für befreite, gerettete Jesidinnen und ihre Kinder gibt.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme von befreiten Yezidinnen in Österreich

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird aufgefordert, die Initiative der österreichischen Integrationslan­desrätIn­nen, rund 300 befreite Yezidinnen in Österreich aufzunehmen, zu unterstützen und alle nötigen rechtlichen Schritte in Bewegung zu setzen, damit das Projekt rasch umgesetzt werden kann.“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden die Regierungsparteien daran messen, ob sie, wenn sie A sagen, auch B sagen, denn was schon längst einstimmig be­schlossen wurde, noch einmal zu beschließen, das ist keine große Kunst. Wenn man aber schon sagt, man ist für Minderheitenschutz und man verurteilt die Schreckens­taten des IS und man will Jesidinnen und vor allem alleinerziehenden Frauen, deren Männer umgebracht wurden, helfen, dann muss man schönen Worten auch Taten folgen lassen. Insofern sind wir gespannt, ob Sie diesem Entschließungsantrag hier und heute zustimmen werden. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen.)

16.18


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 187

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alev Korun, Berivan Aslan; Barbara Neuroth, Freundinnen und Freunde

betreffend Aufnahme von befreiten Yezidinnen in Österreich

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Men­schen­rechte über den Antrag 1808/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend IS, systema­tische Massenmorde an religiösen und ethnischen Minderheiten (1649 d.B.)

Begründung

Die Kämpfer des Islamischen Staates (IS) verübten in den letzten drei Jahren mit beispielloser Brutalität einen Völkermord an den in Irak und Syrien angesiedelten YezidInnen. Bei ihrer Offensive in den Siedlungsgebieten dieser religiösen Minderheit wurden tausende Männer ermordet und über 3.000 Mädchen und Frauen verschleppt.

In etwa genauso lang beschäftigt die Internationale Gemeinschaft das Schicksal der verschleppten Yezidinnen. Die Frauen werden von IS-Kämpfern als Sexsklavinnen gehalten und untereinander auf Märkten „weiterverkauft“. Frauen, die aus der Gefan­genschaft des IS entkommen konnten berichten von Vergewaltigungen, Folter und menschenunwürdiger Unterbringung in den Lagern des IS.

Im Zuge des Vormarsches der „Anti-Terror-Koalition“ in den vom IS besetzten Gebie­ten konnten in jüngster Zeit wieder viele yezidische Frauen und Kinder befreit werden. Rund die Hälfte, also ca. 1.500 Frauen und Kinder, befinden sich weiterhin in der Gewalt des IS.

Für die befreiten Yezidinnen gibt es in ihrer ehemaligen Heimat Irak bzw. Syrien keinen Platz. Zum einen wurden fast alle ihre männlichen Verwandten von den IS-Kämpfern ermordet, zum anderen gibt es für die vielen traumatisierten, alleinstehenden Frauen in dem infrastrukturarmen Ländern keine Perspektive.

Angesichts des schweren Schicksals dieser Frauen und Kinder haben sich die öster­reichischen IntegrationslandesrätInnen aller neun Bundesländer dazu bereit erklärt, insgesamt 300 Yezidinnen in Österreich aufzunehmen. Ein entsprechender Beschluss wurde bereits im Herbst vergangenen Jahres einstimmig gefasst.

Dem Plan fehlt bisher jedoch die notwendige Unterstützung auf Seiten des Bundes. Laut eines Ö1-Berichts vom 2. Juni 2017 sind es vor allem die ÖVP-Ministerien Inneres und Äußeres, die bei dem Projekt auf der Bremse stehen. So soll das Außen­ministerium die Zustimmung für ein neues Resettlement-Programm – eine Voraussetzung für das Yezidinnen-Projekt - vor kurzem ausgeschlagen haben.

Diese eindeutige Ablehnung für konkrete Hilfe an Yezidinnen steht im Widerspruch zur medialen Inszenierung von Außenminister Sebastian Kurz, der immer wieder den notwendigen "Schutz von Minderheiten" in den umkämpften Gebieten zum Thema macht und zudem eine Yezidin zur Sonderbotschafterin während des österreichischen OSZE-Vorsitzes ernannt hat.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 188

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird aufgefordert, die Initiative der österreichischen Integrationslan­desrätIn­nen, rund 300 befreite Yezidinnen in Österreich aufzunehmen, zu unterstützen und alle nötigen rechtlichen Schritte in Bewegung zu setzen, damit das Projekt rasch umgesetzt werden kann.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


16.18.55

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wir beschließen heute einstimmig einen Antrag, der insbesondere den UN-Sicher­heitsrat zur Verurteilung der Gräueltaten des IS auffordert. Darüber hinaus fordern wir auch ganz nachdrücklich die gerichtliche Verfolgung dieser Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Ein weiterer Punkt, der im Entschließungsantrag steht, ist, dass wir klar auch dahin gehend Druck machen wollen, dass sowohl der Irak als auch Syrien sich dem Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs unter­werfen, um eben diese schweren Kriegsverbrechen auch über den Internationalen Strafgerichtshof ahnden zu können.

So sehr das ein wichtiges Zeichen des österreichischen Nationalrates ist, so sehr wirft es auch Fragen auf, wie Österreich in der Frage der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik Europas auftritt. Diese Kriegsverbrechen und diese Völkermorde passieren ja nicht unweit von uns, und sie betreffen uns in vielerlei Hinsicht: einerseits durch die Frage, wie der Islamische Staat uns mit den Terrorattentaten in Europa immer wieder in Angst und Schrecken versetzt und Menschen tötet, andererseits natürlich auch aufgrund der entsprechenden Flüchtlingsbewegungen, die dadurch auch ausgelöst werden.

Der IS greift explizit unsere europäischen Werte und unsere europäischen Haltungen hinsichtlich Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte, Menschenrechte, Menschlichkeit an.

So wichtig dieser Antrag ist und so wichtig auch die konkreten Maßnahmen sind, die darin stehen, wie insbesondere die Etablierung von UN-Schutzzonen, so klar ist es auch – und Frau Kollegin Pfurtscheller hat es schon angesprochen –, dass das natür­lich hochkomplex ist. Das liegt insbesondere an der institutionellen Verfasstheit des UN-Sicherheitsrates, der doch leider immer wieder gelähmt ist.

Wir NEOS sind der Meinung, dass wir, die Europäische Union, da auch mehr Hand­lungsoptionen bieten sollten. Deswegen haben wir immer gesagt, dass wir bei der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik klarer und gemeinsamer vorgehen müs­sen, weil es nur dann möglich ist, dass wir effektiv eine sinnvolle gemeinsame euro­päische Verteidigungsunion schaffen. Dazu gehört natürlich eine gemeinsame europäische Armee, die auch die Kapazitäten haben soll, sich ordentlich an friedenserhaltenden und friedenssichernden Maßnahmen zu beteiligen.

Frieden zu erhalten und Frieden zu sichern, muss eine wesentliche Kernaufgabe der Europäischen Union sein; und wir sollten endlich Schluss machen mit nationalstaat­licher Kleingeisterei, weil das natürlich ein wesentlicher Punkt in der Europäischen Union ist: eine gemeinsame europäische Armee, die auch fähig ist, sich in solchen Konflikten entsprechend einzubringen.

Das sind wichtige Fragen der EU. Die Europäische Union sollte sich auf diese Zukunftsfragen fokussieren, anstatt sich mit eher unnötigen Fragen, die wir auch immer wieder diskutieren, zu beschäftigen. Wir brauchen eine gemeinsame europäische


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 189

Armee, damit sich diese auch klar an friedenserhaltenden und friedenssichernden Maßnahmen beteiligen kann. (Beifall bei den NEOS.)

16.21


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


16.21.39

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Ja, auch wir vom Team Stronach werden diesem Antrag zustim­men, er umfasst sehr viele Punkte, die man nur befürworten kann. Ein besonderer Punkt, der von uns immer wieder gefordert wurde, ist darin auch enthalten, und zwar die Schutzzonen. Sie erinnern sich: Schon vor Jahren hat Frank Stronach im Fern­sehinterview, im „Sommergespräch“ diese Schutzzonen gefordert, damit die Menschen dort in ihrer gewohnten Umgebung nahe ihrem Heimatland in Sicherheit leben, warten können, bis der Friede dort wieder einkehrt, und dann beim Wiederaufbau helfen können.

Frau Korun, so sehr ich Ihren Antrag bezüglich Jesidinnen verstehe, so denke ich doch, dass man, wenn man diese Schutzzonen hätte beziehungsweise hat – ich hoffe auch, dass wir das machen –, diese Menschen dort unterbringen kann (Ruf bei den Grünen: Hat man nicht!), wo sie in einer ihrer gewohnten Umgebung ähnlichen Um­gebung, im arabischen Raum wieder Fuß fassen können. (Zwischenruf bei den Grü­nen.) Ich glaube, das wäre notwendiger, als dass man die Leute irgendwohin verfrach­tet und sie irgendwann wieder zurückkommen. Das ist vielleicht nicht die optimale Lösung, deswegen – es tut mir leid – werden wir Ihrem Antrag nicht zustim­men.

Die Grünen werden heute noch einen weiteren Antrag einbringen – ich weiß nicht, wer den dann einbringen wird –, er betrifft einen Abschiebestopp nach Afghanistan. Meine Damen und Herren, es gab vor einigen Tagen einen schrecklichen Bombenanschlag vor der deutschen Botschaft in Afghanistan, in einem Botschaftsviertel. Das ist eine ganz schlimme Sache, 90 Tote oder mehr (Abg. Korun: Inzwischen 150!), viele Schwerverletzte. Es ist ganz klar, solche Aktionen sind absolut abzulehnen, und ich bedauere es für die Menschen, die davon betroffen sind; deswegen aber zu sagen, dass man Menschen, die illegal nach Österreich gekommen sind, nicht mehr dorthin abschiebt, das steht, glaube ich, auf einem anderen Blatt.

Es gab Terroranschläge in England, es gab Terroranschläge in Frankreich, in Deutsch­land, in Belgien; wenn wir in allen Fällen sagen, da gehen wir jetzt nicht mehr hin, da darf man nicht mehr hinreisen – was ja dem gleichkommt; Sie sagen ja, dass das Außenministerium diesbezüglich eine Reisewarnung ausgesprochen hat –, dann frage ich mich schon, ob wir da nicht über das Ziel hinausschießen.

Das wäre auch ein Signal dafür, dass immer mehr nach Österreich oder nach Mittel­europa kommen, und die Folge wäre, dass wir dann mit dieser Flüchtlingswelle, die wir jetzt ein bisschen im Griff haben – wir haben sie nicht wirklich im Griff, sondern nur ein bisschen im Griff –, wieder große Probleme bekommen würden. Die Integration würde nicht funktionieren. Sie wissen es selbst: Wenn zu viele Menschen, die von außen kommen, da sind, dann wird das ein Problem, dann packt das unser System nicht mehr. Wenn wir eine gelungene Integration erreichen wollen, dann muss man das mit Maß und Ziel und gesteuert machen, sonst funktioniert das nicht. Das ist schon etwas, das man auch ansprechen muss.

Ich möchte in dieser Debatte aber auch noch zwei Anträge meiner Fraktion, die mir sehr am Herzen liegen, einbringen.

Ich bringe folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 190

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Errichtung von EU-Wartecamps in Nordafrika für Personen mit negativem Asylbescheid“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf internationaler Ebene für die Errich­tung von EU-Wartecamps in Nordafrika für Personen mit negativem Asylbescheid einzusetzen.“

*****

Meine Damen und Herren, Sie kennen diesen Antrag, ich habe ihn schon mehrfach eingebracht. Ich glaube er ist aktueller denn je. Auch die Bundesregierung und der Herr Bundesminister für Äußeres sagen ja dasselbe, dass wir etwas tun müssen, dass wir die Leute, die illegal in dieses Land gekommen sind, wieder hinausbringen müssen, in ihre Heimat, wo sie herkommen und woher sie illegalerweise eingereist sind, zurück­bringen müssen. Einen negativen Asylbescheid bekommt man nicht so schnell, dahin­ter steckt ein langer Prozess, also da steckt etwas dahinter, und ich glaube, dass wir damit eine gute Maßnahme setzen würden.

Ich bringe einen zweiten Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbot des ‚Politischen Islam‘ analog zum Verbotsgesetz 1947“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zu übermitteln, durch den analog zum Verbotsgesetz 1947 der ‚Politische Islam‘ samt seiner zugehörigen Vereinigungen, Organisationen und Einrichtungen verboten wird.“

*****

Ich glaube, das ist sehr aktuell; Klubobmann Lugar hat das gestern in seiner Presse­meldung angesprochen. Das ist notwendig, denn wenn wir den politischen Islam nicht bekämpfen, dann wird der friedliche Isam hier auch nicht Fuß fassen können und nicht akzeptiert werden.

Ich glaube, der friedliche Islam steht für ein gutes Zusammenleben zwischen den ver­schie­denen Religionen, das hat ja schon länger funktioniert. Jetzt ist der politische Islam auf dem Vormarsch, und dem müssen wir einen Riegel vorschieben. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

16.26


Präsidentin Doris Bures: Beide Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß einge­bracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Ing. Lugar


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 191

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Errichtung von EU-Wartecamps in Nordafrika für Personen mit negativem Asylbescheid“

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1808/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend IS, systematische Massen­morde an religiösen und ethnischen Minderheiten (1649 d.B.)

Die Asylfrage ist weiterhin ein schwieriges und umfangreiches Thema, da sich auf­grund aktueller Entwicklungen in benachbarten und auch entfernteren Staaten neue Situationen und Zusammensetzungen von Flüchtlingsströmen ergeben. Nicht nur jene Flüchtlinge, die aktuell aus den Krisengebieten nach Europa kommen, sondern auch jene Flüchtlinge, die zum "regelmäßigen Betrieb" an den europäischen Grenzen gehören, mehren sich noch immer.

Es ist fraglich, wie man diesen Flüchtlingsstrom in den Griff bekommen kann. Derzeit werden insbesondere mehrere kurzfristig wirkende Maßnahmen gesetzt, jedoch fehlen nachhaltige Lösungen.

In dieser Situation muss schnell gehandelt werden. Besonderes Augenmerk muss dabei auf die Dauer der Asylverfahren und auf die Abschiebung von Personen gelenkt werden, die einen negativen Asylbescheid erhalten.

Aufgrund der weiterhin zu erwartenden Menge an Flüchtlingen müssen Personen, die keinen Asylgrund vorweisen (wie z.B. reine Wirtschaftsflüchtlinge), möglichst schnell wieder außer Landes gebracht werden können, um dadurch Platz für nachkommende Flüchtlinge zu schaffen, die tatsächlich vor Krieg und Elend fliehen mussten.

Ein großes Problem im Bereich der Abschiebungen besteht u.a. darin, dass verschie­dene Länder abgeschobene Flüchtlinge nicht zurücknehmen. Die Menschen, die - aus welchen formalen Gründen auch immer - nicht von ihrem Heimatland aufgenommen werden, belasten entweder unser Sozialbudget, oder sie tauchen in die Illegalität ab.

Aus diesem Grund ist es notwendig, EU-Wartecamps - ähnlich Schutzzonen - in Nordafrika einzurichten, bis bilaterale Abkommen die reguläre Rücknahme garantieren. Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf internationaler Ebene für die Errich­tung von EU-Wartecamps in Nordafrika für Personen mit negativem Asylbescheid einzusetzen.“

*****

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Ing. Lugar, Hagen

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Verbot des „Politischen Islam“ analog zum Verbotsgesetz 1947“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 192

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1808/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend IS, systematische Massen­morde an religiösen und ethnischen Minderheiten (1649 d.B.)

Der „Politische Islam“, der von Terrororganisationen wie dem Islamischen Staat (IS), oder Boko Haram gelebt wird, ist nachweislich für eine Unzahl von Morden, Ver­gewaltigungen, Folterungen, Plünderungen und systematischen Zerstörungen in den von ihm beherrschten Gebieten verantwortlich. Sämtliche Experten sind sich einig, dass der „Politische Islam“ Willens ist, seinen Wirkungsbereich auf Europa auszu­dehnen. Der „Politische Islam“ verbreitet eine Botschaft des Grauens und Schreckens gegen Andersgläubige, Andersdenkende, den Westen an sich, Frauen, etc.

Auch Österreich steht bereits definitiv als Aktionsraum des „Politischen Islam“ fest. Das Innenministerium geht davon aus, dass 260 Österreicher als Söldner in den Brigaden des IS kämpfen bzw. kämpften. Der größte Teil dieser Söldner mit österreichischem Pass hat einen tschetschenischen oder türkischen Migrationshintergrund. Aus diplo­matischen Kreisen ist zu vernehmen, dass die offizielle Zahl dieser Söldner zu niedrig angesetzt sei, tatsächlich läge die Zahl der Söldner, die mit österreichischem Pass für den IS kämpfen, weit höher. Diese Personen bilden nach einer etwaigen Rückkehr nach Österreich eine potentielle Gefahr für die friedliche österreichische Bevölkerung, da sie hier weiter die staatsfeindlichen Ideen des „Politischen Islam“ verbreiten wollen.

Es muss daher mit allen Mitteln verhindert werden, dass es in Österreich möglich ist, für den „Politischen Islam“ zu werben, dessen Ideologie zu verbreiten, dessen Ab­zeichen und Symbole öffentlich zur Schau zu stellen sowie Vereinigungen zu gründen, die geeignet sind, Ansichten, Taten und Ausrichtung des „Politischen Islam“ zu verbreiten, zu unterstützen oder in einer anderen Form gutzuheißen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zu übermitteln, durch den analog zum Verbotsgesetz 1947 der ‚Politische Islam‘ samt seiner zugehörigen Vereinigungen, Organisationen und Einrichtungen verboten wird.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Yılmaz. – Bitte.

 


16.26.59

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Uns trennen hier in vielen Punkten unter­schiedliche Auffassungen und Meinungen, selten gibt es ein Thema, bei dem die überwiegende Mehrheit des Hohen Hauses sagt: Ja, das stimmt, da bin ich auch dafür! – Heute ist so ein Tag.

Ich bin davon überzeugt, dass jede Frau und jeder Mann hier im Nationalrat die Taten des sogenannten Islamischen Staates verachtet. Alle hier sind der Überzeugung, diese Ideologie muss zurückgedrängt werden, sie darf ihr tödliches Wirken nicht länger verbreiten und umsetzen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 193

Erst vor ein paar Tagen in London, gestern in Paris haben Anhänger des IS ein Attentat auf friedliche Menschen durchgeführt. Sie haben wahllos getötet, ihr Ziel war es, möglichst viel Blut zu vergießen. Warum? – Weil sie uns hassen; weil sie unsere westlichen Werte wie etwa Freiheit, Frauenrechte, Minderheitenrechte, Schwulen­rechte hassen; weil sie indoktriniert sind von Männern, die sich und ihre Ideologie als die einzig wahre und als die einzig richtige ansehen, die ihre Ideologie als Glauben tarnen, damit sie behaupten können, in Gottes Namen zu sprechen.

Wir wissen aus leidlicher Erfahrung, sehr geehrte Damen und Herren: Immer dann, wenn der Alleinbesitz der Wahrheit behauptet wird, leiden die anderen darunter. Diktaturen aller Art haben das im Laufe der Jahrhunderte bewiesen. Wir haben uns mühsam und mit vielen Kämpfen davon gelöst. Das Österreich, in dem wir heute leben, ist das Ergebnis der Einsicht: Jede und jeder soll so leben können, wie sie oder er das will. (Beifall der Abg. Kucharowits.) Die Grenzen sind dann erreicht, wenn die Freiheit anderer verletzt wird. IS-Fanatiker können damit nicht umgehen, weil sie die Verant­wortung, die mit einem freien Leben einhergeht, nicht übernehmen wollen. Stattdessen verkünden sie Erkenntnisse, die so simpel wie falsch sind, die so dumm wie tödlich sind.

Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Demokratie ist wehrhaft, unsere Demokratie ist stark! Diese feigen Menschen des IS werden uns nicht dazu bringen, unser Leben aus Angst zu verändern; dazu sind sie auch gar nicht wichtig genug.

Nur dann, wenn sich Demokratien stark und selbstbewusst gegen die Verbrechen des IS stellen, können sie das fürchterliche Treiben dieser Verbrecher eindämmen. Nur wenn wir weiter unsere Vielfalt leben, nämlich auch im Nationalrat, haben die Ver­brecher des IS zu 100 Prozent verloren. Wir lassen uns unsere Freiheit nicht mit Bomben, mit Messern oder Amokfahrten nehmen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abge­ordneten Korun und Scherak.)

Ich möchte mich bei den Abgeordneten Pfurtscheller und Kirchgatterer sehr herzlich für diese Initiative bedanken und danke auch für Ihre Unterstützung. (Beifall bei der SPÖ.)

16.30


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich ist der nächste Redner. – Bitte.

 


16.30.57

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Nie wieder Krieg!, war der idealistische Ruf von vielen Menschen, die unter dem Eindruck vernichtender Weltkriege Sehnsucht nach ewigem Frieden hatten.

Wenn man das heute hört, so klingt das wie eine ferne Utopie, denn es gab noch nie so viele kriegerische Auseinandersetzungen auf unserem Globus – nur gibt es eine neue Dimension: Man bekommt die Bilder des Krieges ins Haus geliefert. Mittels der Fernsehgeräte sieht man, wie eine Rakete fliegt, sich ihr Ziel sucht und dort detoniert. Man sieht die Verwüstungen, man sieht Menschen, die dabei verletzt werden, und auch viele Tote. Das heißt, der Krieg wird ins Haus geliefert und hat durch die Konflikte im Nahen Osten, in Syrien, im Irak, in Afghanistan eine neue Dimension bekommen, nämlich die der Zerstörung uralter Kulturstätten.

Als zivilisierte Gesellschaft ist man ziemlich betroffen, wenn man Derartiges sieht, wenn Dinge wie im Mittelalter passieren, die heute eigentlich nicht mehr stattfinden sollten; das geht bis hin zu den Gräueltaten des IS: Da werden Kriegsgefangene verbrannt, ertränkt, es wird ihnen die Kehle vor laufender Kamera durchgeschnitten, und davon werden Bilder in den sozialen Medien verbreitet. Menschen werden, weil sie


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 194

einem anderen Glauben angehören, massakriert – vor laufenden Kameras. Daher ist es wichtig, dass das Hohe Haus ein starkes Zeichen setzt und sagt: Diese Taten sind als Völkermord zu werten! Wie es das Europaparlament getan hat, so sollen das auch wir hier tun.

Es ist wichtig, dieses Signal zu setzen, und auch, dass sich die Menschen, die das getan haben, vor dem Internationalen Strafgerichtshof verantworten müssen. Be­kannter­maßen ist es ja so, dass die Länder, die sich diesem Regime unterwerfen, dann auch die Täter verfolgen. Irak und Syrien haben sich noch nicht dem Internationalen Strafgerichtshof unterworfen, daher ist es wichtig, dass das gemacht wird, denn diese Gräueltaten, diese abscheulichen Taten müssen ganz einfach Konsequenzen haben, um Derartiges in anderen Teilen der Welt zu verhindern.

Abschließend darf ich Folgendes sagen: Eine aktive Außenpolitik ist wichtig, und, Frau Kollegin Korun, Sie können hier dem Außenminister oder der österreichischen Politik nicht vorwerfen, dass hier zu wenig Menschen aufgenommen wurden. Sie wissen, Österreich hat viele Menschen aufgenommen (Abg. Korun: Haben Sie meine Rede gehört?!); und Sie wissen auch, dass Sie es kritisiert haben, als Österreich zum Beispiel gesagt hat: Nehmen wir Christen auf!, weil es Ihnen darum gegangen ist, generell Menschen, egal, welchen Glaubensbekenntnisses, aufzunehmen. (Abg. Korun: Ja, haben Sie meine Rede gehört?!) Wenn Sie jetzt sagen, es sollen Jesidin­nen aufgenommen werden, dann hat ja niemand etwas dagegen, aber Sie wissen auch, dass Österreich am Resettlement-Programm teilnimmt und dass da die Men­schen vom UNHCR ausgewählt und Österreich vorgeschlagen werden. Daran nimmt Österreich teil und wird auch weiter seinen Beitrag leisten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Korun: Genau das will Herr Kurz verhindern!)

16.33

16.33.55

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1649 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend IS, systematische Massenmorde an religiö­sen und ethnischen Minderheiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 204.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung des politischen Islam.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Entschließungsantrag aus­sprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme von befreiten Yezidin­nen in Österreich.

Jene, die sich für diesen Entschließungsantrag aussprechen, ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, damit abgelehnt.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Errichtung von EU-Wartecamps in Nordafrika für Personen mit negativem Asylbescheid“.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 195

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit, somit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbot des ‚Politischen Islam‘ analog zum Verbotsgesetz 1947“.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit, damit abgelehnt.

16.35.426. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 2166/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (1650 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Somit gelangen wir zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.

 


16.36.18

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Der Europäische Gerichtshof für Menschen­rechte ist eine sehr wichtige Errungenschaft, wurde 1959 von den Mitgliedstaaten des Europarates gegründet und fußt auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO, der Vereinten Nationen, von 1948.

