Hinsichtlich der Anzahl der in Österreich bestehenden Kinderehen liegen im Vergleich zu Deutschland keine Zahlen vor. Die dort veröffentlichte Statistik ist alarmierend, sodass diesem Problemfeld auch in Österreich größere Beachtung geschenkt werden muss.
Der Bundestagsdrucksache 18/9595 ist zu entnehmen:
„Zum Stichtag des 31. Juli 2016 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 1.475 in Deutschland lebende minderjährige ausländische Personen mit dem Familienstand „verheiratet“ gespeichert. Detaillierte Angaben nach den wichtigsten Herkunftsstaaten, zum Aufenthaltsstatus, zum Geschlecht und nach Altersgruppen können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden, wobei Angaben zum Ehepartner im AZR nicht gespeichert werden:“
nach Hauptherkunftsstaaten |
Anzahl |
Syrien |
664 |
Afghanistan |
157 |
Irak |
100 |
Bulgarien |
65 |
Polen |
41 |
Rumänien |
33 |
Griechenland |
32 |
Ungeklärt |
31 |
Türkei |
26 |
Iran |
22 |
nach Aufenthaltsstatus |
Anzahl |
Gestattung |
388 |
Duldung |
97 |
befristete Aufenthaltsrechte |
516 |
unbefristete Aufenthaltsrechte |
26 |
sonstiges (Antrag auf Titel gestellt/kein Aufenthaltsrecht) |
448 |
nach Geschlecht |
Anzahl |
männlich |
317 |
weiblich |
1.152 |
unbekannt |
6 |
nach Altersgruppen |
Anzahl |
0 bis unter 14 Jahre |
361 |
14 bis unter 16 Jahre |
120 |
16 bis unter 18 Jahre |
994 |
Der Justizminister führte auf einer Sitzung der UN-Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege (CCPCJ), die sich auch der Rolle des Justizsystems bei der Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche widmete, wie folgt aus: „Das Recht ist vor allem dazu da, die Schwächsten in unserer Gesellschaft zu schützen. Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewaltverbrechen oder sexueller Gewalt geworden sind, brauchen besonders schnelle und professionelle Hilfe
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite