Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 355

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19.21.29

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kollege Berlakovich hat gesagt, dass es mittlerweile einfach schon bedenkliche Ent­wicklungen in dieser Republik gibt und das Strafrecht antworten muss. Frau Kollegin Karl von der ÖVP hat gesagt, dass es einfach gesellschaftliche Dinge gibt, die unerwünscht sind, und das Strafrecht darauf reagieren muss. Und Kollege Troch hat gesagt, dass es eine steigende Kriminalität gibt.

Und was machen wir Freiheitliche? – Wir sagen, dass es bedenkliche Entwicklungen, gesellschaftlich unerwünschte Dinge und steigende Kriminalität gibt, nämlich dort, wo Asylwerber am Werk sind. (Beifall bei der FPÖ.) Jeden Tag gibt es diese Meldungen, ich habe heute schon ein paar zitiert. Die Vergewaltigungsgeschichte: Zuerst sieben Jahre, dann kippt das auf vier Jahre hinunter, weil das Gesetz diesen Rahmen eben auch so hergibt. Und was machen wir Freiheitliche? – Wir stellen den Antrag, dass wir die Begehung unter dem Missbrauch des Gastrechtes – denn nichts anderes ist das, wenn ein Asylwerber oder jemand, der abgelehnt ist, eine Straftat begeht –, weil gesellschaftlich so erwünscht, als besonderen Erschwerungsgrund sehen.

Es gibt viele besondere Erschwerungsgründe. Zum Beispiel wird jemand, der etwas aus Fremdenfeindlichkeit, aus Rassismus begeht, dann schwerer bestraft. Das Gastrecht ist offensichtlich nicht so heilig – für uns Freiheitliche schon –, aber uns wundert es insbesondere, dass dieser Punkt im Ausschuss nicht einmal vertagt wurde, sondern dass die ÖVP-Neu sogar eigentlich die Hauptattacke gegen diesen Antrag geritten hat und das wissenschaftlich begründet hat. Bei uns geht es nicht um die Wissenschaft und um die Lehre, sondern um das, was die Bevölkerung will! So sind Gesetze zu machen und nicht anders! Ich bin gespannt, wie sich diese Vorgangsweise in der ÖVP-Neu dann fortsetzen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

19.23


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Mag. Dr. Feichtinger gelangt zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.23.25

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Zu den vorliegenden Regelungen der Strafgesetznovelle 2017 wurde insbesondere zum Tatbestand der staatsfeindlichen Bewegungen schon etliches ausgeführt. Wir können dieser Neuregelung guten Gewissens zustimmen, sie ist in ihrer Formulierung für uns akzeptabel und nicht als Gesinnungsstrafrecht zu deuten.

Ich möchte aber noch ein paar Worte zu den anderen Tatbeständen verlieren. Neben der Schaffung einzelner neuer Qualifikationen beziehungsweise der Erhöhung von Strafdrohungen im Bereich der Körperverletzung gibt es vor allem Neuregelungen im Bereich der sexuellen Integrität, die nunmehr als notwehrfähiges Gut anerkannt wird. Das begrüßen wir ausdrücklich und auch das bereits angesprochene Delikt der Begehung der sexuellen Belästigung als Gruppendelikt. Ich finde – und da schließe ich mich Kollegen Berlakovich an –, dass das Strafrecht das richtige Instrument ist, um auf diese Entwicklung zu reagieren. Wir werden daher dieser Vorlage auch guten Gewis­sens zustimmen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

19.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Lausch zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.24.59

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich auf den Antrag 1941/A(E), der im


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