Heute hat der Europarat 47 Mitgliedsländer mit 800 Millionen Bürgerinnen und Bür­gern. Knapp die Hälfte der beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhän­gigen Rechtssachen kam 2015 aus drei Ländern – der Ukraine, Polen und der Türkei –, aus den großen Problemstaaten. Die meisten Beschwerden kommen von Privatper­sonen. Der einfache Zugang ist gewährleistet, und entscheidend ist auch, dass er den Bürgerinnen und Bürgern ohne Verfahrensgebühren ermöglicht wird.

Die Urteile sind für die Mitgliedstaaten des Europarats verbindlich. Bei der Reform des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes geht es eindeutig um unsere Werte, um die praktische Umsetzung unserer Werte, um die tagtägliche Umsetzung. Die Reform darf keine Verwässerung, keine Einengung, kein Zurückschrauben, keinen Qualitäts­abbau bringen, sondern muss vielmehr die Aufwertung, den Ausbau, die Kräftigung, die Stärkung unserer humanistischen Werte zum Inhalt haben: die Festigung und die Weiterentwicklung der Demokratie, die Gewaltentrennung in Europa. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Pfurtscheller, Prinz und Korun.)

16.38


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.

 


16.38.20

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (ÖVP): Grüß Gott, Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Die zunehmende Verrechtlichung unserer Gesellschaft, zu der wir ja auch einen großen Teil beitragen, führt auch dazu, dass es immer mehr Verfahren gibt, dass die Gerichte immer mehr in Anspruch genommen werden und dass der Staat beziehungsweise die Staaten auch die Verpflichtung haben, entsprechende Einrich­tungen zur Verfügung zu stellen, damit das Recht auch umgesetzt werden kann.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 196

Wir kennen das aus unserem eigenen Land – von den Bezirksgerichten über die Lan­desgerichte bis zu den Höchstgerichten –, dass wir immer wieder mit dem Problem konfrontiert werden, dass es mehr Verfahren gibt, dass es Massenverfahren gibt und dass diese Masse an Verfahren die Funktionsfähigkeit unserer Höchstgerichte strapa­ziert, sagen wir einmal so. Das wissen wir von allen drei Höchstgerichten. Daher braucht es immer wieder Regeln, um da entsprechenden Zugang zu gewähren.

Unter diesem massenhaften Ansturm leidet sozusagen auch der Europäische Gerichts­hof für Menschenrechte, der da gewisse Maßnahmen setzt, um auf der einen Seite, in formeller Hinsicht, Ordnung zu schaffen, um es sich leichter zu machen. Der Euro­päische Gerichtshof für Menschenrechte hat das auf eine Art und Weise gemacht, die relativ originell ist, nämlich mit einem Formular. Jeder, der eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einbringt, muss das Formular des Ge­richtshofes, das aus dem Internet herunterladbar ist, verwenden, und zwar das aktuelle Formular. Wenn jemand heute nicht das Formular von 1. Jänner 2016, sondern das von 1. Jänner 2014 verwendet, wird er schon zurückgewiesen, und das kann natürlich, da auch diese Anträge fristgebunden sind, zum Verfall des Anspruchs führen.

Es ist verständlich, dass man da nach Ordnung strebt. Wir müssen allerdings aufpas­sen, denn die Einschränkung des formellen Teils bringt immer auch eine Einschrän­kung des materiellen Rechts mit sich.

Wenn wir Grund- und Freiheitsrechte ernst nehmen, wenn wir die Rechte des Ein­zelnen ernst nehmen, dann müssen wir auch die Individualbeschwerde aufrechter­halten. Im preußischen Landrecht hat es an einer Stelle geheißen, dass die Gesetze jemandem, dem sie ein Recht geben, auch die Mittel geben, es durchzusetzen. – Diese Mittel müssen auch in diesem Fall zur Verfügung gestellt werden.

Einen Punkt möchte ich noch ansprechen: Die Kollektivierung des Rechts im formellen Sinn birgt die Gefahr der Einschränkung der Rechte des Einzelnen, der Individual­beschwerde. Das sage ich im Hinblick darauf, dass es hier gemeinsame Vertreter gibt, dort Gruppenklagen, dort Voraussetzungen; es hängt von der Zustimmung anderer Leute ab, dass der Einzelne seinen Anspruch durchsetzen kann. Da müssen wir sehr vorsichtig sein. Gerade wenn wir die Grund- und Freiheitsrechte ernst nehmen, müssen wir auch die Individualbeschwerde ernst nehmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.41


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


16.41.46

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Antrag der KollegInnen Kirchgatterer und Pfurtscheller betreffend Reform des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte werden wir absolut zustimmen. Vor allem geht es uns darum, dass das Individualbeschwerderecht nicht durch neue Zu­gangs­beschränkungen eingeschränkt wird; da schließe ich mich auch den Ausfüh­rungen meines Vorredners an, das ist für uns ganz klar.

Zu dem Punkt, den Kollege Hagen angesprochen hat, was in Afghanistan in den letzten Wochen und Monaten passiert ist und wahrscheinlich auch derzeit passiert: Die Situation ist so, dass 2017 Terroristen ein Krankenhaus überfallen haben; sie haben dort sieben Stunden herumgeschossen und Handgranaten in Patientenbetten gewor­fen. Die Bilanz beträgt 49 Tote. Stellen Sie sich das vor: Sie liegen im Krankenhaus, es kommen bewaffnete Leute und werfen Handgranaten in Ihr Bett! – Dieses Bild ist,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 197

denke ich, so unfassbar für uns, dass man tief Luft holen muss, um sich zu vergegen­wärtigen, was das für ein Terror ist.

Letzten Mittwoch gab es einen Terroranschlag im Diplomatenviertel mit inzwischen 150 Toten und mehr als 300 Schwerverletzten. Die Zahl der Toten musste übrigens von zuerst 80 auf 150 revidiert werden.

Das sind die Umstände, unter denen Menschen in Afghanistan leben. Wenn man bedenkt, dass auch die deutsche Botschaft beim letzten Terroranschlag, bei dem 150 Menschen getötet wurden, schwer beschädigt wurde, dann wird einem bewusst, dass nicht einmal mehr Diplomaten und Diplomatinnen, also ausländische Staatsan­gehörige, in Afghanistan ihres Lebens sicher sind.

Zynischerweise hat es exakt an dem Tag, an diesem Mittwoch mit den 150 Todes­opfern, eine Sammelabschiebung gegeben, an der nicht nur Schweden, sondern auch unsere Republik beteiligt war. Das heißt, an diesem Tag, an dem sehr viele Menschen ermordet wurden, mitten in Kabul, in der Hauptstadt, hat auch unsere Republik Men­schen dorthin zurückgeschickt.

Wir wollen, dass es einen Abschiebestopp nach Afghanistan gibt, weil unter diesen Umständen die Abschiebung den Tod bedeuten kann. Bekanntermaßen ist ja das Menschenrecht auf Leben das fundamentalste Menschenrecht, auf dem alle anderen Menschenrechte aufbauen.

Daher möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschiebe­stopp nach Afghanistan

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, einen sofortigen Abschiebestopp nach Afghanistan zu verhängen, da Abschiebungen dorthin aufgrund der ständigen Anschläge und Morde an ZivilistInnen im Land das Menschenrecht auf Leben massiv gefährden.“

*****

(Abg. Eßl: Müssen wir ganz Afghanistan evakuieren?)  Von einem ÖVP-Kollegen wurde die Frage gestellt: Müssen wir Afghanistan evakuieren? Das spricht für sich, das zeigt, wie kompetent dieser Zwischenruf ist, das werde ich deshalb jetzt nicht kom­mentieren. (Abg. Rädler: Das ist aber keine Antwort!)

Ich glaube, dass viele von uns nicht so zynisch sind, dass wir Menschen willentlich und wissentlich in den Tod abschieben wollen. (Abg. Eßl: Das stimmt ja nicht!) Daher appelliere ich an Sie, diese Abschiebungen sofort zu stoppen und sich noch einmal anzuschauen, ob sich die Lage in den nächsten Monaten ändern wird. In solche Zustände, in den Tod abzuschieben, kann aber nicht das Prinzip einer demokratischen Republik und eines Rechtsstaats sein. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Eßl: Stimmt ja nicht! Das ist ungeheuerlich! – Abg. Korun: Ungeheuerlich sind Sie!)

16.46



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 198

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Alev Korun, Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde betreffend Abschiebestopp nach Afghanistan

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Menschen­rechte über den Antrag 2166/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Euro­päischen Gerichtshofes für Menschenrechte (1650 d.B.)

Begründung

Seit zwei Jahren verschlechtert sich die Sicherheitslage in Afghanistan zusehends. In weiten Teilen Afghanistans bekämpfen sich Regierungstruppen und die Taliban und nun auch die Terrormiliz Daesh, deren Verbrechen im gegenständlichen Bericht be­han­delt werden.

Afghanische BürgerInnen haben allein 2017 schon viel Grausames erlebt: Terroristen, die sieben Stunden in einem Krankenhaus um sich schossen und Handgranaten in Patientenbetten warfen - mindestens 49 Tote; ein Angriff auf einen Nato-Konvoi inmit­ten des dichtesten Verkehrs - mindestens acht Tote; ein Selbstmordattentäter vor einem Gericht - mindestens 22 Tote. Nun eine Lastwagenbombe, die Mittwochmorgen mitten in Kabuls Regierungsviertel explodierte – 150 Tote, mehr als 300 Menschen sind verletzt. Die Opfer sind ZivilistInnen, afghanische Sicherheitsbedienstete und auch MitarbeiterInnen der nahegelegenen Büros.

Der Jahresbericht von Amnesty International verdeutlicht, dass Afghanistan immer mehr einem Failed State gleicht: „Der sich ausweitende Konflikt gipfelt in weit­reichenden Menschenrechtsverletzungen und Missbrauch. Tausende Zivilisten wurden ermordet, verletzt oder aufgrund von Gewalt vertrieben, während anhaltende Unsicher­heit und Gefahr den Zugang der Bevölkerung zu Bildung, Gesundheitswesen und anderen Dienstleistungen immer weiter einschränken.“ [Übersetzung der Autorinnen].

Dennoch behauptet die österreichische Regierung, es sei zumutbar, Menschen nach Afghanistan abzuschieben, dies u.a. mit dem Argument Kabul sei "sicher". Das Attentat beweist das genaue Gegenteil. Bei diesem Attentat starben afghanische ZivilistInnen mitten in Kabul.

Wer die Reisewarnung des BMEIA liest, dem wird klar: Afghanistan ist kein sicheres Land. Und zwar für niemanden – für TouristInnen nicht, aber auch nicht für Menschen, die, abgeschoben ohne Perspektiven, dort nun eine Existenz fristen müssen. Gerade diese Menschen halten sich an den, laut Reisewarnung besonders gefährlichen Orten, wie Märkten und öffentlichen Plätzen auf – und sind somit Ziele von Anschlägen.

Jeder hat das Recht, nicht in ein Land abgeschoben zu werden, indem ihm Folter, menschenunwürdige Behandlung oder der Tod droht. Dieses Recht ist universell und gilt für alle Menschen. Es ist auch in der Europäischen Grundrechtscharta (Art 2 und 4) fest verankert.

Daher sind die Rück-/Abschiebungen nach Afghanistan sofort auszusetzen. Dass die österreichische Regierung noch am Tag des Bombenattentats, am 31.5.2017, einen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 199

Flieger mit abgelehnten Schutzsuchenden nach Kabul schickte, zeigt wie sehr sie die Lage verkannt hat.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, einen sofortigen Abschiebestopp nach Afghanistan zu verhängen, da Abschiebungen dorthin aufgrund der ständigen Anschläge und Morde an ZivilistInnen im Land das Menschenrecht auf Leben massiv gefährden.“

*****

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


16.46.11

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Die Europäische Menschenrechtskonvention und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sind wohl die zentralen Errungenschaften Europas nach dem Zweiten Weltkrieg und nach den Gräueltaten des Zweiten Weltkrieges. Ein wesentlicher Bestandteil davon ist eben das Individualbeschwerderecht, sodass ich als Einzelperson jedenfalls die Möglichkeit habe, nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzen­zuges zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen und auf Men­schen­rechtsverletzungen aufmerksam zu machen.

Es ist gerade in einer Zeit wie dieser, in der sich auch Mitgliedstaaten des Europarates wie beispielsweise die Türkei immer mehr zu autoritären Regimes entwickeln bezie­hungsweise dort schon angekommen sind, wichtiger denn je, dass auch Menschen aus der Türkei die Möglichkeit haben, gegen Menschenrechtsverletzungen des türkischen Staates vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

Natürlich ist der EGMR mit einer unglaublichen Flut an Individualbeschwerden konfron­tiert, und da gibt es entsprechende Reformprozesse, die man jedenfalls unterstützen sollte. Klar ist aber auch, dass das am Schluss nicht zulasten der Bürgerinnen und Bürger gehen sollte.

So wichtig es ist, dass sich alle hier für das Individualbeschwerderecht aussprechen, so absurd ist es umgekehrt, wie im Menschenrechtsausschuss mit einem anderen Antrag umgegangen worden ist, der von uns NEOS gekommen ist. In diesem Antrag geht es darum, das Individualbeschwerderecht im Zusammenhang mit der Kinder­rechtskonvention endlich auch in Österreich umzusetzen. Wir haben das Plädoyer des Ministers gehört, wie wichtig die Individualbeschwerde beim EGMR ist; alle Parteien werden dem jetzt zustimmen. Dass das im Zusammenhang mit Kinderrechten offensichtlich doch nicht so wichtig ist und wir Kindern nicht das Recht geben wollen, Individualbeschwerde einzubringen, wenn sie in ihren Kinderrechten verletzt sind, ist einigermaßen absurd.

Gerade heute, wenn die britische Premierministerin Theresa May sagt, sie wolle quasi einzelne Menschenrechte begrenzen oder überhaupt aus der Europäischen Men­schenrechtskonvention aussteigen, oder Ungarn ankündigt, einige Urteile des EGMR in Zukunft nicht mehr umzusetzen, wenn es nicht passt, ist es wichtig, dass Österreich vorangeht und klar sagt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte immer


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 200

seine Gültigkeit haben wird und seine Urteile zu respektieren und auch umzusetzen sind, und zwar nicht nur dann, wenn es politisch passt.

Zum Schluss noch ganz kurz zum Antrag der Grünen: Ich sehe auch, dass sich die Sicherheitslage in Afghanistan von Tag zu Tag verschlechtert, und ich denke auch, dass das einigermaßen schwierig ist und wir eine neue Bewertung der Sicherheitslage durchführen müssen. Ich brauche den Zwischenruf des Kollegen Eßl oder auch das, was Kollege Hagen vorhin ausgeführt hat, eigentlich nicht zu bewerten, denn jemand, der sagt, wir müssten Afghanistan jetzt evakuieren, disqualifiziert sich meiner Meinung nach selbst.

Womit ich nicht d’accord gehe, das ist die Forderung nach einem kollektiven Abschie­bestopp. Ich denke, dass wir weiterhin mit den Einzelfallprüfungen das Auslangen finden. Wir sind einer Meinung mit den Grünen, dass es ganz klar eine neue Überprü­fung der Sicherheitslage geben muss. Ich fand insbesondere die Abschiebungen am Tag des Attentats in Kabul einigermaßen schwierig und sehr gefährlich. Nichtdestotrotz glaube ich, dass wir mit einer Einzelfallprüfung, so, wie sie momentan auch durch­geführt wird, weiterhin das Auslangen finden. Ich glaube aber auch, dass es eine generelle Neubewertung der Sicherheitslage braucht, weil sie sich von Tag zu Tag verschlechtert. (Beifall bei den NEOS.)

16.49


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Troch. – Bitte.

 


16.49.35

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer in Europa lebt, in Europa geboren wurde, ist durch die Bürgerrechte ziemlich gut geschützt. Ein spezieller Schutz ist natürlich die Europäische Menschen­rechtskonvention. Wenn ein Bürger Europas in seinem Heimatland, zum Beispiel in Österreich, mit einer Beschwerde alle Rechtsmöglichkeiten ausgeschöpft hat, dann gibt es, auch wenn im Inland etwas abschlägig beantwortet wurde, immer noch Hoff­nung, denn er kann zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen, wo die Fälle der Konvention entsprechend angeschaut werden und ein Urteil gefällt wird.

Europäischen Bürgern geht es, wenn sie das machen, konkret zum Beispiel um das Sorgerecht der Eltern. Es geht ihnen um zu lange Verfahrensdauern und um den Schutz des Eigentums. Es geht beispielsweise um die Achtung des Privatlebens, aber auch um Meinungsfreiheit und mitunter auch um das Folterverbot.

Das individuelle Beschwerderecht ist in Europa ja seit 1994 sehr stark ausgebaut wor­den, und es garantiert Europäern einfach eine zusätzliche Möglichkeit, zu ihrem Recht in Bezug auf Menschenrechte zu kommen. Das heißt, dieses Recht soll in vollem Umfang erhalten bleiben, und es soll zu keinen Zugangseinschränkungen kommen.

2016 gab es immerhin knapp 56 000 zugelassene Beschwerden. In den ersten 50 Jah­ren des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sind immerhin 299 Fälle aus Österreich positiv beschieden worden, das heißt, die Republik Österreich hat reagieren und entsprechend den Urteilen des Gerichtshofes Individuen recht geben, die Haltung der Republik korrigieren müssen.

Noch eine interessante Zahl zu 2016: Die Mitgliedstaaten, die Unterzeichner der Europäischen Menschenrechtskonvention, die am öftesten verurteilt wurden, waren – das ist wenig überraschend – die Türkei und die Ukraine. Diese beiden Staaten führen die Liste der am häufigsten Verurteilten an.

Das individuelle Beschwerderecht, das eine wichtige Säule der Bürgerrechte und Menschenrechte in Europa ist, hat in vollem Umfang weiter zu bestehen. Dazu beken-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 201

nen wir uns heute hier als Nationalrat. Eine Einschränkung des Beschwerderechts darf in keiner Weise erfolgen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Korun.)

16.52

16.52.10

 


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1650 der Beila­gen angeschlossene Entschließung betreffend Reform des Europäischen Gerichts­hofes für Menschenrechte.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen. (E 205.)

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Mag. Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschiebestopp nach Afgha­nistan.

Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist die Minderheit, damit abgelehnt. (Ruf bei der FPÖ: Manche lernen gar nichts, wollen die ganze Welt retten! Unfassbar!)

16.53.047. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 2167/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Darstellung von Menschen mit Behinderung in den Medien (1651 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


16.53.36

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag beschäftigt sich mit der Darstellung von Menschen mit Behinderungen in den Medien und fordert die Bundesregierung auf, die Maßnahmen, die im NAP festgeschrieben und in einer Arbeitsgruppe erarbeitet wurden, umzusetzen.

Es soll vor allem das Leben von Menschen mit Behinderungen sachlich und ausge­wogen dargestellt werden. Wenn man den Blick auf die Berichte in manchen Medien richtet, dann sieht man, dass wir davon noch sehr, sehr weit entfernt sind. Es wird noch immer davon gesprochen oder geschrieben, dass Menschen mit Behinderungen an den Rollstuhl gefesselt sind, dass sie taubstumm sind oder dass sie tapfer ihr Leben meistern. Mit diesen Aussagen werden diese Menschen auf ihre Behinderung redu­ziert. Sie werden als leidend oder hilfsbedürftig oder im Gegensatz dazu als Heldinnen und Helden dargestellt, und das, geschätzte Damen und Herren, entspricht einfach in keiner Weise den Lebenswelten von Menschen mit Behinderungen.

Das ist äußerst diskriminierend, und es verhindert auch die Inklusion, weil diese Bilder, die in den Medien gebracht werden, auch unser Bewusstsein ein wenig beeinflussen und unser Bewusstsein bilden. Das tun sie vor allem auch deswegen, weil wir von einer inklusiven Gesellschaft weit entfernt sind.


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Warum sind wir davon weit entfernt? – Weil es noch immer viel zu wenig Berührungs­punkte von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen gibt. Menschen mit Behinderungen leben oftmals von der Schule an in einer Parallelwelt. Sie lernen anders, sie leben anders, und sie arbeiten auch anders, in Sonderschulen, in Werkstätten oder in Beschäftigungstherapieeinrichtungen.

Genau deswegen haben die Medien in der Berichterstattung eine ganz besondere Verantwortung, wie ich meine, und auch eine ganz besondere Aufgabe, nämlich dahin gehend mitzuhelfen, dass Menschen mit Behinderungen nicht auf ihre Behinderung reduziert werden, sondern dass wir unseren Blick auch auf ihre Stärken richten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.) Dieser Antrag geht in die Richtung, dass wir die Anliegen, die im NAP festgeschrieben sind, umsetzen sollen. Es soll eben auch auf die Stärken von Menschen mit Behinderung aufmerksam gemacht werden.

Maria Pernegger hat im Auftrag des BMASK, der Volksanwaltschaft und der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH eine Studie erarbeitet, die auch ganz deutlich aufge­zeigt hat, dass genau das, was ich vorher angesprochen habe, in den Medien noch immer ganz, ganz massiv umgesetzt wird.

Ich bin überzeugt davon, dass sich der Blick auf Menschen mit Behinderungen, wenn man darüber spricht, wenn diese Studie auch ernst genommen wird, verändern wird. Ich hoffe auch, dass die Berichterstattung eine andere wird, denn ich bin überzeugt davon, dass es nicht mit böser Absicht, sondern oft aus Unwissenheit geschieht. Wenn wir alle darauf hinweisen, dann werden wir auch den Blick auf Menschen mit Behinderungen in den Medien verändern können. (Beifall bei der SPÖ.)

Mein letzter Gedanke gilt noch der Wahl zum ORF-Publikumsrat: Minister Drozda wur­de im Menschenrechtsausschuss darauf angesprochen und hat versichert, dass er sich dafür einsetzen wird, dass auch persönlich betroffene Menschen, behinderte Men­schen, Vertreter und Vertreterinnen für die Anliegen der Menschen mit Behinde­run­gen im Publikumsrat werden. Er wird dafür sorgen, und dafür möchte ich mich herzlich bedanken, Herr Minister. Ich denke, es ist höchst an der Zeit. Wir werden auch dem Antrag der Kollegin Jarmer aller Voraussicht nach zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Korun.)

16.57


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort. – Bitte.

 


16.58.04

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Man liest und hört immer wieder von Menschen, die an den Rollstuhl gefesselt sind – ich bin es nicht, und wenn ich es wäre, müsste man wohl die Polizei holen. Man liest auch oft von taubstummen Menschen. Helene Jarmer ist gehörlos, sie spricht aber in ihrer Sprache, der Gebärdensprache, von stumm kann also keine Rede sein. Es gibt sehr viele Vorurteile und Bilder, die sich manifestiert haben, und es ist wichtig, ein Bewusstsein dafür zu schaffen.

Ich begrüße die Initiative des Bundeskanzleramtes, die Seite www.barrierefreiemedien.at einzurichten. Das ist wirklich eine sehr gute Seite zum Wording für JournalistInnen, man findet dort aber auch Best-Practice-Beispiele oder zum Beispiel wie man richtig fotografiert, um auf gleicher Augenhöhe zu bleiben. Ich hoffe, dass diese Seite oft genutzt wird.

Meine Damen und Herren! Ein wichtiges Thema für mich ist, dass der ORF, der einen öffentlich-rechtlichen Auftrag hat, hier auch bewusst Maßnahmen setzt.


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Es ist natürlich schon einiges geschehen: In Richtung Untertitelung hat es sich ver­bessert, und das ist vor allem einer Person zu verdanken, Sissy Mayerhoffer, die da Impulse gesetzt hat. Aber man muss ja weiterkommen, und es beginnt damit, dass ein Selbstvertreter beim ORF auch wirklich selbst behindert sein muss. Der derzeitige Behindertenvertreter im ORF-Publikumsrat ist es nicht, er wurde vom Bundes­kanz­leramt bestellt. Deshalb unterstützen wir auch den Antrag und den Initiativantrag von Helene Jarmer, dass der nächste Selbstvertreter beim ORF auch wirklich selbst behindert sein soll. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Ein weiterer Punkt ist, dass auch JournalistInnen mit Behinderung beim ORF arbeiten sollten. Der ORF erfüllt momentan nicht die Einstellungspflicht, das beginnt beim Aufnahmeverfahren, beim Assessment, das auch barrierefrei sein sollte.

Der dritte Punkt ist Licht ins Dunkel. Da hat sich auch einiges getan, aber allein der Titel verrät schon einiges über den Stil: Die im Lichte, die geben, und die im Dunklen, das sind die Menschen mit Behinderungen. Da muss sich eine Trendwende, ein Paradigmenwechsel vollziehen. Ein Vorbild ist die Aktion Mensch in Deutschland. Dort arbeiten wirklich auch behinderte Menschen in der Redaktion mit und gestalten ihre Interessen mit, die dann auch in den Medien Ausdruck finden. Das ist eine Frage der Menschenwürde, wie sie auch in der Verfassung verankert werden muss. Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.03


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Steger. – Bitte.

 


17.03.55

Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute haben wir wieder einmal eine Glanzleistung von einem Antrag auf der Tagesordnung, und damit ist ausdrücklich nicht der Inhalt gemeint, denn inhaltlich ist er vollkommen richtig und auch sinnvoll.

