Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 357

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Selbstverständlich sehen wir die Gefahr einer Radikalisierung in der Haft, und selbstverständlich tun wir auch schon seit langer Zeit alles dagegen, was man vor allem auch mit Hilfe von externen Experten dagegen tun kann, in ständiger intensiver Abstimmung mit dem BVT und selbstverständlich unter Einsatz aller Möglichkeiten, die wir haben. Wir haben derzeit aktuell 63 Inhaftierte, die diesem terroristischen Bereich von der Gefährdung oder auch von der Verurteilung her zuzuordnen sind. Diese 63 Personen wurden von Anfang an natürlich so behandelt, dass man dieses Gefahrenpotenzial entsprechend berücksichtigt hat – mit speziellen Vollzugsplänen von Anfang an.

Ich möchte nur eines klarstellen: Wir haben – das darf ich schon auch für uns in Anspruch nehmen – diese Gefahr von Anfang an sehr ernst genommen und haben wirklich unter Beiziehung auch externer Experten alles dagegen unternommen, was man dagegen unternehmen kann. Bis jetzt ist es offenbar auch Gott sei Dank gelun­gen, dieses Gefährdungspotenzial in Österreich jedenfalls zu beherrschen. – Das nur dazu.

Jetzt zur kleineren StGB-Novelle an sich: Mein Gott, wissen Sie, das hat eine allge­meine und eine spezielle Komponente. Ich bleibe einmal bei der allgemeinen. Natürlich muss man schon eines festhalten: Es geht offenbar speziell um den Tatbestand gegen die Reichsbürger, die sogenannten Reichsbürger, gegen die deklarierten Staatsfeinde, die wirklich ganz gezielt gegen den Staat und seine Institutionen vorgehen. Da haben wir es uns nicht leicht gemacht.

Ich möchte die Gelegenheit auch nützen, allen Justizsprechern, auch der Justiz­sprecherin der ÖVP wirklich meinen Dank für dieses konstruktive Zusammenwirken auch im Justizausschuss auszusprechen, das dazu geführt hat, dass wir eigentlich weitgehend – wenn auch nicht hundertprozentig, aber doch weitgehend – Konsens erzielt haben. In einem Punkt waren wir uns ja einig: Man muss schon etwas unter­nehmen, wenn eine doch größere Gruppe von Personen – das BVT spricht von jeden­falls mehr als tausend Personen, die dieser Gruppierung der Staatsverweigerer, Staatsfeinde zuzuordnen sind – durch aktives Tun darangeht, den Staat und seine Organe in jeder Form zu behindern, sozusagen Sand ins Getriebe zu streuen, auch wirklich zu verhindern, dass die Rechtsordnung auch durchgesetzt werden kann, denn dann gibt es ein allgemeines Problem.

Der Rechtsstaat lebt auch von seiner Durchsetzbarkeit, er lebt auch davon, dass er als solcher ernst genommen werden kann und dass auch jeder weiß: Wenn man gegen Gesetze verstößt, dann wird gleichermaßen jeder die entsprechenden Konsequenzen tragen müssen. Das Recht ist für alle gleich, hat für alle gleich zu sein. Das ist der allgemeine Aspekt. Ich darf in diesem Zusammenhang vielleicht nur einen Satz zitieren, den ich in diesem Zusammenhang für sehr, sehr treffend halte. Mein Sektions­chef der zuständigen Fachabteilung, Dr. Pilnacek, hat das kürzlich in der „Wiener Zeitung“ so formuliert, und das ist sehr, sehr treffend:

„Es geht vor allem darum, wie eine demokratische Gesellschaft mit der grundsätzlichen und vollständigen Ablehnung ihrer Gesellschaftsform umgeht, umso mehr als sich diese Ablehnung auch in der Schaffung eigener Exekutivbefugnisse materialisiert, die auch durch selbsternannte Sheriffs durchgesetzt werden sollen.

Muss hier tatsächliche Zurückhaltung geübt werden? Muss hier gewartet werden, bis es tatsächlich zu einem Angriff auf Exekutivorgane, Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger oder Richter gekommen ist?“

Nein, natürlich nicht, und das ist der entscheidende Punkt. Wir müssen einfach zur Kennt­­nis nehmen, dass es Menschen gibt, die ganz gezielt – ich sage noch einmal: durch


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