Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll186. Sitzung, 19. Juni 2017 / Seite 29

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freie Schulwahl zu stärken, sollten in einem ersten Schritt und mit sofortiger Wirkung die nicht-konfessionellen Privatschulen mit den konfessionellen Privatschulen gleichge­stellt werden. Aktuell gibt es hier eine deutliche Schieflage. Während die öffentliche Hand bei konfessionellen Privatschulen rund 80 Prozent der Kosten übernimmt, liegt dieser Anteil für nicht-konfessionelle Schulen bei nur rund 10-20 Prozent. Besonders innovative Schulleitungen, besonders beherzte Pädagog_innen und besonders engagierte Eltern werden von der Republik bewusst und regelmäßig „abgestraft“. Die öffentliche Hand könnte hier sofort Chancengerechtigkeit herstellen und damit engagierte sowie kreative Kräfte im Schulsystem und damit die Vielfalt des Schulangebots stärken. Mit­telfristig ist die komplette Gleichstellung mit öffentlichen Schulen anzustreben, auch durch Übernahme der Infrastrukturkosten. Privatschulen mit öffentlicher Finanzierung ha­ben dabei dem Grundsatz „Freie Schulwahl ohne Schulgeld“ zu folgen und sind als ge­meinnützige Organisationen zu führen (keine Gewinnorientierung). Sie stellen sich un­ter dem Bekenntnis zu einem einheitlichen Qualitätsrahmen in den Dienst der Allge­meinheit und haben damit auch das Recht auf öffentliche Finanzierung.

Aus den dargestellten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler wird aufgefordert, einen Ge­setzesentwurf für eine echte und mutige Bildungsreform vorzulegen. Im Rahmen dieser Bildungsreform sind wenigstens folgende Punkte zu berücksichtigen:

– Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Partei- und Machtpolitik in unserem Schulsystem hintangehalten werden. Im Fokus der Reform müssen die Interessen der Betroffenen – Schüler_innen, Eltern und Lehrer_innen – stehen.

– Die zersplitterte Kompetenzlage der Schulverwaltung ist durch klare und einheitliche Strukturen zu ersetzen, die die Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung transparent regeln. Es ist für eine einheitlich geführte und wirkungsvolle Ressourcen- und Ausgabensteuerung zu sorgen. Der Bund definiert dabei die Zielvorgaben und stellt die Finanzierung.

– Die Struktur der aktuellen Schulverwaltung soll in „Bildungsregionen“ übergeführt wer­den. In diesen „Bildungsregionen“ soll die Schulbehörde in ein „Bildungsservice“ umge­wandelt werden, das als proaktiver Partner in der schulischen Organisations- und Qua­litätsentwicklung dient.

– Die Reform muss transparent und unter Einbindung aller Betroffenen in einem brei­ten Dialogprozess aufgesetzt werden. Es braucht breit kommunizierte, nachvollziehba­re Strukturen und Prozessklarheit hinsichtlich der Ziele, Meilensteine und Umsetzungs­schritte.

– Es ist für Kostenwahrheit und Budgetklarheit im Bildungsressort zu sorgen. Für die Reform braucht es einen realistischen und nachvollziehbaren Finanzplan und -rahmen.

– Der Elementarpädagogik ist im Rahmen dieser Reform volle Aufmerksamkeit zu schen­ken. Es braucht einen österreichweiten, einheitlichen und verbindlichen Qualitätsrah­men. Zudem ist für die gleichwertige Ausbildung und Bezahlung von Elementarpädago­g_innen und Schulpädagog_innen zu sorgen. Elementarpädagogik ist Bildungsmaterie und soll daher auch im Bildungsressort verankert werden – nicht wie bisher im Fami­lienministerium.

– Für eine starke Volksschule brauchen wir mehr Aufmerksamkeit sowie mehr finan­zielle und personelle Ressourcen.

 


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