In diesem gemeinsamen Antrag von SPÖ und ÖVP geht es nämlich um die Darstellung von Menschen mit Behinderung in den Medien. Darin sind sinnvolle Maßnahmen zu finden, wie zum Beispiel, dass das Leben von Menschen mit Behinderung in all seinen Aspekten in den Medien sachlich und ausgewogen dargestellt werden soll, dass die Anzahl der barrierefrei zugänglichen Sendungen des ORF erhöht werden soll oder dass überhaupt die Eigenproduktionen von vornherein barrierefrei sein sollen. Ein weiteres Ziel ist zum Beispiel die Förderung von Filmen über und von Menschen mit Behinderung und vieles mehr.

Inhaltlich, wie gesagt, sind das alles begrüßenswerte Dinge, die natürlich unsere Unter­stützung bekommen werden, denn für die FPÖ war, ist und wird es auch immer von großer Bedeutung sein, dass Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben in Würde führen können und voll und ganz auch Teil unserer Gesellschaft sein können. Dazu gehört natürlich auch die Darstellung in den Medien, ganz besonders – und mein Vorredner hat es erwähnt – im Hinblick auf einen vom Steuerzahler finanzierten öffentlich-rechtlichen Sender wie den ORF. Das gehört natürlich, selbstverständlich zu seiner Aufgabe.

Kommen wir zurück zum Antrag: Warum ist dieser Antrag eine Glanzleistung? Ganz einfach, weil SPÖ und ÖVP nichts anderes tun, als sich wieder einmal selbst einen Arbeitsauftrag zu geben. Das sind alles keine neuen Forderungen oder Maßnahmen – nein, die gibt es alle schon sehr lange. (Beifall bei der FPÖ.)

SPÖ und ÖVP fordern in diesem Antrag konkret die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung. Das ist die Strategie der österreichischen Bundesregierung


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zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, und dieser Nationale Aktionsplan wurde bereits am 24. Juli 2012 vom Ministerrat beschlossen. Ich wiederhole: 2012 haben die Minister bereits beschlossen, all diese Maßnahmen umzusetzen, und auch einen konkreten Plan zur Umsetzung dafür erstellt und entwickelt.

Sehr geehrte Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, da frage ich mich schon, warum Sie genau jetzt mit diesem Antrag daherkommen! Warum wurde denn das alles bis jetzt noch nicht umgesetzt? Jetzt gehen Sie her und beauftragen Ihre eigenen Regie­rungsmitglieder, Ihre Parteifreunde, das umzusetzen, was der Ministerrat bereits vor fünf Jahren beschlossen hat. Erklären Sie mir bitte einmal, was genau Sie mit diesem Antrag bezwecken wollen!

Für mich gibt es genau drei Möglichkeiten, drei Erklärungen, die in Frage kommen:

Entweder Sie versuchen heute in irgendeiner Form die Tagesordnung voll zu bekom­men, was Ihnen offensichtlich nicht gelungen ist, denn der zweite Tag wurde ja bekanntlich abgesagt. Nur als kleine Randnotiz: Da wäre es vielleicht auch einmal sinnvoll, wenn man ein paar Oppositionsanträge, die in den Ausschüssen liegen, zulas­sen würde. Allein die FPÖ hat seit 2013 um die 370 Anträge in den Ausschüssen liegen, die von Ihnen seit Jahren schubladisiert werden. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Dietrich.)

Oder – das ist natürlich auch eine Möglichkeit – das Ganze ist vielleicht nach dem Kern‘schen Motto – Politik ist zu 95 Prozent Inszenierung – nur dazu da, um Beschäfti­gung vorzutäuschen. Kurz vor der Wahl werden noch ein paar Anträge für die Statistik eingebracht, im Sinne dessen, dass man sagen kann, die Abgeordneten der Regie­rungs­parteien haben auch Anträge gestellt. Vielleicht ist das der Grund.

Oder es ist Ihnen vielleicht tatsächlich jetzt am Ende der Legislaturperiode aufgefallen, dass Ihre eigenen Minister jahrelang geschlafen haben und untätig waren, sehr geehrte Damen und Herren von SPÖ und ÖVP. Diese drei Möglichkeiten gibt es.

Wahrscheinlich ist jedoch, dass alles irgendwie zusammenspielt. Eines ist klar: Sie wissen es, aber zugeben würden Sie es wahrscheinlich nie! (Beifall bei der FPÖ.)

17.08


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. – Bitte.

 


17.08.12

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch einen Gebärden­sprachdolmetscher): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Darstellung von Menschen mit Behinderungen in den Medien: Einige von Ihnen können sich vielleicht daran erinnern, damals, als ich ins Parlament gekommen bin, haben mir einige KollegInnen im Nachhinein erzählt, dass viele KollegInnen sich in diesem Haus gefragt haben: Wird das überhaupt funktio­nieren? Kann man alles übersetzen? Kann man das überhaupt dolmetschen, ist das möglich? Wir sprechen hier nicht von irgendwelchen Leuten, sondern von Parlamen­tariern, die sich gefragt haben, ob das mit der Sprache funktioniert. Mittlerweile weiß man, dass hier Dolmetscher und Dolmetscherinnen sind, die das können, die auch in den Medien präsent sind, und es ist transparent.

Ich habe letzte Woche bei dem Vortrag über Menschen mit Behinderung in den Medien gut zugehört und finde grundsätzlich die Orientierung in diese Richtung gut, aber es braucht ganz klare Maßnahmen, ganz klare Umsetzungen, ganz klare gesetzliche Regelungen dafür.


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Beispielsweise beim ORF, der einen staatlichen Auftrag hat: Die Personen haben dort beispielsweise den Auftrag, in die politischen Diskussionen im Fernsehen auch Men­schen mit Behinderungen aufzunehmen, mitzunehmen. Oftmals werden diese Men­schen nur im Fernsehen gesehen, wenn sie ganz schwer diskriminiert wurden oder ein großes, ganz arges Schicksal erlebt haben, einen schweren Unfall hatten, dann haben Sie die Möglichkeit, wie ein Licht im Dunklen irgendwie zu glänzen. Aber die Zeiten, diesen Menschen nur bei Licht ins Dunkel eine Bühne zu geben, sind vorbei.

Ich erwarte mir vom ORF ganz klar – und das ist jetzt auch für Sie für den Wahlkampf von Vorteil –, dass es da Menschen mit Behinderungen gibt, die nicht erst nach einem Unfall vor die Kamera kommen und dann befragt werden, wie es ihnen geht. Das ist nicht mehr das, worum es geht. Es geht darum, Menschen mit Behinderungen zu zeigen, zu zeigen, wie sie ihr Leben führen, und nicht erst dann, wenn sie etwas ganz Schwieriges, Schwerwiegendes erlebt haben. Das ist wichtig! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Königsberger-Ludwig.)

Das ist das, was wichtig und notwendig ist, und ich habe Sie, Herr Minister, auch bezüglich des ORF-Publikumsrates gefragt – Sie können sich erinnern. Ich meine, das ist auch immer so eine witzige Angelegenheit: Es gibt Menschen, die vertreten ihre Zielgruppen, es gibt Jugendliche, die vertreten Jugendliche, Frauen vertreten Frauen, und für Menschen mit Behinderungen ist es halt wieder einmal jemand, der für Men­schen mit Behinderungen spricht. Ich habe gehört, diese Person soll jetzt zurücktreten, es kommt quasi eine andere Person. Ich hoffe, dass das auch eine Person ist, die selbst mit einer Behinderung lebt.

Aus diesem Grund möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vertre­tung der Menschen mit Behinderung im ORF-Publikumsrat

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzu­leiten, der in § 28 Abs. 4 des ORF-Gesetzes im Publikumsrat die verpflichtende Bestel­lung eines selbst behinderten Vertreters/einer selbst behinderten Vertreterin für den Bereich Menschen mit Behinderung vorsieht.

*****

Ich erwarte mir heute von Ihnen allen hier Ihre Zustimmung. Wenn Sie zustimmen, ist das auch ein Schritt in die richtige Richtung, nicht nur für die Wahl, sondern für diese Menschen. Danke sehr. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Königsberger-Ludwig.)

17.11


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Mag. Jarmer eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde


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betreffend Vertretung der Menschen mit Behinderung im ORF-Publikumsrat

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Menschen­rechte über den Antrag 2167/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Darstellung von Menschen mit Behinderung in den Medien

Begründung

Im ORF-Publikumsrat ist kein selbst behinderter Experte/keine selbst behinderte Expertin für den Bereich Menschen mit Behinderung vertreten. Dies widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, die den Grundsatz der Selbstvertretung von behinderten Menschen in allen sie betreffenden Gremien vorsieht.

In § 28 Abs. 4 ORF-Gesetz ist geregelt:

„Der Bundeskanzler hat für die weiteren Mitglieder Vorschläge von Einrichtungen bzw. Organisationen, die für die nachstehenden Bereiche bzw. Gruppen repräsentativ sind, einzuholen: die Hochschulen, die Bildung, die Kunst, der Sport, die Jugend, die Schü­ler, die älteren Menschen, die behinderten Menschen, die Eltern bzw. Familien, die Volksgruppen, die Touristik, die Kraftfahrer, die Konsumenten und der Umweltschutz.“

Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) und die Selbst­bestimmt Leben Initiative Österreich (SLIÖ) haben vor der letzten Bestellung des ORF-Publikumsrates fünf qualifizierte behinderte KandidatInnen für die Vertretung behin­derter Menschen nominiert. Trotzdem kam es dann zur Bestellung eines nichtbehin­derten Vertreters. Menschen mit Behinderung sind jedoch selbst die ExpertInnen für alle sie betreffenden Angelegenheiten und nicht VertreterInnen von medizinischen Berufen oder Pflege- und Betreuungseinrichtungen.

Damit in Zukunft sichergestellt ist, dass die Interessen von Menschen mit Behin­derungen im ORF-Publikumsrat durch eine selbst behinderte Person vertreten werden, und damit die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt wird, ist das ORF-Gesetz zu präzisieren.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der in § 28 Abs.4 des ORF-Gesetzes im Publikumsrat die verpflichtende Bestellung eines selbst behinderten Vertreters/einer selbst behinderten Vertreterin für den Bereich Menschen mit Behinderung vorsieht.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


17.12.00

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Darstellung von Menschen mit Behinderung in den Medien bietet natürlich auch die Gelegenheit, ein konkretes Beispiel herauszugreifen, nämlich Licht ins Dunkel: Auch wenn die klischeehafte Mitleidsdarstellung besser geworden ist, so


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muss man doch über den Titel sagen, dass er suggeriert, die Menschen mit Behin­derung wären im Dunkeln und bräuchten das Licht der nicht behinderten Menschen. Das ist eine ungünstige Schieflage. (Zwischenruf bei der SPÖ.)

Eine UN-Prüfungskommission hat 2013 auch die in Österreich gezeigten Bilder von Menschen mit Behinderung ausdrücklich kritisiert und gesagt, das seien Bilder, die eigentlich schon in den Sechzigerjahren aus den Medien verschwinden und überwun­den werden hätten müssen. Man wird als Mensch mit Behinderung so dargestellt, als ob man ein Spendenempfänger wäre und nicht gleichberechtigt auf einer Ebene mit allen anderen stehe. Wenn die Message so auf dieser Mitleidsschiene daherkommt, dann schaut es so aus, als ob das Menschen sind, die unser Mitleid unbedingt benötigen; so fühlen sich diese Menschen aber nicht.

Es zeigt sich natürlich auch das Dilemma einer Spendenorganisation. Es lässt sich nämlich mehr Geld lukrieren, wenn man Mitleid erweckt, als wenn man glückliche, selbstsichere und gut integrierte Menschen mit Behinderung zeigt. Es gibt aber auch positive Beispiele, und da kann man sich am Zweiten Deutschen Fernsehen ein Beispiel nehmen. Früher hat dort eine Initiative „Aktion Sorgenkind“ geheißen, jetzt ist das kein Sorgenkind mehr, jetzt heißt sie „Aktion Mensch“. So müsste man heran­gehen: von Hilfe hin zur Partnerschaft und von Rücksicht hin zu Respekt. Dann könnte man viel erreichen. – Danke schön. (Beifall der Abgeordneten Gamon und Königsberger-Ludwig.)

17.13


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. – Bitte.

 


17.14.10

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Am 24. Juli 2012 hat der Ministerrat den Nationalen Aktionsplan Behinderung beschlossen, die Strategie der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts­konven­tion. Viele Maßnahmen aus diesem Nationalen Aktionsplan sind bereits umgesetzt.

Es gibt darin auch ein eigenes Kapitel betreffend die Darstellung der Menschen mit Behinderungen in den Medien. Eine Arbeitsgruppe hat in ihrem Bericht festgehalten, dass vor allem Medienschaffende sich dessen bewusst sein müssen, dass die von ihnen verwendeten Floskeln, Klischees, aber auch negativen Bilder Auswirkungen auf das Leben von Menschen mit Behinderungen haben. Eigentlich sollte es ja jedem bewusst sein, vor allem Journalisten, dass Berichte in den Medien Auswirkungen auf unser Bewusstsein, auf unsere Wahrnehmung haben.

Es geht vor allem um eine sachliche, eine ausgewogene, eine ganzheitliche Darstel­lung. Es sollen nicht nur einzelne Aspekte herausgehoben werden, denn Barrieren in den Köpfen, die durch die Bilder entstehen, sollen abgebaut werden. Ein wesentlicher Aspekt dabei wird sicherlich auch die Weiterbildung und Sensibilisierung der Jour­nalistinnen und Journalisten in diese Richtung sein.

Es geht aber nicht nur um die Berichterstattung, sondern vor allem auch darum, Nachrichten verfolgen zu können: durch Untertitel, Übersetzungen in Gebärdensprache oder das Verwenden von Leichter Sprache, die es für viele Menschen einfacher macht, Informationen zu bekommen, Informationen zu verstehen.

Viele Maßnahmen aus dieser Strategie wurden bereits umgesetzt. Mit diesem Ent­schließungsantrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, weiterhin darauf hinzuwirken, dass diese Maßnahmen aus dem Nationalen Aktionsplan umgesetzt wer­den, dass vor allem auch die Empfehlungen hinsichtlich der Darstellung von behinder-


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ten Menschen in den Medien unterstützt und auch evaluiert werden und dass die Bundesregierung vor allem auch im eigenen Wirkungsbereich besonderes Augenmerk auf die Darstellung von Menschen mit Behinderungen legt. (Beifall bei der ÖVP.)

17.16


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


17.16.15

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mediale Darstellung von Menschen mit Behinderung, Nationaler Aktionsplan Behinderung 2012 bis 2020: Meine sehr geehrten Damen und Herren, es nützt nichts, Plan hin oder her, wenn die Maßnahmen, die in diesem Aktionsplan enthalten sind, nicht oder zu wenig umgesetzt werden.

Barrierefreiheit ist in jeder Hinsicht ganz wichtig, nicht nur die baulichen Maßnahmen betreffend, sondern auch den Beruf und die Arbeit betreffend. Diese Menschen bekommen oft sehr schwer Arbeit, und es muss alles dafür getan werden, dass auch diese Menschen Arbeit bekommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Ihnen ein Beispiel nennen: Wir haben bei uns im Krankenhaus in Schwarzach einen Portier, der von Geburt an blind ist. Ich sage Ihnen, er ist ein Genie, was Telefonnummern betrifft. Sollte man irgend­eine Telefonnummer nicht wissen, dann fragt man Alois Hettegger, und er sagt sie einem. Er ist besser als jedes Telefonbuch oder Lexikon. Er ist ein Phänomen. Diese Menschen brauchen auch Möglichkeiten, damit sie am Arbeitsplatz ihre Tätigkeit ausführen können.

Weitere Maßnahmen aus diesem Aktionsplan sind die schrittweise Erhöhung der Anzahl der barrierefrei zugänglichen Sendungen des ORF und anderer Sendungen. Das Gestalten und die Moderation von Sendungen des ORF durch Menschen mit Behinderung sind zu fördern. Menschen beziehungsweise Mitmenschen mit Behinderung gehören in jeder Hinsicht gefördert. Darauf muss man in Zukunft ein großes Augenmerk richten. – Herzlichen Dank. (Beifall der Abgeordneten Pirklhuber und Hagen.)

17.18

17.18.14

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1651 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Darstellung von Menschen mit Behinderung in den Medien.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hier zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 206.)

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vertretung der Menschen mit Behinderung im ORF-Publikumsrat:

Wer stimmt hier zu? – Das ist wiederum einstimmig angenommen. (E 207.) (Beifall des Abg. Pirklhuber.)

17.19.058. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 366/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung von Be­ratungsstellen für ungewollt Schwangere“ (1637 d.B.)

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 209

Präsident Karlheinz Kopf: Nun kommen wir zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kitzmüller. – Bitte.

 


17.19.26

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister Karmasin! Werte Kollegen! Liebe Zuhörer! Bei diesem Antrag des Abgeordneten Dr. Marcus Franz geht es um die Schaffung von Beratungsstellen für ungewollt Schwangere.

Der Antrag zielt darauf ab, im Zusammenwirken zwischen Gesundheitsministerium und Familienministerium Voraussetzungen zu erarbeiten, um eben die Länder zu ersuchen und auf sie einzuwirken, dass sie flächendeckend Beratungsstellen einrichten, um dort anonyme Beratungen vorzunehmen.

Das ist ein ausgesprochen begrüßenswerter und berechtigter Antrag und eine sehr gute Forderung, die darin gestellt wird. Dieser Antrag wurde im Ausschuss wie jeder andere Antrag von Oppositionsparteien zunächst einmal vertagt und letztlich – welch Wunder! – einmal abgelehnt, sodass er zumindest einmal besprochen werden kann.

In diesem Zusammenhang gibt es aber auch noch eine ganz andere wichtige Forderung, einen ganz anderen wichtigen Antrag, den wir schon öfter eingebracht haben und den ich dann später noch einmal einbringen möchte. Dieser betrifft ein wichtiges Thema, nämlich die statistische Erfassung der Schwangerschaftsabbrüche. Es geht dabei darum: Wir wollen diese Schwangerschaftsabbrüche erheben – anonym natürlich –, um zu wissen, wo wir den Hebel ansetzen können, um die Jugendlichen und die in Not geratenen Frauen beraten zu können. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir wollen diese Maßnahme setzen, um präventiv wirken zu können, weil wir wissen, dass die psychischen und physischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen die Gesundheit der Frauen sehr stark beeinträchtigen. Auch wenn man es nicht unbedingt gleich merkt, so kann es doch einige Jahre später bei vielen Frauen zu großen Prob­lemen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Genau das wollen wir verhin­dern, indem wir fragen: Warum ist es zu diesen Schwangerschaftsabbrüchen gekom­men? Benötigen wir da mehr Aufklärung, oder was ist notwendig, um den Hebel anzusetzen, um dies zu verhindern?

Ich habe mir auch gedacht, dass das, da wir hier angeblich das Spiel der freien Kräfte haben werden, auch für die ÖVP ein sehr guter Antrag sein wird, bei dem sie mitgeht, zumal Frau Abgeordnete Pfurtscheller und auch Herr Abgeordneter Prinz schon einige Male gefordert haben, eben eine Statistik einzurichten, um da ansetzen zu können, wo ein Problem besteht. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Höbart.)

Betreffend unser Anliegen ist auch eine Äußerung unserer Frau Familienminister Karmasin heranzuziehen, die gleichfalls gemeint hat, dass eine anonymisierte Statistik von Interesse und von Bedeutung wäre. Sie hat in einer Stellungnahme des Bun­desministeriums für Familie und Jugend im Oktober 2015 – das möchte ich jetzt hier zitieren – Folgendes gesagt: 

„Für die Beurteilung/Messung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Prävention unge­wollter Schwangerschaften und daraus resultierender Schwangerschaftsabbrüche wird eine derartige Maßnahme durchaus als sinnvoll erachtet.“

Genau damit diese sinnvolle Maßnahme gesetzt wird, bringe ich nun folgenden Antrag ein:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 210

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Erhe­bung anonymisierter statistischer Daten in Zusammenhang mit Schwangerschafts­abbrüchen

Der Nationalrat wolle beschließen: 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzu­leiten, welche die Grundlage für die Durchführung einer anonymisierten Statistik über Schwangerschaftsabbrüche als ein sinnvolles Mittel bietet, um Maßnahmen zur Prä­vention ungewollter Schwangerschaften hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu prüfen und gegebenenfalls zu optimieren beziehungsweise um mithilfe dieser Informationsgrund­lage verbesserte Rahmenbedingungen für werdende Eltern, insbesondere schwangere Frauen, wie etwa bedarfsorientierte Beratung und Unterstützung schaffen zu können.

*****

Meine Damen und Herren von der ÖVP, geben Sie sich einen Ruck, um hier zum Ende dieser Regierungsperiode, wie ich es nennen möchte, doch noch ein sinnvolles Ergeb­nis zustande zu bringen! Schließen Sie sich unserem Antrag an, denn wir haben Folgendes festgestellt: In der letzten Regierungsperiode sind 106 Anträge der Oppo­sition eingebracht worden, von denen 89 immer wieder vertagt worden sind, meine Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Jarolim. – Abg. Höbart: ... Ausgleich! – Abg. Neubauer: Kümmert euch um die eigenen Leute! – Rufe und Gegenrufe zwi­schen Abg. Jarolim und den Abgeordneten Höbart und Neubauer.)

Wenn die ÖVP nun mitgehen würde, würde es zumindest am Ende dieser verun­glück­ten Regierungsperiode doch noch einen guten Anstoß geben, um eventuell weiter­arbeiten zu können. (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Jarolim. – Abg. Schimanek: Wir klatschen, wenn wir wollen! – Abg. Neubauer: Bei uns wird geklatscht, bei euch wird gewatscht!)

17.24


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Kitzmüller eingebrachte Ent­schließungsantrag ist ordnungsgemäß unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Carmen Schimanek und weiterer Abgeord­neter betreffend die Erhebung anonymisierter statistischer Daten in Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 8: Bericht des Familien­ausschusses über den Antrag 366/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend "Schaffung von Beratungsstellen für ungewollt Schwan­gere" (1637 d.B.) in der 183. Sitzung des Nationalrates

Schwangerschaftsabbrüche stellen enorme psychische und physische Belastungen für die Betroffenen dar.

In vielen Fällen leiden die Mütter, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch ent­scheiden, unter anderem am so genannten Post-Abortion-Syndrom. Dieses Syndrom kann als eine Form der Posttraumatischen Belastungsstörung bezeichnet werden. In


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diesem Zusammenhang können unter anderem Schlafstörungen, Alpträume, Angststö­rungen, Angst- und Panikattacken, Schuldkomplexe etc. auftreten.

Daher wird seit Jahren in Österreich die Frage der Einführung von Statistiken über Schwangerschaftsabbrüche diskutiert, die unter anderem als Grundlage für eine entsprechende Hilfe für die Betroffenen bzw. als Basis für Prävention dienen sollen.

Wie einer vom Österreichischen Institut für Familienforschung im August des Vorjahres erstellten Stellungnahme zur Erhebung statistischer Daten im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich zu entnehmen ist, zählt Österreich zu den wenigen Ländern in Europa, die bislang keine Statistik zu Schwangerschaftsabbrüchen führen, und wäre die Einführung einer solchen Statistik jedenfalls zu begrüßen.

Diese Ansicht teilt auch das Bundesministerium für Familien und Jugend in einer ent­sprechenden Stellungnahme vom Oktober 2015, in welcher es unter anderem heißt:

„Für die Beurteilung/Messung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Prävention unge­wollter Schwangerschaften und daraus resultierender Schwangerschaftsabbrüche wird eine derartige Maßnahme durchaus als sinnvoll erachtet. (…) Die Einführung einer anonymisierten Statistik über Schwangerschaftsabbrüche und die daraus gewonnenen Informationen können dazu beitragen, dass mehr Präventionsmaßnahmen und be­darfs­gerechte Unterstützungsangebote für ungeplante/ungewollte Schwangerschaften entwickelt werden.“

Welche Bedeutung die Einführung entsprechender Daten hat, zeigt das Beispiel Deutschland, auf welches in der genannten Stellungnahme des Bundesministeriums für Familien und Jugend wie folgt hingewiesen wird:

„In Deutschland lässt sich in den letzten Jahren anhand von Statistiken ein kon­tinuierlicher Rückgang der Schwangerschaftsabbrüche insgesamt vor allem aber in der Altersgruppe der 18 bis unter 25-Jährigen nachweisen, wodurch auch positive Rück­schlüsse auf die Wirksamkeit der dortigen präventiven/begleitenden Maßnahmen gezo­gen werden können.“

Seit Jahren bringen daher wir Freiheitliche entsprechende Anträge mit der Zielsetzung der Erhebung von statistischen Daten zu Schwangerschaftsabbrüchen ein, die aber regelmäßig von ÖVP und SPÖ abgelehnt bzw. vertagt wurden.

