Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 193

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geschlossen?!)  ist mit der Einführung einer kapazitätsorientierten Obergrenze ein weiterer Mosaikstein gesetzt worden, die illegale Migration einzudämmen. Nun steht als weitere wichtige Maßnahme das Schließen der Mittelmeerroute auf dem Pro­gramm, und auch da ist es Außenminister Kurz, der voranschreitet. Es wäre Bundes­kanzler Kern aufgerufen, dem zu folgen und nicht von Holler oder Ähnlichem zu sprechen, sondern sich dafür einzusetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bringe zu dieser Novelle folgenden gesamtändernden Abänderungsantrag ein, nämlich den Abänderungsantrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nieder­lassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asylgesetz 2005, das BFA-Verfahrensgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005 und das Grenzkontrollgesetz geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 – FrÄG 2017), in der Fassung des Berichts des Ausschusses für innere Angelegenheiten (1681 der Beilagen). Ich werde nun den Inhalt dieses Antrags auszugsweise erläutern.

Die wesentlichsten Punkte sind, um Rückführungen und Abschiebungen zu erleichtern, die Ausweitung der Schubhaft und dass abgewiesene Asylwerber ohne gültigen Aufenthaltstitel in Hinkunft mit Verwaltungsstrafen bis zu 15 000 € zu rechnen haben, dass es keine aufschiebende Wirkung bei negativen Entscheidungen des Bundes­verwaltungsgerichtes mehr geben wird, sodass Asylverfahren rascher und effizienter gewährleistet werden können.

Weiters werden freiwillige Rückkehrmöglichkeiten geschaffen. Darüber hinaus kann eine Wohnsitzbeschränkung verhängt sowie die Unterkunftnahme in einem bestimmten Quartier angeordnet werden. Es wird festgelegt, dass die Rückkehreinrichtungen des Bundes in Anspruch zu nehmen sind, wenn das Asylverfahren und die Wohnsitz­auflage nicht mehr greifen, damit die Ausreise entsprechend stattfindet.

Die gemeinnützigen Hilfstätigkeiten werden auf weitere Gebietskörperschaften, Ge­meindeverbände und NGOs ausgeweitet, und es werden die ICT-Richtlinie und die Saisonarbeiter-Richtlinie geändert.

Des Weiteren darf ich folgenden zweiten Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Pendl, Amon, Kolleginnen und Kollegen zum Ausschussbericht 1682 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Integrationsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„In der 3. Novellierungsanordnung (§ 27 Abs. 4) wird die Wortfolge ,BGBl. I Nr. 68/2017‘ durch die Wortfolge ,BGBl. I Nr. XX/2017‘ ersetzt.“

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Damit wird ein redaktionelles Versehen behoben. Ich bitte, dem zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.45


Präsident Karlheinz Kopf: Ich darf zum Bundesgesetzblatt, dessen Nummer Herr Abgeordneter Hammer als römisch XX verlesen hat, Folgendes ergänzen: Das „XX“ steht für keine Zahl, sondern dient als Platzhalter für eine noch nicht vorhandene Zahl. – Damit das seine Ordnung hat.

 


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