Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 360

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Deutschland über 1 475 Personen eingetragen sind, die minderjährig und in einer Ehe sind.

Sie und alle Ministerien in Österreich können uns hingegen nicht mitteilen, wie viele Minderjährige, vielleicht auch unter 14-Jährige, zwangsverheiratet wurden und in einer Ehe leben.

Daher bringe ich heute noch einmal diesen Antrag ein, da uns auch die SPÖ im Aus­schuss beschieden hat, dass es sinnvoll ist, dass wir einmal erheben, ob diese unerwünschte Entwicklung auch in Österreich gegeben ist und stattfindet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstel­lung einer Statistik über Kinderehen in Österreich

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter schnellstmöglicher Setzung aller dafür notwendigen Schritte, eine detaillierte Statistik über in Österreich bestehende Ehen, bei denen beide Ehegatten minderjährig sind oder zumindest ein Ehegatte unter 16 Jahre alt ist, zu erstellen und diese dem Nationalrat zuzuleiten.“

*****

Dies ist unsere Forderung, damit wir unerwünschten Entwicklungen zeitgerecht entge­gen­wirken können! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt. Er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Anneliese Kitzmüller und weiterer Abgeord­neter betreffend Erstellung einer Statistik über Kinderehen in Österreich

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 23, Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1621 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden (Strafgesetznovelle 2017) (1737 d.B.), in der 188. Sitzung des Nationalrates, 28.06.2017, XXV. GP

Einen Schwerpunkt der vorliegenden Regierungsvorlage bildet der Schutz der sexuel­len Integrität und Selbstbestimmung. Das genannte Rechtsgut hat im Wandel der Werthaltung der Gesellschaft einen deutlich höheren Stellenwert als noch zur Zeit der Stammfassung des StGB im Jahr 1975. Diesem Umstand wurde im Rahmen der in den letzten Jahren erfolgten Novellierungen des StGB zum Teil Rechnung getragen. Eine problematische Entwicklung in diesem Bereich stellen zu frühe Eheschließung dar, die das Wohl eines Minderjährigen und seine Entwicklungschancen stark beeinträchtigen können. Medienberichten zufolge wurde mit der Einreise von Migranten aus Herkunfts­ländern, in denen Kinderehen verbreitet sind, dieses Phänomen nach Österreich importiert (vgl. etwa https://kurier.at/chronik/oesterreich/kinderehe-viele-u-boote-bei-denen-nicht-bekannt-ist-dass-sie-verheiratet-sind/262.899.251).

 


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