Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 137

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Sehr geehrte Damen und Herren, die vorliegende Bildungsreform, die wir heute beschließen werden, ist auf der einen Seite ein Organisationspaket, denn wir führen mit der Bildungsdirektion eine vollkommen neue Behördenstruktur ein; eben weil da Bund und Land im Schulbereich aktiv sind, ist es auch eine gemeinsame Behörde. Auf der anderen Seite bedeutet das Paket auch eine Stärkung der Autonomie an den Schulstandorten und es bringt mehr Transparenz in die Schulverwaltung.

Ich versuche jetzt ein paar Dinge sachlich darzustellen und beginne mit dem Bereich der Schulverwaltung: Mit der Abschaffung der Landesschulräte und der Einführung der Bildungsdirektion als neue Bund-Länder-Behörde sichern wir eine gemeinsame Steuerung, was notwendig und wichtig ist. An der Spitze der Behörde steht der Bildungsdirektor mit einem klaren Anforderungsprofil an diese Position, also es ist eine klare sachlich-fachliche Qualität, die da verlangt wird, und es gibt eine klare Aufgabenzuteilung.

Alle Lehrerinnen und Lehrer der Bundes- und Landesschulen werden künftig gemein­sam über das Bundesrechenzentrum abgerechnet, und daher wird es zum ersten Mal auch Transparenz darüber geben, wofür denn, wie denn, wo denn Lehrpersonen eingesetzt sind. Auch das ist für eine Steuerung letztendlich notwendig und wichtig.

Die Sonderschulen bleiben selbstverständlich erhalten. Die Feststellung über sonder­pädagogischen Förderbedarf wird allerdings bei der Bildungsdirektion angesiedelt, damit auch sichergestellt ist, dass Schüler nicht Schulsysteme erhalten, sondern dass da tatsächlich objektiv entschieden wird.

Ein vierter Punkt, der im Gesetz abgebildet ist – er wurde auch vorhin schon ange­sprochen –, ist der Erhalt von Kleinschulen. Wir wollen damit nicht nur diese Schulen erhalten, sondern vor allem in den ländlichen Regionen Lebensqualität für Familien sicherstellen.

In einem abschließenden Punkt zum Bereich Behördenstruktur noch ein Wort zu den Modellregionen: Die vorgesehene Regelung ist ein Ermöglichungspaket. Das Gymna­sium wird nicht abgeschafft und wird mit uns auch in der Zukunft nicht abgeschafft werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Modellregionen können nur dann entstehen, wenn Eltern und Lehrer am Standort mit einem klar geregelten Mehrheitssystem – und da haben wir mehrere Kriterien einge­baut – so einer Modellregion auch zustimmen. Also da, wo das dann umgesetzt wird, da, wo es aktiv gewollt wird, dort wird es eine solche Möglichkeit geben.

Ein wesentlicher Teil der Bildungsreform ist aber die Stärkung der Eigenverantwortung der SchulleiterInnen und LehrerInnen im Rahmen des sogenannten Autonomiepakets. Was steckt in diesem Paket? – Es geht um die Eröffnungs- und Teilungszahlen. Diese werden künftig nicht mehr vom Ministerium per Verordnung vorgegeben, sondern die Verantwortung wird den Schulen übertragen. Der Schulleiter hat die größte Erfahrung in dieser Thematik. Er hat das Know-how, er weiß, wie solche Entscheidungen zu tref­fen sind, und er wird das selbstverständlich in Abstimmung mit den Lehrerinnen und Lehrern tun, wie das jede Führungsperson mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sonst auch tut.

Im Autonomiepaket geht es auch um die viel diskutierte und heute schon ange­sprochene Klassenschülerhöchstzahl. Der Schulleiter wird künftig die Klassenschüler­zahl unter Bedachtnahme auf die Erfordernisse der Pädagogik und der Sicherheit, auf den Förderbedarf der Schüler, auf die räumlichen Möglichkeiten, auf die mögliche Belastung von Lehrpersonal und so weiter und so fort festlegen. Dabei muss er das Einvernehmen mit den Schulpartnern, sprich mit den Lehrern, Eltern und Schülern anstreben. Ist das nicht der Fall, ist vorgesehen, dass die Bildungsdirektion zusammen


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