Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 378

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zahlreiche steuerliche Familienleistungen, wie beispielsweise den Alleinver­diener­absetzbetrag, den Alleinerzieherabsetzbetrag, den Kinderabsetzbetrag, einen Unter­halts­absetzbetrag, Kinderfreibetrag, sowie die steuerlichen Absetzbarkeit von Kinder­be­treuungskosten. Dieser Dschungel sollte dringend vereinfacht und zusammengeführt werden. In Folge dessen wäre es sinnvoll, diese Familienleistung ausschließlich auf einen Ausbau und eine Vereinfachung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungs- und -bildungskosten zu konzentrieren, um Arbeitsmarktpartizipation von Frauen zu fördern und zu erhöhen.

Eine weitere Maßnahmen, um indirekte Anreize für Teilzeitarbeit abzuschaffen betrifft die Arbeitslosenversicherungsbeiträge, deren Staffelung derzeit dazu führt, dass der Umstieg von Teilzeit in Vollzeiterwerbstätigkeit wenig attraktiv für Frauen ist. Die 2017 gültige Staffelung sieht für Einkommen bis € 1.342 einen Arbeitslosen­versicherungs­beitrag von 0 %, zwischen € 1.342 und € 1.464,00 von 1 % und von 1.464,00 bis € 1.648,00 von 2 % vor. Gerade dieser Einkommensbereich wird z.B. bei einem Umstieg von Teilzeit zu Vollzeit in sehr vielen Fällen überschritten. Zur höheren Steuer­belas­tung auf Grund der ESULSt-Progressionsstufen tritt noch höhere Belastung durch Arbeitslosenversicherungsbeträge hinzu. Anders als bei Steuersätzen, die nur für zusätzlich verdiente Euros schlagend werden, trifft der gestaffelte Arbeitslosenver­sicherungsbeitrag bei Überschreiten einer Betragsgrenze in der Folge das Gesamt­einkommen, nicht nur den Mehrverdienst. Wer. EUR 1.343 verdient, zahlt also um EUR 13,43 mehr Arbeitslosenversicherung als jemand, der EUR 1.342 verdient. Eine Neugestaltung dieser Staffelung und Umstellung unter Einbezug einer frauen­politischen Perspektive kann helfen, den Weg in die Vollerwerbstätigkeit zu erleichtern.

Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten: Auch was das Kinderbetreuungsangebot angeht, hinkt Österreich weiter hinterher. Noch immer wurde das Barcelona-Ziel der Europäischen Union nicht erreicht, und das obwohl es seit dem Jahr 2007 eine Vereinbarung gemäß 15a B-VG gibt, die den Ausbau von Kinderbetreuungs­einrich­tungen fördern soll. Der Fokus muss dabei ganz klar auf Kinderbetreuungs­ein­richtungen liegen, die sich mit einer Vollzeitbeschäftigung vereinen lassen. Daher gilt es vor allem ganztägig geöffnete Kinderbetreuungseinrichtungen mit wenigen Schließ­tagen zu schaffen.

Individueller Karenzanspruch: Um wirkliche Gleichstellung im Sinne von Chancen­gerechtigkeit und Selbstbestimmtheit zu garantieren, muss sich nicht nur die Politik ändern, sondern auch unsere Gesellschaft. Vätern und Müttern muss es ermöglicht werden, ihren Karenzanspruch fair und individuell aufzuteilen. Erziehungs- und Betreu­ungsarbeit darf nicht länger alleinige Frauensache sein, sondern muss fair zwischen den Geschlechtern aufgeteilt werden. Ein individueller Karenzanspruch ist daher unerlässlich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Maßnahmenpaket zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zu verabschieden, welches das Ziel hat, Voller­werbstätigkeit für Frauen zu fördern. Dieses soll insbesondere steuer- und arbeits­marktpolitische Maßnahmen, wie die Abschaffung negativer Erwerbsanreize, eine Arbeitszeitflexibilisierung und eine Zusammenfassung steuerlicher Familienleistungen,


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