Dies obwohl es in der Vergangenheit auch beispielsweise gerade von Seiten der ÖVP immer wieder Vorstöße in diese Richtung gab: „Die Ex-ÖVP-Familienstaatssekretärin Christine Marek forderte einst eine statistische Erfassung und scheiterte an Gesund­heitsminister Alois Stöger (SPÖ).“ Die Presse vom 11. Juli 2013

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachste­hen­den

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zu­leiten, welche die Grundlage für die Durchführung einer anonymisierten Statistik über Schwangerschaftsabbrüche als ein sinnvolles Mittel bietet, um Maßnahmen zur Prävention ungewollter Schwangerschaften hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu prüfen und gegebenenfalls zu optimieren bzw. um mithilfe dieser Informationsgrundlage verbes-


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serte Rahmenbedingungen für werdende Eltern, insbesondere schwangere Frauen, wie etwa bedarfsorientierte Beratung und Unterstützung schaffen zu können.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fichtinger. – Bitte.

 


17.25.16

Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin Karmasin! Hohes Haus! Kollege Franz hat den Antrag eingebracht – Frau Kollegin Kitzmüller hat es auch angesprochen –, dass es ein flächendeckendes Netz an Beratungsstellen für Frauen zu schaffen gilt – ich denke, das ist richtig, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren –, und es soll bestmögliche Unterstützung und pro­fessionelle Beratung geben.

Dazu sei aber einmal erwähnt, dass es flächendeckend in ganz Österreich insgesamt 380 Familienberatungsstellen gibt. Diese können jederzeit in Anspruch genommen werden. Von diesen 380 Beratungsstellen bieten insgesamt 265 Beratungsstellen Fa­milien­beratung und Schwangerenberatung an. Allein im Jahr 2016 haben Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter insgesamt mehr als 470 000 Beratungsgespräche geführt, und das ist schon eine beachtliche Zahl.

Damit die Frauen diese Leistung weiterhin in Anspruch nehmen können, wurden für das Jahr 2017 zusätzlich insgesamt 13,1 Millionen € für Personalkosten beschlossen. Mit diesem Geld kann natürlich auch künftig eine gute Beratung aufrechterhalten werden.

Ich meine, es ist auch eine sehr, sehr wichtige Sache, den Frauen zu helfen. Ich habe es selbst erlebt, denn ich habe einige Jahre bei der aktion leben österreich gearbeitet. Diese hat in jedem Bundesland eine Zweigstelle, und dort bietet man nicht nur Beratung an, sondern man hilft auch Frauen, dass sie Unterstützung bekommen, oft, dass sie eine Wohnung bekommen. Oft werden Frauen von den Partnern und auch von den eigenen Familien alleine gelassen, oft ist man behilflich, dass sie einen Job finden, damit es wieder bergauf geht.

Die aktion leben österreich ist eine Institution, die in vielen Lebenslagen Unterstützung bietet, deswegen an dieser Stelle auch einmal ein herzliches Dankeschön an alle, die sich dort engagiert einbringen – diese Institutionen sind auch sehr von privaten Spen­den abhängig – und den Frauen sehr viel an Unterstützung zukommen lassen, und das schnell und unkompliziert. Ich meine, das ist eine wichtige Sache. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.28


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Steinbichler zu Wort. – Bitte.

 


17.28.17

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Frau Minister Karmasin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Ich denke, es wurden bereits einige Positionen dargestellt.

Wir werden diesen Antrag des Kollegen Marcus Franz unterstützen, weil man sich vor­stellen muss, in welcher bitteren Not man sich befindet oder welcher psychische Druck oftmals entsteht, wenn Frauen ungewollt schwanger werden und sich dann vielleicht genau in dieser Panik zu einer Abtreibung entscheiden, die sie vielleicht dann in späteren Jahren fürchterlich bereuen, aber nicht mehr ungeschehen machen können.


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Welcher psychische Druck dann auf diesen Frauen lastet, sieht man an manchen Beispielen: Leute schlittern in persönliche Krisen und können diese nicht mehr bewäl­tigen, weil sie darunter so leiden.

Ähnlich ist es bei dem angesprochenen Antrag der Frau Kollegin Kitzmüller mit den Ab­treibungen. Dieser ist, denke ich, vernünftig, denn auch wenn es so ist, wie jetzt gerade Frau Kollegin Fichtinger gesagt hat, nämlich dass solch hervorragende Beratung stattfindet – das ist richtig, dazu ist zu gratulieren –, ist dennoch großer Handlungs­bedarf vorhanden, und deshalb sollte man diese beiden Anträge unterstützen.

Ich bin hoch motiviert, weil ich am Wochenende bei dieser Riesenveranstaltung einiges erlebt habe – und ich habe es dort voller Freude gesagt, beim Kinderspielplatz, beim Kinderschminken bei der Festveranstaltung in der Gemeinde Gampern, wo das Landmaschinenzentrum Schwarzmayr mit Zehntausenden Besuchern eröffnet wurde –: Wenn man die Freude dieser Kinder mit den Traktoren und mit diesem Kindergarten, der dort angeboten wurde, erleben darf, dann weiß man, welch wertvolle Schätze für die Zukunft wir hier heranbilden, und ich denke, wir müssen alles Erdenkliche und alles Mögliche unternehmen, damit diese Probleme gelöst werden.

Frau Minister, bei den Familien gibt es durch die Nichtanpassung der Kinderbeihilfe an die Inflation immer noch das Problem, dass sie immer noch um 17 Prozent bei der Kaufkraft nachhinken. Wir wissen doch ganz genau, dass die Familien regional investieren! Dieses Geld ist bestens investiert: Das geht in die regionale Wirtschaft, das wird vor Ort ausgegeben, das ist direkt wirksam. Auch da müssen wir genau in diese Richtung arbeiten.

Nun zu den zwei Entschließungsanträgen, die ich einbringen möchte: Dass, obwohl sich auch der Oberösterreichische Familienbund dafür ausgesprochen hat, pro Geburt die vollen vier Jahre Pensionsanrechnungszeiten für die Mütter einzuführen, das aus Kostengründen immer wieder abgelehnt wird, verstehe ich nicht.

Deshalb hat der erste Antrag folgenden Inhalt:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ver­besserte Anrechnung der Pensionszeiten pro Kind für die Kindererziehungszeit“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zu­leiten, welche die Pensionsanrechnung für Kindererziehungszeiten neu regelt, damit für jedes Kind volle Versicherungszeiten angerechnet werden, um eine höhere Ge­samtfertilitätsrate zu erreichen.“

*****

Das wäre der erste Entschließungsantrag.

Der zweite Antrag, bei dem es um die jährliche Valorisierung der Familienleistungen geht – ich denke, das ist der Punkt, den ich bei der Familienbeihilfe bereits erwähnt habe – lautet folgendermaßen:


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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jährliche Valorisierung der Familienleistungen“

Der Familienausschuss wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine jährliche Anpassung des Kindergeldes, der Familienbeihilfe, des Pflegegeldes und des Kinderabsetzbetrages an den Verbraucherpreisindex vorsieht.“

*****

Ich bitte um Unterstützung für diese beiden Anträge und darf dem abschließend einen Dank an alle Mütter (Abg. Lueger: Und wo sind die Väter?), an alle Erziehenden für diese großartige Leistung hinzufügen, die sie für diese Republik erbringen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.32


Präsident Karlheinz Kopf: Die von Herrn Abgeordnetem Steinbichler soeben ein­gebrachten Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verbesserte An­rechnung der Pensionszeiten pro Kind für die Kindererziehungszeit“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 8: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 366/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Schaffung von Beratungsstellen für ungewollt Schwangere" (1637 d.B.) in der Nationalratssitzung vom 7. Juni 2017

In Österreich gibt es keine vorgeschriebene Wartezeit, keine vorgeschriebene Be­ratung in einer Beratungsstelle, keine inhaltlichen Vorgaben vor einem Schwanger­schaftsabbruch und die Frau muss ihre Gründe nicht angeben. Oft sind es auch finanzielle Sorgen, die die werdenden Mütter plagen. Da wir in Österreich noch immer eine sehr niedrige Geburtenrate haben, sollten wir nach Wegen suchen, die es den Familien finanziell leichter machen und sie auch langfristig absichern.

Laut einschlägiger Fachliteratur ist die Leistung des erziehenden Elternteils ge­sellschaftlich wesentlich unterbewertet. Eine große Benachteiligung ist der Umstand, dass die Eltern, die ihre Kinder in einem kürzeren Abstand als vier Jahre bekommen, nicht für jedes Kind die vollen Versicherungszeiten für die Pension angerechnet be­kommen - obwohl dieses Elternteil für jedes Kind die volle Erziehungs- und Betreu­ungs­leistung erbringen.

Für ab dem 1. Jänner 1955 geborene Personen gelten Teile der Zeiten der Kin­dererziehung als Versicherungszeiten. Dabei betrifft diese Regelung vor allem Frauen, da sie es sind, die sich in der Regel um die Erziehung der Kinder kümmern.

Das Gesetz berücksichtigt dabei die Erziehung von den Kindern der Versicherten/des Versicherten, von den Stiefkindern, von den Adoptivkindern oder von den Pflege­kindern (wenn die Übernahme der unentgeltlichen Pflege nach dem 31. Dezember 1987 erfolgt ist). Als Zeiten der Kindererziehung werden maximal die ersten 48 Monate


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nach der Geburt eines Kindes berücksichtigt. Bei einer Mehrlingsgeburt werden bis zu 60 Monate nach der Geburt angerechnet.

Die Berücksichtigung als Kindererziehungszeit endet spätestens mit dem Kalen­der­monat, in dem das Kind das vierte Lebensjahr vollendet. Erfolgt die Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von vier Jahren ab Geburt des vorherigen Kindes, endet die Kindererziehungszeit des ersten Kindes mit Beginn der Kindererziehungszeit des folgenden Kindes.

Die Anrechnung endet auch mit dem Arbeitsbeginn der Frau. Liegt während der Kindererziehungszeit auch eine Erwerbstätigkeit vor, gibt es keine "doppelte" An­rechnung als Versicherungszeit. Für die Pensionshöhe wird allerdings zur Beitrags­grundlage aus der Erwerbstätigkeit die fixe Bewertung für Kindererziehungszeiten (maximal gesamt bis zur Höchstbeitragsgrundlage) dazugeschlagen.

Die derzeitige Gesetzeslage benachteiligt die Mütter, die bei den Kindern zu Hause bleiben und kürzer als im Abstand von vier Jahren Kinder zur Welt bringen (bzw. die Väter, die diese Aufgabe übernehmen). In Österreich liegt die statistische Geburtenrate derzeit bei 1,49 Kindern pro Frau. Um eine positive Bevölkerungsentwicklung aufrecht­erhalten zu können, ist eine Geburtenrate von 2,1 pro Frau notwendig. Die Steigerung der Fertilitätsrate ist auch als Kennzahl 25.1.4 im Budget (UG 25) festgeschrieben. Aus der Entwicklung der Kennzahl ist auch ersichtlich, dass man langfristig (Zielzustand 2018 – 1,49) keine Besserung erwartet. Dies sollten wir nicht als gegeben akzeptieren.

Die Anrechnung von Pensionszeiten für jedes Kind in der vollen Länge - unabhängig davon, wann das nächste Kind zur Welt kommt - könnte auch einen kleinen Beitrag dazu leisten, dass sich unsere Familien für mehr Kinder entscheiden.

Es ist die Aufgabe von Österreich, eine vorausschauende Gesetzgebung zu ent­wickeln, die der Überalterung der Bevölkerung entgegenwirkt und Kinder und Familien unterstützt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, welche die Pensionsanrechnung für Kindererziehungszeiten neu regelt, damit für jedes Kind volle Versicherungszeiten angerechnet werden, um eine höhere Ge­samtfertilitätsrate zu erreichen.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jährliche Valorisierung der Familienleistungen“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 8: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 366/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Schaffung von Beratungsstellen für ungewollt Schwangere" (1637 d.B.) in der Nationalratssitzung vom 7. Juni 2017

In Österreich gibt es bei Schwangerschaftsabbrüchen keine vorgeschriebene Warte­zeit, keine vorgeschriebene Beratung in einer Beratungsstelle, keine inhaltlichen Vor-


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gaben für eine ausführliche ärztliche Beratung und die Frau muss ihre Gründe für den Abbruch nicht angeben. Oft sind es auch finanzielle Sorgen, die die werdenden Mütter plagen. Da wir in Österreich noch immer eine sehr niedrige Geburtenrate haben, sollten wir nach Wegen suchen, die es den Familien finanziell leichter machen und sie auch langfristig absichern.

Über ihre gesellschaftspolitische Bedeutung hinaus stellen Familien auch einen we­sent­lichen wirtschaftlichen Faktor dar. Die Leistungen, die in österreichischen Familien gratis erbracht werden, sind von zahlreichen Erhebungen und Untersuchungen ge­stützt. Aktuelle Schätzungen, die den zeitlichen Aufwand für die unentgeltlichen Leis­tungen der Familien (Erziehung, Pflege etc.) in Geld messen, kommen zu dem Ergebnis, dass sich der Wert der Familienarbeit in Österreich pro Jahr mit rund € 60 Milliarden (berechnet nach Mindestlohntarifen brutto inklusive Überstundenabgel­tun­gen) beziffern lässt.

Nach den Schätzungen des WIFO betragen die direkten Kinderkosten rund 500 € pro Kind und Monat. Der Verdienstentgang von Frauen erreicht − je nach Kinderzahl und Erwerbstätigkeit der Mutter − kumuliert bis zum 17. Lebensjahr des Kindes zwischen € 107.000 und € 220.000. Die öffentlichen Transfers aller kinderbetreuenden Haushalte betragen im Durchschnitt 10% des Nettohaushaltseinkommens und gleichen damit die Kinderkosten nicht aus.

Auch wenn die Familienbeihilfe einmalig erhöht wurde und der Kinderabsetzbetrag ab sofort höher ist, wird die jährliche Inflation nicht berücksichtigt. Unsere Familien müs­sen mit den ständigen Teuerungen klarkommen. Diese werden bei weitem nicht wettmacht.

Im Gegensatz zu den Pensionen werden Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Kin­derabsetzbetrag und Pflegegeld nicht regelmäßig erhöht. Der Verbraucherpreisindex steigt aber, wie die Statistik Austria darstellt:

Quelle: Statistik Austria, 19.1.2016, Pressekonferenz zur Inflation im Jahr 2015

Notwendig ist eine jährliche Anpassung der Familienleistungen an den Verbraucher­preisindex. Angepasste Familienleistungen stärken auch die Kaufkraft der Familien und damit die gesamte österreichische Wirtschaft.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Familienausschuss wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 217

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine jährliche Anpassung des Kindergeldes, der Familienbeihilfe, des Pflegegeldes und des Kinderabsetzbetrages an den Verbraucherpreisindex vorsieht.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Lueger zu Wort. – Bitte.

 


17.32.39

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin Karmasin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Kitzmüller, ich kann Ihnen nicht recht geben, dass wir den Antrag noch nie im Plenum hatten. Wir hatten ihn 2014 im Plenum, und da wurde er abgelehnt. (Ruf bei der FPÖ: Das ist überraschend! – Abg. Kitzmüller: Ja, entweder vertagt oder abgelehnt!)

Ich möchte noch einmal zum ursprünglichen Antrag des Kollegen Franz zurückkom­men. Beratungsstellen für ungewollt Schwangere gibt es – das hat auch meine Kollegin von der ÖVP schon ausgeführt – ausreichend, es gibt alleine 380 Familienberatungs­stellen. (Zwischenruf der Abg. Schimanek.) Wenn Sie sich die Mühe machen und nur einmal bei Google suchen und nachsehen, wie viele Beratungsstellen es landauf, landab gibt, die anonym sind, 24 Stunden pro Tag zur Verfügung stehen, wenn auch einmal ein Anruf für die Erstinformation reicht, dann, meine ich, sehen Sie, dass wir wirklich ausreichend die Möglichkeit haben, Frauen die benötigten Informationen zu geben.

Auch die zweite Begründung, die in dem Antrag steht, nämlich dass die Geburtenrate viel zu gering ist, kann ich entkräften, denn wir haben seit 2016 wieder ein Plus von 3,9 Prozent und sind jetzt wieder fast auf dem Niveau, das wir in den Achtziger- und Neunzigerjahren gehabt haben.

Meine Damen und Herren, es gibt unterschiedlichste Gründe für einen Schwanger­schaftsabbruch, und es ist in nationalen und internationalen Studien ganz einfach schon erforscht worden, warum das so ist. In einer davon – diese hat das Institut für Familienforschung gemacht –, steht Folgendes: Die Entscheidung zu einem Kind hat „eine sehr persönliche Dimension, auf welche die Familienpolitik, zumindest monetär, keinen Einfluss nehmen kann“.

Wirklich ausschlaggebend dafür, ob ich mich als Frau entscheide, ein Kind zu bekom­men oder nicht, sind zum Teil ganz, ganz andere Punkte (Zwischenrufe der Abge­ordneten Kitzmüller und Schimanek): Ist meine Familienplanung abgeschlos­sen? Habe ich vielleicht Beziehungsprobleme? Habe ich Gewaltprobleme in der Be­ziehung? Habe ich ein zu geringes Haushaltseinkommen? Bin ich mit meiner Aus­bildung noch nicht fertig? Bin ich vielleicht mit meinem Arbeitsplatz so zufrieden, dass ein Kind jetzt gerade nicht in meine Lebensplanung passt? – Auch das ist zu berück­sichtigen.

Ich meine, dass es die Erforschung in Studien schon ausreichend gegeben hat und die Beratung das Um und Auf ist. Die Beratung können wir ausbauen, und wir können auch noch in der Prävention etwas tun, indem wir Pädagoginnen und Pädagogen weiter ausbilden, qualitätsvolle Unterrichtsmaterialien und dann ganz einfach kosten­günstige Verhütungsmittel oder auch Verhütungsmittel auf Krankenschein zur Unter­stützung der Menschen anbieten.

Ganz kurz zu den drei Anträgen, die eingebracht wurden:

Zu dem der Kollegin Kitzmüller, die sich auf Deutschland bezieht, wo es eine Bera­tungspflicht gibt: Ja, da ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche um 0,5 Prozent


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zurückgegangen (Ruf bei der FPÖ: Immerhin!), aber ich möchte auch dazusagen, dass 96 Prozent der Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, Beratungsgespräche geführt haben.

Die beiden anderen Anträge – jene des Kollegen Steinbichler – kennen wir schon aus­reichend aus den Familienausschüssen, und auch ihnen werden wir keine Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

17.36


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


17.36.19

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minis­ter Karmasin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Thema „Schaffung von Beratungsstellen für ungewollt Schwangere“: Frau Kollegin Lueger, ich denke, dieser Antrag des Herrn Kollegen Franz ist ein ganz wichtiger, notwendiger und drin­gender Antrag – das steht außer Frage.

Man kann es nicht wegdiskutieren: In Österreich liegt die statistische Geburtenrate bei 1,4 Kindern, um eine positive Bevölkerungsentwicklung aufrechterhalten zu können, ist jedoch eine Geburtenrate von 2,1 Kindern notwendig. (Zwischenruf der Abg. Lueger.)

Ein Umstand, der einer positiven Geburtenbilanz entgegensteht, ist die hohe Zahl der Abtreibungen. Wie wir wissen, werden in Österreich im Gegensatz zu Deutschland keine diesbezüglichen Statistiken geführt. Experten gehen von circa 30 000 bis 60 000 Abtreibungen pro Jahr in Österreich aus. Das ist um einiges höher als in Deutschland (Abg. Lueger: Falsch!), und ich meine, wir sollten alles unternehmen, damit wir diese Zahl mit Beratungen entsprechend senken können.

Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keine vorgeschriebenen Wartezeiten, keine vorgeschriebenen Beratungen in einer Beratungsstelle. – Das ist so, Frau Kolle­gin!

Außer Frage stellt dieser Antrag aber auch, dass es medizinische Notwendigkeiten gibt – ich darf aus dem Entschließungsantrag des Herrn Dr. Franz zitieren –: „Aus­nahme ist eine medizinische Indikation, die einen Schwangerschaftsabbruch notwendig macht.“

Damit ist auch das in diesem Antrag verankert. – Herzlichen Dank. (Beifall des Abg. Franz. – Ruf bei der SPÖ: Wer war das?)

17.38


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner zu Wort. – Bitte.

 


17.38.25

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Der Antrag behandelt ein eigentlich sehr trau­riges sozialpolitisches, auch frauenpolitisches Kapitel in Österreich, nämlich das Thema ungewollte Schwangerschaften, und ich denke, wir alle im Raum sind uns einig, dass jede ungewollte Schwangerschaft und jede Abtreibung eine zu viel ist.

Ich denke nur – leider wurde das in keiner Rede meiner VorrednerInnen ange­sprochen –, die Problemanalyse ist keine, die ich teilen würde. Es wurde zum einen erwähnt, es gibt genügend Beratungsstellen in Österreich, die anonym und gut beraten – es gibt diese Dinge, die wir brauchen, um Frauen eine Entscheidung in einer sehr, sehr schwierigen Lebensphase zu ermöglichen –, was es aber nicht gibt, und das wurde nur einmal kurz erwähnt, ist, die Probleme und die Ursachen dafür, dass es zu


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so vielen Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich kommt, anzuschauen; schät­zungs­weise sind es 35 000.

Ich glaube nicht, dass wir genauere Statistiken brauchen – es sind ungefähr 17 bis 18 Schwangerschaftsabbrüche pro 1 000 Frauen im gebärfähigen Alter. Ich glaube auch, dass jeder Schwangerschaftsabbruch einer zu viel ist, weil das keine Frau frei­willig macht und es ein schwerer Teil im Leben einer Frau ist, wenn das passiert und wenn es notwendig wird.

Gleichzeitig ist Österreich eines der Länder, in denen am wenigsten verhütet wird. Das war bisher leider noch kein einziges Mal Thema, ist aber sehr wohl Thema im Frauenvolksbegehren, über das jetzt überall zu lesen ist und das hoffentlich immer mehr kommuniziert wird. Verhütung ist in Österreich offensichtlich immer noch ein Tabu.

Es gibt eine sehr gute Studie aus Amerika, erst kürzlich erschienen, also relativ aktuell, die nachweist, dass bei jenen Frauen, die gut verhüten, die sicher verhüten, es nur zu 5 Prozent Schwangerschaftsabbrüchen kommt; bei jenen Frauen, die nicht zuverlässig verhüten, so ab und zu, und das quasi nicht so genau nehmen, kommt es schon zu 43 Prozent Schwangerschaftsabbrüchen; und bei jenen Frauen beziehungsweise auch Männern, die keine Verhütung verwenden, kommt es zu 52 Prozent Schwanger­schaftsabbrüchen. Was sagt uns das? Worüber sollten wir noch mehr nachdenken als über Beratungsstellen, die wir zur Genüge haben? – Wir sollten darüber nachdenken, wie wir Verhütung leistbar und zugänglicher machen. (Beifall bei Grünen und NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es gibt kaum ein Land in Westeuropa, in dem Verhütung so teuer ist wie in Österreich. Ich würde mir wünschen, dass gerade die FPÖ und Kollege Franz – von denen immer wieder Anträge in die Richtung kommen, Statistiken von Schwangerschaftsabbrüchen zu führen – unterstützen, dass wir mehr darüber nachdenken, wie wir gewährleisten, dass Verhütung keine soziale Frage ist, dass nicht die, die gebildet sind und eine bessere schulische Ausbildung haben und entsprechende ... (Zwischenruf der Abg. Schimanek.) – Sie schütteln den Kopf. (Abg. Schimanek: Ich nicke Ihnen zu!)

Gerade hat die FPÖ in der Steiermark verhütet (allgemeine Heiterkeit) – verhindert –, dass ein sehr, sehr wichtiges Projekt zur Aufklärung in Schulen, liebenslust*, ein Projekt, das jungen Menschen und Kindern Sexualität zugänglich macht und ihnen ihren Körper erklärt – und das ist ganz, ganz wichtig –, fortgesetzt wird. Das hat die FPÖ in der Steiermark verhindert. (Abg. Walter Rauch: Ein Wahnsinn! – Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich glaube, man sollte hier und auf allen politischen Ebenen viel öfter und offener über das Tabu Sexualität, über Aufklärung (Zwischenruf des Abg. Zanger.) – ja natürlich, machen Sie mit, Herr Kollege, anstatt sich da aufzuregen – und die Ursachen von Schwangerschaftsabbrüchen reden, wie zum Beispiel, dass Verhütungsmittel (Abg. Zanger: Wir sind eine Familienpartei, wir verhüten nicht!) in Österreich viel zu teuer sind und dass kostenloser beziehungsweise leistbarer Zugang ermöglicht werden soll. – Danke. (Beifall bei Grünen und NEOS sowie bei Abgeord­neten der SPÖ. – Abg. Walter Rauch: Sie haben ja keine Ahnung! – Zwischenruf der Abg. Schimanek.)

17.42


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


17.42.53

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Liebe Zuhörer! Zur Abtreibung grundsätzlich kann man weltanschaulich verschiedener Meinung sein und


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verschiedene Zugänge haben. Wir haben als ein Extrem Menschen, die Embryonen als Zellhaufen betrachten, die nichts bedeuten, auf der anderen Seite haben wir Leute wie mich und sehr viele Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus, die den Embryo als Menschen sehen.

Betrachtet man es von der biologischen Seite, ist relativ einfach, was ein Embryo ist: Der Embryo ist die Folge der Befruchtung. Zwei Zellen, zwei Keimzellen fügen sich zusammen, und in dem Moment, in dem die Befruchtung stattgefunden hat, ist der biologische Mensch, die Information zum ganzen Menschen bereits enthalten. Das geht in der Diskussion leider immer wieder unter. Der gesamte Mensch steckt in der Zygote, das ist die befruchtete Eizelle im Uterus, bereits drinnen.

Das sollte man sich immer vor Augen halten, wenn man über die Abtreibung diskutiert. Aus dieser Zelle wird irgendwann nämlich ein Baby und ein Mensch, so wie wir da sitzen. Ronald Reagan hat während seiner Präsidentschaft ein denkwürdiges Zitat geprägt, er hat gesagt, komischerweise seien alle Leute, die für die Abtreibung sind, schon geboren. Ich glaube, darüber sollte man nachdenken, auch wenn das eine sarkastische Stellungnahme ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Zurück zum Ernst der Sache: Abtreibung bedeutet immer die Vernichtung von mensch­lichem Leben, Abtreibung ist immer Vernichtung menschlichen Lebens – dieser Tat­sache müssen wir ins Auge sehen, da gibt es keine Verharmlosungen, keine Kleinredereien, keine Schönredereien –, dabei wird menschliches Leben vernichtet. Das heißt auch, dass die Abtreibung nie nur alleine ein medizinischer Eingriff ist, wie es oft gerne dargestellt wird (Abg. Maurer: Sie ist ein medizinischer Eingriff!), speziell von Brüsseler Seite. Da gibt es den Tarabella- und den Estrela-Report. Da haben sich Abgeordnete im EU-Parlament zusammengefunden, um die Abtreibung zu einem medizinischen Eingriff zu erklären, der europaweit allen Frauen gleichermaßen ohne Schwelle zugänglich gemacht werden soll. Das halte ich in Zeiten, in denen man so viel von Menschlichkeit und Humanität spricht, für echten Zynismus seitens des Europäischen Parlaments. Dagegen protestiere ich an dieser Stelle und immer wieder öffentlich und offiziell. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Doppler.)

Schauen wir uns an, was uns Studien – das wurde von Kollegin Schwentner kurz angesprochen –, medizinische und psychologische Studien, über die Abtreibung sagen. Frau Professor Wimmer-Puchinger hat in Wien schon vor vielen Jahren eine Studie über Schwangerschaftskonflikte durchgeführt, die sehr umfangreich war. Sie hat sich angeschaut, wie die Erstreaktion von Frauen, die zur Abtreibung gehen, ist.

Man höre und staune: Bei 13 Prozent dieser Frauen war bei der Mitteilung der Schwan­gerschaft Freude die unmittelbare Reaktion, und nur bei 10 Prozent gab es unmittelbare Ablehnung. Das ist ein hochinteressantes Ergebnis. Nur 10 Prozent lehnen die Schwangerschaft, wenn sie davon hören, a priori ab. Über 50 Prozent dieser Frauen haben natürlich Ängste verspürt, und circa 26 Prozent waren laut der Studie betreffend diese Mitteilung über die Schwangerschaft ambivalent. Das heißt zusammengerechnet, dass circa 40 Prozent der Frauen entweder eine Mischkulanz an Gefühlen verspürt haben oder sich sogar auf das Kind gefreut haben.

Da stelle ich der Gesellschaft die Frage: Was läuft schief, wenn eine Frau die Mit­teilung, sie ist schwanger, hört, sich freut oder gemischte Gefühle dabei hat, und dann letztendlich doch zur Abtreibung geht? In dieser Zeit zwischen der Mitteilung über die Schwangerschaft und der Abtreibung passiert irgendetwas. Das macht man ja nicht im Vorbeigehen, einfach so, weil es gerade lustig ist, da gebe ich den VorrednerInnen recht. Das ist immer eine schwere Entscheidung, davon müssen wir ausgehen.

Was aber läuft da schief? Ich glaube, man kann diesem Problem nur dann entgegen­treten, wenn man eine seriöse, souveräne, ordentliche, standardisierte und österreich-


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weite Beratung hat. Ich möchte den vielen Beratungsstellen, die gute Arbeit machen – daran besteht überhaupt kein Zweifel –, Danke sagen. Wir haben aber wenig Vernet­zung, wir haben wenige Standards, wie man so eine Vorbereitung oder eine Beratung durchführen soll. Wir haben auch wenige Maßnahmen oder wenige Empfehlungen in Gesetzesform, die den Frauen die Möglichkeit geben, in Form eines Sicherheitsgurtes nachzudenken.

In Deutschland gibt es diesen Sicherheitsgurt von drei Tagen Bedenkzeit. Das halte ich persönlich, so wie viele andere hier herinnen, für eine sehr sinnvolle und gute Frist, weil da niemand unter Druck gesetzt wird, sondern eine Option eröffnet wird, dass man in Ruhe nachdenken kann, was man eigentlich mit dem Kind im Bauch anstellen will, ob man es vielleicht nicht doch bekommen will. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Doppler.)

Ich glaube daher, dass wir in Österreich unbedingt eine obligatorische, bundesweit einheitliche und standardisierte Beratung brauchen, weil uns das helfen würde, mehr Kinder zu bekommen. Das würde auch den Frauen helfen, die sich in ambivalenten Situationen vielleicht zu einem Schwangerschaftsabbruch durchringen und im Nach­hinein darunter leiden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeordneten Doppler und Schmid.)

17.47


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste: Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.

 


17.47.51

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die Überschrift des Antrags liest, könnte man die Vermutung haben, dass es sich dabei um eine positive Idee handelt. Dem ist natürlich nicht so. (Abg. Kitzmüller: Was ist daran falsch?) Wir haben dem Antrag auch im Ausschuss nicht zugestimmt, und zwar aus folgenden Gründen: Es steht nämlich in der Begründung: „Eine ausreichend hohe Geburtenrate ist für eine positive wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Gesellschaft von besonderer Bedeutung.“ Außerdem soll „die Schaffung neuer Optionen für das Leben“ voran­getrie­ben werden.

Der Antrag ist vollkommen tendenziös, weil die eigentliche Strategie dahinter eben die Erhöhung der Geburtenrate ist und nicht die Beratung von ungewollt schwanger gewordenen Frauen. (Abg. Neubauer: Merkwürdige Interpretation!) Wenn man Beratung für ungewollt Schwangere anbieten will, dann muss diese objektiv und vor allem ergebnisoffen sein. Wenn man Beratung anbietet, die das Wohl der Betroffenen aber gegen andere Themen abwägt, wie eben zum Beispiel die Erhöhung der Gebur­tenrate, vielleicht eine damit einhergehende Aufrechterhaltung des Sozialsystems oder sogar die Durchsetzung von religiösen Dogmen, dann ist es reine Heuchelei, die hinter dieser Idee steckt. Das ist aus frauenpolitischer, gesundheitspolitischer und ethischer Sicht absolut abzulehnen.

Wir haben oft gehört, Frauen machen einen Schwangerschaftsabbruch nicht aus Jux und Tollerei, das ist eine ernsthafte Entscheidung, die sie vielleicht noch das ganze Leben beschäftigt. In Österreich können sie diese Entscheidung aber – immer noch – treffen, anders als in vielen anderen europäischen Ländern, in Mitgliedstaaten der EU.

Diesem Antrag nach sollen jetzt aber Frauen, die ohnehin schon in einer psychisch schwierigen Situation, in einer belastenden Situation sind, mit einer vom Staat eben nicht wirklich unabhängigen und schon gar nicht ergebnisoffenen Beratung quasi zwangsbeglückt werden, damit sie ja keine falsche Entscheidung treffen könnten, die


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vielleicht sogar noch das Wohl unseres Wohlfahrtsstaates gefährden könnte, weil wir ja eine hohe Geburtenrate brauchen, wie Kollege Franz ausgeführt hat.

Das sind keine frauenpolitischen Forderungen – es ist immer nett, dass solche Ideen von Männern kommen –, das sind ganz abstruse planwirtschaftliche Steuerungs­instru­mente (Abg. Schimanek: Na geh, Frau Kollegin! Bitte!), die zum Ziel haben, letzt­endlich rückwärtsgewandte Rollenbilder, ein rückwärtsgewandtes Gesellschaftsbild des vergangenen Jahrhunderts hier im Parlament, auf dieser Bühne ... (Abg. Neubauer: Setzen Sie sich nieder! Reden können Sie eh nicht mehr! Peinlich! – Zwischenruf des Abg. Franz.)

Wissen Sie was, mir geht es eigentlich darum: Herr Kollege Franz, ich frage mich immer, woher das kommt. Woher kommt eigentlich der Wunsch, Frauen vorzuschrei­ben, wie sie ihr Leben zu leben haben? Woher kommt der Wunsch, Frauen vorzu­schreiben, dass sie zum Beispiel Kinder haben wollen? (Abg. Franz: Es geht auch den Kindern so! Sie blenden immer aus, dass es um zwei Seiten geht!)

Sie haben das ja auch schon getan, Sie haben der deutschen Kanzlerin Merkel vorgeworfen, dass es ein Problem sei, dass diese keine Kinder habe und dadurch bedingt vielleicht andere Entscheidungen treffe, also, dass es da einen Zusam­menhang gebe. Ich frage mich wirklich, woher der Wunsch grundsätzlich kommt, aus dieser reaktionär-konservativen Ecke Frauen vorschreiben zu wollen, was sie für richtig zu empfinden haben und wie sie ihr Leben zu leben haben. (Abg. Deimek: Reaktionär-konservativ! Die DDR ist seit 30 Jahren tot, und Sie kommen mit solchen Ansätzen!)

Was wir in Österreich brauchen, ist, dass man Männern und Frauen gleichsam ermöglicht, solche Entscheidungen über ihr Leben, über die Zukunft, über ihre Zukunft, über die Zukunft ihrer potenziellen Familie, selbst treffen zu können. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Schittenhelm und Maurer.)

Diese Freiheit kann man nur garantieren, wenn man – und da gebe ich Kollegin Schwentner absolut recht – überhaupt einmal die Information und die Möglichkeit hat, eventuell zu verhüten, wenn man möchte, wenn man sich wirklich selbst emanzipieren kann und die Informationen dazu hat, um so eine Entscheidung treffen zu können. Dafür brauchen wir Zugang zu sicherer und funktionierender Verhütung, und gerade in Österreich geht es eben nicht nur darum – da kann ich zu Kollegin Schwentner ergänzend sagen –, dass quasi gut gebildete Frauen, die viel verdienen, Zugang zu Verhütung haben. Ganz im Gegenteil: In Österreich sind wir immer mehr mit dem Phänomen konfrontiert, dass gerade auch gut gebildete Frauen mit Falschinfor­matio­nen über sehr wohl funktionierende hormonelle Verhütung konfrontiert sind, die dann dazu führen, dass sie diese absetzen, eventuell vielleicht mit einer Mond-App oder was auch immer man im Internet findet verhüten und schlussendlich merken, dass das gar nicht funktioniert. (Abg. Höbart: Die Mond-App!)

Gut, in Österreich mangelt es wirklich an Aufklärung, das ist vollkommen unabhängig vom Bildungsgrad, und das finde ich noch viel erschreckender und entsetzlicher als alles andere. (Beifall bei Abgeordneten der NEOS.)

Vielleicht könnte man hier im Raum eine Umfrage dazu machen, wie denn das Wissen über so manche Dinge, was das Thema Verhütung betrifft, ist. Ich glaube, wir alle wären entsetzt über die Ergebnisse. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Maurer. – Abg. Rädler: Schlechte Rede! – Abg. Kucharowits: Eine gute Rede!)

17.52


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Dr. Karmasin. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 223

17.53.03

Bundesministerin für Familien und Jugend MMag. Dr. Sophie Karmasin: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Der Antrag von Kolle­gen Franz, über den wir diskutieren, klingt im ersten Augenblick durchaus diskussions­würdig, aber ich glaube, wir haben jetzt verstanden, was eigentlich dahintersteht, nämlich dass die Beratungen, die gefordert werden – die ja in Österreich ohnehin schon seit 40 Jahren flächendeckend umgesetzt und finanziert werden –, nicht objektiv und neutral zu erfolgen hätten.

Man höre und staune: Offensichtlich sollen Frauen überzeugt werden, manipuliert werden, in eine Richtung gedrängt werden, eine ungewollte Schwangerschaft auszu­tragen. – Das zum einen. Zum Zweiten soll mit diesen Beratungsleistungen offen­sichtlich die Geburtenrate gesteigert werden. Ich glaube, wir verfügen über ganz andere, viel zielführendere und vor allem familienfreundlichere Instrumente, um die Geburtenrate zu steigern. Im Übrigen tun wir das schon seit zwei Jahren erfolgreich: Wir konnten die Geburtenrate wieder nachweislich signifikant steigern. Das ist, glaube ich, nicht Ausdruck einer veränderten Beratungspolitik – in diesem Zusammenhang –, sondern der Umsetzung von verschiedenen familienpolitischen, zukunftsweisenden Instrumenten. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Ich möchte auf die sehr umfangreichen Beratungen, die in Österreich zum Thema Familienfragen, Schwangerschaft und Empfängnisverhütung stattfinden, nämlich mittlerweile in 380 Familienberatungsstellen mit rund 500 000 Beratungsgesprächen und Investitionen meines Ressorts im Umfang von rund 13 Millionen € pro Jahr, hinweisen. Ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Beratungen freiwillig sind, dass sie neutral sind und über Vor- und Nachteile eines Schwangerschafts­abbruches umfassend aufklären. Das ist gut und richtig so.

Ich möchte keine verpflichtenden Beratungen, weil die, wie man aus der Bera­tungspraxis und -wissenschaft weiß, ja auch gar nicht zielführend, sondern maximal vielleicht manipulationsverdächtig sind. Also ich bin froh und überzeugt, dass es richtig ist, freiwillige, objektive und neutrale Beratung zur Verfügung zu stellen und selbst­verständlich keine Manipulation.

Letztendlich geht es darum, dass wir wirklich darüber nachdenken sollten, warum es überhaupt immer noch ungewollte Schwangerschaften in Österreich gibt, und da möchte ich alle unterstützen und bekräftigen: Wir brauchen sehr wohl mehr Sexual­erziehung in den Schulen, jugendgerecht, kindgerecht, mit umfangreichen Erklärungen, Materialien und natürlich Gesprächen im Unterricht oder auch in der Jugendarbeit. Das ist, glaube ich, der Ansatzpunkt, den wir gegebenenfalls verstärken sollten, aber sicher nicht die Beratungen, die in dem Umfang gut aufgestellt sind und freiwillig und neutral geleistet werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

17.56


Präsident Karlheinz Kopf: Zum zweiten Mal zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kitzmüller. – Bitte.

 


17.56.21

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Frau Abge­ordnete Schwentner, Sie sagen, Sie wollen die Gründe wissen, warum nicht verhütet worden ist und verlangen mehr Beratung, damit verhütet wird. Genau darauf zielt mein Antrag auf Einführung einer Statistik ab. Warum wird abgetrieben? – Weil sie unwis­send sind, weil sie nicht wissen, wie sie verhüten sollen, und da wollen wir ansetzen. (Abg. Schwentner: Deswegen braucht es kostenlose Verhütung und einen besseren Zugang dazu!) – Das ist ja wieder etwas anderes, das hat ja mit dem Antrag nichts zu tun. Kostenlose Verhütung hat mit einer Statistik nichts zu tun. Ich will wissen, warum


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 224

eine Frau, ein Mädchen ungewollt schwanger geworden ist. In Deutschland gibt es eine solche Statistik, und daraus ist geschlossen worden, dass die Zahl der Gebur­tenabbrüche aufgrund der neuen Aufklärung zurückgegangen ist, meine Damen und Herren. Genau das wollen wir! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Vavrik.)

Wir wollen keine Schwangerschaftsabbrüche, weil die Frauen darunter leiden. Sie sollen zuvor beraten werden, und ich möchte aus einer Statistik lesen können, dass die Beratung vorher passiert und nicht im Nachhinein, um dann aufzuwachen und zu sagen: Um Gottes willen, jetzt bin ich schwanger, was tue ich? Beratung ist immer besser, und genau das wollen wir damit erreichen. (Abg. Schwentner: Verhütung ist das Beste!) – Beratung und Verhütung, logischerweise. (Beifall bei der FPÖ.)

17.57


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.

 


17.57.42

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Immer wieder versuchen Politikerinnen und Politiker, vorwiegend Männer, durch die Hintertür und unter dem Vorwand der besten und optimalsten Beratung für Frauen, Rechte von Frauen, die Selbstbestimmung über den eigenen Körper, auszuhebeln. (Abg. Franz: Abtreibung ist kein Recht!)

Sehr geehrter Kollege Franz! Sie können Ihre Anträge noch so sehr zerreden oder mit irgendwelchen Erzählungen untermauern, verweichen oder verwässern, es bleibt einfach die Beschneidung der Rechte von Frauen. Ich kann Ihnen versichern, wir wer­den das, egal wie auch immer Sie es verpacken, erkennen und auch immer wachsam sein.

Der Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reproduktiven Rechten muss für alle Frauen und Männer gewährleistet sein – das ist unser Job, und diesem Ziel haben wir uns in Österreich nicht nur überparteilich durch die Implementierung der Sustainable Development Goals verschrieben, sondern daran arbeiten wir in der Sozialdemokratie schon sehr lange und sehr intensiv, auch in unserer überparteilichen Gruppe, die es hier im Haus gibt, in der KollegInnen der SPÖ, der ÖVP, der Grünen und der NEOS mitarbeiten und mitgestalten.

Also: Der Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und reproduktiven Rechten muss für alle Frauen und Männer gewährleistet sein. (Zwischenruf des Abg. Zanger.) Das bedeutet für uns in der Sozialdemokratie im Konkreten sexuelle Bildung von klein auf, das heißt Recht auf Information, Recht auf Aufklärung über den eigenen Körper, über die Entwicklung, über Sexualität – und das irrsinnig umfassend, vielfältig und bunt, so wie es ist –, begleitet durch ExpertInnen und PädagogInnen.

Manche in Österreich haben leider immer noch Vorbehalte und sehr konservative Zugänge, aber – by the way – Unwissenheit schützt nicht vor Schwangerschaft und im Übrigen auch nicht vor sexuell übertragbaren Krankheiten. Wir setzen auch auf Prä­vention, das habe ich eben schon erwähnt, und ich möchte noch einmal untermauern: Der niederschwellige Zugang zu Verhütungsmitteln und der Umgang und die Anwen­dung müssen für alle transparent und klar sein.

Wir stehen auch ohne Wenn und Aber für sexuelle Integrität und Selbstbestimmung; das umfasst eben professionelle und medizinische Begleitung in allen Phasen. Selbst­bestimmung über den eigenen Körper heißt auch, Zugang zu Schwangerschafts­abbrüchen zu haben, die eben so gestaltet sind, dass die Entscheidung für die Frauen nicht vom finanziellen Background abhängig ist und vor allem in allen öffentlichen Spitälern möglich ist. Das gibt es jetzt noch nicht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 225

Abschließend: Keine Frau, Herr Kollege Franz und sonstige Kolleginnen und Kollegen, die sich dafür aussprechen, braucht irgendwelche stigmatisierenden Beratungs­ange­bote. Es braucht keine Bevormundung von Politikerinnen und Politikern Frauen gegen­über – mit Sicherheit nicht!

Was es von uns, von PolitikerInnen, braucht – und dafür stehen wir auch –, sind best­mögliche Rahmenbedingungen und professionelle unbefangene Begleitung dann, wenn Frauen diese von sich aus benötigen, um wirklich selbstbestimmt leben zu können. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Scherak.)

18.00

18.00.54

 


Präsident Karlheinz Kopf: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 1637 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kitzmüller, Kollegin­nen und Kollegen betreffend die Erhebung anonymisierter statistischer Daten in Zu­sam­menhang mit Schwangerschaftsabbrüchen.

Wer stimmt da zu? – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Steinbichler, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Verbesserte Anrechnung der Pensionszeiten pro Kind für die Kindererziehungszeit“.

Wer stimmt da zu? – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Steinbichler, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Jährliche Valorisierung der Familienleistungen“.

Wer stimmt da zu? – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

18.02.139. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Vergabepraxis im BMI mit Schwerpunkt Digitalfunk; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2017/19 (III-373 und Zu III-373/1646 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Förderungen des BMI sowie Vollzug der Schubhaft mit Schwerpunkt Anhaltezentrum Vordernberg – Reihe Bund 2016/22 (III-322/1647 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung Wien – Reihe BUND 2017/22 (III-380/1648 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zu den Punkten 9 bis 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 226

Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jäger. – Bitte.

 


18.03.17

Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liest man den Rechnungshofbericht, dann kommt man eigentlich aus dem Kopfschütteln nicht heraus. Eine Feststellung jagt die andere: Inkompetenz, Schlamperei, Gesetzesübertretung und offenbar gesteuerte Geldflüsse. Ernst Strasser war der Initiator und Wegbereiter einer Entwicklung, durch die Millionen an Steuergeld in den Sand gesetzt wurden. Das behandelte Thema Blaulichtfunk beziehungsweise Digitalfunk geht in die Jahre ab 2003 zurück. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)

Wir erinnern uns mit Schaudern an die von der ÖVP gemeinsam mit der FPÖ verübtenpolitischen und finanziellen Abenteuer. (Zwischenruf des Abg. Zanger.) Die Vergaben wurden nicht so durchgeführt, wie es eigentlich sein sollte, und es ist ein Lehrbeispiel dafür, wie es eigentlich nicht durchgeführt werden darf.

Beispielhaft einige wörtliche Zitate aus dem Rechnungshofbericht: Das Bundesminis­terium „hatte keinen vollständigen und verlässlichen Überblick über sein Beschaf­fungs­volumen.“

„In mehr als der Hälfte der vom RH“ – Rechnungshof – „[...] überprüften Beschaffungs­fälle zeigten sich Mängel im Hinblick auf die Einhaltung von internen Vorgaben, insbe­sondere fehlende Vergleichsangebote und Preisangemessenheitsprüfungen sowie unzureichende Dokumentation.“ Es gab auch unzulässige Direktvergaben.

„Ein als Berater für das BMI tätiger ehemaliger Kabinettchef führte“ – ich zitiere noch immer – „im engen zeitlichen Zusammenhang mit wesentlichen Entscheidungen im Vergabeverfahren informelle Gespräche mit zwei Bietern. Auftrag, Inhalt und Ergeb­nisse der Gespräche waren im BMI nicht dokumentiert.“

„Der RH stellte zwölf Fälle mit höheren Auftragswerten beispielhaft dar, bei denen er folgende Mängel feststellte: fehlende Vergleichsangebote, unzulässige Direktvergabe, Wahl des falschen Vergabeverfahrens, fehlender oder nicht nachvollziehbarer Auf­trags­wert, Leistungsbeginn vor schriftlichem Vertrag, unzweckmäßige Vertragsge­stal­tung und mangelhafte Leistungsdokumentation und -verrechnung.“

Üblicherweise ist man sehr kleinlaut, wenn einem solche Verfehlungen nachgewiesen werden – nicht so das BMI. Dieses behauptet, dass das Vergabeverfahren insgesamt korrekt durchgeführt worden sei und dass man künftig ein stärkeres Augenmerk auf eine ausführliche Aktendokumentation lege.

Meine Damen und Herren! Diese Reaktionen bestätigen aus meiner Sicht die be­wusste Vorgehensweise in der Causa Blaulichtfunk beziehungsweise Digitalfunk. Jeder angehende WU-Student weiß, dass bei Vergaben der peniblen Dokumentation ein hoher Stellenwert zugemessen werden muss – die Expertinnen und Experten des BMI eher nicht. Was nützt es den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern, wenn im Nach­hinein die Empfehlungen des Rechnungshofes teilweise umgesetzt wurden? Der Schaden ist ja bereits angerichtet.

Zum Abschluss darf ich noch anmerken, dass bis zum Juni 2017 der österreichweite Digitalfunk noch immer nicht funktioniert. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 227

18.07


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Gahr ist als Nächster zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


18.07.06

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Der Rechnungshof hat den Vollzug der Schubhaft mit Schwerpunkt Anhaltezentrum Vordernberg überprüft. Der Prüfungszeitraum war 2010 bis 2015, und insgesamt gab es drei Bereiche, welche Kritik hervorgerufen haben. Einerseits: unwirtschaftlich, zu hohe Kosten, Auslastung gegen null im April 2015. Das Zweite war eine scharfe Kritik am Ausschreibungs­ver­fahren. Und drittens hat der Rechnungshof anderweitige Nutzungen und Neuplanung des Polizeianhaltezentrums empfohlen.

In der Zwischenzeit wurden von den 25 Empfehlungen des Rechnungshofes 20 umge­setzt, zwei Empfehlungen wurden teilweise umgesetzt, und drei Empfehlungsumset­zungen wurden vom BMI eigentlich abgelehnt.

Beim Polizeianhaltezentrum bedarf es laufender Anpassungen an die Erfordernisse, es gibt eine laufende Überprüfung durch das BMI. Die Kosten sind bekannt; es gab natürlich Schwankungen bei den Belegungen, und daher sind diese Kosten im Detail nicht aussagekräftig.

