Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 358

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

aktive Handlung, das geht weit über eine Gesinnung hinaus – gegen Staatsorgane vorgehen.

Jetzt komme ich zur individuellen Komponente: Ich gehe natürlich schon immer von der Perspektive der Betroffenen aus, von der Perspektive derjenigen, die tatsächlich Opfer von solchen Aktionen geworden sind und immer noch werden. Wir haben eine Menge Aufwand, den wir selbstverständlich treiben müssen, um Beamten zu helfen, die von solchen Staatsverweigerern in irgendeiner Form gemobbt werden, sei es durch Eintragung in dubiose Schuldenregister im Ausland oder sonst irgendwelche Aktivi­täten. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die sich wirklich rechtstreu verhalten, in gewisser Weise die Dummen sind, weil sie erkennen müssen, dass diejenigen, die den Staat und seine Rechtsordnung total negieren und alles nur tun, um die Durchsetzung der Gesetze zu verhindern, einfach ohne Sanktionen davonkommen. Das geht nicht, und das ist der für mich entscheidende Punkt, das ist mehr als Gesinnungsstrafrecht.

Ich habe diese Bedenken natürlich von Anfang an ernst genommen. Ich verstehe das schon, Herr Abgeordneter Steinhauser, was Sie an Bedenken geäußert haben. Ich bin ja, wenn Sie so wollen, vom Fach, ich weiß das schon. Damit Sie uns aber vielleicht auch verstehen und damit Sie auch sehen, dass wir uns das mit diesem Tatbestand nicht leicht gemacht haben, möchte ich als Beleg dafür nur an eines erinnern.

Wir haben unter meiner Ägide mit der größeren StGB-Novelle aufgrund eines Gut­achtens von zahlreichen Experten einen Tatbestand abgeschafft, das ist vielleicht schon in Vergessenheit geraten, nämlich den Tatbestand der Aufforderung zum Unge­hor­sam gegen Gesetze. – So hieß der. Das war ein Straftatbestand, gerichtet gegen diejenigen, die öffentlich zum generellen Ungehorsam gegen Gesetze auffordern. Diesen Tatbestand haben wir nicht zuletzt auf Betreiben der Grünen, und das habe ich auch verstanden, mit Wirkung vom 1. Jänner 2016 abgeschafft, weil wir gesagt haben: Nein, das ist eigentlich Gesinnungsstrafrecht. Das geht zu weit. Und davon war ich auch überzeugt. Ich bin immer noch überzeugt davon, dass es richtig war, diesen Tatbestand abzuschaffen.

Dann kamen die Staatsverweigerer, dann kam dieses neue Phänomen, durchaus mit aktiven Handlungen, gezielt gegen unsere Beamten gerichtet, um diese zu behindern, um deren auf demokratischer Grundlage beruhende Tätigkeit zu behindern. Und da war mir klar: Da brauchen wir etwas, das aber eben mehr ist als Gesinnungsstrafrecht, da muss eine aktive Handlung da sein, in der sich genau diese generell ablehnende Haltung gegen den Staat und gegen die demokratisch legitimierte Rechtsordnung manifestiert. Das war der Punkt.

Ich glaube, dass wir – nicht zuletzt auch unter Berücksichtigung der Einwände, die es gab – eine Formulierung gefunden haben, die genau das sicherstellt. Das ist mehr als Gesinnungsstrafrecht. Das haben wir früher gehabt, das haben wir abgeschafft, keine Frage. Jetzt muss man aber wirklich sagen: Jeder, der gegen unsere Beamten in der Form vorgeht, dass er sie behindert, wo er nur kann, muss halt schon auch mit einer entsprechenden Konsequenz rechnen. Das ist im Sinn einer wehrhaften Demokratie notwendig, und letztlich – wie ich schon sagte – lebt der Rechtsstaat auch von seiner Durchsetzbarkeit.

Ich bleibe noch auf der individuellen Ebene. Ich glaube, die Verschärfungen im Bereich des Sexualstrafrechts stehen außer Streit. Das ist für mich keine Frage. Ich freue mich auch darüber, dass das eigentlich nur auf Zustimmung stößt. Was aber die Erweite­rungen hinsichtlich eines Schutzes für Beamte gegen tätliche Attacken betrifft, so möchte ich schon sagen, Herr Abgeordneter Hagen: Gerade mit dieser Novelle haben wir jetzt eine höhere Strafdrohung für Attacken gegen Beamte, die wird ja heute hier auch beschlossen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite