Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 361

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Hinsichtlich der Anzahl der in Österreich bestehenden Kinderehen liegen im Vergleich zu Deutschland keine Zahlen vor. Die dort veröffentlichte Statistik ist alarmierend, sodass diesem Problemfeld auch in Österreich größere Beachtung geschenkt werden muss.

Der Bundestagsdrucksache 18/9595 ist zu entnehmen:

„Zum Stichtag des 31. Juli 2016 waren im Ausländerzentralregister (AZR) 1.475 in Deutschland lebende minderjährige ausländische Personen mit dem Familienstand „verheiratet“ gespeichert. Detaillierte Angaben nach den wichtigsten Herkunftsstaaten, zum Aufenthaltsstatus, zum Geschlecht und nach Altersgruppen können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden, wobei Angaben zum Ehepartner im AZR nicht gespeichert werden:“

nach Hauptherkunftsstaaten

Anzahl

Syrien

664

Afghanistan

157

Irak

100

Bulgarien

65

Polen

41

Rumänien

33

Griechenland

32

Ungeklärt

31

Türkei

26

Iran

22

 

nach Aufenthaltsstatus

Anzahl

Gestattung

388

Duldung

97

befristete Aufenthaltsrechte

516

unbefristete Aufenthaltsrechte

26

sonstiges (Antrag auf Titel gestellt/kein Aufenthaltsrecht)

448

 

nach Geschlecht

Anzahl

männlich

317

weiblich

1.152

unbekannt

6

 

nach Altersgruppen

Anzahl

0 bis unter 14 Jahre

361

14 bis unter 16 Jahre

120

16 bis unter 18 Jahre

994

Der Justizminister führte auf einer Sitzung der UN-Kommission für Verbrechens­ver­hütung und Strafrechtspflege (CCPCJ), die sich auch der Rolle des Justizsystems bei der Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche widmete, wie folgt aus: „Das Recht ist vor allem dazu da, die Schwächsten in unserer Gesell­schaft zu schützen. Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewaltverbrechen oder sexueller Gewalt geworden sind, brauchen besonders schnelle und professionelle Hilfe


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