Zwischenzeitlich haben sich natürlich die Situation und das Bild durch die Flüchtlings­ströme und die Flut an Asylverfahren massiv geändert. Seit 2017 ist das umstrittene und kritisierte Anhaltezentrum in Vordernberg gut gefüllt. Wir hatten in früherer Zeit Auslastungen von zehn Insassen, derzeit sind es 160 Insassen bei 193 verfügbaren Plätzen, also das Projekt funktioniert jetzt eigentlich in der Praxis, das hat die Situation einfach mit sich gebracht. (Zwischenruf der Abg. Moser.) Die Auslastung ist gegeben, die Gemeinde steht hinter diesem Anhaltezentrum, und auch die Akzeptanz in der Bevölkerung ist gegeben.

Österreich muss sich gerade in diesem Bereich, glaube ich, auf die Situation einstellen und einrichten. Die Situation ändert sich tagtäglich, und ich denke, wir brauchen diese Infrastruktur im Bereich der Schubhaft, daher hat das BMI einerseits auf die For­de­rungen reagiert, aber andererseits dürfen wir da nicht fahrlässig vorgehen, sondern wir sollten zu diesem System stehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.09


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.

 


18.09.41

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Präsident des Rechnungshofes! Ja, ÖVP: Meine Damen und Herren, es ist zum Rean – so kann man das nur sagen. (Ruf bei der ÖVP: Was?) Es ist ein Desaster, das ihr da aufgeführt habt und auch jetzt noch aufführt.

Es fängt einmal damit an, dass die damalige Innenministerin Fekter mitten in die schöne Bergwelt der wunderschönen Steiermark ein Schubhaftzentrum hinstellt. (Abg. Grillitsch: Na geh! – Zwischenruf der Abg. Pfurtscheller.) Dazu muss man sich einmal die Infrastruktur dort anschauen, man muss sich die Straßen anschauen, die dort hinführen. Auch wenn das so quasi irgendwo mitten im Herzen Österreichs liegt (Zwischenruf des Abg. Rädler), sind die Wegstrecken doch um einiges länger und schwieriger, als hätte man das Schubhaftzentrum dort gebaut, wo man es gebraucht hätte, nämlich in der Nähe von Wien. (Abg. Rädler: Saualm!) Faktum ist auch, dass zum damaligen Zeitpunkt, zu dem das entschieden worden ist, rund 80 Prozent der Schubhaftentscheidungen in der Gegend von Wien erfolgten. (Abg. Rädler: Auf der Saualm!)

Jetzt hat man halt diese Schubhäftlinge quer durch Österreich in die schöne Steier­mark geführt, auf unwirtlichen Wegen, und einem Bürgermeister eine Freude gemacht,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 228

der gemeint hat, für ein paar Putzfrauenstellen werde er das nächste Mal wieder gewählt. So war das nämlich. Na ja, und siehe da – der Rechnungshof hat es dann ja auch festgestellt –: Maximal 18 Prozent Auslastung mit Schubhäftlingen war gegeben, ab April 2015 tendierte die entsprechende Belegung gegen null. Das ist etwas, das mich noch mehr verwundert, denn eigentlich hätte dieses Zentrum ja ab diesem Zeit­punkt, spätestens dann ab Oktober mindestens die zehnfache Belegung aufweisen müssen – bei der Anzahl von illegalen Migranten, die unsere Grenzen gestürmt haben; und unsere Polizei hat nur mehr zugeschaut, weil die Regierung unfähig war, zu handeln.

Im Prinzip ist das also von Anfang an ein völliges Fehlprojekt, was den Zweck betrifft, aber nicht nur was den Zweck betrifft, sondern auch was die wirtschaftliche Seite angeht. Man hat einen Mietvertrag mit der Bundesimmobiliengesellschaft geschlossen und ist einen Kündigungsverzicht von 33 Jahren eingegangen. Man hat mit der Ge­meinde ein monatliches Pauschalentgelt unabhängig von der Belegung des Anhalte­zentrums vereinbart, das sich auf 461 000 € monatlich beläuft und bei dem man überhaupt keine Möglichkeit hat, korrigierend einzugreifen et cetera.

Das Ganze muss man hinterfragen, und das haben wir im Ausschuss auch getan. Der zuständige Beamte hat dann gemeint, das sei auf Basis jener Kosten errechnet worden, die Beamte verursachen würden, würden sie das dort quasi führen bezie­hungs­weise dort die Geschäfte abwickeln. – Na ja, wenn das Beamte machen, dann hat das offensichtlich nicht alles seinen Sinn, denn wenn man ein privates Unter­nehmen beauftragt, dann möchte man doch in der Gestaltung hinsichtlich Personal, somit auch von den Kosten her, flexibel agieren. Man kann nicht aus einer Beamten­mentalität heraus einen Pauschalbetrag fixieren, und das noch dazu auch wieder auf 15 Jahre. – Das ist ja eigentlich alles komplett irrsinnig. Das ist also die wirtschaftliche Seite.

Der Rechnungshof hat auch festgestellt, dass – und das ist auch ganz spannend – im Zeitraum 2010 bis 2014 33 612 Außerlandesbringungen dokumentiert wurden. Gleich­zeitig war bei mehr als 39 000 Personen – also wesentlich mehr – nicht klar, ob sie trotz rechtskräftiger Entscheidung das Land tatsächlich verlassen haben. – Da frage ich mich wirklich: Was tut da das ÖVP-geführte Innenministerium? Schaut es da zu? Es wird nicht einmal entsprechend dokumentiert, es wird nicht geschaut, ob die, die – rechtskräftig – gehen müssen, wirklich nach Hause gehen? Wer ist denn da der Rechtsbrecher? Das frage ich mich schön langsam wirklich: Ist es der, der das Recht missbraucht, oder der, der da zuschaut, so wie ihr die ganze Zeit? (Beifall bei der FPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Ich schließe mit dem, was ich eingangs gesagt habe: Das Ganze ist ein Desaster – aber das ist ja auch kein Wunder, wenn man ein Ministerium über Jahrzehnte führt. Es wird Zeit für einen Wechsel. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.14


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete Dr. Moser ist als Nächste zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.14.57

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Darstellung meiner Vorredner spricht ja Bände. Wir haben dankenswerterweise einen sehr kritischen Bericht des Rechnungshofes über die Errichtung des Schubhaftzentrums in Vordernberg vorliegen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 229

Es fängt ja schon speziell dubios an: Es gibt keinen dokumentierten Projektauftrag, es gibt keine Projektdokumentation. Dieses Nichtdokumentieren ist wiederholt in zahl­reichen Rechnungshofberichten vor allem über das Wirken des Innenministeriums zu beobachten. Dasselbe gilt auch im Zusammenhang mit den Eurofightern – nicht dokumentiert! Da werden wir immer misstrauisch, wenn etwas nicht dokumentiert wird, denn es stellt sich dann meistens heraus, dass erstens die Kosten exorbitant hoch sind und zweitens die konkrete Abwicklung und die konkrete Vergabe höchst dubios sind – und das alles unterm Strich auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Erstens: die Entscheidung über den Standort: Der Rechnungshof kritisiert ja in erster Linie, dass die Schubhäftlinge weit weg von den eigentlichen Ausgangsorten der Abschiebungen angehalten werden – oder verwahrt werden, sagen wir es so. Der Rechnungshof kritisiert auch, dass es bei der Gestaltung dieses Projekts überhaupt keine budgetären Obergrenzen gab; man hat mehr oder weniger ins Blaue hinein­geplant. Der Rechnungshof kritisiert auch, dass es keine Lebenszyklus- und Wirt­schaftlichkeitsberechnungen gibt – ebenfalls ins Blaue hineingeplant und ins Grüne hineingebaut.

Der Rechnungshof kritisiert sehr stark die jährlichen Kosten. Wir haben einerseits Mietzahlungen auf 33 Jahre, pro Jahr 2,5 Millionen €. Die Errichtungskosten sind praktisch – auf die 33 Jahre gerechnet – durch die Mieten doppelt bezahlt. Die BIG reibt sich die Hände, die BIG macht das Geschäft – das Innenministerium zahlt. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden für ein wirklich völlig unwirtschaftliches, völlig deplatziertes Projekt zur Kasse gebeten, weil das Innenministerium sich das irgendwie so in den Kopf gesetzt hat.

Jetzt kommt die Kardinalfrage: Zu wessen Gunsten, wer ist der Profiteur? – Da kom­men wir zum nächsten Kritikpunkt des Rechnungshofes: Praktisch ist ja die Gemeinde Vordernberg für die Vergabe an den Dienstleister zwischengeschaltet worden. Ein Schubhaftzentrum muss ja auch betreut werden, da gibt es auch Angestellte und so weiter. Das macht aber weder das Innenministerium selbst noch die Gemeinde – nein, das wird vergeben. Und da fängt wirklich – wie soll man sagen? – der Fisch vom Kopf an zu stinken, weil: Die Gemeinde Vordernberg hat eine Ausschreibung verfasst, die so eng formuliert war, dass die Eignungskriterien praktisch auf einen Anbieter zugeschnitten waren. Ein Anbieter, G4S, konnte diese internationalen Erfordernisse erfüllen, die für den Betrieb, für die Betreuung notwendig waren. Das war völlig maßgeschneidert.

Der Clou ist ja, dass der Rechnungshof dieses Vergabesystem beziehungsweise diesen Vergabevorgang gar nicht prüfen kann, weil die Gemeinde Vordernberg weniger als 10 000 Einwohner hat und deshalb nicht in die Prüfkompetenz des Rech­nungshofes fällt – ein perfides Spiel zugunsten eines Exklusivanbieters. Da ist die Kardinalfrage: Warum hat das Bundesministerium für Inneres – das konnte uns auch Minister Sobotka in keiner Weise erklären – die Gemeinde Vordernberg dazwischen­geschaltet und dieser noch 70 000 € dafür gezahlt, dass sie diese Aufgabe übernimmt?

Das Bundesministerium selbst wäscht seine Hände halb in Unschuld, weil die Vergabe ja die Gemeinde Vordernberg vorgenommen hat. Dass die Gemeinde aber mehr oder weniger auf Knopfdruck, auf Kommando und auf Vorgabe des BMI die Ausschreibung formuliert hat, ist, bitte, auch ein Ergebnis dieser Rechnungshofprüfung, so wie sie uns vorliegt und wie wir sie auch besprechen konnten.

Dann steht ja die entscheidende Frage, die Kostenfrage, im Raum, und darauf haben die Vorredner auch schon hingewiesen: Vordernberg ist sündteuer. Der Haftplatz kostet dort 165 € am Tag, in Salzburg kostet dasselbe um die 50 €. Vordernberg ist also dreimal so teuer was den Haftplatz anlangt. Was die Kosten für den Hafttag


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anlangt, kann man es nur mit der Roßauer Lände vergleichen. In der Roßauer Lände kostet ein Hafttag 207 €. Was, glauben Sie, kostet das in Vordernberg? – 834 €, also etwa das Vierfache.

So wirtschaftet das Bundesministerium für Inneres mit Steuergeldern der Österreiche­rinnen und Österreicher, während wir für Sicherheitsmaßnahmen sicher mehr Geld brauchen. Wir brauchen aber nicht diese Verschwendungswirtschaft bei Schubhaftzen­tren, die deplatziert sind, die sich in ihrer Konzeption als teilweise falsch herausgestellt haben und die zum Geschäft eines exklusiven Anbieters werden, bei dem man nicht weiß, wie dieser zu diesem Auftrag kommt und welche personellen Verflechtungen und Verbindungen da wieder vorhanden sind. Leider kann die Staatsanwaltschaft diesbe­züglich wahrscheinlich noch nicht eingeschaltet werden, denn im Vergaberecht ist der Kläger derjenige, der ausmanövriert worden ist; es gab keinen zweiten Anbieter, und insofern gibt es auch keinen Kläger. Das ist ein Problem, das haben wir ja oft im Vergabebereich.

Frau Präsidentin Kraker, der Herr Minister ist ja nicht anwesend, er ist uns ja im Aus­schuss noch zahlreiche Antworten schuldig geblieben. Er hat da wirklich durch geradezu grobe Unkenntnis geglänzt – im negativen Sinn.

Frau Präsidentin, es wäre vielleicht nicht schlecht, wenn einmal ein Follow-up-Bericht käme. Ich vertraue da immer auf Ihre Konsequenz und auch auf die Routine des Rech­nungshofes. An sich wollte ich diesen Bericht aufgrund der Sachlage, die er schildert, eher ablehnen, aber die Prüfung war so exzellent, dass wir diesem Ergebnis doch zustimmen werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.21


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


18.22.03

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Frau Rechnungshof­präsidentin! Vielen Dank für diesen Prüfbericht zum Schubhaftzentrum Vordernberg. Dieser Bericht zeigt ja zum wiederholten Male – so wie andere Berichte und auch die mediale Berichterstattung schon im Vorfeld und über die letzten Jahre –, was für ein skurriles Projekt das als Ganzes ist, vom fragwürdigen Vergabeverfahren angefangen über die Vertragsausgestaltung inklusive dieses langjährigen Kündigungsverzichts und die immensen Kosten bis hin zum mangelnden Rechtsschutz. Das alles haben wir schon oft gehört.

Die wesentliche Frage, die übrigbleibt und die uns noch niemand beantworten konnte, ist: Wieso ist es zu dieser Art und Weise der Vergabe gekommen? Das hat auch noch niemand versucht. Wer kommt denn auf die Idee, einen Mietvertrag über 33 Jahre abzuschließen, mit Kündigungsverzicht, in dem man jährlich 2,6 Millionen € zahlt? – Da das über das von der ÖVP, der ehemaligen Wirtschaftspartei, geführte Innenminis­terium ging, weiß man, wieso sie nur noch die ehemalige Wirtschaftspartei ist, wenn so viel Sachverstand nicht da ist.

Wer kommt auf die Idee, eine monatliche Fixpauschale von 460 000 € auszuzahlen, ganz unabhängig davon, wie viele Schubhäftlinge in diesem Schubhaftzentrum sind, das heißt egal, ob zwei oder so viele wie jetzt, da die Belagszahlen entsprechend hoch sind und es auch ausgelastet ist? Auf so eine Idee kann man ja normalerweise nicht kommen! Wie kann es sein, dass man so einen Pauschalbetrag festlegt, ohne dass man das vorher entsprechend dokumentiert und ohne dass man nachweisen kann, wie man in Wirklichkeit überhaupt auf diese Berechnung gekommen ist? Wie kann es sein, dass es im Vorfeld überhaupt keine Analysen über die etwaige Entwicklung der Zahlen der Schubhäftlinge oder die Eignung des Standortes gab? Und wie kann es überhaupt


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sein, dass man so ein intransparentes Vergabeverfahren macht, bei dem man, wenn man sich die Ausschreibungsunterlagen anschaut, im Vorfeld schon genau weiß, wer den Zuschlag bekommen wird, weil es ganz klar auch so ausgeschrieben wurde?

Frau Kollegin Moser hat schon gesagt: Die große Frage dahinter ist, wer davon profitiert. In diesem Fall hat eine Firma profitiert, nämlich G4S, die die Einzigen war, die überhaupt hat anbieten können. Das ist natürlich deswegen besonders spannend, weil man weiß, dass einer der Geschäftsführer von G4S, zumindest zum damaligen Zeitpunkt, jemand war, der vorher im Kabinett des ÖVP-geführten Innenministeriums gearbeitet hat.

Die Idee, der Gemeinde Vordernberg quasi die Ausschreibung zuzuschanzen und zu sagen: Ihr schreibt aus!, ist natürlich eine äußerst skurrile Umgehungskonstruktion, vor allem, wenn man weiß – das weiß man, wenn man schon einmal selbst so eine Aus­schreibungsunterlage verfasst hat –, dass eine so kleine Gemeinde wenn überhaupt, dann nur mit extrem hohen Kosten die Möglichkeit hat, solche Ausschreibungs­unter­lagen zu verfassen. Das legt natürlich eher nahe, dass das Innenministerium nachge­holfen hat und klar gesagt hat, wie so eine Ausschreibungsunterlage auszusehen hat.

Der Innenminister hat im Ausschuss gesagt, dass eine punktuelle Prüfung – das hat er quasi über den Rechnungshofbericht gesagt – natürlich gar nichts über die langfristige Sinnhaftigkeit des Projekts sagen kann. Das ist besonders skurril, weil der Rech­nungshof insbesondere kritisiert, dass vom Innenministerium im Vorfeld eben gar keine Prüfung dahin gehend gemacht wurde, wie denn die langfristige Sinnhaftigkeit dieses Projekts überhaupt aussieht. Da beißt sich die Katze ein wenig in den Schwanz, wenn ich das danach noch kritisiere.

Natürlich ist es schön, dass diese Empfehlungen größtenteils umgesetzt wurden und die anderen noch umgesetzt werden, aber die Frage, die immer noch im Raum steht und die noch niemand von der ÖVP oder aus dem Innenministerium beantworten konnte, ist: Wie kam es zu so einer Ausschreibung? Das ist ja nicht die einzige Aus­schreibung, bei der in Österreich, sagen wir einmal, situationselastisch mit dem Bun­desvergabegesetz umgegangen wird. Wir haben immer das Problem, dass am Ende natürlich nur derjenige so ein Vergabeverfahren bekämpfen kann, der auch davon betroffen ist, weil er den Zuschlag nicht bekommen hat. Wenn es eben niemanden gab, weil im Vorfeld schon so schön ausgeschrieben wurde, dass klar war, dass ohne­hin nur einer anbieten kann, dann wird auch niemand dagegen vorgehen.

Ja, das Schubhaftzentrum ist jetzt entsprechend ausgelastet, das kann man zumindest von der Wirtschaftlichkeit her positiv sehen. Es bleibt aber trotzdem die Aufgabe des BMI, dass man diese Verträge nachverhandelt, dass man dann, wenn es in Zukunft wieder nicht zu einer entsprechenden Auslastung kommt, natürlich die Möglichkeit hat, diesen absurden Pauschalbetrag von 460 000 € im Monat, unabhängig davon, wie viele Leute dort sitzen, zu ändern. Das BMI ist schon lange gefordert, da entsprechend nachzuverhandeln und auch mit der Gemeinde Vordernberg nachzuverhandeln, damit wir in Zukunft sicherstellen können, dass wir nicht das machen, was leider so oft passiert, wenn in Österreich das Bundesvergabegesetz angewandt wird: dass wir einfach massenhaft Steuergeld verprassen.

Zur Erinnerung: Die grundsätzliche Idee des Vergabegesetzes, als man es eingeführt hat, war ja genau das: auf das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufzu­passen. Dass leider sehr oft, wenn von öffentlicher Stelle ausgeschrieben wird, genau das Gegenteil passiert und man versucht, irgendwem in Wirklichkeit einen Auftrag zuzuschanzen, liegt genau nicht in der Idee des Vergabegesetzes, und das ist den


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Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in Österreich eigentlich auch nicht zumutbar. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Moser.)

18.26


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


18.26.55

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Frau Rechnungshof­präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Vordernberg beschäftigt uns ja schon sehr lange. Ich darf in Erinnerung rufen, dass auch die Volksanwaltschaft diesbezüglich eine Sonderprüfung abgehalten hat und 2015 diesen Bericht vorgelegt hat. Wir haben auch darüber diskutiert.

Von einem Vorzeigeprojekt Vordernberg, glaube ich, kann man sicher nicht sprechen – Vorzeigeprojekt Vordernberg deshalb, weil Minister Sobotka im Ausschuss Vordernberg als Vorzeigeprojekt tituliert hat. Im Vergleich zu anderen Anhaltezentren, zum Beispiel in Griechenland, sei Vordernberg nämlich ein Vorzeigeprojekt. Das möchte ich hier auch noch einmal in Erinnerung rufen und wiederholen, denn, wie gesagt, ein Vorzeigeprojekt ist es sicher nicht.

Es ist weder wirtschaftlich noch sparsam noch zweckmäßig – so steht es im Rech­nungshofbericht. Die Kosten sind massiv: 11 Millionen € jährlich; Vertrag mit der BIG auf 33 Jahre, mit Vordernberg auf 15 Jahre – nicht kündbar, man kann aus diesen Verträgen nicht aussteigen, man kann auch nichts anderes machen. Der Rechnungs­hof hat ja auch Vorschläge in diese Richtung gemacht; das geht leider nicht und funk­tioniert nicht. Da von einem Vorzeigeprojekt zu sprechen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist schon etwas kühn. (Beifall beim Team Stronach sowie der Abgeord­neten Schimanek und Moser.)

Ich möchte auch die Rechnungshofkritik an den Förderungen ansprechen, am Förder­wesen des BMI: Zwischen 2011 und 2014 wurden Förderungen in der Höhe von 77,8 Millionen € vergeben, ein großer Teil für die Betreuung von Asylwerbern. Im Ministerium hat es keinen einheitlichen Prozess für Vergabe, Abrechnung und Kon­trolle der Förderungen gegeben. Das Ministerium, so stellt der Rechnungshof fest, hat es auch unterlassen, bei Verstößen von Fördernehmern Sanktionen zu setzen.

Wir wissen ja schon aus der Vergangenheit, wie es im Innenministerium leider teil­weise zugeht. Der Rechnungshof hat uns ja auch in den vergangenen Jahren immer wieder kritische Berichte übermittelt.

Wenn man sich jetzt diese Förderungen vor Augen führt und vor allem auch das Stich­wort Förderungen herausnimmt, möchte ich an eines der seltenen Interviews mit dem neuen ÖVP-Obmann Kurz erinnern: Er hat kürzlich gesagt, er möchte eine massive Steuersenkung, eine milliardenschwere Steuersenkung, 12 bis 14 Milliarden € schwe­ben ihm da vor. Das genaue Konzept möchte er dann im September präsentieren. Was antwortet er auf die Frage, wie er die Abgabenquote von 43,4 auf 40 Prozent senken will? – Förderungen einsparen, man soll bei Förderungen einsparen. Jetzt bin ich einmal neugierig, wie man so viel bei Förderungen einsparen will! Weiters hat er noch Bürokratieabbau und Einsparungen bei Sozialleistungen für Ausländer genannt.

Jetzt bin ich schon gespannt, wie es zukünftig, wenn der Rechnungshof uns Berichte vom Innenministerium vorlegt, mit den Förderungen aussieht, ob uns dann auch so eine schlechte Kritik mitgeteilt wird oder ob das Ganze abgestellt und besser wird, wie so vieles in der ÖVP, wenn man Kurz Glauben schenken darf. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

18.30



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 233

Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte. (Abg. Jarolim: Elmar, bitte klare Worte!)

 


18.30.44

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat leider so dramatisch, wie es die Vorredner dargestellt haben. Man muss sagen: Es ist so.

Von einem Vorzeigeprojekt kann wirklich keine Rede sein. Es ist das Gegenteil davon, und ich hätte eigentlich geglaubt, dass man den AMA-Marketing-Bericht, den wir das letzte Mal diskutiert haben, kaum übertreffen kann, aber dieser Bericht übertrifft bei Weitem das, was wir das letzte Mal hier diskutiert haben.

Ich möchte auf die wesentlichen Punkte, die die Vorredner zum Teil angesprochen haben, noch einmal eingehen, und zwar ausgehend von dem, was eigentlich bei den Projektzielen festgelegt war, die auch der Rechnungshof herausgearbeitet hat. Ich darf aus dem Bericht zitieren:

„Das Regierungsprogramm 2008–2013 sah die Errichtung eines ,Kompetenzzentrums‘ für Schubhaft mit 250 Haftplätzen vor. Dadurch sollten u.a. Effizienzsteigerungen durch eine konzentrierte Vorbereitung der fremdenpolizeilichen Maßnahmen erzielt werden. [...] Das BMI verfolgte durch den Neubau des Anhaltezentrums vor allem folgende Ziele“ – das auch mit Hinblick darauf, was wir bereits gehört haben – „eine Kosten­senkung durch Redimensionierung anderer Anhalteeinrichtungen (Schließung von Polizeianhaltezentren oder deren Verwendungsänderung)“, „einmalige Einsparungen durch den Verzicht auf flächendeckende Errichtung von ,offenen Stationen‘ für den Schubhaftvollzug“ sowie den „konzentrierten und besser koordinierten Schubhaftvoll­zug“ und so weiter.

Wenn man sich nun die Ergebnisse ansieht, meine Damen und Herren, so muss man sagen, es ist tatsächlich beschämend, wie das abgelaufen ist, vor allem dann, wenn man sich die Fakten anschaut. Ich gebe schon zu, dass Minister Sobotka nicht unmit­telbar verantwortlich ist, das war seine Vorgängerin. Ich zitiere wiederum – um nicht zu glauben, man würde da nur die Worte der Opposition nachsprechen –, was hier im Bericht steht: „Im Jänner 2014 wurde das Anhaltezentrum in Vordernberg mit 193 Haft­plätzen eröffnet. Seitdem war es maximal zu 18 % mit Schubhäftlingen ausgelastet. Ab April 2015 tendierte die Belegung mit Schubhäftlingen gegen Null. Das BMI hatte im Jahr 2015 österreichweit durchschnittlich nur 52 Schubhäftlinge pro Tag unterzubrin­gen“.

