Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 324

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wir dadurch die Verwaltungsgerichte mit ordentlich viel Arbeit zuschütten werden, und wenn es am Schluss zu keiner Verurteilung kommt, hat es ein langes und kostspieliges Aberkennungsverfahren gegeben – was übrigens auch der Rechnungshof angemerkt hat –, und geholfen ist uns damit in Wirklichkeit gar nicht.

Was die Strafdrohungen betrifft, ist es ähnlich, nicht nur, weil die Begleichung äußerst unwahrscheinlich ist. Ich verstehe die Intention, sagen zu wollen, dass jemand, der Falschangaben macht, auch entsprechend bestraft werden muss. Diese Intention kann man teilen. Ob es hilft, die Strafandrohungen auf 10 000 € bis zu 15 000 € anzuheben, und ob Leute, die geflüchtet sind und keine finanziellen Mittel zur Verfügung haben, das wirklich zahlen werden können, wage ich zu bezweifeln. (Bundesminister Sobotka: Ersatzfreiheitsstrafen!)

Was aber viel schlimmer ist und wieder zu einer höheren finanziellen Belastung führt, sind Ersatzfreiheitsstrafen – danke, Herr Minister, dass Sie mir das Stichwort geben. Wer zahlt denn Ersatzfreiheitsstrafen? – Das zahlt am Schluss auch wieder der Steuerzahler, die Steuerzahlerin. Es wird uns höchstwahrscheinlich wieder mehr kosten, und ob uns damit gedient ist, wage ich zu bezweifeln.

Zum Schluss kommend: Nicht sinnvoll geregelt und noch immer nicht klar ist, was mit denen passiert, die keine aufschiebende Wirkung bekommen haben, die aus der Grundversorgung herausfallen. Auch da verstehe ich, dass Sie grundsätzlich sagen wollen, wir müssen hier ein klares Zeichen setzen. Wenn sie aus der Grundversorgung ausscheiden, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie in die Obdachlosigkeit abgleiten, sehr hoch. Ob das wiederum das Ziel des Ganzen sein soll und uns damit gedient ist, wage ich ebenfalls zu bezweifeln.

Was wir wirklich brauchen würden – und das haben auch die meisten Oppositions­vorredner schon angesprochen –, ist eine umfassende Novellierung des Asyl- und Fremdenrechts, damit es endlich wieder vollziehbar ist und die Leute, die damit beschäftigt sind, es ernsthaft vollziehen können, sodass es auch den Behörden leichter gemacht wird. – Das tun Sie nicht, Sie ändern es alle sechs Monate!

Wir werden Teilen zustimmen, da ich ein paar Dinge für sinnvoll erachte. In dritter Lesung können wir nicht zustimmen, weil auch Scheinlösungen enthalten sind und der große Wurf, den wir endlich bräuchten, um ein sinnvolles Asyl- und Fremdenrecht zu haben, wieder nicht angegangen worden ist. (Beifall bei den NEOS.)

17.59


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte.

 


17.59.30

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einem Rechtsstaat, und in so einem leben wir, muss Recht nicht nur gesprochen, sondern auch umgesetzt werden. Der Asylstatus wird in einem aufwendigen, langwierigen, mehrstufigen und damit auch kostspieligen Verfahren individuell für jede einzelne Person geprüft. Ergibt so ein Asylverfahren einen negativen Bescheid, dann müssen die daraus resultierenden Konsequenzen auch umgesetzt werden. Passiert das nicht, verliert der Rechtsstaat seine Glaubwürdigkeit.

Meine Damen und Herren! Das Fremdenrechtsänderungsgesetz soll und wird ein starker Motor sein, um die eigenständige Ausreise von abgewiesenen Asylwerbern in Zukunft wieder zu beschleunigen, denn in der Vergangenheit hat leider ein entge­gengesetzter Trend eingesetzt. Das ist eine fatale Entwicklung, die wir so sicherlich


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