Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 356

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Ausschuss abgelehnt wurde. Das ist mir nicht ganz verständlich, denn ich glaube, dieser Antrag wäre wichtig und richtig.

Worum geht es in diesem Antrag? – Die Bundesregierung, insbesondere der zustän­dige Bundesminister für Justiz, wird aufgefordert, „schnellstmöglich gesetzliche Rah­menbedingungen zu schaffen, um sicherzustellen, dass islamistisch radikalisierte Häftlinge in eigens dafür ausgelegten Sicherheitsabteilungen räumlich getrennt von anderen Häftlingen untergebracht werden, um eine drohende Radikalisierung von Mit­häftlingen zu unterbinden“.

Ich denke mir, das ist nichts Schlechtes, das ist sogar etwas sehr, sehr Gutes, das blickt in die Zukunft. Das ist keine Realitätsverweigerung, das ist die Realität. Von SPÖ-Seite ist im Ausschuss gekommen: Na, so ein Blödsinn! Ganz anders soll man es machen. Man soll sie nicht konzentrieren, man soll sie verteilen. – Das würde ja den ganzen Strafvollzug konterkarieren, weil wir das ja bei besonders gefährlichen Insas­sen auch machen. Die sind auf Sicherheitsabteilungen, denn sonst könnten wir auch sagen, dass wir in der Justizanstalt Stein den „West E“ sofort auflösen und alle durch die ganze Anstalt mischen. Das will man ja nicht. Man hat ja Anstalten, die einen gewissen Zweck im Vollzug haben, und dort natürlich auch Abteilungen. Es wäre etwas komplett Gutes, so etwas zu machen.

Herr Bundesminister, Sie haben ja nicht einmal Maßnahmen. Wenn der Verdacht besteht, dass eine Person islamistisch radikalisiert ist – das sieht man ja schon am Delikt –, dann müsste zu Beginn ein standardisiertes Risikoscreening erfolgen. Das erfolgt nicht, das macht man eigentlich nicht. Dann müsste man natürlich den Kontakt nach außen und innen speziell überwachen, die Arbeit, den Besuch und, und, und. Man müsste sich da schon mit der Materie auseinandersetzen und bei der Entlassung aus der Haft die Behörden vorwarnen und ein sogenanntes Abschlussscreening machen. Das alles passiert nicht.

Man sagt: Dieses Problem haben wir nicht, das gibt es nicht!, obwohl es 250 Inhaftierte gibt, die sehr wohl in Verdacht stehen, sogenannte Gefährder zu sein. Und die lässt man dann auf die Menschen draußen los. Sie wissen ja ganz genau, Herr Bundes­minister, dass sehr viele dieser Personen Jugendliche und junge Erwachsene sind. Und die hält man in Österreich, weil es ja so etwas nicht gibt, man so etwas ja nicht will und so etwas ja nicht braucht, auch noch im gelockerten Vollzug an. Das heißt, die haben verringerte Einschlusszeiten, die haben alle Möglichkeiten, mit der Außenwelt in Kontakt zu treten, und, und, und. Wie gesagt, Jugendliche und junge Erwachsene sind im gelockerten Vollzug angehalten, da schaut man nicht so genau hin, und genau da droht die Gefahr.

Hier zu handeln, davor schreckt man zurück, das will man nicht. Das nehmen wir so zur Kenntnis. Ich hoffe, dass sich diesbezüglich bei der Nationalratswahl am 15. Okto­ber etwas ändert, denn wir sehen das für absolut wichtig an. Das ist auch Schutz für die Bevölkerung, und dafür sind wir gewählt und dafür sind wir da. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.28


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Vizekanzler Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Vizekanzler.

 


19.28.30

Bundesminister für Justiz Vizekanzler Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich beginne vielleicht mit einer kurzen Stellungnahme zu dem zuletzt vom Herrn Abgeordneten Lausch ange­sprochenen Punkt. Da kann ich mich kurz halten:

 


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