vor, während und nach dem Verfahren. Unser Augenmerk muss aber auch auf der Prävention durch strenge strafrechtliche Sanktionen liegen, denn Gewalt gegen Kinder ist eine der größten kriminalistischen und gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit.“
Die österreichische Bundesregierung hat über die Anzahl der in Österreich bestehenden Kinderehen Kenntnis zu erlangen, um bestmögliche Maßnahmen – gegebenenfalls auch strafrechtliche Sanktionen – zum Schutze und zur Wahrung des Kindeswohls entwickeln zu können.
Aus den dargelegten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter schnellstmöglicher Setzung aller dafür notwendigen Schritte, eine detaillierte Statistik über in Österreich bestehende Ehen, bei denen beide Ehegatten minderjährig sind oder zumindest ein Ehegatte unter 16 Jahre alt ist, zu erstellen und diese dem Nationalrat zuzuleiten.“
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Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
PräsidentWünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23: Entwurf betreffend Strafgesetznovelle 2017 in 1621 der Beilagen.
Hiezu liegen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Dr. Scherak, ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Stefan, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Wir kommen zunächst zum Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 1 Z 1 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich für diesen Teil des Gesetzentwurfes aussprechen, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Nun gelangen wir zum Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Dr. Scherak betreffend Artikel 1 Z 3 und Z 5 in der Fassung der Regierungsvorlage.
Wer sich hiefür ausspricht, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
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