Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 323

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Zum Kollegen Rosenkranz – er ist jetzt nicht da, ich werde es ihm dann nach der Sitzung sagen –: Ich habe vieles in diesen Jahren, in denen ich die Ehre gehabt habe, diesem Haus anzugehören, erlebt. Ich schaue mir an – wenn wir dieses Gesetz neu verhandeln, was ich durchaus wirklich positiv sehe –, was sich hier an Diskussionen und Gegensätzen abspielen wird, bis man da zu einem Gesetz kommt. Das sind ja gewachsene Strukturen, das muss man schon wissen, und es zeigt ja nur, wie rasch wir als Gesetzgeber und auch die Verwaltung auf die sich permanent verändernden Abläufe der Welt reagieren. Wir müssen reagieren! Daher gibt es sehr viele Novellen und Anpassungen.

Ich stehe auch nicht an, mich bei allen Experten zu bedanken. Die Geschichte ist ja nicht neu. Wir haben teilweise beim FrÄG 1 Monate diskutiert, beim FrÄG 2, ich weiß nicht, wie lange. Stichworte: Hearing, Fachleute, Experten. Ich glaube, am Ende ist es ein guter Beschluss geworden, und ich lade Sie alle ein, im Interesse der Sache – lassen wir den Wahltag, der kommt eh von allein! –, im Interesse unseres Österreich diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)

17.55


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte.

 


17.55.32

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Herr Innenminister! Ja, wir leben in einer schnelllebigen Zeit. Das hilft aber immer noch nichts, wenn man dann Scheinlösungen präsentiert. (Bundesminister Sobotka: Na ja!) – Warten Sie, Herr Minister, es kommen auch positive Dinge, die ich noch ansprechen werde! Es ist aber beim Asyl- und Fremdenrecht leider oft so, dass wir es erstens sehr oft novellieren und es im Endeffekt kaum jemand mehr vollziehen kann. Darüber sind sich Korun, Rosenkranz und Scherak einig – was normalerweise im Zusammenhang mit dem Asyl- und Fremdenrecht eine quasi unheilige Allianz ist. Fakt ist, dass es de facto nicht mehr vollziehbar ist. Zweitens stellt sich die Frage, ob neue Lösungen, die vorgebracht werden, zu irgendeinem Ziel führen werden.

Jetzt haben Sie in diesem Fremdenrechtsänderungsgesetz auch einige Dinge, denen wir zustimmen können, weil es sinnvolle Maßnahmen sind, wie wenn es um die Anordnung zur Unterkunftnahme, um die Wohnsitzbeschränkung und um die Wohnsitzauflage geht. Ob sie groß weiterhelfen, ist eine andere Frage. In Wirklichkeit wissen wir aus vielen Stellungnahmen, dass es nicht so ist, dass sich viele Asylwerber in der Grundversorgung in ein anderes Bundesland bewegen. Okay, man kann es so regeln, dass es in Zukunft gar nicht mehr erlaubt sein soll, aber es ist jetzt schon so, dass sich in der Regel niemand weiterbewegt. Problematisch in diesem Punkt ist, dass wir keinen Rechtsschutz haben, weil es eine Auflage ist, die ohne Bescheid sein soll – nichtsdestotrotz, es ist ein Teil, dem man jedenfalls zustimmen kann.

Was wir kritisiert haben beziehungsweise immer schon gefordert haben, ist eine sinnvolle Residenzverpflichtung für anerkannte Flüchtlinge, und zwar dort, wo sie Sozialleistungen bekommen. Damit könnten wir die großen integrationspolitischen Fragen in den Griff bekommen, denn das Hauptproblem ist ja, dass sich anerkannte Flüchtlinge, wenn sie in der Mindestsicherung sind, sehr schnell in der Regel in Richtung Wien bewegen, weil dort die Mindestsicherung höher ist, wodurch wir eine Binnenwanderung haben, die integrationspolitisch natürlich nicht sonderlich sinnvoll ist.

Überhaupt keinen Sinn macht – wenn man sich die Stellungnahmen durchliest – das automatische Aberkennungsverfahren im Fall einer Anklageerhebung, das Sie jetzt haben wollen. Es ist aus zwei Gründen problematisch: Erstens widerspricht es der Unschuldsvermutung, was Rechtsanwälte und die Richtervereinigung auch angemerkt haben. Zweitens ist es natürlich auch volkswirtschaftlich nicht sonderlich sinnvoll, weil


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