Die Kosten – Frau Kollegin Moser hat es bereits erwähnt – je Haftplatz bezogen sich für Vordernberg auf 165 €, sie sind also doppelt so hoch wie im Polizeianhaltezentrum in Wien. „Wegen der geringen Auslastung lagen die tatsächlichen Kosten je Hafttag in Vordernberg bezogen auf das erste Halbjahr 2015 über 800 EUR (834 EUR) pro Hafttag.“ (Abg. Moser: Das soll uns die Frau Ministerin Fekter erklären! – Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Der zweite Bereich, ich zitiere auch wieder aus dem Rechnungshofbericht: „Auf Basis eines Vergleichs der Nettobeträge errechnete sich, dass die Errichtungskosten“ – das wurde schon erwähnt, 24 Millionen € – „der BIG für das Anhaltezentrum Vordernberg“ nach rund 13 Jahren bereits getilgt gewesen wären. Was hat das Ministerium gemacht? – Es hat einen Vertrag über 33 Jahre mit Kündigungsverzicht abge­schlos­sen, das heißt, die Errichtungskosten werden der BIG 2,5-mal refundiert – schlichtweg ein Skandal! (Abg. Pirklhuber: Ein Supergeschäft!)

Das geht so nicht, meine Damen und Herren, auch vom ehemaligen Koalitionspartner. (Abg. Fekter: Hab’ nicht ich abgeschlossen! – Abg. Moser: Nicht? – Zwischenruf der


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Abg. Fekter.) Schlussendlich sollten Sie sich wirklich die Seite 105, Frau Kollegin Fekter, ansehen, Sie waren einmal Finanzministerin. Da geht es auch um das Inhalt­liche. Ich darf wieder zitieren: „In den Jahren 2010 bis 2014 war bei mehr als der Hälfte der Personen, gegen die eine aufenthaltsbeendende Entscheidung erlassen wurde, nicht dokumentiert, dass sie Österreich auch tatsächlich verließen (2014: 57 %). Alleine im Zeitraum 2010 bis 2014 waren dies insgesamt 39.370 Personen, über deren Verbleib – trotz Vorliegens einer aufenthaltsbeendenden Entscheidung – keine zuverlässigen Informationen bestanden.“

Das heißt, Personen, die in Verwahrung waren, wurden nicht einmal entsprechend dokumentiert. Das war in der Zeit, bevor der Flüchtlingsstrom begann. Diese Nachläs­sigkeit, diese Sorglosigkeit – und dann nach neuen Gesetzen rufen und die alten Ge­setze nicht umsetzen! Das gibt es gar nirgends: 40 000 Menschen, die in Verwah­rungshaft waren, überhaupt nicht zu dokumentieren; dann aufzustehen und zu sagen, wir brauchen neue Gesetze, wir brauchen schärfere Gesetze und was wir nicht alles tun müssen; und dann bei diesen Zahlen, die der Rechnungshof offengelegt hat, still zu sein, als wenn gar nichts gewesen wäre, und dann zu sagen: Ja, möchtest du jetzt die Polizeibeamten beschuldigen?!

Das ist und bleibt ein Versagen des Innenministeriums und des jetzigen Innenministers und der früheren Innenministerin. Das nehmen Sie bitte zur Kenntnis! (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Fekter: Dann muss man die Schubhaft verlängern! – Abg. Heinzl: Da hat er recht, der Kollege, wirklich! – Abg. Fekter: Sind Sie dagegen, dass man die Schubhaft verlängert? Damit wir sie auch abschieben können? – Abg. Heinzl: Da liegen Sie völlig falsch! – Abg. Fekter: Dann müssen wir halt die Schubhaft verlängern!)

18.36


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


18.36.18

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Auch ich darf ein paar Punkte zum Anhaltezentrum Vordernberg ansprechen.

Der Rechnungshof empfiehlt ja, für das Anhaltezentrum Möglichkeiten für eine alter­native Verwendung auszuarbeiten. Warum? – Weil es zum Zeitpunkt der Prüfung, Juni bis August 2015, eine sehr, sehr geringe Auslastung gab. Klarerweise war das eine Momentaufnahme. Seit Monaten – und das wurde bereits angesprochen – sieht es anders aus. Mittlerweile gibt es mit rund 80 Prozent eine entsprechend hohe Aus­lastung. Daher hat das Innenministerium in einer Anfragebeantwortung auch klar­gestellt, dass nicht beabsichtigt ist, der Empfehlung des Rechnungshofes zu folgen, auch, so wird geschrieben, weil eine ordnungsgemäße Vollziehung der Schubhaft ohne das Anhaltezentrum Vordernberg nicht für möglich gehalten wird.

Apropos Empfehlungen: Der Rechnungshof hat 25 Empfehlungen abgegeben. 20 Empfehlungen wurden vom Innenministerium bereits entsprechend umgesetzt, zwei teilweise und bei dreien hat das Innenministerium geschrieben, dass es keinen Um­setzungsbedarf sieht.

Es gibt auch etwas Positives zu erwähnen, nämlich dass internationale Delegationen das Modell Vordernberg sehr positiv sehen.

Einen Punkt darf ich auch noch ansprechen: Der Rechnungshof hat sich sehr intensiv mit der Standortfrage beschäftigt, auch heute wieder. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in diesem Haus sind doch einige von uns Bürgermeister. Als es in der Debatte um einen möglichen Standort ging, hat sich keiner von uns dafür beworben.


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Der Vordernberger Bürgermeister mit seinen Bürgerinnen und Bürgern hat das getan. Ich freue mich auch – das darf ich ganz offen sagen –, dass die erhofften positiven Effekte für die Gemeinde eingetreten sind, wie uns Frau Kollegin Gessl-Ranftl im letzten Plenum berichtete.

Schließen möchte ich – und das darf ich auch ganz bewusst machen – mit einem Dank an die Vordernbergerinnen und Vordernberger für ihre Bereitschaft, das Schubhaft­zentrum zu übernehmen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.38


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Angerer. – Bitte.

 


18.38.55

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Wenn man Herrn Mayer von der SPÖ gerade gehört hat, möchte man glauben, das war ein Alleingang der ÖVP und es hat keine Regierung gegeben, zumal es ja in Vordernberg (Abg. Fekter: Einen roten Bürgermeister!) noch einen roten Bürgermeister gibt.

Also wie Wunder, dass die SPÖ offensichtlich gar nichts gewusst hat von diesem Ab­schiebezentrum in Vordernberg und diese Entscheidung ja offensichtlich alleine von der ÖVP getroffen worden ist – aber ein Desaster nach dem anderen. Es ist ja gut, dass diese Koalition bald zu Ende ist. (Beifall bei der FPÖ.) Mittlerweile zeigen sie gegenseitig auf, wie es in dieser Koalition in den letzten zehn Jahren funktioniert hat.

Ich möchte noch ein paar Worte zum Thema Beschaffung im Innenministerium sagen, und zwar betreffend den Digitalfunk. Der Rechnungshof hat die Beschaffung ja kritisiert, und das war jetzt eine Follow-up-Überprüfung, bei der er zu der Erkenntnis gekommen ist, dass die Punkte im Wesentlichen umgesetzt worden sind. Was mich aber erschreckt, ist – und das zeigt auch, wie diese Regierung arbeitet und was ihr die Sicherheit der Menschen in Österreich wert ist –, wie lange man braucht, um ein eigentlich sinnvolles Projekt umzusetzen. Der Digitalfunk hat ja schon den Sinn, dass man eben den Blaulichtorganisationen eine Möglichkeit gibt, in Gebieten wie zum Bei­spiel in den Gebirgen – Tirol, Vorarlberg, Kärnten, wo auch immer – zu kommunizieren, damit sie, wenn Menschen in Not kommen, dort auch erreichbar sind. Und dafür braucht man von 2004 bis 2016 – und bis 2016 ist dieses System erst in drei Bundesländern umgesetzt!

Also das ist wirklich traurig, wie wenig der Regierung, dieser ehemaligen Regierung, wie sie Herr Mayer genannt hat, die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung wert ist. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn ich mir jetzt anschaue, dass das Ziel ist, das System bis 2018 zumindest in acht Bundesländern umzusetzen, dann erschreckt es mich, wenn ich weiß, dass sich in Kärnten der rote Herr Landeshauptmann Kaiser, Stellvertreter von Herrn Kern, immer noch beharrlich weigert, etwas für die Sicherheit unserer Bevölkerung in Kärnten zu tun. Zwei Dringlichkeitsanträge dazu im Landtag wurden abgelehnt, und auch der Innenminister musste uns im letzten Ausschuss mitteilen, dass es noch keine Einigung mit Kärnten gibt – schade also, dass sich der Herr Landeshauptmann da gegen die Sicherheit der Kärntner Bevölkerung stellt. Wenn es um eine digitale Verbindung nach Laibach gehen würde, hätten wir die wahrscheinlich schon längst.

Dann noch zu ein paar Dingen, die Sie in der Zwischenzeit doch umgesetzt haben: Das war die Polizeipostenschließung, Sie haben das Bundesheer kaputtgespart, und Sie haben den Feuerwehren die Förderungen gestrichen. – Also ein großes Danke­schön! Sie rudern zwar jetzt zurück, aber die österreichische Bevölkerung wird es nicht vergessen, und Sie können davon ausgehen, dass wir in den nächsten Monaten alle


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daran erinnern werden, was Sie in den letzten zehn Jahren für die Sicherheit unserer Menschen getan haben. (Beifall bei der FPÖ.)

In der „Kronen Zeitung“ und im „Kurier“ liest man, dass mittlerweile 10 000 Polizisten über 50 Jahre alt sind, 1 900 Polizeibeamte fehlen, die jungen Polizisten nicht mehr in den Außendienst gehen wollen, weil sie eben eine schlechte Ausrüstung haben und jeden Tag in einer Situation der Gefährdung leben – und Sie tun nichts für diese Berufsgruppe. Dafür werden Sie am 15. Oktober die Rechnung präsentiert bekommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es wird Zeit, dass diese Regierung endlich abgewählt wird. Der neue Innenminister und – nächstes Jahr – der neue Landeshauptmann von Kärnten haben viel Arbeit vor sich. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.42


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Neuroth. – Herzlich willkommen das erste Mal am Rednerpult!

 


18.43.02

Abgeordnete Mag. Barbara Neuroth (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Präsidentin des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Parkraumbewirtschaftung ist weltweit ein bewährtes Instrument, um den beschränkt verfügbaren Straßenraum in der Stadt zu managen. Ich darf heute meine erste Rede zu diesem Thema halten.

Ich bin seit vielen Jahren in der Bezirkspolitik tätig. 1996/97 wurde das Parkpickerl im 4. Bezirk eingeführt, und wir haben die positiven Wirkungen der Parkraumbewirt­schaftung hautnah erleben dürfen: Der Parkplatzdruck wurde reduziert, und wir haben uns darüber hinaus noch die Errichtung von vier Großgaragen erspart. Zusätzlich war damals der Parkraum von Einpendlerinnen und Einpendlern aus dem südlichen Bereich von Wien zugeparkt und okkupiert.

Der Platz im öffentlichen Raum, der von Autos in Anspruch genommen wird, fehlt uns für den Umweltverbund. Der Umweltverbund ist das Zufußgehen, der öffentliche Verkehr, das Radfahren. Und wenn wir bedenken, dass 50 Prozent der Wege, die in der Stadt von Autos zurückgelegt werden, gerade einmal fünf Kilometer betragen, so kann man sagen, das kann man wunderbar auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zum Beispiel mit dem Rad erledigen.

Wir wollen mit der Parkraumbewirtschaftung Wahlfreiheit in der Mobilität erreichen. Das Regulativ der Parkgebühr ist eine sehr wirkungsvolle Lenkungsmaßnahme und bewirkt noch dazu eine klimaschonende Reduzierung des motorisierten Individual­verkehrs. Ich darf darauf verweisen, dass zum Beispiel in Wien eine Stunde Parken genauso viel – fast genauso viel – kostet wie ein Straßenbahnfahrschein. Das heißt, damit wird die Wahlfreiheit in der Mobilität garantiert.

Damit sind wir auch schon beim Klimaschutz: Die Parkraumbewirtschaftung fördert den Klimaschutz in der Stadt. Das ist damit ein dritter wesentlicher Punkt, der als Lenkungseffekt durch die Parkraumbewirtschaftung erreicht wird. (Beifall bei den Grünen.)

Der Modal Split gibt an, wie – umweltfreundlich – man sich in der Stadt bewegt, und da haben wir uns im Zusammenhang mit dem Stadtentwicklungsplan 2025 das Ziel gesetzt, von 30 Prozent Mobilität mit dem Auto auf 20 Prozent zu reduzieren. Das ist noch ein weiter Weg, aber wir erreichen damit und auch mit der Parkraumbe­wirt­schaftung eine wesentlich bessere Luftqualität. Und bitte bedenken Sie auch, dass wir durch die Reduzierung des Autoverkehrs dann auch endlich bei der Reduzierung der CO2-Emissionen nachziehen – einer Reduzierung, die im Bereich der Industrie und des


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Hausbrands bereits erreicht wurde, wobei dieser Effekt aber derzeit noch von den Abgasen der Autos, der noch dazu immer größer werdenden Autos, wieder aufgefres­sen wird.

Wir haben in Wien in 20 Bezirken bereits eine abnehmende Anzahl von Pkw-An­meldungen, und das bei wachsender Bevölkerungszahl. Das heißt, die Parkraumbe­wirtschaftung spielt auch da eine wesentliche Rolle.

Der Rechnungshof hat also einen Bericht verfasst und hat erhoben, wie im Jahr 2012 in Wien die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung umgesetzt wurde. Der Rech­nungshof hat Empfehlungen an die Stadt Wien ausgesprochen, die gemeinsam mit der Landespolizeidirektion in Wien umzusetzen sind.

In erster Linie hat er festgestellt, dass die Verfügbarkeit der Stellplätze für die AnrainerInnen verbessert wurde. Der Verdrängungseffekt in andere Bezirke, in die angrenzenden Bezirke ist offensichtlich und nicht überraschend. Die Evaluierung im Zeitraum 2012 war natürlich schwierig, weil gewisses Datenmaterial und die Zählungen der verfügbaren Stellplätze, auch der Garagenplätze und Park-and-Ride-Anlagen nicht zur Verfügung standen. Es gab auch Kritik betreffend die Beschaffung von notwen­digen Verkehrszeichen, aber meiner Einschätzung nach wird das inzwischen verbes­sert umgesetzt.

Auch, und das kennen wir aus den Bezirken, was die Ausweitung und die Entschei­dungsabläufe in den Bezirken betrifft: Ja, das hängt eben an der Bezirkspolitik und läuft nicht immer so reibungslos. Wir wissen von einigen Bezirken, die etwas mehr Wider­stand an den Tag legen und deshalb noch stark unter dem Druck der EinpendlerInnen zu leiden haben. Die Empfehlung, dass zum Beispiel ein Datenverbund Mobilität mit den umliegenden Bundesländern eingerichtet werden soll, kann ich durchaus auch begrüßen und möchte diese Notwendigkeit unterstreichen.

Die Empfehlungen an die Landespolizei beinhalten vor allem jene der Kooperation der Magistratsabteilungen mit der Landespolizeidirektion. Da ist durchaus noch Optimie­rungs­potenzial vorhanden.

Abschließend kann festgestellt werden, dass in diesem Bericht des Rechnungshofes sehr wertvolle Details und Evaluierungsergebnisse enthalten sind, die dann auch für die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in Wien, die ja noch immer stattfindet, durchaus wertvoll sind. Zum Beispiel wird jetzt im September auch der 10. Bezirk unter Parkraumbewirtschaftung gestellt, und dazu sind wertvolle Maßnahmen angeführt, die wir dann brauchen können. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

18.49


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


18.49.33

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungs­hofes! Meine Damen und Herren! Ich darf mich mit jenem Bericht des Rechnungshofes auseinandersetzen, in dem es um die Förderungen im BMI selbst geht.

Ziel der Überprüfung war die Beurteilung der Organisation der Förderabwicklung, der mit den Förderungen verfolgten Zielsetzungen, der Förderkontrolle sowie einzelner Förderprojekte aus dem Bereich der nationalen Mittel sowie der EU-finanzierten Mittel.

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass vom BMI im Zeitraum zwischen 2011 und 2014 Förderungen in einer Höhe von insgesamt 77,8 Millionen € ausbezahlt wurden, wobei ein Drittel aus EU-Mitteln stammte. Weiters hat der Rechnungshof festgehalten, dass die Anzahl der vergebenen Förderungen vom BMI nicht zu erfahren war. Es waren 14 Stellen im BMI, die für die Vergabe der Förderungen zuständig waren.


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Der Rechnungshof hat auch kritisch festgehalten, dass es im gesamten Ressort keine Sollprozesse gegeben hat und damit auch eine einheitliche Abwicklung der Förder­vergaben nicht möglich gewesen ist. Erst 2015 erstellte das BMI eine Förderstrategie.

Meine Damen und Herren! Dieser Bericht erhält auch Mängellisten im Zusammenhang mit der Förderung von einzelnen Projekten, darunter etwa auch Anmerkungen, in denen es um die Förderung des Bereichs der Lauder Business School gegangen ist. Es geht dabei um den Aus- und Umbau eines Kompetenzzentrums für Integration. Da gab es eine Fördersumme von 1,5 Millionen €. Der Rechnungshof hat dazu festge­halten, dass die Zusage der Förderung bereits erfolgt ist, bevor ein schriftliches Förder­ansuchen vorlag, dass der Finanzierungsplan nicht den tatsächlichen Istkosten ent­sprochen hat, dass es keine Ziele und Zielerreichungskriterien und keine Evaluierung dieses Projektes gegeben hat.

Bundesminister Sobotka hat im Ausschuss versichert, dass man von den 29 Empfeh­lungen des Rechnungshofes bereits 23 Empfehlungen umgesetzt hat, sechs befinden sich in Umsetzung. Kritisch hat er aber festgehalten, dass er mit einer zentralen Fördervergabe keine positive Erfahrung hat. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.52


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 


18.52.08

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich beziehe mich in meinen Ausführungen auf den Rechnungs­hofbericht betreffend die Förderungen des Innenministeriums.

Das Innenministerium gehört zu den Ministerien mit den relativ kleinsten Förder­sum­men. Die 77,8 Millionen € von 2011 bis 2014 entsprechen im Schnitt circa einem Prozent des Budgetvolumens des Ministeriums beziehungsweise liegen sogar darun­ter, und ich würde sagen, diese Untergeordnetheit hatte zur Folge, dass einige Be­reiche auch wirklich suboptimal aufgestellt waren, um das einmal so auszudrücken.

Es gab beispielsweise keine ausreichende organisatorische Trennung von Vergabe und Kontrolle der Fördermittel. Eine klare Förderstrategie war weder erkennbar, noch wurde sie in ausreichenden Abständen evaluiert. Die Förderungen wurden von 14 ver­schiedenen Stellen bearbeitet, die auch ein sehr unterschiedlich großes Arbeitsauf­kom­men hatten – wodurch einerseits sehr unterschiedliches Know-how, was die För­der­abwicklung betrifft, vorhanden war, andererseits auch eine einheitliche Abwicklung der Fördervergaben nicht sichergestellt wurde.

Der Rechnungshof kritisierte ebenso, dass die vor der Vergabe von Förderungen verpflichtend durchzuführende Abfrage im Transparenzportal weitgehend unterblieb. Das hat dann dazu geführt, dass man sich, um Mehrfachvergaben auszuschließen, ausschließlich auf die Angaben der Förderwerber verlassen musste und verlassen hat.

Das BMI hat die Anregungen des Rechnungshofes aufgenommen und, wie Kollege Hell schon erwähnt hat, zum größten Teil bereits umgesetzt. So gibt es jetzt eine strikte Trennung von Vergabe und Kontrolle. Es gibt eine verstärkte interne Koordination und eine risikobasierte nachprüfende Kontrolle. Die allgemeine Rahmenrichtlinie 2014, als Basis für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, wurde in der Zwischen­zeit ebenfalls umgesetzt. Geplant sind noch die Evaluierung der Förderstrategie 2015, der Aufbau eines kennzahlenbasierten Controllings sowie die Überarbeitung der Förderstrategie mit Definition von mittelfristigen Zielen und Indikatoren.


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Zusammengefasst kann man sagen: ein Rechnungshofbericht, der sehr rasch zur Verbesserung und Professionalisierung des Förderwesens im Ministerium geführt hat. (Beifall bei der ÖVP.)

18.54


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.

 


18.54.31

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In meinen Ausführungen beziehe ich mich auf den Bericht des Rechnungshofes zum Themenbereich Förde­rungen und Förderpraktiken im Innenministerium. Ich bedanke mich beim Rechnungs­hof sehr herzlich für den sehr ausführlichen und fundierten Bericht. Der Rechnungshof überprüfte die Vorgänge im Innenministerium betreffend Förderpraktiken in den Jahren 2011 bis 2014.

77,8 Millionen € wurden insgesamt an Fördervolumen ausgeschüttet, ein Betrag, der vielleicht im ersten Moment sehr klein wirkt, aber für viele Menschen doch ein sehr hoher Betrag ist und sehr viel Geld bedeutet! Heute Vormittag haben wir in der Aktuellen Stunde von einem ÖVP-Kollegen vernehmen können, dass es notwendig ist, Förderungen zu durchforsten und entsprechende Bürokratieabbaumöglichkeiten ins Auge zu fassen. Ich denke, er hat mit seiner Aussage vielleicht auch die Vorgänge im Innenministerium gemeint.

Der Rechnungshof hat in Summe 29 Verbesserungsvorschläge an das Innenministe­rium gerichtet; das ist auch notwendig, wenn man weiß, dass 14 Behördenstellen im Innenministerium mit den Förderungen beschäftigt waren und es wiederholt zu Mehrfachförderungen gekommen ist. Innenminister Sobotka hat im Rechnungs­hof­ausschuss einfach gemeint, es sei trotz dieser Mehrfachförderungen nicht notwendig, eine zentrale Förderstelle im Innenministerium einzurichten. Ich denke, da verkennt er die Lage. Das wäre sehr wohl notwendig, denn dadurch würde man erkennen, dass es sehr viele Mehrfachförderungen gibt, und diese könnten abgestellt werden. Des Weiteren wäre auch mehr Transparenz gegeben.

Kolleginnen und Kollegen! Innenminister Sobotka hat im Rechnungshofausschuss auch gemeint, dass es jetzt Musterverträge und das Vieraugenprinzip bei Förder­vergaben gibt. – Als ob das etwas Neues wäre! Diese gesetzliche Vorgabe existiert bereits seit Jahren, und ich würde meinen, dass sich gerade die Beamtenschaft im Innenministerium an die Gesetze zu halten hat und der Innenminister die Verant­wortung dafür trägt.

Kolleginnen und Kollegen! Abschließend möchte ich Innenminister Sobotka auffordern, zuerst vor der eigenen Tür zu kehren und dort im eigenen Haus für Ordnung zu sorgen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

18.57


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. – Bitte.

 


18.57.10

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf mich zu einem Punkt äußern, der meiner Meinung nach in der laufenden Debatte etwas zu wenig herausgearbeitet wurde, nämlich zur Follow-up-Überprüfung des Rechnungshofes zur Vergabepraxis des Innenministeriums mit Schwerpunkt Digitalfunk.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 240

Hiezu gab es ja 2013 bereits einen Bericht, und von den damals ausgesprochenen elf Empfehlungen wurden seither sechs Empfehlungen komplett und drei teilweise umgesetzt. So wurde im Innenministerium die vorgeschlagene strikte Trennung des Beschaffungs- und des Vergabewesens durchgeführt und sogar ein eigenes Referat zur Beschaffungssteuerung eingeführt. Weiteres werden, ebenfalls seit 2013, intensive Schulungen insbesondere im Hinblick auf Korruptionsprävention durchgeführt. Der elektronische Beschaffungsworkflow wurde bereits seit 2013 nach einem stufenweisen Rollout ressortweit eingeführt.

Weiters – ebenfalls positiv – unterstellte das BMI die Interne Revision unmittelbar der Fachaufsicht der Ressortleitung und führte Plausibilitätsprüfungen von Beschaffungen zentral durch.

Was den Digitalfunk selbst betrifft, so wurde angesprochen, dass der Minister im Aus­schuss betont hat, dass im Jahre 2019 93 Prozent des österreichischen Bundesgebiets mit Digitalfunk versorgt sein werden. Zu 100 Prozent umgesetzt ist dieser bereits in Niederösterreich, Wien und in meinem Heimatbundesland Tirol. In der Steiermark und im Burgenland stehen wir bei 99 Prozent. Mit Salzburg, Oberösterreich und Vorarlberg stehen bereits die Vereinbarungen. Lediglich mit Kärnten – darauf wurde auch hinge­wiesen – gibt es noch keine Vereinbarung. Da scheitert es offenbar an den Finanzen des Landes.

Um die Kosten des Projekts Digitalfunk zu senken, setzte das BMI konkrete Ein­sparungsmaßnahmen. Vom Rechnungshof geforderte Zusatzvereinbarungen mit dem Tetron-Konsortium, um an etwaigen künftigen Einnahmenüberschüssen zu partizipie­ren, sind derzeit in der Endverhandlung. Durch diese Zusatzvereinbarungen sollen insgesamt mehr als 86 Millionen € eingespart werden. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Sie sehen, meine Damen und Herren, zum vorliegenden Rechnungshofbericht lässt sich sagen, dass das Innenministerium seinen Verpflichtungen weitestgehend nachge­kommen ist, ein Großteil dieser Empfehlungen umgesetzt ist und dass wir auch bei der Umsetzung des Digitalfunks selbst auf einem sehr guten Weg sind. Kärnten hat diesbezüglich noch Handlungsbedarf, und da brauchen wir eine Lösung. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

18.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


19.00.03

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal zurückkommen zu einem wichtigen Thema, das fast alle im städtischen Raum betrifft: die Parkraumbewirtschaftung.

