Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 92

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und vielleicht das Problem, das in Zukunft auftreten wird, schon jetzt an der Wurzel gepackt und gelöst haben.

Ich möchte auf einige Punkte eingehen. Die Hausärzte können sich nunmehr, wie schon ausgeführt worden ist, in Zentren oder in Netzwerken zusammenschließen, damit eine umfangreiche Gesundheitsversorgung angeboten werden kann, die wiede­rum dem Menschen und Patienten dient. Hausärzte können im Team arbeiten. Team­arbeit ist gerade heute wichtig, die Zentren ermöglichen aber dennoch jedem einzelnen Arzt, sich zu spezialisieren, und die Patienten können diese spezialisierte Gesundheits­leistung in Anspruch nehmen.

Mit diesen Gesundheitszentren ermöglichen wir es auch, dass wir zum Patienten gehen – für uns steht immer der Patient im Mittelpunkt –, und die Wohnortnähe wird damit gewährleistet oder ermöglicht. Auch ein großes Angebot an Gesundheitsleis­tungen wird ermöglicht.

Ein wesentlicher Punkt ist für mich auch, dass die zeitliche Einschränkung nicht mehr gegeben ist. Damit diese Zentren breitestmöglich aufgestellt sind, können die Patientin­nen und Patienten diese Gesundheitseinrichtungen auch zu unüblichen Zeiten auf­suchen.

Geschätzte Damen und Herren, mit diesem Gesetz sichern wir nicht nur die hausärzt­liche Versorgung, sondern auch die Zusammenarbeit der verschiedenen Gesundheits­berufs­gruppen.

Mit diesem Gesetz gehen wir auch neue Wege und ermöglichen gesetzlich die Anstellung von Ärzten bei Ärzten, wenn der Rechtsträger in dem Primärversorgungs­zentrum ein Verein oder ein selbständiges Ambulatorium ist. Ich denke, das ist auch ein wesentlicher Schritt, gerade was die Entwicklung des Ärzteberufs betrifft.

Geschätzte Damen und Herren, für mich ist die Primärversorgung ein wichtiger Teil unseres Gesundheitswesens. Wir stellen heute mit diesem Gesetz die Weichen für die Zukunft, für eine Zukunft, in der der Patient ortsnah, umfangreich und medizinisch bestmöglich versorgt werden kann. Frau Bundesminister, ich möchte dir recht herzlich zu diesem zukunftsweisenden Gesetz gratulieren. Ich denke, es ist eine Bereicherung für das gesamte Gesundheitswesen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.35


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz ist der nächste Redner. – Bitte.

 


12.35.53

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Wir sprechen jetzt über eine Frage des Gesundheitssystems und der Gesundheitsver­sorgung in Österreich. Wir haben auch schon die Themen gehört: Foto auf der e-card, Pflegeregress abschaffen, Aufwertung des praktischen Arztes. – All das haben wir gestern sogar aus hochrangigem Mund aus der ÖVP gehört. Ich weiß jetzt nur nicht, was es ist: ÖVP alt, ÖVP neu, ÖVP zwischendurch, ÖVP oben, ÖVP unten?! Das kann man jetzt näher definieren.

Es wird nur nichts umgesetzt, und bei der Ausrede, warum nichts passiert, sind Sie wie immer nicht sehr zimperlich. Was haben wir jetzt gehört? – Ja, an dem Pflegregress, da müssen wir noch arbeiten, und es wird einen Initiativantrag geben, vielleicht ein Gesetz.

Machen Sie doch endlich einmal das, was die Bevölkerung von Ihnen erwartet, stim­men Sie einfach dem zu, was Sie selbst ankündigen! Und hören Sie von ÖVP und


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