großes Potenzial. Um dieses besser als bisher in die Entfaltung zu bringen, haben wir dringenden Handlungsbedarf. Die Volksschule personell und finanziell zu stärken bedeutet, die Kinder zu stärken und ihnen durch positive Schulerfahrungen in den ersten Jahren das Handwerkszeug für lebenslanges Lernen mit auf den Weg zu geben. Was wir in der Elementarpädagogik und in der Volksschule nicht schaffen, können wir nur mehr schwer bzw. mit hohem Aufwand nachholen.
– Bildungsinnovation „von unten“ durch Freiheit und Verantwortung. Eine umfassende Bildungsreform, die für echte Vollautonomie im System Schule sorgt, brächte jene Erneuerungs- und Effektivitätsimpulse, die wir so dringend brauchen. Autonomie gibt Gestaltungsfreiheit und Verantwortung. Sie dynamisiert die konstruktiven Kräfte im System und schafft damit Innovation. Und natürlich braucht Schulautonomie auch einen klaren, gesetzlich festgelegten Gestaltungs- und Qualitätsrahmen. Wir sind als Gesellschaft und Gesetzgeber in der Pflicht, die Wege gemeinsam zu finden; und gemeinsam zu gehen. Das Ziel lohnt sich. Es ist eine Reise hin zu einer besseren Schule. Die Ziele der Autonomie wurden im vorliegenden Reformpaket leider völlig verwässert. Für mündige Schulen braucht es echte Autonomie: pädagogisch, personell und finanziell.
– Pädagogische Autonomie bedeutet, dass es entlang der Losung „Gemeinsames Ziel, vielfältige Wege“ einen einheitlichen (Qualitäts-)Rahmen für alle Schulen gibt, etwa in Form einer „Mittleren Reife“ am Ende der Schulpflicht. Sie definiert, was Jugendliche mit 15 können sollen. Innerhalb dieses Rahmens haben Schulen die Möglichkeit, eigene pädagogische und didaktische Wege zu gehen und praxistaugliche Antworten für die jeweiligen Herausforderungen zu finden.
– Die personelle Autonomie legt die Auswahl und Führung des Personals in die Verantwortung der Schulleitung. Das Lehrerdienstrecht wird durch einen Rahmen-Kollektivvertrag ersetzt und die Anstellung erfolgt an der Schule bzw. bei den Trägerorganisationen. Dabei sollen Trägerorganisationen – auch Gebietskörperschaften sollen als solche agieren können – in Clusterlösungen gemeinsam größere Einheiten betreiben und damit auch Synergien heben können. Das Qualitätsmonitoring erfolgt durch eine weisungsfreie, unabhängige Organisation im Auftrag des Bildungsministeriums. Die Schulverwaltung wird zu einem Schulservice weiterentwickelt, das – in Bildungsregionen organisiert – die Schulen bei der Organisations- und Qualitätsentwicklung unterstützt.
– Echte finanzielle Autonomie bringt die „freie Schulwahl ohne Schulgeld“. Die Umsetzung erfolgt über eine Pro-Kopf-Finanzierung. Mit einer kriterienbezogenen Standortfinanzierung können wir zudem das Ziel der guten sozialen Durchmischung ermöglichen. Wer mehr Kinder von Eltern mit niedrigeren Bildungsabschlüssen an seiner Schule hat, bekommt mehr Ressourcen (s. Folgeabsatz). Ebenso ist eine kriterienbezogene Finanzierung für Schulstandorte zu etablieren, die es Schulstandorten in geographisch peripheren Lagen ermöglicht, mit attraktiven Rahmenbedingungen pädagogisches Personal anzuziehen.
– Einführung eines „Chancen-Bonus“ mit einem Sozialindex. Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen in unseren Schulen ist es dringend notwendig, den Schulstandorten direkt zusätzliche finanzielle Ressourcen – als autonom verfügbares Budget – entlang eines bedarfsorientierten Indexmodells zur Verfügung zu stellen. Dieser Chancenbonus berücksichtigt den Bildungshintergrund der Eltern. In den Niederlanden funktioniert das beispielsweise sehr gut. Das Geld hat den Schüler_innen zu folgen. Damit bekommen Schulstandorte die Möglichkeit, nach den jeweiligen individuellen Bedürfnissen, Fachpersonal (wie zum Beispiel Sprachlehrer_innen, Sozialarbeiter_innen, Lerncoaches) einzusetzen. Die Schulen können so individuelle Herausforderungen am Schulstandort unbürokratisch, autonom und damit treffsicher angehen.
– Privatschulen sollen als Innovationsmotor für unser Schulsystem fungieren. Um die Innovationskraft freier Schulen optimal zu nutzen und für Schüler_innen und Eltern die
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