Die Ausweitung der Kurzparkzonen im Jahr 2012 ist ein Erfolgsprojekt, das wurde auch vom Rechnungshof so beurteilt. Dabei fand nicht nur die professionelle Umsetzung Anklang, sondern auch die große Einnahmendynamik, die sich daraus ergeben hat. Man sollte jedoch, meine ich, gerade mit einem Blick in die Zukunft auch hervor­streichen, dass es sich bei der Parkraumbewirtschaftung in erster Linie um eine ver­kehrs­lenkende Maßnahme handelt und nicht um eine zusätzliche De-facto-Steuer für die Wienerinnen und Wiener. Jedenfalls gibt der Lenkungseffekt bei der Parkraum­bewirtschaftung dieser Maßnahme recht. Wenn man heute etwa im Umkreis von Parlament oder Rathaus einen Parkplatz sucht, wird man in der Regel auch einen finden können, und das ist eine Folge der Parkraumbewirtschaftung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 241

Besonders lobend erwähnt der Rechnungshof die administrative Straffung, die gelun­gen ist, die Zusammenlegung der beiden Wachkörper zu einem Kontrollorgan, mit der man auch einer Empfehlung des Rechnungshofes gefolgt ist. Eine Kritik des Rech­nungshofes, die ich auch vollinhaltlich teile, betrifft die Erhebungen im Bereich der Pendlerinnen und Pendler; da ist es nicht ersichtlich, wie sich der Modal Split gestaltet und welche Verkehrsmittel die Einpendlerinnen und Einpendler nach Wien gewählt haben. Mit den vorliegenden Daten ist das leider nicht möglich gewesen.

Positiv ist jedenfalls, dass die Einnahmen aus der Parkometerabgabe in den Jah­ren 2008 bis 2014 um 73 Prozent gestiegen sind und dass sie gemäß den Bestim­mungen verwendet wurden; für den Garagenausbau wurden 114 Millionen € und für die Förderung des öffentlichen Verkehrs über 610 Millionen € ausgegeben. Insgesamt ist das, meine ich, eine positive Beurteilung dieser wichtigen Maßnahme. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.02


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


19.02.42

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Frau Rech­nungshofpräsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind bei den Tagesordnungspunkten 9 bis 11, unter anderem geht es um den Bericht des Rechnungshofes betreffend Vergabepraxis im BMI mit Schwerpunkt Digitalfunk.

Es stimmt, dass die Vorbereitungen des Vorhabens, alle Blaulichtorganisationen mit einem einheitlichen digitalen Funknetz auszustatten, bis in die Neunzigerjahre zurück­gehen. Der Rechnungshof stellt fest, dass 80 Prozent der Empfehlungen bereits um­gesetzt wurden.

Wir alle wissen noch, dass durch die damaligen Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe ganz viel Staub aufgewirbelt wurde. Mich würde interessieren, Frau Präsidentin des Rechnungshofes, wie es mit den Standortbeistellungen aussieht: Werden diese nach der tatsächlichen Anzahl berechnet oder für jedes Bundesland separat? Sie haben in Ihrem Bericht angeführt, dass es da ein relativ großes Einsparungspotenzial von circa 3 Millionen € pro Jahr gebe.

Bis zum Jahr 2019 sollen zumindest 93 Prozent des Bundesgebietes mit Digitalfunk versorgt sein. Unter der Nummer 112 sollen Notrufe gebündelt und jeweils weiterge­leitet werden. Ich meine, es ist schon auch traurig, dass es mit Kärnten ein Bundesland gibt, das diese Bestimmungen in keinster Weise auch nur annähernd mittragen kann. Dieses Bundesland müssen wir unbedingt noch mit dazunehmen, egal, was es dort für eine Regierung gibt. – Danke schön. (Beifall des Abg. Gerhard Schmid.)

19.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Kraker zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.05.00

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Gestatten Sie mir, dass auch ich noch kurz Stellung zu den Berichten des Rechnungshofes nehme, die heute auf der Tagesordnung stehen. Ich bedanke mich für die ausführliche Debatte.

Ich komme zunächst zur Follow-up-Überprüfung betreffend Vergabepraxis im BMI mit Schwerpunkt Digitalfunk. Ich möchte einleitend sagen, dass Follow-up-Überprüfungen für den Rechnungshof sehr wichtige Instrumente zur Nachverfolgung der Umsetzung


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 242

seiner Empfehlungen sind. Wir wenden deshalb dieses Instrumentarium – und das soll auch in Zukunft verstärkt so sein – besonders bei wichtigen Prüfungen an, und die Vergabepraxis im BMI mit dem Schwerpunkt Digitalfunk war so ein Thema.

Wir haben festgestellt, dass Fortschritte gemacht wurden, und der Umsetzungsstand betrug rund 80 Prozent. Insbesondere hat das BMI im Rahmen seiner Vergabepraxis nunmehr ressortweit einen elektronischen Beschaffungsworkflow aufgestellt, sämtliche Beschaffungen statistisch erfasst und die Daten diversen Berichten über das Beschaf­fungswesen gesamthaft zugrunde gelegt. Die Interne Revision wurde unmittelbar der Fachaufsicht der Ressortleitung unterstellt. Es wurden Schulungen durchgeführt, etwa im Bereich der Korruptionsprävention. Nachbesserungsbedarf gibt es natürlich bei jenen Empfehlungen, die nur teilweise umgesetzt wurden, etwa im Bereich des Risiko­managements, das umfassend aufzustellen wäre.

Schwerpunkt der Prüfung war der Digitalfunk, und da geht es natürlich um die Frage, wie weit der Digitalfunk in Österreich schon ausgerollt ist. Mit Vorarlberg wurde am 11. Jänner 2017 eine Vereinbarung abgeschlossen, mit Kärnten fehlte noch eine bin­dende Vereinbarung. Damit österreichweit ein digitales Behördenfunknetz möglichst rasch zustande kommen kann, wäre daher der Ausbau des Digitalfunks aus der Sicht des Rechnungshofes zu forcieren und auch mit Kärnten eine bindende Vereinbarung abzuschließen.

Der Rechnungshof hat in seinem Vorbericht empfohlen, Möglichkeiten der Kosten­senkung auszuschöpfen. Das geschah insofern, als das BMI ab Jänner 2016 das Netz­werkmanagement als Beistellung selbst durchführte. Die vollständigen wirtschaftlichen Vorteile konnten daraus noch nicht lukriert werden.

Nicht umgesetzt war die Empfehlung des Rechnungshofes zur Bemessung der Abzüge für Standortbeistellungen nach der tatsächlichen Anzahl. Dabei verzichtete das BMI auf mögliche Minderausgaben von rund 255 000 € monatlich beziehungsweise rund 3 Mil­lionen € jährlich. Wichtig ist, dass die von uns verlangte Zusatzvereinbarung mit dem Auftragnehmer, die zur Entgeltreduzierung führen sollte, auch tatsächlich zeitnah abgeschlossen wird.

Der nächste Bericht, der hier behandelt wurde, betrifft das Thema Förderungen des BMI, auch dazu ist im Zuge der Debatte schon viel gesagt worden. Warum ist es wichtig, Förderungsprüfungen zu machen? – Es gibt auf Ebene des Bundes ein Gesamtförderungsvolumen von rund 19 Milliarden € im Jahr 2014, und deshalb ist es dem Rechnungshof wichtig, darauf zu achten, dass Förderungen korrekt abgewickelt werden und Förderzwecke auch erreicht werden.

Das BMI betreibt im Wesentlichen Hoheitsverwaltung, aber in den geprüften Jahren, 2011 bis 2014, wurden doch 77 Millionen € an Förderungen ausgegeben. Eine funk­tionierende Förderabwicklung ist dabei wichtig. Erstens geht es darum, eine Förder­strategie auf der Grundlage von Förderprogrammen zu schaffen. Zweitens gab es im BMI bis 2015 keine Förderstrategie und außerhalb von EU-Förderungen auch keine Förderprogramme. Wichtig ist auch eine Konzentration der Förderungen innerhalb eines Ressorts auf wenige Stellen, damit die Fördervergabe einheitlich erfolgt.

Wichtig sind auch quantifizierbare Ziele, und ganz wesentlich ist es, Ablaufprozesse für Förderungen zu etablieren, Ablaufprozesse für Vergabe, Abrechnung und Kontrolle von Förderungen auszuarbeiten. Mechanismen zur Vermeidung unerwünschter Mehr­fachförderungen sind ebenso relevant – da wurden nicht überall die notwendigen Abfragen durchgeführt – und der Aufbau eines funktionierenden internen Kontrollsys­tems.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 243

Ich komme zum nächsten Punkt der Tagesordnung, dieser betrifft das Anhaltezentrum Vordernberg. Da gab es bereits im Jahr 2005 einen Projektauftrag des BMI: Das Ziel war, die mögliche Auslagerung von Aufgaben des Schubhaftvollzugs zu prüfen und zu einem menschenrechtskonformen Vollzug der Schubhaft zu kommen.

Das Projekt beschränkte sich von Anfang an auf die Suche nach einem Standort für ein neues Anhaltezentrum. Bereits 2007 entschied sich das BMI für einen Neubau und schloss eine entsprechende Planungsvereinbarung mit der BIG. Die Entscheidung für Vordernberg beruhte nicht auf strategischen und wirtschaftlichen Planungen, die Wahl des Standorts war nach dem Scheitern mehrerer Projekte auch auf eine Initiative der Gemeinde Vordernberg zurückzuführen.

Ende 2010, Anfang 2011 schlossen das BMI und die BIG dann einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit ab, und was natürlich auffällig ist, ist der Kündigungsverzicht auf 33 Jahre. Die Miete belastet das BMI jährlich mit Gesamtkosten von rund 2,66 Mil­lionen €, die Gesamterrichtungskosten beliefen sich auf 24 Millionen €.

Der Baubeginn durch die BIG erfolgte im Jahr 2012, die Eröffnung war 2014. Im April 2013 schloss das BMI den Vertrag mit der Gemeinde Vordernberg über den Betrieb des Anhaltezentrums. Da gab es einen Kündigungsverzicht von 15 Jahren vonseiten des BMI und damit auch langfristige Bindungen. Das monatliche Pau­schal­entgelt betrug rund 461 000 €, unabhängig von der tatsächlichen Belegung, dieses wurde dann geringfügig modifiziert und um bis zu 9 700 € reduziert. Das stand im Widerspruch zu den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Die Projektdokumentation war nach Auffassung des Rechnungshofes mangelhaft, und dem Projektauftrag folgte kein Umsetzungsauftrag. Für den Betrieb beauftragte die Gemeinde einen privaten Sicherheitsdienstleister.

Für die Prüfung dieses Vergabeverfahrens ist der Rechnungshof aufgrund der man­gelnden Prüfzuständigkeit für die Gemeinde Vordernberg nicht zuständig. Die Kapa­zitäten in Vordernberg belaufen sich auf 193 Haftplätze – das ist beinahe das Vierfache der Anzahl an Personen, die im Jahr 2015 pro Tag im gesamten Bundesgebiet durchschnittlich unterzubringen waren. Die Kosten für einen Haftplatz sind mit rund 165 € pro Tag bei angenommener Vollauslastung mehr als dreimal so hoch wie in Salzburg.

Im Rechnungshofausschuss zeigte sich eine Umsetzungsbereitschaft seitens des Bundesministers für Inneres. Wir hoffen, dass sich die Auslastungszahlen bessern, und um das zu überprüfen, werden wir auch eine Follow-up-Überprüfung durchführen, denn das halten wir für wichtig.

Ich bedanke mich auch für die Ausführungen zur Parkraumbewirtschaftung in Wien, dazu kann ich nur sagen, dass sich die Mehrzahl der Empfehlungen in diesem Bericht an die Stadt Wien richtet. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

19.13

19.13.30

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme und die einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Rechnungs­hofausschusses, den vorliegenden Bericht III-373 und Zu III-373 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 244

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-322 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Rech­nungs­hofausschusses, den vorliegenden Bericht III-380 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

19.14.47Abstimmung über Fristsetzungsanträge

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nunmehr zu den Abstimmungen über 59 Fristsetzungsanträge, die jeweils eine Fristsetzung zur Berichterstattung bis zum 27. Juni 2017 vorsehen.

Ich werde über jeden Fristsetzungsantrag einzeln, geordnet nach Ausschüssen, in der Reihenfolge der Beantragung, unter Nennung der Antragsteller, der Nummer und der Antragsteller des betreffenden Initiativ- beziehungsweise Entschließungsantrages sowie der Beilagenbezeichnung mit Buchstaben abstimmen lassen.

Zunächst kommen wir zu den Fristsetzungsanträgen betreffend den Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Ich lasse über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Kickl betreffend den An­trag 911/A(E) der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen, Beilage E, abstim­men.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Nun lasse ich über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Neubauer betreffend den Antrag 1175/A(E) der Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen, Beilage F, abstimmen.

Bei Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Nun lasse ich über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Peter Wurm betreffend den Antrag 1662/A(E) der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen, Beilage G, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abge­lehnt.

Wir kommen zu den Fristsetzungsanträgen betreffend den Außenpolitischen Aus­schuss:

Zunächst stimmen wir über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Strache betreffend den Antrag 1875/A(E) der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen, Beilage H, ab.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 245

Bei Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Dr. Hübner betreffend den Antrag 1799/A(E) der Abgeordneten Dr. Hübner, Kollegin­nen und Kollegen, Beilage I.

Bei Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen nun zu einem Fristsetzungsantrag betreffend den Budgetausschuss:

Ich lasse sogleich über den Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Kitzmüller betref­fend den Antrag 9/A der Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen, Beilage J, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Ich bin überrascht, der Antrag ist abgelehnt.

Nun kommen wir zu den Fristsetzungsanträgen betreffend den Familienausschuss:

Ich lasse sogleich über den Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Kitzmüller betref­fend den Antrag 1224/A(E) der Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen, Beilagen K bis L, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Weiters stimmen wir über den Fristsetzungsantrag der Kollegin Kitzmüller betreffend den Antrag 797/A(E) der Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen, Beilage M, ab.

Bei Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Nun kommen wir zu den Fristsetzungsanträgen betreffend den Finanzausschuss:

Zunächst lasse ich über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Strache betreffend den Antrag 443/A(E) der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen, Beilage N, abstimmen.

Bei Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Nun lasse ich über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Kickl betreffend den Antrag 965/A(E) der Abgeordneten Kickl, Kolleginnen und Kollegen, Beilage O, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Weiters lasse ich über den Fristsetzungsantrag des Herrn Kollegen Ing. Hofer betref­fend den Antrag 1876/A(E) der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen, Beilage P, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Mag. Schrangl betreffend den Antrag 2107/A(E) der Abgeordneten Mag. Schrangl, Kolleginnen und Kollegen, Beilage Q.

Bei Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Das ist überraschenderweise abgelehnt.

Weiters lasse ich über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Strache betreffend den Antrag 367/A(E) der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen, Beilage R, abstimmen.

Bei Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 246

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Mag. Haider betreffend den Antrag 438/A(E) der Abgeordneten Mag. Haider, Kollegin­nen und Kollegen, Beilage S.

Bei Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Weiters gelangen wir zu dem Fristsetzungsantrag betreffend den Ausschuss für For­schung, Innovation und Technologie:

Ich lasse sogleich über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten MMMag. Dr. Kas­segger betreffend den Antrag 2127/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Kassegger, Kolleginnen und Kollegen, Beilage T, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen nun zu den Fristsetzungsanträgen betreffend den Geschäftsord­nungs­ausschuss:

Ich lasse zunächst über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Mag. Stefan betreffend den Antrag 79/A der Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen, Beilage U, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser ist Antrag ist ebenfalls abgelehnt.

Weiters lasse ich über den Fristsetzungsantrag des Kollegen Mag. Stefan betreffend den Antrag 7/A der Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen, Beilage V, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Nun gelangen wir zu den Fristsetzungsanträgen betreffend den Gesundheits­aus­schuss:

Zunächst lasse ich über den Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein betreffend den Antrag 414/A(E) der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen, Beilage W, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Nun lasse ich über den Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein betreffend den Antrag 2108/A(E) der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolle­gin­nen und Kollegen, Beilage X, abstimmen.

Ich bitte bei Zustimmung um ein Zeichen. – Auch dieser Antrag ist abgelehnt.

Weiters gelangen wir zu einem Fristsetzungsantrag betreffend den Gleichbehandlungs­ausschuss:

Ich lasse über den Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Schimanek betreffend den Antrag 896/A(E) der Abgeordneten Schimanek, Kolleginnen und Kollegen, Beilage Y, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Das ist die Minderheit, auch dieser Antrag ist abgelehnt.

Weiters gelangen wir zu den Fristsetzungsanträgen betreffend den Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Ich lasse zunächst über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Strache betreffend den Antrag 2129/A(E) der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen, Beilage Z, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 247

Weiters lasse ich über den Fristsetzungsantrag des Kollegen Strache betreffend den Antrag 1683/A der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen, Beilage AA, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Dr. Rosenkranz betreffend den Antrag 1619/A(E) der Abgeordneten Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen, Beilage AB.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Dr. Rosenkranz betreffend den Antrag 1448/A(E) der Abgeordneten Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen, Beilage AC.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Schließlich lasse ich über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Dr. Rosenkranz betreffend den Antrag 981/A(E) der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen, Beilage AD, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Weiters gelangen wir zu den Fristsetzungsanträgen betreffend den Justizausschuss:

Ich lasse zunächst über den Fristsetzungsantrag des Kollegen Mag. Stefan betreffend den Antrag 1031/A(E) der Abgeordneten Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen, Beilage AE, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Weiters lasse ich über den Fristsetzungsantrag des Kollegen Mag. Stefan betreffend den Antrag 1397/A der Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen, Beilage AF, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Dr. Rosenkranz betreffend den Antrag 1671/A der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen, Beilage AG.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Weiters lasse ich über den Fristsetzungsantrag des Kollegen Mag. Stefan betreffend den Antrag 2048/A(E) der Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen, Beilage AH, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Mag. Stefan betreffend den Antrag 1953/A(E) der Abgeordneten Mag. Stefan, Kolle­ginnen und Kollegen, Beilage AI.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Auch dieser Antrag ist abgelehnt.

Jetzt lasse ich über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Lausch betreffend den Antrag 552/A(E) der Abgeordneten Lausch, Kolleginnen und Kollegen, Beilage AJ, abstimmen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 248

Bei Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Lausch betreffend den Antrag 1941/A(E) der Abgeordneten Lausch, Kolleginnen und Kollegen, Beilage AK.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Weiters lasse ich über den Fristsetzungsantrag des Kollegen Mag. Stefan betreffend den Antrag 1589/A des Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen, Bei­lage AL, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Fristsetzungsantrag des Herrn Klubobmann Strache betreffend den Antrag 555/A(E) der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen, Beilage AM.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

Wir gelangen zu einem Fristsetzungsantrag betreffend den Ausschuss für Konsumen­tenschutz:

Ich lasse sogleich über diesen Fristsetzungsantrag des Kollegen Peter Wurm betref­fend den Antrag 1665/A(E) des Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen, Beilage AN, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zu einem Fristsetzungsantrag betreffend den Landesverteidigungs­aus­schuss:

Ich lasse sogleich über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Dr. Bösch betref­fend den Antrag 979/A(E) der Abgeordneten Kunasek, Kolleginnen und Kollegen, Beilage AO, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zu den Fristsetzungsanträgen betreffend den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Ich lasse zunächst über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Jannach betref­fend den Antrag 2164/A der Abgeordneten Jannach, Pirklhuber, Steinbichler, Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen, Beilage AP, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Jannach betreffend den Antrag 1807/A(E) der Abgeordneten Jannach, Kolleginnen und Kollegen, Beilage AQ.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Schließlich lasse ich über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Jannach betref­fend den Antrag 1340/A(E) der Abgeordneten Jannach, Kolleginnen und Kollege, Beilage AR, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zu einem Fristsetzungsantrag betreffend den Rechnungshofausschuss:

Ich lasse sogleich über den Fristsetzungsantrag des Kollegen Zanger betreffend den Antrag 253/A(E) der Abgeordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen, Beilage AS, abstimmen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 249

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zu einem Fristsetzungsantrag betreffend den Ausschuss für Sportangele­genheiten:

Ich lasse sogleich über den Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Steger betreffend den Antrag 2001/A(E) der Abgeordneten Steger, Kolleginnen und Kollegen, Beila­ge AT, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zu den Fristsetzungsanträgen betreffend den Tourismusausschuss:

Ich lasse zunächst über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Mag. Haider betreffend den Antrag 910/A(E) der Abgeordneten Mag. Haider, Kolleginnen und Kollegen, Beilage AU, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Mag. Hauser betreffend den Antrag 1943/A(E) der Abgeordneten Mag. Hauser, Kolle­ginnen und Kollegen, Beilage AV.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Auch dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zu den Fristsetzungsanträgen betreffend den Umweltausschuss:

Ich lasse zunächst über den Fristsetzungsantrag des Herrn Kollegen Walter Rauch betreffend den Antrag 1713/A(E) der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen, Beilage AW, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Fristsetzungsantrag des Abgeord­neten Walter Rauch betreffend den Antrag 1920/A(E) der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen, Beilage AX.

Bei Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Nun kommen wir zu den Fristsetzungsanträgen betreffend den Unterrichtsausschuss:

Ich lasse zunächst über den Fristsetzungsantrag des Kollegen Mölzer betreffend den Antrag 2160/A(E) der Abgeordneten Mölzer, Kolleginnen und Kollegen, Beilage AY, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Fristsetzungsantrag des Abgeord­neten Mölzer betreffend den Antrag 2040/A(E) der Abgeordneten Mölzer, Kolleginnen und Kollegen, Beilage AZ.

Bei Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Nun kommen wir zu den Fristsetzungsanträgen betreffend den Verfassungsausschuss:

Ich lasse zunächst über den Fristsetzungsantrag des Kollegen Lausch betreffend den Antrag 175/A der Abgeordneten Kunasek, Kolleginnen und Kollegen, Beilage BA, abstimmen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 250

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Ich lasse weiters über den Fristsetzungsantrag des Herrn Klubobmann Strache betref­fend den Antrag 117/A(E) der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen, Beila­ge BB, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Fristsetzungsantrag des Herrn Kollegen Mag. Stefan betreffend den Antrag 980/A(E) der Abgeordneten Mag. Stefan, Kolle­ginnen und Kollegen, Beilage BC.

Bei Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Ich lasse weiters über den Fristsetzungsantrag des Herrn Abgeordneten Zanger betreffend den Antrag 2027/A der Abgeordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen, Beilage BD, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Fristsetzungsantrag des Herrn Abgeordneten Mag. Stefan betreffend den Antrag 1573/A der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen, Beilage BE.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Nun kommen wir zu den Fristsetzungsanträgen betreffend den Verkehrsausschuss:

Ich lasse zunächst über den Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Schimanek betreffend den Antrag 61/A(E) der Abgeordneten Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen, Beilage BF, abstimmen.

Bei Zustimmung bitte ich um ein Zeichen. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Weiters lasse ich über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek betreffend den Antrag 174/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek, Kolleginnen und Kollegen, Beilage BG, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Auch dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Schimanek betreffend den Antrag 762/A der Abgeordneten Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen, Beilage BH.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Nun kommen wir zu einem Fristsetzungsantrag betreffend den Volksanwalt­schaftsaus­schuss:

Ich lasse sogleich über den Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Schimanek be­treffend den Antrag 695/A der Abgeordneten Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen, Beilage BI, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Nun kommen wir zu den Fristsetzungsanträgen betreffend den Ausschuss für Wirt­schaft und Industrie:

Ich lasse zunächst über den Fristsetzungsantrag des Herrn Kollegen MMMag. Dr. Kas­segger betreffend den Antrag 1277/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Kassegger, Kolleginnen und Kollegen, Beilage BJ, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Fristsetzungsantrag des Herrn Abgeord­neten MMMag. Dr. Kassegger betreffend den Antrag 966/A(E) der Abgeordneten MMMag. Dr. Kassegger, Kolleginnen und Kollegen, Beilage BK.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Dieser Antrag ist abgelehnt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll183. Sitzung, 7. Juni 2017 / Seite 251

Schließlich, meine Damen und Herren, kommen wir zu einem Fristsetzungsantrag betreffend den Wissenschaftsausschuss:

Ich lasse sogleich über den Fristsetzungsantrag des Herrn Abgeordneten Dr. Karlsböck betreffend den Antrag 1030/A(E) der Abgeordneten Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen, Beilage BL, abstimmen.

Ich bitte um ein Zeichen bei Zustimmung. – Auch dieser Antrag ist abgelehnt, meine Damen und Herren.

19.35.35Einlauf

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich gebe letztendlich bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 2176/A(E) bis 2252/A(E) eingebracht worden sind.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 19.36 Uhr ein; das ist gleich im An­schluss an diese Sitzung.

Diese Sitzung ist geschlossen.

19.36.04Schluss der Sitzung: 19.36 Uhr

 

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1017 Wien